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Das sagt die Landesanwaltschaft zu Wolbergs

Wiedergewählt und doch suspendiert?

Selbst wenn Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister wiedergewählt werden würde – mindestens bis zu einem Urteil im aktuellen Prozess bliebe er suspendiert. Und auch im Falle eines Freispruchs ist längst nicht klar, dass er das Amt dann ausüben dürfte.

„Lassen Sie sich nicht kirre machen.“ So wendet sich Joachim Wolbergs in einer aktuellen Videobotschaft an seine Anhänger. Eine Stimme für ihn bei der kommenden Oberbürgermeisterwahl sei „nie verschenkt“. „Wenn ich gewählt werde und ich kriege ein positives Urteil, dann bin ich im Amt. Wenn ich gewählt werde und ich werde zu einer hohen Strafe verurteilt, dann gäbe es Neuwahlen. Dann haben Sie also neu Ihre Stimme.“

„Eine vorläufige Dienstenthebung bleibt in diesem Falle wirksam.”

Tatsächlich könnte sich für den Fall, dass Joachim Wolbergs am 15. März oder bei einer darauffolgenden Stichwahl erneut zum Oberbürgermeister gewählt werden würde, eine bizarre Situation ergeben. Derzeit ist er, aufgrund der Verurteilung wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme im ersten Prozess, aber vor allem wegen der Vorwürfe im aktuell laufenden zweiten Prozesses vorläufig seines Amtes enthoben, suspendiert.

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Dass noch vor der Wahl ein Urteil fallen wird, ist zumindest unwahrscheinlich. Dies sei nach dem derzeitigen Fahrplan der 5. Strafkammer zwar „theoretisch möglich“, so der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl am letzten Verhandlungstag. Allerdings nur, sofern von den Verfahrensbeteiligten nicht noch weitere Beweisanträge kommen oder gar neue Zeugen geladen werden müssen. Das kann aber durchaus noch passieren und dann wäre diese „letzte Chance“ (Kimmerl) verpasst.

Und zumindest so lange kein Urteil gefallen ist, bleibt Joachim Wolbergs – selbst im Falle eines Wahlsiegs – weiter suspendiert. Das teilt die Landesanwaltschaft unserer Redaktion auf Anfrage mit. Zwar ende eine vorläufige Dienstenthebung „grundsätzlich mit dem Ausscheiden aus dem Amt“ – weil der Beamte dann kein Amt ausüben könne. Im Falle einer Wiederwahl gelte „das Beamtenverhältnis jedoch als nicht unterbrochen, wenn der kommunale Wahlbeamte die Wahl annimmt und das Amt antritt“. Fazit:

„Eine vorläufige Dienstenthebung bleibt in diesem Falle wirksam. Auch für den Fall, dass bis zur Wahl kein Urteil im Strafprozess ergehen sollte, bleibt die vorläufige Dienstenthebung bestehen.“

Urteil wäre „erneut Anlass zu einer Überprüfung”

Wolbergs wäre also in so einem Fall zum Oberbürgermeister gewählt, bliebe aber weiterhin vorläufig suspendiert – auf jeden Fall bis zum Urteil im zweiten Prozess. Dessen Ausgang allerdings werde dann „erneut Anlass zu einer Überprüfung (der vorläufigen Suspendierung und anderer Disziplinarmaßnahmen, Anm. d. Red.) geben“, so die Landesanwaltschaft.

Ob die vorläufige Dienstenthebung im Falle eines Freispruchs für Wolbergs im aktuellen Prozess tatsächlich aufgehoben wird, ist zumindest unklar. Die Landesanwaltschaft hatte die Suspendierung nach dem ersten Urteil aufrecht erhalten. Sowohl das Verwaltungsgericht Regensburg wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatten eine Beschwerde von Wolbergs gegen die vorläufige Suspendierung abgewiesen. Die Maßnahme sei rechtmäßig.

Folgen des ersten Schuldspruchs unklar

Die Frage, ob der erste Schuldspruch dafür ausreiche, hatte das Verwaltungsgericht Regensburg dabei bejaht: „Das Dienstvergehen [Vorteilsannahme in zwei Fällen über rund 150.000 €] wiegt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts so schwer, dass eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wahrscheinlicher ist als der Verbleib im Amt.“ Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ diesen Punkt vor dem Hintergrund der zweiten zugelassenen Anklage und der dort erhobenen Vorwürfe vorerst offen.

Selbst bei einem Freispruch kann es also bei einer neuerlichen Beurteilung der vorläufig verhängten Disziplinarmaßnahmen (Suspendierung, Halbierung der Bezüge) so oder so ausgehen: Aufhebung der Suspendierung oder auch nicht.

Neuwahlen kein Automatismus

Würde Wolbergs wieder zum Oberbürgermeister gewählt und bliebe vorläufig suspendiert, gäbe es übrigens nicht automatisch Neuwahlen. Dies wäre nur bei einem Rücktritt der Fall. So lange wäre er Amtsinhaber, der aber sein Amt vorläufig nicht ausüben dürfte. Bis in einem Disziplinarverfahren endgültig über die Rechtmäßigkeit der Suspendierung entschieden wird, müsste er weiter vertreten werden. Eine endgültige Entscheidung fällt allerdings ohnehin erst, sobald die beiden Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind. So lange ruht das Disziplinarverfahren.

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Kommentare (68)

  • Rainer Werter

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    Ach du grüne neune!
    Jetzt aber schnell einen Plan B.

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  • XYZ

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    Bin zwar kein Hellseher, aber gesetzt den Fall Herr W. kommt auch nicht in eine Stichwahl, erringt aber wenigstens quasi eine Sperrminorität im Stadtrat und beansprucht den Posten eines weiteren Bürgermeisters, ist er da auch noch suspendiert?
    Nach Art. 35 Abs. 1 BayGO sind weitere Bürgermeister immerhin Ehrenbeamte, wenn nicht durch Satzung bestimmt ist dass sie sogar Beamte auf Zeit sein sollen.
    Was meint da die Landesanwaltschaft als Disziplinarbehörde dazu?

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  • Jedermann

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    Genauso sieht es im Disziplinarrecht aus.

    Eine Disziplinarmaßnahme ist grundsätzlich unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung.

    Einzig bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bzw. 6 Monaten und mehr, ist eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gesetzlich zwingend vorgesehen.

    Bedeutet, dass die Landesanwaltschaft immer zu prüfen hat, auch bei einer Nichtverurteilung oder geringen Strafe, ob ein Dienstvergehen vorliegt, welches eine Disziplinarstrafe, z. B. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, erforderlich macht.

