24 Nov2010
Tennessee Eisenberg: „Rechtsweg ad absurdum“
„Das ist ein Fall, der nur im Gerichtssaal und nicht am Reißbrett entschieden werden kann“, so die Überzeugung des Regensburger Strafrechtlers Dr. Jan Bockemühl. Wie bereits gestern gemeldet, haben die Eltern von Tennessee Eisenberg am Montag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, um die Todesumstände ihres Sohnes in einem öffentlichen Gerichtsverfahren klären zu lassen.
Der Musikstudent war bei einem Polizeieinsatz am 30. April 2009 erschossen worden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg stellte das Verfahren gegen die beteiligten Polizisten mit der Begründung Notwehr bzw. Nothilfe ein und wurde in ihrer Entscheidung von der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Nürnberg den Klageerzwingungsantrag der Familie nach monatelanger Prüfung abgelehnt.
Mit Bockemühl, der Münchner Juristin Ricarda Lang und dem Karlsruher Rechtsanwalt Till Günther sind es drei bundesweit bekannte Juristen, die diese Entscheidung angreifen. 90 Seiten umfasst die Beschwerde, der Anhang füllt mehrere Leitz-Ordner.
Bei dem Polizeieinsatz am 30. April 2009 schossen zwei Beamte insgesamt 16 Mal. Eisenberg wurde zwölf Mal getroffen. Sein Mitbewohner hatte zuvor die Polizei alarmiert, weil er von Eisenberg mit einem Messer bedroht worden sei. Die Polizeibeamten trafen in seiner Wohnung im ersten Stock auf den 24jährigen, der ihnen mit dem Messer in der Hand entgegen ging. Sie zogen sich über die Treppe zurück – Pfefferspray und Schlagstock sollen ihren Aussagen zufolge keine Wirkung gezeigt haben. Im Eingangsbereich des Hauses kam es schließlich zu den tödlichen Schüssen.
Das Oberlandesgericht Nürnberg sieht den Schusswaffengebrauch als gerechtfertigt an. Es sei „mit erheblicher Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen, dass die beiden Beamten in Notwehr gehandelt hätten und entsprechend dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ nicht verurteilt werden könnten, heißt es in der Abweisung des Klageerzwingungsantrags. Eisenberg sei „in seiner Handlungsfähigkeit durch die bereits erlittenen Schussverletzungen nicht entscheidend eingeschränkt“ gewesen.
Insbesondere hier setzt die Verfassungsbeschwerde an.
Bereits die erste Kugel, die Eisenberg traf, durchschlug sein Knie. Zwar ziele die Beschreibung, dass Eisenberg auf den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock nicht reagiert haben soll „offensichtlich darauf ab, ihn als Irren darzustellen“, so die Rechtsanwälte. „Aber selbst wenn er aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation keine Schmerzen gespürt haben sollte, konnte er nach dem ersten Schuss allenfalls noch humpeln“, sagt Bockemühl. Das sei auch gutachterlich bestätigt. Das Oberlandesgericht hingegen beziehe sich ausschließlich die Aussagen der beteiligten Beamten, ohne diesen (und andere) „gewichtige Widersprüche“ aufzuklären.
Gerade das Klageerzwingungsverfahren sei aber als Möglichkeit für jeden gedacht, Entscheidungen der Staatsanwaltschaft zu überprüfen. Das Oberlandesgericht könnte dazu entweder weiter zu ermitteln oder Zweifelsfälle einer Hauptverhandlung mit offenem Ausgang zuzuführen.
Beides geschah in diesem Fall nicht. Stattdessen habe sich das OLG Nürnberg „zu Unrecht“ auf den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ berufen und damit die Grundrechte der Familie verletzt, so Bockemühl. „Damit wird der Zugang zum Rechtsweg komplett ad absurdum geführt.“
Und eine Frage dürfte sich nicht nur Bockemühl stellen: „Wäre das Verfahren auch eingestellt worden, wenn hier nicht Polizisten geschossen hätten?“
Am heutigen Mittwoch haben die drei Rechtsanwälte der Familie eine Presseerklärung abgegeben. Wir veröffentlichen sie hier im Originalwortlaut:
Die Eltern des am 30. April 2009 bei einem Polizeieinsatz getöteten Studenten Tennessee Eisenberg haben am 22. November 2010 Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts vom 19. Oktober 2010, mit dem ihre Klageerzwingungsanträge als unbegründet verworfen wurden.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte das gegen zwei der beteiligten Polizeibeamten eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen der in Betracht kommenden Straftatbestände des Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, der fahrlässigen Tötung oder der fahrlässigen Körperverletzung eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht bestehe. Es werde jedenfalls nicht widerlegt werden können, dass die beteiligten Beamten in Notwehr gehandelt hätten.
Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat der dagegen erhobenen Beschwerde der Eltern von Tennessee Eisenberg keine Folge gegeben.
Schließlich hat das Oberlandesgericht mit dem jetzt angegriffenen Beschluss den förmlichen Klageerzwingungsantrag verworfen.
Auch das Oberlandesgericht geht davon aus, dass die sechzehn Schüsse auf Tennessee Eisenberg, von denen zwölf trafen, durch Notwehr gerechtfertigt waren. Das Oberlandesgericht meint, die vier unmittelbar am Tatort eingesetzten Beamten hatten keine andere und insbesondere keine zumutbare Möglichkeit gehabt, Tennessee Eisenbergs Herr zu werden, als er – ein Küchenmesser in der Hand haltend – im Hausflur seines Wohnhauses auf die Beamten zuging und sie auf deren Warnrufe hin aufgefordert habe, auf ihn zu schießen. Das Oberlandesgericht stellt fest, dass der erste Treffer ein Durchschuss des linken Knies gewesen ist und Tennessee Eisenberg danach nur noch humpeln konnte. Gleichwohl sei er noch aktionsfähig gewesen und habe eine unmittelbare Gefahr für die Beamten dargestellt.
Mit der Verfassungsbeschwerde rügen die Eltern eine Verletzung ihres Rechts auf effektiven Rechtsschutz sowie ihres Rechts auf willkürfreie Rechtsanwendung.
Das Oberlandesgericht hat nach Überzeugung der Beschwerdeführer grundlegend verkannt, dass das Klageerzwingungsverfahren gerade dazu dient, solche Zweifelsfalle wie den vorliegenden vor Gericht zu bringen, deren Ausgang entscheidend davon abhängt, ob das Gericht nach vollständiger und erschöpfender Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung bei seiner Gesamtwürdigung noch immer Zweifel hegt die dann – aber erst dann – zugunsten des oder der Angeklagten wirken.
Indem das Oberlandesgericht diese Zweifelsentscheidung vorverlagert und der Sache nach gleich selbst getroffen hat, verwehrt es den Beschwerdeführern das Recht, die Vorwürfe gegen die Beamten in öffentlicher Hauptverhandlung erörtert und geprüft zu sehen – mit offenem Ausgang. Ferner sind die Ausführungen in dem Beschluss in sich widersprüchlich, weil sie effektiv nicht berücksichtigen, dass Tennessee Eisenberg gleich mit dem ersten Treffer einen Kniedurchschuss erlitten hatte. Dazu hat ein Sachverständiger angegeben, ein solcher Durchschuss beeinträchtige die Statik des Seins und führe dazu, dass der Betroffene nur noch humpeln könne.
Das Oberlandesgericht meint unter Berufung auf die Angaben der beteiligten Beamten Tennessee Eisenberg habe sich weder durch den vorhergegangen Einsatz von Reizgas noch durch Hiebe mit einem Schlagstock beeindrucken lassen und sei auch nach den ersten Treffern aus den Schusswaffen noch völlig unbeeinflusst gewesen und habe die Beamten nur immer wieder zum Schießen aufgefordert.
Das zielt erkennbar darauf, Tennessee Eisenberg als Irren darzustellen, der tatsächlich nur durch eine Vielzahl von Schüssen aufgehalten werden konnte. Aber: ein durchschossenes Knie ist vor allem ein biomechanisches Problem. Auch ein Irrer kann auf einem kaputten Knie nicht so stehen und gehen wie auf einem gesunden. Das wirft offensichtlich Fragen auf, die das Oberlandesgericht sich aber nicht gestellt, sondern unter alleinigem Rückgriff auf die Angaben der Beamten übergangen hat.
Dieter More
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Wer war der Mitbewohner ? Was macht er heute ? Wann zog er in die WG ein ? Oder -wann zog T.E in die WG .Worüber könnten die beiden gestritten haben ?
mfg
DM
Bürger
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Bislang haben sich schon viele Juristen, auch unabhängige Richter diverser staatlicher Stellen mit dem Vorgang befasst. Sie kamen alle zu dem Ergebnis, daß den seinerzeit wegen des Verhalten des Eisenberg (bekanntlich hatte er damit gedroht, einen Mitbewohner umzubringen) zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten keine berechtigten Vorwürfe gemacht werden können.
