150 demonstrieren gegen PAG
Anlässlich des einjährigen Jubiläums des neuen Polizeiaufgabengesetzes rief am Mittwoch ein Bündnis zur Demonstration auf. Doch wo vor einem Jahr noch tausende protestierten, waren es dieses Mal nur rund 150.
Es ist viertel nach fünf, als sich der sogenannte Silly Walk vom Ernst-Reuter-Platz auf den Weg zum Dachauplatz macht. Mit der als Kunstaktion angekündigten Zusammenkunft (in Anlehnung an Monty Python) wollen die etwa 20 Personen darauf aufmerksam machen, dass mit der Gesetzesänderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes – kurz PAG – mittlerweile jeder und jede als potenziell gefährlich angesehen werden könne und dass verdachtsunabhängige Kontrollen seitens der Polizei einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen.
Die geringe Zahl der Silly Walker ist aber bereits ein Vorbote der insgesamt eher überschaubaren Gruppe an Demonstranten, die sich diesen Mittwochnachmittag am Dachauplatz eingefunden haben. Im Vergleich zu dem Proteststurm, den es noch im vergangenen Jahr gegeben hatte, bleibt zum „Einjährigen“ seit dem Inkrafttreten im Mai nur ein Lüftchen. Das Mehr an Befugnissen und die weitreichenden Gesetzesanpassungen soll mehr Sicherheit für die Bürger bringen, sagt die Bayerische Staatsregierung. Für die Demoteilnehmer hingegen stellt das Gesetz eine Verschärfung der Repression und Eingriffe in die individuelle Freiheit dar.
Meldestelle für Übergriffe gefordert
So auch für einen Sprecher der GEW-Jugend. „Das Gesetz soll ja zu unserem Schutz da sein, heißt es. Das ist heuchlerisch und zynisch“, lautet seine deutliche Kritik. Ängste und Unsicherheiten seien geschürt worden, „doch faktisch leben wir so sicher, wie nie zuvor.“ Schon die Erhöhung der Polizeipräsenz stelle für ihn einen erheblichen Einschnitt dar. Denn „wenn ich nicht mehr gemütlich an der Donau sitzen kann, ohne immer wieder eine Personenkontrolle über mich ergehen lassen zu müssen, dann stärkt das weder mein Sicherheitsempfinden noch meine Freiheit.“ Daher gehe es für ihn auch darum, polizeiliche Kompetenzen abzubauen und im Gegenzug eine Kontrollinstanz für polizeiliche Übergriffe zu installieren. Auch der Sprecher der Linksjugend fordert vor den vielleicht 150 Anwesenden eine eine Meldestelle für polizeiliche Übergriffe.
In ihrer schon vor der Einführung geäußerten Kritik sehen sich die Gegner des PAG unterdessen bestätigt. Lena Krebs, Sprecherin der Grünen Jugend Regensburg, berichtet von mehreren Fällen, in denen Betroffene von unverhältnismäßiger Repression betroffen gewesen seien. Sie nennt unter anderem einen Fall aus Würzburg. Dort wurden vor zwei Monaten 137 Jugendliche an der Hafentreppe, einem beliebten Treffpunkt für junge Menschen kontrolliert und bis zu drei Stunden in der Kälte festgehalten. Ihre Notdurft hätten die Jugendlichen auf Weisung der Polizei in den Main verrichten müssen. „Eine solche Demütigung und unmenschliche Behandlung war ohne eine vorgefallene Straftat möglich“, kritisiert Krebs und verweist auf die neuen Befugnisse durch das PAG. Die Hafentreppe gelte als gefährlicher Ort und so drohe dort mittlerweile jedem eine solche Behandlung.
„Weg mit dem PAG, weg mit der CSU und weg mit dem Polizeistaat.“
Auch in Regensburg komme es mittlerweile immer wieder zu Fällen, in den die Polizei unverhältnismäßige Mittel anwende. Krebs verweist auf einen Fall, über den regensburg-digital im vergangenen Jahr berichtete. Damals wurde im Oktober in der Maxstraße ein Student von Polizisten kontrolliert und durchsucht. Da dieser der Aufforderung nicht nachkam, in einem Gebüsch die Hose herabzulassen, wurde er mit auf das Revier genommen und dort ausgiebigst gefilzt. Gefunden wurde nichts. Auf eine Beschwerde erhielt der Betroffene die Antwort, dass die Kontrolle rechtskonform gewesen sei. Er habe auffällig gerochen und sich auffällig verhalten.