    Es wird also auch das moralische Verhalten des (Wahl)Beamten geprüft.

    Aber das alles weiß Herr Wolbergs.

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  • Jedermann

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    @Rainer Werter Ich denke Herr Wolbergs hat, neben seiner Wiederwahl, schon einen Plan B:

    Sofern er nicht wieder gewählt wird, die Voraussetzungen schaffen für eine lebenslange Pension ab dem 15.3..

    Die formalen Voraussetzungen hat er mit dem Wahlverein und den erforderlichen Unterschriften erfüllt.

    Einzig die Landesanwaltschaft, als zuständige Disziplinarbehörde, könnte dies verhindern.

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  • Piedro

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    “Wenn ich gewählt werde und ich werde zu einer hohen Strafe verurteilt, dann gäbe es Neuwahlen.”
    Soll ich das glauben? Wenn der Gröbaz verurteilt wird muss neu gewählt werden? Weia, wie facettenreich die Wirklichkeit doch sein kann! Mal schauen wie viele Bürger einen OB wählen, der sein Amt u.U. gar nicht antreten darf. Regensburg schreibt noch Geschichte. Jeder Kabarettist muss an dieser Posse verzweifeln, sowas kann selbst den besten nur im Vollrausch einfallen – und dann ist es wieder vergessen.

    (Red: “vertrten”)

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  • semmeldieb

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    ein ziemlicher albtraum wäre das, wenn ein ob gewählt werden würde, der dann erstmal suspendiert bleibt, bis wer weis wann alle verfahren abgeschlossen sind – und erst dann entweder überhaupt mal ein ob “da” wäre oder es neuwahlen gäbe.

    dem bürger stellt sich dann irgendwann doch die frage, wozu es das ganze brimborium mit wahlen und bürgermeistern überhaupt geben soll. kostet ja auch nicht wenig geld, das ganze. und geht ja auch fast ohne, zumindest ohne ob, wie man sieht.

    schöner schlamassel.

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  • XYZ

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    Das moralische Verhalten wird weder im Straf- noch Disziplinar-Recht geprüft, wo kämen wir bei einem solchen Rechtsverständnis denn hin. Moral ist kein Rechtsbegriff. Die Grundpflichten sind im BundesbeamtenG geregelt: 60 Abs. 1, Beamte haben ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen zum Wohl der Allgemeinheit, und 61 Abs. 1, sie haben ihr Amt uneigennützig wahrzunehmen. Das ist der Prüfungs-Massstab.

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  • Dieter

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    Eine weitere spannende Frage:
    Wer wäre eigentlich im Falle einer Wiederwahl und Suspendierung Wolbergs dann die Vertretung?

    Das Thema ‘Revision’ sollte man natürlich auch noch Hinterkopf haben.
    Fest steht, dass mit einem Urteil im 2. Verfahren das Ganze noch längst nicht abgeschlossen ist.

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  • Zuschauer

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    Herr Wolbergs wurde vom Dienst suspendiert. Somit kann er derzeit als Beamter nicht tätig sein. Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn er nach der Wahl zum Stellvertretenden Bürgermeister bestellt würde.

    Er dürfte sich bewusst sein, dass er durch seine Kandidatur die Stadt weiter lähmen kann. Er nimmt in Kauf, dass die Bürger für eine mögliche Neuwahl enorme Kosten tragen müssten.

    Herr Wolbergs bestätigt erneut meinen Eindruck, dass es ihm in erster Linie nicht um das Wohl der Stadt, sondern vor allem um sein eigenes geht.

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  • Mr. T.

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    Wolbergs wird nicht Oberbürgermeister und Wolbergs wird nicht Bürgermeister. Wolbergs muss auch nicht in Gefängnis. Er wird sicher in den Stadtrat gewählt. Und dann bin ich gespannt. Haut er hin weil ihm das zu blöd ist und er seine Pension gesichert hat oder überzeugt er durch hervorragende Stadtratsarbeit in der Koalition oder Opposition? Bestätigt er seine Kritiker und zeigt seiner bruecke, dass er sie nur verarscht hat, oder zeigt er, das ihm wirklich was an Regensburg liegt und er nicht der egozentrische Narzisst ist, den einige in ihm vermuten. Er hat’s in der Hand und wir werden es sehen. Ich lass mich gerne positiv überraschen.

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  • Jedermann

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    Sehr geehrter Herr XYZ,

    ich definiere für mich eine evtl. schuldhafte Dienstpflicht-/Grundpflichtverletzung als unmoralisch. Dieser sicher rechtlich nicht definierte Begriff, ist vermutlich dem geschuldet, dass ich mit strafrechtlichen und dizipinarrechtlichen Ermittlung seit Langem nicht mehr viel zu tun habe und deshalb formal etwas nachlässiger geworden bin.

    Wenn sie das anders sehen, sich wohler fühlen, dann ersetzen sie einfach beim Lesen meines Kommentars den Satz

    “Es wird also auch das moralische Verhalten des (Wahl)Beamten geprüft.”

    durch

    “Es wird also bei einem (Wahl-)Beamten auch geprüft, ob er seine ihm obliegenden Dienstpflichten, außerhalb der strafrechtlichen Relevanz, schuldhaft verletzt hat.”.

    Im Tenor, den sie sicher auch vorher verstanden haben?, ändert sich dadurch nichts.

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  • Charlotte

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    Der Wähler hat es eigentlich in der Hand!

    Aber mich wundert es schon, wer sich alles in der Brücke engagiert. Am Bildungsniveau kann es erstmal nicht liegen. Und doch … USA und Donald Trump lassen grüßen: auch das hielt keiner für möglich. Dort wie hier scheinen Zielgruppe und Kandidat überhaupt nichts Gemeinsames zu haben und trotzdem jubeln die Anhänger.

    Wie kommt’s? Vielleicht kann ein Psychologe aufklären?!?

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  • XYZ

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    Dazu ein bonmot von Pierre Mauroy, frz. Bürgermeister und Min.präsident:
    “Wenn man ein öffentliches Amt annimmt muss man Transparenz akzeptieren, vor allem eine totale Transparenz der eigenen materiellen Lage. Folglich können Journalisten darüber sprechen und zutreffende Fakten veröffentlichen.”

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  • R.G.

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    Lustige Aussichten.
    Ich stelle mir vor, man judiziert das aus bis hin zu irgendeinem Europäischen Gerichtshof (notfalls schaffen wir einen neuen) , tritt unterdessen bei den Wahlen an, wird weiter suspendiert, tritt dennoch wieder an, wird gewählt, suspendiert, tritt an….
    Kriegen wir so zehn, zwanzig Jahre rum?