Demgegenüber versuchen von der Familie beauftragte Rechtsanwälte (im Volksmund auch “Mietmäuler” genannt). ein von ihrem Auftraggeber gewünschtes, anderes Ergebnis herbeizuführen.
Ob die angeheuerten Anwälte tatsächlich glauben, daß die Richter des Verfassungsgerichts zu einem anderen Ergebnis, als die Richter des OLG kommen?
Andreas
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Eigentlich müsste die Klagebegründung noch weiter gehen und sich gegen die bayerische Staatsordnung richten, in der die Staatsanwaltschaft wegen ihrer Weisungsgebundenheit zur Exekutive zu zählen ist. Da die Polizei auch zur Exekutive zählt, sieht sich der an der Rechtmäßigkeit einer Exekutivmaßnahme zweifelnde bayerische Bürger derselben Staatsgewalt gegenüber, die auch die Exekutivmaßnahme zu verantworten hat.
Die Verfassung der Bundesrepublik schreibt die horizontale Gewaltenteilung in Artikel 20 (2) ausdrücklich vor und forder in Artikel 28 (1), dass auch die Ordnung in den Ländern diesen Grundsätzen unterliegen muss.
Veits M.
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Im Anschluss an ANREAS kann ich verlinken auf die NEUE RICHTERVEREINIGUNG , die schon – viel zu lange? – auf eine unabhängige und demokratische Justiz hinarbeitet, was das Ende auch der Weisungsgebundenheit der StA bedeutete.
http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=292&lv_id=&fg_id=8
Zur Frage des Kollegen: ” „Wäre das Verfahren auch eingestellt worden, wenn hier nicht Polizisten geschossen hätten?“
kann man sicherlich mutmaßen: Solche Täter wären zuallererst aus Gründen der Verdunkelungsgefahr – Gefahr der Absprachen – in Untersuchungshaft genommen worden und zwar in unterschiedlichen Einrichtungen.
Ich gehe davon aus, dass die Verfassungsrichter den Mut haben, diese Dinge anzusprechen und auch zum Schutz der Polizeibeamten, die Tötung des T.E. zum Anlass nehmen, dem Gesetzgeber die Einrichtung einer unabhängigen Ermittlungsinstanz anzutragen.
Es wäre verantwortliche Aufgabe der hiesigen MdL und MdB insoweit parteiübergreifend eine erste Gesetzes-Initiative zu starten.
Ich wünsche der VB, dass sie die formellen Hürden nimmt – dann sollte materielles Verfassungsrecht den Weg zu einem transparenten und demokratischen Strafverfahren frei machen. Denn über diese Tragödie hinaus geht es auch um den Glauben und das auf Transparenz gründete Vertrauen der Bürgerschaft in eine Justiz., die OHNE Ansehung der Person urteilt.
Und dass wir hier Regensburg genug Grund zu Skepsis und Zweifel haben … dürfen, sollen … wer wollte daran rütteln?
Herbert E. Brekle
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Die Presseerklärung der drei Rechtsanwälte enthält am Ende des drittletzten Absatzes einen Schreibfehler
(zu wessen Lasten auch immer), der zum Nachdenken anregt.
“… ein solcher Durchschuss beeinträchtige die Statik des Seins (!) und führe dazu, dass der Betroffene nur noch humpeln könne.”
Gemeint war wohl “Statik des Beins”. Freud hin oder her, die ontologische Lesart mit “Sein” reicht weiter:
dieser erste Treffer führte im weiteren Verlauf der polizeilichen Schießerei zum Ende von Eisenbergs Da-Sein.
Unsere Hoffnung ruht auf dem Mut und der Vernunft der Karlsruher Richter.
ExRA
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Der Verschleiss an Anwälten, den die Familie des Getöteten an den Tag legt, erinnert sehr an eine alte Kishon-Satire, in der der Held zu einem immer noch “bekannteren” und noch “besseren” Anwalt geschickt wird, bis ihm das Geld ausgeht . Zuerst die bedauerlicherweise erfolglosen Tesseraux, Zirovnik und von Kitzell und jetzt sollen es mit Dr. Bockemühl, Lang und Günther, drei weitere “bundesweit bekannte Juristen” richten. Bei aller Sympathie für die Hartnäckigkeit der Familie Eisenberg: Die drei “Neuen” sind (wieder) reine Strafrechtler und unter “bundesweit bekannt” verstehe ich persönlich nicht, dass man das eine oder andere Gesicht aus den genannten Kanzleien schon mal bei Barbara Salesch oder Alexander Holt in SAT1 auf der Mattscheibe sieht. Warum wird kein renommierter Verfassungsrechtler engagiert, der wirklich “bekannt” ist und zwar dort, wo es zählt – am Bundesverfassungsgericht? Einer, der tatsächlich weiss, worauf es ankommt, bei einer Verfassungsbeschwerde?
Der Gang zum BVerfG ist effektiv die allerletze Chance (von den “europäischen” Rechtsbehelfen ist faktisch nichts zu erwarten), diesen unerträglichen Polizei-Skandal einer öffentlichen Aufarbeitung zuzuführen. Wenn ich mir den verfassungsrechtlich “dünnen” Inhalt der Presserklärung der neuen Anwälte anschaue, sehe ich allerdings schwarz. Ich hoffe inständig, dass ich mich täusche.
Dolittle
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So sehr ich in der Sache die Kritik der Familie am Polizeieinsatz und der staatsanwaltschaftlichen Vertuschung teile (wirklich unerträglich!), so sehr bleibt ein Problem: Das Bundesverfassungsgericht ist keine “Superrevisionsinstanz”, d.h. keine zusätzliche Instanz, die den Fall noch einmal umfassend und unvoreingenommen prüfen würde. Bei 2 Senaten und 5000 Verfassungsbeschwerden jährlich ist das kaum möglich.
Das Gericht prüft nur die Verletzung “spezifischen Verfassungsrechts”. D.h., Grundrechte müssen ins ganz besonderer Weise verletzt worden sein. Entweder, weil schon der Aktenlage nach schreiendes Unrecht geschehen ist, oder weil ein Fall über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Beachtung der Grundrechte hat. Ein “nur” rechtswidriger Akt nach Durchlaufen des Rechtsweges reicht nicht aus. Insbesondere wird sich das Gericht kaum mit Einschusswinkeln und Tatortskizzen auseinandersetzen, da dies reine Sachfragen sind.
Die einzige Frage, der sich das Bundesverfassungsgericht widmen könnte, ist: Stellt es eine besondere Grundrechtsverletzung dar (s.o.), wenn ein Gericht unter der Annahme, dass sich der Tod Eisenbergs so zugetragen hat, wie von der Polizei geschildert, keine Hauptverhandlung eröffnet? Dazu ist in der Tat – zumindest nach der Pressemitteilung – nichts vorgebracht. Es wird nur tatsächlich, aber nicht rechtlich argumentiert.
Hofft man auf die Varianten “schreiendes Unrecht”?
Ich kann die Angehörigen gut verstehen, dass sie alles versuchen.
Schultheiß
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*Das Bundesverfassungsgericht ist keine “Superrevisionsinstanz”, d.h. keine zusätzliche Instanz, die den Fall noch einmal umfassend und unvoreingenommen prüfen würde.*
*Insbesondere wird sich das Gericht kaum mit Einschusswinkeln und Tatortskizzen auseinandersetzen, da dies reine Sachfragen sind.*
Danke für diese Feststellung. Das dem so ist, das wissen natürlich die Anwälte auch.
Die Frage ist, weshalb wird dann dieser untauglicher Versuch dennoch unternommen?
Entweder haben dike Anwälte die Kläger nicht auf die Erfolgsaussichten aufmerksam gemacht?
Oder man will die Situation noch am “köcheln” halten, um noch bis zur endgültigen Einstellung des Verfahrens weiterhin Kritik an Gerichten, Staatsanwaltschaft, Polizei und Polizisten üben zu können.
**Hofft man auf die Varianten “schreiendes Unrecht”?**
Hätten die Kläger Erfolg und würde man ein Verfahren gegen die eingesetzten Polizeibeamten durchführen, so könnte doch niemand damit rechnen, daß einem der vom Getöteten angegriffenen Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten ein Vorwurf gemacht werden könnte.