„Von mir droht keine Gefahr, nur weil am ich Hauptbahnhof in den Bus steige. Von mir droht keine Gefahr, weil ich auf dieser Demo bin“, wettert Krebs vor diesem Hintergrund. Die Gefahr gehe laut Krebs von Polizisten aus, die ihre neuen Rechte ausnutzten. Daher fordert sie: „Weg mit dem PAG, weg mit der CSU und weg mit dem Polizeistaat.“ Die Regensburger Rote Hilfe Gruppe sieht im PAG nichts anderes als eine Repressionsmaschinerie, die sich im besonderen Maße gegen Geflüchtete und Migranten richte. Die im PAG neu eingeführte Kategorie der „drohenden Gefahr“ klinge zwar rechtsstaatlich, doch sei nichts anderes als eine verquere Auslegung des Rechtsstaats.
Eine drohende Gefahr könne am Ende schließlich jeder sein, mahnt auch die GEW-Jugend. Verdachtsunabhängige Kontrollen seinen hier nur die Spitze. Auch kurzzeitige Sicherheitsverwahrungen seien mittlerweile ohne Beweisgrundlage möglich. Deshalb hat Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte am 6. Oktober 2018 gemeinsam mit dem #noPAG-Bündnis beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz erhoben. Die Klage ist aktuell in Karlsruhe anhängig. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte im März per Einstweiliger Anordnung entschieden, dass das PAG zumindest vorerst unverändert bleiben dürfe.
erich
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am selben Tag an dem man sich in Deutschland über Erdogan in der Türkei oder über die Justizreform in Polen empört und ausführlich darüber berichtet, führt man in Bayern still und leise ohne das darüber viel berichtet würde und die Bürger über die diktatorischen Konsequenzen informiert würden, die Unendlichkeitshaft ein (sowie auch mehr und umfangreichere Kommunikationsüberwachung und verletzten der Privatsphäre z.B.Wohnung wenn nur ein Verdacht besteht).
In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft (im 3.Reich unter Hitler nannte man das noch Schutzhaft).
In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen “drohender Gefahr”, unbefristet in Haft genommen werden. Da nimmt sich vergleichsweise das schludrige Prozedere, mit dem einst Gustl Mollath in der Psychiatrie festgehalten wurde, schon fast harmlos aus.
Bisher konnte die Vorbeugehaft in Bayern bis zu 14 Tage dauern, länger als anderswo. Künftig aber, nach der Reform des Polizeiaufgabengesetzes, können diese 14 Tage ewig dauern; es gibt keine Höchstfrist mehr und die richterliche Kontrolle ist sehr unzureichend.
Auch wenn die CSU im Zusammenhang mit dem Gefährder-Gesetz immer wieder über Terroristen oder Extremisten spricht, tauchen diese Begriffe in den konkreten Gesetzesänderungen nicht auf. Das Gefährder-Gesetz kann somit auf jede beliebige Person im Freistaat angewendet werden. Dass sich angesichts dessen, wozu die Polizei so ermächtigt wurde (ich erinnere ausdrücklich an das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933), bei der Opposition kaum Protest regte, ist bemerkenswert.
Jede Diktatur wird wohl jetzt vor Neid erblassen, ob der Möglichkeiten die Bürger wegzusperren und zu terrorisieren wie es jetzt in Bayern möglich ist!
Und ich darf daran erinnern, wie die Aufarbeitung des BayernLB-Skandals und Straflosigkeit der verantwortlichen Politiker gezeigt hat sind die bayrische Justiz und Polizei zumindest als Organisation nichts anderes als gewissenlose, skrupellose Kompliezen der Politik und somit Teil einer schwerstkriminellen Mafia zum Schaden des Staates und der Gemeinschaft, da sie die Bevölkerung bzw. den Souverän zu gunsten weniger umtriebiger Krimineller verraten haben.
