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"Mildere Mittel als Haft"

Tretzel kommt gegen Kaution frei

Das Landgericht Regensburg hat nun auch die beiden Haftbefehle gegen Volker Tretzel außer Vollzug gesetzt. Anders als bei Joachim Wolbergs und Franz W. geschah das dieses Mal ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft. 

gericht

Die Pressemitteilung des Landgerichts im kompletten Wortlaut:

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Im Ermittlungsverfahren gegen Joachim Wolbergs und andere wegen Korruptionsverdachts hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg nach den Freilassungen des Regensburger Oberbürgermeisters und eines früheren Mitarbeiters der Firma Bauteam Tretzel GmbH (BTT) mit Beschluss vom 13. März 2017 auch den Haftbefehl gegen den Bauunternehmer Volker Tretzel außer Vollzug gesetzt. Dem Beschuldigten wird Bestechung und Vorteilsgewährung vorgeworfen. Das Amtsgericht Regensburg hatte am 16. Januar 2017 wegen dringenden Tatverdachts Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Der Haftbefehl stützt sich auf Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Aufgrund des Haftbefehls war der Beschuldigte am 18. Januar 2017 festgenommen worden und befand sich seither in Untersuchungshaft. Seine Haftbeschwerde führte, wie bei den zuvor aus der Untersuchungshaft entlassenen Mitbeschuldigten, nicht zur Aufhebung des Haftbefehls, weil das Beschwerdegericht, der Vorinstanz folgend, vom Vorliegen der Haftvoraussetzungen ausging.

Allerdings gelangte die Wirtschaftsstrafkammer wiederum zu der Prognose, dass die Haftzwecke mit milderen Mitteln als dem Vollzug der Untersuchungshaft zu erreichen seien, und ordnete im Rahmen der Außervollzugsetzung entsprechende Auflagen an. Bei der Risikoabwägung kam dem Beschuldigten zugute, dass die Verdunkelungsgefahr sich nach Auffassung des Beschwerdegerichts infolge des Fortschreitens der Ermittlungen zwischenzeitlich reduziert hatte. Im Hinblick auf den weiteren Haftgrund der Fluchtgefahr wurde die Freilassung, neben anderen Maßnahmen, zusätzlich von einer Kautionsleistung abhängig gemacht.

Ebenfalls mit Beschluss vom 13. März 2017 setzte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg den zweiten Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar 2017 gegen den Beschuldigten außer Vollzug. Dem Beschuldigten wird darin zur Last gelegt, den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Regensburg, Hans Schaidinger, bestochen zu haben.

Als Haftgrund führt der Haftbefehl Fluchtgefahr an. Dieser zweite Haftbefehl wurde gegen den Beschuldigten aktuell nicht vollzogen, wäre aber bei einer Beendigung der Untersuchungshaft im anderen Verfahren zum Tragen gekommen. Das Beschwerdegericht entschied sich auch insoweit für eine Aufrechterhaltung des Haftbefehls.

Nach Aktenlage konnte es zwar lediglich den dringenden Verdacht einer Vorteilsgewährung feststellen. An der Annahme von Fluchtgefahr änderte diese vorläufige rechtliche Bewertung jedoch nichts. Die Außervollzugsetzung des Haftbefehls und deren Ausgestaltung durch Auflagen erfolgten analog zu den einschlägigen Regelungen des ersten Aussetzungsbeschlusses.

Bei Nichterfüllung der zur Abwendung des Vollzugs der Untersuchungshaft erteilten Auflagen müsste der Beschuldigte mit einer erneuten Inhaftierung rechnen. Im Fall der Flucht oder eines Fluchtversuchs würde zudem seine Kaution verfallen. Ob die Haftbefehle zu gegebener Zeit aufgehoben werden können, hängt vom weiteren Verlauf der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg ab.

Der Beschuldigte hat die Möglichkeit, die Beschlüsse des Landgerichts Regensburg vom 13. März 2017 mit der weiteren Beschwerde anzufechten. Dasselbe gilt für die Staatsanwaltschaft Regensburg, die sich diesmal, anders als in den Beschwerdeverfahren der beiden Mitbeschuldigten, nicht für eine Außervollzugsetzung der Haftbefehle ausgesprochen hatte. Zuständiges Rechtsmittelgericht ist das Oberlandesgericht Nürnberg.

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Kommentare (6)

  • Tessa Hundertschön

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    Gott sei dank, sans wieda alle dahom.

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  • Angelika Oetken

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    “…keine Bestechung, sondern lediglich Vorteilsgewährung”…

    Macht sicher einen Unterschied aus. Beim ersten Lesen dachte ich: “Raider heißt jetzt Twix”.

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  • mkveits

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    Von der Herrschaft des Rechts – rule of law – ist in dem verlinkten Beitrag die Rede, von furchtlosen Staatsanwälten und davon, dass man zwar, wie Trump, unfügsame Staatsanwälte feuern kann, aber: “You Can´t Fire the Rule of Law”.
    http://www.commondreams.org/news/2017/03/12/you-cant-fire-rule-law-warren-joins-chorus-blasting-us-attorneys-firing

    Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die aktuelle Regensburger Furchtlosigkeit gegen potentielle Weisungen, die sich dem Eindruck sachgrundlosen Inhalts nicht entziehen können, generell durchsetzen wird.

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  • Lothgaßler

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    Tretzel musste frei kommen, nachdem alle anderen Mitinhaftierten schon unter Auflagen frei gekommen waren, das war zu erwarten.
    Die Sachlage um Schaidinger dagegen wurmt mich, aber ich habs befürchtet: Alt-OB Schaidinger kommt mit einem blauen Auge davon. Ausgerechnet die Person, welche mutmaßlich das “System” zur Blüte gebracht hat. Die Staatsanwaltschaft scheint sich auch mit einigen wenigen aber gut belegbaren Fällen zu begnügen. Damit ist für mich auch klar, dass die Rolle der Verwaltung juristisch erst einmal nicht aufgearbeitet wird. Auch beim Strafmaß wird sich dies wohl auswirken. Der Sumpf wird nicht trocken gelegt, aber es wird ein Schild aufgestellt: Erwischen lassen verboten!

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  • Angelika Oetken

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    “Der Sumpf wird nicht trocken gelegt, aber es wird ein Schild aufgestellt: Erwischen lassen verboten!”

    @Lothgaßler,
    die Blaupause dazu liefert doch die Haltung des Klerus zu seinen Missbrauchsfällen, das Bistum Regensburg setzte die vatikanische Vorgabe besonders eifrig um: Nicht die Straftat wird sanktioniert, sondern dass man sie nicht effektiv genug vertuscht hatte.

    VG
    Angelika Oetken

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Kommentare sind deaktiviert

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