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Urteil am VG Regensburg: Abschieben in den Iran ist voll ok

Wahrscheinlich bösartig

Es könnte schon sein, dass ein iranischer Flüchtling bei seiner Rückkehr in den Iran hingerichtet wird. Das Regensburger Verwaltungsgericht sieht dafür allerdings keine ausreichende Wahrscheinlichkeit und rät: Abschieben! Nichts Gewisses weiß man nicht. Es könnte schon sein, dass Mohammad Kalali im Iran eingesperrt wird. Dass man ihn foltert, hinrichtet oder einfach verschwinden lässt. So ungewöhnlich ist das schließlich nicht: 2011 wurden nach Angaben der UNO 670 Menschen vom iranischen Regime hingerichtet. Mal öffentlich, mal im Geheimen. Aber: „Mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ könne man davon nicht ausgehen, dass das auch Kalali blühen könnte. Deswegen sei eine Abschiebung des 33jährigen zurück in den Iran völlig in Ordnung, befindet das Verwaltungsgericht Regensburg.

Akribische Wortklauberei

Wie berichtet, hatte Kalali auf seine Anerkennung als Flüchtling geklagt und war bei der Verhandlung am Dienstag drei Stunden lang ins Kreuzverhör genommen worden. Die offenkundige Zielsetzung: Kalali sollten Widersprüche zwischen seiner ersten Vernehmung beim Bundesamt für Migration und späteren, unter anderem vor Gericht gemachten Aussagen nachgewiesen werden. Was die Kammer dabei herausgefunden hat oder glaubt, herausgefunden zu haben, kann man seit heute in dem anonymisiert veröffentlichtem Urteil nachlesen. Unter anderem findet sich darin eine recht aufschlussreiche Passage über die Bedeutung des Begriffes „verstecken“:
„Das klägerische Vorbringen war auch in sich widersprüchlich. Bei seiner Anhörung vor dem Bundesamt erklärte der Kläger, er habe die religiösen/ politischen Bücher auf dem Regal in seinem Zimmer aufbewahrt. Das gab er auch in der mündlichen Verhandlung an. Im Schreiben vom 19.3.2012 an seinen Prozessbevollmächtigten (…), führt der Kläger hingegen aus, er habe die Bücher in seinem Zimmer versteckt. Als Begründung für diesen unterschiedlichen Vortrag gab der Kläger in der mündlichen Verhandlung an, mit „versteckt“ habe er gemeint, dass er die Tür zu seinem Zimmer immer zugeschlossen habe, es habe niemand Zugang zu seinem Zimmer gehabt. Diese Erklärung vermag aus Sicht des Gerichts den Widerspruch nicht schlüssig aufzulösen.“

Freie Beweiswürdigung als Waffe

Ausführlich begründet das Gericht, weshalb der knapp halbjährige Protest Kalalis in Deutschland kein Grund sei, anzunehmen, dass ihm im Iran Verfolgung drohen könnte. Dazu werden einige Einzelurteile verschiedener Gerichte und Einschätzungen von Auswärtigem Amt und Orient-Institut in einen vermeintlich logischen Zusammenhang gestellt, der ergeben soll: Da wird schon nichts passieren. Zusätzlich werden Aussagen Kalalis, die dem entgegenstehen, relativiert oder schlicht für unglaubwürdig erklärt. Richter haben eben das Recht der „freien Beweiswürdigung“. Und das wird zur Gänze ausgeschöpft, um Kalali los zu werden. Dass eine aktuelle Anfrage des Gerichts beim Auswärtigen Amt zur Bedrohungslage im Iran mit einem schlichten „Keine Ahnung“ beantwortet wurde – für das Gericht spielt das keine Rolle. Dass Kalali als exponierter Vertreter der Flüchtlings-Proteste, in deren Rahmen der iranische Staatschef Ahmadinedschad etwa als Mörder dargestellt wird, mehrfach mit Namen und Foto in den Medien aufgetaucht ist – es wird von den Richtern einfach ignoriert. Dass Kalali Atheist ist und sich dem Zentralrat der Ex-Muslime angeschlossen hat – nicht gefährlich, weiß das Gericht:
„Der Kläger hat in der mündlichen Verhandlung erklärt, er wisse seit seinem 16. oder 17. Lebensjahr, dass er an keinen Gott glaube. Er hat nicht ausgeführt, dass er allein aufgrund dieser inneren Einstellung Probleme im Iran gehabt habe.“

Für Verfolgerstaaten gibt es 50 Prozent

Bezeichnend ist die Aussage des Vertreters des Bundesamts für Migration vor Gericht am Dienstag. Selbstverständlich wisse man, dass der Iran ein Verfolgerstaat sei, erklärte da Oberregierungsrat Stahnke. „Deshalb werden auch 50 Prozent der Asylbewerber aus dem Iran anerkannt.“ Und die andere Hälfte soll eben schauen, wo sie bleibt. Da ist die Wahrscheinlichkeit, verhaftet gefoltert und ermordet zu werden, eben nicht hoch genug. Das Regensburger Verwaltungsgericht hat das Bundesamt mit dieser zynischen Haltung nicht nur auf seiner Seite, die Akribie, mit der hier Wortklauberei und selektive Wahrnehmung von Informationen betrieben wird, zeugt – mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit – von intellektueller Bösartigkeit.

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Kommentare (64)

  • Marion Puhle

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    Soll hier ein Exempel statuiert werden., um den streikenden Flüchtlingen zu zeigen, dass man die berechtigten Proteste nicht duldet?

    Soll es ein Einschüchterungsversuch sein, um Flüchtlinge, die sich evtl. den Protesten anschließen, von ihren berechtigten Aktivitäten abzuhalten?

    Diesen Eindruck könnte man durchaus gewinnen, liest man dieses Urteil.

    Klar dürfte sein, dass der Iran Bestens Bescheid, was die Landsleute über ihr Herkunftsland in Deutschland berichten.
    Es ist also nicht abwegig, dass ein Rückkehrer aus Deutschland deshalb im Gefängnis landet. Wer sich schon einmal mit Gefängnissen im Iran beschäftigt hat, weiß, dass bestialisch gefoltert wird.

    Marion Puhle

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  • Britt

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    Unmenschen in Richter-Roben

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  • wollwirker

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    “Die Gerechtigkeit wohnt auf einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat” – Dürrenmatt.
    Herr Aigner, Sie sind in diese Argumentations-Falle geraten, weil Sie Justiz mit Gerechtigkeit verwechseln.

    Die skandalös geringe Quote in Regensburg, von positiv entschiedenen Verfahren, im Vergleich mit München und Augsburg, kann aber nicht mit dem Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit weggewischt werden!

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  • C. Matthias

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    Der Verfasser dieses Unsinns gibt schon im Titel an:

    “Das Regensburger Verwaltungsgericht […] rät: Abschieben!”

    und läutet damit eine Tirade voll Halbwahrheiten, Unkenntnis und stumpfer Meinungsmache ein.

    Die Wahrheit ist: Das VG rät an keiner Stelle des Urteils, dass der Kläger abgeschoben werden solle.

    Das wird ganz im Gegenteil auch nicht passieren – denn in der Praxis finden – auch bei nicht zuerkannter Flüchtlingseigenschaft – keine Abschiebungen in den Iran statt. Eben WEGEN der Lage dort.

    Aber ohne Ahnung von der Sachlage lässt es sich halt viel feiner gegen die Justiz wettern… ;-)

    Gruß
    C. Matthias

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  • Britt

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    Die Abschiebungen finden derzeit nicht statt. Das hat aber nichts mit irgendeiner Rechtslage zu tun. Das kann sich jederzeit ändern. Das VG-Urteil beinhaltet im Übrigen natürlich die Androhung der Abschiebung. Dass diese derzeit nicht durchgeführt wird, hat mit der deutschen Justiz nichts zu tun und spielt auch bei der Urteilsbegründung keine Rolle.

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  • Birte

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    Aha! Abschiebungen finden als wegen der Lage im Iran derzeit nicht statt. Trotzdem gibt es laut VG Regensburg aber keinen Grund, zu fliehen bzw. keinen Grund, jemand als Flüchtling anzuerkennen.

    Eine wunderbare Logik. Menschenverachtend und böse. Sie, Herr C. Matthias scheinen Richter am VG zu sein, anders ist Ihr komisches Gedankenkonstrukt nicht zu erklären.

    Die Lage im Iran: in der Praxis gefâhrlich, rein juristisch gesehen nicht. Kotz!

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  • C. Matthias

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    Vielen Dank, Birte. Ich empfinde es als Ehrung, dass Sie mich mit einem Richter am Verwaltungsgericht gleichstellen. Das versüßt meinen Tag. :-)

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  • Student

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    Die Information, dass die Abschiebung in der Praxis erstmal nicht ausgeführt werden wird, hätte ich mir der Vollständigkeit halber in diesem Artikel schon auch gewünscht. Zumal das eine gute Gelegenheit gewesen wäre, die Doppelmoral deutscher Institutionen zu verdeutlichen. Aber das hat @Birte erfreulicherweise nachgeholt: “Die Lage im Iran: in der Praxis gefâhrlich, rein juristisch gesehen nicht.”
    Treffender kann es kaum auf den Punkt gebracht werden.

    Ich bin jedenfalls neugierig, wie sich die Angelegenheit weiterentwickeln wird – Herr Aigner, bleiben Sie dran!

    @C. Matthias: dass unterschlagen wurde, dass (zunächst) wohl keine Abschiebung erfolgen wird, belegt ja wohl eher die perfide (Un-)logik des Gerichts. Dass hier gegen das Vorgehen der Justiz gewettert wird scheint mir angesichts dieses Berichts mehr als angebracht.

