“Beeindruckend”, aber ohne große Chancen: Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens
Der letzte Verhandlungstag des Jahres 2018 bietet noch einmal eine umfassende Darstellung aller Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden. Weil gegen den Grundsatz für ein faires Verfahren verstoßen worden sei, fordern alle Verteidiger im Korruptionsprozess die Einstellung des Verfahrens gegen ihre Mandaten. Die Richterin zeigt sich von dem 50seitigen Antrag zwar beeindruckt, lässt aber durchblicken, dass sie den Prozess zu Ende führen will.
Ein Hauch von Weihnachtsfrieden weht durch den Sitzungssaal, als der Angeklagte sich zum Ende des letzten Prozesstages im Jahr 2018 noch einmal zu Wort meldet. „Im Namen aller Angeklagten“ bedankt sich Joachim Wolbergs bei der Kammer, aber auch allen anderen Verfahrensbeteiligten, inklusive der Staatsanwaltschaft. Man sitze sich ja nun schon seit Monaten gegenüber, habe sich zum Teil „noch nicht einmal die Hand gegeben“ und gerade er sei die beiden Staatsanwältinnen in der Vergangenheit immer mal hart angegangen. Doch nun wünsche er allen Verfahrensbeteiligten schöne Weihnachten und einen guten Rutsch. „Ein herzliches Dankeschön.“
Eine Watschen zur Weihnachtspause
Der 29. Verhandlungstag im Korruptionsverfahren gegen Wolbergs und drei Mitangeklagte war von Prozessbeobachtern mit einer gewissen Spannung erwartet worden. Die Verteidigung des Bauträgers Volker Tretzel hatte bereits am Montag einen umfassenden Antrag angekündigt und es war nicht wirklich ein Geheimnis, dass Florian Ufer und seine Kollegen beantragen würden, das Verfahren einzustellen.
Es dauert eine gute Stunde, bis die 50 Seiten verlesen sind, und für jene, die den Prozessverlauf regelmäßig verfolgt haben, kommt inhaltlich wenig Neues. Zu Einigem hat sich das Gericht in der Vergangenheit bereits geäußert. Nicht immer im Sinne der Verteidigung. Allerdings liefern Florian Ufer, Jörg Meyer und Tobias Pretsch am Mittwoch eine komprimierte und schlüssige Zusammenfassung an Verstößen, Fehlern und Pannen, die den Ermittlungsbehörden bislang vorgeworfen werden und die das Verfahren seit Anbeginn begleiten. Wegen dieser „gravierenden Verstöße gegen den Grundsatz für ein faires Verfahren“ sei der Prozess einzustellen, heißt es als Fazit. Es ist eine gehörige Watschen, mit der die Verteidiger die Staatsanwaltschaft in die Weihnachtspause schicken.
Grundrechtsverstöße “schlichtweg egal”
Angefangen von den „Schlampereien“ bei der Telefonüberwachung (TKÜ): Das Aufzeichnen und Speichern von zig Gesprächen, die mit Strafverteidigern geführt wurden oder dem Kernbereich des privaten Lebens zuzuordnen sind. Die fehlerhafte und immer wieder sinnentstellende Verschriftung von Telefonaten. Richterin Elke Escher hatte in der Vergangenheit die Löschung von über 100 Kommunikationsereignissen angeordnet, weitere rund 100 Telefonate müssen von den Ermittlern neu verschriftet werden. Die TKÜ sei ein „einziges Ärgernis“, so Escher in der Vergangenheit. Die Aufzeichnung geschützter Gespräche bezeichnete die Kammervorsitzende als „massiven Verstoß gegen Grundrechte“, die fehlerhafte Verschriftung als „echtes No Go“. Doch diese „gravierenden Grundrechtsverstöße“ seien den Ermittlungsbehörden offenbar „schlichtweg egal“, kritisiert Tobias Pretsch am Mittwoch.
Ein weiterer Angriffspunkt der Verteidiger ist, dass sich, wie kürzlich öffentlich bekannt geworden, in elektronisch gespeicherten Daten und bei den Asservaten der Ermittlungsbehörden zahlreiche Verteidiger-E-Mails wiederfinden . Dass die Verteidigung des mitangeklagten früheren Tretzel-Geschäftsführers Franz W. dadurch Zugang zu dessen kompletter Verteidigungsstrategie erlangt habe, mache diesen Grundrechtsverstoß irreparabel, so Pretsch.
Gegen Ende des Verhandlungstages kündigt Elke Escher an, dass sie den entsprechenden Server beim Landeskriminalamt, auf dem ein Großteil der sichergestellten Daten gespeichert ist, wohl komplett löschen lassen wird. „Alles andere ist mir zu riskant.” Die Asservate müsse dagegen die Kripo bereinigen. Da gebe es keine Ausflüchte.
“Rechtswidrige Medienarbeit”
Ebenso rechtswidrig sei ein vorübergehend verhängter „Vermögensarrest“ gegen Volker Tretzel gewesen, so die Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft ließ unter anderem Konten und Kreditkarten Tretzel sperren und einen Wagen beschlagnahmen, der durch die lange Standzeit irreparable Schäden erlitten habe.
Einen Großteil ihrer Ausführungen widmen die Strafverteidiger der in ihren Augen rechtswidrigen Medienarbeit der Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Prozesses. So habe man beispielsweise bereits zwei Tage nach Anklageerhebung und lediglich zwei Stunden, nachdem die Beschuldigten darüber informiert worden waren, eine Pressemitteilung verschickt. Damit sei für den Angeklagten Volker Tretzel keinerlei Zeit geblieben, um adäquat auf die erhobenen Vorwürfe reagieren zu können. Eine „Waffengleichheit“ zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sei so verhindert worden. Unter anderem deshalb ist nach wie vor eine Klage Tretzels gegen die Staatsanwaltschaft beim Verwaltungsgericht Regensburg anhängig.
