Ein prophetischer Amtsleiter im Zeugenstand
Der Leiter des Liegenschaftsamtes der Stadt Regensburg erläutert vor Gericht detailliert das Zustandekommen der Konzeptausschreibung für das Nibelungenareal und die Vergabe an das Bauteam Tretzel. Diese hält er zwar nicht für rechtswidrig, ist aber überzeugt: Wäre anders vergeben worden, gäbe es aktuell keine Anklage. Der Schlagabtausch um die Schlampereien bei der Telefonüberwachung nimmt derweil an Schärfe zu und die Staatsanwaltschaft macht dabei keine gute Figur. Interessantes gab es in Telefonaten von Norbert Hartl zu hören. Demnach wollte der frühere OB Hans Schaidinger die inkriminierten Flächen bereits bei einer ersten Ausschreibung an Tretzel vergeben – trotz eines acht Millionen höheren Gebots von einem anderen Bieter.
„Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.“ So lautet ein altes lateinisches Sprichwort und vor allem den letzten Teil – „Bedenke das Ende“ – will Gunther Schröder der Regensburger Stadtpolitik in Person von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs mehrfach mit auf den Weg gegeben haben, als es 2014 um die Verkaufsentscheidung für die drei Baugebiete auf der früheren Nibelungenkaserne ging. Am Ende erhielt das Bauteam Tretzel (BTT) den Zuschlag für alle Areale – insgesamt rund 42.000 Quadratmeter.
„Bedeutet eine Vergabe an drei Bewerber nicht weniger Ärger als an einen?“
Rund vier Jahre später sitzt der Leiter des städtischen Liegenschaftsamtes als Zeuge vor der Wirtschaftsstrafkammer um Richterin Elke Escher und zeigt sich überzeugt: Wären die Flächen an verschiedene Bauwerber – zwei bis drei weitere waren nach Ansicht der Verwaltung ebenfalls geeignet – und nicht allein an Tretzel vergeben worden, wäre es zu keiner Anklage gekommen. „Dass wir hier sitzen zeigt, dass unsere Weitsicht so schlecht nicht war.“ Wobei, das betont Schröder ebenfalls, er damals nicht der Ansicht war, dass die Vergabe an Tretzel rechtswidrig war. In einer Zeugenaussage gegenüber der Kripo, die er auch am Donnerstag bestätigt, bezeichnete der Leiter des Liegenschaftsamtes diese politische Entscheidung als „nachvollziehbar, sachgerecht und vertretbar“, aber eben – bedenke das Ende: „Bedeutet eine Vergabe an drei Bewerber nicht weniger Ärger als an einen?“
Beim Komplex Nibelungenkaserne wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor, dass bereits die zugrunde liegende Ausschreibung auf Tretzel zugeschnitten gewesen sei – als Entgegenkommen für sechsstellige Parteispenden, millionenschweres Engagement beim SSV Jahn und weitere geldwerte Vorteile für OB Wolbergs und zwei Verwandte. Als ein Beleg dafür gilt ein E-Mail-Wechsel von SPD-Fraktionschef Norbert Hartl mit Volker Tretzel, in dem er diesen auffordert, Änderungswünsche bei einem Vorentwurf für die spätere Ausschreibung doch bitte in rot einzutragen.
“Auch die erste Ausschreibung hatte ein Konzept.”
Die Aussage Schröders zu diesem Thema zeichnet sich durch etwas aus, was bei jener seines Chefs, Wirtschafts- und Finanzreferent Dieter Daminger, weitgehend gefehlt hat: Genauigkeit, Detailwissen und kaum nennenswerte Erinnerungslücken.
2011 hatte die Stadt Regensburg das frühere Kasernenareal vom Bund erworben. Bereits in diesem Jahr habe Tretzel schriftlich sein Kaufinteresse bekundet, sagt Schröder. Ob der Unternehmer selbst oder die Stadt Regensburg diesem Ansinnen zunächst eine Absage erteilt haben, darüber gehen die Meinungen zwischen dem Zeugen und der Verteidigung von Bauträger Tretzel am Donnerstag auseinander. Schröder erinnert sich zudem daran, dass es schon zuvor – „2008/09 oder 2010“ – erste Anfragen von BTT gegeben habe. Doch so oder so: Damals sei das noch viel zu früh gewesen.
