Tretzel verspricht „ein bisschen Ärger“ für Herrn K.
Wird ein langjähriger Mitarbeiter der Bauteam Tretzel GmbH nach seiner belastenden Zeugenaussage zum Sündenbock? Volker Tretzel und seine Verteidiger werfen dem Vertriebler Heinz K. Manipulation, Verschleierung und Lügen vor. Beim „Komplex Sparkasse“ entlastet derweil auch der leitende Ermittler der Kripo Joachim Wolbergs. Den bringt die Staatsanwaltschaft mit einem Beweisantrag wieder einmal auf die Palme. Volker Tretzel hingegen erweist dem suspendierten Oberbürgermeister am 44. Verhandlungstag einen Bärendienst.
Joachim Wolbergs greift sich mit der Hand an die Stirn, senkt den Blick und schüttelt den Kopf. Gerade sind es allerdings nicht die Ermittlungsbehörden, die ihn fassungslos machen, es ist eine Wortmeldung des Mitangeklagten Volker Tretzel.
Tretzel klagt wegen “Weichs Ost”
Es geht um einen Beweisantrag, den Staatsanwältin Dr. Christine Ernstberger gestellt hat. Sie will eine Zivilklage der Bauteam Tretzel GmbH (BTT) verlesen lassen – ein Rechtsstreit um die Rückabwicklung eines Grundstückskaufs in „Weichs Ost“, ein Gebiet im Stadtosten Regensburgs, am nördlichen Donauufer, zwischen Vilsstraße und Donauarena. Formell ein Überschwemmungsgebiet, allerdings waren immer wieder Hochwasserschutzmaßnahmen im Gespräch, die die Flächen in Bauland hätten verwandeln können. Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang sogar eine Weile ermittelt. Unter anderem ging es darum, warum die Stadt dort kein Vorkaufsrecht erwirkt hatte. Angeklagt ist der Komplex allerdings nicht.
In der Zivilklage von BTT vom Dezember 2018, aus der Ernstberger am Donnerstag zitiert, heißt es nun, dass sowohl Alt-Oberbürgermeister Hans Schaidinger als auch Joachim Wolbergs Tretzel noch 2016 „eine künftige Bebaubarkeit versichert“ hätten. Mit der Verlesung der Klage will die Staatsanwaltschaft belegen, dass Wolbergs entgegen seiner bisherigen Aussagen mit Tretzel sehr wohl Kontakt bezüglich konkreter Projekte gehabt und entsprechende Gespräche geführt habe. Ein Umstand, der beim Vorwurf der Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung durchaus eine Rolle spielen könnte.
„An Lächerlichkeit nicht zu überbieten“ sei dieser Beweisantrag, retourniert Wolbergs daraufhin. Er habe natürlich mit BTT auch über konkrete Projekte gesprochen. „Worüber sonst? Über Fußball oder das Wetter?“ Und das sei einfach eine „stinknormale“ Auskunft an einen Grundstückseigentümer gewesen. Außerdem habe er selbst 2015 eine im Stadtrat beschlossene Verordnung unterzeichnet, die auch Weichs Ost (zumindest vorläufig) zum Überschwemmungsgebiet erklärt habe.
„Herr Wolbergs hat aber nicht gewusst, was er da unterschreibt.“
Auch Tretzel meldet sich zu Wort. Wolbergs’ Unterschrift unter diese Verordnung habe ihn sieben Millionen Euro gekostet, führt der Unternehmer aus, während Wolbergs noch zustimmend nickt. Doch dann schiebt Tretzel nach: „Herr Wolbergs hat aber nicht gewusst, was er da unterschreibt.“ Die Verwaltung habe „schön getarnt“, dass es bei der Verordnung auch um Weichs Ost gehe und das Ganze hinter Flusskilometern versteckt. Er habe das selbst nur zufällig im Amtsblatt der Stadt Regensburg entdeckt. Und dass die Stadtverwaltung ihn, Tretzel, „nicht liebt, das ist ja schon bekannt“, schließt der 75jährige unter Wolbergs’ Kopfschütteln.
Begründet wird die geforderte Rückabwicklung des Grundstückskaufs in der Tretzel-Klage damit, dass eine Bebaubarkeit der erworbenen Flächen auf absehbare Zeit nicht möglich und damit die Geschäftsgrundlage weggefallen sei. Dabei wird aber ausdrücklich nicht mit der Überschwemmungsverordnung von 2015 argumentiert – diese hätte einen künftigen Hochwasserschutz und damit eine spätere Bebauung explizit nicht ausgeschlossen – sondern mit einem Beschluss des Stadtrats vom Juni 2018. Erst dieser Beschluss schiebt die Möglichkeit einer Bebauung – sofern überhaupt möglich – in allerfernste Zukunft.
“Laufende Abhängigkeit” in Verbindung mit konkreten Projekten
Unter anderem heißt in dem 2018er-Beschluss, dass für einen Hochwasserschutz in dem betreffenden Gebiet „aufgrund des fehlenden Schadenspotenzials und des Verlustes von Retentionsraum die Planrechtfertigung für ein Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz“ nicht gegeben sei. „Vom Freistaat Bayern bzw. dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg kann daher die Umsetzung staatlicher Hochwasserschutzmaßnahmen zur Ermöglichung eines Bebauungsplanverfahrens derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.“ Damit sei die Ausweisung eines Baugebiets „generell untersagt“.