Auffällig sei auch die „Wechselwirkung“ zwischen Medien und Ermittlungsbehörden gewesen, heißt es weiter in dem Antrag. Die Tretzel-Anwälte sprechen von einer „Durchsteckerei“ aus Ermittlungsakten, die wohl aus Justiz- und Kriminalkreisen gekommen sein dürfte, zumindest aber habe die Staatsanwaltschaft nichts dagegen unternommen.
Vorteilsgewährung – ein “geringes Delikt”?
Diese „Steuerung der Berichterstattung“ durch die Staatsanwaltschaft sei umso mehr zu kritisieren, weil Tretzel ja nicht wegen Bestechung (Strafrahmen bis zu fünf Jahre), sondern lediglich wegen Vorteilsgewährung (Strafrahmen bis zu drei Jahre) angeklagt und das Interesse der Öffentlichkeit angesichts dieses „geringen Delikts“ ja gleichfalls „eher gering“ sei, so die These von Florian Ufer.
Insgesamt seien die Ermittlungen geprägt gewesen von einer Voreingenommenheit gegen die Beschuldigten. Entlastendes sei kaum, zumindest nicht zur Gänze ermittelt oder gar „bewusst ignoriert“ worden. Damit sei eine ordnungsgemäße Verfahrensführung – für die die Staatsanwaltschaft die Verantwortung trage – nicht mehr gewährleistet. Zusammengefasst ergäben all diese Verstöße, dass das Recht auf ein faires Verfahren gemäß der „Europäischen Menschenrechtskonvention“ nicht mehr gewährleistet sei, es also ein „unüberwindbares Verfahrenshindernis“ gebe und das Verfahren einzustellen sei, so Ufer.
Der Verteidigung sei dabei klar, dass eine Einstellung wegen dieses „Fair Trial“-Grundsatzes in Deutschland die „weitreichende Ausnahme“ sei, dass auf solche Verstöße meist mit Verwertungsverboten der rechtswidrig erhobenen Beweismittel und Strafmilderung im Urteilsspruch begegnet werde. Doch das Bundesverfassungsgericht schließe ausdrücklich nicht aus, dass es wegen solcher Verstöße auch zu einer Einstellung „kommen können muss“.
Witting: “Gericht muss Farbe bekennen”
Die Verteidiger der anderen Angeklagten schließen sich dem Antrag der Tretzel-Mannschaft an. Wolbergs-Anwalt Peter Witting holt dafür etwas weiter aus. Er selbst habe zu Beginn des Verfahrens erklärt, dass er keine Einstellung beantragen werde, dass es ihm und seinem Mandanten um Aufklärung gehe. Doch nun sei ein solcher Antrag da und man habe sich nach längerem Überlegen entschlossen, diesen vollumfänglich zu unterstützen.
Wenn angesichts so zahlreicher Verstöße ein rechtsstaatliches Verfahren nicht mehr gewährleistet sei, dann könne man als Verteidiger gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht mehr mithalten, so Witting. Mit Elke Escher als Richterin habe man zwar noch Glück. Sie und die Kammer zeigten ein echtes Aufklärungsinteresse und er habe in seiner Laufbahn auch schon andere Richter erlebt. Doch nun müsse das Gericht angesichts der massiven Verstöße „Farbe bekennen“ und sich klar dazu positionieren.
Richterin Elke Escher spricht anschließend fast schon ein wenig anerkennend von einer „beeindruckenden Zusammenstellung“, die die Verteidiger da geliefert hätten. Das sei „kein üblicher Antrag“, den man „mal so stellt“. Dennoch lässt die Kammervorsitzende durchblicken, dass sie dem Ansinnen der Tretzel-Verteidiger nur wenig Chancen einräumt. Eine solche Einstellung gebe es „nur sehr selten“. Im neuen Jahr wird Escher ihre Entscheidung dazu bekannt geben.
Die Staatsanwaltschaft bleibt vorerst wortkarg. „Wir sehen das naturgemäß anders“, sagt Christine Ernstberger. Eine umfassende Erwiderung werde man aber erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeben.
Herkunft der rätselhaften Aktennotiz scheint geklärt
Die Aufklärung der konkreten Vorwürfe kommt am 29. Prozesstag erneut nur wenig voran. Weiter rätselhaft bleibt jene Aktennotiz von Franz W. vom 23. Dezember 2013. Die Notiz legt nahe, dass es ein Treffen zwischen W., Norbert Hartl und Joachim Wolbergs gab, bei dem die beiden den Tretzel-Geschäftsführer bereits im Vorfeld der ersten Ausschreibung für das Nibelungenareal umfassend über Interna informiert hatten. Aufgelistet sind Tipps für die Bewerbung Tretzels bei dieser Ausschreibung, was man anführen und welche Schwerpunkte man setzen solle. Für die Staatsanwaltschaft ist diese Notiz ein zentraler Beleg dafür, dass es rechtswidrige Absprachen zwischen Tretzel und Wolbergs gab.
Doch keiner der mutmaßlichen Teilnehmer will etwas von diesem angeblichen Treffen wissen. Wolbergs hat mehrfach beteuert, dass er die aufgeführten Details zu diesem Zeitpunkt nicht einmal kannte. Auch in seinen Terminen finde er dieses Treffen nicht. Franz W. hatte in einem abgehörten Telefonat mit Blick auf die Aktennotiz erklärt, dass er doch nie Aktennotizen mache.
Eine frühere Beschäftigte Tretzels bestätigt am Mittwoch bei ihrer Zeugenaussage allerdings, dass sie die Aktennotiz wohl im Auftrag von Franz W. abgetippt habe. So etwas sei öfter vorgekommen und habe zu ihrem Aufgabengebiet gehört. „Er hat das auf Band diktiert und ich habe es dann niedergeschrieben.“ Konkret an diese Notiz und deren Umstände kann sie sich zwar nicht mehr erinnern, allerdings gibt es eine E-Mail von ihr, mit der sie unter dem Betreff „Vertraulich“, die abgetippte Notiz an W. geschickt hat.