    Aber außer diesem Punkt haben Sie trotz der Behauptung einer “Tirade von Halbwahrheiten und Unkenntnis” keinen weiteren inhaltlichen Fehler in diesem Bericht konkret benannt. Wären Sie so gütig, diese Angaben bitte nachzureichen? Andernfalls fielen ihre Kritikpunkte der “stumpfen Stimmungsmache” und “Ahnungslosigkeit von der Sachlage” wohl eher auf Sie selbst zurück.

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  • Andy

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    @C. Matthias:

    Ich pflichte Ihnen völlig bei! Leider werden sie hier mir sachlichen Argumenten nicht durchdringen. Sie werden von den hier agierenden ultra-linken Ideologen, mit ihrem Gesinnungsmüll bombardiert. Um Menschenrechte und Einzelschicksale geht es dabei meistens gar nicht. Hauptsache “Anti-Staat”, “Anti-Justiz”, “Anti-Polizei”… Da ist jeder vermeintliche Anlass recht. — Also ich lese die Kommentare hier auf rd immer sehr gerne, absolut weltfremd aber super erheiternd!

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  • Dubh

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    @ andy

    Wo wäre nun Ihr “Sachargument”?

    Wirklich eigenartig, dass all die, die andauernd von “Sachargumenten” faseln, ihrerseits niemals auch nur ein einziges hier zum Besten geben.

    Dafür entfleucht ihnen häufig das Wörtchen “Gesinnung” und ALLE, die nicht ihrer Meinung sind, sind linksextrem – incl. der hier nicht selten kommentierenden CSUler.

    Links von mir/uns sind nur Linksextremisten.
    Ojojoj, wer kann das wohl sein, der so auftritt?!

    Die Masche hat ja nun auch schon soooo einen Bart und langweilt zudem ungemein.

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  • C. Matthias

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    @Student:

    Es sei mir bitte verziehen, wenn ich nicht die Zeit finde um einen solchen Artikel in allen Details auseinanderzuklauben und auf jede kleine Halbwahrheit einzugehen.
    Erstens würde ich damit die “Wortklauberei” begehen, die ja den Gerichten vorgeworfen wird und zweitens ist das auch vollkommen unnötig, da eine solche Diskussion in Details nur den Kern der Sache in den Hintergrund treten lassen würde.

    Kern der Sache ist:

    Die Gerichte haben sich bei ihren Entscheidungen einzig und allein an Gesetze zu halten, die sie selbst nicht erschaffen haben.
    In geschätzten 90% der Fälle, in denen sich Nichtjuristen über die “unverständlichen Urteile der Richter” aufregen, sollten sich die Leute lieber über die dahinterstehenden Gesetze aufregen und über die Politik, die diese Gesetze verabschiedet.
    Nur leider haben viele Menschen ein Richterbild, das man zusammenfassen könnte a la “die können doch eh machen, was sie wollen”.
    Nur so ist es eben nicht. Weder bei Gerichten noch bei anderen Behörden.

    Im vorliegenden Fall gibt es eben den § 60 AufenthG und den § 28 AsylVfG, die man als Richter anwenden muss und auf Grundlage dieser Vorschriften hat das VG Regensburg ein korrektes Urteil erlassen.

    Wem die Gesetze nicht passen, der muss nicht vor dem VG demonstrieren und das Gericht anprangern sondern vor dem Bundestag.

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  • Birte

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    @C. Matthias

    Ich fass jetzt mal zusammen: Sie haben sich inhaltlich nicht mit dem Kommentar auseinandergesetzt und reden nur drum rum.

    Das Urteil des Gerichts mag formaljuristisch “korrekt” sein. Das wäre aber auch ein gegenteilig lautendes Urteil gewesen. Da geben die Gesetze, (die man durchaus kritisieren kann, aber das ist ein anderes Thema) beides her.

    Am Verwaltungsgericht spielt die “freie Beweiswürdigung” (welches Gewicht räume ich welcher Aussage ein) eine weit größere Rolle als bei Zivil- oder Strafgerichtsprozessen. Odeer wie erklären Sie sich den Umstand, dass verschiedene Verwaltungsgerichte in gleich gelagerten Fällen unterschiedlich urteilen?

    Insofern ist der von Ihnen angeführte “Kern der Sache” (“Richter müssen sich an Gesetze halten”) in diesem Zusammenhang eine inhaltsleere Nebelkerze.

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  • C. Matthias

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    Zum Verständnis einmal kurz zusammengefasst:

    Rechtslage (eigene Formulierung): Asyl bekommt, wer

    a) schon vor seiner Ausreise Tätigkeiten nachgegangen ist, die ihn besonderer Verfolgungsgefahr aussetzen. Die Tatsachen muss der Betroffene nicht beweisen (denn das ist in der Regel unmöglich) sondern lediglich glaubhaft machen.

    b) nach seiner Ausreise Tätigkeiten nachgeht in einer exponierten Stellung, die ihn der besonderen Verfolgungsgefahr bei einer Rückkehr aussetzen würde.

    zu a) Abgesehen von den vielen kleinen Widersprüchen, die halt eben eine “Glaubhaftmachung” ausschließen, so waren da schon richtige Böcke drin. Der Kläger gab an, im Iran Mitglied einer Vierergruppe gewesen zu sein, die islamkritische bzw. islamfeindliche Literatur verbreitet haben. Als im Lauf von ungefähr eineinhalb Jahren circa 2000 Exemplare verteilt waren ereignete sich beim Kläger eine Hausdurchsuchung als er nicht zuhause war. Als er davon hörte, entschloss er sich zur Flucht.

    Also bitte – dank starker Befassung mit dem vorderasiatischen Raum kenne ich mich auch aus mit den Verhältnissen im Iran. Die (Religions-)polizei ist da recht effektiv und es ist so gut wie auszuschließen, dass jemand 2000 (zweitausend !) Exemplare Anti-islamischer Bücher verteilen kann bevor die erste Hausdurchsuchung ansteht.

    Das und viele weitere Begebenheiten, die außerhalb jeglichen Realismus stehen lassen nur den Schluss zu, dass die Geschichte des Klägers aus der Zeit im Iran eher Fantasie als alles andere ist.
    “Glaubhaft gemacht” ist sie in jedem Fall nicht.

    zu b) Es ist wie gesagt eine EXPONIERTE, also herausgehobene Stellung nötig. Der Kläger allerdings gab in der Verhandlung selbst an, er sei nur einer der Teilnehmer an den Protesten gewesen, kein Organisator oder ähnliches.

    Wir haben also zusammengefasst eine vollkommen unglaubwürdige Vorflucht-Geschichte und hierzulande keine exponierte Stellung.

    Daraus folgt nach Rechtslage eine Abweisung der Klage. Da kann ein Gericht nicht viel anders machen.

    Wie gesagt – wenn jemand die Gesetze nicht passen und er die Gesetze lieber in folgende Fassung geändert haben möchte:
    “Wir lassen jeden bleiben, egal was er uns für unrealistische Märchen erzählt”
    Dann soll derjenige seinen Protestand vor dem Bundestag aufbauen.

    Bis es soweit ist bleibt es aber bei der Abweisung von Klagen wie der hier thematisierten, da Richter Gesetze anwenden und nicht würfeln…

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  • C. Matthias

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    Werte Birte, mit einer Sache haben sie recht: Ich setze mich inhaltlich nicht mehr wirklich mit dem Kommentar auseinander sondern gebe vielmehr eine eigene Kommentierung des Urteils ab, die Lesern vielleicht hilft, die Sachlage realistischer einzuschätzen.

    Wollen Sie mir kurz erläutern aufgrund welcher Qualifikation sie einschätzen können, ob die Rechtslage im vorliegenden Fall auch ein gegenteilig lautendes Urteil erlaubt hätte ?

    Zu ihrer Frage, wie ich mir erkläre, dass verschiedene Gerichte in “gleich gelagerten” Fällen verschiedene Urteile fällen:
    Das ist recht einfach zu erklären:

    a) es sind (wenn überhaupt) halt eben nur gleich GELAGERTE Fälle, aber keine deckungsgleichen Fälle. Jeder Fall ist anderes und es sind eben alle Feinheiten, alle Details die einen Fall ausmachen. Ein Fall besteht aus mehr als aus den Eckdaten “Asyl”, “Iraner”, “politische Aktivität”.
    Man kann nicht Fälle über einen Kamm scheren. Wenn Gerichte DAS täten, dann würden sie wiederum DAFÜR angegriffen… *g*

    b) allein schon die Einstufung als “gleich gelagert” ist ja wiederum eine rein subjektive. Welche Kriteriern bestimmten denn eine “Gleichlagerung” ? Wie hat man den Einzelfall in diese Kriterien einzuordnen ?
    Ob zwei Fälle “gleich gelagert” sind werden verschiedene Menschen verschieden bewerten. Sei es vor Gericht oder in der Fußgängerzone.

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  • Birte

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    Ob die Schilderungen glaubhaft gemacht wurden oder nicht, entscheidet das Gericht. Ob das, was Kalali geschildert hat, “Böcke” waren oder nicht – da kann man zu unterschiedlichen Schlüssen kommen. Ob es unmöglich ist, 2000 Bücher zu verteilen, sei mal dahingestellt. Während der “grünen Revolution”, die auch im Iran stattgefunden hat, waren da noch ganz andere Dinge möglich.

    Die exponierte Stellung wurde durch zahlreiche Medienberichte belegt. Zu behaupten, dass jemand, der sich öffentlixch als Atheist outet und neben Plakaten demonstriert, auf denen der iranische Staatschef als Mörder dargestellt wird, keine Probleme bekommen könnte, ist bewusstes Ausblenden der Realität.

