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Haftstrafe bleibt

Volksverhetzung: Angeklagter schwänzt Verhandlung

Ein 29jähriger aus Eisenhüttenstadt muss wohl für längere Zeit hinter Gitter.

Leerer Stuhl

Er wollte auf keinen Fall mehr in den Knast. Doch nun wird Kevin R. (Name geändert) nicht darum herumkommen. Weil er am Mittwoch nicht vor Gericht erschien, verwarf die Kammer unter Vorsitz von Robert Rösl die Berufung des 29jährigen Eisenhüttenstädters. Damit wird die Haftstrafe aus erster Instanz von vier Monaten fällig. Ebenso dürften seine offenen Bewährungen widerrufen werden, so dass R. nun etwas länger hinter Gitter muss.

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Engagement in der Flüchtlingshilfe?

Wie berichtet war Kevin R. wegen des lautstarken Abspielens eines rassistischen Lieds auf dem Regensburger Hauptbahnhof zunächst vom Amtsgericht Regensburg wegen Volksverhetzung verurteilt worden. In seiner Berufung machte der 29jährige seine geistige und seelische Behinderung geltend. Er habe nicht überblickt, was er da tat, so die Begründung seines Rechtsanwalts Helmut Oertel. Zudem sei er „überhaupt nicht politisch“, so Kevin R. am ersten Verhandlungstag.

„Ich gehe nicht einmal wählen.“ Außerdem engagiere er sich seit dem Vorfall vom Oktober 2015 in der Flüchtlingshilfe und habe auch neue Freunde gewonnen, darunter „sogar Afrikaner“.

Beim zweiten Termin sollte R. nun sein Engagement nun belegen. Doch sein Stuhl blieb leer und die Berufung wurde verworfen. Neben der Verurteilung wegen Volksverhetzung hatte Kevin R. schon Einiges auf dem Kerbholz. Eine der zwei offenen Bewährungsstrafen erhielt er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

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Kommentare (1)

  • Peter

    |

    Irgendwie wird mir da himmelangst, wenn “geistige Behinderung” (wie sagt man da eigentlich heutzutage, vielleicht: kognitive Einschränkungen?) als Rechtfertigung für dümmsten Nazischeiß herhalten muss. Aus dem anderen Artikel geht einigermaßen klar hervor, dass der gute Mann nicht komplett verblödet ist, sonst wüsste er wohl nicht, wer Obama ist, was politisch links und rechts ist, was das Eiserne Kreuz mit Militär zu tun hat, dass man wählen gehen kann, er weiß, dass er für Verfehlungen in den Bau wandert, er hat darin auch schon Erfahrung und und und. Da passt was nicht.
    Einzig der Satz: “Er habe da jede Menge Matchbox-Autos und sogar Videos aus dem II. Weltkrieg zuhause.” ist komisch. Videos gab es im WWII noch gar nicht.

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