2013 sei die Verwaltung so weit gewesen, um – damals noch unter Oberbürgermeister Hans Schaidinger – eine erste Ausschreibung für Wohnbauflächen vorzubereiten und auf den Weg zu bringen. Dass es sich dabei, wie immer kolportiert, um eine reine Ausschreibung nach Höchstpreis gehandelt habe, will Schröder so nicht stehen lassen. Auch damals habe man schon ein Konzept mit einer Bewertungsmatrix gehabt, innerhalb derer in Abstimmung mit dem OB der Grundstückspreis mit 60, die zeitliche Realisierung mit 25 und das Energiekonzept mit 15 Prozent bewertet worden sei. Auch wurden in dieser Ausschreibung Mietobergrenzen festgesetzt – 8,30 Euro pro Quadratmeter für öffentlich geförderte, 8,85 Euro für frei finanzierte Mietwohnungen. Im Januar 2014 sei diese Ausschreibung dann mit Mehrheit vom Stadtrat auch beschlossen worden. Anfang März habe man die Ergebnisse gehabt: Es gab Kaufangebote mit Quadratmeterpreisen jenseits der 1.000 Euro.
Schaidinger zog eine Stadtratsvorlage kurzfristig zurück
Nach einem Schreiben von BTT im Nachgang zur Ausschreibung, demnach man dort „Gerüchte über vierstellige Beträge bei den Bewerbungen“ gehört habe und dem Vorschlag, dass das Tretzel-Unternehmen das auch anbieten könne, wenn andere Verkaufspreise bei den Wohnungen möglich seien, habe man zum ersten Mal darüber nachgedacht, wie man eine “ausgeglichene Balance” zwischen Grundstückspreis, Mieten und Verkaufspreis finden könne, berichtet Schröder. Es habe auch Gespräche mit den aussichtsreichsten Bewerbern gegeben, um offene Fragen zu klären. Anfang April sei dann aus Sicht der Verwaltung die Rangfolge der Bewerber für die beiden Baugebiete, auf denen frei finanzierte Eigentumswohnungen entstehen sollten (WA 1 und WA 2 mit rund 22.000 Quadratmeter), „klar“ gewesen. Beim dritten Baugebiet für öffentlich geförderte und frei finanzierte Mietwohnungen (WA 4 mit knapp 20.000 Quadratmeter), „steckte der Teufel noch im Detail“, so Schröder.
Doch Schaidinger habe dann recht kurzfristig eine bereits fertige Vorlage für die Sitzung des Grundstücksausschusses zurückgezogen. Auch eine Bitte Schröders an den Oberbürgermeister, die Angebote doch ohne Namensnennung den Stadträten zumindest vorzulegen, habe dieser abgelehnt. Er habe schließlich noch den „aus heutiger Sicht untauglichen Versuch“ unternommen, eine Lösung für WA 4 zu erarbeiten. „Aber ich musste erkennen, dass das nicht mehr möglich war, weil der Oberbürgermeister aus meiner Sicht aufgrund der Stichwahl (die Joachim Wolbergs im März 2014 gewonnen hatte, Anm. d. Red.) keine Mehrheit für unseren Vorschlag hatte.“
Zweite Ausschreibung mit “einem Mangel”
Mit dem Amtsantritt von Joachim Wolbergs am 2. Mai 2014 sei dann die Politik gefragt gewesen, einen neuen Vorschlag vorzulegen und hier habe es dann die besagte zweite Konzeptausschreibung gegeben. Diese hat – das ist unbestritten – federführend der damalige SPD-Fraktionschef Norbert Hartl erarbeitet. Bei der neuen Ausschreibung gab es nun 17 Kriterien, die Bewerber berücksichtigen sollten. Zudem wurden Festpreise für die Flächen festgelegt: 325 Euro für geförderte, 450 für frei finanzierte Wohnungen, 700 Euro für die Flächen, auf denen Eigentumswohnungen entstehen sollten. Erstaunlich: Exakte Miethöhen wurden dieses Mal nicht mehr festgelegt.