    Das Gericht war hier nicht durch Gesetze gebunden, so zu entscheiden wie es entschieden hat. Es war völlig frei in seiner Entscheidung. Aber wenn man nur und ausschließlich nach Widersprüchen sucht, dann findet man auch welche.

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  • Birte

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    @c. matthias

    Dann sprechen wir einfach von unterschiedlichen Urteilen in verschiedenen Instanzen in gleichen Fällen. Aber natürlich kann man auch von gleich gelagerten Fällen sprechen. Wollen Sie behaupten, dass an den VG München und Augsburg (auch Ansbach hat weit höhere Anerkennungsquoten als Regensburg) rein zufällig bis zu zehn Mal so viele Fälle verhandelt wurden, die glaubwürdig waren? Nein. Das spricht eindeutig dafür, dass Richter am VG eben sehr frei in Ihrer Interpretation von Zeugenaussagen etc. sind.

    Richter haben viele Freiheiten (das auch zurecht)´, deshalb sind sie für Ihre Urteile und Verhandlungsführung auch verantwortlich.

    Und nochmal: Von den angeprangerten “Halbwahrheiten” haben Sie keine einzige benannt geschweige widerlegt. Wenn Sie schon zunächst so groß auftrumpfen, dann sollten Sie sich dazu auch äußern und nicht jetzt aus der Affäre stehlen. Das ist unredlich.

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  • C. Matthias

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    Tjaja, so ist das.

    Das haben Richter mit Fußballtrainern gemeinsam – egal, was man tut, es kommen sofort Tausende daher, die alles besser wissen.
    Keinem würde es einfallen, sich neben eine Krankenschwester, einen Straßenarbeiter oder einen Kellner zu stellen und denen ihren Job zu erklären.

    Nur bei Richtern ist es anscheinend so, dass jeder Kunstgeschichtestudent im 17. Semester meint, er wüsste vielmehr über Gesetze und deren Anwendung

    Cui bono… ;-)

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  • Birte

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    @C. Matthias

    Bla, bla bla.

    Was Sie schreiben ist und bleibt substanzlos. Sie haben keine der behaupteten “Halbwahrheiten” benannt.

    Ihr Argument bleibt: Richter machen keine Fehler, weil sie Richter sind. Und kritisieren darf man Richter auch nicht, weil die eben keine Fehler machen bzw. durch die Gestze ja derart eingesxhränkt sind, dass im Zweifel die Gesetze schuld sind, wenn ein kritikwürdiges Urteil herauskommt.

    Ihre Meinung. Zur Kenntnis genommen. Ich bin anderer Auffassung.

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  • Andy

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    @ Dubh:

    Mein Kommentar hatte gar nicht den Anspruch, sich mit der zugrundeliegenden juristischen (und NUR darum geht es nämlich!) Frage sachlich auseinanderzusetzen. Ich habe lediglich eingeworfen, dass sachliche Diskussionen hier kaum möglich sind. — Im Übrigen hat @C. Matthias die Rechtslage zwischenzeitlich sehr schön erläutert. Ich hoffe Sie konnten folgen? – Das Problem ist nämlich, dass den meisten hier tatsächlich die Fähigkeiten fehlen, juristische Probleme zu erfassen und zu bewerten.

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  • Birte

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    Mann, Mann @Andy.

    Können Sie auch was anderes, außer Mitkommentatoren zu diffamieren? Zum Thema haben Sie nichts beizutragen. Alles nur Genöle.

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  • Andy

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    @ Birte:

    1. Zum Thema ist doch bereits alles gesagt.

    2. “Diffamieren” verwechseln Sie wohl mit “Kritisieren”. Letzteres können Sie offensichtlich auch ganz gut. Also stünde es Ihnen gut zu Gesicht, dies auch bei anderen zu akzeptieren.
    3. Nochmal zu Verdeutlichung: Asylrechtliche Fälle sind nicht emotional, sondern ausschließlich aufgrund der Rechtslage zu bewerten und zu entscheiden. Dazu muss man ebendiese Rechtslage aber erstmal kennen, sonst ist man dazu nicht in der Lage.

    Eigentlich sind das alles Selbstverständlichkeiten, aber Sie werden es wieder als “Genöle” bezeichnen. Dürfen Sie auch, ich hab da nichts dagegen. Kann mit ja vorstellen, aus welcher Ecke es kommt ;-) Schönen Samstag noch!

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  • C. Matthias

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    Letze Antwort von mir:

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    Was Sie schreiben ist und bleibt substanzlos.
    ——————————————————

    Ja, ich hab ganz substanzlos die Rechtslage und das Urteil erörtert.

    ————————————————————-
    Sie haben keine der behaupteten “Halbwahrheiten” benannt.
    ————————————————————-

    Und sie haben anscheinend nicht kapiert, dass ich es ablehne, mich inhaltlich erschöpfend mit dem Kommentar von Herrn Aigner zu befassen denn dafür ist mir meine Zeit zu schade. Ich befasse mich lieber DIREKT mit dem Urteil und dem Fall Kalali und nicht mit irgendeinem Kommentator.

    ————————————————————
    Ihr Argument bleibt: Richter machen keine Fehler,
    ————————————————————

    Hab ich nie geschrieben, deswegen ist der Rest ihres Beitrags auch Unfug.
    Richter machen sehr wohl auch mal Fehler bei der Anwendung der Gesetze.
    Bloß wenn sie in einem Urteil keinen Fehler in der Gesetzesanwendung machen dann ist die Kritik an dem Urteil eben nicht an die Richter zu richten sondern an die Politik, die das Gesetz erlassen hat.

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  • Birte

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    @C. Matthias

    Ja, Sie haben irgendwas zur Rechtslage geschrieben. Sie haben aber keinen einzigen Beleg dafür geliefert, dass die Richter in Ihrer Entscheidung durch die bestehenden Gesetze gezwungen gewesen wären, ein solches Urteil zu fällen. Stichwort: freie Beweiswürdigung.

    Die Gesetze geben beides her. Insofern ist Ihre Behauptung, hier müsse der Gesetzgeber, aber keinesfalls das Gericht kritisiert werden, falsch. Richter sind sehr frei bei Ihrer Urteilsfindung. Vor allem am Verwaltungsgericht. Richter sind für das verantwortlich, was sie da entscheiden. Insofern ist die Kritik auch an die Richter zu richten.

    Sie haben von “Halbwahrheiten” geschrieben, liefern dafür aber keine Belege (“Ich weigere mich, ich weigere mich…”). Das spricht für sich. Der Kommentar von Herrn Aigner liefert Argumente für die dargestellte Meinung. Auf die könnte man eingehen, sie möglicherweise entkräften. Dass Sie das nicht tun, zeigt aber, dass Sie dazu anscheinend nicht in der Lage sind.

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  • C. Matthias

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    Nö, es zeigt nur dass mir meine Zeit zu kostbar ist, um mich mit solchem Schund zu beschäftigen. Ich würdige diesen Mist nicht mit meiner Aufmerksamkeit…

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  • Dubh

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    @ C. Matthias

    Och, von 12.59 Uhr bis 14.39 Uhr, nur heute, 5 lange inhaltsleere Beiträge von Ihnen.

    Ab wie vielen Beiträgen pro Stunde würdigen Sie denn den “Mist”, auf die sie unentwegt antworten mit Ihrer Aufmerksamkeit?

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  • Andy

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    @ Dubh:

    Das war aber jetzt mal ein sachlicher Beitrag, Respekt!

    Also zumindest saudumm daherreden, das können Sie. Ich hoffe sehr für Sie, dass Ihre Kommentare nicht das Spiegelbild Ihres Geisteszustandes sind.

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  • Dubh

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    @ andy

    Klar doch sind meine Kommentare meinem Geist entsprungen – Ihre Ihren Füßen, oder was?

    Spiegel sind sie allerdings nicht, das wäre ja seitenverkehrt zu dem was ich denke – naja Sie denken vermutlich nicht, da ist das wurscht……………..

    Ich könnte aber auch teuflisch sachliche Kommentare schreiben.

    Je von Salman Rushdies “Satanischen Versen” gehört und der Fatwa gegen den Autor, verhängt vom iranischen Ayatollah Khomeini am 14. Februar 1989, die die Tötung des Schriftstellers wegen angeblicher Gotteslästerung in dessen Buch und wegen Abfalls vom Islam verlangte?

    Die betrifft auch alle, die an der Veröffentlichung des Buches beteiligt waren, den Inhalt des Buches kennen, oder es besitzen.
    Diese Fatwa hat bisher 38 Tote und 2 Schwerverletzte gefordert.

    Kennen Sie nicht? Wissen Sie nicht? Ist Ihnen wurscht?
    Ganz wie dem Gericht offenbar, vom BAMF ganz zu schweigen, das ja nicht mal den Namen eines international wahrlich bekannten Schriftstellers richtig schreiben kann und den Roman „Satanische Verse“ halten diese „Spezialisten“ offenbar für ein politisches oder religiöses Buch, das ihnen weiter nichts sagt.

    Tja, ist ja nicht nötig zu wissen weswegen man jemand potentiell in den Tod schickt – wen schert das schon.

    Nun ja, wie eben das Verwaltungsgericht Regensburg ein rein politisches Urteil über einen Menschen fällt, das Tod bedeuten kann, was das Gesetz allerdings zulässt – dafür wurde es ja gemacht – es muss ihm ja nicht bewiesen werden, dass nicht stimmt was er sagt, das Gericht kann das einfach behaupten, so fällt halt der Ayatollah ein rein religiöses Urteil über Literatur, das Tod bedeutet.

    Haben Päpste ja auch gerne gemacht als sie noch konnten und der heutige würde sicher auch gerne wieder.
    Frechheit echt, wo doch die russisch orthodoxen Patriarchen immerhin schon wieder Ketzerinnen einlochen lassen können………………

    Wenn einer der das Buch besaß in den Iran abgeschoben wird – wie Mohammad Kalali, dann kann es das für ihn gewesen sein.
    Laut Gericht steht einer Abschiebung nichts entgegen.

