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Kritik am Unterbringungsrecht

„Über die Hälfte gehört nicht in die Psychiatrie“

Wie kann es sein, dass ein Schwarzfahrer, der dem Kontrolleur einen Faustschlag versetzt elf Jahre in der Psychiatrie verschwindet? Wie kann es sein, dass eine Regensburgerin statt sechs Monaten Haft wegen Körperverletzung mittlerweile über sechs Jahre in der Forensik eingesperrt ist – ohne Aussicht auf Entlassung. Und wie kann es sein, dass das nichts Ungewöhnliches ist, sondern völlig rechtens zu sein scheint? Drei Juristen waren sich am Montagabend einig: Das Unterbringungsrecht muss dringend reformiert werden.

"Mehr als die Hälfte gehört nicht in die Psychiatrie", sagt Richter Tonio Walter. Foto: as

“Mehr als die Hälfte gehört nicht in die Psychiatrie”, sagt Richter Tonio Walter. Foto: as

Es ist eine sachlich und ruhig vorgetragene, aber auch deutliche Kritik, die Professor Tonio Walter am Montagabend an der Universität Regensburg formuliert. „Quo vadis? Innen- und Rechtspolitik“, fragt die Juso-Hochschulgruppe und hat sich drei nicht eben unbekannte Juristen eingeladen, um miteinander zu diskutieren: Neben Walter sitzen MdL Franz Schindler und der Regensburger Strafrechtler Dr. Jan Bockemühl am Podium. Und während das Trio bei anderen Themen (die im Rahmen dieses Artikels keine Rolle spielen) rege diskutiert, ist man sich beim Unterbringungsrecht einig: Eine Reform ist überfällig, oder, wie es Bockemühl ausdrückt: „Das System muss wieder rechtsstaatlicher werden.“

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Unterbringungsdauer immer länger

Seit Jahren steigt die Zahl von Personen, die im Maßregelvollzug untergebracht sind. Waren es 1996 noch 3.000 Personen, die dort per gerichtlicher Anordnung landeten, so lag die Zahl im Jahr 2012 bei 6.750. Mit der objektiven Entwicklung der schweren Kriminalität hat das nichts zu tun. Diese ist, da ist sich das Podium einig, seit Jahren rückläufig.

Laut Franz Schindler ist die Zahl der Unterbringungsanordnungen in den letzten Jahren sogar gesunken. Was allerdings stetig steigt ist die Verweildauer der Patienten oder Straftäter – ja was denn eigentlich?

Das Unterbringungsrecht ist, so Tonio Walter, ein Fremdkörper im Strafgesetzbuch. Die Betroffenen sind nämlich allenfalls eingeschränkt schuldfähig – insofern gehe es eben gerade nicht um Strafe oder Vergeltung. Im Vordergrund steht der Gedanke auf Resozialisierung, auf Heilung einerseits und der Schutz der Gesellschaft andererseits.

„Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird nicht ernst genommen“

Wer bei einer Straftat aufgrund eines psychischen Defekts nur eingeschränkt oder nicht schuldfähig ist und bei wem zu erwarten ist, dass er weitere erhebliche Straftaten begehen könnte, der kann per richterlicher Anordnung nach §63 im Maßregelvollzug untergebracht werden, in der geschlossenen Psychiatrie.

„Eine erhebliche Straftat ist in der Praxis ziemlich wenig“, sagt Tonio Walter, selbst Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Laut gängiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handle es sich dabei um Taten, die „in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen“. Ein schwammiger Begriff.

Treffen all diese Voraussetzungen zu, kann der Betroffene zeitlich unbegrenzt in der Psychiatrie landen. „Und wer einmal dort ist, kommt oft nur schwer wieder heraus“, sagt Walter. Zwar gelte eigentlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, „aber daran hat man es fast nie scheitern lassen“.

Die Regensburgerin Ilona Haslbauer etwa, über deren Fall wir mehrfach berichtet haben, sitzt seit mittlerweile fast sieben Jahren in der Forensik – für ein Delikt, das unter normalen Umständen eine halbjährige Haftstrafe nach sich gezogen hätte. Walter erwähnt das Beispiel eines Schwarzfahrers, der dem Kontrolleur einen Faustschlag versetzte und elf Jahre in der Psychiatrie verschwand.