Ob es zur Verlesung der Zivilklage kommt, muss nun Richterin Elke Escher entscheiden. Wolbergs’ Strafverteidiger Peter Witting hat den Beweisantrag bereits als „völlig untauglich“ zurückgewiesen. Welche Aufgabe ein Oberbürgermeister in den Augen der Staatsanwaltschaft denn überhaupt habe, wenn er nicht mit Grundstückseigentümern über deren Projekte sprechen dürfe, fragt Witting. Bei anderen Grundstückseigentümern habe es auch keine „laufende Abhängigkeit“ aufgrund von Spenden gegeben, erwidert Ernstberger. Diese Abhängigkeit in Verbindung mit konkreten Projekten lege nach BGH-Rechtsprechung einen Korruptionsverdacht nahe. Man könne das Strafgesetzbuch nun mal nicht umschreiben. „Zeigen Sie mir doch einen Oberbürgermeister, der keinen Kontakt mit Spendern hat. Das ist bar jeder Lebensrealität“, gibt Witting zurück.
Kredit: kein Hinweis auf Einflussnahme von Wolbergs
Abseits dieser Auseinandersetzung wird am 44. Verhandlungstag der letzte Themenkomplex im Korruptionsprozess abgeschlossen: der Blankokredit der Sparkasse Regensburg über 4,5 Millionen Euro an die Eheleute Tretzel. Dabei bestätigen sowohl der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Franz-Xaver Lindl als auch der leitende Ermittler bei der Kriminalpolizei das, was auch alle anderen Zeugen im Kern ausgesagt haben: Für eine Einflussnahme von Joachim Wolbergs auf diesen Kredit und dessen günstige Konditionen gebe es keinerlei Hinweise, so auch der Kriminalhauptkommissar.
Wie berichtet kaufte Tretzel mit dem Kredit 129 Kilo Gold aus seiner Firma heraus. Rechnet man die halbjährliche Laufzeit ergibt sich ein effektiver Jahreszins von 1,17 Prozent. Zwar gab es bei der Kreditvergabe mehrere Verstöße der Sparkasse gegen das Kreditwesengesetz, so Lindl. Diese hätten aber keine materiellen Auswirkungen gehabt. Eine dreimonatige Verlängerung des Kredits – Tretzel hatte für die Rückzahlung Gelder bei Wohnungsverkäufen auf dem Nibelungenareal vorgesehen und es kam dabei zu Verzögerungen – ohne zusätzliche Gebühren gewährte ein Vorstandsmitglied.
Das Thema Sparkassenkredit hatte auch beim Haftbefehl gegen Joachim Wolbergs am 18. Januar 2017 eine Rolle gespielt. Die Verteidigung hatte mehrfach kritisiert, dass die Sparkassenvorstände erst im Februar – über einen Monat nach Wolbergs’ Inhaftierung vernommen wurden, obwohl dieser dies bereits gefordert hatte, als ihm der Haftbefehl eröffnet wurde. Die Ermittler hätten sich bewusst Zeit gelassen, hieß es mehrfach.
Am Dienstag wehrt sich der Kriminalhauptkommissar gegen diesen Vorwurf. Er habe unmittelbar nach der Inhaftierung von Wolbergs Kontakt mit der Sparkasse aufgenommen, doch es habe bis zum 30. Januar gedauert, ehe man sich mit den Vorständen und deren Rechtsanwälten auf einen Termin einigen konnte. Diese Vernehmungstermine waren für Mitte Februar vereinbart, wurden aber zwei Tage zuvor von den Sparkassen-Anwälten abgesagt, obwohl man auf die Dringlichkeit hingewiesen habe, so der Kripo-Beamte.
Wohnungsrabatte beschäftigen die Verteidiger
Wieder einmal wird am Donnerstag klar, dass vor allem die Verteidigung des früheren Geschäftsführers Franz W. und von Unternehmer Volker Tretzel bei einigen Anklagepunkten zu keiner gemeinsamen Linie mehr finden. Es geht um den Preisnachlass, den die Mutter von Joachim Wolbergs bzw. deren Erbengemeinschaft – die Brüder Wolbergs – 2012 beim Kauf einer 107 Quadratmeter großen Eigentumswohnung von BTT erhalten hat. Insgesamt geht es, in Verbindung mit den Nachlässen bei einem zusätzlichen Hobbykeller, um einen Betrag von rund 54.000 Euro.
Zur Frage, ob nun Franz W. oder Volker Tretzel diesen Nachlass gewährt haben, hatte die Verteidigung von W. beantragt, insgesamt 20 Wohnungskäufer zu vernehmen, die bezeugen sollten, dass ihnen der Rabatt entweder von Tretzel selbst oder von dem BTT-Mitarbeiter Heinz K. eingeräumt wurde.
Tretzels Verteidiger Florian Ufer bezeichnet diesen Antrag am Donnerstag als rechtlich bedeutungslos. Nur weil Franz W. hier unter Umständen nicht involviert gewesen sei, bedeute das nicht automatisch, dass er beim Verkauf an Wolbergs’ Mutter keine Rolle gespielt oder generell nichts mit der Gewährung von Preisnachlässen zu tun gehabt habe. Überdies habe W. selbst bei Käufen von Tretzel-Wohnungen auf dem Gebiet „La Serena“ Nachlässe von rund 150.000 Euro erhalten – eine Behauptung, die W.s Verteidiger Dr. Markus Birkenmaier zurückweist: „Herr W. hat nie in ‘La Serena’ gekauft. Dieser Vortrag ist nicht zutreffend.“
Eine Aussage mit Folgen – für den Zeugen
Einig sind sich die Verteidigerteams hingegen wieder in einer scharfen Attacke gegen den (Noch-)BTT-Mitarbeiter Heinz K. Dieser hatte die Angeklagten bei seiner Zeugenaussage Ende Januar schwer belastet. Unter anderem berichtete Heinz K. von einem Treffen zwischen ihm, Wolbergs und Tretzel im Juli 2015, bei dem ihm sein Chef den vergünstigen Preis einer Wohnung für Wolbergs’ Schwiegermutter mitgeteilt habe. Darüber hinaus hatte K. ausgesagt, dass die Nachlässe bei den Wohnungen für Mutter und Schwiegermutter ungewöhnlich hoch gewesen und nicht im Ermessen eines normalen Vertriebsmitarbeiters wie ihm gelegen seien.
