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"Rechtsmissbräuchlichkeit drängt sich auf"

Wie die Porno-Abmahner rechnen

Ein Unternehmen mit dem bescheidenen Stammkapital von 80.000 Euro verursacht Rechtsanwaltskosten von 8,5 Millionen Euro und Ermittlungskosten von 3,5 Millionen Euro, um einen Schaden von 770.000 Euro geltend zu machen. Klingt das seltsam? Geht da alles mit rechten Dingen zu? Ist das nicht ein wenig merkwürdig? Mag sein, aber genau das steckt hinter der neusten Abmahnwelle der „Porno-Pranger“-Kanzlei Urmann + Collegen (U+C).

Abmahnpost von U+C? Nichts unterschreiben, raten Regensburger Fachanwälte.

Abmahnpost von U+C? Nichts unterschreiben, raten Regensburger Fachanwälte.

Vorneweg eine Warnung: Derzeit kursieren auch Abmahn-Emails, die vermeintlich von U+C stammen sollen. Tatsächlich handelt es sich um (in diesem Fall offensichtlichen) Betrug. Die Mails stammen auch nicht von U+C. Auf keinen Fall den Anhang öffnen. Es handelt sich mutmaßlich um einen Trojaner oder sonstige Schadsoftware. Die echten Abmahnungen kommen per Post.

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Doch nun zurück zu Urmann und Collegen (U+C) und ihrer neusten Geschäftsidee.

Wie berichtet, werden die vermeintlichen Betrachter vermeintlich raubkopierter Pornofilme auf der Streaming-Plattform Redtube.com derzeit im großen Stil durch die berühmt-berüchtigte Regensburger Kanzlei abgemahnt.

Woher kommen die Nutzerdaten?

Auftraggeber ist die „Archive AG“ mit Sitz in der Schweiz. Nach wie vor ist unklar, wie die Kanzlei an die IP-Adressen der Abgemahnten gekommen ist. Diese wurden möglicherweise illegal beschafft. Wie genau, ist bislang nicht geklärt.

Tauschbörse mit Streaming verwechselt?

Bemerkenswert auch: Das Kölner Landgericht, das dem Auskunftsersuchen der Kanzlei stattgegeben und die Adressen der vermeintlich illegalen Porno-Gucker herausgegeben hat, ging möglicherweise von falschen Voraussetzungen aus. Sie scheinen die Streaming-Plattform Redtube – dort sieht man sich Filme an – mit einer illegalen Tauschbörse – dort lädt man Filme herunter – verwechselt zu haben.

"Rechtsmissbräuchlichkeit drängt sich geradezu auf", sagt IT-Rechtler Markus Baron von Hohenau.

“Rechtsmissbräuchlichkeit drängt sich geradezu auf”, sagt IT-Rechtler Markus Baron von Hohenau.

Schuld daran scheint insbesondere die Formulierung des Antrags gewesen zu sein, mit dem um Auskunft ersucht wurde. „Das muss ein Richter schon sehr genau lesen, um zu merken, dass es sich bei Redtube nicht um eine Tauschbörse handelt“, sagt der Regensburger IT-Rechtler Markus Baron von Hohenau.

50.000 Abmahnungen geplant?

Durch eine Anfrage des Regensburger Wochenblatts wurde zudem heute bekannt: Beim Landgericht Köln wurden von den Abmahnprofis insgesamt 100 Anträge auf Auskunftsersuchen gestellt. Pro Antrag seien die Adressen von 400 bis 1.000 Betroffenen abgefragt worden.

Von Hohenau rechnet vor, was das bedeutet: „Wenn man niedrig geschätzt von 500 Adressen pro Antrag ausgeht, dann käme man auf 50.000 Abmahnungen, die beabsichtigt waren.“ Rechnet man auf dieser Basis Anwaltsgebühren, Ermittlungskosten und schließlich den abgemahnten vermeintlichen Schaden hoch, kommt man auf folgende Zahlen:

Ein Unternehmen wendet 8,5 Millionen Anwaltsgebühren plus 3,5 Millionen Euro Ermittlungsgebühren auf, um einen Schaden von 770.000 Euro geltend zu machen. Dieses Unternehmen, die „Archive AG“, in deren Auftrag U+C arbeitet, verfügt aber gerade einmal über ein Stammkapital von 100.000 Schweizer Franken, umgerechnet rund 80.000 Euro.