Bei der ganzen Diskussererei hier, wird permanent die Vorgeschichte ausgeblendet, die dazu geführt hatte, daß die Polizei zu Hilfe gegen den Getöteten herbeigerufen werden mußte und daß es der Getötete war, der durch sein Verhalten die Ursachen gesetzt hatte.
Aktenzeichen XY
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Bei der ganzen Diskussion hier wird permanent die Vorgeschichte ausgeblendet, die dazu geführt hatte, daß die verdächtigen Polizisten wissen mussten, als sie “zur Gefahrenabwehr” in die Wohnung eindrangen, daß der Getötete durch sein Verhalten besondere Umsicht der Polizei zur zwingenden Pflicht gemacht hatte. Fehlende Umsicht war rechtswidrig, zumindest fahrlässig und eine weitere frühe und wiederholte Ursache von teilweise erst durch eigenes Zutun entstandenen Notsituationen.
Dass viele Argumente hierzu (Dokumentation durch RAe vorausgesetzt) anscheinend staatsanwaltlich und gerichtlich nicht wirklich erörtert wurden (ebenso wie diverse Widersprüche in Zeugenaussagen und selbst im letztlich angenommenen Tathergang, sowie belastende Ermittlungsmängel), erscheint mir als Laien verfassungsrechtlich relevant.
Die Konferenz der Innenminister sollte parallel den polizeilichen Umgang mit Suizidalen regeln.
Schultheiß
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Vor dem Hintergrund, daß schon viele unabhängige Experten den Sachverhalt beurteilt haben, erscheint das “Gutachten” von Laien nicht so gewichtig.
Die Polizisten wurden nicht zu Hilfe gerufen, weil der Eisenberg Suizid begehen wollte , sondern weil er einen anderen Menschen töten wollte.
Eddy
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an @all ;-)
Nicht vergessen ist der Abend des 30.04.2009 (der Schicksalstag von Tennessee!), an diesem besagten Abend hielt ich mich mit meiner Begleitung in der Kreuzgasse in Regensburg auf.
Zufälliger weise begegnete uns der nun neue Rechtsanwalt der Familie Eisenberg Dr. Jan Bockemühl, entsetzt berichteten wir ihm von den tragischen Ereignissen in der Schwandorferstraße, die sich wie ein Lauffeuer zueerst in Regensburg verbreiteten.
Wir berichteten ihm auch von der polizeilichen Behauptung, die Einsatzkräfte hätten in Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt, aufgrund des Messers, das Tennessee am Leibe getragen hätte (so später im Vernehmungsprotokoll) …
Dr. Jan Bockemühl erwiderte profesionell, “Wenn’s den nur ein Messer war!”.
Ich denke, dass er damit die Rechtslage und die eingesetzten polizeilichen Mittel prägnant mit einer Bemerkung widergegeben hat.
Letztendlich sagte er damit nach meinem Eindruck, das Selbe was die User und die Mehrheit der Regensburger empfinden, nämlich, dass die VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT (u.a. die Anzahl der abgegebenen Schüsse)
der eingesetzten polizeilichen Mittel, für eine, was wir damals alle noch nicht wussten, n i c h t stattgefundenen Messerattacke durch Tennessee Eisenberg, zu keiner Zeit des Einsatzes (dazu noch ohne Einsatzleiter) gegeben war!!!
Tennessee war in keinster Weise ein “Irrer bzw. Zombie” wie es die Polizei hier gerne gehabt hätte, NEIN Tennessee war ein liebenswürdiger, zurückhaltender und musikalischer Freund – Bruder und Sohn einer
Familie und vieler neuer Freunde.
Einer Psychiatriesierung durch die Polizeispitze bzw. der frühere LOStA in Regensburg (wohl eine Bayerische Spezialtät, neben den Aussitzen von Ermittlungsverfahren) als reine Schutzbehauptung bereits unmittelbar nach den tragischen Ereignissen praktiziert.. …Werden die Karlsruher Richter mit ihren feinen Rechtsempfinden, ihrer tatsächlichen auch politischen, -im Gegensatz zur Bayerischen Justiz, -UNABHÄNGIGKEIT, nach meinen Eindruck als ehemaliger Jugenschöffenrichter und ehrenamtlicher Beisitzer am Bayerischen Verwaltungsgericht, auch aufgrund eines bisher noch nicht angefertigten “Psychiatrischen Gutachtens” nicht zustimmen wollen.
Abschließend der Familie Eisenberg, ihren Rechtsvertretern ein aufmunterndes JA zu Ihren weitern Unternehmungen, man wird Tennessee nicht mehr lebendig machen, ABER man wird sein Andenken, seine Rehabilitation ehren und weiter vorantreiben.
Nicht nur die Verantwortlichen in Regensburg müssen nun vor der Richterlichen Entscheidung aus Karlsruhe bangen. Nein es zieht noch viel weitere Kreise, ein für die Ausbildung und Ausstattung (auch im Personalschlüssel) der Bayerischen Polizeikräfte, -verantwortlich zeichnender Innenminister muss nun
wirklich um seinen “Politschen Kopf” fürchten!!
Mit besten Grüssen! Eduard Buchinger :-)
Meineidverachter
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Die Polizisten wurden nicht zu Hilfe gerufen, weil der Eisenberg Suizid begehen wollte , sondern weil er einen anderen Menschen töten wollte, so Schultheiß.
War er dabei, ist Schultheiß einer der Täter?
Hörensagen Schuldheiß, und das von Leuten die (umgangssprachlich) ihren Arsch zu retten hatten. Der Einzige, der sich nicht mehr verteidigen kann ist T.E. und ein altes Sprichwort besagt das nirgends mehr gelogen wird als bei Gericht.
Ich selbst durfte schon zweimal Opfer von Falschaussagen von Beamten sein. Dennoch habe ich zu Karlsruhe noch Vertrauen, zumindest um vieles mehr als zur Regensburger Polizei, Gericht, Verwaltung oder Politik.
Meines Wissens schwört jeder Beamte auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und auf die Verfassung des Landes. Ich sah kommunale und Landesbeamte lügen. Das bedeutet dass diese Damen und Herren Eidbrecher sind.
Das Beamtenaussagen vor Gericht glaubhafter gesehen werden ist aus meiner Sicht sehr sehr schlimm. Die zwingend erforderliche Konsequenz müsste sein, dass “ohne Ansehung der Person“ gestrichen werden müsste!
Bei den gezeigten Widersprüchen glaube ich das bei dem Haupttäter (Beschuldigten) in Verbindung mit der Anzahl von Tätern, bzw. Unterlassern (Beschuldigte bzw. Zeugen) das Strafmaß voll ausgeschöpft worden wäre.
“Der Richter, er hat seine Pflichten getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehung der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. Auf diese Pflichten leistet er einen Eid“. Schauen wir mal alle zu was dieser Satz in Wahrheit wert ist. Gerechtigkeit kann weder der Familie Eisenberg, noch Tennessee bekommen, bestenfalls sehen wir ein Urteil welches zumindest diese Tat ächtet und hoffentlich die Zahl solcher Taten, bzw. Einsatzergebnisse minimiert.
Die Verfassungsbeschwerde erachte ich als zwingend erforderlich, es könnte auch mein Kind oder ihr Kind treffen.
Aktenzeichen XY
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Die veröffentlichten Zeugenaussagen zum Notruf enthalten kein plausibles Indiz, dass T.E. zu der Zeit einen anderen töten wollte (“zur Gefahrenabwehr” ) – zumal der Mitbewohner akut in Sicherheit war:
Sonst belegen Sie bitte Ihre Behauptung durch Zitat!
Dieter More
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Ein bißchen schwanger geht nicht . Wenn ich mir die Kommentare ansehe , fällt mir auf, daß
mehrheitlich davon ausgegangen wird ,daß die BRD ein Rechtsstaat ist und daß hier alles mit
“rechten Dingen” zugeht , abgesehen bis auf ein paar “juristische Kleinigkeiten” und
eventuell ein paar Beamte, die “überreagieren .”
Wie wäre es denn mal mit ein bißchen Logik und gesundem Menschenverstand ? Denn ein bißchen
schwanger geht nicht .
Also nochmal :
T.E. und sein Mitbewohner leben in einer (Art ) Studenten- WG (o.ä.). Damit sind sie
automatisch eingebunden in “studentisches Leben” ( o.ä, u.a.) .D.h., diese beiden jungen
Leute kennen wiederum eine ganze Reihe Menschen, mit denen sie sich “irgendwie” austauschen.