Die Verteidiger von Franz W. hatten diese Aussagen bereits in Zweifel gezogen und dafür unter anderem Wohnungen aufgeführt, bei denen Heinz K. selbst Rabatte in ungewöhnlicher Höhe gewährt haben soll. Am Donnerstag legt nun das Team Tretzel nach.
Heinz K. habe wiederholt Beträge weit im fünfstelligen Eurobereich nachgelassen, so Florian Ufer. Vielfach sei dies ohne Rücksprache mit Volker Tretzel geschehen. Schon hier habe K. also bei seiner Zeugenaussage „nachweislich die Unwahrheit gesagt“. Überdies habe Heinz K. sich selbst und seiner Ehefrau Nachlässe von mehr als 300.000 Euro gewährt und dies verschleiert. Man habe das „zufällig herausbekommen“, ergänzt Volker Tretzel. Er habe eine ganze Reihe von Wohnungen erst jetzt entdeckt, bei denen Heinz K. Rabatte verschleiert habe, indem er Preislisten manipuliert habe. „Das müssen wir jetzt dem Finanzamt nachmelden“, fügt der Unternehmer lächelnd hinzu. „Das gibt bestimmt noch ein bisschen Ärger.“
Der Prozess wird am 7. März fortgesetzt. Dann wird der frühere Stadtbau-Chef Joachim Becker vernommen.
Checker
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Jetzt gehen also die Beschuldigten schön langsam selber aufeinander los.
Das war ein sehr geschickter Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem sich Tretzl und Wolbergs im Vorfeld nicht abstimmen konnten. Interessant wie unterschiedlich man Sachverhalte doch interpretieren kann.
Ich trau mich fast wetten, dass wenn nicht ermittelt worden wäre Tretzel das Überschwemmungs-Gelände auch noch zu Bauland machen hätte lassen. Und die Unterschrift Wolbergs hätte ihm dann nicht 7 Millionen gekostet sondern zig Millionen gebracht.
Die Macht von Oberbürgermeistern und Bürgermeistern geht eindeutig zu weit. Wenn sie es nicht erkennen, dass sie es selber nicht nötig haben eröffnet ihnen das Gesetz nahezu ungeahnte Möglichkeiten sich zu bedienen und anderen Gutes zu tun.Traurig, dass keine Aufsichtsbehörde eingreift bevor es so weit kommt. Da kommt dann leider schnell der Eindruck in der Bevölkerung auf eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
mkv
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Der 3. Strafsenat des BGH hat bei Einwerbung von Wahlkampfspenden durch Amtsträger – Oberbürgermeister, z.B. – klargestellt, dass die Entgegennahme von Wahlkampfspenden nicht nur dann eine Vorteilsannahme ist, wenn diese im Hinblick auf eine konkrete Amtshandlung gegeben werden. Die Grenze zur Strafbarkeit sei vielmehr schon dann überschritten, wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass der Amtsträger im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu einem Vorhaben des Spenders [ Personenorgankredit bei der SpK) befasst sein wird und der unbeteiligte Betrachter den Eindruck gewinnt, dass dieser mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen will.
(Urteil vom 28. August 2007 – 3 StR 212/07)
Nachdem die aktuelle Beweisaufnahme zum Komplex SpK unstreitig ergeben hat (Vorstände, leitender Ermittler der Kripo), dass Wolbergs zu keiner Zeit auf die materiellen Bedingungen des Kredits Einfluss genommen hat, bliebe, wollte man an dieser weiten (!) Rechtsprechung des BGH festhalten (das BVerfG sollte hierüber final irgendwann entscheiden), an “Taten” des suspendierten OB:
1. Wolbergs Vorschlag (!), u.a. Tretzel in den Verwaltungsrat aufzunehmen
2. Wolbergs Unterschrift unter den Eilkredit (der mag formell fehlerhaft gewesen sein; aber kann man an den OB höhere Anforderungen stellen als an den Vorstand der SpK?Nein!)
3. Wolbergs Leitung der Sitzung des VerwR
Reflektiert man all das, dann wäre jeder OB, der in seiner Eigenschaft als Partei-Mitglied für seine Partei Spenden eingeworben hat und einwirbt, an der Ausübung seiner ihm qua Amt automatisch auferlegten Pflichten “gehindert”, wollte er sicherstellen, nicht in den Focus von staatsanwaltlichen Ermittlungen etc. zu gelangen. Jedem Stadtoberhaupt wäre insoweit zu raten, seinen Hobbyraum im Keller nur zu privaten Zwecken zu verlassen. ;-)
Auch mit der demokratischen Rolle der Parteien, an der “Willensbildung des Volkes mitzuwirken”, wie es das Grundgesetz fordert, was eine handlungsfähige und ordentlich ausgestattete (Finanzen, Personal) Partei voraussetzt, ist diese praxisfern erscheinende Rechtsprechung des BGH kaum in Einklang zu bringen.
All diese Zusammenhänge weiß auch die Regensburger Staatsanwaltschaft. Ihre pauschale Begründung und schlichte Behauptung der “laufenden Abhängigkeit” Wolbergs von BTT steht auf Füßen der wackligen Art, wie mir scheint.