    Und übrigens:
    C. Matthias: …”denn in der Praxis finden – auch bei nicht zuerkannter Flüchtlingseigenschaft – keine Abschiebungen in den Iran statt. Eben WEGEN der Lage dort.”

    Tja, diesbezüglich weiß der Herr C. Matthias dann offenbar besser Bescheid als die Bundesregierung:
    2011 – 15 Abschiebungen
    2010 – 10 ”
    2009 – 23 ”
    2008 – 31 ”

    Zahlenangaben der Bundesregierung zu Abschiebungen in den Iran auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag ̆delen, Jan Korte,
    Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

    – Drucksache 16/12397 – 2008
    – Drucksache 17/459 – 2009
    – Drucksache 17/5278 – 2010
    – Drucksache 17/8557 – 2011

    Aber all denen ist bestimmt rein gar nichts passiert, das weiß der Herr M. sicher ganz genau!

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  • Andy

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    @ Dubh:

    Ihre pseudo-intellektuellen Absonderungen sind von einer derartigen Ignoranz durchsetzt, dass ich mich damit nicht weiter auseinandersetzen werde.

    Eine Bemerkung sei mir jedoch noch gestattet, bevor ich hier meine Kommentatorentätigkeit einstelle: Froh und glücklich sollten wir alle sein, in einem Rechtsstaat westlicher Prägung leben zu dürfen. Sollte Ihnen das nicht so gefallen, wählen Sie bei der nächsten Gelegenheit doch (wieder) Frau Pau und die anderen Größen aus der Ex-SED. Mit ein wenig Glück wird dann alles besser. Vielleicht bekommen wir dann auch wieder eine ordentliche Stasi…

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  • Birte

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    @Dubh

    Danke für die Infos zu den Abschiebungen in den Iran.

    @C. Matthias

    Damit ist nicht einmal Ihre Behauptung, dass keine Abschiebungen stattfinden würden, richtig. Das war dann ja nicht mal ne Halbwahrheit, sondern blanker Unsinn.

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  • Haqiqa

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    Die ganze Diskussion hier geht doch an der wirklichen Frage vorbei:

    Sollen wir anfangen, hier jeden durchzufüttern, der auch nur behauptet er hätte irgendwann mal im Iran ein islamkritisches Buch besessen? Kann das die Lösung sein?
    Dann haben wir bald jeden Monat Tausend Bewerber mit dem vorgefertigten Text in der Hand: “Ich bitte um Asyl, weil ich im Iran die Satanischen Verse gelesen habe”.
    Davon sind dann 999 Lügner, die sich erhoffen, hier von staatlichen Leistungen ein besseres Leben zu führen als in ihrem Land von ehrlicher Arbeit.

    Allein deswegen KANN es nicht ausreichen, dass jemand hierher kommt mit der reinen Behauptung “Ich hatte vor 3 Jahren mal ein Rushdie-Buch”. Das ist zu dünn, das ist zu wenig.
    Ich befürworte das Asylrecht im Grunde sehr wohl, wirklich politisch Verfolgte sollten geschützt werden.
    Aber je weiter man die Spielräume steckt desto mehr Möglichkeiten für den Missbrauch schafft man auch. Und das ist dann eben ein Feld, bei dem man ganz genau abwägen muss zwischen der Missbrauchsgefahr und dem Interesse am Schutz Verfolgter . Das Schutzinteresse bemisst sich logischerweise am Gefährdungsgrad bei angenommener Wahrheit der Behauptung.

    Wenn man nun zulässt dass “Ich hab da mal ein Rushdie-Buch gelesen” schon ausreicht für Asyl, dann ergibt sich:

    Missbrauchsgefahr: sehr hoch

    Wie muss man nun die Gefährdungslage und damit das Schutzinteresse bewerten?
    Ich greife einfach mal die Zahl auf, die Dubh selbst gebracht hat: Er spricht von 38 Toten als Resultat der Fatwa. Diese ist vom Februar 89, also 23,5 Jahre alt.
    Ich frage jetzt noch nichtmal danach, ob nicht ein Großteil dieser 38 Toten eher am Anfang der 23 Jahre einzuordnen sind und in neuerer Zeit eher “Ruhe” herrscht sondern nehme mal das arithmetische Mittel: Wir haben also im Schnitt 1,62 Tote im Jahr. Bei einer Einwohnerzahl des Irans von ca. 78 Millionen.
    Ergibt also eine jährliche Chance von 0,00000207 Prozent.
    Wenn man polemisch werden wollte, dann könnte man an der Stelle sagen beim Lesen der Satanischen Verse ist das Risiko höher, sich aus Versehen am Papier die Pulsadern aufzuschneiden, als einem politischen Mord zum Opfer zu fallen. Lassen wir aber. Wir halten nüchtern und sachlich fest: 1,62 Tote im Jahr bei 78 Mio. Bevölkerung ergibt keine extrem hohe Quote, also keine starke Gefährdungslage, also ein geringes Schutzinteresse im Asylsinn.

    Zusammenfassung:

    Wenn man “ich hab da mal ein Rushdie-Buch gelesen” als Asylgrund zulässt hat man

    Missbrauchsgefahr: sehr hoch
    Schutzinteresse: sehr niedrig

    Deswegen KANN sowas nicht ausreichen.
    Keiner sagt was dagegen, dass wirkliche Oppositionelle und religiös Verfolgte geschützt werden sollen. Aber da liegt die Messlatte schon etwas höher als “ich hatte mal ein Buch”.

    Zum Schluss noch ein Wort an Dubh und Konsorten:
    Wenn ihr schon aus Langeweile an eurem papa-finanzierten Langzeitstudium politisch aktiv sein wollt dann sucht euch doch wenigstens was aus, was wirklich nen Wert hat.

    – Umweltverschmutzung
    – Überfischung der Weltmeere
    – Hunger in Afrika, verursacht durch Spekulanten auf dem Weltmarkt und absolut verfehlte Subventionspolitik in der westlichen Landwirtschaft

    etc. etc.

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  • Birte

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    @Haqiqa

    Eben:Könnte sein, dass jemand umgebracht wird, aber Ihnen ist das halt Wurscht.

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  • MHH

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    @Haqiqa: nun , der Wahrheit (=Haqiqa) dient ihr Beitrag nicht, denn es fehlt ihren Ausführungen die Erkenntnis. Sie suchen (wie der Derwisch) vor der Ma`rifa (Erkenntnis) nach der Haqiqa!

    Und “Wahrscheinlichkeitstheorie” ist auch nicht ihre Stärke! Sie müssen schon die richtige Bezugsgröße wählen!

    Unabhängig davon ist jeder Tote auch hier einer zuviel.

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  • Student

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    @Haqiqa

    Warum wurden eigentlich DDR-Flüchtlinge früher bei uns durchgefüttert, wenn sie’s in den Westen geschafft hatten? Ist “ach, mir hat’s da im Osten nich’ so gefallen” nicht eigentlich ein bißchen dünn? Komisch, dass wir die nicht alle umgehend wieder zurückgeschickt haben. Die Stasi ist ja schließlich auch nicht schlimmer gewesen als die Revolutionsgarden im Iran. Da hätte ja jeder aus dem Osten kommen können und einfach sagen müssen “schwupps, da bin ich, jetzt füttert mich durch”. Seltsam, seltsam, was die Bundesrepublik damals gemacht hat. Aber gottseidank gab’s da ja noch die Mauer, so dass da wenigsten nicht so viele kamen, sonst hätte man sich da natürlich was einfallen lassen müssen, gell?

    Ich wünsche ja eigentlich wenigen Menschen Schlechtes, aber Ihnen würd’ ich schon mal wünschen, im Iran oder einem vergleichbaren Land geboren worden zu sein, wo die Menschenwürde mit Füßen getreten wird. Aber wahrscheinlich zählen Sie zu denjenigen, die der Ansicht sind, dass menschenwürdige Behandlung nicht allen gleichermaßen zusteht, sondern nur denjenigen, mit der richtigen Staatsbürgerschaft und dass andere da halt Pech gehabt haben. So sieht das hierzulande ja auch die CSU. Obgleich unser höchstes Gericht kürzlich festgestellt hat, dass es verfassungswidrig ist, die Menschenwürde abhängig von der Herkunft zu machen. Das passt irgendwie nicht zu ihrem Bild vom Untermenschen, der bleiben soll, wo der Pfeffer wächst, oder?

    Also manchmal frag’ ich mich ja wirklich…

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  • Haqiqa

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    Hab ich irgendwo erwähnt dass ich das Durchfüttern der DDR-Flüchtlinge gut fand ? Nein, hab ich nicht, also taugt das Beispiel auch nicht wirklich als Erwiderung.

    Es bleibt dabei: Wenn man “ich hab da mal ein Buch gelesen” als Asylgrund anerkennt dann hat man bald eine Schwemme von angeblichen Islamkritikern von denen 99,9 % nur Sozialleistungen abgreifen wollen.

    Aber das können natürlich Leute schlecht nachvollziehen, die noch nie in ihrem Leben einen Cent Lohnsteuer bezahlt haben. Selbst lebt man von Bafög oder Arbeitslosengeld und verbringt seine Nicht-Arbeitszeit damit, sich unter anderem darüber zu beschweren dass
    a) der Staat sich nicht der Gefahr von noch mehr Asylschwindlern aussetzt
    b) die vorhandenen “”nur”” Kost und Logis bekommen statt ner Tüte voll Bargeld.

