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Viel-Fronten-Krieg für Porno-Abmahner

Mit Porno-Pranger und Redtube-Abmahnungen hat der Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann es zu bundesweiter Berühmtheit gebracht. Doch nun scheint es immer mehr bergab zu gehen. Eine juristische Watschn jagt die andere. Eine kurze Zusammenfassung des aktuellen Stands.

Von David Liese und Stefan Aigner

Thomas Urmann

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Thomas Urmann wird einmal mehr die Party gecrasht. Mitte Mai wurde bekannt, dass seine Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) das Mandat der Schweizer Firma The Archive AG niedergelegt hatte. Es ging um die dubiosen Massenabmahnungen gegen mutmaßliche Nutzer der Pornoseite Redtube.

Nächstes Gericht erklärt Abmahnungen für rechtswidrig

Jetzt stellten die Hannoveraner Richter fest, was viele schon ahnten: Die Abmahnpraxis von U+C war alles andere als rechtens. Ein Betroffener hatte gegen die in seinen Augen unrechtmäßigen Forderungen Klage erhoben. Ende Mai entschied das Gericht in seinem Sinne: Wörtlich heißt es in dem Urteil, es fehle an der „erforderlichen rechtswidrigen Verletzung“ eines Urheberrechts. Die Abmahnung sei „unberechtigt“. Das Gericht stellt fest: Das Anschauen eines Videostreams ist – entgegen der Darstellung von U+C – immer legal, wenn nicht klar ersichtlich ist, dass es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt.

Das Amtsgericht Hannover reiht sich damit in eine Vielzahl von Entscheidungen anderer Gerichte ein, die ebenfalls gegen die Abmahner von U+C entschieden hatten. Darüber, warum Urmann das Mandat im Hannoveraner Fall plötzlich niedergelegt hat, kann man nur spekulieren: Die Kanzlei selbst zieht sich auf ihre anwaltliche Schweigepflicht zurück.

Musterprozess wegen Internetabzocke

Auch an anderen Fronten gibt es für Urmann momentan wenig zu feiern. In Regensburg steht in Kürze die Berufungsverhandlung in der KVR-Streitsache an. Im Auftrag des bekannten Internetabzockers Frank Drescher bzw. dessen KVR GmbH hatten U+C hier wiederum massenhaft Abmahnungen wegen fehlerhaften AGB und falschen Impressums an Online-Shop-Betreiber verschickt. Ein betroffener Händler hatte dagegen geklagt und in erster zivilrechtlicher Instanz vor dem Amtsgericht Regensburg Recht bekommen. Richter Thomas Rauscher sprach in seiner Urteilsbegründung mit Blick auf Drescher und Urmann unter anderem von „vorsätzlich sittenwidrig(em)“ Verhalten. Sowohl Urmann wie auch die gegnerische Anwaltskanzlei bezeichneten das Verfahren als einen Musterprozess, der für U+C teure Folgen haben könnte, sollte er in letzter Instanz verloren werden.

Wegen Insolvenzverschleppung auf der Anklagebank

Eigentlich sollte die Berufung schon im März verhandelt werden. Thomas Urmann war jedoch kurzfristig erkrankt, sodass die Termine verschoben werden mussten. Ebenso verhielt es sich mit einem Prozess am Amtsgericht Augsburg, wo Urmann ebenfalls auf der Anklagebank erscheinen muss – strafrechtlich, und nicht als Anwalt, sondern als Beschuldigter.

Als Geschäftsführer einer Wurstfabrik soll Urmann noch lange nach deren Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2009 Aufträge erteilt und Waren bestellt haben. Die Augsburger Staatsanwaltschaft klagt ihn nun wegen Insolvenzverschleppung, Veruntreuung und Betrug an. Nachdem der erste Verhandlungstermin wie erwähnt platzte, weil Urmann „verhandlungsunfähiger erkrankt“ war, will man ihm nun ab 14. Juli den Prozess machen. Der Termin stehe, sagt uns ein Vertreter des Gerichts – momentan gebe es keine Hinweise darauf, dass man erneut vertagen müsse.