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  • XYZ

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    Ach ja (Satire) : natürlich kann Herr W. ohne Disziplinarrecht und Altersbegrenzung Stadtrat werden und sich bis zum rechtskräftigen Abschluss aller Gerichtsverfahren bei BGH/St/Z und BVerwG (Rechenschaftsberichte) wacker und redlich ernähren . . .

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  • Giesinger

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    Mr. T.
    29. Januar 2020 um 22:15 | #

    “Wolbergs wird nicht Oberbürgermeister und Wolbergs wird nicht Bürgermeister. Wolbergs muss auch nicht in Gefängnis. Er wird sicher in den Stadtrat gewählt. Und dann bin ich gespannt. Haut er hin weil ihm das zu blöd ist und er seine Pension gesichert hat”…
    —-

    Bis dahin folge ich Ihnen ausnahmsweise.
    Allerdings würde ich den zitierten Teilsatz gerne so wie oben, gleich mit dem Fragezeichen beenden.
    Selbst die Sicherheit eines Stadtratspostens würde ich mit einem Fragezeichen versehen.

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  • malso

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    Ich sehe es genauso Wolbergs ist ein Egozentriker und Egoist das wohl der Stadt oder der Bürger ist und war ihm egal. Jeder vernünftige Mensch der so ein bißchen die Berichterstattung egal ob auf MZ, RD,SD und seine FacebookAuftritte verfolgt hat kann Herrn Wolbergs nicht wählen. Egal ob Freispruch oder Komplot der CSU //Staatsanwaltschaft oder X Es reicht was er selbst zugegeben hat, es reicht sein Verhalten, es reicht was zweifelsfrei im Prozess bekannt und bewiesen wurde. Sein Verhalten und die gängige Praxis als er noch im Amt war (habe ich nicht gelesen, habe ich vergeßen, kann mich nicht erinnern, das war wirklich ein Fehler aber keine Absicht, das macht die CSU immer schon so und sogar noch schlimmer, der hat aber auch usw usf) zeigen wie unfähig er ist. Ich würde ihn nicht mal Vereinsvorstand eines Sportvereins oder Kulturvereins oder so etwas werden lassen.

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  • Obelinchen

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    Möglichkeit a): der bisherige Oberbürgermeister wird (ggf. per Stichwahl) wieder gewählt. Bis zum endgültigen Abschluss des Disziplinarverfahrens und vermutlich auch der Strafverfahren vergehen einige Jahre, die vorläufige Suspendierung bleibt bestehen und der Mensch auf dem Posten des 1. Bürgermeisters ist der Depp
    Möglichkeit b) der bisherige Oberbürgermeister wird nicht mehr OB, versucht aber, 1. Bürgermeister im Rahmen einer Koalition zu werden. 1. Bürgermeister dürfte aber ein “neues Amt” sein, das er somit nicht ununterbrochen ausübt, die (vorläufige) Suspendierung müsste also auf das neue Amt neu ausgesprochen werden. Andererseits müssen der 1. und 2. Bürgermeister (in Regensburg laut Satzung nicht ehrenamtlich sondern hauptamtlich tätig) vom Stadtrat gewählt werden. Termin hierfür ist irgendwann in der ersten Mai-Woche. Und hier stellt sich mir die Frage: nachdem Herr Wolbergs fast sämtliche SPDler, CSUler und viele anderen Stadtratsmitglieder beschimpft und wegen mangelnder Loyalität ihm gegenüber als unfähig etc. betitelt hat – wer genau sollte ihn dann wählen? Der Stadtrat wird inkl. OB 51 Mitglieder haben, Stimmenmehrheit liegt damit bei 26 Stimmen. Die Brücke wird ca. 5-10 Leute im Stadtrat haben, die AfD ca. 5. Alle anderen werden sich vermutlich hüten, einen voraussichtlich zu suspendierenden Stellvertreter zu wählen, der anschließend “abwesend” ist.

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  • gus backus

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    Die Mitglieder der Brückenbewegung folgen Ihrem Messias nach dem Motto des Konfuzius “mizaru, kikazaru, iwazaru” („nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“).

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  • Julian86

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    Kommentar gelöscht. Das hat mit dem Artikel nichts zu tun.

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  • auch_ein_regensburger

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    Ich freue mich schon auf den 15. März, wenn die von RD angefütterte Anti-Wolbergs-Blase endgültig platzt.

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  • Lothgaßler

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    Ruhe bewahren, Schock bekämpfen, um Hilfe rufen!
    Die allermeisten Wählerinnen und Wähler machen sich nicht die Mühe ihre Kreuzchen zu verteilen, so wie es ihnen erlaubt wäre. Spannend wird hier, ob die SPD hinter die BRUECKE zurückfällt. Gut möglich ist das, hat aber nichts mit Wolbergs zu tun, sondern mit der Basisentfremdung der SPD.
    Möglich ist, dass Wolbergs erstaunlich viele Stimmen als OB-Kandidat erhält, auch weil die Alternativen nicht überzeugen. Schon bei seiner Wahl hat er von der Unzufriedenheit mit dem CSU-Kandidaten profitiert. Spätestens bei einer Stichwahl dürfte die Wählerschaft aber so polarisiert sein, dass Wolbergs diesesmal nicht gewählt wird.
    Ich tippe, auch wenns mir nicht gefällt, auf eine CSU-OBin mit CSU-GRÜNEN-Koalition, oder als Überraschung auf einen GRÜNEN-OB mit GRÜNEN-CSU-Koalition (wäre spannend). Die FW wird nur dabei sein, wenns nicht anders geht. Die SPD würde sich über 10% freuen, die ÖDP wird wie immer viel gelobt aber wenig gewählt, und RIBISL wünsche ich zumindest einen Platz im Stadtrat.

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  • Giesinger

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    Kommentar gelöscht. Siehe Günther Herzig. Bitte beim Thema bleiben.

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  • Charlotte

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    @ auch_ein_regensburger
    Wie kommen Sie darauf, dass sich hier eine Anti-Wolbergs-Blase tummelt.

    Die Fakten – Das erste sogar recht wohlwollende Urteil eingeschlossen – sprechen einfach ganz klar gehen Herrn Wolbergs als erneuten OB-Kandidaten. Das persönliche Auftreten will ich gar nicht thematisieren.

    Ich wiederhole mich: verantwortungsvoll ggü. den Regensburgern wäre: erst werden sämtliche juristische Themen geklärt und dann kommt er zurück in die Politik- falls dann noch möglich.