Chefermittler macht Witting und Wolbergs wütend
Für Kontroversen hat bereits am Mittwochvormittag die mittlerweile dritte Vernehmung des Kriminalhauptkommissars Bernhard B. geführt, der die Ermittlungen zu den Korruptionsvorwürfen geleitet hat. Er schildert deren Verlauf, listet Belege und Indizien auf, die ihn zu dem Ergebnis kommen ließen, dass beim Verkauf der Nibelungenkaserne an Tretzel gemauschelt wurde. Vieles davon ist bereits in den zurückliegenden Verhandlungstagen zur Sprache gekommen: die Hartl-Mail an Tretzel mit der Bitte um Änderungswünsche in einem Vorentwurf der späteren Ausschreibung beispielsweise. Er wisse zwar nicht, ob Wolbergs diese E-Mail gelesen habe, sei aber in seinem Abschlussbericht davon ausgegangen und habe das entsprechend formuliert.
B. bestätigt, dass der Leiter des Regensburger Liegenschaftsamtes, Gunther Schröder, bei einer Vernehmung ihm gegenüber erklärt habe, dass es der Verwaltung „von Anfang an klar“ gewesen sei, dass die Ausschreibung von Norbert Hartl so geschrieben worden sei, „dass sie auf Tretzel hinausläuft“.
Schröder hatte bei seiner Aussage vor Gericht empfindlich reagiert, als ihm dieses Zitat vorgehalten wurde. Es findet sie lediglich in einem Aktenvermerk des Kriminalers, aber nicht im Vernehmungsprotokoll. Allerdings bestritt der Verwaltungsbeamte nicht, dies damals so gesagt zu haben. Auf die Frage, warum B. dies nicht ins Vernehmungsprotokoll geschrieben, sondern in in einer Aktennotiz vermerkt habe, erklärt der Ermittler, dass Schröder das dann wohl nicht unterschrieben hätte. Der Liegenschaftsamtschef habe in einem anderen Fall schon eine zuvor getroffene Aussage im Nachhinein nicht mehr bestätigen wollen.
88 Treffen zwischen Tretzel und Wolbergs
Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft berichtet B. davon, dass es laut Terminkalender von Joachim Wolbergs zwischen 2011 und 2016 insgesamt 88 Treffen mit Tretzel gegeben habe. Ein Umstand, den der angeklagte Oberbürgermeister später damit kommentiert, wo denn da ein Problem sein solle. Er habe mit Tretzel über vieles gesprochen, zum Beispiel auch den SSV Jahn, und es sei ja seltsam, was hier schon als Indiz gewertet würde.
Ins Schwimmen kommt der Kriminalhauptkommissar, als er zur Telefonüberwachung befragt wird. B. war nicht direkt mit der TKÜ befasst, er habe sich aber Gespräche angehört, „die mir wichtig erschienen sind“. Ob ihm nicht aufgefallen sei, dass wichtige Teile fehlen, will Verteidiger Witting wissen. Er habe die Gespräche ja nicht vollständig angehört, erwidert B.. Man könne bei der Aufnahme springen, sagt er. „Wie soll das gehen? Wollen Sie mich verkohlen?“, wird Witting schärfer. Schließlich fehlten mittendrin bisweilen essentielle Passagen. Das müsse dem Chefermittler doch aufgefallen sein. Er könne sich konkret nicht erinnern, sagt B. irgendwann. „In der TKÜ steck ich nicht so drin.“
Probleme mit der Masse an Daten
Auch dass der Ermittler die vertraulichen Verteidiger-Mails in den Asservaten verteidigt, stößt Wolbergs und Witting sauer auf. Angesichts der Masse von über 100 Millionen Datensätzen, die in das System des Landeskriminalamts eingespeist wurden, sei es gar nicht möglich gewesen, alles zu sichten, sagt B.. Gezielt nach Verteidigerpost zu suchen, um diese zu löschen, das dürfe er nur mit einer Anordnung der Staatsanwaltschaft. „Ansonsten verbietet es sich, nach etwas gezielt zu suchen, was ich nicht sehen darf.“ Auch bei anderen Ermittlungsverfahren gebe es nach Auskunft des Landeskriminalamts immer mal derartige Probleme angesichts der großen Datenmengen.
Während schon Richterin Elke Escher B.s Ausführungen nicht für überzeugend hält – es gebe da schließlich glasklare rechtliche Vorgaben, die mit technischen Problemen nicht zu entschuldigen seien – und, wie bereits erwähnt, wohl die komplette Löschung des entsprechenden Datenservers anordnen wird, redet sich Wolbergs nach der Aussage des Kripobeamten richtig in Rage.
“Anzünden und vom Acker machen.”
„Was muss man sich hier alles bieten lassen?“ Zu Beginn der Ermittlungen habe man bei ihm durchsucht. „Da fand man zu wenig.“ Dann habe man die Telefonüberwachung angeordnet und wieder zu wenig gefunden. Dann habe man ihn verhaftet und dafür entscheidende Telefonate habe sich der Chefermittler nicht einmal komplett angehört. „Man wollte einfach nicht zur Kenntnis nehmen, was mich entlastet“, schimpft Wolbergs. Er sei laut Staatsanwaltschaft für alles mögliche verantwortlich, so der suspendierte OB. Kripo und Staatsanwaltschaft aber schöben ihre Verantwortung einfach ab. Da gelte offenbar das Motto „Ich zünde an und mach mich vom Acker.“
Erst Stunden später, nachdem die Staatsanwaltschaft beim Einstellungsantrag der Verteidigung ordentlich abgewatscht worden ist, folgt aber dann doch noch Wolbergs’ versöhnlicher Weihnachtsgruß.
Dolittle
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Ob die marktschreierischen Vorwürfe der Verteidigung etwas an den Indizien ändern, die eine Vorteilsannahme durch Wolbergs belegen? Weder Verteidigerpost auf dem LKA-Server noch unzureichend verschriftete Telekommunikationsüberwachung müssen darauf Einfluss haben, wenn sie nicht für die Urteilsfindung tragend sind. Und selbst wenn, werde “solchen Verstößen meist mit Verwertungsverboten der rechtswidrig erhobenen Beweismittel und Strafmilderung im Urteilsspruch begegnet”, wie die Verteidiger selbst anmerken.