    Da verschiebt sich schon irgendwann die Perspektive und man setzt den Staat gleich mit Bibi Blocksberg, die nur zweimal mit dem Zauberstab wedeln muss und schon ist alles da, was man braucht…

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  • Birte

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    @Haquakquak

    Was Sie von sich geben, ist populistisches und substanzloses Gewäsch a la “Das Boot ist voll”. Hat mit der Realität zwar nichts zu tun, aber macht sich gut, um seine Menschenverachtung unters Volk zu bringen.

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  • Birte

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    Im Fall Iran greift auch der andauernde Vorwurf nicht, jemand würde nach Deutschland kommen, um “sich durchfüttern zu lassen”. Der Iran ist ein reiches Land. Dort verhungert niemand ( was im Übrigen abseits menschenverachtender Argumentationsweisen ein legitimer Grund ist, zu fliehen), aber verfolgt werden dort Tausende. Haquakquak hetzt herum, Bar jeder Ahnung.

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  • Haqiqa

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    Also werte Birte – so etwas wie “Substanz” habe ich speziell von Ihnen hier noch gar nicht erlebt.
    Ich lese hier einen C.Matthias, der anschaulich die Rechtslage erklärt oder auch einen Dubh der Fakten rund um die Rushdie-Fatwa und Abschiebestatistiken einfließen lässt. Anschließend hab ich dann etwas versucht die politischen Gedankengänge hinter den Restriktionen der Asylpolitik zu beleuchten.

    Allein SIE sind es, die zu dem Thema nichts an Informationen/Sachlichkeit/Erhellung beiträgt sondern sich einzig und allein darauf beschränkt herumzumeckern und die Mitkommentatoren zu kritisieren.
    Ist ja auch leichter – nichts eigenes, neues bringen sondern nur an anderen herummäkeln.

    Und dafür, dass ihre hehre politische Korrektheit auch nur pseudo ist, sprechen sie grade selbst, indem sie versuchen, meine arabische Herkunft und den daher gewählten Nicknamen “haqiqa” zu veräffen und als “Haquakquak” lächerlich zu machen.
    Sehr sachlich, Sie sind echt eine wertvolle Kraft hier… *g*

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  • Student

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    @Haqiqa:

    “Hab ich irgendwo erwähnt dass ich das Durchfüttern der DDR-Flüchtlinge gut fand ? Nein, hab ich nicht”

    Aha, sie fanden es also NICHT gut, dass die BRD Flüchtlinge aus der DDR in den 80ern aufgenommen hat!
    Dann ist es natürlich nur konsequent, dass Sie auch die Aufnahme von Flüchtlingen aus anderen Unrechtsstaaten schlecht finden.

    Diese Einstellung empfinde ich als dermaßen bodenlos menschenverachtend, dass sich der Sinn einer weiteren Diskussion erübrigt.

    Bemerkenswert, dass Sie eine solche Auffassung vertreten, obgleich sie andeuten, SELBST nicht deutscher sondern arabischer Herkunft zu sein. Warum gehen nicht SIE zurück in ihr Herkunftsland? Ich würde Sie nicht sehr vermissen.

    Im übrigen – was mich betrifft – so habe ich entgegen ihrer Vermutung gewiss schon weit mehr als ein paar Cent Steuern gezahlt und werde das auch weiterhin tun. Voraussichtlich mehr, als Sie in ihrem ganzen Leben zahlen werden – und das auch Dank einer gewissen Ausbildung, auf die Sie – was ich nachvollziehen kann – offenbar recht neidisch zu sein scheinen.

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  • MHH

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    @haqiqa: also “Substanz” kann ich weder bei C.Matthias noch bei ihnen finden. Allenfalls Meinung.

    Sie unterstellen anderen (nur weil sie anderer meinung sind?), dass sie keine Lohnsteuer zahlen, BaföG oder Arbeitslosengeld einstreichen und versteigen sich schließlich dann indirekt in der Forderung, dass solche Menschen ihre Meinung nicht äußern dürfen. Geht `s noch? Ich finde dies reichlich unverschämt.

    Und vorsichtshalber zur Klarstellung: diese Zeilen stammen von jemand, der seit mehr als 40 Jahren Lohnsteuer/Einkommenssteuer (und davon nicht wenig) zahlt und noch nie Arbeitslosengeld beziehen mußte.

    Diese ständigen unverschämten Unterstellungen, Menschen würden aus dem Iran (dort verhungern nämlich die Menschen in der Regel nicht, Flüchtlingen aus diesen Ländern geht es in der Regel nicht um`s nackte Überleben sondern um die sog. Freiheit) nur deshalb flüchten um hier ein schönes bequemes Leben zu führen.

    Glauben sie allen Ernstes diesen Mist? Glauben sie tatsächlich, dass Menschen Familie, Freunde, ja ihr gesamtes bisheriges Leben in großer Zahl hinter sich lassen (um dies eventuell niemehr zu sehen), nur um unnötige westliche Luxusgüter zu kriegen um dann dafür anderen den Hintern auszuputzen, die noch nie wirklich gearbeitet haben sondern nur davon reden?

    Wenn @C.Matthias behauptet, für ein anderes Urteil wäre ein anderes Gesetz notwendig und gleichzeitig den Eindruck erweckt, er wäre juristisch gebildet (anderen hochnäsig sogar Unwissenheit vorwirft) frage ich mich ernsthaft, wo er diese Bildung erhalten hat. Diese Entscheidung hätte nach Sachlage ganz offensichtlich (hier geht es ja um Treu und Glauben) auch anders entschieden werden können. Im Strafrecht gilt das Prinzip, im Zweifel für den Angeklagten… hier wird es umgedreht.

    Außerdem: Ein/e JuristIn, die/der sich bei Entscheidungen nach Treu und Glauben nicht persönlich verantwortlich fühlt für seine/ihre getroffene Entscheidung hat diese Bezeichnung aus meiner Sicht nicht verdient.

    Liebend gerne verstecken sich aber manche hinter §en. Das ganze erinnert mich an die Zeiten der Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung. Derjenige, der offen und ehrlich geschildert hat, warum er verweigert (und das waren meist wirkliche Gewissengründe) hatte meist keine Chance. Derjenige aber, der sich vorher schulen ließ, bereit war, sich dabei zu verbiegen, schaffte es.

    Übersetzt auf diese Sache:
    Ein “Betrüger” hätte sich vorher umfassend informiert und hätte von anfang an alles bis ins kleinste Detail geschildert, sich auch nicht unter Zeitdruck setzen lassen.

    Derjenige aber, der aus grundsätzlicher Angst vor der “Obrigkeit” selbst auf Grund bisheriger Lebenserfahrung, aber auch aus Angst vor der Ablehnung des Asylantrags und deren Folgen bei Abschiebung zunächst nur das schildert, was ihm für wichtig erscheint und weitere Details erst nach konkreten Nachfragen äußert wird als unglaubwürdig abgestempelt. Er hat “gesteigert”, also gelogen, so die blödsinnige Wertung!

    Ich habe jedenfalls das Gefühl, dass hier die obersten Prinzipien guter JuristInnen (versuchen, sich in die Haut des Betroffenen zu versetzen, die psychische Situation des Betroffenen bewerten usw.) außer acht gelassen wurden.

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  • Veronika

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    Ich finde das Ganze ja äusserst traurig, weil Deutschland langsam aber sicher ausstirbt, man sich aber immer noch Gedanken darüber macht, wie man AsylbewerberInnen möglichst schnell wieder nach Hause schieben kann, anstatt diese für eine Zukunft in der Bundesrepublik Deutschland, vor allem aber in Bayern zu qualifizieren. Holen wir uns da lieber Spanier, weil diese in der Regel katholisch sind?

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  • C. Matthias

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    MHH sie sind ja wohl nur noch lachhaft…

    Eins voraus: Ich beantworte ihnen gerne die Frage, wo ich meine juristische Bildung her habe: von der Universität und die haben mir dort sogar echt einen Abschluss dafür gegeben…

    Und sie als offensichtlicher Nichtjurist meinen natürlich alles besser zu wissen als ich und als die drei Richter am Verwaltungsgericht.
    Natürlich. SIE kennen sich aus. Man merkt es in jeder Zeile…

    Sie zitieren Fachbegriffe ohne irgendeine Ahnung von deren Bedeutung (z.B. benutzen sie den Begriff “Treu und Glauben” und meinen eher so etwas wie “freie Überzeugungsbildung”)

    Dann sagen sie aus ” Im Strafrecht gilt das Prinzip, im Zweifel für den Angeklagten… hier wird es umgedreht.”
    Da ist Ihnen doch im Grunde selbst bewusst, dass sie Unfug reden. Sie sagen selbst IM STRAFRECHT gilt das Prinzip. Aber eben nicht im Verwaltungsrecht. Und das haben eben nicht die Richter so konstruiert sondern der Gesetzgeber.

    Auf 28 Zeilen lässt sich ein offensichtlicher Nichtjurist darüber aus, was die Richter doch für einen Unsinn machen und was ich angeblich für einen Blödsinn rede und überhaupt wie wir alle am besten unseren Beruf machen sollten.

    Einfach nur Frech !

    Aber wie schon in meinem Beitrag am 25. August 2012 um 13:54 Uhr erwähnt – Richter habens wie Fußballtrainer. Egal, was man tut – es kommen tausend ahnungslose Klugscheisser und reißen ihre Klappe auf…

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  • Student

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    @C.Matthias:

    Kurze, eindeutige Frage (wenn möglich bitte auch kurze, eindeutige Antwort):

    War die Entscheidung des Gerichts in diesem Fall aus ihrer Sicht juristisch ZWINGEND oder hätte das Gericht die Möglichkeit gehabt, die vorliegenden Aussagen/Beweise/Informationen auch so zu würdigen, dass es – trotz Einhaltung aller Gesetze – ebenso auch eine gegenteilige Entscheidung hätte fällen können?

