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Arbeitsgericht

12.500 Euro – Ex-Hausmeister verklagt Regensburger Stadtrat

Urlaubsabgeltung, Überstunden, Auslagenersatz – Immobilienunternehmer Christian Janele wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Regensburg gegen Forderungen eines früheren Angestellten.

Merklich verstimmt angesichts der Forderungen seines früheren Hausmeisters: Christian Janele. Foto: Archiv/Staudinger

7.500 Euro pauschal – zwar hat Richter Thomas Krottenthaler die beiden Klageparteien mit Müh und Not zu dieser vorläufigen Einigung bewegen können. Allerdings wirkt der Vorsitzende der 5. Kammer am Arbeitsgericht Regensburg wenig hoffnungsvoll, dass dieser Vergleich die vereinbarte Widerrufsfrist von drei Wochen überstehen wird. Vor allem Immobilienunternehmer und Stadtrat Christian Janele ist hörbar unzufrieden mit dieser „Pauschallösung“ des Gerichts, ruft etwas von „Betrug“ und „Stalking“.

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Aber auch Kläger Jürgen B., ein ehemaliger Hausmeister bei Janeles Immobilien GmbH, lässt im Nachhinein durchblicken, dass man die Sache „dann eben durchziehen“ werde. Für Überstunden, nicht genommenen Urlaub und Auslagenersatz fordert der Mann rund 12.500 Euro. Auf seine Papiere musste der 57-Jährige, der von September 2021 bis einschließlich August 2023 bei Janele gearbeitet hat, bis zur Gerichtsverhandlung warten.

Kläger kümmerte sich um bis zu sieben Objekte

Janele erscheint allein, ohne Rechtsanwalt. Er hat eine schriftliche Stellungnahme mitgebracht. Außerdem die Gehaltsabrechungen für Juli und August, Arbeitsbescheinigungen, die Lohnsteuerbescheinigung für das letzte Jahr und ein Arbeitszeugnis für seinen früheren Angestellten.

Der hatte all das schon seit seiner Kündigung von Janele gefordert, auch um die entsprechenden Unterlagen seiner Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit vorlegen zu können, allerdings erfolglos. Unter anderem weil er die Geldforderungen seines ehemaligen Hausmeisters in weiten Teilen für nicht gerechtfertigt hält, schaltete der Unternehmer auf stur. Auf Schreiben von B.s Rechtsanwalt reagierte Janele offenbar nicht.

Laut Klage war Jürgen B. während der zwei Jahre für bis zu sieben Objekte gleichzeitig zuständig: Janeles frühere Unternehmenszentrale im Gewerbepark, Wohn- und Gewerbeeinheiten beim Theodor-Heuss-Platz, in der Michael-Burgau-Straße, im Stadtosten und in der Altstadt von Regensburg sowie in Regenstauf. Außerdem habe er sich auch um das Privatanwesen seines Chefs im Stadtnorden gekümmert, so der Kläger.

Hausmeister dokumentierte über 370 Überstunden

46 Urlaubstage seien ihm nach der Kündigung noch zugestanden (rund 5.800 Euro brutto), außerdem rund 5.600 Euro für über 370 Überstunden sowie 1.100 Euro für die Nutzung seines privaten Pkws, für Arbeitskleidung und Werkzeuge, die er habe anschaffen oder leihen müssen.

Das sei doch „einiges Geld“, um das es da gehe, meint Richter Krottenthaler und macht Christian Janele zunächst einmal deutlich, dass er die Sache mit dem Urlaub im Wesentlichen so sieht wie der Kläger. „Das sieht das Gesetz so vor.“ Etwas anders sieht das aber wohl mit den Überstunden aus.

„Die Auflistung war für uns nicht nachvollziehbar.“

Zwar bestreitet Janele nicht, dass sein früherer Hausmeister regelmäßig Wochenberichte mit einer selbst geführten Zeiterfassung bei ihm abgegeben hat – darin aufgeführt: Arbeitsbeginn, Pausenzeiten, Arbeitszeit- und -ort, geleistete Stunden und Tätigkeit. Er sagt aber: „Die Auflistung war für uns nicht nachvollziehbar. Das hat er halt abgegeben, aber das hat uns nicht interessiert.“ Es habe feste Arbeitszeiten gegeben, die seien relevant. Und nichts anderes.

Thomas Krottenthaler sieht hier zumindest die Beweislast beim Kläger. Überstunden, die nicht vom Arbeitgeber gegengezeichnet seien, seien natürlich ein Problem und da helfe es auch nichts, wenn Jürgen B.s Rechtsanwalt Christian Jackisch die Überstunden angesichts der Zahl und Verteilung der betreuten Objekte als „denknotwendig“ ansehe.