    Sagen sie mir einen Grund, warum ich ihn wählen soll?
    Und bitte nicht das Argument, er wäre der Beste OB…

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  • Julian86

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    “die von RD angefütterte Anti-Wolbergs-Blase”
    Ob sich die Freude von “auch_ein_regensburger” mit einer Wiederwahl von Wolbergs konkretisiert, bleibt Spekulation.

    Gleichwohl erweisen sich die jüngsten Äußerungen Wolbergs´ als ein strategischer Wahlkampf-Missgriff. Indem RD diese aufgriff, von der Landesanwaltschaft deren Sicht der Dinge einholte, mag sich unter wievielen (?) der 100 000 Wahlberechtigten der Eindruck, die Sorge einstellen, mit einer Wiederwahl von Wolbergs könne eine Verlängerung der Hängepartie anstehen. Und den OB-Posten einer Frau verleihen, auch wenn mir persönlich Suttner lieber wäre.

    Im Übrigen hat für mich @Obelinchen mit ihrer(?) Variante b. eine künftige Entwicklung angedeutet, die ich gerne so modifizieren möchte:

    Gesetzt den Fall:
    Wolbergs verfehlt die Stichwahl, obwohl der noch vor(!) der Wahl freigesprochen wurde. Der Zulauf zu den Stadtratskandidaten der Brücke e.V. dürfte dann nicht absehbar stark ansteigen. Eine “Koalitions”-Bildung ohne sie wäre womöglich nicht möglich, wenn man die CSU außen vorlässt. Dann stünde ggf. Wolbergs als aus der Mitte des Stadtrats zu wählender 2. oder 3. Bürgermeister [als Beamter auf Zeit (*)] erneut zur Diskussion.

    Vor dem Hintergrund des laufenden Disziplinarverfahrens gegen Wolbergs müsste die Landesanwaltschaft wohl erneut in die Prüfung der Zulässigkeit dieser Wahl als stellvertretender BM eintreten und käme wegen des Freispruchs zu einem für Wolbergs positiven Votum – die Entscheidung des BayVGH berücksichtigend. Erst nach Rechtskraft beider Strafprozesse (das kann noch lange Jahre andauern) müsste die Landesanwaltschaft abschließend über das immer noch anhängige, aber bis dahin ruhende Disziplinarverfahren gegen Wolbergs entscheiden.

    Es mag auch, keiner kann es wissen, in R. ganz anders laufen als beim Weidener Oberbürgermeister Hans Schröpf (CSU), über den die Süddeutsche Zeitung am 17. Mai 2010 schrieb:
    “Obgleich damit doppelt vorbestraft wegen Untreue, Betrugs und Steuerhinterziehung, zeigte Schröpf weder Einsicht, noch dachte er an Rücktritt. Allen Skandalen zum Trotz billigte die CSU mit ihrer Stadtratsmehrheit im Mai 2007 Schröpfs Rücktrittsantrag aus
    “gesundheitlichen Gründen” und sicherte ihm damit eine stattliche Pension. Die Wähler im konservativen Weiden quittierten den goldenen Handschlag mit der Wahl des Sozialdemokraten Kurt Seggewiß zum neuen OB.”

    Wer legt uns die Karten?

    (*)
    § 1 der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der ̈Bürgermeister und Bürgermeisterinnen …
    https://www.regensburg.de/sixcms/media.php/140/1.3647049.pdf

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  • Giesinger

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    Zu Charlotte 29. Januar 22:46

    Ich bin kein Psychologe, habe aber eine Meinung und Sichtweise dazu.
    Die meisten brjecke-Mitglieder werden mit Wolbergs schon vor Juni 2016 zu tun gehabt haben. Und zwar positiv. Mit Wolbergs konnte man sich entweder gut verstehen oder eben nicht verstehen, so sehe ich das. Wenn ich nun ein Spezi des W. oder ein Mensch bin, der mit Herrn Wolbergs immer gut klar gekommen ist, und dieser dann sagt, “komm, mach mit, wir gründen einen Wahlverein für mich”, was soll man da entgegnen? Könnte man natürlich!
    Wenn Du dann mal drin bist, gilt eigentlich nur noch :
    Durchhalten bis zum bitteren Ende. Endsieg und strahlende Wiederauferstehung oder eventuell als depperte Unterstützer führerlos im Stich gelassen zu werden.

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  • Mr. T.

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    Zu Julian86s Hinweis auf den ehemaligen OB Hans Schröpf aus Weiden könnte man noch hinzufügen, dass dessen Nachfolger Kurt Seggewiß Spenden aus der Baubranche nicht als alltäglich sieht, sondern solche eine Horrorvorstellung nennt. So viel zu unterschiedlichen Betrachtungsweisen einer Sache durch zwei SPD-OBs.

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  • Giesinger

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema des Artikels.

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  • GSH

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    Kommentar gelöscht. Darum geht es hier nicht.

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  • Zuschauer

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    @ Alfons Kaiser

    Der Gesetzgeber ist hier nicht gefordert. Die aktuelle Situation wirkt zwar absurd; dennoch sehen die Gesetze – besonders die Gemeindeordnung – genügend Möglichkeiten vor, ein mögliches Chaos zu vermeiden.

    Gesetze geben allerdings nicht vor, dass Wähler ungeeignete Kandidaten nicht wählen. Kein Gemeinderat ist besser, als die Mehrheit seiner Wähler es wünscht. Würde Herr Wolbergs erneut gewählt, wäre das kein rechtliches Problem, sondern der Dummheit seiner Wähler geschuldet.

    Der Oberbürgermeister ist übrigens kein Staatsbeamter, sondern ein Beamter der Stadt Regensburg

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  • Giesinger

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    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie beim Thema und unterlassen Sie Unterstellungen.

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  • Regnsburger

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    Julian86

    Ich finde es fast schon ein wenige beleidigend wenn Sie von einer “von RD angefütterten Anti Wolbergs Blase” sprechen.

    Gegen den Mann wird wegen schwerer Korruptionsdelikte, so wie ich es sehe bisher einmalig in Bayern seit 4 Jahren ermittelt. Seit 2 Jahren muß er sich vor Gericht verantworten.

    Im ersten Prozess wurde er wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme von jeweils 50.000 Euro verurteilt. Er hat nachweislich 18.000 Euro an privaten Vorteilen kassiert von denen er nichts wußte.