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  • Johannes

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    @ Haqiqa:

    Wie kommen Sie eigentlich darauf zu behaupten, Mohammad Kalali habe Asyl beantragt “mit der reinen Behauptung ‘Ich hatte vor 3 Jahren mal ein Rushdie-Buch’”? Haben Sie der Anhörung beigewohnt? Haben Sie wenigstens den Artikel zur Anhörung hier auf regensburg digital gelesen? Mensch, es hätte sogar ein Blick auf das hier verlinkte Urteil gereicht, um festzustellen, dass das hanebüchener Blödsinn ist.

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  • C. Matthias

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    Kurzantwort: Es hätte wenn es anders geurteilt hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein Rechtsmittel des Bundesamtes hin die Aufhebung des Urteils durch den VGH kassiert.

    Mittellange Antwort: Die “Rechtslage” ist immer die Kombination von Gesetzeslage und ständiger Rechtsprechung – oder anders formuliert zum einen der Gesetzestext und zum anderen wie in der Praxis damit gearbeitet wird.
    Die Rechtsprechung der höheren Gerichte ist dabei (bis auf ganz ganz ganz wenige Ausnahmen) für die Untergerichte nicht bindend. Aber wenn die höheren Gerichte l a u f e n d in einer bestimmten Art entscheiden dann entscheidet kaum ein Richter bewusst anders, nur um sein Urteil dann aufgehoben zu bekommen.

    Auf den Fall angewandt: Es ist nunmal ständige Rechtsprechung, dass man um eine Verfolgungsgefahr aufgrund exilpolitischer Betätigung annehmen zu können eine e x p o n i e r t e _ S t e l l u n g einnehmen muss.
    Und wenn der Kläger auf Frage des Gerichts nach seiner Funktion bei den Protesten erklärt: “Ich war nur ein Teilnehmer” dann ist das halt eben keine exponierte Stellung.
    Die Richter haben ja sogar noch mehrmals nachgefragt ob er denn bei der Organisation etc. irgendwie besonders eingebunden war – aber wenn halt die Antwort lautet “Ich war nur Teilnehmer” – was soll das Gericht dann machen?

    Eine besonders herausragende Stellung ist das halt nicht und wenn das Gericht dann trotzdem eine Verfolgungsgefahr aufgrund exilpolitischer Betätigung annimmt und somit der Klage stattgibt dann wird das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben.

    Von daher finde ich einfach die Kommentierung durch Herrn Aigner anmaßend und respektlos.
    Von “Berichterstattung” kann man da nicht mehr sprechen, da der Text mehr Meinung bzw. Meinungsmache um nicht sogar zu sagen Hetze darstellt. Ich war selbst im Gerichtssaal und habe hervorragend zugehört. Ich erinnere mich an die genauen Wortlaute. Und diese werden nun von Herrn Aigner verstümmelt bzw. aus dem Kontext gezogen um damit negative Stimmungsmache zu betreiben. Das ist kein Journalismus, das ist per Definition Propaganda.
    Pfui…
    Von daher war es mir ein Bedürfnis, einen durch Fachkenntnis fundierten Kommentar dazu zu schreiben.
    Nicht etwa, um verblendete Extremlinke wieder in die geistige Zurechnungsfähigkeit zurückzuführen (vgl. http://www.regensburg-digital.de/drei-stunden-kreuzverhoer/21082012/ am 22. August 2012 um 20:29 Uhr)
    Sondern vielmehr, damit “normale” Leser (die ja logischerweise nichts von der Juristerei wissen) nicht dem Geschmiere des Herrn Aigner erliegen und die Verwaltungsrichter für “bösartig” halten.

    PS: Ich hab mich mal ein wenig eingelesen, da ich weder regensburg-digital.de noch Herrn Aigner vorher kannte.
    Das Prinzip eines solchen freien Lokaljournalismus find ich äußerst interessant und lobenswert und ich will nicht bewerten ob Herr Aigner sonst gute journalistische Arbeit leistet.
    Nur die zwei Artikel, die ich hier zum Fall Kalali gelesen habe, waren einfach unseriöse und hetzerische Propaganda. Kein Journalismus.

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  • MHH

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    @C.Matthias: die Lachnummer sind schon sie selbst. Nur weil sie Jura studiert haben, glauben sie die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben.
    wie heißt es so schön…”… und auch sonst von mäßigem Verstand”.
    Ich bin tatsächlich kein “Volljurist”, habe aber im Gerichtswesen durchaus auch langjährige Erfahrung (keine Angst, nicht als Beklagter).
    Es war hier nicht meine Intention, juristische Fachbegriffe definitionsgerecht in den Raum zu schmeissen sondern allgemein verständlich zu sein. Dies wurde ihnen offenbar nicht beigebracht.
    Über die Regeln des Verwaltungsrechts brauchen sie mir nichts zu erzählen, da habe ich langjährige Erfahrung (vielleicht sogar länger als sie).
    Trotzdem kann ich auch hier unklare Sachverhalte (je nach persönlicher Auffassung/Überzeugung) positiv oder negativ werten.

    Diese Wertung hat auch die persönliche (Stress-)Situation des (in diesem Falle) Klägers zu berücksichtigen.
    So war auch für mich bisher klar, dass Sachen in meinem Zimmer nicht der Allgemeinheit zugänglich sind. Vieleicht ist das aber bei Ihnen anders…

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  • RatedR

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    @ Matthias C.

    An Humor scheint es ihnen nicht zu mangeln.
    Sie schreiben unter einem Beitrag der in der Kategorie “Meinung” veröffentlich wird doch tatsächlich das der Verfasser hier “Meinungsmache” betreibt.
    Eine reichlich absurde Argumentation. Denn die Kategorie “Meinung” heisst ja nicht umsonst so. Sie ist dazu da das der Artikelschreiber seine Meinung veröffentlicht.

    Nun ja lassen wir das offensichtliche und kommen wir zu ihren “Sachargumenten”.
    Falls sie wirklich im Gerichtssaal waren hätten sie ein klein wenig zuhören sollen, dann würden sie nicht solchen Unsinn verzapfen.

    Der Grund wieso Herr Kalali geflohen ist war nicht das er ein bestimmtes Buch gelesen hat(was im Iran im übrigen schon reichen würde um in den Knast zu wandern), sondern der Grund war das Mitglieder der politischen Gruppe in der er aktiv war verhaftet wurden und bei ihm selbst eine Hausdurchsuchung stattfand, während derer regimekritische Schriften und CD´s beschlagnahmt wurden.
    Das ganze passierte Mitten in den schwersten Ausseinandersetzungen mit dem islamistischen Regime seit Jahren.

    Glücklicherweise war Herr kalali nicht zu Hause. Ansonsten würde er jetzt im Knast sitzen oder wäre tot.

    Zur exilpolitischen Aktivität:

    Herr Kalali hat vor Gericht gesagt das er sich ganz einfach als Teil einer Bewegung sieht und nicht als Organisator. Genau das entspricht seinem philosophischen und politischen Denken. Das es keine Chefs und Anführer gibt, sondern alle Organisatoren und Streikende sind.
    Dies ändert jedoch nichts and der objektiven Rolle die Herrr Kalali für diese Proteste, die sich klar gegen das iranische Regime richten, spielt. Er ist Herrausgeber mehrer Flugblätter, er reiste begleitet durch die Presse durch halb Deutschland um neue Mittstreiter zu gewinnen, er ist in zahlreichen Medien nicht nur mit Name sondern auch mit seinem Gesicht aufgetreten und auch Oppositionsmedien im Iran haben über die Proteste berichtet.
    Alleine dadurch, das mehrfache Fotos mit Transparenten von ihm veröffentlicht wurden, auf denen zur Zerschlagung des iranischen Regimes aufgerufen wird, reicht aus um ihm im Iran anzuklagen und hinzurichten.

    Ihre Behauptung, das bei einem anderen Urteil, dieses keinen bestand hätte ist falsch. Falls sie wirklich irgendwelches juristisches Fachwissen besitzen sollten ist es eine dreiste Lüge.
    Alleine seine exilpolitischen Aktivitäten reichen als Asylgrund schon aus. Es gab alleine in den letzten zwei Jahren mehrere Annerkennungen aufgrund einer ähnlichen exilpolitischen Betätigung.

    Phantasieren sie also nicht eine angebliche Aufhebung des Urteils herbei. Das ist Unsinn.

    In einem einzigen Punkt allerdings haben sie Recht.
    Das Hauptproblem sind nicht die Richter und Richterinnen, sondern die Gesetzeslage. Diese ist im Moment ganz einfach menschenverachtend.

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  • Dubh

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    C. Matthias: “…wo ich meine juristische Bildung her habe: von der Universität und die haben mir dort sogar echt einen Abschluss dafür gegeben…”

    Och, das sagt ja nun gar nichts.
    Die größte Berufsgruppe im Bundestag sind mittlerweile ja Juristen, es werden aber am laufenden Meter verfassungswidrige Gesetze verabschiedet, manche gleich mehrmals hintereinander, wie das Wahlgesetz.
    Beim Aufenthaltsgesetz ist’s ja nun so, dass es genau zu dem Zweck sooo gebastelt wurde, dass GG Art 16 ausgehebelt wird.

    Die Richter können glauben was sie wollen – oder halt auch nicht – ganz nach politisch erwünschter Quote.
    Es muss nicht bewiesen werden, dass die Kläger Unwahrheiten sagen, das Gericht nimmt es nach Belieben einfach an.

    Der Kläger muss auch nichts beweisen, der muss nur “glaubhaft” machen, und das soll ja nun bei manchem schon durch Nase oder Hautfarbe etc. “von Natur aus” zum Scheitern verurteilt sein, gell Herr Matthias?!