„Wir werden uns damit abfinden müssen, dass es keine 100prozentige Sicherheit geben kann.“

"Sicherheitswahn auf Kosten des Rechtsstaats." Dr. Jan Bockemühl.

“Sicherheitswahn auf Kosten des Rechtsstaats.” Dr. Jan Bockemühl.

„Es ist bekannt, dass über die Hälfte der Untergebrachten in der Psychiatrie da nicht hingehört“, sagt Walter, ohne dies näher zu erläutern. Für ihn ist eine regelmäßigere Überprüfung der Gründe für die Unterbringung ein wichtiger Schritt bei einer Reform des Unterbringungsrechts. Auch müssten die Anforderungen, um eine Fortdauer der Unterbringung anzuordnen mit der Zeit immer höher werden und nicht über all die Jahre gleich bleiben. Generell dürfe die maximale Unterbringungsdauer nicht über der maximalen Haftstrafe liegen, die einem psychisch gesunder Straftäter für dieselbe Tat drohen würde.

Strafverteidiger Bockemühl geht hier sogar noch einen Schritt weiter. Wenn man bedenke, dass der maximale Strafrahmen bei psychisch gesunden Tätern so gut wie nie ausgeschöpft werde, müsse man hier sogar noch unter das Höchstmaß gehen. „Es kann nicht sein, dass der psychisch Kranke gegenüber dem gesunden Straftäter noch benachteiligt wird.“

Alle drei, Bockemühl, Schindler und Walter, mahnen zu einer neuen Kultur in der Rechtsprechung im Speziellen, aber auch der Gesellschaft im Allgemeinen. Sachverständige müssten sich wieder häufiger trauen, für eine Entlassung zu plädieren. Richter dürften sich nicht ständig hinter Sachverständigen verschanzen. Die einzige Chance, Dauer und Zahl der Unterbringungen zu verringern, so Walter, „ist es, denen eine Chance zu geben, die in der Psychiatrie sitzen“. Natürlich gebe es immer ein gewisses Risiko, aber, das ergänzt Bockemühl: „Wir werden uns damit abfinden müssen, dass es keine 100prozentige Sicherheit geben kann.“ Dieser Sicherheitswahn gehe letztlich auf Kosten des Rechtsstaats.

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Kommentare (20)

  • Lothgaßler

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    Die Definition dessen, was als “psychisch krank” bzw. “abnorm” zu gelten hat, ist schwierig, und das Vermessen des Normalen bzw. Abnormalen im objektiven Maßstab deshalb auch kaum möglich. Wenn keine organische Erkrankung oder eine Vergiftung nachgewiesen werden kann, dann gilt allein das Wort des Psychologen/ Psychiaters. Wenn dann die Schuldeinsicht fehlt, weil man sich ungerecht behandelt fühlt, dann ist Mensch verloren.

    Keine Frage, es muss sich in diesem Punkt etwas verändern. Die Juristen machen die Gesetze nicht, aber ihr Einfluss ist so klein nun auch wieder nicht. Es sitzen viele von ihnen in Landtagen und im Bundestag. Genau dort werden Gesetze eingebracht und beschlossen.

    Neben den Juristen müssen die Seelenerkunder und -erklärer sich ihrer Verantwortung stellen. Ihre Gutachten und Stellungnahmen sind die Grundlage für das Wegsperren. Erklärt die Grenzen eurer Objektivität! Wo bleibt die Therapie, wo die Begleitung (sofern denn nötig) außerhalb der Zwangsunterbringung?
    Scheinbar kommt das teurer als einsperren, womit das Thema Menschenwürde auch erledigt ist.

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  • marie

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    Den Schaden, die Suizide, all das menschliche Leid, das ein Psychiater zu verantworten hat, ist diesem Menschen egal.

