Woher der Sinneswandel? Am Dienstag erstattete Oberbürgermeister Hans Schaidinger in der Sitzung des Planungsausschusses Bericht zu der artenschutzrechtlichen Prüfung am Grieser Spitz. Im Zuge der Planungen für eine Behelfsbrücke/ Provisorium über den Grieser Spitz gab die Verwaltung diese Untersuchung in Auftrag. Ergebnis: Mehrere streng geschützte Vogel- und Fledermausarten wären durch den Brückenbau bedroht. Unsere Redaktion hatte erstmals im August darüber berichtet. Von der Stadt war die Untersuchung bislang unter Verschluss gehalten worden (Mehr).
Schaidingers für diese Vorgehensweise: „Interne Unterlagen geben wir grundsätzlich nicht heraus.“ Weil sich das Provisorium erledigt habe, sei die Untersuchung sowieso ohne Belang gewesen.
Doch nun – nach den Berichten in der Öffentlichkeit (und internem Druck aus der Koalition) – gelte es, etwas richtig zu stellen:
Die Prüfung habe nur das „potentielle Vorkommen“ von Arten untersucht, erklärte Schaidinger. Es gebe also keinen Grund, Zeter und Mordio zu rufen. „Da steht nur drin, das Tierchen xy könnte dort sein“, so der Oberbürgermeister. „Es ist nicht so, dass man herauslesen könnte, ob es das Tierchen xy am Grieser Spitz tatsächlich gibt.“
Jetzt, wo (am 14. Oktober) beschlossen wurde, einen Brückenwettbewerb für Ost- und Westtrasse vorzubereiten, werde die Untersuchung aber wieder herangezogen. „Wir werden das erneut prüfen lassen.“ Der Stadtrat werde über alles unterrichtet, ehe eine Entscheidung für eine der beiden Brückenvarianten gefällt werde. Schaidinger: „Wir machen keine krummen Touren. Vertrauen Sie der Verwaltung.“
So weit so gut. Bleibt noch zu erwähnen, dass – ausweislich der artenschutzrechtlichen Prüfung – mehrere „Tierchen xy“ nicht nur „potentiell“ am Grieser Spitz vorkommen, sondern auch tatsächlich beobachtet wurden. Während Kartierungen, die im Herbst 2007 und Frühjahr 2008 stattfanden, bestätigte das beauftragte Gutachter-Büro vier Fledermaus- und 36 Vogelarten, darunter mehrere streng geschützte Arten, zum Beispiel den Eisvogel.
Der Stadtrat überwacht die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.
Art. 30, Absatz 3, Bayerische Gemeindeordnung