Diese neue Ausschreibung habe „einen Mangel“ gehabt, so Schröder. „Es gab keine Gewichtung. Man hat alles abgefragt, aber nicht gesagt, worauf man besonders Wert legt.“ Eine „mathematische Erkenntnis“ sei aus den Bewerbungen denn auch nicht zu ziehen gewesen. Freilich könne das auch eine Stärke sein. Man könne nach Abgabe der Angebote entscheiden, „was einem am besten passt“. Er habe aber damals in einem Aktenvermerk festgehalten, dass man auch das Ende bedenken solle, etwa, was das für das Vertrauen von Investoren bedeuten könne.
Nach Abgabe der Angebote sei in mehreren Besprechungen ausgesiebt worden. Oberbürgermeister Joachim Wolbergs habe damals „verfügt“, dass das Verfahren „besonders transparent“ ablaufen solle. Im Oktober seien deshalb Vertreter der Koalition sowie der CSU zu mehreren Vorbesprechungen geladen worden und hier seien zunächst vier Bewerber übrig geblieben: die Bauteam Tretzel GmbH, das Immobilien Zentrum Regensburg, die Genossenschaft Werkvolk und eine Bietergemeinschaft.
„Wir haben das, was politisch gewollt ist, umzusetzen.“
Joachim Wolbergs habe damals relativ früh vorgeschlagen, alles an BTT zu vergeben und dafür mehrere sachliche Gründe – unter anderem gleicher Baustandard für alle Wohnungen, Energiekonzept, günstige Nebenkosten – genannt. CSU-Fraktionschef Hermann Vanino habe dagegen eine Vergabe an mehrere Bewerber favorisiert und wollte Rücksprache mit seiner Fraktion halten. Dieses Meinungsbild habe sich bei einer weiteren Besprechung bestätigt, die Koalition – allen voran die Freien Wähler und Grünen – habe sich dem OB angeschlossen.
Die Verwaltung habe bei der Stadtratssitzung vom 23. Oktober 2014, wo das Ganze am Ende beschlossen wurde, insgesamt sechs Vorschläge für mögliche Vergaben gemacht. Als „Ranking“ wollen diese Auflistung, (die unserer Redaktion in einer nicht autorisierten Abschrift vorliegt) weder Schröder noch ein damit befasster Sachbearbeiter des Liegenschaftsamtes, der am Donnerstag ebenfalls vernommen wird, explizit nicht verstanden wissen. Doch es hätten selbstverständlich auch andere Bewerber neben Tretzel die geforderten Kriterien erfüllt. „Das ist keine Mathematik so wie ihr Urteil auch keine Mathematik sein wird“, sagt Schröder über die Vergabe. Es sei eine Abwägungsentscheidung gewesen, bei der es verschiedene Optionen gegeben hätte und bei der er keine Variante als rechtswidrig angesehen habe. „Man kriegt nicht die eierlegende Wollmilchsau.“ Mehrfach betont Schröder, dass es nicht Aufgabe der Verwaltung sei, eine Entscheidung vorzugeben. „Wir haben das, was politisch gewollt ist, umzusetzen.“
“Hartl war ein Tretzel-Fan”
Angesprochen auf die Rolle von SPD-Fraktionschef Norbert Hartl bezeichnet Schröder diesen als „Tretzel-Fan von Anfang an“. Hartl habe immer anhand seiner eigenen Tretzel-Wohnung und beispielsweise seinen günstigen Nebenkosten für diesen argumentiert. Dass Hartl einen ersten Entwurf für die Ausschreibung an Tretzel geschickt habe sei zwar „formal schon schwierig“, ein „No Go“, aber „inhaltlich materiell“ sehe er darin kein Problem. Es habe ja auch von Verwaltungsseite immer wieder Sondierungsgespräche mit Investoren gegeben, um sich „beim einen oder anderem“ schlau zu machen.