Nachdem die CSU in etwa mit dem gleichen Millionenbetrag gesponsert worden war, hätte demnach ein CSU-OB Schlegl grundsätzlich der gleichen Gefahr staatsanwaltlicher Ermittlungen ins Auge geblickt (einmal das ministerielle, ggf. ihn schützende Weisungsrecht hier vernachlässigt), denn was wäre u.a. der Unterschied gewesen, wenn z.B. das Nibelungen-Areal, wie von der CSU beabsichtigt, mehrmals unter den (spendenden) Bauträgern aufgeteilt worden wäre?
Unabhängig von diesem Verfahren spricht daher vieles dafür, die oben wiedergegebene weite, ja uferlos erscheinende Rechtsprechung des BGH einer gelegentlichen “Revision” durch das Bundesverfassungsgericht zu unterziehen.
Karin Haber
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@mkv Vielen Dank für diesen erhellenden Kommentar. Er erklärt wenigstens teilweise, warum hier tagelang prozessiert wird ohne ersichtliche Vorwürfe… noch nicht mal durch den Ermittler. Für Außenstehende ist das Auftreten der Staatsanwaltschaft einfach nicht mehr nachvollziehbar, und auch die Berichterstattung hilft da nicht weiter.
Lothgaßler
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@mkv:
Gespendet wurde nicht in eine umfassende für Parteiarbeit und politische Willensbildung bestimmte Parteikasse, sondern an das Dauerwahlkampf-Konto des ehemaligen OB-Kandidaten und des dann amtierenden OB. Ich finde, das macht schon einen Unterschied, wer den Zugriff auf die Spenden dann hat und wozu die Spenden verwendet werden/wurden (hier zur Deckung eines dicken Minus in der Kasse, auch in der privaten von Wolbergs).
Zum ach so unverdächtigen Sparkassenkredit:
Der Sparkassenkredit wurde meiner Ansicht nicht ausermittelt, dazu eine Ermittlungshypothese von mir:
a) Der Kredit an Tretztel wurde vordatiert (Fakt)
b) Schon mit Aufnahme der Vorgesprächen zwischen Tretzel und der Sparkasse konnte Tretzel stillschweigend davon ausgehen, dass ein günstiger Kredit gewährt wird. (Fakt: Es hat scheinbar nie ein NEIN gegeben, reine Formalie).
c) Diese Vordatierung (a) generiert einen Vorteil für den Kreditnehmer Tretzel, weil dies ihn in die Lage versetzt noch vor tatsächlicher Kreditzusage in Vertrauen auf die Sicherheit der Kreditzusage (b) den Goldankauf aus BTT heraus zu vereinbaren (womöglich reicht der verkaufenden BTT GmbH die Kreditzusage/der Eilbeschluss aus, damit läge für die Bücher der vordatierte Eilbeschluss vor und damit wäre ein vordatierter Kauf zu diesem Datum auch bei einer Buchprüfung kein Problem mehr). Durch diese Vordatierung konnte das Gold also ggü. der korrekten Abwicklung beschleunigt zu einem deutlich günstigeren Kurs gekauft werden, als wenn bis zur Kreditzusage mit dem tatsächlichen Kreditvergabedatum gewartet hätte werden müssen.
=> Beweismittel sicherstellen: Vertrag über Goldankauf, Vorverhandlungen, Datum?
d) Der Goldkurs stieg zum Zeitpunkt der Kreditvergabe Februar 2016 binnen kürzester Zeit stark an (Fakt).
e) Der Kredit wurde per Eilbeschluss bewilligt, obwohl dieses Vorgehen bei einem Personen-Organkredit nicht zulässig ist. Zudem wurde eine Vordatierung (1 Woche) vorgenommen und zumindest von den unterzeichnenden Wolbergs und Schweiger stillschweigend akzeptiert. Dass diese Vordatierung unbemerkt blieb, das behauptet nur Fr. Schweiger! Herr Wolbergs hatte Frau Schweiger eigens den Eilbeschluss zur Unterzeichnung vorgelegt. Nur bei einem Eilbeschluss konnte die Anzahl der Unterzeichnenden und den Beschluss kritisch lesenden (von Prüfung und Sorfalt will ich nur träumen) gering gehalten werden: Genau 2 Personen haben den Eilbeschluss unterzeichnet, einer davon Wolbergs.
f) Der Vorteil lag im zeitlichen Gewinn durch Eilbeschluss und Vordatierung: Finanzieller Gewinn durch 1 Woche Zeitgewinn durch Kauf z.B. am 15.2.2016 anstelle tatsächlich 22.2.2016: +22,59 Euro/Feinunze * 4161 Feinunzen = ca. 94.000 Euro). (Quelle Goldkurs https://www.goldpreis.de/goldpreisentwicklung/; 1 Feinunze = 0,031 kg => 129 kg = 4161 Feinunzen).
=> Das hätten die Ermittlungsbehörden ausermitteln müssen. Was jetzt dabei rauskommt verursacht bei Tretzel vermutlich Champagnerlaune.
XYZ
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Zu Weichs-Ost ist nur auf 78 WHG zu verweisen: Es geht nach meiner Ortskenntnis als ehemaliger Altstadtbewohner nur um einen Lückenschluss der vorhandenen Dämme, die Siedlungsentwicklung ist begrenzt, das Gebiet grenzt an bestehende Baugebiete an. Die Kommune hat die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger zu beachten, Retentionsflächen können ausgeglichen werden: dafür gibt es Gutachten – die Polder stehen aber erneut im politischen Streit – der Stadtratsbeschluss vom Juni 2018 ist m. E. sachlich und rechtlich “fragwürdig” . . .