Eingeborener
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Der Artikel wirkt eher deprimierend. Mir fehlen hier einige Antworten: Was war hier mit der Ankündigung der Demonstration los ? Ich habe nirgendwo etwas gelesen. Wo sind die ganzen Parteien, Gewerkschaften und Vereinigungen geblieben , die letztes Jahr dabei waren ? Das hier klingt eher nach einer Nur-Linke Demonstration, da wundert mich die geringe Teilnahme nicht.
mkv
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Muss also der bekannte Spruch abgeändert werden? In
“…. , dein Freund und Spürnase”? Um auf obig geschilderten Vorgang des Eingriffs in die Freiheit eines Mitbürgers Bezug zu nehmen?
Man gehe gegen 23 Uhr zum Dult-Ausgang
“Er habe auffällig gerochen”: Das soll einen Sachgrund für einen staatlichen Eingriff sein dürfen? Die lausigen Behauptungen von CSU-Politiker vor allem, die Eingriffsnormen des PAG würden JA NUR für vermeintliche Terroristen, Fremde wie Migranten etc. Anwendung finden, lügen sich
a) selbst in die Tasche, führen
b) die Bürgerschaft in die Irre und verkennen
c) unser Rechtssystem,
deren 70 Jahre alten Verfassungsgarantien “immerwährend” unter der Regie der alten Parteien ausgehöhlt werden.
Man stelle sich nur einmal eine in der Zukunft liegende Koalition Union/AfD vor unter uneingeschränkter Geltung des PAG. Daher ist der Protest gegen das PAG und die Erinnerung u.a. an die fälligen Gerichtsentscheidungen ein waches Zeichen einer wehrhaften Demokratie nach innen.
Das BVerfG sollte nun zügiger mit den Verfassungsbeschwerden umgehen. Wie flott war doch Karlsruhe als es um die Rettung der deutschen Banken etc. ging.
Der kontrollierte und unwürdig/unverhältnismäßig von den Beamten behandelte Student möge sich einen Staats- und Strafrechtler seines Vertrauens nehmen und bei Gericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit des ihm Zugefügten beantragen. Das Recht gilt für jederMANN.
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https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/thueringen-polizisten-afd-kandidaten-pruefung-verfassungsschutz-100.html
Karl Schmalhofer
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Ich bin dankbar, dass ich in Bayern verhältnismäßig sicher leben darf und auf den Schutz der Polizei vertrauen darf. Vor was haben die Demonstranten Angst?
Mr. T.
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Das Polizeiermächtigungsgesetz ist eine unglaublich gefährliche Waffe gegen die Bevölkerung in der Hand der Falschen! Und wenn Seehofer, Söder und Co. noch so betonen, dass sie es vorsichtig anwenden wollen, ist es viel zu scharf geraten.
Viele haben jetzt die Einführung erlebt, noch nichts besonderes gespürt und interessieren sich kaum noch dafür. Bis die Keule einmal zuschlägt! Und dann ist es vielleicht zu spät.
Mimi
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Ich frage mich, ob die noPAG Demonstranten sich die Mühe gemacht haben das neue PAG mal zu lesen. Zumindest habe ich in der öffentlichen Diskussion noch nichts über die “Verschlechterungen” der polizeilichen Eingriffsrechte gelesen, welche das neue PAG beinhaltet.
Weiterhin fehlen mir auch alternative Lösungsansätze. Was sollte die Polizei denn tun, wenn sie von einem bevorstehenden Terroranschlag oder Amoklauf erfährt? Warten bis es dann passiert ist und hinterher dann den Täter festnehmen weil es vorher ja “nur” eine drohende Gefahr war von der man zwar wusste mangels nötiger Rechte aber nicht handeln konnte?
Ich möchte, dass die Polizei handeln darf BEVOR etwas schlimmes passiert. Und wenn es erforderlich ist einen Menschen deshalb einzusperren, damit er z. B. seine Bombe nicht zünden kann, dann sollte dies auch möglich sein mit entsprechender richterlicher Kontrolle.
Wer denkt dass im Jahre 2019 keine Gefahren drohen, der hat wohl länger keine Nachrichten mehr gelesen und sollte ins Märchenland auswandern.
Mr. T.
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Mimi, wenn jemand eine Bombe zünden will, konnte man ihn auch vor dem PAG schon vor dem Zünden einsperren. Das PAG erlaubt ganz andere Sachen. Da könnte man theoretisch schon jemanden einsperren noch bevor er daran denkt, vielleicht mal eine Bombe zu zünden.