Staatsanwalt ermittelt weiter

Nach wie vor ermittelt auch die Regensburger Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit den Massenabmahnungen wegen Betrugsverdacht gegen Urmann. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl bestätigte unserer Redaktion am Donnerstag, dass die Ermittlungen andauerten.

Alle Berichte zu U+C gibt’s hier.

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Kommentare (9)

  • Sebastian Wild

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    Auch der EuGH hat aktuell geurteilt dass der blosse Aufruf einer Website keine Urheberrechtsverletzung ist…

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  • Robert Waldhans

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    Ich würd mir ja wünschen, das solche Anwälte, die einer Straftat rechtskräftig überführt würden, sofort und unwiderbringlich ihre Zulassung als Rechtsanwalt verlieren…

    Nicht das sich der Scheiss über 20 Jahre hinzieht, so wie bei einer gewissen Kanzlei in München….

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  • Carlo

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    Klugscheißern muss es mal auchhart treffen. Hoffentlich ist es auch mal eine Warnung, an die, die da versuchen abzuzocken.

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  • Lothgaßler

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    Der Ermittlungseifer der Staatsanwaltschaft scheint mir nicht besonders groß zu sein. Inzwischen dürften mit und ohne Schweigepflicht alle Spuren verwischt worden sein, die für RA Urmann gefährlich werden könnten. Aus der Sache kommt er wohl mit zwei blauen Augen raus.
    Ohne die Netzgemeinschaft, die sich in diesem Fall gegen einen juristischen Wegelagerer gewehrt hat, wäre diese Red-Tube-Abmahnmasche für Urmann höchstwahrscheinlich erfolgreich verlaufen.

    Die Sache mit der Wurstfabrik hat eine weitaus härtere Gangart verdient. Wenn hier einer der beliebten “Deals” für ein mildes Urteil sorgt, dann stinkts gewaltig.

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  • Me

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    Das Instrument besteht doch! Allerdings verlieren Anwählte nicht automatisch die Zulassung sondern die Rechtsanwaltskammer leitet erst ab Verurteilungen ab einem Jahr ein internes Verfahren ein, dass wiederum mehrmals beinspruchbar ist… blahblahblah. So bleibt er uns noch lange erhalten.

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  • Twix Raider

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    Langsam sollte die Bundesrechtsanwaltskammer Teer & Federn bereitstellen, der lässt aber auch gar nichts aus. Das Argument, einem Anwalt müssen die moralischen Aspekte eines Mandats egal sein, gilt nur für Pflichtverteidiger. Und wenn man sein berufliches Fachwissen für Nebengeschäfte anwendet, hat das Loch endgültig ein Loch. Faule Geschäfte unter Unternehmern mögen ja als normal gelten, nur wenn in deren Verlauf Sozialkassen um Zeche gebracht werden, ist es endgültig Zeit, den Doktorhut zu nehmen und z.B. auf Unternehmensberater umzusatteln. Dem kann alles wurscht sein.

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  • Freiherr v. Schrotbrägen

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    So mancher haette besser einen vernuenftigen Beruf lernen sollen als sich auf solche pseudolegalen Wege des schnellen Geldes einzulassen. Das koennte schlimmer enden als der jemals gedacht hat.

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  • Zwei Jahre auf Bewährung für den Porno-Abmahner | Regensburg Digital

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    […] Kanzlei mit Massenabmahnungen gegen vermeintliche Streaming-Nutzer der Plattform Redtube erlangt. Derzeit erklärt diese Abmahnungen ein Gericht nach dem anderen für unberechtigt. In Regensburg verlor Urmann vergangenes Jahr zudem einen zivilrechtlichen Musterprozess. Hier […]

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