Mal angenommen, ich wäre Richter und wollte – aus welchen Gründen auch immer – OB Wolbergs freisprechen: Hat der bisherige Prozess etwas ergeben, was einen solchen Freispruch rechtfertigen könnte? Gibt es objektive Tatbestandsmerkmale, die zwar von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurden, aber nicht belegt werden konnten? Es kam im Ergebnis zwar nichts Belastendes hinzu, aber halt auch kaum Entlastendes. Die Nebelgranaten der Verteidigung können das nicht verdecken. Der angeklagte OB mag weiter hoffen, weil das Gericht bisher keinen Verurteilungseifer an den Tag gelegt hat. Das mag sich aber als Chimäre herausstellen, wenn es zur Urteilsverkündung kommt.
Hirsch
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Was für eine Schmierenkomödie der Verteidigung, endlich ist mal zwei Wochen Zwangspause von dem ganzen Theater.
Dass ich nicht lache, da wird doch tatsächlich ständige “Durchsteckerei” seitens der Staatsanwaltschaft beklagt..na wer berichtet denn seit Beginn der Ermittlungen mit Insider-Infos aus den Akten?? Ist das nicht Wolbergs best buddy “CE” vom Wochenblatt?
Richterin Escher kann ich auch einfach nicht mehr ernst nehmen, bezeichnet sie den Antrag der Verteidigung doch allen Ernstes als “beeindruckend”?? Würde auch je ein Richter in irgendeinem Prozess Aktionen der Staatsanwaltschaft als “beeindruckend” bezeichnen, würde ihm/ihr sofort der (berechtigte) Befangenheitsantrag um die Ohren fliegen. Mir ist wirklich nicht klar, was das Gericht antreibt, sich so der Verteidigung anbiedert.
Dem ganzen die Krone setzt natürlich wieder Wolbergs mit seiner finalen Weihnachtsansprache auf (wäre das nicht Sache der Vorsitzenden?). Seine gönnerhaften Worte Richtung Staatsanwaltschaft kann er sich sparen, insbesondere, dass “er hoffe, dass es gelinge die Wahrheit zu finden (MZ Blog)”. Wenn dann geht es hier nur um seine “Wahrheit”.
Peter Wende
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Der 1. Absatz ist echt voll gut, deshalb auch „Ein herzliches Dankeschön.“
Was haben denn die für eine Kiste mitgenommen: ‚..einen Wagen beschlagnahmen, der durch die lange Standzeit irreparable Schäden erlitten habe‘.
Ein Beitrag zur Klärung der Vorwürfe wurde bisher leider noch nicht dargelegt.
R.G.
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Ich kann mir nicht helfen, die Vorgänge erinnern mich immer mehr an ein Großdorf im 19 Jahrhundert.
Mathilde Vietze
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Kommentar gelöscht. Bitte unterlassen Sie es, sich ausschließlich an anderen Forumsteilnehmern abzuarbeiten.
Zipfel
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Also intellektuell krieg ich den Spagat einfach nicht hin:
Einerseits ist es Wolbergs gaaanz wichtig, dass die Wahrheit gefunden wird und andererseits stimmt dann Witting (wahrscheinlich gaaaanz schweren Herzens) dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu !?!?!?
mkv
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Der umfänglich begründete Antrag der versammelten Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens wegen nicht heilbarer, nicht behebbarer Verfahrensmängel
kommt daher wie
Reinhold Glières “Hymn of the great city”
Stadtosten
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Ob die Grundstücksvergabe rechtswidrig war, ist nur für den Tatvorwurf Bestechung und Bestechlichkeit von Bedeutung. Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme bleiben bestehen. Interessant ist die juristische Abgrenzung wie sie der BGH im Fall Kremendahl vorgenommen hat. Wie weit darf ein Amtsträger im Wahlkampf bei der Akquisition und Annahme von Spenden in erheblichen Ausmaß gehen. Dass sich im Umgang mit Belohnungen und Geschenken seitens der Justiz etwas verändert hat, zeigen die von der StA Landshut eingeleiteten Verfahren gegen Bürgermeister und hohe Beamte. Das ist auch gut so, denn wer kennt sie nicht die Schmunzelgeschichten über bedürftige Beamte, die sich über Essenseinladungen oder Tankfüllungen und was noch alles freuen. Die weit überwiegende Mehrzahl der Beamten, und Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst sind ebenso gemeint, kommen bestenfalls in den Genuss eines Dankeschöns für geleistete Hife und gute Beratung.
Stadtosten
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wen es interessiert das Urteil des BGH in der Sache Kremendahl:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/07/3-212-07.php
mkv
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Weihnachtslektüre (jedenfalls für jene, die übers Kartenspielen hinausdenken wollen)
Nach ständiger Rechtsprechung des Europ. Gerichtshofs für Menschenrechte geht es bei der Beachtung des Artikels 6 EMRK (auf den sich die Vert. bezieht) darum, “die Fairness des Strafverfahrens in seiner Gesamtheit einzuschätzen”. (1)
Bei dieser wie Bundesrecht geltenden Norm geht es um
–> die Rechte der Verteidigung
–> die Interessen der Allgemeinheit an einer ordnungsgemäßen Strafverfolgung
Es ist mit Händen greifbar, dass den Angeklagten Verfahrensgarantien vorenthalten wurden. Diese Verfahrensfehler berühren auch ohne weiteres die Fairness des Hauptverfahrens.
Nach erfolgter Stellungnahme der StA wird das Gericht über die beantragte Einstellung des Verfahrens zu entscheiden haben.
Worauf kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs u.a. an?
–> Notwendig ist, dass eine “faire und angemessene Einschätzung der Verlässlichkeit der Beweismittel vorgenommen werden kann”.
