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Eine Predigt ist kein Tatsachenbericht

bischof-müllerMit einem „Grüß Gott” eröffnete Verwaltungsgerichtspräsident Dr. Hans Korber am Mittwochnachmittag die Verhandlung um eine Predigt des Regensburger Bischofs Gerhard Müller und – wenn man so will – war es auch Gott, der am Ende die Nase vorn hatte: Müller siegte im Rechtsstreit gegen den Buchautor Michael Schmidt-Salomon („Wo bitte geht’s zu Gott, fragte das kleine Ferkel”, „Manifest des evolutionären Humanismus”). Obwohl er bei einer Predigt im Mai 2008 Unwahrheiten verkündet hatte, musste der Bischof keine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Begründung: Das Gericht sieht keine – für eine solche Erklärung zwingend notwendige – Wiederholungsgefahr.

Bischof Müller selbst war bei der Verhandlung nicht zugegen. Sein Anwalt Gero Himmelsbach sieht durch das Urteil die „Freiheit der Predigt” gewahrt. Schmidt-Salomon kündigte noch im Gerichtssaal an, in Berufung zu gehen. Der Hintergrund: Beim Nordgautag in Tirschenreuth zog Müller gegen den Atheismus zu Felde, stellte Vergleiche mit dem Nationalsozialismus her und ging dabei auch mit Schmidt-Salomon als Vertreter einer „aggressiven Gottlosigkeit” ins Gericht. In seiner auch im Internet veröffentlichten Predigt erklärte Müller (neben anderen Unwahrheiten), Schmidt-Salomon würde in einem seiner Bücher Kindstötungen legitimieren; der Bischof verfälschte schlicht ein Zitat. schmidt-salomonDas wollte Schmidt-Salomon (rechts im Bild) nicht auf sich sitzen lassen. Er forderte vom Bischof eine Unterlassungserklärung. Der Bischof ließ daraufhin zwar den Predigttext im Internet verändern, lehnte es aber ab, die Erklärung zu unterschreiben. So traf man sich am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht. „Der Bischof darf mich angreifen, mich kritisieren, sogar beschimpfen, aber er kann nicht einfach das Blaue vom Himmel herunter lügen”, begründet Schmidt-Salomon seine Motivation. Darüber, ob ein Bischof unter der Berufung auf die Religionsfreiheit nun behaupten darf, was er möchte, wurde allerdings nicht entschieden. Die Stellung der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts bewahrte Müller vor dieser Diskussion. In seiner Eigenschaft als oberster Dienstherr der Regensburger Diözese gilt für ihn nicht – wie für jede andere Person – das Zivil-, sondern das Verwaltungsrecht. Ein nicht zu unterschätzender Bonus für den Kirchenfürsten. Verwaltungsrechtlich ist es weitaus schwieriger, eine Unterlassungserklärung zu erwirken. Müllers Weigerung zu unterschreiben gilt – laut gängiger Rechtssprechung von Verwaltungsgerichten – nicht als Beweis für eine Wiederholungsgefahr. Vor Zivilgerichten dagegen schon. himmelsbach„Ich müsste unterschreiben, der Bischof nicht”, kommentiert Schmidt-Salomon diesen Umstand. Damit werde der Bischof anders beurteilt wie jeder normale Bürger. „Eine solche Arroganz der Macht ist nicht hinnehmbar.” Den darauf einsetzenden Beifall der Zuhörer im vollen Gerichtssaal ließ Gerichtspräsident Korber durchgehen. Auch eine informelle Erklärung, die strittige Äußerung künftig nicht mehr zu tun, lehnt der Bischof übrigens strikt ab. „Damit wäre ein Exempel statuiert und er müsste künftig jede Predigt darauf durchsehen, ob sich jemand angegriffen fühlt”, erklärte Müller-Anwalt Himmelsbach (Foto). Die Religions- und Glaubensfreiheit sei ein „schrankenloses Grundrecht”, hinter der das Persönlichkeitsrecht des Autors zurücktreten müsse. Bei einer Predigt handle es sich per se um eine Meinungsäußerung, weil sie „eine persönliche Aussage des Bischofs” sei. „Niemand erwartet einen Tatsachenbericht”, so Himmelsbach.