Sepp Meier
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Kommentar gelöscht. Wenn Sie etwas behaupten, liefern Sie bitte Belege. Keine Gerüchte.
XYZ
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Noch zu 78 WHG: laut Gesetzesbegründung dient die Ausnahme in Abs. 2 dazu die Vereinbarkeit mit der kommunalen Selbstverwaltung herzustellen – es müssen also beide Seiten aufeinander zugehen. Näher dazu “Rechtliche Anforderungen an das Bauen in Überschwemmungs- und Risikogebieten”, 21. Leipziger Umweltrechtssymposium 2016.
Bausünde
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Wer in Wohnungsnot ist / war und nach Schwabelweiss in die “weisse”
Siedlung ziehen musste , der tut mir sehr Leid.
Dort wurde so eng gebaut ,dass Rasen und Grün zur Mangelware wurde, weil fats kein Zwischenraum gelassen wurde.
Weiterhin wurden dann noch die Höhen der Gebäude erweitert .
Es waren angeblich nur 2 Stöcke erlaubt.
Schaut man auf die Siedlung von weiter weg , könnte man meinen man ist in Kreta,
aber in einer eckigen günstigeren “Ausführung”.
Weil Rundungen sind am PC mit modernsten CAD nicht so einfach und ja eh viel zu teuer
umzusetzen.Und das Schachbett kennt man ja eh schon vom Logentreffen.
Aber diese 90 ° Winkel / Wege und Klötze sieht man ja nicht nur da.
Wahnsinn was man hier für Sünden baut , wenn man das mit dem alten
Stil der Stadt vergleicht, eine Todsünde.
Modern ist das nicht , das ist einfach nur billigst und unverschämt .
Hier sieht man die Renditegier der Immo Haie schwarz auf weiss !!
!!
Berni
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Kommentar gelöscht. Bitte beim Thema bleiben.
Giesinger
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Habe ich was verpaßt?
Der Ton (und die angedrohte Handlungsbereitschaft) der Endsieg-Gläubigen wird immer rauher.
Höchste Zeit, daß endlich mal ein Urteil gesprochen wird.
Meine Meinung kennt ihr ja.
Lothgaßler
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@XYZ:
zu “Weichs Ost”: Als Regensburger wissen Sie aber auch, dass dieses Gebiet seit Jahrzehnten nicht bebaut wird und somit offenkundig schon seit langer Zeit kein Baurecht geschaffen werden sollte. Allerdings gab/gibt es Pläne für einen HW-Deich (https://www.hochwasserschutz-regensburg.bayern.de/abschnitte/abschnitt-b.html, dort unter Pläne).
Wenn es stimmen sollte, dass “… sowohl Alt-Oberbürgermeister Hans Schaidinger als auch Joachim Wolbergs Tretzel noch 2016 „eine künftige Bebaubarkeit versichert“ …” haben sollten, dann belegt dies doch, dass beide sich in dem Sinne einsetzen wollten, dass Hindernisse für eine Bebaubarkeit ausgeräumt werden. Nun zeigt ausgerechnet der Stadtratsbeschluss aus 2018, dass dies auch die Beeinflussung des Stadtrates durch eine entsprechende Beschlussvorlage erforderlich gemacht hätte. Der hat unbeeinflusst von Alt-OB Schaidinger und vom suspendierten OB Wolbergs eine Beschlussvorlage vorgelegt und verabschiedet, die scheinbar den Interessen von Tretzel widerspricht, und der beklagt sich nun öffentlich darüber. “Scheinbar” deshalb, weil dies eine Finte sein könnte: Eventuell dauert ihm die HW-Freilegung (also der evtl. doch noch in fernerer Zukunft stattfindende Deichbau) einfach zu lange und er will das Geld andernorts einsetzen. Das aber wäre schlicht die Vergesellschaftung eines Risikos, das jeder Spekulant zu tragen hat.
Weiter noch: Der Freistaat will die HW-Freilegung nicht finanzieren, d.h. Baurecht könnte geschaffen werden, wenn die Stadt oder BTT selber die HW-Maßnahmen finanzieren würden. Darum geht es Tretzel auch: Er will sich nicht an den Kosten für die Bebaubarkeit beteiligen, diese Unkosten sollen andere tragen. Wenn die Stadt diese Kosten übernimmt, dann muss das in die Wege geleitet werden. Von sich selber wird die Verwaltung das nicht tun (Überlastung, Berechtigung), also könnte nur der OB oder der Stadtrat (sehr unwahrscheinlich) entsprechendes Verwaltungshandeln in die Wege leiten. Mit seinem 2018-Beschluss hat der Stadtrat schlicht Kund getan, dass auch die Stadt diese Unkosten nicht vollständig übernehmen will. Eigentlich wäre nun Tretzel am Zug aufzuzeigen, wie er HW-sicher bebauen und sich an den Kosten zur HW-Freilegung beteiligen will.
Giesinger
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Was mir zur Zeit immer wieder durch den Kopf geht:
Etwa im November 2016 habe ich kurz mit meiner Tante (die ist vermutlich momentan so um die 80) über den “Regensburger Skandal” gesprochen. Die Frau liest leider kein regensburg-digital, und sie hat auch nicht die MZ. Lediglich die SZ, die von OB susp. “Schmierenblatt” getaufte Zeitung, die liest sie täglich.
Jedenfalls sagt doch die alte Frau damals zu mir:
“Wos, den W****rgs, hamm’s den jetzt immer no ned eingsperrt?”
Wohlgemerkt, November 2016.
