Vom Götzen-Dienst zur Wahrheitsfindung
Die fragwürdige Doktorarbeit des Regensburger Putzunternehmers Karlheinz Götz sorgt in Akademikerkreisen nach wie von für Verärgerung. Ein Lehrer und ehemaliger Hochschullehrer aus Nordrhein-Westfalen hat nun Strafantrag gegen Götz gestellt. Wir veröffentlichen hier seinen Kommentar dazu.
Gastkommentar von Dr. phil. Bernd Dammann
Mehr als acht Jahre lang ist es dem Regensburger Saubermann Blitz-Blank Karlheinz Götz gelungen, sein heimisches, vorwiegend katholisches Publikum in Stadt und Region nach allen Regeln medial vermittelter Selbstdarstellung an der Nase herumzuführen. Er schmückte sich mit einem in Spanien erworbenen Doktortitel und erfüllte sich damit, wie er es selbst formuliert hat, einen Lebenstraum. Das schien der größte Coup in seinem auch sonst sehr erfolgreichen Berufsleben zu sein, mit dem er lange ungestört Eindruck zu schinden vermochte. Nun ist die Strafverfolgungsbehörde in Regensburg aufgerufen worden, sich mit dem „Akademiker“ Götz doch einmal näher zu befassen.
Strafantrag wegen Titel-Missbrauchs
Wegen der missbräuchlichen Führung der deutschen akademischen Grade „Dr.“ und „Dr. phil.“ (§ 132 a StGB) wurde nämlich inzwischen nicht Strafanzeige, sondern Strafantrag gegen Götz gestellt. Wenn keine gegenteilige Weisung aus dem Justizministerium in München kommt, wird die Strafverfolgungsbehörde in Regensburg jetzt nicht mehr umhin können, sich mit dieser – beschönigend ausgedrückt – „Köpenickiade“ zu befassen, und zwar unter dem Gesichtspunkt des Verdachts, sich in diesem Zusammenhang einer wahrlich stattlichen Anzahl strafbewehrter Tatbestände schuldig gemacht zu haben. Es geht dabei nicht um „Kavaliersdelikte“.
Der Autor Robert Werner gab auf Regensburg-Digital mit seiner vernichtenden Kritik an dem Machwerk, das Götz von der spanischen Universität Oviedo als promotionswürdig abgenommen wurde, die entscheidenden Anstöße und Hinweise.
Kontrollinstanzen und Prüfstellen wurden umgangen oder hinters Licht geführt. Die ‚Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen‘, kurz ZAB, bei der Kultusministerkonferenz (KMK) in Bonn wird in der Regel gefragt, wenn es um solche Fälle wie die Eintragung eines spanischen Doktortitels in einen deutschen Personalausweis geht. Sie erklärte dem anfragenden Robert Werner inzwischen, die in Oviedo ausgestellte Promotionsurkunde des Herrn Götz sei ihr damals nicht vorgelegt worden. Deswegen sei sie mit diesem Fall nicht befasst gewesen.
Ministerium reagiert mit Achselzucken
Auch das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Bildung gibt sich zugeknöpft. Es reagierte auf eine diesbezügliche Anfrage von Robert Werner nur mit Achselzucken. Mit dem Casus Götz sei man in 2005/06 nach überprüfter Aktenlage nicht befasst gewesen. Jedenfalls sei dazu kein Schriftwechsel vorhanden. Nun ja, „Nutzfreundschaftsnetzwerke“ (Jürgen Kaube, FAZ) funktionieren in der Regel nicht nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften behördlicher Aktenführung, wenn es unter CV- und KV-Brüdern auch auf dem kleinen Dienstweg unter Umgehung des Grundsatzes der Schriftlichkeit geht.
Herr Karlheinz Götz wird jetzt möglicherweise die für ihn wohl bittere und unchristliche Erfahrung machen, dass diejenigen, die ihn einst gewähren ließen, behilflich waren und hochjubelten, von ihm abrücken und ihn im Stich lassen werden, um sich selbst so schnell wie möglich auf die sichere Seite zu bringen. Jetzt wird es vielleicht auf einmal niemand mehr gewesen sein wollen, der ihn des Geldes wegen hofierte und ihn mit Ehrungen (Runtinger Medaille, Bundesverdienstkreuz) überhäufte.
Die unerfreuliche Rolle der Universität Regensburg
Besonders befremdlich mutet dabei die Rolle der Universität Regensburg an, die vor dieser tolldreisten Eskapade ihres Mäzens Götz die Augen verschloss und jetzt beharrlich dazu schweigt, obwohl ihr damaliger Rektor es doch schon in 2005/06 hätte besser wissen müssen!