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  • Oje...

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    Lieber Herr C.Matthias,

    Sie titulieren einerseits den “Schund”, den “Mist”, die “unseriöse und hetzerische Propaganda” und das “Geschmiere des Herrn Aigner”

    – und beschweren sich dann auch noch, Aigner würde unter der Rubrik “Meinung” dumpfe Meinungsmache betreiben?

    Äh, meinen Sie das wirklich ernst oder soll das jetzt eine ganz raffiniert subtile Art von Selbstironie sein?

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  • Querleser

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    Eben entdeckt. Kommentar zu nem Urteil des VG Regensburg von 2001 unter Ägide von Richter Christoph Chaborski (bei Kalali nur Beisitzer): http://www.proasyl.de/texte/mappe/2002/72.htm

    Einfach ein bisschen nach unten scrollen.

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  • RatedR

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    Nachtrag:

    Zwar sind das Hauptproblem nicht die Richterinnen und Richter, sondern die Gesetzeslage.
    Jedoch hat gerade die Anhörung von Herrn Kalali gezeigt wie scheißegal bestimmten Richtern das Schicksal von Menschen ist. Besonders deutlich wird dies bei der Ablehnung des Beweisantrags zur Anfrage an verschiedene Stellen bzgl der Gefährdungslage die für Herrn Kalali, gerade im Bezug auf seine exilpolitische Tätigkeit, im Iran herrscht.
    Wäre dem ehrenwerten Gericht ein Zacken aus der Krone gebrochen, wenn man neben dem dafür in keinsterweise geeigneten Auswärtigen Amt,(die Einschätzung einer solchen Bedrohnungslage gehört ganz einfach nicht zu den Aufgaben des AA) auch bei den beantragten Stellen angefragt hätte.

    Die antwort des AA war ganz einfach wir haben keine Ahnung was mit Herrn Kalali im Iran passiert. Wir haben keine Ahnung wie die exilpolitische Tätigkeit vom iranischen regime bewertet wird und wir(als AA) haben keine Ahnung inwieweit das iranische Regime diese Tätigkeiten nachrichtendienstlich beobachten lässt.

    Da wäre es nun wirklich nicht zuviel verlangt gewesen bei denjenigen nachzufragen die davon evtl. mehr Ahnung haben.

    In den Verfassungsschutzberichten der letzten Jahre lässt sich deutlich nachlesen wie der iranische Geheimdienst VEVAK die Aktivitäten exilpolitischer Iraner verfolgt und dkomentiert.

    “Schwerpunkt der Akivitäten(des VEVAK) ist unverändert die Ausspähnung und Neutralsierung iranischer Oppsitioneller im Exil”(VS-Bericht 2009)

    In früheren Einschätzungen des VS heisst es das jeder der mit Oppsitionsgruppen nur in Verbindung steht, im Iran mit verfolgung zu rechnen hat.

    Warum wollten die Richter und Richterinnen das nicht hören? Warum die Ablehung der Anfragen an den VS und andere Organisationen? Wieso begnügt man sich mit einer Anfrage an das AA das dazu nichts zu sagen hat? Wäre dann vielleicht die Begründung der Ablehung schwieriger geworden?

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  • Student

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    @C.Matthias

    Danke für Ihre ausführliche Stellungnahme. Es ist doch sehr erfrischend, dass kontroverse Standpunkte hier auch sachlich und nüchtern ausgetauscht werden können – eine Fähigkeit, die manchen anderen Kommentatoren hier leider fehlt.

    Inhaltlich bleibe ich trotzdem anderer Meinung als Sie. Ich bin zwar kein Jurist (auch, wenn ich dank meines Bruders, der Anwalt ist und mit dem ich mich immer wieder intensiv über juristische Themen austausche, eine gewisse Berührung mit dem Fachgebiet habe), aber mir scheint die Argumentation des Gerichts nicht zwingend schlüssig und ich bin der Auffassung, dass eine andere Würdigung des Sachsverhalts durchaus zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können.
    Die im Bericht angeführte Stelle bzgl. des “Verstecks der Bücher”, in der das Gericht einen “Widerspruch” in den Aussagen des Asylbewerbers zu sehen glaubt, ist für mich jedenfalls alles andere als einleuchtend und ich glaube auch nicht, dass ich mit dieser Ansicht so alleine dastehe.
    Dass es ebenfalls nicht ausreichen soll, wochenlang in den Medien präsent zu sein, mit so extremen Maßnahmen wie dem Zunähen der Lippen auf sich aufmerksam zu machen und sich an vorderster Front am politischen Kampf für die Verbesserung der Situation der Asylbewerber hierzulande zu beteiligen und zugleich keinen Hehl aus seiner Verachtung des iranischen Regimes zu machen, um als “exponiert” zu gelten, scheint mir ebenfalls nicht schlüssig. MIR ist spontan jedenfalls kein anderer Exil-Iraner bekannt, dem ich eine größere Exponiertheit zusprechen würde. Und ich bezweifle auch, dass der Botschafter der Iranischen Republik in Berlin sich derart flüchtig über das Verhalten seiner regimekritischen Landsleute hierzuland einformieren dürfte, dass ihm Kalalis Aktivitäten entgangen sein dürften.
    Ich empfinde die Interpretation der Situation durch das Gericht daher als nicht schlüssig und nicht angemessen.

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  • Dubh

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    RatedR : “Wieso begnügt man sich mit einer Anfrage an das AA das dazu nichts zu sagen hat? Wäre dann vielleicht die Begründung der Ablehung schwieriger geworden?”

    Sicher wäre es unendlich viel schwieriger bzw. auffälliger eine aktuelle positive Aussage zur Gefährdung von Mohammad Kalali zu ignorieren oder wegzuleugnen.
    Also fragt man beim AA an, das nicht zuständig ist und nichts weiß, dann hat man was getan und gut isses.

    Das Gericht bestreitet ja nicht, dass man im Iran alle Aktivitäten iranischer Flüchtlinge hier genau verfolgt, es behauptet nur, das sähe man im Iran alles ganz locker weil das alles dient nur:

    “als Maßnahme zur Sicherung des Aufenthalts in Deutschland. Die ‚Taquieh‘, d.h. die Täuschung zur Erreichung eines bestimmten Zwecks, ist im Iran erlaubt und entspricht dort einer weitverbreiteten Praxis.”

    (aus dem Link von “Querleser” – von unten scrollen, so findet man das leichter)

    Das scheint eine Spezialität von Richter Chaborski zu sein, auf die der schon 2001 gekommen ist.

    Was iranische Flüchtlinge hier machen ist also generell und sowieso ganz egal – warum der Iran das dann überhaupt beobachtet – Langeweile?

    Was iranische Flüchtlinge im Iran gemacht haben glaubt man ihnen generell nicht in Regensburg.

    Na, so hat das Verwaltungsgericht Regensburg ja sozusagen das Ei des Kolumbus gefunden jeden abzuschmettern, was immer er getan hat und tut, und was immer er sagt was er getan hätte.

    Und dass das iranische Regime alles was nicht im Iran selbst passiert gaaanz locker sieht, weiß ja nun wirklich jedes Kind – deswegen auch die Fatwa gegen Salman Rushdie, einem Inder, der schon seit 1964 britischer Staatsbürger ist und auch dort lebt…………………..

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  • Marion Puhle

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    Abgewiesene Asylsuchende, die 2011 Probleme bei der Rückkehr in den Iran hatten. Der sicherlich bekannteste Fall im Jahr 2011 war derjenige des 19-jährigen Kurden Rahim Rostami, der – also noch minderjährig – in Norwegen 2008 um Asyl ersucht hat. Sein Gesuch wurde abgelehnt, und Rahim wurde am 9. Februar 2011 in Begleitung von zwei norwegischen Polizeibeamten in den Iran ausgeschafft. Nachdem er den iranischen Behörden übergeben wurde, wurde er von ihnen befragt und sofort ins Gefängnis von Evin transferiert, wo er mehrere Tage in Einzelhaft verbrachte und misshandelt wurde.Im Juni 2011 wurde Rahim gegen eine Kaution in der Höhe von einer Milliarde Toman, umgerechnet mehr als 90’000 Euro, freigelassen. Die Anklagepunkte gegen Rahim lauten «Kontakte mit ausländischen Ländern» (contact with alien countries) und «Propaganda gegen die nationale Sicherheit» (propaganda against the nation’s security). Worauf sich diese Anklagepunkte beziehen, ist schwierig zu ergründen. Laut Iran Human Rights, einer Organisation von Menschenrechtsaktivisten, basierten die Anklagen auf dem Asylgesuch von Rahim Rostami und seiner Beteiligung an Oppositionstreffen in Norwegen. Daneben sei eine zusätzliche Anklage gegen ihn erhoben worden, die sich noch auf seine Zeit im Iran bezieht. Sein Prozess sollte Ende Juni stattfinden. Bis zum heutigen Zeitpunkt verfügen wir über keine weiteren Informationen.
    Die SFH weiss von zwei weiteren, aus europäischen Ländern weggewiesenen Asylsuchenden, die nach ihrer Rückkehr Probleme hatten. Im ersten Fall, der demjenigen von Rahim Rostami sehr ähnlich ist, wurde ein junger Iraner zunächst aus einem europäischen Land in dasjenige Land des Dublin-Raumes überstellt, das für seinen Asylantrag zuständig war, und anschliessend von dort aus in den Iran gebracht. Nach seiner Ankunft wurde er sofort verhaftet und im Gefängnis misshandelt. Nun wartet er wie Rahim auf sein Urteil. Im zweiten Fall war eine Asylsuchen-de nach ihrer Abschiebung festgenommen worden, obwohl sie kein politisches Profil hatte. Sie sei gegen Kaution freigelassen worden. Sie hätte vor einem Gericht erscheinen sollen. Über die Anklagepunkte, die gegen sie erhoben wurden, ist nichts bekannt.–

    Zu finden im Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (Jahr 2011)

    Marion Puhle

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  • C. Matthias

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    Es stellt sich als fast illusionärer Fehler heraus, dass ich geglaubt habe es würde irgendeinen Sinn machen, hier was zu schreiben.
    Das einzige, was hier abläuft, ist dass Gleichgesinnte sich gegseitig in die Tasche quatschen – reines Stammtischniveau.
    Ein sachlicher Austausch von konträren Meinungen ist weder möglich noch erwünscht.