Jojo
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Tja, das nenne ich mal verspekuliert. Wenn man Grundstücke kauft, mit dem Plan künftig dort zu bauen, obwohl kein passender Bebauungsplan vorliegt, dann ist man selbst schuld. Man hätte auch warten können bis das alles in trockene Tücher ist. (wäre halt teurerer geworden)
„Herr Wolbergs hat aber nicht gewusst, was er da unterschreibt.“
Soll das heißen, das wenn er das gewusst hätte was er unterschreibt, er das nicht getan hätte? Welche Informationen haben ihm den gefehlt? Die Namen der Eigentümer?
Ich mein an der Tatsache, dass das Gebiet zu einem Überschwemmungsgebiet werden soll würde sich nichts ändern. Für den Eigentümer (BTT) macht es halt ein großen Unterschied.
Giesinger
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@Lothgaßler, zu diesen Regensburger Details kann und will ich gar nichts sagen.
Nur, bitte streichen Sie das Unwort “Unkosten” sofort aus Ihrem Wortschatz.
“Unkosten” gibt es nicht, es gibt nur Kosten!
Genau in diesem Tonfall, mit dieser Ansage wurde es mir damals in der 8. Klasse am wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium von meiner gestrengen Lehrerin unterrichtet.
Schönes Wochenende, da Giesinger
Joachim Datko
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Zu Bausünde 23:43:
Zitat: “Wer in Wohnungsnot ist / war und nach Schwabelweiss in die „weisse“
Siedlung ziehen musste , der tut mir sehr Leid.”
Die Bauunternehmen arbeiten gegen die Wohnungsnot. Viele Menschen sind froh, dass sie eine Wohnung in der Stadt bekommen. Ein weißer Hausanstrich ist physikalisch gesehen optimal, da er für die besten Lichtverhältnisse sorgt. Die Bauunternehmen sind nicht für den hohen Wohnungsbedarf verantwortlich.
Zitat: “Dort wurde so eng gebaut ,dass Rasen und Grün zur Mangelware wurde, weil fats kein Zwischenraum gelassen wurde. Weiterhin wurden dann noch die Höhen der Gebäude erweitert . Es waren angeblich nur 2 Stöcke erlaubt.”
Nur so kann man im Stadtbereich die vielen notwendigen Wohnungen erstellen. Die Menschen wollen in Regensburg wohnen und nicht im Umland. In den letzten Jahren hatten wir einen Netto-Zuzug von ungefähr 3.000 Menschen pro Jahr.
Die Bevölkerungsentwicklung nach Staatsangehörigkeit in Regensburg:
2014: Deutsche 137.809 (+632) Ausländer 19.077 (+1.103)
2015: Deutsche 139.018 (+1.209) Ausländer 21.062 (+1.985)
2016: Deutsche 139.864 (+846) Ausländer 24.084 (+3.022)
Siehe:
http://www.statistik.regensburg.de/menue/informationen_u_zahlen.php
( -> Bevölkerung -> Bevölkerungsstand Gesamtstadt -> nach Staatsangehörigkeit)
(Die veröffentlichte Statistik endet 2016)
Zitat: “Schaut man auf die Siedlung von weiter weg , könnte man meinen man ist in Kreta, aber in einer eckigen günstigeren „Ausführung“.
Weil Rundungen sind am PC mit modernsten CAD nicht so einfach und ja eh viel zu teuer umzusetzen.”
‘Eckige’ Räume sind auch zum Wohnen zweckmäßiger.
Zitat: “Wahnsinn was man hier für Sünden baut , wenn man das mit dem alten
Stil der Stadt vergleicht, eine Todsünde.”
In der Altstadt sind die Wohnungen meist verwinkelt. Die Lichtverhältnisse sind oft katastrophal.
Zitat: “Modern ist das nicht , das ist einfach nur billigst und unverschämt .
Hier sieht man die Renditegier der Immo Haie schwarz auf weiss !!”
Auch die Bauunternehmer haben hohe Kosten, wer selber Handwerker-Rechnungen begleicht, kennt das Problem. Die Qualität stimmt sicher auch. Mundpropaganda würde Mängel schnell an das Tageslicht bringen. Das kann sich kein Bauunternehmer leisten. Rendite ist auch für die Bauunternehmer die Triebfeder, aktiv zu werden. Sie ist wie die Möhre in den nachfolgenden Cartoons:
https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQqovaen2EMs5X05tBlmGJzeF_Y4Mo1EGgcQVha3d1ECBWfZFgaQA
https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQxBJkQajcwQLF6IEN5frhXs3t0GJr6tM44wd6EN-JM_6lWbWlC
Checker
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XYZ
Sie meinen also der Steuerzahler sollte den Hochwasser Schtz bezahlen damit das BTT nochmals 7 Millionen verdient?
Tolle Einstellung.
Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU
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Wie wirkt sich der wolbergsprozess auf die stadt aus ? Anscheinend gar nicht: wie ich in der MZ lese, hat es die stadt nach zwei Jahren(!) ,,Verhandlungen” mit Transparency International immer noch nicht geschafft, dort die Mitgliedschaft zu erhalten. Das heisst, entweder die Stadt hat eh nur Schein-Gespräche geführt, oder sie weigert sich, die anti-korruptionsbedingungen von TI zu erfüllen.
Mr. T.
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Verstehe ich das richtig? Tretzel hat ein unbebaubares Grundstück von der Stadt erworben, weil ihm Schaindinger und Wolbergs versprochen haben, dass sie daraus Bauland machen, und jetzt verklagt er die Stadt auf Rückabwicklung, weil die ihre Versprechen nicht gehalten haben und sich der Wert des Grundstücks nicht vervielfacht? Selber schuld! Hätte er halt Verträge abschließen sollen, so wie Beratervertrag oder Spenden gegen Baurecht. Damit könnte er die beiden in Regress nehmen.
