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„Aufpasser“ und „Musterprozesse“

In Case Of Emergency. Foto: MirwaldDer Bayerische Städtetag bleibt auf Konfrontationskurs mit der Bayerischen Staatsregierung. Klagen der Bürger „landauf, landab“ bei ihren Bürgermeistern wegen Störung der Nachtruhe können Städte und Gemeinden „nur eingeschränkt“ nachkommen. Seit der „Verkürzung der Sperrstunde im Jahr 2005 auf die Zeit von 5 bis 6 Uhr“ habe „Alkoholmissbrauch und Vandalismus erheblich zugenommen“, so eine Pressemitteilung, in der sich OB Hans Schaidinger zum Gaststättengesetz äußert. Doch die Staatsregierung will künftig die Gaststätten-Sperrzeit komplett entfallen lassen. „Stattdessen sollen die Städte und Gemeinden entscheiden, wie lange die Gaststätten vor Ort geschlossen werden müssen“. Schaidinger dagegen meint, er könne „dann die vielerorts vorhandenen Sperrzeitprobleme überhaupt nicht mehr lösen“ und fordert „eine einheitliche staatliche Regelung, um den Klagen unserer Bürger und dem zunehmenden Alkoholmissbrauch wirksam begegnen zu können“. „Der Staat muss auf die veränderte Situation seit dem Jahr 2005 reagieren und den Städten und Gemeinden mit einer einheitlichen Sperrzeit wieder ein wichtiges Kontrollinstrument an die Hand geben, das auch wirksame Maßnahmen gegen Gaststättenbetreiber ermöglicht.“ So fordern die Städte in einem Informationsbrief eine „bayernweite Sperrzeit für Gaststätten“. Soweit zu den allgemeinen, wenngleich auch recht kontroversen Vorstellungen der bayerischen Politik bislang. Doch nun geraten die Regensburger Raucherclubs wieder einmal ins Visier der Ordnungswächter. Das städtische Ordnungsamt hat mehreren „ausgewiesenen Raucherclubs“ die gewünschten (und bislang stets erteilten) Sperrzeitverkürzungen negativ beschieden. Da diese sich „auf einen bestimmten Personenkreis“ beschränkten, könne man von keinem „öffentlichen Bedürfnis“ mehr ausgehen, welches die beantragten Sperrzeitverkürzungen der Wirte rechtfertigte. Dass man diesen Weg einschlagen werde, das habe der Oberbürgermeister bereits im Bayerischen Städtetag angedeutet. Entsprechenden Mitteilungen des stellvertretenden Leiters des Regensburger Ordnungsamtes haben sich bereits einige Regensburger Nachtlokale dem Rauchverbot gefügt. Drei der betroffenen Wirte aber wollen sich gegen die „Gängelung“ zur Wehr setzen und klagen nun beim Verwaltungsgericht Regensburg gegen die Stadt. Der Rechtsanwalt Matthias Ruckdäschel spricht im Interview mit der Presse von „Willkür“. Thomas B., Inhaber der Bar ‘Banane’ gar von „Erpressung“. Seine Einschätzung: „Das werden Musterprozesse werden.“ Dass das Regensburger Amtsgericht nicht zimperlich ist, wenn es um die Durchsetzung des Rauchverbots entsprechend des Gesetztes zum Schutz der Gesundheit (GSG) geht, zeigen die jüngst verhängten 150 Euro Bußgeld gegen einen Köferinger Schützenverein, dessen „Chef“ es zuließ, dass im Keller der Schützenbrüder geraucht wurde. Der Kommentar des Schützenmeisters: Er wolle nicht den „Aufpasser“ für den Staat geben.

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