Etwas empfindlich reagiert Schröder, als ihm ein Aktenvermerk des Kriminalhauptkommissars vorgehalten wird, der die Ermittlungen geleitet hat. Demnach habe Schröder ihm gegenüber erklärt, dass es der Verwaltung „von Anfang an klar“ gewesen sei, dass die Ausschreibung von Norbert Hartl so geschrieben worden sei, „dass sie auf Tretzel hinausläuft“. Es sei erstaunlich, was da stehe, erklärt Schröder. Ihm sei dieser Aktenvermerk nicht bekannt. Allerdings räumt er schließlich doch ein: „Wenn Herr B. (der Kripo-Beamte, Anm. d. Red.) das so schreibt, werde ich es vermutlich so gesagt haben.“
Fragwürdiger Vorschlag von Hans Schaidinger
Der Nachmittag, bei dem erneut Gespräche aus der Telefonüberwachung vorgespielt werden, bringt nur wenig neue Erkenntnisse. Meist ist es erneut SPD-Fraktionschef Norbert Hartl, der gegenüber verschiedenen Gesprächspartnern betont, dass er sich keiner Schuld bewusst, sondern im Gegenteil „richtig stolz“ auf das Ergebnis bei der Vergabe der Nibelungenkaserne sei. Die Stadt Regensburg und er persönlich hätten dort viel in Sachen bezahlbarer Wohnraum erreicht. Doch niemand danke es ihm, im Gegenteil.
Erhellend ist ein Sachverhalt, den Hartl mehrfach gegenüber verschiedenen Gesprächspartnern erläutert. Demnach habe Oberbürgermeister Hans Schaidinger bereits bei der ersten Ausschreibung dafür plädiert, alle Flächen an Tretzel zu geben – obwohl das Immobilien Zentrum Regensburg, Hartl zufolge, acht Millionen Euro mehr geboten habe. Argumentiert habe Schaidinger dabei mit einem Satz, der sich sowohl in der ersten als auch in der zweiten Ausschreibung findet – auf Anregung Hartls. Demzufolge könne der Stadtrat „in besonders begründeten Einzelfällen (…) bei der Grundstücksvergabe von diesen Kriterien abweichen“.
In der ersten Ausschreibung war, wie bereits erwähnt, der Grundstückspreis mit einer Gewichtung von 60 Prozent das maßgebliche Kriterium. Schaidinger habe ebenso wie Wirtschaftsreferent Dieter Daminger und der Leiter des Liegenschaftsamtes Gunther Schröder geglaubt, man könne das Areal dank dieses Passus schon bei der ersten Ausschreibung an Tretzel geben – trotz des weitaus niedrigeren Gebots, so Hartl in einem Telefonat mit Joachim Wolbergs. „Da war ich dagegen. Da hab ich gesagt: Da werden wir wegen Korruption angezeigt“, sagt Hartl unter zynischem Lachen.
Richterin rügt Staatsanwaltschaft
Erneut moniert die Verteidigung am Dienstag erhebliche Auslassungen bei der Verschriftung der vorgespielten Telefonate. Irgendwann versucht Staatsanwältin Ingrid Wein das zu rechtfertigen, auch „als Klarstellung gegenüber der Öffentlichkeit“, wie sie sagt. Die Staatsanwaltschaft stütze sich nicht auf die Verschriftungen, sondern auf die Tonaufnahmen. Ohnehin seien Telefonate Augenscheinbeweise und die Verschriftung müsse nicht vollständig sein, zitiert Wein aus einem juristischen Kommentar. Und außerdem: Die wichtigsten Gespräche würden ja ohnehin per Vorspielen in die Verhandlung eingeführt.
Richterin Elke Escher, die erst kürzlich die komplette Neuverschriftung von 111 Telefonaten angeordnet hat, lässt das so nicht gelten. In ruhigen, aber deutlichen Worten weist sie die beiden Staatsanwältinnen darauf hin, dass wesentliche und für die Beweisführung wichtige Passagen nicht verschriftet worden seien. „So wie wir das gekriegt haben, ist das ein echtes Problem.“
Weniger ruhig reagiert Wolbergs’ Verteidiger Peter Witting. Es sei unverfroren, hier mit einem völlig unpassendem juristischen Kommentar zu kommen. Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft habe sich auf die Verschriftungen gestützt, die fehlerhaft und verzerrend seien, ob Wein sich überhaupt irgendein Gespräch im Vorfeld angehört habe, brüllt er fast durch den Gerichtssaal, während die Staatsanwältin Witting immer wieder auffordert, sich zu mäßigen und Wolbergs ihre Ausführungen mit „Sie sind ja so gescheit, sie sind ja so gescheit“ kommentiert. „Gerade von Ihnen brauche ich mir nicht sagen zu lassen, mich zu mäßigen Von Ihnen nicht“, beendet Witting den Disput. Und die beiden Staatsanwältinnen schweigen.