„Rechtsmissbräuchlichkeit drängt sich geradezu auf“

„Das macht doch keine vernünftige Firma. Eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung drängt sich daher geradezu auf“, sagt von Hohenau. „Ich denke nicht, dass das noch lange gutgehen wird. Urmann und Collegen bewegen sich auf immer dünnerem Eis.“

Das Landgericht Köln hat, laut Wochenblatt, zwar lediglich 20 Prozent der Auskunftsersuchen stattgegeben (UPDATE: Entgegen der Berichterstattung des Wochenblatts wurden 89 Anträge beim Landgericht Köln eingereicht, 62 davon gaben verschiedene Kammern des Gerichts statt, 27 Anträge wurden abgelehnt; es geht also um weit mehr als 10.000 Abmahnungen), doch das sind immer noch mindestens 10.000 Abmahnungen, die verschickt wurden. Dutzende davon sind auch bei von Hohenau auf dem Schreibtisch gelandet. Bei Nils Pütz, Regensburger Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht, sieht es ähnlich aus.

Von Hohenau wie auch Pütz warnen die Betroffenen eindringlich davor, zu zahlen. Vor allem solle man auf keinen Fall die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen. „Damit geht man das unkalkulierbare Risiko einer hohen Vertragsstrafe ein.“

Anwälte raten zu modifizierter Unterlassungserklärung

Pütz und Von Hohenau gehen – wie das Gros ihrer Kollegen – davon aus, dass sich die Betroffenen nichts zuschulden haben kommen lassen. „Ich kann keinen Rechtsverstoß im Ansehen von Pornofilmen im Internet auf einer Plattform erkennen, welche mit dem freien Zugang, Einhaltung der Urheberrechte und kostenlosen Filmen wirbt“, so Pütz. Reagieren solle man indes dennoch. „U+C wird möglicherweise versuchen, Einstweilige Verfügungen bei verschieden Gerichten zu erwirken. Und möglicherweise gibt es Richter, die diesem Ansinnen recht geben“, sagt von Hohenau. Dann müsse man das vor Gericht durchstreiten und auch wenn für ihn der Fall klar sei, bestehe immer das Risiko, zu verlieren.

Rechtsanwalt Nils Pütz: „Ich kann keinen Rechtsverstoß im Ansehen von Pornofilmen im Internet auf einer Plattform erkennen, welche mit dem freien Zugang, Einhaltung der Urheberrechte und kostenlosen Filmen wirbt.“

Rechtsanwalt Nils Pütz: „Ich kann keinen Rechtsverstoß im Ansehen von Pornofilmen im Internet auf einer Plattform erkennen, welche mit dem freien Zugang, Einhaltung der Urheberrechte und kostenlosen Filmen wirbt.“

Pütz rät zu „einer modifizierten Unterlassungserklärung, die von einem Anwalt abgefasst wird.“ In jedem Fall solle man aber bereits im Vorfeld die Kosten abklären, die Pütz und Hohenau in diesem Fall auf „unter 100 Euro“ beziffern. „Das kann allerdings von Anwalt zu Anwalt stark variieren.“

„Sittenwidrig“ und aus „verwerflicher Gesinnung“

Mehrere Rechtsanwälte, die wir darüber hinaus befragt haben, sehen durch das Vorgehen von U+C ihren Berufsstand als Ganzes beschädigt.

Beispielhaft dafür: Das Amtsgericht Regensburg hatte die Kanzlei U+C und namentlich den Rechtsanwalt Thomas Urmann in einem Zivilverfahren wegen wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen im Juli zu Schadenersatzzahlungen an ein Abmahnopfer verurteilt (Mehr darüber).

In der Begründung bescheinigt das Gericht der Kanzlei, „sittenwidrig“ und aus „verwerflicher Gesinnung“ heraus gemeinsame Sache mit einem bekannten Internetabzocker gemacht zu haben. Das Verfahren gilt als Musterprozess, dem eine Welle von solchen Schadenersatzforderungen an U+C folgen könnten. Das Urteil ist bislang allerdings nicht rechtskräftig. Am 18. März 2014 findet die Berufung am Landgericht Regensburg statt.

Erstaunlich: Ein damit zusammenhängendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht gegen U+C hat die Staatsanwaltschaft Regensburg, wie bereits gestern berichtet, eingestellt.