Also nochmal : wer ist denn nun der Mitbewohner ? Was macht er heute ? Und vor allem –
worüber haben die beiden sich denn gestritten ? Es ist eigentlich ein Ding der
Unmöglichkeit, daß offensichtlich niemand weiß, was der Inhalt dieses Streits war. Solange
nicht 100%ig klar geworden ist, worum es in diesem Streit ging, und solange nicht plausibel
ist, daß bei diesem (angeblichen ) Streit einer, nämlich T.E. so “ausgerastet” ist, daß er
den anderen mit Mord bedroht hat, ist dieser Mitbewohner VERDÄCHTIG , an einer STRAFTAT
beteiligt gewesen zu sein . Ist das so schwer zu verstehen ?
Wenn man jetzt mal von der (ziemlich abwegigen) Behauptung ausgeht, daß dieser Streit
wirklich (so) stattgefunden hat, ist es aber wiederum unwahrscheinlich, daß T. E . seinen
Mitbewohner mit Mord bedroht hat – es sei denn ,T.E. war NACHWEISLICH psychisch labil und/
oder drogen- oder alkoholabhängig. Aber selbst dann wäre das Szenario immer noch sehr
unwahrscheinlich . In aller Regel haben Menschen, die andere mit Mord bedrohen, darin eine
gewisse Praxis, eine gewisse “Übung” (oder sie sind anderweitig schon vorher durch sehr
aggressives Verhalten aufgefallen etc.) . Daß das in dieser Situation ( selbst bei
unterstelltem Konsum von Drogen, Alikohol , selbst bei unterstellten psychischen Problemen )
so stattfand, ist daher wiederum sehr unwahrscheinlich . Aber die Sache geht ja noch weiter
und wird dadurch erst recht absurd : T.E. soll angeblich mit dem Messer in der Hand (!?) auf
die Polizei “gewartet” haben ( wußte er , daß die kommt?- war er Hellseher ?) und dann 6
mit Pistolen bewaffnete Beamte so “bedroht” haben, daß die ihn mit 16 Schüssen exekutieren
mußten ? Das ist so lächerlich und abwegig, daß man so etwas normalerweise niemals für
möglich halten oder glauben würde (und niemandem zutrauen wrürde, so eine dreiste Lüge zu
verbreiten). Deshalb hier ein kleines Gedankenexperiment : ersetzen wird doch mal
“Polizeibeamte” durch ” Albaner” ( ich möchte keinen Albaner oder generell die Polizei
beleidigen , sondern nur etwas aufzeigen!).
T.E. streitet sich (angeblich !!!) mit seinem Mitbewohner, der seine “ALBANISCHEN Freunde”
ruft . Die kommen ihm dann “zu Hilfe”, nachdem der Mitbewohner das Haus verlassen hat und
töten T.E. “auftragsgemäß” mit 16 Kugeln – aus verschiedenen Pistolen . Das Ganze nennt man
eine HINRICHTUNG oder auch schlicht MORD. Dann kommt die Familie von T.E. mit ihren
Anwälten und sagt , das war Mord . Vor Gericht sagen diese Albaner dann , es wäre “Notwehr”
gewesen .
Alles klar ? NIEMAND würde das glauben . Aber bei POLIZISTEN wird es geglaubt, weil es sich
um die “Staatsmacht” handelt ( nochmal , ich will weder Albaner noch diejenigen Polizisten
beleidigen oder ihnen etwas unterstellen , die ganz normal ihren Job machen ) .
Aber die Sache wird ja noch übler -oder habe ich mich verlesen ? Die Polizei behauptet
inzwischen ja sogar, daß T.E sie “aufgefordert ” hätte, auf ihn zu schießen . Außerdem soll
er “dabei” etwas von “Blutrausch” gesagt haben . M.a.,W., die Polizei behauptet oder
suggeriert (inzwischen ) , daß T.E . hochgradig geisteskrank und gemeingefährlich war, diese
Behauptung von Seiten der beteiligten Beamten wurde ganz offensichtlich getätigt, um
einer Verurteilung zu entgehen. . Ich empfehle in diesem Zusammenhang auch die Seite
http://www.gralsmacht.com
Alexander Gruber
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Eins muss man T.E. lassen. Er sah sehr gut aus. Das muss ich sehr neidisch zugeben. Vielleicht hat er deshalb so viele Fans?
Dolittle
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@Alexander Gruber:
Ihre letzte Äußerung ist geschmacklos bis verunglimpfend. Egal wie man zu den Todesumständen und den nachfolgenden Auseinandersetzungen steht. Hier ist ein Mensch auf tragische Weise ums Leben gekommen. Es zeugt nicht von Humor, hier witzig sein zu wollen.
H. Müller
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Ich schlage vor, die zynischen Kommentare des Alexander Gruber hier in Zukunft einfach zu ignorieren. Muss man sich von einem armen, traurigen Troll provozieren lassen?
Dieter More
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zu Dolittle bzw zu A .Gruber
Die Frage ist, warum er das macht .
hans
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Der Gruber macht das, weil er Angst vor der Aufklärung hat und weil ihm nichts anderes mehr einfällt.
Er sollte mir lieber nicht persönlich begegnen.
gifthaferl
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Ein “nur” rechtswidriger Akt nach Durchlaufen des Rechtsweges reicht nicht aus.
Dolittle
Der hat aber überhaupt nicht angefangen – der Rechtsweg – darum geht es doch genau!
Es konnte kein Gericht die die Eröffnung eines Hauptverfahrens ablehnen, weil keinem Gericht ein Antrag auf Verfahrenseröffnung vorgelegt wurde – die StA hat schlicht eingestellt.
Das ist auch keineswegs ein Einzelfall in D, das kommt hinzu.
Selbstverständlich geht es um die Verletzung von Grundrechten.
H.Diadem
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wer ist Alexander Gruber und warum hat er Angst vor Aufklärung ?
Bürger
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*Ein “nur” rechtswidriger Akt nach Durchlaufen des Rechtsweges reicht nicht aus.
Dolittle*
**Der hat aber überhaupt nicht angefangen – der Rechtsweg – darum geht es doch genau!
Es konnte kein Gericht die die Eröffnung eines Hauptverfahrens ablehnen, weil keinem Gericht ein Antrag auf Verfahrenseröffnung vorgelegt wurde – die StA hat schlicht eingestellt.**
Die Juristen der Staatsanwaltschaft haben keine Anklage erhoben, weil sie zu der Auffassung gekommen sind, dass den Polizeibeamten unterstrafrechtlichen Aspekten keine Vorwürfe zu machen sind. Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft wurde von mehreren übergeordneten Stellen geprüft und nicht beanstandet.
Aus diesem Grunde war keine Anklage zu erheben. Die Verfolgung Unschuldiger wäre übrigens eine Straftat.
Veits M.
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@ Herr Bürger, Sie schreiben am 25.11. davon, dass “unabhängige Richter” sich mit der Causa befasst hätten.
Sobald Sie
Rolf Lamprecht
Die Lebenslüge der Juristen – Warum Recht nicht gerecht ist
gelesen haben, werden Sie womöglich über die angebliche “Unabhängigkeit” der Richter anders denken.
Verfassungswidrig wäre die OLG-Gerichtsentscheidung, und nur darum geht es im Rahmen der VB, schon dann, wenn sie “objektiv willkürlich” ist.
Nach gängiger Definition ist das dann der Fall, “wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht”.
Verlinkt habe z.B. ich auf eine erfolgreiche VB: Sie wird wie die vorliegende von den gleichen Rechtsargumenten getragen – siehe ab Randnummer 11
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080904_2bvr096707.html?Suchbegriff=willk%FCrverbot+klageerzwingungsverfahren
Dolittle
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@ Veits M.:
Die von Ihnen verlinkte Verfassungsbeschwerde trifft nicht den unsrigen Fall. Dort hatte das OLG aus formalen Gründen das Rechtsmittel abgelehnt, weil es unzureichend begründet und deshalb unzulässig sei.
Im Falle Eisenberg hat das OLG jedoch aus materiellen Gründen entschieden:
“Nach Auffassung des Senats ist mit erheblicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Beamten im Fall einer Anklage für die von ihnen abgegebenen Schüsse nicht verurteilt werden könnten, weil nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten anzunehmen wäre, dass sie zunächst in Notwehr zugunsten ihres Kollegen und danach zum Schutz ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit gehandelt haben” (Pressemitteilung des OLG).
Ob der Grundsatz “in dubio pro reo” als Ablehnungsgrund zulässig ist, ist nunmehr die einzige Rechtsfrage, die das BVerfG klären könnte. Wenn es denn will.
Ansonsten ist der Rechtsweg der Angehörigen mit der Entscheidung des OLG beschritten und ausgeschöpft. Der Rechtsweg eines Strafverfahrens gegen die beteiligten Beamten gilt vorrangig dem Strafanspruch des Staates und nur im Rahmen des beendeten Klageerzwingungsverfahrens dem Schutz subjektiver Rechte der Angehörigen.
