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Vorwurf: Üble Nachrede

Wochenblatt-Redakteur steht am 30. Januar vor Gericht

Nachdem ein erster Termin abgesagt wurde, muss sich Christian Eckl nun Ende Januar wegen übler Nachrede vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten.

„Wer die Rechte anderer mit Füßen tritt, hat sein Recht am eigenen Bild verwirkt. Seit vielen Jahren habe ich das Gefühl, dass in unserem Land etwas aus den Fugen geraten ist. Da dürfen Mörder auf bessere Haftbedingungen klagen, da verklagen Menschen, die andere brutal ermordet haben, Zeitungen wie das Wochenblatt, weil sie sich nicht vor der Öffentlichkeit geschützt fühlen. Solange bei uns Täter mehr Rechte haben als Opfer, ist etwas gewaltig in Schieflage geraten in Deutschland. Und so lange habe ich als Bürger dieses Landes auch die Pflicht, mich gegen diesen Wahnsinn zur Wehr zu setzen.“Redaktionsleiter beim Regensburger Wochenblatt: Christian Eckl. Foto: Archiv

„Wer die Rechte anderer mit Füßen tritt, hat sein Recht am eigenen Bild verwirkt. Seit vielen Jahren habe ich das Gefühl, dass in unserem Land etwas aus den Fugen geraten ist. Da dürfen Mörder auf bessere Haftbedingungen klagen, da verklagen Menschen, die andere brutal ermordet haben, Zeitungen wie das Wochenblatt, weil sie sich nicht vor der Öffentlichkeit geschützt fühlen. Solange bei uns Täter mehr Rechte haben als Opfer, ist etwas gewaltig in Schieflage geraten in Deutschland. Und so lange habe ich als Bürger dieses Landes auch die Pflicht, mich gegen diesen Wahnsinn zur Wehr zu setzen.“ Christian Eckl, Redaktionsleiter beim Regensburger Wochenblatt. Foto: Archiv

Der neue Prozesstermin gegen den Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts steht: Am 30. Januar muss sich Christian Eckl vor dem Amtsgericht Regensburg wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede verantworten. Ursprünglich sollte bereits am 28. August verhandelt werden, doch der Termin platzte.

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Befangenheit wegen Brillen-Bericht

Eckl hatte wenige Tage zuvor einen Artikel veröffentlicht, in dem er einen Rechtsstreit zwischen der zuständigen Richterin Ursula Schimke-Kinskofer und dem Freistaat Bayern vor dem Verwaltungsgericht thematisiert hatte. Es ging um Beihilfezahlungen für deren Brille. Schimke-Kinskofer hatte daraufhin dem Gericht angezeigt, dass sie möglicherweise befangen sein könnte.

Amtsgerichtsdirektor Dr. Clemens Prokop kam zu dem Ergebnis, dass diese Sorge durchaus begründet sei, das Verfahren musste mit einem anderen Richter neu terminiert werden. Der neue Richter steht zwischenzeitlich fest: Peter König muss nun entscheiden, ob der Einspruch von Eckl gegen einen Strafbefehl über 3.200 Euro (40 Tagessätze) wegen übler Nachrede gerechtfertigt ist.

Eckl hatte Ende Juli 2016 einen Kommentar über Stadträtin Tina Lorenz verfasst. Anlass war deren Ausscheiden aus der bunten Koalition angesichts der damals eben erst ruchbar gewordenen Korruptionsaffäre. Sie ist bis heute die einzige Stadträtin aus der Koalition, die solche persönlichen Konsequenzen gezogen hat, die auch mit dem Verlust von Ausschusssitzen einher gingen.

Ehrverletzung mit objektiv falschen Tatsachen

Eckl bezeichnete Lorenz in dem Kommentar als „politische Meuchelmörderin“ und stellte sie als Schnorrerin dar, die ihr Stadtratsmandat nur ausübe, weil sie sonst ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren könne. Um diese Argumentation zu untermauern, hatte er unter anderem behauptet, Lorenz würde für das Regensburger Stadttheater arbeiten und sich „mithin wiederum vom Steuerzahler über Wasser“ halten – das ist nachweislich falsch. Tatsächlich arbeitete Lorenz zu diesem Zeitpunkt als Lehrerin an einer Schauspielschule.