–> Können die Einschränkungen für die Verteidigung im Verlaufe der Hauptverhandlung “hinreichend kompensiert werden”?
–> Ist die Verteidigung (angesichts der unzähligen TKÜ-Fehlleistungen und unzulässigen Beschlagnahmen im Rahmen des absolut geschützten Vertrauensverhältnisse Vert./Mdt.) überhaupt in der Lage, über unmittelbare und auch mittelbare absolute Verwertungsverbote bezüglich der von den Ermittlungsbehörden erhobenen Beweise “sich selbst ein Urteil zu bilden”?
–> Wird nicht ggf. durch die vom Gericht bereits angesprochene potentielle Löschung der fraglichen Dateien der Verteidigung “eine konkrete Verteidigungsmöglichkeit effektiv entzogen”? Denn wie könnte dann die Vert. (mit der Rechtsprechung des BVerfG) auch mittelbarem(!) absoluten Verwertungsverbot unterliegende Ermittlungsarbeit der StA festmachen, die ihrerseits aus unzulässig vollzogenen staatlichen Eingriffen resultierte?
—
(1) Europäischer Gerichtshof für MR, Aktenzeichen 26171/07, Urteil vom 19.7.2012, Fußnoten 4,5 und 6
—–
Kommentar, Artikel 5-10 EMRK
http://www.department-ambos.uni-goettingen.de/data/documents/Veroeffentlichungen/epapers/Radtke-Hohmann-Art-5-ff-EMRK.pdf
Check
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Der Prozess ist ein Trauerspiel für ganz Regensburg. Politische Verantwortung reicht über strafrechtliche Verantwortung hinaus. Wulf mußte auch gehen und saß nicht als Bundespräsident auf der Anklagebank. Der Anstand hätte es verboten sich als suspendierter Oberbürgermeister auf die Anklagebank zu setzen. Wenn man Regensburg liebt hätte man Regensburg das erspart. Von den Peinlichkeiten in den Telefonaten möchte ich gar nicht sprechen. Nach dem Motte oder so ähnlich: danke danke ich komm dann mal vorbei. :(
Mathilde Vietze
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Mich würde mal interessieren, weshalb gerade Wolbergs, obwohl ihm bisher noch
keine strafbaren Handlungen n a c h g e w i e s e n sind, so viele Gehässigkeiten
entgegenschlagen.
mkv
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Kommentar gelöscht. Wir moderieren unser Forum selbst. Danke.
Giesinger
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Zu Frau Vietze 20. Dezember 2018 um 17:05
Herr Wolbergs selber, hilft mit seinen Darbietungen vor Gericht kräftig mit dazu, daß seine Sympathie-Werte weiter in den Keller stürzen.
Lesen Sie doch z.B. nochmal den letzten Absatz des Kommentatoren “Hirsch”.
Der hat es auch erkannt und meiner Meinung nach trefflichst beschrieben.
Nur eingefleischte Wolbergs-Fans, wie Sie , Frau Vietze und natürlich Wolbergs – als sein eigener größter Fan – erkennen das nicht.
Mr. T.
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Mir sind ähnliche Gedanken durch den Kopf gegangen wie dem Hirsch, als ich den Artikel gelesen habe. In seiner Welt hat Wolbergs sicher noch alle Fäden in der Hand. Es muss sicherlich unerträglich für ihn sein, wenn die Richterin spricht, ohne dass er ihr das Wort erteilt hat.
Die Strategie der Verteidigung wird indes immer klarer. Es werden Nebenkriegsschauplätze eröffnet, um die Aufmerksamkeit vollständig von dem eigentlich zu verhandelnden Tatverhalt abzulenken. Wie das verfängt sieht man ja schon in einigen Diskussionen hier, in denen Fehler der Ermittlungsbehörden, Schafkopfregeln und die Bestechung von Müllmännern langsam den Korruptionsvorwurf gegen die Angeklagten ablösen.
Mathilde Vietze
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Kommentar gelöscht. Bleiben Sie bitte beim Thema.
Hirsch
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“Es muss sicherlich unerträglich für ihn sein, wenn die Richterin spricht, ohne dass er ihr das Wort erteilt hat.”
Besser geht’s nicht @ Mr. T.
Lothgaßler
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@mkv:
Ihre Gedanken: “…–> Wird nicht ggf. durch die vom Gericht bereits angesprochene potentielle Löschung der fraglichen Dateien der Verteidigung „eine konkrete Verteidigungsmöglichkeit effektiv entzogen“?…”
kann ich nicht ganz teilen, denn:
– Die Anklage kann sich nicht mehr auf diese “gelöschten” Daten stützen.
– Die Verteidigung hat die gesamten Unterlagen ja offenkundig (und wenn nicht offiziell: die private/unternehmerseitige Sicherung von Daten gehört bei geschäftlich genutzten Rechnern zur Pflichtübung: ich gehe davon aus, dass nicht nur die Staatsanwaltschaft über eine “Datenkopie/Sicherung” verfügt), und wenn die Anklage nun doch aus diesem “gelöschten” Daten heraus die Anklage stützen würde, dann würd es krachen, denn die Verteidigung würde mit Freude darauf verweisen.
– Natürlich ist das ein Problem, das nicht allein durch Löschung der Daten aus der Welt ist. Kein Unrecht ist durch Löschung von Daten aus der Welt. Das Problem sehe ich hauptsächlich bei der Staatsanwaltschaft. Für die Verteidiger wäre es im Idealfall ja so, als ob die Daten nie in die Hände der Ankläger gefallen wären.
– Die Lösung kann nicht lauten: Der Dieb darf gehen, denn er hat der Videoüberwachung nicht zugestimmt! Das ist kein Recht, das ist Blödsinn!
– Das Gericht hat seinen Job zu machen, und bei mir verfestigt sich der Eindruck die wollen den Job gar nicht machen. Das ist für keine Seite in Glanzstück der Rechtspflege.
Mathilde Vietze
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Zu “Giesinger:” Man ist noch lange kein “Fan,” wenn man betont, daß man von
jemanden (wie in meinem Fall Wolbergs) fair behandelte wurde.