Ansonsten sind Recht und Gerechtigkeit zwei verschiedene paar Stiefel (eine enttäuschte Bärbel Boley: “Wir wollten Gerechtigkeit und haben den Rechtsstaat bekommen.”). Der Rechtsstaat fühlt sich zwar abstrakt der materiellen Gerechtigkeit verpflichtet und dient ihrer Verwirklichung. Aber er bietet im Rahmen seiner Institutionen nur Schutz gegen staatliches Unrecht. Das ist keine Garantie für konkrete Gerechtigkeit im Einzelfall. Das wäre auch ein utopisches Unding, weil Gerechtigkeit ein subjektives, individuelles Empfinden ist. Ungerechtigkeiten sind auch in einem Rechtsstaat unvermeidlich.
Es gibt im Rechtsstaat nur ganz erheblich weniger Ungerechtigkeit als z.B. im System einer Gewalt- und Willkürherrschaft. Und das ist ein ganz wesentlicher Unterschied.
ExRA
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@ Dieter More: Ihr Vergleich mit den “Albanern” ist klasse, übersieht aber den für mich entscheidenden Aspekt: Die Albaner hätten nicht panikartig Kugel um Kugel in E. gepumpt, weil sie sich vor Angst vor einem Messer in die Hose machen. Der wahre Grund, warum unser Staat keine öffentliche Aufarbeitung dieses Falles will, wäre die schonungslose Aufdeckung der geradezu unglaublichen FEIGHEIT, die hinter diesem
Polizeieinsatz steckt. Sechs gegen einen, die sechs haben Pistolen, der eine ein Messer – jeder, der in dieser Konstellation von “Notwehr” und “Nothilfe” spricht, müsste sich angesichts seines eigenen Spiegelbildes vor Ekel vor sich selbst eigentlich auf das Heftigste erbrechen. Es ist unglaublich, wie man als Staats-Jurist bis zum Oberlandesgericht hinauf aber im Laufe der Karriere für einen widerstandsfähigen Magen antrainiert bekommt.
Dieter More
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zu dem Kommentar von ExRa -erstmal ohne Kommentar (und nur eine kleine Auswahl )
Am 5. August 2009 wurde der erst 14 Jahre alte Florian P. von der Polizei erschossen. Sein 16-jähriger Freund Roland T. liegt mit zwei Oberschenkeldurchschüssen im Krankenhaus. Flo und Roland waren in eine Filiale der Lebensmittelkette „Merkur“ eingebrochen. In Österreich wird mensch neuerdings dafür erschossen…
Der Fall ist in Österreich derzeit überall Titelthema. Daraus Kapital schlagen können jedoch nicht die Angehörigen und Freund_innen von Flo und Roland, sondern vor allem die Polizei. In den Mainstream-Medien wie beispielsweise der für ihren Rassismus bekannten „Kronen Zeitung“ lassen sich Kolumnist_innen schon mal zu Aussagen wie „Wer alt genug zum Einbrechen ist, ist auch alt genug zum Sterben“ herab. Die Botschaft ist klar: Selber schuld!
Die Polizei fährt schon von Anfang an eine Linie des Vertuschens und der Schuldumkehr. Die beiden Polizist_innen, die geschossen haben, wurden beispielsweise erst am Abend des 8. August befragt. Zuvor waren sie ja laut Polizei in einem „schlechten psychischen Zustand“. Dass sich die Polizei einen Scheissdreck um den psychischen Zustand der Opfer schert, zeigt einiges. So wurde Florians Mutter erst Stunden nach dem Mord vom Tod ihres Sohnes informiert – per Telefon wohlgemerkt. Roland wurde, nachdem sein Freund getötet wurde, mit seinem durchschossenen Oberschenkel nicht etwa psychologisch betreut. Nein, er wurde in Untersuchungshaft gesteckt. Dort ist er für die Medien nicht erreichbar und die Polizei kann ihre Lügengeschichten leichter weitererzählen. So wird derzeit in erster Linie nicht gegen die beiden Killerbullen ermittelt, sonder ob noch weitere „Komplizen“ am Einbruch in den Merkur-Markt beteiligt waren. So hat die Polizei einen 28-jährigen Rumänen aus Krems festgenommen, der jedoch jede Beteiligung an der Tat abstreitet. Es ist eben immer leicht, das Klischeebild des „kriminellen Ausländers“ hervorzukramen. Besonders, wenn die Polizei dadurch mehr Zeit bekommt sich untereinander abzusprechen und Zeit zu gewinnen.
Die beiden Killerbullen geben übrigens an, „angegriffen“ worden zu sein. Von wem? Von zwei Jugendlichen, die einen Schraubenzieher und eine Gartenharke dabei hatten. Florians Bruder hat die Siutuation anders beschrieben – die Polizist_innen säßen den ganzen Tag in einer örtlichen Kneipe, saufen und wären froh, wenn sie einmal die Knarre benutze könnten. So denken mittlerweile viele Menschen in Österreich.
Am 30. April 2009 wurde in Regensburg der 24-jährige Musikstudent Tennessee Eisenberg erschossen. Vor Ort befanden sich 8-10 Polizisten. Zwei von ihnen schossen ihre Magazine leer: 16 Kugeln wurden abgefeuert, 12 trafen Tennessee, davon 7 von hinten, eine der letzten ins Herz.
12 Fakten:
* 8 Polizisten trafen auf einen Musikstudenten (24 Jahre, 184cm, 70kg).
* Tennessee war allein in seiner Wohnung. Es ging von ihm keine Gefahr gegenüber Dritten aus.
* Tennessee stand nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.
* Niemand wurde durch Tennessee verletzt.
* Der Gutachter der Staatsanwaltschaft hat die Leiche nicht auf Pfefferspray- oder Schlagstock-Einsatz untersucht. Er hat die Schusskanäle nicht skizzert. Er hat keine Gewebepräparationen erstellt.
* Tennessee hatte keine Spuren von Pfefferspray im Gesicht oder in den Augen. Es wurden bei ihm keine Hämatome (Blutergüsse) gefunden, die auf einen Schlagstockeinsatz hindeuten.
* Zwei Polizisten schossen jeweils ihr Magazin leer: 16 Schüsse. 12 Treffer. Sieben der Treffer kamen von hinten. Einer der letzten Schüsse ging ins Herz.
* Die Angehörigen wurden von der Polizei nicht über den Vorfall informiert. Sie erfuhren vom Tod Tennessees über Umwege aus der Presse.
* Die Polizisten wurden nach der Tat tagelang nicht zu dem Vorfall befragt.
* Die Staatsanwaltschaft sprach anfangs von Notwehr bzw. Nothilfe, wollte sich aber später hierzu nicht mehr äußern.
* Die Polizisten waren nach dem Vorfall wieder normal im Streifendienst tätig.
* Fast vier Monate nach dem Vorfall gibt es noch immer keinen veröffentlichten Ermittlungsbericht durch die Staatsanwaltschaft.
Am 31. Dezember 2008 wurde im brandenburgischen Schönfließ der 26-jährige Dennis J. vom damals 36-jährigen Berliner LKA-Polizisten Rainhard R. erschossen. Zuvor war nach Dennis wegen zwei offenen Haftbefehlen gefahndet worden. In der Silvesternacht wurde Dennis durch eine rechtswidrige Handyortung seiner Freundin in einem Neufließer Wohngebiet von den Zivilfahndern gefunden. Was in den folgenden 20 Sekunden geschah ist aufgrund widersprüchlicher Zeug_innenaussagen nicht ganz klar. Fakt ist jedoch, dass Dennis J. von acht Schüssen aus der Dienstwaffe von Rainhard R. getroffen wurde. Dabei war der erste – ein Lungenschuss aus maximal 1,50 Metern Entfernung – schon tödlich.
Oury Jalloh […] war am 7. Januar 2005 an Händen und Füssen gefesselt im Polizeigewahrsam in Dessau bei lebendigem Leibe in einer Zelle verbrannt. […] Anfang Dezember waren zwei verantwortliche Polizisten vom zuständigen Gericht von jeglichen Vorwürfen frei gesprochen worden. Die Gedenkdemonstrationen, die jährlich in Dessau stattfinden, werden von der Polizei kriminalisiert und die DemoteilnehmerInnen haben mit starker Schikane zu kämpfen.
Der Kölner Musiker und Handwerker Stephan Neisius wurde vor einem Jahr, in der Nacht des 11. Mai, in Polizeigewahrsam über einen längeren Zeitraum körperlich und seelisch unfassbar brutal misshandelt. Stephans Sterben im Koma nach dieser Qual dauerte zwei Wochen. Er wurde 31 Jahre alt.