    Soll ein Medium davon nicht berichten? RD berichtet so weit es ich beurteilen kann neutral und so wie es ist. Mindestens auf dem Niveau einer MZ mit vermutlich geringeren Mitteln. Nun zu unterstellen das Ansehen leidet wegen der Berichterstattung von RD ist doch lächerlich.

    Sie verschiessen die Augen vor der Realität.

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  • Zuschauer

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    @Alfons Kaiser

    Bürgermeister in Bayern sind Beamte, weil sie
    – Dienstherren aller kommumalen Beamten sind
    – Hoheitliche Aufgaben übernehmen müssen
    – weil sie nicht in erster Linie Politiker sind, sondern Leiter der Verwaltung

    Die Gemeindeordnung sieht ab Art. 108 vor, dass die staatliche Aufsicht in die Verwaltung einer Kommune eingreifen kann. Das wäre die Lösung, wenn weder OB noch Stellvertreter handlungsfähig wären.

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  • XYZ

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    Zu Jedermann gestern 22.31
    Was letzten Endes gemeint wurde war zwar zu erahnen. Die neue Definition ist aber ja nun sachlich und präzise.
    Moral und Recht werden aber gerne kunterbunt durcheinander gebracht, gelegentlich sogar von Juristen. Zumal im Strafrecht gibt es auch des öfteren ziemlich schwammige Formulierungen, etwa Mord aus ‘niederen Beweggründen’ oder Bestechlichkeit bei der ‘Bereitschaft sich beeinflussen zu lassen’, über letzterem werden noch hohe Straf- und Disziplinar-Richter brüten.

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  • Julian86

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    Hätten Sie aufgepasst, Sie oberflächlicher Leser, der Sie scheinen, wäre Ihnen nicht entgangen, dass ich einen Mitforisten zitiert habe. Halten Sie inne, @Regnsburger! Mehr in der Sache bitte!

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  • highwayfloh

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    @Regensburger:

    Zitat:
    “Gegen den Mann wird wegen schwerer Korruptionsdelikte, so wie ich es sehe bisher einmalig in Bayern seit 4 Jahren ermittelt. Seit 2 Jahren muß er sich vor Gericht verantworten.”

    Schon klar, dass das einmalig in Bayern ist… die Staatsregierung ist ja lange genug “schwarz” und hat entsprechende Erfüllungsgehilfen in sämtlichen Rechtsbereichen installiert.

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  • w8

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    @Alfons Kaiser
    Es ist schon gut so daß es eine Aufsichtsbehörde drüber gibt. Sonst könnte ja jeder Straftäter/Verbrecher Stadtoberhaupt werden und solange er gewählt ist bleiben. Sie können sicherlich auch nicht in ihrem Job bleiben, wenn Sie gewiße Straftaten begehen – Arbeitsvertrag hin oder her und egal ob ihr chef und alle Kollegen lieben oder nicht.

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  • Julian86

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    Zur KAISER-lichen Diskussion:

    Das Demokratie-Prinzip, die souveräne Entscheidung der Stadtbürger hinsichtlich der Wahl ihres Stadtoberhaupts, wird de facto untergraben durch das auf lediglich Wahrscheinlichkeits-Überlegungen basierende Votum

    [der Landesanwaltschaft auf der Grundlage einer unverhältnismäßig verhängten U-Haft (siehe Erstgericht) nebst Verwaltungsgerichten]

    der OB habe (oder kann) das “Ansehen des Beamtentums geschädigt” (haben), siehe dazu den nachfolgenden Link, verbunden mit der Frage, ob solche Entscheidungen gänzlich frei von politischen Vorgaben der CSU-basierten Staatsregierung sind.

    Zum Vergleich:

    Warum hatte bei Schröpf die Disziplinarbehörde nicht rascher interveniert? Er war mehrmals vorbestraft, wurde er suspendiert? Der “späte Vogel” ging leer aus.
    https://www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/disziplinarverfahren-wurde-eingestellt-21705-art121704.html

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  • Mr. T.

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    Julian86, so einfach geht’s nicht! Zuerst sich jegliche Spekulation und Wahrscheinlichkeit verbieten (“das auf lediglich Wahrscheinlichkeits-Überlegungen basierende Votum”) und dann selber spekulieren und in den Raum stellen (“verbunden mit der Frage, ob solche Entscheidungen gänzlich frei von politischen Vorgaben der CSU-basierten Staatsregierung sind”).

    Wenn, dann bitte in zwei unterschiedlichen Beiträgen, damit’s nicht mal so ein Depp wie ich merkt!

    Ansonsten hatte Schröpf die Gnade der frühen Geburt und des in dem Moment an diesem Ort richtigen Parteibuchs – so wie viele andere verschiedener Parteien vor ihm auch.
    Man sollte nicht jahrzehnte alte Maßstäbe an aktuelle Fälle anlegen. Das würde auch jeden Mißbrauchspfarrer oder Volksverhetzer heute sauber entlasten. Was der Strauß früher gemacht hat, darf sich heute auch kein Söder erlauben. Und was der Ratzinger getrieben hat kein Voderholzer.
    Demokratische Entscheidungen sind auch nicht der allerhöchste Maßstab zumal sie teilweise unter ganz anderen Voraussetzungen und auf einer ganz anderen Wissensbasis gefallen sind. Hätte zum Zeitpunkt der Wahl Transparenz über die Finanzierung des Wahlkampfs geherrscht, hätte Wolbergs sicher nicht ganz so viele Stimmen bekommen. Schlegl allerdings auch nicht. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Spenden allerdings noch erfolgreich verschleiert.

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  • XYZ

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    Der bayr. Gesetzgeber spricht in 39 BayGO nur von ‘Verhinderung’ (hier des etwaig wiedergewählten 1. Bgm.): die kann bei wörtlicher Auslegung tatsächlicher oder rechtlicher Natur sein, also z.B. Erkrankung oder fortdauernde Suspendierung, zu letzterem ersichtlich keine RSpr. Der Gemeinderat wählt aber nach 35 BayGO aus seiner Mitte auch weitere Bgm. die dann als Vertreter einspringen. Erst wenn der Gemeinderat dazu beschlussunfähig ist stellt sich nach 114 BayGO die Frage der Bestellung eines Beauftragten durch die Rechtsaufsichtsbehörde, also die Reg.d.Opf. Wenn das alles nichts hilft ist ultimo ratio die Auflösung des Gemeinderats und Anordnung von Neuwahlen durch die Staatsregierung.