Darüber hinaus leben wir noch nie so sicher wie im Moment. Allen Titelseiten der BILD-Zeitung und Lamentieren der Besorgten Bürger zum Trotz. Die Gefahren kommen aus dem Märchenland – und nicht aus dem Morgenland.
Joachim Datko
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Ich bin für mehr Polizeistreifen!
Zitat: “So auch für einen Sprecher der GEW-Jugend. „Das Gesetz soll ja zu unserem Schutz da sein, heißt es. Das ist heuchlerisch und zynisch“, lautet seine deutliche Kritik. Ängste und Unsicherheiten seien geschürt worden, „doch faktisch leben wir so sicher, wie nie zuvor.“ Schon die Erhöhung der Polizeipräsenz stelle für ihn einen erheblichen Einschnitt dar. […]“”
Ich fühle mich so unsicher wie nie zuvor. Die Aggressivität hat zugenommen. Wir haben es dieser Tage ja gehört, dass ein großes Polizeiaufgebot nötig war, um eine traurige Routinearbeit durchzuführen.
Siehe:
https://www.mittelbayerische.de/imgserver/_thumbnails/images/34/4747900/4747953/779×467.jpg
Jürgen
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@Karl Schmalhofer (16. Mai 2019 um 19:34):
Man kann nicht davon ausgehen, dass wir immer in einer Demokratie leben werden. Aus diesem Grund sollte man es einem (demokratisch gewählten?) Diktator (AfD?) so extrem leicht machen seine Diktatur zu errichten.
Auch wenn manche den Geschichtsunterricht langweilig fanden, konnte / kann man bzw. können gerade wir in Deutschland, viel daraus lernen.
Aus diesem Grund verstehe ich Ihre naive Frage nicht.
Jürgen
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@Mimi: Warum geht man dann gegen die gesamte Bevölkerung vor? Würde ein entsprechendes “Anti-Terror-Gesetz” nicht reichen?
Es ist eine Illusion Verbrechen vor deren Geschehen bekämpfen zu können! Da gabs mal einen SiFi-Film mit diesem Thema. Aber mehr kann es nicht sein! Oder wollen Sie gentechnisch nach evtl. terroristischen Veranlagungen überprüft werden?
Sie klingen in ihrem Schreibstil so aggressiv! Man könnte Sie jetzt schon für unbestimmte Zeit einsperren. Das wäre bestimmt lustig für Sie.
mkv
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Kommentar gelöscht. Bleiben Sie bitte beim Thema.
Mimi
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Lieber Mr. T.,
die Polizei könnte Sie gemäß PAG auch erschießen.
Wobei, wenn wir so sicher leben: Wir könnten darüber nachdenken, die Polizei demnächst auch ohne Waffen auf Streife zu schicken?
Mimi
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Lieber Jürgen,
es soll ja Fälle geben, in denen Amokläufe angekündigt werden. Genauso kann es sein das ein terroristischer Anschlag auffliegt bevor er ausgeführt werden kann.
Ich denke es sollte egal sein welchen Namen das Kind trägt. Das StGB richtet sich auch gegen Straftäter, aber alle Bürger können Straftaten begehen…..
Mr. T.
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Mimi, genau solche Fälle hat man vorher genauso verhindern können. Dafür hats das Polizeiermächtigungsgestz nicht gebraucht.
Piedro
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@Mimi
“Zumindest habe ich in der öffentlichen Diskussion noch nichts über die „Verschlechterungen“ der polizeilichen Eingriffsrechte gelesen, welche das neue PAG beinhaltet.”
Das lässt sich aber ganz leicht ändern.
“Weiterhin fehlen mir auch alternative Lösungsansätze.”
Was möchten Sie denn gelöst haben? Das Gesetze verfassungskonform verabschiedet werden? Dazu braucht man keinen alternativen Ansatz, einfach ans Grundgesetz halten.
“Was sollte die Polizei denn tun, wenn sie von einem bevorstehenden Terroranschlag oder Amoklauf erfährt?”
Na was wohl. Das was sie bisher tut: einschreiten. Sie glauben doch nicht, dass nur bayrische Polizei und nur dank des neuen PaG einschreiten dürfen wenn sie von einer schwerwiegenden Straftrat erfahren?