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Kommentare (34)

  • Roswita Hallhuber

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    Ach was! Der Herr Gero Himmelsbach!

    Wir erinnern uns: Herr Gero Himmelsbach vertrat Anfang März die Diehl AG in einem unsäglichen Prozess gegen Herrn Aigner.

    Himmelsbach ist wohl der Mann für´s Grobe, auf dessen juristischen Beistand jeder hoffen darf, der mit Waffen (Diehl AG), Lügen (Bischof Müller) oder beidem sein Fortkommen sichert. Und ihn sich leisten kann.

    Übrigens:

    http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,650805,00.html

    http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare/?em_cnt=1965773&

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  • JOhannes Grabmeier

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    So will ich nicht: Gott hatte heute NICHT “die Nase vorn” durch diesen Gerichtsausgang! Im Gegenteil, wenn ein Bischof nach seinen unwahren Tatsachenbehauptung (das ist schon ein Missbrauch der Predigt und an sich ein Skandal) nicht in der Lage ist seine Schuld und seinen Fehler einzuräumen, sondern sich ein ausgebufften Rechtsanwalt aus München mit unseren Kirchensteuergeldern leisten kann um diesen Vorgang weg und schön zu reden, dann hat er das Eigentliche der christlichen Botschaft nicht verstanden: “Bei Euch soll es nicht so sein”! (Mk, 10,43)

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  • Volldeppen marsch

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    Diese komische Gerichtsverhandlung war ganz besonders nett. Gott sei Dank bin ich vor vielen Jahren aus der katholischen Kirche ausgetreten.
    Die Richter, bzw. der Verwaltungsgerichtschef sollte sich für sein Ergebnis ganz toll schämen.
    Ich sehe in diesem Urteil eine ganz klare Rechtsbeugung der ganz besonderen Art. Das Urteil, bzw. die Abweisung der Klage stand aus meiner Sicht von vorne herein fest. Für die Begründung dieser Entscheidung sollen von Seiten des Gerichts 14-21 Tage Zeit benötigt werden. So schnell sind diese Typen dann doch!
    Ferkel gibt es überall, manchmal auch im Schweinestall!
    Richter gibt es überall, manchmal auch im Verwaltungsgerichtssaal!

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  • Andreas

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    Die Begründung des Urteils klingt, als hätten wir den Feudalimus wieder eingeführt. Verfassungskonform ist sie wohl nicht.

    Und die Begründung von Müller klingt wie die Botschaft des Teufels: “Wenn Du auf der Kanzel stehst, darfst Du lügen.” Die Botschaft Gottes ist das ganz sicher nicht.

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  • Arbeiterstimme

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    Die Justiz incl. der urkomischen Staatsanwaltschaften in Bayern sind ein Eckpfeiler des Untergangs unserer Demokratie. Man wird eines Tages sich die Bankenkrise herbeisehnen, wenn es die Jusitzkrise geben wird. Und die kommt! Es wird schlimm!

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  • Praktizierende Katholikin

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    Ich empfinde es – ohne den Autor dieses Buches
    in den Himmel zu heben- als eine Riesensauerei,
    daß sich dieser Hirte alles erlauben darf und
    vor Gericht dann auch noch Recht bekommt. Es ist ja nicht das erste Mal (man denke an seine
    unsägliche Silvesterpredigt), daß er sich in seinen Predgten, anstatt das Wort Gottes zu
    verkünden – in Selbstmitleid und Puplikums-
    beschimpfung ergeht. Und wer das dann kriti-
    siert, ist natürlich ein Kirchenfeind.
    Wenn dann – gerade in Bayern – die Leute
    massenhaft aus der katholischen Kirche aus-
    treten, dann reden die Ewiggestrigen schein-
    heilig von Glaubens- und Sittenverfall.
    Die Zeiten, wo man sich die Leute verblöden
    ließen sind – Gott sei es gedankt – endgültig
    vorbei.