Vitus Raither
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Ich kanns nicht mehr sehen, lesen oder gar hören -wenn man betont, daß man von jemanden (wie in meinem Fall Wolbergs) fair behandelte wurde-
Durchsuchen sie doch einfach mal rd oder die Printmedien, dann erkennen sie, Ihr Fall ist leider nicht der normal Fall.
Wichtiger ist, das er in seinem jetzigen Fall fair behandelt wird und natürlich seinen Teil auch dazu beiträgt. Das schuldet er nicht nur den Regensburgern.
Checker
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Kommentar gelöscht. Die von Ihnen erwähnte Aussage in einem Telefonat ist so nicht gefallen.
R.G.
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@Vitus Raither
@Mathilde Vietze
Weshalb sollte man nicht in Blogs betonen, dass der Straßenbahnfahrer einen fair zur Haltestelle transportiert, der Bäcker das heutige Brot gut gebacken, die Raumpflegerin gesaugt, der Chef einen fair behandelt, der Elektriker Kabel eingezogen hat?
Leute, die keine existenziellen Sorgen haben, fordern häufig von Menschen, denen es wesentlich schlechter geht, (rücksichtslos?) Aufmerksamkeit für ihre Alltäglichkeiten.
Mathilde Vietze
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Zu “R.G.” Ich weiß, was Busfahrer, Verkäuferinnen usw. leisten müssen und selten
Lob bekommen. Aus diesem Grund versuche ich, bei diesen Zielgruppen in be-
sonderer Weise etwas Positives zu sagen.
R.G.
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@ Mathilde Vietze
Seie Sie doch so nett, sagen sie ihr privates Lob jeder Person persönlich, dem Bäcker, Busfahrer, suspendierten Oberbürgermeister etc.
Mathilde Vietze
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Zu “R.G.” Bei Busfahrern und Verkäuferinnen mache ich das täglich.
Hirsch
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Klar, hätte mich ja auch schon gewundert, wenn die eine Ansprache vor Gericht gestern gereicht hätte, Nummer zwei von Wolli gibts jetzt auf facebook. Nichts neues, nur Vorwürfe, “ich will wieder rein”, “kein Fehler” und ganz wichtig: “hatte nur das beste für die Stadt im Sinn”. Wahnsinn dieses Sendungsbewusstsein.
Bin schon gespannt, was er uns als Neujahrsansprache darbietet. Zwei Wochen ohne Bühne sind halt auch wirklich eine Zumutung.
R.G.
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@Hirsch
Sie treffsicheres Sprachwunder!
ad Sendungsbewusstsein:
Erworbene Gesichtsfeldeinschränkung oder Snobismus?
Paula Peters
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Wos ham de aus erm gmacht? I glab, i glab erm.
Schreiner
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Eigentlich müsste man den CSU Alt-OB Hans Schaidinger sowie CSU Landtagsabgeordneten und Kreisvorsitzenden Dr.Franz Rieger auch mit Anklagen in bei diesem Prozess ,,Wolbergs,,in Regensburg. Aber ich befürchte dass die beiden Personen ungeschoren davonkommen werden und weiter ihre Macht ausüben im Namen der ,,CSU,,in Bayern.
Check
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Was will Regensburg mit einem OB der an unserem Rechtsstaat zweifelt? Der an der Polizei und der Staatsanwaltschaft zweifelt? Der nur an seiner Unschuld nicht zweifelt. Obwohl er Unsummen von Geld für seinen Wahlkampf von Bauträgern erhalten hat und diese Bauträger später Millionen auf ehemals städtischen Grundstücken verdient haben. Der sich 88 mal mit einem Bauträger trifft. Die Mieter und Käufer haben indirekt den absolut übertriebenen Wahlkampf in Regensburg finanziert. Soll das bei der nächsten Wahl wieder so sein?
Jonas Wihr
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Leute: Schaidinger, Rieger und Co. sind erst und nur dann dran, wenn Wolbergs verurteilt ist.
Christian Muggenthaler
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Ich lese hier allmählich nicht mehr so viel herum, weil ich es sehr leid bin, mit Kommentaren von lauter selbsternannten Staatsanwälten konfrontiert zu sein. Jeder noch ein bisschen selbstgerechter als der andere. Ein Vorschlag: Könnte man sich bitte darauf einigen, dann weiterzusprechen, wenn ein Urteil gefallen ist? Und vielleicht auf jene Stimmen wenigstens minimal zu horchen, die angeben, dass die ganze zunehmend brüchige Strafverfolgung womöglich einfach nur politisch gewollt und von schlechten politischen Verlierern angeregt war?
wahon
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Eines konnte man aus dem bisherigen Prozessverlauf erkennen:
Unser Rechtssystem funktioniert vorbildlich, wenn es um politische und / oder kommerzielle Interessen geht und der / die Angeklagte(n) über die personellen und finanziellen Mittel verfügen, die “Waffengleichheit” zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung herzustellen.
Dominik Müller
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@Christian Muggenthaler
“Könnte man sich bitte darauf einigen, dann weiterzusprechen, wenn ein Urteil gefallen ist? Und vielleicht auf jene Stimmen wenigstens minimal zu horchen,”
Diese leisen Stimmen würde es auch nicht geben dürfen, wenn Ihr Vorschlag angenommen würde – Sie wollen also bloß die Andersdenkenden mundtot machen.
Ich wundere mich sehr über das, was die Staatsanwaltschaft vorgelegt hat. Die Ermittlungen haben lang gedauert, lang genug, um nach meinem Gefühl gründlich zu ermitteln und die Beweise gerichtsfest zusammenzutragen. Und deshalb bleibt es für mich spannend, wie das Gericht weiter agiert.
“dann weiterzusprechen, wenn ein Urteil gefallen ist? ”
Das schreiben Sie ausgerechnet zum Artikel, wo es um einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens geht.
