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„Kanake” bleibt – gerichtlich – ohne Nachspiel

SchleglHerbert Schlegl und seine Anhänger können aufatmen: Nachdem er bezüglich seiner am 2. März im Bischofshof ausgesprochenen „Kanaken“-Betitelung dieser Tage eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ unterzeichnet hatte, war zunächst der zivilrechtliche Teil seiner Entgleisung vom Tisch. Genugtuung auch für seine Kritiker und Widersacher: Vergangenen Samstag räumte er – wohl alles andere als freiwillig – seinen Platz als CSU-Fraktionsvorsitzender. Zumindest übergangsweise soll nun Rudi Eberwein versuchen, die „alte“ CSU wieder in „ruhigere Gewässer“ zu steuern. (Ob es dabei auch nach der Neubesetzung des Stadtrates bleibt, lesen Sie auf hier.) Nun ist auch die strafrechtliche Seite vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft hat das – auf Antrag eines Partei-„Freundes“ eingeleitete – Ermittlungsverfahren „mangels öffentlichen Interesses“ eingestellt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel gegenüber Wochenblatt digital hierzu: Man muss unterscheiden zwischen einem allgemeinen öffentlichen Interesse (das zweifellos gegeben ist, Anm. d. Red.) und dem „öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung“. Letzteres verneint die Staatsanwaltschaft, da es sich um Querelen innerhalb der Partei handelt, in die Außenstehende nicht unmittelbar involviert waren.

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Kommentare (1)

  • niedermayer luise

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    solche ent”schaidungen” sind ja nichts neues
    das kennen wir ja schon. als herr fürst monate lang durch die presse getrieben worden ist weil dieser rechtsradikales gedankengut verbreite und dergleichen und eben dieser herr fürst sich dann auch “juristisch” zur wehr setzen wollte, wurde eben dieses verfahren ebenso wegen mangels öffentlichen interesse eingestellt.
    fazit: auf hoher see und vor gericht ist man plöderweise in ruckdäschels hand.
    also weiter so meine herren und wünsche ihnen immer eine hand breit paragraphen unterm kiel.

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Kommentare sind deaktiviert

drin