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Urteil verschoben

UPDATE: Wieder mal Verzögerung bei Urmann-Prozess

UPDATE: Im Berufungsverfahren der KVR-Massenabmahnungen sollte am Dienstag das Urteil fallen. Doch nun wurde der Verkündungstermin kurzfristig verschoben. Offenbar hat Urmann einen Ablehnungsantrag gestellt, über den das Gericht erst entscheiden muss. Zuvor hatte Urmann bereits erfolglos Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt.

Thomas Urmann bleibt mit seiner Verzögerungstaktik erfolgreich: Durch einen Ablehnungsantrag fiel das Urteil im Abzock-Prozess am Dienstag aus. Foto: Archiv

Thomas Urmann bleibt mit seiner Verzögerungstaktik erfolgreich: Durch einen Ablehnungsantrag fiel das Urteil im Abzock-Prozess am Dienstag aus. Foto: Archiv

UPDATE am 28. Oktober: Thomas Urmann bleibt sich selber treu. Der ursprünglich für Dienstag anberaumte Urteilstermin im Abzock-Prozess musste kurzfristig verschoben werden, weil nun ein Ablehnungsantrag gegen das Gericht vorliegt, über den erst entschieden werden muss. Wann es weitergeht steht bislang nicht fest. Es folgt unser Artikel vom 27. Oktober.

Die Nebelkerzen erlöschen: Die Befangenheitsanträge gegen zwei Richter in der Berufungsverhandlung der KVR-Streitsache vor dem Landgericht Regensburg wurden zurückgewiesen. Eine Sitzungsvertreterin von Rechtsanwalt Thomas Urmann hatte die Anträge im Namen des bekannten Internet-Abzockers Frank Drescher gestellt.

Urmanns Kanzlei U+C hatte im Namen von Drescher und seiner KVR Handelsgesellschaft massenhaft Abmahnungen an Onlineshop-Betreiber verschickt. Moniert wurden angebliche Fehler in Impressums und AGB. Eine Betroffene hatte sich gewehrt und in erster Instanz einen klaren Sieg errungen. Der Vorsitzende Richter sprach damals von einer „unmoralischen und unseriösen” sowie „vorsätzlich sittenwidrigen” Abmahnpraxis.

Gericht lehnt Befangenheitsanträge ab

Die Sitzungsvertreterin Urmanns, der dem Prozess fernblieb, stellte die Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Karl Iglhaut und einen seiner Beisitzer, weil diese einer Terminverlegung nicht zugestimmt hatten. Außerdem sah die Urmann-Seite in einem Fragenkatalog des Gerichts einen rechtswidrigen „Ausforschungsbeweis.” Dr. Walter Felling, der Rechtsanwalt der Klägerin, nannte das unserer Redaktion gegenüber eine „völlig verfehlten Rechtsauffassung” Urmanns und Dreschers.

Das Gericht sah das offenbar ähnlich und lehnte die Anträge nun ab. Felling schreibt dazu auf seiner Website: „Damit mussten die Rechtsanwälte nach dem erstinstanzlich verlorenen Rechtsstreit eine weitere Schlappe einstecken.”

U+C Website offline

Thomas Urmann ist bundesweit durch Massenabmahnungen gegen vermeintliche Pornoseiten-Besucher bekannt geworden. Erst im August war er als Geschäftsführer einer Wurstwarenfabrik vom Amtsgericht Augsburg zu zwei Jahren Bewährungsstrafe wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs verurteilt worden. Ihm droht seitdem der Entzug seiner Zulassung als Rechtsanwalt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Bereits seit geraumer Zeit ist die Website von U+C offline. Gerüchte, denen zufolge die Kanzlei Insolvenz angemeldet hätte, konnte das Amtsgericht Regensburg bislang nicht bestätigen.

Sollten Urmann und Drescher in diesem Verfahren letztinstanzlich unterliegen, drohen den Abmahnern Klagen anderer Betroffener.

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Kommentare (13)

  • Kommentator

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    Bis heute ist Urmanns Insolvenz nur ein Gerücht. Eine Detailabfrage bei https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ hat heute nichts ergeben. Dafür allerdings äußerst interessante Informationen über Hiesige. Unvorstellbar, wer hier aller insolvent ist.

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  • Lothgaßler

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    Ich hoffe, er nervt seine Richter dermaßen, dass ihnen die Lust auf Milde vergeht.

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  • Werniman

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    Mal eben eine Insolvenzverschleppung mit 400000€ Schaden begehen–>2 Jahre Bewährung. Einen Film zum Kaufpreis von 15€ für Sekunden im Internet anbieten und dabei erwischt werden–>bis zu 5 Jahre Knast möglich. Willkommen in Deutschland, dem 2.Land der unbegrenzten Dämlichkeiten.

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  • Chris

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    Das ist sowas von Blödsinn. Entweder vergleicht man die tatsächlichen Strafen, die üblicherweise ausgesprochen werden, oder man vergleicht die – viel höheren – theoretischen Strafrahmen aus dem Gesetz. Kein Mensch bekommt 5 Jahre Haft ohne Bewährung für 1 x 15 Sekunden Filmchen anbieten. Es ist peinlich, daß man sowas überhaupt klarstellen muß.

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  • Chris

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    Gut möglich. Obwohl sowas natürlich offiziell nie Thema ist.
    Das ist reines Zeitspiel. Je später, Insolvenzgerichte, Anwaltskammern, Gläubiger, Schuldner usw von etwaigen rechtskräftigen Urteilen mit derart “heißen” Begründungen erfahren, desto später wird dieses Ergebnis bis zu den Parallelprozessen, Disziplinarakten, Kollegen usw durchdringen und die dortigen Konsequenzen haben. Meiner Ansicht nach ist es eine Frage der Zeit, bis ein gewisser Dominoeffekt unvermeidbar eintreten und üble Folgen für U+C haben wird.

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  • Peter

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    urmann.com ist wieder online. Irgendwie schade… :-/

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  • Urwurst

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    Was ist denn mit den anderen Figuren, Wiik, Roschu, Schilling und alle? Da gab es doch auch Strafanzeigen. Wird da immer noch “ermittelt”?

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  • Urmel_aus_dem_Ei

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    @Urwurst
    Der Wiik ist ja als damals Verantwortlicher bei The-Archive die zentrale Figur – und der einzige, der nicht von Amts wegen schweigen darf, sondern nur als Beschuldigter. Die Behörden haben sich ja Möglichkeiten geschaffen, die Spur des Geldes nachzuverfolgen. Frage ist, ob man das in diesem Fall auch will. Erstens ist ja alles Änglisch, und darauf ist man nicht geschult, und zweitens würde die Dummheit des LG Köln erneut zur Schau gestellt.

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Kommentare sind deaktiviert

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