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  • Gerhard

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    Da ist für mich als Jude/Christ eine weiterführende Frage, die dabei unbeantwortet bleibt. Wie soll ich meinen Kindern erklären, wenn ich gefragt werde: Weshalb eine Kirche (eine religiöse Gemeinschaft) die Zerstörung von ungeborenem Leben als Tötung ansieht, der aber gleichzeitig den geborenen Mensch als Kanonenfutter gut und recht ist – das eine für gut und das andere für unhaltbar betrachtet? Große Parteien mit einem C im Namen Predigen wie man weiß ebenso, sie halten das führen von Krieg für legitim.

    „Es ging ja um die eingeschleusten Pseudo-Brüder, die sich Zugang verschafft hatten, um unsere Freiheit auszuspionieren, die wir im Messias Jesus besitzen, damit sie uns versklaven könnten. Denen haben wir keinen Stundenschlag lang Unerwerfung geleistet, damit die Wahrheit des Evangeliums euch gegenüber aufrechterhalten bliebe.“ Galater 2,4-5 Bibel in Gerechter Sprache.

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  • Manfred Veits

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    Viel ist in diesen Tagen von ZIVILCOURAGE die Rede – wo bleibt die richterliche?

    Ich habe heute morgen ergänzend den Verhandlungsbericht des hiesigen Lokalblattes gelesen – Stichworte: Wiederholungsgefahr (1) und schrankenloses Grundrecht (2).

    zu 1:
    Unstreitig stand danach die ursprüngliche Predigt von Mai bis August auf der Website des beklagten Bischofs. Damit hat sich seine
    “Botschaft” Tag für Tag erneuert. Damit nahm die (für den Unterlassungsanspruch rechtlich) notwendige “Wiederholungsgefahr” über einen geschätzten Zeitraum von etwa drei Monaten tagtäglich Gestalt an, sie manifestierte sich quasi für eine unzählige Anzahl von LeserInnen immer wieder NEU. – Ist es nicht mutlos, hier das Merkmal der “Wiederholungsgefahr” zu verneinen, wie es das Gericht tat?

    zu 2:
    Auch ein schrankenloses Grundrecht wie die Freiheit der Religionsausübung steht immer(!) im Widerstreit mit anderen Grundrechten, etwa denen des Autors aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Immer ist daher im Einzelfall abzuwägen – zu einer solchen Prüfung kam das Gericht gar nicht. Wie geschickt! Damit mussten sich die Richter nicht “bekennen”, mussten – IM NAMEN DES VOLKES – keine Abwägung der widerstreitenden Grundrechte treffen.

    Fazit:

    Man kann dem Kläger nur langen Atem wünschen und genügend Ressourcen, um auch das BVerfG anzurufen. Denn es steht nicht zu erwarten, dass die Richter des BayVGH “couragierter” sind als jene des Bay. Verwaltungsgerichts Regensburg.

    Die Frage bleibt auch hier:

    Geht es um die Herrschaft des Rechts oder das Recht der Herrschenden? Eine Antwort findet man oft nur in Karlsruhe – leider (siehe vorstehend, wo von der Krise der Justiz die Rede ist).

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  • Veronika

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    Schade, jetzt dachte ich wirklich dass sich Bischof GLM entschuldigt, denn eigentlich ist dies – auch wenn es niemand glauben mag – seine ureigenste Art. Jetzt aber ist das Kind “in den Brunnen gefallen und die bundesdeutsche Rechtsprechung im Lichte des Reichskonkordats von 1933 (Ein Richter, auch als Gerichtspräsident kann hier nicht anders entscheiden, wie konkret entschieden wurde.) dürfte alsbald vollends eine Klärung erfahren müssen. Dieser damalige Vertrag ist meiner Meinung nach aus der Sicht eines demokratischen Rechtsstaates “höchst reformbedürftig”.