Dieses Verbrechen, von zwei nicht beteiligten Polizeibeamten angezeigt, wurde von engagierten Journalisten und Freunden Stephans bekannt gemacht und von zwei hartnäckigen Verteidigern verfolgt. Ein Fall, der von offizieller Seite zunächst zu vernebeln versucht worden war, fand öffentliche Aufmerksamkeit und wird jetzt von Amnesty International beobachtet.
Stephan ist durch seinen Tod zu einer öffentlichen Person geworden, an deren Schicksal jeder teilhaben kann, die aber viel zu wenige kennen. Es ist wichtig und er verdient es, daß diese Person sein Gesicht erhält, daß aus ihr der Mensch Stephan wird.
Am 28. Mai 1999 starb der 30 Jahre alte Sudanese Aamir Ageeb. Da er sich gegen seine Abschiebung gewehrt hatte, wurde er von drei BGS-Beamten gefesselt, bekam einen Motorradhelm aufgesetzt und wurde während des Starts mit dem Kopf nach unten gedrückt, wobei er starb.
Ageeb, der u.a. fließend Arabisch, Deutsch und Türkisch sprach, ging oft in die Moschee und war aktiv am Sozialleben der türkischen sowie der arabischen Gemeinde in Hamburg beteiligt. Er war in der muslimischen Gemeinde daher sehr bekannt und populär. Die sehr gut durchgeführte organisatorische Arbeit einiger afrikanischer Gruppen – vor allem im Zusammenhang mit Protestdemonstrationen vor der Ausländerbehörde und in der Hamburger Innenstadt – trugen dazu bei, daß der Fall Ageeb in Hamburg bekannt wurde. Unsere Entscheidung, uns näher mit den Umständen seines Todes zu beschäftigen, entstand nicht nur weil wir durch die ai-Asylarbeit schon Kontakt zu Bekannten und Freunden von Ageeb hatten, sondern vor allem durch die ruhige, gleichzeitig insistierend gestellte Forderung des Sudanesischen Verbandes in und um Hamburg e.V. nach einer lückenlosen Aufklärung des Falles. Die Sudanesen waren schockiert nicht nur über den Tod Ageebs, sondern auch durch die Art, wie mit seinem Andenken in den Medien umgegangen wurde. Denn sie kannten ihn seit Jahren und konnten nicht fassen, wie jemand aus ihrem Freundeskreis angeblich so viele schreckliche Dinge gemacht haben soll, wie in den Medien über ihn berichtet wurde, ohne daß sie je etwas davon bemerkt haben. Ihre Betroffenheit hat uns angesteckt.
Am 1. Mai 1999 knebelten und fesselten drei Polizisten Marcus Omofuma im Zuge seiner zwangsweisen Abschiebung aus Österreich. Am Sitz des Flugzeugs festgezerrt, Mund und Nase mit Klebeband verschlossen, erstickte Marcus Omofuma qualvoll.
Halim Dener wurde am 29. Juni 1997 von dem SEK-Beamten Klaus T. mit einem Schuss in den Rücken getötet, als er beim Plakatieren von Plakaten der „Nationalen Befreiungsfront Kurdistans“ (ERNK), die als Nebenorganisation der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) gilt. Die PKK wird in der BRD als „terroristische Vereinigung“ angesehen. Der SEK-Beamte wurde 1997 nach einem skandalösen Verfahren freigesprochen.
Ein Text des Rechtsanwaltes Dr. Rolf Gössner, der als Nebenklage-Vertreter zusammen mit Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz die kurdischen Eltern und Geschwister des erschossenen Jugendlichen Halim Dener vertrat, ist hier zu finden.
Am Morgen des 10. März 2010 wurde der 35-jährige Anarchist Lámbros Foúndas im Athener Stadtteil Dafni von Bullen ermordet. Staat und Medien stellen ihn als „Terroristen“ dar, der angeblich an Stadtguerillaktionen teilgenommen habe. Inzwischen widerlegten jedoch DNA-Tests diese Vorwürfe. Es wird behauptet, er habe mit einem Komplizen versucht, ein Auto zu stehlen. Dabei sei es zum Schusswechsel mit der Polizei gekommen. Bei Lámbros wurde zwar eine Waffe gefunden; dies ändert allerdings nichts daran, dass hier von Mord gesprochen werden kann, denn der tödliche Schuss traf Lámbros in den Rücken. Der Mann, der bei ihm war, konnte fliehen.
Lámbros war aktiv in der anarchistischen Gruppe „Schwarzer Dorn“, welche das Journal „Strassen des Zorns“ herausgab. Nach der Ermordung des Lehrers Nikos Temponeras in Patrás 1991 beteiligte er sich an den antiautoritären Kämpfen der Schüler_innen und anderer junger Leute.
Nach Lámbros‘ Tod durchsuchten die Bullen viele Wohnungen von seinen Nachbar_innen. Mehr als 1.000 Menschen gedachten ihm am 20. März an der Stelle der Ermordung und ganz Athen ist
mit Plakaten vollgeklebt, die an Lámbros erinnern. Seine Ermordung zeigt wieder einmal, dass der Staat nicht davor zurückschreckt, uns zu ermorden. Erst Alexis, jetzt Lámbros!
Nicht wir sind die Terrorist_innen; der Staat ist es!
Solidarität mit den kämpfenden Genoss_innen!
Nichts und niemand ist vergessen!
Für die soziale Revolution!
Der folgende Bericht ist von Indymedia abgeschrieben (Formalia geändert).
Am 5. August 2009 wurde der erst 14 Jahre alte Florian P. von der Polizei erschossen. Sein 16-jähriger Freund Roland T. liegt mit zwei Oberschenkeldurchschüssen im Krankenhaus. Flo und Roland waren in eine Filiale der Lebensmittelkette „Merkur“ eingebrochen. In Österreich wird mensch neuerdings dafür erschossen…
Der Fall ist in Österreich derzeit überall Titelthema. Daraus Kapital schlagen können jedoch nicht die Angehörigen und Freund_innen von Flo und Roland, sondern vor allem die Polizei. In den Mainstream-Medien wie beispielsweise der für ihren Rassismus bekannten „Kronen Zeitung“ lassen sich Kolumnist_innen schon mal zu Aussagen wie „Wer alt genug zum Einbrechen ist, ist auch alt genug zum Sterben“ herab. Die Botschaft ist klar: Selber schuld!
Die Polizei fährt schon von Anfang an eine Linie des Vertuschens und der Schuldumkehr. Die beiden Polizist_innen, die geschossen haben, wurden beispielsweise erst am Abend des 8. August befragt. Zuvor waren sie ja laut Polizei in einem „schlechten psychischen Zustand“. Dass sich die Polizei einen Scheissdreck um den psychischen Zustand der Opfer schert, zeigt einiges. So wurde Florians Mutter erst Stunden nach dem Mord vom Tod ihres Sohnes informiert – per Telefon wohlgemerkt. Roland wurde, nachdem sein Freund getötet wurde, mit seinem durchschossenen Oberschenkel nicht etwa psychologisch betreut. Nein, er wurde in Untersuchungshaft gesteckt. Dort ist er für die Medien nicht erreichbar und die Polizei kann ihre Lügengeschichten leichter weitererzählen. So wird derzeit in erster Linie nicht gegen die beiden Killerbullen ermittelt, sonder ob noch weitere „Komplizen“ am Einbruch in den Merkur-Markt beteiligt waren. So hat die Polizei einen 28-jährigen Rumänen aus Krems festgenommen, der jedoch jede Beteiligung an der Tat abstreitet. Es ist eben immer leicht, das Klischeebild des „kriminellen Ausländers“ hervorzukramen. Besonders, wenn die Polizei dadurch mehr Zeit bekommt sich untereinander abzusprechen und Zeit zu gewinnen.
Die beiden Killerbullen geben übrigens an, „angegriffen“ worden zu sein. Von wem? Von zwei Jugendlichen, die einen Schraubenzieher und eine Gartenharke dabei hatten. Florians Bruder hat die Siutuation anders beschrieben – die Polizist_innen säßen den ganzen Tag in einer örtlichen Kneipe, saufen und wären froh, wenn sie einmal die Knarre benutze könnten. So denken mittlerweile viele Menschen in Österreich.
Am 30. April 2009 wurde in Regensburg der 24-jährige Musikstudent Tennessee Eisenberg erschossen. Vor Ort befanden sich 8-10 Polizisten. Zwei von ihnen schossen ihre Magazine leer: 16 Kugeln wurden abgefeuert, 12 trafen Tennessee, davon 7 von hinten, eine der letzten ins Herz.
