22 Okt2012
Volksbegehren gegen die Studiengebühren zulässig
FREIE WÄHLER hoch erfreut über positive Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
Tanja Schweiger: Die Studiengebühren müssen fallen
Heute bestätigte der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Einschätzung der FREIEN WÄHLER auf Zulässigkeit eines Volksbegehrens gegen die Studienbeiträge. Tanja Schweiger sieht sich in Ihrer Einschätzung auf einen positiven Ausgang des Verfahrens bestätigt, nachdem knapp 30.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt wurden, davon alleine 8.000 in der Oberpfalz. „Ich freue mich sehr, dass sich die Rechtsauffassung der FREIEN WÄHLER durchgesetzt hat.“ Nun wird es bald – entgegen dem Willen der Bayerischen Staatsregierung – zu einem Volksentscheid kommen, in dem Bayerns Bürger über die Abschaffung der Studiengebühren entscheiden werden.
Die FREIEN WÄHLER setzen sich nachdrücklich für die Abschaffung der Studienbeiträge in Bayern ein, zumal nur noch Bayern und Niedersachsen am Bezahlstudium festhalten. Tanja Schweiger: „Von Bildungsgerechtigkeit kann keine Rede sein, wenn in 14 Bundesländern keine Studienbeiträge erhoben werden, die Studierenden hier jedoch bis zu 500 Euro pro Semester bezahlen müssen.“ Preiserhöhungen für ein Semesterticket, wie derzeit in Regensburg anstehend oder die vorhandene Wohnungsnot verschärfen die Lage der Studierenden weiter. Der Staat muss eine kostenlose Erstausbildung gewährleisten. Ebenso muss die Meisterausbildung durch gezielte Unterstützung beispielsweise beim Meister-BAföG finanzierbar werden.
Sonstiges vom Tag: Volksbegehren, Kandidatenkür, Bürgerversicherung | Regensburg Digital
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