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Welche Bedeutung hat der Baumschutz? Der Rechtsstreit um die Fällung einer imposanten Stieleiche im Stadtwesten könnte zum Musterfall werden. Das Umweltamt hatte die Fällung genehmigt, das Amtsgericht schob dem einen Riegel vor. Nun folgt die Berufung vor dem Landgericht Regensburg. Und dann die Revision vor dem Bundesgerichtshof?

Mindestens 60 Jahre alt, über zwei Meter Stammumfang, geschützt – jetzt soll die Stieleiche am Rennweg weg. Foto: as

„Der mustergültig begründeten Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen.“ So lautet das Fazit des bekannten Münchner Rechtsanwalts Martin Klimesch auf der Plattform ibr-online zum Urteil des Amtsgerichts Regensburg. Es geht um die geforderte Fällung einer mindestens 60 Jahre alten Stieleiche im Stadtwesten.

Wie berichtet, hat das Amtsgericht die Klage eines Hauseigentümers am 22. Juli abgewiesen. Er wollte seine Nachbarn, eine Eigentümergemeinschaft, gerichtlich zwingen, der Fällung zuzustimmen. Der Baum steht auf der Grenze zwischen beiden Grundstücken. Das Umweltamt der Stadt Regensburg hatte zuvor eine Fällgenehmigung erteilt.

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