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  • Joachim Datko

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    Zu “Reichskonkordats von 1933”
    ====
    Da ist scheinbar viel rechtlicher Ballast nicht entsorgt worden.
    Siehe auch “Schornsteinfegerberuf”:
    “Prof. Dr. Michael Hüther – Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft :

    “Historisch stammt das Schornsteinfegermonopol aus dem Jahre 1935. Es ist damit Teil der umfassenden Regulierungskampagne, die unter Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht in diesen Jahren Deutschland erfasste und bis heute tiefe Spuren in unserer Wirtschaftsordnung hinterlassen hat. Siehe:
    http://www.iwkoeln.de/Presselounge/KolumnenInterviews/OrdnungspolitischerEinspruch/Fr%C3%BChere/tabid/216/ItemID/19934/Default.aspx
    ====
    http://www.welt.de/multimedia/archive/00557/1mai_schornsteinfeg_557725g.jpg
    ===
    Was haben Schornsteinfeger und katholische Bischöfe gemeinsam?

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  • Hubertus Wiendl

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    Warum steht denn unser Bischof nicht zu den Schmarren den er von der Kanzel gepredigt und Monate im internet bereitgestellt hat?
    Mir wär das sau-peinlich.

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  • Ex-Kathole

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    Eine Predigt ist kein Tatsachenbericht, so Müllers Anwalt Gero Himmelsbach.
    Bedeutet das, dass die Herren der Kanzel die Gläubigen nach Strich und Faden belügen dürfen?
    Seit gestern ist dies verwaltungsrichterlich und himmelsbachisch legitimiert, oder wie darf man dieses Urteil anders begreifen?
    Keine Religion sollte sich dem evolutionären Humanismus entgegenstellen.
    Ich möchte, dass meine Kinder nicht von Menschen dieser Entwicklungsstufe belogen werden dürfen. Wann findet dieser Spuk sein Ende?
    Das Fach „Religion“ sollte nach diesem Urteil abgeschafft werden.
    Meine Kinder sollen Ethik, Moral, Ehrlichkeit und Fairness leben!
    Bleibt zu hoffen das dieses Urteil vom Bayerische Verwaltungsgerichtshof oder spätestens vom Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig aufgehoben wird.

    GLAUBEN IST SEHR WICHTIG!!!

    Ich glaube das Rechtsbeuger und lügende Bischöfe vor der Himmelspforte gesagt bekommen:

    DU KOMMST HIER NICHT REIN!!!

    Ab ins Fegefeuer, meine Schäfchen und Engel sollen weiterhin Glück und Freude haben.

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  • Joachim Datko

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    Konsequenzen ziehen!
    ===
    Zu “Hubertus Wiendl am 24. Sep 2009, 13:56 … Mir wär das sau-peinlich.”
    ===
    Meiner Ansicht nach reicht dies für Katholiken nicht, jeder eingetragene Katholik ist aus meiner Sicht für die Handlungen der “Amtskirche” (und damit für die katholischen Bischöfe) mit verantwortlich, da sie auch in seinem Namen handelt.

    Man könnte ja als eingetragenes Mitglieder schriftlich nachfragen, ob die Worte tatsächlich so gefallen sind und je nach Antwort entsprechende Konsequenzen ziehen.

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  • Veronika

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    “Warum steht denn unser Bischof nicht zu den Schmarren den er von der Kanzel gepredigt und Monate im internet bereitgestellt hat?
    Mir wär das sau-peinlich.”
    [Von Hubertus Wiendl]