Egal, wie das Gericht entscheidet, bin ich mir ziemlich sicher, dass wenigstens eine Seite die nächste Instanz anruft.
Mathilde Vietze
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Zu Christian Muggenthaler” – Sie haben mir aus der Seele gesprochen. Mir hängt
es auch langsam zum Hals heraus, wenn immer wieder die selbsternannten
“Richter” sich in Vermutungen und Vorurteilen ergehen. Und noch schlimmer:
Wenn man zwar eine kritische Haltung einnimmt, sich jedoch weigert, Dreck-
kübel auszugießen, dann wird man von einigen lächerlich gemacht und in die
Ecke des einfältigen und unbedarften Vorstadt-Doofies gestellt.
Emil Radler
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Seelenwanderung.
Hab mal eine Frage, wer hat denn eigentlich die Situation geschaffen. Der Leser, der Journalist oder der ein oder andere Raffke?
R.G.
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@Christian Muggenthaler
Durch einen Professor inspiriert, wurden mehrere unserer Jugendzentrums – Kollegen Juristen, einige sind heute in Spitzenpositionen.
Trifft man sie, ist ein freundliches Gespräch auf gleicher Ebene möglich, so es ihre Zeit erlaubt.
Eins fällt mir auf, die es wirklich in allerhöchste Richterebene schafften, zeigen ehrlichen Respekt vor der Meinung der einfachen Leute im Heimatort; sie erklären nach dem zigsten Mal den einfachen Nachbarn (“lauter kleinen Staatsanwälten”) immer noch geduldig, wie allseits bekannte Urteile begründet waren.
Pauschale Verachtung für die Rechtsmeinung von Laien halte ich deshalb für den wahrscheinlichen Hinweis, dass jemand selbst nicht besonders kompetent ist.
@Mathilde Vietze
Sie beschreiben immer wieder ein Gefühl gleich diesem:
“Wenn man zwar eine kritische Haltung einnimmt, sich jedoch weigert, Dreck-kübel auszugießen, dann wird man von einigen lächerlich gemacht und in die Ecke des einfältigen und unbedarften Vorstadt-Doofies gestellt.”
Werte gnädige Frau, ich vermute langsam, es hebt ihr Gefühl für die eigene Bedeutung, wenn sie sich als verfolgt darstellen können.
Real gibt es nämlich in dem Blog nur normale Diskussionen zwischen Menschen unterschiedlicher Ansichten.
Dank der sorgfältigen Moderation!
Check
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Was heißt hier Vermutungen. Die 500.000 Euro Wahlkampfspenden sind doch Fakt. Die 88 treffen mit dem Bauträger und seine Millionen Gewinne auf ehemals städtischen Grundstücken auch.
Politiker-Beobachter
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Entweder alle oder keiner, ob in der Opposition oder am Ruder, egal welche Partei – und zwar zwischen Flensburg und Garmisch: Spenden an Parteien und für Wahlkampf sind erlaubt – oder nicht.
Keine Firma oder Geschäftsmann “spendet” ohne Hintergedanken, egal welcher Partei. Von daher: Der Großteil der Politiker in Deutschland ist eigentlich aus dem Verkehr zu ziehen.
Heißt für Regensburg: Wolbergs, Schlegl und Rieger ganz speziell, sowie SPD und CSU im allgemeinen, sind politisch nicht mehr tragbar…
Mr. T.
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Richtig, Check, aber es gibt unterschiedliche Perspektiven. Für die einen zählt, was juristisch rauskommt, und für die anderen, was moralisch ist. Es gibt die Spenden, es gibt die offensichtlichen Vergünstigungen, es gibt die verheerende Immobilienpolitik. Ob man daraus einen Schuldspruch bilden kann, ist offen. Wie das ganze moralisch zu werten ist, ist eine andere Geschichte.
Mathilde Vietze
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Vereehrter “R.G.” – Ich fühle mich weder als “Verfolgte,” noch halte ich meine
Beiträge für wichtiger und bedeutender als die der anderen. Damit dürften
alle Fragen geklärt sein und wir können und wichtigeren Themen zuwenden.
auch_ein_regensburger
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@ Dominik Müller
„Sie wollen also bloß die Andersdenkenden mundtot machen“ – ein bisschen Weihnachtshysterie? Nicht Wolbergs muss vor Gericht beweisen, dass er unschuldig ist, sondern die Staatsanwaltschaft muss seine Schuld nachweisen. Das nennt sich Unschuldsvermutung und ist das Fundament eines Rechtstaates.
@Check
Bei Ihren Kommentaren wird beispielhaft deutlich, was für seltsame Blüten die Diskussion mittlerweile treibt. Wahlkampfspenden mag man für unmoralisch halten, illegal sind sie per se nicht.
Mir scheint, Wolbergs wird von manchen Zeitgenossen in erster Linie dafür verurteilt, dass er Politiker ist … und die hat man schließlich noch nie leiden können.
Check
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Nirgends gab es dieses Spendenaufkommen wie in Regensburg. Nirgendwo gab es einen kleinen Ortsverband bei dem die Frau des OB Schatzmeisterin war in dem solche Summen bewegt wurden. Nirgendwo haben Bauträger Millionen eingestrichen und behaupten nun das war alles zum Wohle der sozial Schwachen. Wenn das ohne Schuldspruch bleibt ist zukünftig Korruption in Deutschland Tür und Tor geöffnet. Das ist doch allen klar. Mit Sicherheit falls nötig am Ende auch dem BGH. Die Indizien Lage ist eindeutig. Wenn die Beschuldigten nicht einsichtig sind reicht das leider auch oft aus.
Karl55
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MZ vor ein paar Tagen, 1.Seite:
„Wolbergs möchte wieder antreten“
Ja wo möchte er den wieder antreten? Zum 89. mal bei seinem bevorzugten Baulöwen? Es müsste vielleicht besser heißen: Wolbergs möchte wieder antanzen!