Es war die Universität Regensburg, die – just als es einen warmen Geldregen aus seiner Hand gab – den spanischen Doktor Götz im Jahr 2006 zum akademisch geadelten Träger des allein und ausschließlich an deutschen Universitäten zu erwerbenden Doktorgrad eines „Dr. phil.“ erhob. Man kann es kaum glauben, aber so steht es in der Regensburger Universitätszeitung ‚U-Mail‘ , Ausgabe 5, Oktober 2006 schwarz auf weiß geschrieben. Der „böse Schein der Käuflichkeit“ schwebt nicht nur über der spanischen Universität von Oviedo.
Kerstin Lange
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Na ja, der Ritterschlag durch die hiesige Universität wundert doch nicht wirklich! Dritte Liga- wie alles in Regensburg
wahon
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Das ist das wirklich Ärgerliche und Unverzeihliche: Eine bayerische Universität mit vielen erstklassigen Dozenten und Studenten ermöglicht es einem akademischen Parvenue, einen erschwindelten zu einem offiziellen Doktortitel zu machen. Für diese tatkräftige Unterstützung der offensichtlichen Hochstapelei gehören die einschlägig Verantwortlichen der Uni Regensburg eigentlich bestraft. Leider wirkt der im bayerischen Kultusministerium notorische Filz aus bürokratischer Präpotenz und wissenschaftlicher Impotenz immer stärker hinein in die Universitätsleitungen, deren Führungskräfte deshalb immer öfter nicht den einfachsten Ansprüchen an die geistige und materielle Unabhängigkeit genügen können. Wenn an der Uni Regensburg weiterhin Doktortitel gegen Geld vergeben werden, wird es bald neben dem “Dr. würz.” und dem Dr. Inns.” auch einen ähnlich halbseidenen “Dr. regens.” geben.
Klaus Wörle
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In der zitierten U-Mail wird “nur” in einer Meldung der Titel “Dr. phil.” vor Götz’ Namen gesetzt. Dass der “Dr. phil.” wegen eines wie auch immer gearteten Rechtsakts der Uni Regensburg geführt wird, steht da nicht, wird aber suggeriert, so wie der letzte Absatz dieses Kommentars formuliert ist.
Hier die Quelle (Seite 15):
http://www.uni-regensburg.de/publikationen/medien/u-mail/u-mail-2006-5.pdf
Spießbürger
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Und ändert sich was, die Honoratioren bleiben unter sich und lachen über die Kakophonie des Prekariat.
Ernst Burger
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Ich gebe Kerstin Lange recht:
Die Provinzuni Regensburg wird doch in der wissenschaftlichen Welt außerhalb der Oberpfalz kaum wahr- und, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht ernstgenommen. Welchen örtlichen Honoratioren die hofieren, ist nicht sooo bedeutsam – allenfalls peinlich.
Alf Zimmer
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Nach geltendem Recht kann ein im europäischen Bildungsraum (dazu gehört Spanien) erworbener Titel einer staatlich anerkannten Universität geführt werden.
Wenn in einer Nachricht der u-mail ein solcher Titel genannt wird, kann das wohl kaum bedeuten, dass damit eine rechtlliche und inhaltliche Prüfung durch die Universität Regensburg bescheinigt wird. Wie ernst die Universität Regensburg in der genannten Zeit die Beurteilung der Fälle an den eigenen Fakultäten genommen hat, belegen die erfolgten Aberkennungen – lange bevor die Plagariats-Problematik öffentlich diskutiert wurde.
Captain Chaos
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Hoffentlich hat Herr Zimmer Recht.
Die Universität, an welcher auch ich die Ehre hatte zu studieren, wird sich dagegen wehren. Ebenfalls wird sie sich von Herrn Götz distanzieren. So weit wie das möglich ist.
Immerhin hat die Firma von Herrn Götz den Auftrag bekommen, die Reinigung der Universität vorzunehmen. Hier liegt auch das Problem: Weder die Stadt Regensburg noch die Universität können so schnell aus diesen Verträgen heraus, wie es einige Leser gerne hätten.
Achja, an alle die meinen, die Bürokratie filzt hier nur rum: die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, aber unerbittlich. Für jeden!
Captain Chaos
Veronika
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Warten wir einmal ab. Sicher bekommt Herr Ex-Dr. Götz dann einen Ehrendoktor einer BXVI.-Universität, oder auch der jetzige Glaubenspräfekt dient ihm einen solchen an. Auch die OTH käme vielleicht in Betracht, nachdem Amberger OTH-StudentInnen scheinbar schon bald wegen einer “Ethik-Kooperation” von Diözese Regensburg – Nordoberpfälhzer Klöster – OTH deren Klausuren auch in Klöstern schreiben können sollen.
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Frage mich nur, ob dann überhaupt noch rkk-ferne oder auch andersgläubige StudentInnen an der OTH studieren wollen, und wie man es dann mit der negativen Religionsfreiheit hält.
Schneider Jupp
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@Alf Zimmer sagte
‘Nach geltendem Recht …’
Stellt sich doch die Frage nach welchem Recht, warum wird kein nachvollziehbarer Quellennachweis angegeben.