    Mollath “Da kommen Leute gefährlicher raus als sie reingekommen sind.” Unsere Sicherheit ist dadurch in Gefahr. Die Psychiatrie soll ausgelöscht werden. ICh bin der Meinung, nur das Gefängnis sollte existieren dürfen.

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  • erik

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    Wie kann es sein, dass ein Schwarzfahrer, der dem Kontrolleur einen Faustschlag versetzt elf Jahre in der Psychiatrie verschwindet?
    Wie kann es sein, dass ein Politiker mit 1,75 Promille einen Unfall mit einen Toten, einen Schwerverletzten verursacht, mit einer Bewährungsstrafe davonkommt und später Verkehrsminister und dann Vorstand der Deutschen Bahn wird. Wie kann das sein?
    Das kann sich doch jeder, der sich noch nicht der totalen Fernsehverblödung der Medienmafia hingegeben hat, an den eigenen Fingern abzählen!

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  • erik

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    Hinweis zur Lösung: Parteibücher, privilegierte Posten in der Justiz und eine Brise spätrömische Dekadenz spielen eine Rolle bei der Lösung des Rätsels!

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  • MacPaul

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    Die so genannte Psychiatrie war schon immer im Kern faschistisch, ein Mittel zur Unterdrückung und Machtausübung – was in Bayern fleißig angewandt wird – und bietet vielen, ebenfalls sagen wir mit Problemen beladenen Menschen, die Möglichkeit ihre eigene Agenda zu verfolgen, so wie potentiell alle (rechts-)staatlichen Institutionen. Das ist das eigentliche Kernproblem, deshalb darf die Psychiatrie eigentlich nichts mit Vollzug zu tun haben, sondern wenn überhaupt mit Heilberufen, die maximal eine Unterbringung auf kürzere Zeit ermöglicht und nur bei sehr schweren Fällen eine permanente Unterbringung und Versorgung. Wie diese für solche Fälle aktuell aussieht, konnte ich persönlich einmal mitansehen, es haben sich meine Nackenhaare gesträubt.

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  • helmutkarsten

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    Immer, wenn die Tatsachenbeweise nicht reichen und das erwuenschte Urteil nicht ‘tragen’, eilt die forensische Psychiatrie, gegen gute EUR, der Justiz gerne zu Hilfe. Nur selten sind die Gutachter derart selten dooof, dass sich die Gutachten, bei mir im Straf- und Zivilprozess von vornherein als korruptes Machwerk outen. Im Zivilprozess habe ich wenigstens ein ‘Entbindungsersuchen’ der Gutachter (Mz.) erreicht. Im Strafprozess wurde die Tatsache, dass dem Gutachten die Vorgeschichte meines Gegenspielers der Notwehrsache, zugrunde gelegen hat – voellig ignoriert ! Wenn Sie meinen Namen googeln finden Sie die Homepage. Klicken Sie auf Paragraf 64 – lessen Sie ganz und auf ‘Uni-Erlangen’ finden Sie dann die Wiederholung der ganzen Sch…….. , nur mit umgekehrten Vorzeichen.

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  • Caroline Thongsan

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    Warum nur ,,über die Hälfte”? Keiner sitzt zu Recht in der Psychiatrie. Wer anderen Schaden zufügt, fällt ins ganz normale Rechtssystem. Made in Auschwitz. Psychiatrie: Der unsichtbare Krieg 2013 (ISBN 978-3-9816088-0-9)

    Klappdeckeltext: Die Autoren dieses Buches vertreten die These: Psychiatrische Hypothesen, wie auch die psychiatrische ,,Behandlung“ mit Psychopharmaka, etc. bringen für die Allgemeinheit Schäden statt Nutzen und dass das ,,Stimmenhören“ (Paranoide Schizophrenie genannt) keine Krankheit, sondern ein wertvolles Phänomen ist, mit dem man leben lernen kann, sollte, sogar müsste, um die Menschheit aus der bis jetzt kreierten Realität heraus– und weiterzuzubewegen. Leseprobe: http://de.slideshare.net/AndrzejSkulski/made-in-auschwitz-psychiatrie-der-unsichtbare-krieg-2013leseprobe

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  • Eberhard

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    Viele gute Kommentare- ich schliesse mich den meisten an.
    Zwangspsychiatrie sollte es- meiner Ansicht nach – nur fuer Moerder und Kinderschaender geben. Alle andere haben da nichts zu suchen. Der Fall Ilona Haslbaur ist besonders schockierend.