Zumindest in punkto Telefonüberwachung wäre Schröders Ratschlag wohl auch für die Ermittlungsbehörden hilfreich gewesen: „Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.“ Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.
Dieter
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Endlich mal ein Zeuge, der kaum Erinnerungslücken (vorallem bei Schlüsselmomenten) hat und manchen Ablauf klarer erscheinen lässt.
Interessant auch: “”Da werden wir wegen Korruption angezeigt“, sagt Hartl”
Aha, Korruption braucht doch eine Gegenleistung und eine Unrechtsvereinbarung oder? Hat es diese also gegeben?
Nun ja, interessant fände ich auch den Ist-Zustand des Nibelungen-Areals. Gibt es dort denn wirklich bezahlbaren Wohnraum für ‘die kleinen Leute’?
Und ich muss gestehen, ich werde aus dem ganzen Zahlenwirrwarr nicht mehr wirklich schlau.
Wer hat nun was für was gezahlt (z.b.
Grundstücksgrößen vs. Wohnflächen) und viel verdient bzw. für wieviel weiterverkauft/vermietet?
Die günstigsten Nebenkosten bei Tretzel sind auch ein Thema – um wieviel günstiger sind diese denn tatsächlich?
Letztendlich haben alle etwas und manche sehr viel verdient und die Zeche zahlen die Käufer und Mieter. Da stinkt doch das ganze System.
Maria Wächter
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Das Gericht hat noch viel vor. Zum Beneiden ist wirklich keiner, weder die Akteure noch die Zuschauer.
Terminierung im Fall Joachim Wolbergs:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/regensburg/presse/2018/5.php
Taxifahrer
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Klar hat Wolbergs Dreck am Stecken. Aber dass die Staatsanwaltschaft so schwach agiert, hätte ich nicht gedacht. Bitter.
altstadtkid
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@Dieter
Immobilienhaie heißen nicht umsonst so…
Ist doch klar, wenn die Projekte auf den Freien Markt gehen, das die das letzte aus den Liegenschaften rausholen und sich maximal sattfressen
mkv
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TKÜ – “Wortprotokolle”
Zum Verschriftungsstreit zwischen StA und Vert.
Zitat von Seite 96 des nachgenannten Gutachtens:
1.3.2
Überwachung der elektronischen Kommunikation
Hinsichtlich der TKÜ-Maßnahmen gibt es eine besondere Anord-
nung, die die Leitungsfunktion der Staatsanwaltschaft manifes-
tiert.
– der Staatsanwaltschaft sind die An- und Abschaltung der
Maßnahmen unverzüglich zu dem AR (TÜ) Aktenzeichen mitzuteilen;
– TKÜ-Übersichten bzw. Wortprotokolle sind grundsätzlich im
wöchentlichen Abstand dem sachbearbeitenden Staatsanwalt
zu übersenden;
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Zitatende
Quelle:
GROßE STRAFRECHTSKOMMISSION
DES DEUTSCHEN RICHTERBUNDES
Gutachten zum Thema:
Das Verhältnis von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei im Ermittlungsverfahren, strafprozessuale Regeln und faktische
(Fehl-?)Entwicklungen
Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Das_Verhaeltnis_von_Gericht_Staatsanwaltschaft_und_Polizei_im_Ermittlungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile
Ex Regensburger
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Herzigs Anregungen (wenn auch ironisch gemeint) haben einen wahren Kern. Wären wir in Frankreich, würde wir – aufgrund seiner Anregungen – gelbe Westen anziehen u. losmarschieren…
By the way: Der Dom sollte natürlich stehen bleiben.
Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU
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Schau an, welches medium hat denn seinerzeit das gerücht gestreut ,Schaidinger wollte den Verkauf an den meistbietenden ? Nun wollte er also den Verkauf an tretzel! Das lässt nochmal seinen beratervertrag mit tretzel über 20000 eur pro Monat, oder ? im richtigen Licht erscheinen.
Staatsanwaltschaft, warum sitzen eigentlich schaidinger, Schlegl und Rieger immer noch nicht auf der Anklagebank ?