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  • XYZ

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    Dazu ein passendes Zitat aus Peter Hellinger, neue Märchen zum Grimm-Jahr 2012:
    “Als die Fee eines Tages tatsächlich in meinem Zimmer erschien war ich wie beseelt: mein grösster Wunsch konnte Wirklichkeit werden! Nicht im Traum hätte ich daran gedacht, dass es Bedingungen gäbe . . . Mein Grossvater hatte mir nämlich, als ich acht Jahre alt war, ein wunderbares Märchenbuch geschenkt. Es handelte von einer Fee die Sehnsüchte stillte und Hoffnungen wandelte in Wirklichkeit und Wahrheit . . .”

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  • XYZ

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    Nachsatz: J.W. wird also weiter um seinen Lebens-traum kämpfen wie im Märchen, auch wenn die ganze chose inzwischen eher ein allgemeines trauma ist, für alle Seiten. Das ist auch sein gutes Recht. Hellinger spricht da ja psychoanalytisch von nicht erkannten ‘Bedingungen’, bzw. Wahrnehmung der Wirklichkeit, betrifft auch andere.

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  • kb

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    “Wäre ich in Regensburg noch wahlberechtigt, würde ich jetzt „mitzfleiß“ Wolbergs wählen! :-)”
    – Klar, denn sie leben ja auf La Palma und sind von Regensburger Immobilienschiebereien weder als Mieter, Wohnungskäufer, Nachbar, Steuerzahler, Rechtsunterworfener (Gleichheit vor dem Gesetz), Naturliebhaber (Landschafts- und Artenschutz) usw. usf. betroffen.

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  • Rengsburger

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    Alfons Kaiser:

    Nur weil ein Mensch vom Volk gewählt wird heisst das doch noch lange nicht, dass er in der Lage ist die Voraussetzungen für das Amt zu erfüllen in welches er gewählt wurde.

    Wenn beispielsweise ein Oberbürgermeister zu einem Jahr Haft verurteilt wird, wird er doch sofort aus dem Amt entfernt.

    Das droht doch Wolbergs auch noch also kann er doch nicht vor einem Urteil zurück ins Amt.

    Ausserdem muß noch die Eignung auf ganz anderer Ebene geprüft werden. Mit den Ausfälligkeiten Wolbergs gegenüber Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern vor Gericht ist er vielleicht dadurch schon nicht mehr geeignet das Amt als OB zu bekleiden.

    Also warten Sie doch einfach mal in Ruhe die Wahl ab.

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  • Mathilde Vietze

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    Ich bin sehr erstaunt darüber, wie gerade diejenigen, die Wolbergs n i c h t schätzen,
    ihm dennoch soviel Aufmerksamkeit schenken.

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  • KW

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    @Alfons Kaiser, 31. Januar 2020 um 01:06
    Falls Sie mit “störrischen” Regensburger Wählern welche vermeintlich einen Herrn Wolbergs wieder wählen sollten, weil dieser nach Ihrer Verschwörungstheorie nur wegen CSU-Interessen vor den Kadi gebracht wurde, andeuten wollen, dass es in Regensburg eine latente NICHT-CSU Mehrheit unter den Wählern gibt, so bezweifle ich das sehr.
    Herr Wolbergs wurde in 2014 bei der Stichwahl sicher auch von einem nicht unbedeutenden Anteil von CSU-Anhängern lediglich als das kleinere Übel betrachtet, bedingt durch die damals auch nach außen hin zur Selbstzerfleischung neigende lokale CSU-Bagage.
    Dann gab es vermutlich auch einen signifikanten Anteil unter den Wählern, die mit Herrn Wolbergs als Verwaltungschef auf eine generelle Änderung und Verbesserung der lokalen politischen Verhältnisse gehofft hatten.
    Und natürlich enttäuscht wurden, als sie später feststellten, dass Herr Wolbergs offensichtlich auch nur ein Opportunist ist, der es sich – noch dazu mit “Sozi” Anstrich – im von der CSU über lange Zeit aufgebauten und etablierten Sumpf, bestens eingerichtet und sich dort pudelwohl gefühlt hat.

    Wenn man „störrisch“ wählen will gibt es bessere Alternativen als einem opportunistischen, manipulativen, polarisierenden (im ungünstigsten Sinne des Wortes!), bewiesenermaßen ungeeigneten OB wieder seine Stimme zu leihen.
    ÖDP, Ribisl nur um zwei Beispiele zu nennen. In der Hoffnung natürlich, dass die Ribisl-Liste bos 3.2.2020 die benötigte Zahl an Unterschriften erhält.

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  • Lothgaßler

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    @Mathilde Vietze u.a.:
    Das ist so wie mit dem Corona-Virus: Wahrscheinlicher trifft uns die ortsübliche Grippe, ein Schnupfen oder Durchfall. Aber das kümmert keinen, schöner wäre die Meldung “ich habe Corona-Virus”, dann hätten die Nachbarn was zum ratschn.
    Wäre ja schade für Wolbergs, wenn er keine Aufmerksamkeit bekäme, er tut einiges dafür.
    Ich wäre auch dafür das Spekulieren um die mögliche aber unwahrscheinliche Widerwahl zum OB einzustellen. Wählerinnen und Wähler können den OB direkt wählen, ein seltenes Privileg in unserem Wahlsystem. Inzwischen sollte sich jede/jeder seine Meinung über den Kandidaten Wolbergs gebildet haben.
    Übrigens: Wer BRÜCKE wählt, der muss nicht automatisch bei der OB-Wahl Wolbergs ankreuzen, das ist ein eigener Stimmzettel. Und auch wer Brücke mit Listenkreuz wählt, der kann Wolbergs streichen und mit Null Stimmen bedenken. Brücke-Wähler sind nicht automatisch Wolbergs-Wähler. Es wird spannend, auch weil die SPD ihren Mitgliedern (aktuelle Neuwahl-Diskussion bei der Landes-SPD) nur noch Stoßseufzer abverlangt, wo machen die bisherigen SPD-Wähler ihre Kreuze?

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  • Piedro

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    @Mathilde Vietze
    Mich erstaunt ihr Erstaunen. Der Mann hat schließlich einiges be- und verwirkt, zB Gründstücke verhökert, die Verwaltung in Richtung Unternehmensinteressen geleitet, sich eine Suspendierung und eine Verurteilung eingefangen, und er steht wegen nicht unerheblicher, strafrechtlicher Vorwürfe noch immer vor Gericht. Warum sollte das nur interessieren, wenn ihn als Person oder Politiker schätzt? Zumal er die Sicht auf ersteres schon durch seine Videobotschaften permanent befeuert. Und nicht zuletzt ist seine aktuelle Kandidatur von allgemeiner Bedeutung, nicht zuletzt unter dem Aspekt, den dieser Artikel behandelt. Dazu haben Sie wieder nichts zu sagen? Überraschung!