WerAuchImmer
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ich bin kürzlich bei Gerd heidenreich über ein Zitat gestolpert, dass meines Erachtens gut zu den Streitereien um den Zusammenhang bzw. die Unterschiede zwischen juristischer und moralischer Verantwortung von Politikern passt (Arete kann übrigens mit ‘Vorbildlichkeit’ übersetzt werden:
“Wer als Staatsmann diese Arete durch Verlogenheit und windige Ausreden preisgibt, ja sich von ihr trennt, indem er Geldgeschäfte im Interesse der eigenen Partei falsch oder nicht angibt, der kann juristisch so unbelangbar sein wie ein Unschuldiger – der Schaden, den er dem Ansehen der politisch verantwortlichen Klasse seines Landes zugefügt hat, überragt jede zivil- oder strafrechtliche Dimension.
Darum fordert Aristoteles: Die Hauptsache aber ist in jeder Verfassung, dass durch Gesetze und die ganze übrige Staatseinrichtung die Verhältnisse so geordnet sind, dass man sich an den Staatsämtern nicht bereichern kann.“ Wenn nämlich „die große Masse glaubt, dass die Regierenden sich am öffentlichen Gut vergreifen, dann schmerzt sie beides: von den Ehrenämtern ausgeschlossen zu sein und vom Gewinn.”
Quelle: http://www.gert-heidenreich.com/41317/41555.html
Giesinger
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Ich hätte da eine Frage an die Fachleute, wie denn die Entscheidungsfindung bzw. Urteilsfindung bei drei Berufsrichtern abläuft.
Schreiben die drei Berufsrichter erst jeder sein eigenes Gutachten/Urteil und vergleichen dann?
Oder schreiben die gleich im Team?
Wird hier über jeden einzelnen Sachverhalt im Team abgestimmt?
Werden die Schöffen zu jedem einzelnen Sachverhalt mit einbezogen, oder werden sie erst am Schluß gehört?
Ist es richtig, daß alle 5 Richter rein theoretisch das gleiche Stimmrecht haben?
Vielleicht kann hier jemand einen Link senden. Danke schon mal!
Check
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Herr Wolbergs sprach in seiner Weihnachtsansprache davon, dass er das Ansehen des Amtes des Regensburger Oberbürgermeisteramtes wieder herstellen möchte.
Wenn man den hier erwähnten Ausführungen des Arestoteles folgt und dem haben sicherlich wenige etwas hinzuzufügen dann sollte sich Herr Wolbergs bitte ein wenig bescheiden.
Und die Herstellung der Würde des Amtes des Regensburger Oberbürgermeisters bitte Anderen überlassen. Nämlich solchen welche nicht ihren eigenen Vorteil oder den Vorteil ihrer eigenen Partei bei der Ausübung dieses Amtes im Blick haben.
Jonas Wihr
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Ich weiß, meine Frage ist nicht sondern sachlich, aber ich kann sie mir nicht verkneifen: Sind denn schon genügend gestückelte Spenden für den Wahlkampf zur Kommunalwahl 2020 eingegangen?
Christian Muggenthaler
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Was hier permanent gemacht wird, ist genau das, was die AFD macht und weshalb ich die Vertreter dieser “Partei” so sehr hasse: persönliche Tatsachenfestellung unterhalb der Objektivitätsschwelle. Ich wiederhole mich: Einzelne, persönliche, situative Wahrnehmungen können nie Basis sein für ein allgemeines letztgültiges Urteil. Dieses Urteil wird das Gericht treffen und niemand anderes sonst. Kann man sich bitte darauf einigen?
Mr. T.
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Christian Muggenthaler, Ihr Beitrag zeugt von kompletter Ignoranz der Repliken auf Ihren letzten Beitrag vor gut zwei Wochen. Sie hätten denen argumentativ begegnen können, beschränken sich jedoch darauf, Ihren Sermon in neue Worte zu kleiden.
Ein allgemeines letztgültiges Urteil wird auch das Gericht nicht treffen. Es wird lediglich versuchen, festzustellen, ob das Gewesene strafrechtlich relevant war. Und eine Diskussion darüber wird es sowohl davor als auch danach weiter geben. Diese können Sie auch mit einem Totschlagargument nicht einstellen, geschweige denn ohne eins. Jeder kann sein eigenes Urteil treffen, es wird halt meist keinen anderen interessieren.
R.G.
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Ooooh, führen sie das bitte näher aus…
“persönliche Tatsachenfestellung unterhalb der Objektivitätsschwelle!”
Wollten sie nur mal eben in den Chor derer einstimmen, die gegen freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit sind?
Wie der Herr so das Gscherr?
mkv
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@Giesinger
Besetzung der Kammer (3 plus 2)
https://dejure.org/gesetze/GVG/76.html
Die fünf Richter beraten gewiss unter Dominanz der Berufsrichter gemeinsam, aber jede Stimme zählt bei der internen Abstimmung gleich. Schöffen SOLLEN in der Bewertung der Sach- und Rechtslage mitwirken, gefragt sind Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und ja: Courage (*).
Für einen Schuldspruch etc. sind vier Stimmen (zwei Drittel von fünf = 2 x 1,666 ==> ergo 4 Richter ) erforderlich.
Werden sich die Mitglieder der Kammer in der Strafzumessung nicht einig, gilt das jeweils mindere Votum.
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Aus dem Merkblatt für Schöffen:
Zu jeder für den Angeklagten nachteiligen Entscheidung, welche die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat (die Bemessung
der Strafe, die Strafaussetzung zur Bewährung, die Anordnung einer Nebenstrafe oder Nebenfolge, die Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung oder die Aussetzung einer Maßregel zur Bewährung) betrifft, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.
https://www.justiz.bayern.de/media/images/merkblatt_f%C3%BCr_sch%C3%B6ffen.pdf
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Schöffen – Demokratie oder Dekoration am Richtertisch?
Zur Diskussion, wie sie ja auch auf diesem Medium geführt wird
https://www.tagesspiegel.de/meinung/schoeffen-demokratie-oder-dekoration-am-richtertisch/8254430.html
Giesinger
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Oh, vielen Dank @mkv!