“Ich möchte, dass die Polizei handeln darf BEVOR etwas schlimmes passiert.”
Und das natürlich verdachtunabhängig. Weil es ja passieren könnte.
“Und wenn es erforderlich ist einen Menschen deshalb einzusperren, damit er z. B. seine Bombe nicht zünden kann, dann sollte dies auch möglich sein mit entsprechender richterlicher Kontrolle.”
Das geschieht ja genau so. Die bayrische Besonderheit ist jetzt: es braucht erst mal keinen Richter, der macht sich eh nur wichtig, es muss ja auch keinen Verdacht geben, den ein Richter werten könnte.
Aber nirgendwo lebt es sich so sicher wie in einem faschistischen Staat. Deshalb darf man auch jeden, der vielleicht ein Bombenleger sein könnte, oder vielleicht auch was anderes, ganz verdachtunabhängig ein paar Tage oder Wochen einsperren, und wenn’s ein paar Monate sind wird sich das schon erklären lassen, wenn’s unbedingt sein muss. Der verdachtunabhängig verdächtigte braucht auch nicht mit einem Anwalt kommen, wir sind ja nicht Amerika, wenn er einen Anwalt will soll er sich einen malen.
Piedro
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@Mimi
“Wir könnten darüber nachdenken, die Polizei demnächst auch ohne Waffen auf Streife zu schicken?”
Sie werden abern, Frau Mimi. Nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis: alles, was sie dem neuen PaG zuschreiben, gibt es bereits. All das geht doch schon längst, und nicht nur in Bayern, im ganzen Land. Kein Grund pampig zu werden.
Es gibt nun mal Menschen die ein anderes Rechtsverständnis haben. In denen es zumindest einen Verdacht geben muss, um gegen einen Menschen vorzugehen, ihm in einer Grünlage in den Anus zu schauen, ihn einzusperren ohne irgendwen benachrichtigen zu müssen. Diese Menschen leiten aus der Verfassung ab, dass Freiheitsentzug durch einen Richter angeordnet wird, nachdem er die Haftgründe geprüft hat. Keinesfalls darf ein Polizist einen Menschen über die bereits bestehende Verhaftungsfrist hinaus seiner Freiheit berauben, keinesfalls darf die Polizei den Kontakt zu Dritten unterbinden.
“Das StGB richtet sich auch gegen Straftäter, aber alle Bürger können Straftaten begehen…..”
Soso, das StGB richtet sich gegen Straftäter. Wenn Sie das so sehen, bitte. Und “gegen wen” richtet sich das PaG? Gegen Polizisten? Hier werden die Befugnisse und Vorgehensweisen der Polizei geregelt. Nach diesen Regeln haben die bayrischen Polizisten Befugnisse, die Polizei und Gestapo zuletzt in Nazideutschland hatten. Das ist eine Tatsache. Danach hat es immer einen begründeten Verdacht gebraucht, um einen Menschen in Haft zu nehmen, und einen Richter, der die Haft anordnet, der es erlaubt Bürger abzuhören, ihre Post zu öffnen, ihre Social Media-Aktivitäten aufzuzeichnen. In Bayern darf das die Polizei jetzt auch ohne Richter. Das ist der Unterschied zu allen anderen Bundesländern. Das StGB gilt da aber auch. Und auch in den anderen Bundesländer geht man gegen Terrorverdächtige, organisiertes Verbrechen, Amokläufer und dergleichen vor. Aber man verhaftet keine Bürger verdachtunabhängig (sollte man jedenfalls nicht). In den anderen Bundesländern wird die Gewaltenteilung eingehalten. In Bayern wird dies das Bundesverfassungsgericht tun müssen.
Mr. T.
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Ja, Mimi, wenn man bedenkt, dass die deutsche Polizei Waffen so gut wie gar nicht einsetzt (mit ganz wenigen Ausnahmen), bräuchten die eh keine Waffen mitnehmen. Irgendwo hab ich mal gelesen, dass die gesamte Polizei in Deutschland im Jahr so oft von der Schusswaffe gebrauch macht, wie ein durchschnittlicher amerikanischer Polizist in ein paar Monaten. Das mag so wohl nicht ganz stimmen, zeigt aber durchaus die Verhältnisse auf.