    Ich persönlich, sehr weit out of Regensburg, finde ihn recht unterhaltsam. Bittere Realsatire – sowas mag ich irgendwie. Und die Causa ist interessant, unter diversen Gesichtpunkten. Dazu muss man ihn weder mögen, noch nicht mögen.

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  • Bürgermeister Dragoslav

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    Wenn der Schiri sagt Rote Karte. Dann ist sich dahin mit Ballverliebtheit. Muss man finden vorher Auswechselspieler. Hast du keine auf der Bank – scheise! Musst du zugucken. Als Libero Lebe ist gefährlich! Aber: lebe geht weider!

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  • XYZ

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    Die Debatte entzückt mich sehr. Also gesetzt den Fall oder das anscheinend unmögliche wird möglich und Herr W. zum 1. Bgm gewählt und noch rechtzeitig vor seiner Vereidigung und bevor ihm die Amtskette umgelegt werden kann erneut suspendiert: Dann haben wir wieder einen Vertretungsfall, wenn 2. oder 3. Bürgermeister/in schon vom Stadtrat aus seinem Kreis ausgewählt sind. Da würde sich als erfahrene Person die ehemalige OB’in Christa Meier anbieten, noch ganz gut drauf, für die es auch keine Altersgrenze gäbe.

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  • Mr. B.

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    Also, ich verstehe nicht ganz, was hier alles unter den Tisch gekehrt werden soll?

    Die oberen der Stadt erlassen Satzungen, dass der Müllmann nichts annehmen darf, sonst verliert er seinen Job.
    Liebe Befürworter einer W.-Wiederwahl, was würden sie sagen, wenn sie ein Geschäft hätten und der Ladendieb auch nur eine Schachtel Zigaretten mitgehen lassen würde. Sie würden doch sicherlich die Polizei holen und der Dieb dürfte auch die Schachtel Zigaretten nicht behalten.
    In einem anderen Fall sind Wirtschaftsgrößen in der Lage, einer Angestellten eines Supermarktes wegen eines Pfandbon” s zu kündigen, weil sie diesen im Geschäft gefunden und eingelöst hat! Wert: 0,25 Cent!
    Ein Schwarzfahrer im Bus wird bei wiederholtem “Erwischtwerden” vermutlich etwa für insgesamt 50 Euro auch verurteilt.
    Nur ein paar Beispiele dafür, über was sich hier so manche den Kopf zerbrechen.

    Ich gehe davon aus, dass es Zeit wurde, dass in dieser Stadt mal vieles auf den Tisch kam, weil es der normale Bürger ja nicht wusste. Hier meine ich wieder nicht nur den suspendierten Ex-OB!!!
    Deshalb immer wieder meine Forderung, dass solche Personen in öffentlichen Ämtern nichts zu suchen haben, da sie lediglich das Vertrauen der Bürger missbrauchen und dieses auch andere (angehängte Filz) vermutlich auch zu ihrem Vorteil missbrauchen.
    Erwischt ist eben erwischt und danach sieht es jedenfalls m. E. in Regensburg aus!
    Man kann hier versuchen, die Gesetze zu verdrehen oder zu verwurschteln, wie man will.
    Die einzigen die von solchen Methoden “beeindruckt ” sind, bzw. dies nicht so schlimm empfinden, können doch m. E. nur Vorteilsnehmer sein!

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  • XYZ

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    Verzeihung, bin jetzt von der Voraussetzung ausgegangen dass Frau Meier wieder für den Stadtrat kandidiert und als bekannte ehemalige OB gewählt wird, ohne es nachgeprüft zu haben. Eigentlich unverzeihlich. Dann kämen aber sicher auch andere gewählte Stadträte in Frage, etwa wiederum Maltz-Fischer.

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  • Julian86

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    Wer waren in den letzten beiden Jahrzehnten in welcher Stadt diejenigen Stadtoberhäupter, die ohne Skandale entlang von Gesetz und Recht für die Mehreren in ihren Städten Politik unter Wahrung und Schutz der Natur betrieben bei florierender Wirtschaft?

    Sollte man sich vielleicht um Nachkommenschaft dieser OB kümmern? Dabei auch berücksichtigend, dass es die Möglichkeit des
    “Einfrierens von Samenzellen” (ZEIT) gibt, so dass auf diesem etwas ungewöhnlichen Wege, die OB-Nachfolge auch für Regensburg auf lange Zeit gesichert wäre, wobei je nach Entwicklungs-Defizit in der Stadtentwicklung passende Eizellen (entweder im Bereich des Sozialen, oder der Ökonomie oder der Ökologie) zu “ergänzen” wären.

    Ich erachtete ein solches zukunfts-trächtiges Nachfolge-Regime der bisherigen OB-Auswahl überlegen, gar, was Herr Kaiser diskutierte, bei weitem einem Hilfseinsatz der Reg. d. Oberpf. überlegen.

    Man ersparte sich auch die Kosten der OB-Wahl. Fürderhin könnte man auch die DNAs so gestalten, dass Immunität gegen jegliche Form von Spenden und Korruption erreicht würde. Herrliche Zeiten?

    XYZ verleiht darüber hinaus mit seiner jüngsten poetischen Ader, die charmant das Juristisch-Politische untermalt, dieser RD-Website einen humanen Glanz, wobei seine “Fee der Sehnsüchte” – vielleicht Monika Hohlmeier? – uns daran erinnert, dass die alten Zeiten, auf die Mr. T. anspielt, im Grunde gar noch nicht vorbei sein mögen.

    Dann wäre die Verfolgung des Gedankens einer künstlich-erzeugten OB-Nachfolge noch mehr angebracht. Und so gleichzeitig das unbefleckte Ansehen der Beamtenschaft gesichert, ohne dass es prognostisch darob einer Suspendierung des gewählten OB durch die Landesanwaltschaft je wieder bedürfte.

    Stadtleitung und -gestaltung 4.0. Die Frage bliebe nur noch: Wer darf die Algorithmen programmieren?