12 Fakten:
* 8 Polizisten trafen auf einen Musikstudenten (24 Jahre, 184cm, 70kg).
* Tennessee war allein in seiner Wohnung. Es ging von ihm keine Gefahr gegenüber Dritten aus.
* Tennessee stand nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.
* Niemand wurde durch Tennessee verletzt.
* Der Gutachter der Staatsanwaltschaft hat die Leiche nicht auf Pfefferspray- oder Schlagstock-Einsatz untersucht. Er hat die Schusskanäle nicht skizzert. Er hat keine Gewebepräparationen erstellt.
* Tennessee hatte keine Spuren von Pfefferspray im Gesicht oder in den Augen. Es wurden bei ihm keine Hämatome (Blutergüsse) gefunden, die auf einen Schlagstockeinsatz hindeuten.
* Zwei Polizisten schossen jeweils ihr Magazin leer: 16 Schüsse. 12 Treffer. Sieben der Treffer kamen von hinten. Einer der letzten Schüsse ging ins Herz.
* Die Angehörigen wurden von der Polizei nicht über den Vorfall informiert. Sie erfuhren vom Tod Tennessees über Umwege aus der Presse.
* Die Polizisten wurden nach der Tat tagelang nicht zu dem Vorfall befragt.
* Die Staatsanwaltschaft sprach anfangs von Notwehr bzw. Nothilfe, wollte sich aber später hierzu nicht mehr äußern.
* Die Polizisten waren nach dem Vorfall wieder normal im Streifendienst tätig.
* Fast vier Monate nach dem Vorfall gibt es noch immer keinen veröffentlichten Ermittlungsbericht durch die Staatsanwaltschaft.
Weitere Infos auf 12 Kugeln – 12 Fragen und der Seite der Familie und Freund_innen
Am 1. April 2009 starb Ian Tomlinson bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in London an einem Herzinfarkt. Tomlinson war zuvor von Polizeikräften angegriffen worden. Er wurde zuerst auf den Boden geworfen und dann getreten. Augenzeug_inne berichten zudem von Schlägen mit Knüppeln.
Oscar Grant (21) war in der Silvesternacht 2008/09 angeblich an einer Schlägerei in Oakland beteiligt. Die daraus resultierenden Umstände führten zu seinem Tod durch unberechtigte Schüsse eines Polizisten.
Nachdem es in der Nacht zu einer Schlägerei gekommen war, wurden in einer U-Bahn-Station einige Verdächtige verhaftet. Unter ihnen auch Oscar Grant. Die Personalienkontrolle blieb zunächst friedlich. Als allerdings ein weiterer Polizist ohne ersichtlichen Grund einen Gefesselten zu Boden schlug und ihn mit dem Knie fixierte, eskalierte die Situation: Zwei Polizisten zerrten gezielt einen der Gefangenen heraus und versuchten, ihm Handschellen anzulegen. Derjenige war Oscar, welcher sich daraufhin über die grobe Art der Polizisten beschwerte. Die anderen Gefangenen sowie die Leute, die sich um den Ort des Geschehens versammelt hatten, schimpften lautstark über das Verhalten der Polizisten . Sie forderten diese auf, Oscar freizulassen, doch die »Ordnungshüter« reagierten darauf nicht. Ohne dass Oscar sich körperlich wehrte, zog der der Polizist Johannes Mehserle (27) ohne Ankündigung seine Dienstwaffe und schoss Oscar Grant vor mehr als 50 Zeug_innen in den Kopf.
Am 31. Dezember 2008 wurde im brandenburgischen Schönfließ der 26-jährige Dennis J. vom damals 36-jährigen Berliner LKA-Polizisten Rainhard R. erschossen. Zuvor war nach Dennis wegen zwei offenen Haftbefehlen gefahndet worden. In der Silvesternacht wurde Dennis durch eine rechtswidrige Handyortung seiner Freundin in einem Neufließer Wohngebiet von den Zivilfahndern gefunden. Was in den folgenden 20 Sekunden geschah ist aufgrund widersprüchlicher Zeug_innenaussagen nicht ganz klar. Fakt ist jedoch, dass Dennis J. von acht Schüssen aus der Dienstwaffe von Rainhard R. getroffen wurde. Dabei war der erste – ein Lungenschuss aus maximal 1,50 Metern Entfernung – schon tödlich.
Den gesamten Artikel sowie weitere Links findet Ihr bei der Anarchistischen Gruppe Freiburg.
Es ist der 6. Dezember 2008, nachts in Athen. Im Viertel Exarchia greifen ca. 30 Jugendliche ein Polizeiauto mit Flaschen und Steinen an. Weil ein Polizist sich von den Jugendlichen bedroht fühlt, gibt er drei Warnschüsse ab. Ein Querschläger verletzt den 15-jährigen Alexandros Grigoropoulos tödlich. Das alles ist die Folge eines tragischen Unfalls. Dies zumindest ist die offizielle Version der staatlichen Behörden.
An dieser Version bestehen allerdings erhebliche Zweifel. So berichteten Augenzeug_innen, dass es keine körperlichen Angriffe auf die Polizisten gegeben habe und es lediglich bei verbalen Auseinandersetzungen geblieben sei. Zudem habe der Polizist gezielt geschossen.
Alexis‘ Tod war nicht die Folge eines Unfalls. Alexis wurde willkürlich ermordet. Sein Mörder ist der griechische Polizist Epaminondas Korkoneas, der sich momentan vor Gericht verantworten muss. Es ist allerdings bereits jetzt klar, dass seine Strafe nicht hoch ausfallen wird.
Der staatliche Mord löste weltweit eine Flut von Protesten aus. Besonders in Griechenland kam es wochenlang zu fast täglichen Demonstrationen, zu Straßenschlachten zwischen Demonstrant_innen und der Polizei, zu Besetzungen von Universitäten, Schulen und staatlichen Gebäuden. Dabei spielten sich Szenen ab, bei denen die Polizei gemeinsam mit griechischen Faschist_innen Jagd auf Demonstrant_innen machte.
Wir möchten an Alexandros erinnern und ins Gedächtnis rufen, dass der Staat nicht davor zurückschreckt, Morde zu begehen.
Wir erklären uns mit den kämpfenden Genoss_innen in Griechenland und der ganzen Welt solidarisch.
Kein Vergessen! Kein Vergeben!
Alexis lebt in unseren Köpfen und Kämpfen weiter!
Der folgende kurze Bericht ist teilweise von Indymedia abgeschrieben.
Oury Jalloh […] war am 7. Januar 2005 an Händen und Füssen gefesselt im Polizeigewahrsam in Dessau bei lebendigem Leibe in einer Zelle verbrannt. […] Anfang Dezember waren zwei verantwortliche Polizisten vom zuständigen Gericht von jeglichen Vorwürfen frei gesprochen worden. Die Gedenkdemonstrationen, die jährlich in Dessau stattfinden, werden von der Polizei kriminalisiert und die DemoteilnehmerInnen haben mit starker Schikane zu kämpfen.
Einen Artikel zur Urteilsverkündung zum Tod von Oury findet Ihr hier.
Der Kölner Musiker und Handwerker Stephan Neisius wurde vor einem Jahr, in der Nacht des 11. Mai, in Polizeigewahrsam über einen längeren Zeitraum körperlich und seelisch unfassbar brutal misshandelt. Stephans Sterben im Koma nach dieser Qual dauerte zwei Wochen. Er wurde 31 Jahre alt.
Dieses Verbrechen, von zwei nicht beteiligten Polizeibeamten angezeigt, wurde von engagierten Journalisten und Freunden Stephans bekannt gemacht und von zwei hartnäckigen Verteidigern verfolgt. Ein Fall, der von offizieller Seite zunächst zu vernebeln versucht worden war, fand öffentliche Aufmerksamkeit und wird jetzt von Amnesty International beobachtet.
Stephan ist durch seinen Tod zu einer öffentlichen Person geworden, an deren Schicksal jeder teilhaben kann, die aber viel zu wenige kennen. Es ist wichtig und er verdient es, daß diese Person sein Gesicht erhält, daß aus ihr der Mensch Stephan wird.
Bei den Protesten gegen den G8-Gipfel in Genua (Italien) wurde Carlo Giuliani auf der Piazza Alimonda von einem Carabinieri ermordet. Wir dokumentieren im Folgenden eine genaue Beschreibung des Tathergangs. Geklaut haben wir diese von folgender Seite: http://www.piazzacarlogiuliani.org
[…] Es ist ungefähr 16.30 Uhr, als Carlo sich dem Zug der Disobbedienti anschliesst. [… Die] DemonstrantInnen [sind] völlig erschöpft. Seit Stunden eingekesselt, den wiederholten Attacken der Polizei ausgesetzt, vom Tränengas vergiftet, von den Wasserwerfern verätzt, versuchen sie immer wieder, in die Nebenstrassen zu entweichen […].