    Ich denke mal, dass es ihm selbst ebenfalls so peinlich ist, aber er darf es meiner Meinung nach nicht!
    1. Dt. Bischofskonferenz – Gleichklang erforderlich: Keiner widerruft irgendwas, könnte sonst in Zukunft noch mal peinlich werden, und: Ein Bischof der sich entschuldigt, ist – der Tradition der Kath. Kirche Deutschland gemäss – nicht mehr akzeptabel.
    2. Ordinariat: wie 1., aber zusätzlich: Dort wird die “Arbeit gemacht” und Gremien rund um den Dom sind sehr mächtig (jedenfalls scheinen die sich so zu fühlen!).
    ————————–
    Summa: Würde GLM sich entschuldigen (Was einer wohl sogar sehr gerne tun würde!), hätten andere in seinem Umkreis die Oberhand und würden ihn – ganz und gar nicht mitbrüderlich – ans Messer liefern. Meine Meinung, und nichts als meine Meinung! So wahr Bischof GLM hier unser Herr Jesus Christus helfen mag, denn Dr. M. Schmidt-Salomon wird dies jetzt erst recht nicht mehr auf sich beruhen lassen.

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  • Praktizierende Katholikin

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    Gott sei Dank sind die meisten Kommentarschrei-
    ber der Meinung, daß sich auch ein Bischof
    nicht alles herausnehmen darf, selbst wenn er
    glaubt, ihm stünde das Recht dazu zu.

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  • Praktizierende Katholikin

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    Gerhard Ludwig lehnt sich aus dem Fenster
    und sieht überall Gespenster.
    Zu seinen Füßen eine ganze Meute,
    boshafter und kirchenfeindlicher Leute.
    Die ihm, dem unfehlbaren Heiligen nun,
    schon wieder etwas Böses tun.
    Wo er doch nach göttlichem Beschluß,
    auf den Papst aufpassen muß.
    Drum Benedetto sei so gut,
    schenk’ endlich ihm den Purpurhut.
    Dann ist am Ziele er hienieden
    und das ganze Bistum ist zufrieden.

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  • c.w.

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    Ja WUNDERBAR liebe praktizierende Katholikin.

    Vielleicht einfach mal weniger Foren in Regensburg zumüllen und sich mehr mit der seit über 10 Jahren gültigen neuen Rechtschreibung befassen, welche sich durch anmutende Doppel-s auszeichnet. Die neuen Rechtschreibregeln gelten auch für Anti-Bischofs-Gedichte!!!!

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  • c.w.

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    Doppel-s- Schreibung

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  • Roswita Hallhuber

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    @c.w.

    Wenn Sie in Zukunft Ihre Erbsen wieder im Keller zählen könnten, statt hier den Deutschlehrer zu geben, das fände ich “anmutig”!

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  • c.w.

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    Tja ich wollte auch nur zeigen, dass Leute, die einem Professor intelektuell unterlegen sind, ihn nicht kritisieren sollten. Engagierte Katholikin, schreiben Sie erst mal halb so viele altkluge Gedichte wie der Bischof Bücher und dann…ach was, selbst dann begegnen Sie ihm nicht auf Augenhöhe.

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  • Monika Hendlmeier

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    @c.w.
    Sie haben geschrieben. “Die neuen Rechtschreibregeln gelten auch für Anti-Bischofs-Gedichte!!!!”

    Das stimmt eben nicht. Die neuen Rechtschreibregeln gelten nur für offizielle Schreiben (von Ämtern, Schulen etc.). Jeder Dichter, jede Schriftstellerin darf schreiben, wie er/sie will. Wenn Ihre Aussage stimmen würde, dürfte es ja keine schriftlichen Gedichte mehr in Mundart geben, denn die verstoßen immer gegen die “gültigen” Rechtschreibregeln.

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  • Roswita Hallhuber

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    @c.w.

    “…dass Leute, die einem Professor intelektuell unterlegen sind, ihn nicht kritisieren sollten.”

    Jetzt seien Sie mal nicht so unterwürfig! Mit dem rechten Gottvertrauen lernen Sie´s vielleicht auch noch! Dann schreibt sich “intellektuell” auch ganz von selbst richtig.

    Amen.

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  • c.w.

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    Ja Frau Hallhuber, man darf sich auch einmal vertippen. Soviel Zeit wie die militanten Bischofshasser investier ich dann doch nicht. Und wie schön ich BIN sogar Deutschlehrer.