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  • behinderetenrechtskonvention

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    Nicht zu vergessen : ” Wie kann es sein, daß betreute Menschen oft ohne Unterbrechung jahrelang( vorsorglich)nach § 1906 BGB geschlossen untergebracht werden und psychiatrisch behandelt werden,weil die Gefahr von Selbstverletzung und Fremdverletzung ( vgl. Autoaggressionen und Aggressionen etc. )besteht, obwohl sie niemals eine Straftat begangen haben ? “

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  • Claudia Sckaer

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    Seit wann ist es Gutachtern erlaubt das Gegenteil über eine Person schreiben dürfen, als das sie ist? Das gehört verboten. Das was zählt ist die Person. Die Aussage der Person. Nicht der Schrott der nach denjenigen ausgelegt wird, die nur unter die Räder bringen wollen. Um die Aussage zu verdrehen und zu negieren, braucht es keinen Gutachter. Es geht um die Aussage, das Wort der Person. Nicht um die Wörter einer fremden Person, es geht um das was eine Person ausmacht und nicht um das was der Gutachter daraus macht, was nur zum Verdienst und zur Ausgrenzung derer dient, die damit Geld verdienen.

    In den Kopf schauen kann keiner. So lange nichts geschehen ist kann keine Gefährdung unterschoben werden.

    Ich möchte zu gerne wissen, wer bei einer richterlichen Anhörung die innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss, einen Anwalt dabei hat. Das ist meistens nicht der Fall. Der Psych. ist in der Anhörung. Klar der will Geld verdienen. Die Station voll bekommen, Medikamente verabreichen. Jeder der untergebracht werden soll, den man weg haben will, der wird dann auch untergebracht. Der Richter und der Psych. lächeln sich an, geben sich freudig die Hände. Und zuvor stand der Pharmakavertreter vor der Richtertür. Da kann ein jeder sagen er ist gesund. Es wird schon seinen Grund haben warum sie hier sind und dann ist betreffende Person für 6 Wochen verschwunden. Und während dieser Zeit kommen die Drohungen und wenn sie die Medikamente nicht nehmen, dann sorge ich dafür dass sie 6 Wochen länger bleiben. Richterentscheidung, Verteidigung, Anhörung? Die Entscheidung trifft der Psych. weil der Richter keiner ist. Anhörung? Null! Der Richter spricht und schreit und einem selbst wird der Mund verboten. Es kommt zum Duell wer lauter schreien kann. Und wenn man dann geschrien hat, weil man nicht geduckmäusert hat, was ohnehin egal ist, denn wer duckmäusert wird untergebracht und wer verbal aggressiv ist auch. Weil psychisch krank ist man auf jeden Fall.
    Alle Amokläufere hatten Psychopharmka genommen und da will unser einer weiß machen, die Welt ist in Ordnung wenn die Menschen mit Giftstoffen vollgepumpt sind.
    Und Suizide gibt es mit oder ohne Psych. Mit Psych. mehr als ohne, denn gerade deswegen.
    Lasst uns Richter, Gutachter und Jugendamtsmitarbeiter, das Schadenpack dort hin bringen, wo sie uns haben wollen, sie haben es verdient.
    Anhörung zum Unterbringungsgesetz?
    Fehlanzeige! Die Öffentlichkeit wurde weggeschickt und musste gehen. Was sind das für Abgeordnete, die hinter der Tür ein Gesetz auf den Weg bringen, hinter dem das Volk nicht steht. Volksvertreter?
    Hier heißt es Volk steh auf.

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  • krang2

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    Wie kann es sein, daß “weniger Schuld” zu “mehr Strafe” führt?!