Eckl habe Tina Lorenz mit seinen falschen Behauptungen und vermeintlich bestehenden Zusammenhängen in dem Kommentar öffentlich in ihrer Ehre herabgewürdigt, heißt es im Strafbefehl des Amtsgerichts. Weil er objektiv falsche Tatsachen verwendet habe, seien seine Äußerungen auch nicht von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt. Über den Strafrechtler Michael Haizmann hat der Wochenblatt-Redakteur Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, über den nun am 30. Januar öffentlich verhandelt wird. Die Falschbehauptungen stehen nach wie vor unverändert auf der Internetseite des Wochenblatts.

“Jeden Meineid schwören”

Unabhängig davon gibt es weitere Vorwürfe gegen den Wochenblatt-Redakteur. In Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre fiel Eckl durch eine sehr einseitige Berichterstattung zugunsten von Joachim Wolbergs auf. Nach Eckls eigenen Angaben ermittelt die Staatsanwaltschaft seit März gegen ihn wegen des Verdachts der Bestechung des Oberbürgermeisters.

In einem Gespräch, das die Ermittler bei der Überwachung von Wolbergs’ Handy aufgezeichnet haben, soll Eckl dem Oberbürgermeister positive Berichterstattung gegen vertrauliche Unterlagen versprochen haben. Dabei soll er Wolbergs zudem zugesichert haben, für ihn „jeden Meineid zu schwören“. Dass es allerdings in diesem Fall tatsächlich zu einer Anklage kommt, darf man auf Basis der öffentlich bekannten Vorwürfe zumindest bezweifeln.

Vor dem aktuellen Prozesstermin stellt sich allenfalls die Frage: Hat Richter König eine Brille? Wer hat sie bezahlt? Und wird das Wochenblatt darüber berichten?

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Kommentare (5)

  • Rosalia Genoveva ; )

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    Meiner Seel, mitten in einer Korruptionsfrage sollt man auch keine “KONTAKT”-Linsen tragen.

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  • Daniela Camin

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    Ja, der Herr Eckl halt, ein Schelm, wer Böses bei seinen Berichterstattungen denkt!
    Wo er doch immer so darauf Bedacht war, objektiv zu sein …. ein Mann des” offenen” Wortes im Kampf gegen jeglichen Korruptionsverdacht, egal wo immer und wann immer! Dem “gläubigen Leser” ein ewiger Quell, von all dem, was in Regensburg “die Spatzen vom Dach pfiffen”, ständig auf der Lauer, inoffiziell dargestelltes Insiderwissen, natürlich unter Berufung auf die allgegenwärtige Pressefreiheit, unters Volke zu bringen. So ganz verwundert mich die Sache nicht, “das geschriebene Wort gleich einem Schwert” in heutiger Zeit. Ständig geschäftig auf der Suche nach der Wahrheit… . Was tut die Presse nicht alles, um nicht aus den Schlagzeilen zu kommen. Aber was bitte unterscheidet Herrn Eckl von einigen anderen Redakteuren anderer Zeitungen, die gelegentlich in Cafès sitzen und rein zufällig privat Gesprochenes am Nachbartisch hören…? Ja, wie soll man es ausdrücken, wer einmal das Ohr dem Unaussprechlichen leihe, das Wort als Schwert gegen das Unfassbare vor sich her träge, die Hand dem entgegenstrecke, der strauchelt, muss sich nicht wundern, wenn er selbst davon Schaden nehme.

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  • Barnie Geröllheimer

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    Den Dr. vergessen. Gehts noch?
    Gleich ein weiteres Verfahren wegen übler Anrede!

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  • Rosalia Genoveva

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    Mei, könntens net eine Petition machen, auf dass eine Ausstellung kuratiert wird: “Monumentalarchitektur in Mini-Baulücken!”?

    Das könnt ein Exportschlager werden.

    (Private Ankündigung: Wir reißen bald eine Garage ab und hätten gern ein Fußballfeld dort auf der Fläche drauf!)

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Kommentare sind deaktiviert

drin