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Kommentare (8)

  • Dolittle

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    Der unbefangene Beobachter fragt sich freilich, inwieweit das Geschäftsmodell der “Collegen” nun zündet. Wirklich Sinn macht das nicht.
    Die Aktion hat ja nun erheblichen Wirbel verursacht. Wer das Internet nicht nur zum Ansehen von Pornos nutzt, dürfte an der breiten Berichterstattung des Falles nicht vorbeikommen. Haben B + C diese Aufmerksamkeit nicht eingeplant – oder ist diese negative PR sogar beabsichtigt? Aber warum? Schließlich dürfte die Zahl zahlungswilliger Abmahnopfer erheblich abnehmen und sich der Download der freundlichen Zahlungsmodalitäten in Grenzen halten.
    Mir mag zudem nicht in den Kopf, warum sich B + C am Streaming versuchen, das rechtlich wohl unproblematisch ist und zudem IP-Adressen aus zweifelhafter Quelle nutzen. Das sind ein bisschen viel Angriffsflächen auf einmal! Wollen sie einen Präzedenzfall schaffen? Oder nehmen sie das Risiko standes- oder gar strafrechtlicher Folgen in Kauf, weil ihnen das Wasser bis zum Halse steht?

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  • xzenter

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    Ziel sind wohl nicht Pornos, die dienen nur als Opener, Ziel sind die Kinder, die auf Youtube gehen oder Bilder von Justin Bieber anklicken.
    Ziel ist es, dass sich NIEMAND mehr sicher sein kann, ob das Material das (zumindest temporal) immer in seinem Browsercache landet, urheberrechtlich sauber ist.
    Bilder, Texte, Videos…bei allem und auf allen Seiten muss man nun befürchten, dass der Betreiber wissentlich oder auch unwissentlich “illegales” Material verwendet.
    Eine schöne, neue Welt für Abmahnanwälte….

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  • Geneigter Leser

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    Diese Form von Abmahn-Unwesen könnte man fast als terroristischen Akt unter Ausnutzung rechtlicher Unschärfen/Grauzonen gegenüber einer breiten Masse von Bürgern auffassen. Leider sind Politiker im Allgemeinen weder kompetent genug noch willens das Rechtssystem so anzupassen, dass einerseits auch für den Laien klar ersichtlich ist was legal ist und was nicht und andererseits Abmahnungen in der bisherigen Form ganz abzuschaffen. So würde ich dafür plädieren z.B. bei Wettbewerbsverstoßen den Abmahnenden dazu zu verpflichten zunächst per einfachen Brief sein gegenüber über die vermeintliche Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen – reagiert dieser entsprechend ist die Sache aus der Welt, ansonsten kann dann der Weg wie gehabt beschritten werden. Bei reinen Urheberrechtsverletzungen sollte ausschließlich derjenige abgemahnt werden können, der die entsprechenden Inhalte anbietet.

    P.S. Jeder Internetnutzer sollte VPN-Verbindungen nutzen. Diese schützen zwar nicht zwingend vor Spionage der NSA, aber erschweren Abmahnanwälten und unkundigen Richtern die Ermittlung der Identität von Internetnutzern massiv.

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  • Chris

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    @Dolittle: ganz einfach: wenn beispielsweise 3000 x 250,- Euro bezahlt werden, ist eine dreiviertel Million in der Schweiz eingegangen. Einen echten Schaden bei The Archive AG gibt es nicht, und die Ermittlungskosten für Auskünfte, Landgericht etc. sind natürlich auch viel niedriger. Und schon hat sich’s kurzfristig/finanziell gelohnt. Denn durchaus nicht jeder Abmahnungsempfänger googelt sofort die Problematik, sondern vielen ist die Sache peinlich und sie zahlen.

    Alles, was Berufsrecht und Strafrecht anbetrifft, sehe ich mittelfristig ebenfalls als hochriskant für U+C an; aber wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind die insofern weder konfliktscheu noch dünnhäutig und bewerten das eine oder andere eben nicht so wie der durchschnittliche sonstige Anwalt…

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  • 1001Fragen

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    @Geneigter Leser
    Jeder Internetnutzer sollte VPN-Verbindungen nutzen. Toller Tip und wie gehts weiter?

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  • ich-aus-brandenburg

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    Du meine Güte! Was ist da unten bei euch in Bayern nur los? Bekommt ihr keine offensichtlichen Gauner mehr zu fassen? Ist da vielleicht Vetternwirtschaft im “Rechtswesen” im gange?

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Kommentare sind deaktiviert

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