    Hier ein gerechter, kostensparender und effektiver Weg:

    ALLE Straftäter bekommen die ihrer Tat angemessene Strafe im normalen Gefängnis. Die vermindert Schuldfähigen bekommen zusätzlich eine Therapie.
    Wer besonders gefährlich ist (egal, ob asozial oder abnormal), bekommt eben die Höchststrafe, die das entsprechende Gesetz hergibt. Alles andere verstößt schon allein gegen den Gleichheitsgrundsatz.

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  • jens

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    Oben verstehe ich Bockemühl. Aber hier:
    „Wenn es zu einem Geschlechtsakt kommt, der nicht gewollt ist, ist es … eine Beleidigung … (und) möglicherweise jemandem unangenehm.“ Bockemühl findet, dass ein „Nein“ alleine nicht ausreicht, um eine Vergewaltigung zu definieren.
    http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Regensburger-Rechtsanwalt-ist-gegen-haerteres-Sexualstrafrecht;art1172,247772
    Zumindest den Bezug auch zu den Strafrahmen von Nötigung und Körperverletzung hätte B. ansprechen sollen. Auf Vergewaltigung folgt oft lange wiederkehrendes Leiden des Opfers. Wer das “Nein” nicht respektiert, übt regelmäßig Zwang aus. Bockemühles Subtext, der Zwang könnte dem Opfer “möglicherweise” doch nicht unangenehm sein, wirkt rechtsfremd, wirkt infam.

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  • Angelika Oetken

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    Das erste, was ich mich in dieser Angelegenheit gefragt habe ist, wer die entsprechenden forensischen Kliniken betreibt. Also an den Patienten verdient.

    Überall da, wo Geld gemacht werden soll, ist es notwendig, dass die eingesetzten Mittel gerade so hoch sind, dass sie den Zweck erfüllen. Desto höher fällt der Verdienst aus.

    Warum sollte also eine auf Gewinn ausgelegte Klinik sich Sexualstraftäter, Serienmörder oder Menschen mit schwerer Hirnschädigung als Klientel wählen, wenn es auch schizoide Schwarzfahrer, Menschen mit Asperger-Syndrom, die zwanghaft Federhalter klauen oder chronisch Depressive, die ihre Miete nicht zahlen im Angebot gibt?

    Die sind sozial integrierbar, kompatibel und pflegeleicht. Wehren können die sich gegen die Unterbrechung nicht, denn sie haben ja eine Diagnose.

    Die wirklich gefährlichen, nicht so einfach zu beaufsichtigenden, lässt man dagegen möglichst schnell wieder auf die Menschheit, insbesondere auf Kinder los. Immerhin geht es ja um die Bürgerrechte dieser durchgeknallten Gewohnheitsverbrecher.

    Und: wir alle wissen ja… nur Kinder mit Opferpersönlichkeit werden missbraucht. Die Schwachen, auf die unsere Gesellschaft sowieso verzichten kann. Dieses letzte Statement ist natürlich sarkastisch gemeint, aber angesichts der “Kinder-Stärkerei” nicht von der Hand zu weisen. Und ein Rest der braunen Gehirnwäsche steckt da auch noch drin, die von “zäh-wie-Leder, hart-wie-Kruppstahl” und vom “lebensunwerten Leben”.
    Ich wünsche mir, dass wir das ganz schnell aufarbeiten und uns von sowas distanzieren.

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden

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  • Angelika Oetken

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    @jens,

    was die Äußerungen von Herrn Bockemühl zur Vergewaltigung angeht: es handelt sich bei ihm um einen recht jungen Mann. Insofern möchte ich ihm sein Unwissen in Bezug auf die sexuelle Praxis nachsehen. Es geht ihm sicherlich wie vielen seiner Alters- und Geschlechtsgenossen auch. Die Kenntnis über die doch recht komplexen Zusammenhänge der menschlichen Sexualität sind lückenhaft.

