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Archiv für 28. November 2008

Tonio Walter klärt Innenminister Herrmann in Sachen Strafrecht auf. Fotos: Archiv/ Manfred E. Fritsche„Keine Ahnung vom deutschen Strafrecht“ attestiert SPD-Stadtrat Professor Tonio Walter dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann. Der CSU-Politiker hatte in einer Pressemitteilung die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, den ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar kommenden Januar zu entlassen als „völlig unverständlich“ bezeichnet. „Die juristische Mathematik, wonach eine fünf mal lebenslange Freiheitsstrafe für Christian Klar nach 26 Jahren abgegolten ist, versteht der Normalbürger nicht“, so der Innenminister. „Herrn Herrmann kann geholfen werden“, erklärt nun Tonio Walter in seiner Eigenschaft als Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen und erteilt dem Innenminister Nachhilfe in Sachen Strafrecht. „Klar ist nicht zu fünf Mal lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, sondern zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Das ist in Deutschland die höchstmögliche Strafe“, so Walter. Eine symbolische Vervielfachung von „lebenslänglich“ gebe es zwar in anderen Ländern, etwa den USA, „aber nicht bei uns“. Für noch erstaunlicher hält Strafrechtler Walter es, „dass Herr Herrmann offenbar nicht weiß, worüber das Oberlandesgericht entschieden hat“. Der Innenminister hatte mit Blick darauf, dass Klar seine Taten nie öffentlich bereut hatte, erklärt: „Solange Christian Klar kein Mitleid mit seinen Opfern und deren Familien hat, verdient er auch selbst kein Mitleid.“ Über Mitleid und Reue hatte das Gericht allerdings nicht zu entscheiden, sondern darüber, wie Walter den Innenminister weiter aufklärt, ob „von Christian Klar in Zukunft neue Verbrechen zu befürchten seien“. Zwei Gutachten, eine Stellungnahme der Gefängnisleitung in Bruchsal, wo Klar einsitzt, sowie dessen Anhörung sahen dafür keine Anhaltspunkte. Ebensowenig die Bundesanwaltschaft. Walter: „Das OLG Stuttgart hat eine sachlich zutreffende, rechtlich kaum anders mögliche Entscheidung getroffen.“ Vor diesem Hintergrund bleibe es „das Geheimnis von Herrn Herrmann, inwiefern die Entscheidung des OLG Stuttgart ,völlig unverständlich’ sei“. Dass die Haftentlassung die Opfer und ihre Angehörigen schwer belastet, hat das OLG Stuttgart ausdrücklich hervorgehoben. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Klar seine Taten nie öffentlich bereut habe. „Das hatte aber bei der Entscheidung des Gerichts von Rechts wegen keine Rolle mehr zu spielen.“ Walters Fazit „Der bayerische Innenminister sollte sich in Zukunft etwas besser informieren, wenn er die Gerichte eines anderen Bundeslandes beschimpft.“ Klar wurde unter anderem wegen neunfachen gemeinschaftlich begangenen Mordes verurteilt. Mit 26 Jahren saß kein RAF-Terrorist länger im Gefängnis.
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