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  • XYZ

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    Nachtrag zu Jedermann 29.01, 20.27
    Die Formulierung im StGB zur Bereitschaft zur Beeinflussung bei Bestechlichkeit ist mehr als schwammig, damit dürfen sich jetzt Straf- und Disziplinargerichte auseinandersetzen. Man hätte klarer formulieren können: wer ungesetzliche Begünstigungen annimmt ist bestechlich und damit strafbar, als Tathandlung, der Rest Strafzumessung, bei Irrtum oder Unkenntnis 1(andere Beweislast) straffrei. Zum Vergleich die niedrigen Beweggründe bei Mord. Das wurde erst 1941 neu normiert. Das vorherige Reichsgesetzbuch formulierte kurz und bündig, offensichtlich am code penal orientiert, Mörder ist wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat. Damit waren die KZ’s nicht mehr Mordanstalten, die Tötungen wurden im höheren gesellschaftlichen Interesse ausgeführt. Der Paragraf 211 ist bis heute nicht neu gefasst. Deswegen beharre ich auf klaren Definitionen auch im Disziplinar-Recht. Wieder mal etwa der BGH in 2 StR 229/04 vom 12.01.2005: “Niedrige Beweggründe sind ein Tatmotiv das nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und durch Eigensucht bestimmt wird.” Und Verfahren R?

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  • XYZ

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    Zu guter letzt und in concreto zu Straf- und Disziplinar-Recht das Urt. des BGH 1 StR 541/01 vom 23.10.2002:
    S. 18: Es reicht (für eine Pflichtwidrigkeit) aus wenn sich Vorteilsgeber und -nehmer über ein künftiges dienstliches Verhalten einig sind auch wenn sie keine genauen Vorstellungen davon haben, bei welcher Gelegenheit und in welcher Weise der Amtsträger die Vereinbarung einlösen will.
    S. 20: Es spielt keine Rolle ob die Entscheidung selbst sachlich gerechtfertigt sein mag. Es genügt wenn sich der Täter stillschweigend bereit gezeigt hat sich bei der Ausübung seines Ermessens von dem Vorteil beeinflussen zu lassen.
    Bloss: es wurde ja nie eine Entscheidung getroffen, die Verwaltung warnte.

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  • XYZ

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    Um mit Herrn Jedermann zu korrespondieren: das Verhalten (in Bezug auf die Platte, um nicht platt zu sein) mag zwar strafrechtlich irrelevant sein, aber vl. disziplinarrechtlich nicht.

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  • Burgweintinger

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    Herr Kaiser,

    wissen Sie eigentlich, wen Bürgermeister Dragoslav parodiert?

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  • Weichserradi

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    Warum soll man als Wähler einen Kandidaten wählen der bereits suspendiert ist und weiter suspendiert bleibt – da wähle ich doch lieber einen Kandidaten der wieder ruhe in die Stadt bringt !

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  • altstadtkid

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    Aufgrund der Kommentare hier kann man ihm nur wünschen dass er nicht mehr gewählt wird

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  • Manfred L.

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    Liebe Leute, der Wolli weiß doch, dass er nicht gewählt werden wird, ihm geht es um Art. 21 KWBG “Eintritt in den Ruhestand, Der Beamte … tritt mit dem Ablauf der Amtszeit in den Ruhestand, wenn er … für die folgende Amtszeit nicht wieder für das gleiche Amt gewählt wird” https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG-21 . Und das gilt auch, wenn er im suspendierten Zustand nicht wieder gewählt wird. Warum die Leute von der brücke das unterstützen ist mir völlig rätselhaft und gefällt uns Steuerzahler eigentlich nicht https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/kurz-im-amt-rente-fuer-immer-steuerzahlerbund-kritisiert-lebenslange-pensionen-von-landraeten-und-buergermeistern_id_5935867.html

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  • XYZ

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    Manfred L. 13.15
    Die Frage bleibt nur ob Zeiten der (rkr.) Suspendierung i.S. von Art. 21 KWBG überhaupt als “Amtszeit” berücksichtigt werden können, da hat er ja jedenfalls faktisch nicht amtiert. Die Zeiten als dritter berufsmässiger Bgm. und bis zur Suspendiering als OB sind anzurechnen, fehlen nach meiner Einschätzung so etwa ein bis zwei Jahre um die gesetzliche Wartezeit von 10 Jahren zu erfüllen?

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  • XYZ

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    Zuständig wäre im übrigen der BayVGH, der dienstrechtlich nicht an die Strafjustiz gebunden ist. Dazu der Beschluss vom 31.01.2015, 16 a DS 16.2489, LS 2:
    Das Disziplinargericht trifft eine originäre dienstrechtliche Entscheidung ohne Bindung an strafrechtliche Bemessungs-Erwägungen wegen der unterschiedlichen Zwecke. Aus der Aussetzung der Strafe zur Bewährung muss sich kein Milderungsgrund ergeben.

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  • XYZ

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    In diesem Zusammenhang kann man sich natürlich fragen ob eine Ruhestandsgrenze/ Pension schon ab 10 im Amt glücklich irgendwie vollendeten Amtsjahren als Wahlbeamter gerechtfertigt ist, wenn auch zu weniger als den vorherigen Bezügen. Da werd i doch sofort Kommunal- Politiker, die zehn Jahre werd i scho no schaffn. Andere müssen für die kümmerliche Rente Jahrzehnte arbeiten.

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  • XYZ

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    Erinnert mi a bisserl an den Grüssaugust: Würschteln zahlen und Repräsentation mit Plakaten. Der Bürger ist glücklich, solcherne leutselige Amtsperson. Wer’s glaubt wird selig.

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  • Jedermann

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    @XYZ da Herr Wolbergs nicht des Amtes enthoben, sondern “nur” suspendiert ist, hat er seit letztem Jahr April(?) die Wartezeit erfüllt.

    Damit hätte er, sofern er nicht disziplinarrechtlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, tatsächlich lebenslangen Anspruch auf ein Ruhegehalt (mtl. ca. 6.500 Euro?) aus der Besoldungsgruppe B 8.

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  • Alfred Meier

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    Liebe Frau Charlotte, natürlich dürfen Sie sich darüber wundern, wer sich alles in der “Brücke” für Wolbergs engagiert. An der mangelnden Bildung dieser Leute könne es nicht liegen, gestehen Sie ein. Aber dann kommt der Hammer: Sie bringen Joachim Wolbergs in die Nähe von Donald Trump. Das geht nicht!

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  • Bert

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    @Alfred Meier

    Doch, das geht. Völlig unabhängig von den politischen Inhalten sind bei Trump und Wolbergs dieselben Mechanismen am Wirken. Diese Meinung darf man zumindest vertreten. Und warum anonym? Schauen Sie doch mal, wie Wolbergs auf jeden losgeht, der ihn namentlich kritisiert/angreift. Das will halt nicht jeder.

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  • Stefan Aigner

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    Das Forum wird geschlossen. Die Debatte driftet zunehmend ab.

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