    Was das “Nein” angeht: schon allein damit die weibliche Physis den doch recht aggressiv-mechanischen männlichen Geschlechtsakt unbeschadet übersteht, hat die Natur sich allerhand einfallen lassen. Zum Beispiel das Phänomen der Lubrifikation. Was nur bei sexueller Erregung eintritt. Respektive durch Gleitmittel ersetzt werden kann. Was diese Stoffe nicht schaffen ist es, die weiblichen Innereien sich weiten zu lassen. So dass eine Penetration nicht als schmerzhaft erlebt wird. Sondern bestenfalls als lustvoll.

    Jedem Mann, der das nicht glauben mag, empfehle ich einen Selbstversuch: sich einen unlackierten Holzbesenstil in den Allerwertesten zu schieben. Effekt ist vergleichbar mit dem einer Vergewaltigung. Mit Unterschied, dass man(n) den Versuch jederzeit abbrechen kann, der Besenstil nicht schreit, grunzt, droht, nach Alkohol stinkt, kein Smega irgendwo kleben hat, mit deren mikrobieller Plantage er die eigenen Innereien infiziert. Wenn Herr Bockemühl meint, so etwas über sich ergehen lassen zu müssen, komme lediglich einer “Beleidigung” gleich. Nun gut.

    Und: viel Spaß beim Selbstversuch. Es soll ja Männer geben, die meinen, das was sie unter Sex verstehen, mache auch Frauen automatisch Freude.

    Sarkasmusmodus: aus. Ich gehe wieder zum appetitlicheren Part über.

    Insgesamt kann natürlich das Strafrecht nur einen Teil dazu beitragen, tradierte kulturelle Übereinkünfte und Verhaltensweisen zu verändern. Gerade in so einem stark tabuisierten und dadurch mystifizierten Bereich wie der Sexualität.

    Aber es trägt bei.

    Den Rest müssen die Menschen selbst erledigen. Männer, indem sie sich informieren, mit ihren Partnerinnen sprechen und lernen, auch auf nonverbale Signale zu achten, Frauen, indem sie nicht davon ausgehen, Männer könnten Gedanken lesen. Oder wüssten irgendwas über Sexualität, was über das hinausgeht, was sie in irgendwelchen Pornos gesehen haben.

    Wer das nicht in Eigenregie lernt, sollte sich professionelle Hilfe holen. Oder darauf verzichten, anderen Menschen die eigene primitive Sexualität überzustülpen.

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

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  • Angelika Oetken

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    http://www.taz.de/NULL/!141807/
    “Kaum auszuhalten”

    Ich wünsche Herrn Mollath und seinen UnterstützerInnen viel Erfolg und auch eine große Portion Glück.

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

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  • Jens

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    Ist Dr. Jan Bockemühl für härteres Sexualstrafrecht?

    Dieser bestreite nicht, “dass sexuelle Übergrife jeglicher Art traumatisierende Erlebnisse für die Opfer darstellen”, weiß nun im Wochenblatt Anwaltskollege Reiser – nach Abstimmung mit Bockemühl? Zeigt diese “ausgleichende” Übertreibung in die Gegenrichtung ein Bedauern an? Zunächst zeigt Reiser auf, dass Bockemühle sich gegen die Freisprüche wende, weil die zum Geschlechtsverkehr gezwungene sich nicht gewehrt habe. Damit ist Bockemühl zumindest für härtere Rechtsanwendung.

    Mörderisches Tottrampeln ist logisch “zumindest” eine Körperverletzung. Dies zu sagen, würde dennoch wie eine Verharmlosung wirken und provozieren. Bockemühl würde demgemäß sicher nicht bestreiten, dass eine Beleidigung viel seltener ein traumatisierendes Erlebnis für das Opfer darstellt, also grundsätzlich harmloser ist, sondern Bockemühl wollte provozieren (oder mit Reisers Worten “Stimmung machen”), erst recht mit seiner Bewertung “möglicherweise unangenehm”.

    Provokation zielt meist auf Änderung ab, hier auf Änderung der Gesetzeslage. Eine auch nur halbwegs nachvollziehbare Argumentation gegen schärferes Sexualstrafrecht (Wochenblatt) jedenfalls lässt auch Reiser nicht erkennen.

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