Auch in Sachen Auslagenersatz neigt der Vorsitzende eher dem Beklagten Janele zu. Der sieht diesen Anspruch in keiner Weise als gegeben an. Ein Firmenfahrzeug sei immer vor Ort gewesen, Arbeitskleidung habe es gegeben, ebenso Werkzeug. „Das hat der doch für sich selbst gekauft“, mutmaßt der Unternehmer an einer Stelle.

„Sie können auch weiter prozessieren.“

Als Richter Krottenthaler schließlich vorschlägt, den Rechtsstreit mit einer Zahlung von 7.500 Euro beizulegen, platzt Janele kurzzeitig der Kragen. Der Mann habe während seiner Tätigkeit auch Minusstunden angesammelt. „Dafür müssten Sie mal Zeugen hören.“ Außerdem stelle sein ehemaliger Hausmeister ihm heute nach . „Da muss man mal dagegen vorgehen.“ Angesichts dessen könne es doch nicht sein, dass er sich auf so etwas einlassen müsse, erregt sich Janele.

„Sie müssen nicht“, erwidert Krottenthaler trocken. „Sie können auch weiter prozessieren.“ Er versuche hier nur, eine gütliche Einigung und damit eine akzeptable Lösung für beide Seiten zu vermitteln. Angesichts einer Widerrufsmöglichkeit bis zum 11. März stimmen sowohl Janele wie auch sein früherer Hausmeister den 7.500 Euro schließlich zu.

Doch schon kurz nach der Verhandlung klingt bei Gesprächen mit unserer Redaktion von beiden Seiten durch, dass das Gericht wohl in der Sache wird entscheiden müssen. „Ich habe auch Zeugen, die man mal hören kann“, sagt uns Jürgen B. am Telefon.

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Kommentare (5)

  • Herr Stadtrat Frank

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    Ein christlich sozialer Bürger, wie er im Buche, also der Bibel steht, also nicht der Ex-Hausmeister natürlich. Der wiederum könnte natürlich auf das jüngste Gericht warten, versteht sich von selbst…

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  • Wanne

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine Unterstellungen, die wir nicht anhand von Belegen nachvollziehen können.

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  • Daniela

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    Ich bin doch irgendwie verwundert über den Arbeitgeber Janele. 370 Überstunden, endlos nicht genommener Urlaub und dann interessiert ihn die Arbeitszeiterfassung nicht?!
    Und da die Vielzahl an Überstunden auch nicht in einem Monat angefallen sein können, frage ich mich daher, warum man dann nicht sofort mit dem Arbeitnehmer das Gespräch sucht.
    Manche Arbeitgeber sind schwer zu verstehen. Insbesondere deshalb weil eine gesetzliche Pflicht besteht für den Arbeitgeber die Arbeitszeit zu erfassen.

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  • Hans

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    “Das hat er halt abgegeben, aber das hat uns nicht interessiert.“”

    Also ein Mitarbeiter reicht Stundenzettel ein, den Arbeitgeber interessiert das aber nicht.
    Aber wenn es dann nach einer Kündigung um Geld geht, dann auf einmal ist es nicht nachvollziehbar..

    Dann müsste ja nach dem ersten oder zweiten Stundenzettel das Gespräch gesucht werden, als Angestellter kann man ja nur seine Arbeitszeit dokumentieren und seinem Arbeitgeber vorlegen.

    Aber was will mann tun wenn man Gehalt bekommt, kann man ja nicht einfach sagen mach ich nicht mehr, denn dann hat der Chef eben das Druckmittel der Arbeitnehmer ist nicht flexibel genug.

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  • Rudi Ratlos

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    Eine Frage an den Hausmeister: er hat regelmässig seine Arbeitszeiten abgegeben,
    und der Arbeitgeber hat ihm nur die vertraglich vereinbarten Zahlungen geleistet.
    Normal sollten die bei monatlichen Abrechnung berücksicht werden falls sie angeordnet sind und nicht am Ende auflaufen.
    Der Mitarbeiter muss fehlerfreie Stundenlisten abgeben, in der Regel mit der ausgeführten Tätigkeit. Alles andere ist gegenstandslos! Wir hatten jemand, der ist um 12:00 Uhr zum Termin mit dem Scheidungsanwalt gefahren (Minusstunden), hat vorher schon am Kopierer in der Arbeit privat kopiert wie ein Weltmeister, und auf seiner Liste stand dann der Tag bis 18:00 Uhr, diea wurde als fehlerhaft abgelehnt.

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