‘Wenn in einer Nachricht der u-mail ein solcher Titel (Dr. phil.) genannt wird, kann das wohl kaum bedeuten, dass damit eine rechtlliche und inhaltliche Prüfung durch die Universität Regensburg bescheinigt wird’
Will (Rektor a.D.?) Alf Zimmer sich von dem Titel distanzieren? Woher kommt plötzlich diese Weisheit, wurde dieses Missverständnis in den letzten 13 Jahren irgendwo berichtigt?
R.W.
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@Alf Zimmer
Sie machen es sich sicherlich zu einfach. Es geht nicht darum, was die Uni R. irgendwann in Sachen Plagiat und Titelaberkennung getan hat. Dass KH Götz in R. promoviert hätte, behauptet ja niemand.
Die in diesem Zusammenhang relevanten Fragen lauten nicht nur, welche Titel nach „geltendem Recht“ geführt werden dürfen, sondern darüber hinaus ob KH Götz geltendes Recht gebrochen hat. Bislang hat die Uni Regensburg die „Affäre Götz“ nicht wirklich „ernst genommen“ und beispielsweise Anfragen nach ihrer Beteiligung einfach nicht beantwortet. Dieses Kopf-in-den-Sand-stecken dürfte nun vorbei sein.
Petra Hartl
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Besteht denn die Möglichkeit, mal diese “Diss” zu lesen bzw. gibt es einen Zugang per online dazu ? Das wäre natürlich hoch interessant oder – wie ich befürchte – höchst erheiternd ? Grüße Petra
P.S.: Ich spare auch schon auf eine Promotion bei einem Doktorvater in Singapur. Der Titel meiner Pronotion wird lauten: “Die Rolle des Schmutzes in Regensburger Bürgerstuben während des 1. Weltkriegs”
Alf Zimmer
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Zu: R.W. und Schneider, Jupp
Die Rechtsgrundlage für die Führung von Titeln aus dem europäischen Bildungsraum ist das Bayerische Hochschulgesetz.
Die Universität kann nicht bei jeder Titel-führenden Person, die in der u-mail vorkommen, inhaltlich die Qualität der Arbeit überprüfen, die zu dem Titel geführt hat – allein schon aus dem Grund, dass sich der europäische Bildungsraum vergleichbaren Qualitätsregeln verpflichtet sieht. Außerdem stelle man sich einmal den berechtigten Aufschrei vor, wenn Wissenschaftler statt zu lehren und zu forschen, die investigative Arbeit machten, die Aufgabe der “vierten Gewalt”, nämlich der Presse, ist.
Das sieht anders aus, wenn ein Mitarbeiter eingestellt wird, dann kommt es auf die Qualität der Arbeit an. Es hat schon Fälle an der UR gegeben, wo wegen Täuschungen Mitarbeiter wieder entlassen werden, dann ist die Universität im Falle einer Klage vom Verwaltungs- bzw. Arbeitsgericht abhängig.
JUler
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Interessant ist allerdings jetzt die Frage, ob den die Universität Regensburg auch in Zukunft den Herren Götz als Doktor bezeichnen wird!
Uschi
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JUler,
wenn Götz den Titel behalten darf (was angesichts der Vorwürfe und Beweise für Menschen mit normalem Gerechtigkeitsempfinden ein absurdes Ergebnis wäre, aber man weiss ja nie…), wird er auch weiter als Dr. bezeichnet werden, egal, wie schlecht und zusammenkopiert die Arbeit ist. Am Ende ist die Uni auch nur eine Behörde, die sich nicht über die Entscheidung einer anderen stellt.
Jochen Gretter
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Ist Dr KH. Götz schon wieder hier?
Er wollte doch ‘Nach seiner Rückkehr aus Kanada im März könne er die in Regensburg gelagerten Notizen, Unterlagen und Manuskriptseiten für die damalige Doktorarbeit zum Thema „Die Entwicklung des Schulwesens in der Oberpfalz und in der Freien Reichsstadt Regensburg bis 1810 sowie in Salzburg bis 1816“ vorlegen.’ (MZ-Online 06.02.2014)
Peter G.
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Er ist wieder da. Dr. Götz spendete 5000 Euro.
http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/artikel/dr-goetz-spendete-5000-euro/1079357/dr-goetz-spendete-5000-euro.html
Veronika
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Mehr wirft “Blitz & Blank” nicht mehr ab? ;-) Liegts am neuen OB?
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Zitat aus dem MZ-Artikel “Eibl betonte bei der Übergabe, staatliche und kirchliche Mittel würden nicht ausreichen, um etwa Familien in Notsituationen schnell helfen zu können. ”
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Waaassss? Da bekommt die Kath. Kirche pro Jahr Milliarden aus dem Steuertopf und dazu noch mehr finanziert und dann reichen die Mittel nicht aus?