Ein Schelm, der böses dabei denkt ;-)
Stefan Aigner
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@Mr. T
Das Grundstück war nicht von der Stadt, sondern von privat. Die Stadt hat dort, wie im Artikel erwähnt, kein Vorkaufsrecht ausgeübt.
Lieschen Müller
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Gerade habe ich das neueste Video von Wolbergs gesehen.
Es ist wohl ein zentrales Motiv unseres suspendierten OBs hervorzuheben welche – ach so ungerechtfertigten- Belastungen der Steuerzahler durch offenbar unterforderte Beamte der StA und Landesanwaltschaft durch deren Tun verursacht werden.
Der gescheiterte Jurastudent Wolbergs betont mehrfach, dass diese offenbar den ganzen Tag nichts zu tun hätten.
Um die Steuerzahler nachhaltig zu entlasten und auch seinem eigenen hohen sozialen Ansprüchen gerecht zu werden könnte Herr Wolbergs anstandshalber bis zu seinem ” Freispruch” auf seine üppigen Bezüge ( Besoldungsgruppe B 8) zugunsten einer karitativen Einrichtung in Regensburg verzichten, zumal er momentan zu 100% keine Leistungen für die Stadt erbringt.
Checker
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Genau Lieschen Müller:
Gerechtigkeit muss dem Staat etwas Wert sein. Wo kämen wir denn hin wenn Verbrechen nicht mehr verfolgt werden weil das angeblich zu teuer wäre.
Selbstherrlichen Bürgermeistern müssen die Grenzen aufgezeigt werden. Vor der Verwaltung sollen alle möglichst gleich sein. Wenn anderes versucht wird sollen die Damen und Herren wenigstens schwitzen.
Gerade bei Wirtschaftstatbeständen kommt ja auch was rein wie der 500.000 Euro Strafbefehl an einen möglichen Bestecher von Wolbergs zeigt.
Hätte Wolbergs plausibele Antworten geliefert wäre das Verfahren schon lange gelaufen.
Mr. T.
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Stefan Aigner, danke für die Info! Also soll der ursprüngliche Eigentümer das Grundstück zurücknehmen, weil es sich doch nicht als Schnäppchen erwiesen hat? Er kauft also jemandem ein wertloses Grundstück ab, weil er meint/weiß, dass es bald viel mehr wert ist. Und als er merkt, dass er sich verspekuliert hat, soll es rückabgewickelt werden? So einfach kann das doch nicht sein, oder?
Wie gesagt, sollte er sich an die wenden, die ihren Teil des Deals nicht erfüllt haben.
Mathidle Vietze
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Zu “Lieschen Müller” – Es dürfte wohl Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, daß
Wolbergs nur noch die halben Bezüge erhält.
Lieschen Müller
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Ach Frau @ Mathilde Vietze
auch die Hälfte seiner Bezüge werden vom Steuerzahler bezahlt.
Selbst Sie als grösster Wolbergsfreund des rd forums können nicht leugnen, dass Herr Wolbergs momentan absolut nichts leistet.
Nichtmal ehrenamtlich ( Essen auf Rädern, Nachbarschaftshilfe etc etc.)
Empörer007
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Kommentar gelöscht. Bitte beim Thema bleiben.
XYZ
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Zu checker heute 11.57:
Bitte genauer lesen: ich habe weder gemeint geschweige denn geschrieben dass der Steuerzahler den Hochwasserschutz zahlen soll – sondern nur unter Hinweis auf das WHG darauf verwiesen dass die Stadt R wegen der beengten Siedlungsfläche und dem Wohnungsdefizit kommunale Interessen an der Ausweisung von Baugebieten hat – das berücksichtigt der mir nur aus der Presse bekannte Stadtratsbeschluss wohl kaum . . .
XYZ
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Man kann natürlich für die Wiesen zwischen Weichs und Schwabelweis auch einen kleinen Landschaftspark nördlich der Donau planen, dann braucht es keinen baulichen Hochwasserschutz mehr, die umgebende Bebauung ist eh desolat: bloss wäre das m.E. weitschauender zu planen und nicht zu Lasten der Grundstückseigentümer die auf eine offensichtlich bisher in Absicht genommene Wohnbebauung vertrauten . . .
XYZ
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Gerade gefunden in MZ 29.06.2016:
Seit 1994 gibt es für das Gebiet Weichs Ost einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Frage: besteht der immer noch? Dann erübrigen sich weitere Fragen zu Bauerwartungsland und Bewertung, die Stadt haftet . . .
Stefan Aigner
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@XYZ
Der aktuelle Beschluss von 2018 hat – wie im Artikel erwähnt – all das ad acta gelegt. Weitere Spekulationen erübrigen sich.
Mathidle Vietze
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Zu “Lieschen Müller” – Zwiegspräche auf RD sind nicht sinnvoll. Wenn man – bei aller
Kritik – an Wolbergs auch nur noch ein gutes Haar läßt, dann ist man gleich “die beste
Freundin.” Meine Freunde suche ich mir allerdings selbst aus; Wolbergs habe ich immer
d i e Solidarität entgegengebracht, die ich auch von ihm erfahren habe, nicht ohne ihm zur rechten Zeit unverblümt meine Meinung zu sagen. Solidarität heißt nicht Arschkriecherei!
