Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit

„Kanake” bleibt – gerichtlich – ohne Nachspiel

SchleglHerbert Schlegl und seine Anhänger können aufatmen: Nachdem er bezüglich seiner am 2. März im Bischofshof ausgesprochenen „Kanaken“-Betitelung dieser Tage eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ unterzeichnet hatte, war zunächst der zivilrechtliche Teil seiner Entgleisung vom Tisch. Genugtuung auch für seine Kritiker und Widersacher: Vergangenen Samstag räumte er – wohl alles andere als freiwillig – seinen Platz als CSU-Fraktionsvorsitzender. Zumindest übergangsweise soll nun Rudi Eberwein versuchen, die „alte“ CSU wieder in „ruhigere Gewässer“ zu steuern. (Ob es dabei auch nach der Neubesetzung des Stadtrates bleibt, lesen Sie auf hier.) Nun ist auch die strafrechtliche Seite vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft hat das – auf Antrag eines Partei-„Freundes“ eingeleitete – Ermittlungsverfahren „mangels öffentlichen Interesses“ eingestellt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel gegenüber Wochenblatt digital hierzu: Man muss unterscheiden zwischen einem allgemeinen öffentlichen Interesse (das zweifellos gegeben ist, Anm. d. Red.) und dem „öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung“. Letzteres verneint die Staatsanwaltschaft, da es sich um Querelen innerhalb der Partei handelt, in die Außenstehende nicht unmittelbar involviert waren.
Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (1)

  • niedermayer luise

    |

    solche ent”schaidungen” sind ja nichts neues
    das kennen wir ja schon. als herr fürst monate lang durch die presse getrieben worden ist weil dieser rechtsradikales gedankengut verbreite und dergleichen und eben dieser herr fürst sich dann auch “juristisch” zur wehr setzen wollte, wurde eben dieses verfahren ebenso wegen mangels öffentlichen interesse eingestellt.
    fazit: auf hoher see und vor gericht ist man plöderweise in ruckdäschels hand.
    also weiter so meine herren und wünsche ihnen immer eine hand breit paragraphen unterm kiel.

Kommentare sind deaktiviert

drin