R.G.
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@Stefan Aigner
Meine Hochachtung an Sie, für die Beachtung “alter” journalistischer Grundregeln in dem Artikel (und überhaupt).
Zuschauer
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@Dieter:
“Die günstigsten Nebenkosten bei Tretzel sind auch ein Thema – um wieviel günstiger sind diese denn tatsächlich?”
Laut der abgebildeten Mitschrift oben war BTT nicht der günstigste bei den Nebenkosten, sondern der zweitteuerste.
Überhaupt offenbart doch diese Mitschrift der Sitzung, dass es bei diesen Verfahren nur darum geht, den maximalen Preis erzielen zu können. Eine tatsächliche Konkurrenz ist, schaut man sich die Mietpreise an, absolut nicht zu erkennen.
Mich hat vor Jahren schon in einem großen Wolbergs-Interview zum Nibelungenareal gestört, dass der Herr OB sich damit gebrüstet hat, dass öffentlich geförderte Wohnungen (was immer das auch sein soll) 8,30 Euro Kaltmiete (zzgl. 2,00 Euro Nebenkosten) kosten sollten. Ich dachte mir, dass das ein zu hoher Preis für Menschen mit geringerem Einkommen ist. Und was muss die Stadt dafür an die Bauträger bezahlen? Das steht nirgendwo. Die “freien” Wohnungen kosten dann 8,85 Euro, unwesentlich mehr. Wo ist da der Unterschied?
Auch wenn das alles rechtlich nicht zu beanstanden wäre:
Alles an einen zu vergeben, heißt, Konkurrenz auszuschließen, und damit einen effektiveren Wettbewerb. Es bedeutet, dass alle Klötzchenhäuser gleich aussehen, dass ein Stadtteil rein optisch monotonisiert wird. Alles an einen heißt, überall die gleichen doofen Grundrisse, überall die gleiche Ausstattung, keine Vielfalt, keine Farbe, keine Abwechslung – am Ende kein Leben.
Es ist egal, was bei diesem Prozess als Ergebnis herauskommen wird – der Schaden für die Regensburger Alt- und Neubürger ist immens, weil dieser Stadtrat – und da ist mir wiederum wurscht, welche Partei die Feder führt – alles in einer unerträglichen Gleichförmigkeit genehmigt. Mittlerweile sind ja die schnöden 60er-Jahre Häuser schon wieder schöner, als alles neugebaute von BTT, Schmack, IZ und Konsorten. Man bestaune nur die »Bäckerschen Höfe« in der Frankenstraße, mich gruselts, wenn ich dran vorbeigehen muss.
Dass die selber auch nicht ein bisschen Stolz in der Hose haben, und sagen, ich baue hier was Schönes hin, nicht so eine tröge Betonwüste, mein Werk soll Freude machen (und natürlich auch Geld bringen) , das verstehe ich in dreihundert Jahren nicht. Geld zerstört die Stadt, – das ist, was am Ende übrig bleibt.
Aber Hauptsach, am “Weihnachtsmarkt” gibts genug Glühwein, und die Gloria winkt dazu.
Ach geh.
Lothgaßler
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“…Dass Hartl einen ersten Entwurf für die Ausschreibung an Tretzel geschickt habe sei zwar „formal schon schwierig“, ein „No Go“, aber „inhaltlich materiell“ sehe er darin kein Problem. Es habe ja auch von Verwaltungsseite immer wieder Sondierungsgespräche mit
Investoren gegeben, um sich „beim einen oder anderem“ schlau zu machen…”
=> Genau hier liegt doch der Unterschied zwischen Verwaltung und Hartl als damaligen Fraktionschef der SPD eines SPD-OB. Nicht die Verwaltung entscheidet, sondern der Stadtrat bzw. einige Auserwählte in Ausschüssen.
Noch dazu gabs nach Empfinden der Verwaltung eine Ausschreibung mit “Mangel” in der Bewertungsmatrix, die den benötigten politischen Entscheidungsspielraum öffnete, um die Grundstücke an BTT zu vergeben. Für mich entlastet der Zeuge nicht, sondern er belastet: Die Entscheidung war politisch so gewollt und wurde dann in entsprechende Bahnen gelenkt. Das ist keine große Kunst, wenn der SPD-Fraktionschef mit Nachdruck für BTT wirbt und die Koalitionäre dann den vermeintlichen oder tatsächlichen Vorteilen huldigen.