Lothgaßler
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@ Stefan Aigner und @XYZ:
“Ad acta” bedeutet hier “vorläufig zurückstellen”, das ist kein endgültiges AUS.
Genaueres zu lesen unter https://srv19.regensburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=14023.
Dort steht ja auch der wahre Grund: Das Land Bayern zahlt dort nix mehr für den HW-Schutz, die Ausweisung eines Baugebiets wäre auch wg. geänderter Gesetzelage “erheblich erschwert”, aber grundsätzlich nicht unmöglich, wohl aber teurer und es müsste der verlorene Retentionsraum (es gibt eine Altlasenproblematik) ausgeglichen werden. Letzteres könnte schwierig bis unmöglich werden und kostet dann andernorten Grundstücke (z.B. gegenüber).
Zudem steht zur Haftung der Stadt Regensburg in der Beschlussvorlage: “…Vor Satzungsbeschluss ist üblicherweise ein städtebaulicher Vertrag zwischen den Grundstückseigentümern und der Stadt Regensburg abzuschließen, der insbesondere die Übernahme von Folgekosten sowie die Erschließung usw. regelt. Dieser Vertrag kam aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen der Grundstückseigentümer und der Stadt Regensburg nicht zustande und das Verfahren wurde bis dato ausgesetzt…”
=> Das finde ich nun wieder sehr interessant: Altlasten und deren Entsorgung nicht mit den Grundstückseignern geregelt!!! Es ist ja scheinbar so, dass wg. der Altlasten das Gelände um 2-3 Meter aufgefüllt werden muss, und dies zum Verlust von Retentionsraum führt => Wenn eine Auffüllung nicht nötig wäre, weil eine andere Lösung sich ergäbe, dann würde das Hindernis Retentionsraumverlust kleiner ausfallen oder wegfallen. Jetzt muss sich bloß noch ein Blöder finden, der die Altlasten entsorgt: Warum denke ich jetzt an die Stadt?
=> Wachsam bleiben bei Weichs-Ost: Hier findet sich noch eine kreative Lösung!
Barnie Geröllheimer
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“dann schiebt Tretzel nach: „Herr Wolbergs hat aber nicht gewusst, was er da unterschreibt.“ Die Verwaltung habe „schön getarnt“, dass es bei der Verordnung auch um Weichs Ost gehe und das Ganze hinter Flusskilometern versteckt….”
Das liest sich so, als wäre die Stadtverwaltung den Immo-Geschäften, bzw. den laufenden Eingriffen ihrer OB´s überdrüssig geworden. Schön, wenn es so ist. Was wird wohl der Herrn W. vom Herrn T. am Telefon geflüstert bekommen haben, nachdem er die wohnungsbauliche Wertlosigkeit des Grundstücks feststellen mußte?
Bürgerblick
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Wer die Hochwasserschutzplanungen des Stadtgebietes kennt musste wissen dass diese Flächen Retentionsbereiche der Donau im Stadtgebiet sind. Also unbebaubar. Wer dachte der OB Schaidinger/ Wolbergs könnte sich darüber hinwegsetzen war der falschen Spekulation verfallen. Auch das Eisstadion ist unter OB Schaidinger in das Hochwassergebiet gebaut worden. Widerrechtlich. Die Regierung hat darauf hingewiesen. Aber der CSU Mann Schaidinger hat die Regierung im Griff gehabt. Sie gab klein bei und hat eine erforderliche Zurückweisung des Bauvorhabens nicht vollzogen. Ein Rechtsbruch der Aufsicht. Das unterliegt keiner Verjährung.
dugout
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” Doch dann schiebt Tretzel nach: „Herr Wolbergs hat aber nicht gewusst, was er da unterschreibt.“ Die Verwaltung habe „schön getarnt“, dass es bei der Verordnung auch um Weichs Ost gehe und das Ganze hinter Flusskilometern versteckt. Er habe das selbst nur zufällig im Amtsblatt der Stadt Regensburg entdeckt.”
Wie Tretzel zu so einer Einschätzung kommt ist nun wirklich nicht nachvollziehbar. Vielmehr lässt sie aber einen Blick in Tretzels Welt zu . Seine Erwartungshaltung an Wolberg war anscheinend so groß, dass sie ihm den Blick vernebelt hat. In der Vorlage von 2015 heißt es nämlich unmissverständlich:
“Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat das Überschwemmungsgebiet für die Flüsse Donau und Regen im Stadtgebiet Regensburg berechnet und in Übersichtsplänen dargestellt.”
Die Flusskilometer, hinter denen”die Verwaltung” sein Baugebiet angeblich “versteckt”(!) hat , Km 2372 bis Km 2387, sind nichts anderes als das Stadtgebiet.
Und da gehört sein Baugebiet ja wohl zweifelsfrei dazu.
Zur Vorlage gehören drei Anlagen mit Plänen in dem vom Wasserwirtschaftsamt die betreffenden Flächen schraffiert eingetragen sind. Zu unterstellen, Wolbergs hätte nicht gewusst das Weichs-Ost mit dabei ist , ist völliger Blödsinn.
Wie kommt Tretzel also dazu zu glauben, Wolbergs hätte “bewusst” diesen Beschluss nie unterzeichnet? Wie stellt er sich das vor. Der Beschluss umfast das gesamte Stadtgebiet.
Ob Tretzel, Wolbergs da wirklich einen “Bärendienst” erwiesen hat? Vielleicht hat er ihn damit sogar entlastet.
Die Vorlage:
https://srv19.regensburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10815
Die Pläne:
https://srv19.regensburg.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136782147014/782147014/00091787/87-Anlagen/01/BeschlussvorlageUeberschwemmungsgebietsverordn.pdf