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Urteil im Gerüchte-Prozess

Der Zivilprozess zwischen Petra Betz und Norbert Steiner fand am Donnerstag Mittag vor dem Landgericht Regensburg ein (vorläufiges) Ende. Das (wenig überraschende) Urteil: Bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Einzelfall wird es dem Beklagten (Steiner) untersagt, zu behaupten oder zu verbreiten, die Klägerin (Betz) habe oder hatte ein inzwischen beendetes Verhältnis mit Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Es gebe keinerlei Indizien für die von Steiner aufgestellte Behauptung, so Richter Matthias Clausing in seiner Urteilsbegründung. Auch die vom Zeugen Uwe F. ins Spiel gebrachte große Unbekannte, die von einem Gespräch mit OB-Gattin Edelgard Schaidinger berichtet haben soll, in dem diese sich über das vermeintliche Verhältnis beklagt haben soll, ändere daran nichts. Man wisse nichts von dieser Frau, insbesondere über deren möglichen Aufenthalt im Bezirksklinikum, und könne deshalb auch ihre Glaubwürdigkeit nicht beurteilen. Nun haben Steiner und sein Anwalt Manfred K. Veits einen Monat Zeit, um in Berufung zu gehen. Sollte das der Fall sein, geht die Schlacht ums Gerücht vor dem Oberlandesgericht Nürnberg weiter. Die Gerüchteküche dürfte ungeachtet dessen munter weiter kochen. In den zurückliegenden Prozesstagen wurde mehrfach deutlich, dass das gerichtsmassige Gerücht bei diversen Gelegenheiten Gesprächsthema war.

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Kommentare (2)

  • Norbert Steiner

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    Damit es jeder weiß: Ich werde verurteilt für etwas, was ich nie gesagt habe. Das ist Regensburg life! Der Richter wird schon wissen,über was er urteilte.

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  • Androsch

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    Schon lustig, was man da liest. Hilde Benjamin war auch Richter(in). Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!

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Kommentare sind deaktiviert

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