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  • grace

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    Bin ich froh, dass ich keine Kinder hab!

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  • Denkender Zeitgenosse

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    Leider merkt Müller gar nicht, was für einen
    Schmarrn er daherredet; er hat wahrscheinlich
    auch seine unsägliche Silvesterpredigt mit
    Gejammer und Publikumsbeshimpfung für das Wort
    Gottes gehalten.
    Bei dem würde nur noch eines helfen: Weg aus
    Regensburg!

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  • Barbara Junghans

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    Es ist schon überaus peinlich, wenn jemand gegen ein Buch vor Gericht zieht, das er offenbar selbst gar nicht gelesen hat. Aber damit befindet der Bischof sich vermutlich in Gesellschaft von einigen Schreibern dieses Forums.
    Das Buch ist vom Text und von den Bildern her ein Rundumschlag gegen jede Art von Religion. Es ist keineswegs ein nettes, fröhliches Bilderbuch für kleine Kinder und/oder Erwachsene. Man muß dazu wissen, dass Herr Schmidt-Salomon Vorstand der erklärt atheistischen Giordano-Bruno-Stiftung ist.
    Im Übrigen kann er sich die Finger ablecken bis zum Ellbogen über den Skandal, denn nichts beflügelt bekanntermaßen den Umsatz so wohltuend, wie ein kleiner (oder bessr noch größerer) Skandal.

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  • grace

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    ich meinte: wg. des Deutschlehrers

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  • grace

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    Vielleicht führts ja auch zur Verkaufssteigerung der bischöflichen Bücher. z.B: Von Inter Insigniores bis Ordinatio Sacerdotalis(2006); Werbetext:
    “Dabei erläutern die Texte den fundamentalen Grund der zum Ausdruck gebrachten Lehre der Kirche nur Männer zu Priestern zu weihen.”

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  • Bert

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    @c.w.

    Jetzt beruhig Dich mal wieder. Wo sind denn die “militanten Bischofshasser”. Die armen, armen Katholiken; immer sind alle so böse zu Ihnen. Heul doch!

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  • Roswita Hallhuber

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    @c.w.

    Deutschlehrer? Für mehr hat´s “intellell” nicht gereicht? Ein Wahrer der deutschen Sprache? Sie Ärmster! Dann sollten Sie vielleicht mal drüber nachdenken, in die Politik zu gehen.
    Die Politik hat mit eitlen Dünnbrettbohrern Ihres Kalibers diese unsägliche Rechtschreibreform erst möglich gemacht!

    Und jetzt ab auf die Schleimspur Richtung bischöfliches Ordinariat!

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  • Karl

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    Frau Junghans, dieses Buch richtet sich nicht “gegen jede Art von Religion”. Deisten beispielsweise (Voltaire war einer), dürften Gefallen an diesem Buch finden. Dieses Buch richtet sich gegen Berufspfaffentum, geoffenbarte Religion, Dogmatismus und Aberglaube. Wenn Menschen sich zum “gott” aufspielen, weil sie meinen, in seinem Namen sprechen und handeln zu dürfen, begehen sie bereits Blasphemie. Ich bin übrigens Atheist.

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  • Scott

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    Hoffentlich zieht sich dieser Prozess noch lange hin, durch möglichst viele Instanzen. So wird die unsägliche Blamage der katholischen Kirche immer mehr deutlich und immer mehr Noch-Gläubigen klar. Einige Kluge Sprüche gibt es aber doch in der Bibel. Einer lautet: an ihren Früchten sollt ihr sie erkennen. Und der Bischof, ja das ist vielleicht ein Früchtchen. Soll nur so weiterquasseln. Nur zu, Monsignore!

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  • Kirche im WDR » RELIGIONSFREI IM REVIER

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    […] der Predigt als Meinungsäußerung an sich sehe ich auch kein Problem. “Niemand erwartet von einer Predigt einen Tatsachenbericht” meinte kürzlich der Verteidiger von Bischof Müller in der Gerichtsverhandlung zu einer […]

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