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Wohnungsleerstände für Flüchtlinge nutzen

PRESSEMITTEILUNG des Mieterbunds Regensburg

Wohnungsleerstände für Flüchtlinge nutzen

Eingabe an den Stadtrat: Um die Unterbringungssituation für Flüchtlinge zu entspannen schlägt der Mieterbund Regensburg e.V. vor, leer stehenden Wohnraum zu nutzen. In Regensburg stehen über 2.300 Wohnungen leer, mindestens 300 allein bei der Stadtbau-GmbH.

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Etwa 2.500 Flüchtlinge leben nach Angabe von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs derzeit in Regensburg. Und wie der Oberbürgermeister bei einer Informationsveranstaltung Ende September erklärt hat, werden es langfristig mehr werden. Binnen eines Jahres müsse die Stadt 1.400 weitere Plätze schaffen, so der OB. Doch schon allein wegen des bevorstehenden Winters nimmt die Flüchtlingskrise täglich an Brisanz zu.

Auch der Mieterbund Regensburg. sieht die Problematik, dass die Kapazitäten in den Erstaufnahmestellen sowie der Folgeunterbringungen nicht ausreichend vorhanden sind. Gerade im Winter wäre eine Unterbringung in Zelten denkbar ungeeignet. Notwendig wird dann ein Rückgriff auf bestehende Wohnungen.

Mit großer Sorge beobachtet der Mieterbund die Überlegungen in einzelnen Städten, vermietete Wohnungen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften wegen Eigenbedarf zu kündigen. „In Regensburg ist das glücklicherweise bislang nicht der Fall“, so die Vorsitzenden des Mieterbunds Regensburg, Kurt Schindler und Horst Eifler. „Wir sollten nun alle Möglichkeiten prüfen, um einerseits eine menschenwürdige Unterbringung der hier ankommenden Menschen zu gewährleisten und anderseits Konflikte mit den bereits hier lebenden Menschen zu vermeiden.“

Der Mieterbund Regensburg hat dem Oberbürgermeister am Sonntag, 18.10.2015 eine Eingabe übergeben, welche die Situation entspannen könnte, mit der Bitte, diese im Stadtrat behandeln und abstimmen zu lassen. Zusammengefasst soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, alle leerstehenden Wohneinheiten in Regensburg zu überprüfen und mit den Eigentümern über eine Wiedervermietung zu verhandeln.

Die Regelungen des §549, Abs. 2, Nr. 3 BGB würden es erlauben, dass die Stadt Regensburg (über das Sozialreferat), aber auch Träger der freien Wohlfahrtspflege und Stiftungen des öffentlichen Rechts leerstehenden Wohnraum anmieten, um diesen an Personen mit dringendem Wohnbedarf unterzuvermieten. Dazu zählen Personengruppen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, Menschen im höheren Lebensalter, Alleinerziehende, kinderreiche oder einkommensschwache Personen, Studenten oder Gastarbeiter und jetzt besonders aktuell Asylbewerber und Flüchtlinge.

Eine Anfrage von MdL Jürgen Mistol an das Bayerische Innenministerium vom 23. März hat ergeben, dass im Stadtgebiet von Regensburg über 2.300 leerstehende Wohnungen erfasst sind. „Allein bei der städtischen Wohnbaugesellschaft, der Stadtbau GmbH, stehen rund 300 Wohnungen leer, zum Teil handelt es sich dabei um fast komplett leerstehende Gebäude, z.B. in der Altdorferstraße, der Vitusstraße und der Adalbert-Stifter-Straße“, so Schindler.

Gerade Gebäude, die komplett oder zum großen Teil leer stehen, wie dies bei den erwähnten Objekten der Stadtbau der Fall ist, wären geeignet, da dann auch eine vernünftige Betreuung der untergebrachten Flüchtlinge gewährleistet werden kann. Inwieweit hier auch Immobilien von Privateigentümern geeignet sind, wäre durch die Stadtverwaltung zu überprüfen.

„Durch die Anmietung der Wohnungen durch die Stadt Regensburg oder Träger der freien Wohlfahrtspflege wäre für die Eigentümer einerseits sichere regelmäßige Mietzahlungen gewährleistet“, so Schindler. Andererseits käme Anmietung nach den Regelungen des §549, Abs. 2, Nr. 3 BGB einem Geschäftsraum-Mietverhältnis gleich, das unnötige Komplikationen bei der Beendigung des Mietverhältnisses ausschließt.

„Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen“, so Schindler abschließend. Durch ein Zusammenwirken von Stadt, Stadtbau und Privaten könnte die Unterbringungssituation von Flüchtlingen so merklich entspannt werden. „Langfristig könnten solche Kooperationen auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden. Etwa zur kurzzeitigen Unterbringung von Studentinnen und Studenten bei Semesterbeginn.“

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