    Da erläutert jemand, der (es ist halt so) sich aufgrund seines Berufs auskennt, dass das Urteil aufgrund der Gesetzeslage und der ständigen Rechtsprechung in dem Fall nur so lauten konnte sonst wäre es auf eine Berufung des Bundesamtes hin in der nächsten Instanz aufgehoben worden.

    Und als Entgegnung kommt von jemandem, der das nicht beruflich macht: “Nö ist nicht so, ist gelogen”.

    Naja, an dem Punkt ist halt jede Sachdiskussion vorbei, was soll das noch ?

    Mein eigentlicher Punkt hier war nur der: Ich wollte klarstellen, dass -entgegen des Leitsatzes des Artikels- das Urteil keine Bösartigkeit von bösartigen Unmenschen ist sondern geltende Rechtspraxis, die zu ändern bestimmt nicht die drei Richter in Regensburg berufen sind sondern der Bundestag.

    Alles andere, was darauf dann kam, hatte NICHTS mehr mit Juristerei zu tun sondern war reine Politik bzw. Polemik.

    Da werden angebliche andere Entscheidungen in “vergleichbaren Fällen” angeführt, wobei ich schon dargelegt habe, dass man nie von einem vergleichbaren Fall sprechen kann, schon gar nicht im Bereich Recht.
    Dann kommen am Ende Beispiele von Abschiebungen aus Norwegen (!), wo derjenige Kurde war (Herr Kalali ist glaub ich keiner) und der Mensch als Individuum auch bestimmt nicht den deckungsgleichen Lebenslauf von Herrn Kalali hat. Alles für den vorliegenden Fall total bedeutungslos – den was belegt denn überhaupt das Beispiel Rahim Rostami ? Dass im Iran überhaupt Leute gefoltert und getötet werden ? Klar. Aber das hat hier im gesamten Thema noch nie ein einziger Schreiber bestritten…

    Ach, ich geh schon wieder auf Inhalte ein. Blöder C., das wolltest Du doch lassen…

    Zurück zum Punkt: Es geht bzw. ging mir nur darum, festzustellen, dass das Urteil entgegen der Aigner-Hetze kein böser Akt von bösartigen Menschen ist. Ich sag nicht, dass ich die Verhältnisse im Iran klasse finde und ich wünsche Herrn Kalali nichts schlechtes.

    Nur die allermeisten hier sind so auf ihre eigene Seite eingeschossen, da ist mit keiner Sachinformation durchzudringen.

    Mich erinnert das hier von der Art her an einen Stammtisch von Fußballfans.
    Bei denen ist das auch so – es gibt einen Zweikampf im Spiel und Fans der einen Mannschaft sehen ein böses Foul während die anderen Fans weiterlaufen lassen wollen. Wo die Deutschen in Wembley den Ball vor der Linie sahen, sahen ihn die Engländer dahinter.
    Da kann dann auch der sachliche Videobeweis kommen – der Fan einer Seite bleibt halt bei der Entscheidung für Foul und Tor.

    So auch hier. Ich sage das Urteil konnte nur so lauten und hat mit Bösartigkeit nichts zu tun, die Entgegnung darauf lautet halt “stimmt nicht, ist gelogen”.

    An dem Punkt ist für mich die 90. Minute vorbei.
    Für mich war der Ball vor der Linie. Schönes Leben euch noch.

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  • Bert

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    Ist schon schlimm, dass die Richter gar nicht anders konnten…gut, dass es noch ein paar Juristen gibt, die verstehen, dass die Unmenschlichkeit des Urteils und der Verhandlungsführung quasi vorgeschrieben ist. So ein normaler Bürger ist dafür eben zu blöd. Danke, Herr Matthias, dass Sie uns hier die Augen öffnen.

    Ironie off

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  • RatedR

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    @Matthias C.
    Es ist schon seltsam. Kaum bringt man Argumente die ihnen nicht gefallen z.B die Abweisung eines Beweisantrages der zur Einschätzung der Gefährdungslage von Herrn Kalali interssant wäre oder das in ähnlichen Fällen die exilpolitische Aktivitäten als Asylgrund gewertet wurden, schon wollen sie sich aus der Diskussion verabschieden. Das ganze dann auch noch mit dem Argument es würden keine Sachargumente gebracht.
    Schon sehr seltsam. Kann es vielleicht sein das ihnen ganz einfach keine Gegenargumente mehr einfallen mit denen sie die Entscheidung der Kammer rechtfertigen können?

    Auch wenn sie sich der Diskussion lieber entziehen würden, nochmal zur Sache.

    Selbstverständlich gibt es vergleichbare Fälle. Es gibt vielleicht keine identischen aber durchaus vergleichbare. Genau darauf wird sich in der Justiz, auch in der “Disziplin” Verwaltungrecht, ja auch gerne gestützt.

    Vergleichbar ist für mich z.B wenn jemand sich ebenso wie Herr Kalali an den selben Protesten beteilligt, die selben Transparente hochhält und die selbe Kritik am iranischen Regime äußert, aufgrund seiner exilpolitischen Aktivität Asyl erhält.
    So geschehen in Würzburg. Hier hat einer der Mitstreiter Kalalis, aufgrund seiner Beteilligung am selben Protestcamp an dem sich auch Herr Kalali beteilligte, Asyl erhalten, da ihm aufgrund seiner exilpolitischen Betätigung im Iran Verfolgung gedroht hätte.
    Sind die Gesetze in Franken andere als in Altbayern? Da ich kein Volljurist bin weiß ich es nicht, aber sie können mir ja vielleicht die Antwort geben.

    Die Gewährung des Asyls wurde übrigens von höheren Stellen nicht wieder “kassiert”. Daher bezeichne ich ihre Behauptung das ein anderes Urteil sowieso von höherer Stelle wiederrufen worden wäre als Unsinn.

    Soweit zur Sache.
    Eines muss jedoch noch erwähnt werden da sie es wohl immernoch nicht verstanden haben. Bei diesem Beitrag von Herrn Aigner handelt es sich nicht um einen Artikel, sondern um einer in der Rubrik “Meinung”, veröffentlichten Meinung.
    Meinung ist nun mal nichts objektives, sondern spiegelt die subjektive Haltung einer Person wieder. Dieser Meinung einen hetzerischen Charakter zu unterstellen zeugt vom schlechten Stil einer Person die keine Argumente hat.

    Ein letztes noch:
    Herr Kalali setzte sich im Iran für eine Gesellschaft ein in der Klugscheißer wie sie und Klugscheißer wie ich, unter dem Beitrag von einem Klugscheißer wie Herrn Aigner, ihre Kommentare schreiben können.
    Dafür sollten wir ihm dankbar sein.

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  • Student

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    @C.Matthias

    Nanana, sie lügen doch nicht gleich, nur weil Sie eine andere Meinung haben. Ich würde Ihnen das sicher nicht unterstellen.

    Umgekehrt rechtfertigt ihre Qualifikation aber auch nicht, alle anderen Ansichten als unzutreffend zu disqualifizieren. Und falls Sie das anders sehen, ist das auch ihr Recht. Ich sehe das aber nicht so.

    Wenn Sie die Kommentarspalte in “regensburg-digital” für etwas gehalten haben, womit es möglich wäre, andere Menschen von irgendetwas zu überzeugen … diesen Irrtrum haben Sie ja wohl bereits selbst bemerkt. Die meisten haben (wie Sie und ich) recht klare und feste Ansichten, die nicht so leicht zu ändern sind. Ihre Argumente waren für mich jedenfalls nicht überzeugend genug, so wie Sie auch bei Ihrer Überzeugung bleiben.
    Trotzdem ist ein solcher Austausch von Meinungen und Erfahrungen doch etwas Schönes und Interessantes (sofern er nicht zum reinen Dampf-Ablassen missbraucht wird, wie das hier ja leider auch nicht selten passiert).
    Also nicht beleidigt sein, sondern die Kommentarspalte weiterhin mit Ihrer Ansicht bereichern.

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  • ich

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    An C. Matthias:

    Sie haben es richtig erkannt: hier kann man leider nicht diskutieren, andere Meinungen, kritisches Hinterfragen ist unerwünscht.
    Trotzdem bin ich sehr froh, dass es regensburg-digital gibt, einfach mal als Denkanstoß, auch wenn ich die Schreibweise nicht für unabhängigen Journalismus halte. Aber den gibt es im Raum Regensburg ohnehin nicht.

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  • grace

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    es wäre wünschenswert, wenn der hrsg. den rechten keine bühne bieten würde.

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  • Dubh

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    ich: “Sie haben es richtig erkannt: hier kann man leider nicht diskutieren, andere Meinungen, kritisches Hinterfragen ist unerwünscht.”

    Och, ist die Wortergreifungsfraktion wieder mal Opfer von Meinungsdiktatur und linksextremer Hetzpresse?

    Scheiße was, wenn keiner so recht auf “Ausländer raus und schon überhaupt keine rein – das ist alternativlos” einsteigt – wo man damit doch nur “sachlichste Sachargumente” anbringt.

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