Den Streit um die Verschriftung der abgehörten Telefonate kann ich nur bedingt in dieser Schärfe nachvollziehen. Offenkundig gab (und gibt) es unterschiedliche Rechtsauffassungen und auch evtl. Kenntnis-/Ausbildungsmängel bei den Ermittlungsbehörden darüber, wie das zu erfolgen hat. Wenn das so ist, dann muss eben das Gericht das machen was es tut: nochmals verschriften lassen.
Wenn nur die vorgelegten Verschriftungen gelten würden, dann könnte das Gericht vollkommen auf Zeugen verzichten. Aus gutem Grund kann weder den Zeugenaussagen vor Gericht absolutes Vertrauen geschenkt werden, noch den vorgelegten “Beweisen”. Das ist doch der Mehrwert des Gerichts!
Mr. T.
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Mich wundert schon lange, warum da immer so auf der Verschriftung der TKÜ rungehackt wird. Die Stümperei erschwert zwar das Verfahren, steht jedoch der Wahrheitsfindung nicht im Weg.
Altbayer...
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Das der Verwaltungsjurist und Amtsleiter die Vergabe der Grundstücke als rechtlich einwandfrei darstellt, muss nicht verwundern. Alles andere würde ihn selbst in Erklärungsnot bringen.
Allerdings müsste jeder im Vergaberecht für die öffentliche Hand Kundige sich die Haare raufen bei diesem Vorgang und der Schilderung durch die Verantwortlichen. Unisono wird von der Politik das einheitliche Gesamtbild bei einer Realisierung durch BTT gelobt und in den Vordergrung gestellt.
Wenn dies für eine Vergabeentscheidung wichtig sein soll, muss dies in der Ausschreibung gesagt werden. Was keinesfalls zulässig ist, wurde hier offensichtlich getan. Die Parzellen werden einzeln angeboten, um anschliessend faktisch Bewerber für einzelne Flächen auszuschliesen, weil man nun doch alles an einen verkaufen möchte.
Weiter wird angeführt, eine schnelle Realisierung sei entscheidungsrelevant. Hört sich doch gut an, wird aber entweder nicht vereinbart mit BTT oder anschliesend großzügig erlassen. Es handeln am Ende möglicherweise Spezln mit- und füreinander. Nur bedauerlich, wie schwach sich die Staatsanwaltschaft pränsentiert.
mkv
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Der fdGO ist nach dem BVerfG u.a. eine Herrschaftsordnung ohne Willkür, eine Ordnung, die an Gesetz und Recht gebunden ist.
Vertreten hier einige eine andere Auffassung, wenn sie die durch die Strafkammer-Vorsitzende gerügten Regelverstöße der StA bei der Verschriftung etc. als “Stümperei” etc. verniedlichen?
Was machte das mit der fdGO, mit dem Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat? Mit der Frage der Glaubwürdigkeit und Glaubhaftitgkeit der Ermittler, die dazu berufen sind, Straftaten zu verfolgen? Um im Rahmen des Legalitätsprinzips den Strafanspruch des Staates zu verwirklichen?
Wie legitim und legal handelten, um ein allgemeines Beispiel zu nehmen, ggf. Ermittlungsbehörden, die im Widerspruch zu den Regeln der Öffentlichkeitsarbeit Informationen an die Bürgerschaft “durchstechen”, die u.U. ihrerseits nicht nach den Regeln der Gesetze zustandekommen sind? Um ggf. Stimmung bei den Menschen zu machen, in unlauterer Weise?
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Infos zu den RiStBV
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
Auszug:
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Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk
(1) 1Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. 2Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. 3Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. 4Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden. 5Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können. 6Auf die Nr. 129 Abs. 1, Nr. 219 Abs. 1 wird hingewiesen. 7Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Länder sind zu beachten (vgl. auch Anlage B).
(2) Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RiStBV-G1
gelbfuß
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Schröder lebt wie viele Beamte in einer eigenen Welt auf ihrem hohen Ross. Leute wie der leben ein entspanntes Leben. Die Anderen gehen in gelben Westen auf die Straße.