[… Die] Sicherheitskräfte [greifen] die Zugspitze an: Panzerwagen rasen mit 70Km/h auf die Leute zu, ätzende Substanzen und CS Tränengas werden in rauen Mengen verstreut. Dazu kommen die Schüsse der Feuerwaffen und der erbarmungslose Einsatz der Tonfa-Schlagstöcke.
Die DemonstrantInnen werfen Steine und Tränengaspetarden zurück und versuchen, mit den Müllcontainern kleine Barrikaden zu errichten.
Carlo zieht eine blaue Kopfbedeckung über.
Zwei schmale Strassen führen von der via Tolemaide zur Piazza Alimonda.
17.15 Uhr. Eine zwanzigköpfige Einheit der Carabinieri, von 2 Mannschaftswagen begleitet, stellt sich in einer dieser Nebenstrassen auf.
Wieder werden Tränengaspetarden in die Menge geschossen.
Die DemonstrantInnen reagieren.
Die Sicherheitskräfte ziehen sich plötzlich zurück und rennen ordnungslos durch die Piazza Alimonda in Richtung Via Caffa.
Sie werden von einer schreienden Gruppe von DemonstrantInnen verfolgt.
Die 2 Mannschaftswagen decken die flüchtende Polizeieinheit und fahren im Rückwärtsgang am ersten Müllcontainer vorbei.
Einer der Mannschaftswagen erreicht mit wenigen Lenkmanövern seine Kollegen in der Via Caffa, der andere Wagen fährt gegen einem halbleeren Container, der sich auf der rechten Seite der Strasse befindet, und bleibt dort stehen.
Nur einige Meter trennen den blockierten Wagen von den Polizisten, die sich mit Mannschafts- und Panzerwagen in der Via Caffa wieder aufreihen. Eine grössere Polizeieinheit befindet sich in der Piazza Tommaseo, am Ende der 300 Meter langen Via Caffa.
Einige DemonstrantInnen erreichen den stillstehenden Mannschaftswagen in der Piazza Alimonda. Ein paar von ihnen kehren in die Via Tolemaide zurück, andere werfen Steine gegen die Polizisten in der Via Caffa, noch andere greifen den Defender mit Steinen und Holzstöcken an.
Zum ersten Mal erscheint ein Feuerlöscher. Jemand hebt den Feuerlöscher auf und wirft ihn aus nächster Nähe gegen den Polizeiwagen: der Feuerlöscher trifft die Heckscheibe und fällt dann auf den hinten angebrachten Ersatzreifen. Aus der Heckscheibe kommt ein Militärstiefel, der den Feuerlöscher wegstösst. Der Feuerlöscher rollt auf die Strasse.
In diesem Augeblick befinden sich 4 Fotografen und 5 DemonstrantInnen in der Nähe des Wagens.
Aus dem Rückfenster erscheint eine Pistole.
Ein Junge sieht die Pistole, bückt sich und rennt davon.
Carlo kommt hinzu, beugt sich nach vorne, um den Feuerlöscher aufzuheben, richtet sich mit einer Rumpfdrehung wieder auf und befindet sich nun praktisch vor dem Heck des Defenders.
Er hebt den Feuerlöscher über den Kopf.
In diesem Moment beträgt die Entfernung zwischen Carlo und dem Heckfenster des Polizeiwagens 3,37 Meter.
Es ist 17.27 Uhr.
Der erste Schuss wird abgefeuert.
Carlo fällt nach vorne und das Gewicht des Feuerlöschers reisst ihn mit sich in Richtung des Defenders, wo er auf der rechten Seite liegen bleibt.
Während die Demonstranten fluchtartig davonrennen, wird ein zweiter Schuss abgefeuert. Die Rückwärtsganglichter des Polizeiwagens leuchten auf.
Jemand ruft „stopp, anhalten“, aber der Defender überrollt Carlos Körper zweimal, zuerst fährt er im Rückwärtsgang über Carlos Becken, dann wieder vorwärts über die Beine.
Nur 5 Sekunden nach dem zweiten Schuss ist der Defender bereits in der Via Caffa, hinter den aufgestellten Polizeikräften.
Die anwesenden Journalisten beginnen Carlo, der sterbend auf dem Boden liegt, zu fotografieren und zu filmen.
Ein paar DemonstrantInnen kommen hinzu und versuchen den Blutstrahl zu stoppen, der im Rhythmus des Herzschlages aus Carlos linkem Jochbogen strömt.
Jetzt rücken die Polizisten heran, sie schiessen einige Tränengaspetarden und zerstreuen die wenigen DemonstrantInnen, die noch anwesend sind.
Die Sicherheitskräfte kreisen den Körper ein.
10 Minuten später, als eine Sanitäterin des GSF versucht, Carlo zu helfen, schlägt sein Herz noch. Eine zweite Sanitäterin kommt hinzu.
Die Krankenschwestern ziehen Carlos Mütze herunter und bemerken eine grosse, tiefe Wunde auf der Stirn, die aber nicht blutet. Die Wunde wurde also verursacht, als Carlo schon tot war. An Carlos rechter Schläfe sind verschiedene Verletzungen und Schürfungen sichtbar.
Verschiedene ZeugInnen bestätigen, dass die Sicherheitskräfte mit Fusstritten auf Carlos Kopf eingeschlagen haben, bevor die Sanitäterinnen des GSF eintrafen.
Am 28. Mai 1999 starb der 30 Jahre alte Sudanese Aamir Ageeb. Da er sich gegen seine Abschiebung gewehrt hatte, wurde er von drei BGS-Beamten gefesselt, bekam einen Motorradhelm aufgesetzt und wurde während des Starts mit dem Kopf nach unten gedrückt, wobei er starb.
Ageeb, der u.a. fließend Arabisch, Deutsch und Türkisch sprach, ging oft in die Moschee und war aktiv am Sozialleben der türkischen sowie der arabischen Gemeinde in Hamburg beteiligt. Er war in der muslimischen Gemeinde daher sehr bekannt und populär. Die sehr gut durchgeführte organisatorische Arbeit einiger afrikanischer Gruppen – vor allem im Zusammenhang mit Protestdemonstrationen vor der Ausländerbehörde und in der Hamburger Innenstadt – trugen dazu bei, daß der Fall Ageeb in Hamburg bekannt wurde. Unsere Entscheidung, uns näher mit den Umständen seines Todes zu beschäftigen, entstand nicht nur weil wir durch die ai-Asylarbeit schon Kontakt zu Bekannten und Freunden von Ageeb hatten, sondern vor allem durch die ruhige, gleichzeitig insistierend gestellte Forderung des Sudanesischen Verbandes in und um Hamburg e.V. nach einer lückenlosen Aufklärung des Falles. Die Sudanesen waren schockiert nicht nur über den Tod Ageebs, sondern auch durch die Art, wie mit seinem Andenken in den Medien umgegangen wurde. Denn sie kannten ihn seit Jahren und konnten nicht fassen, wie jemand aus ihrem Freundeskreis angeblich so viele schreckliche Dinge gemacht haben soll, wie in den Medien über ihn berichtet wurde, ohne daß sie je etwas davon bemerkt haben. Ihre Betroffenheit hat uns angesteckt.
Am 1. Mai 1999 knebelten und fesselten drei Polizisten Marcus Omofuma im Zuge seiner zwangsweisen Abschiebung aus Österreich. Am Sitz des Flugzeugs festgezerrt, Mund und Nase mit Klebeband verschlossen, erstickte Marcus Omofuma qualvoll.
Quelle: http://no-racism.net/article/2538/
Viele ausführliche Berichte und Hintergrundinformationen gibt es auf http://no-racism.net
Halim Dener wurde am 29. Juni 1997 von dem SEK-Beamten Klaus T. mit einem Schuss in den Rücken getötet, als er beim Plakatieren von Plakaten der „Nationalen Befreiungsfront Kurdistans“ (ERNK), die als Nebenorganisation der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) gilt. Die PKK wird in der BRD als „terroristische Vereinigung“ angesehen. Der SEK-Beamte wurde 1997 nach einem skandalösen Verfahren freigesprochen.
Ein Text des Rechtsanwaltes Dr. Rolf Gössner, der als Nebenklage-Vertreter zusammen mit Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz die kurdischen Eltern und Geschwister des erschossenen Jugendlichen Halim Dener vertrat, ist hier zu finden.
30. August 1994: Kola Bankole
Am 30. August 1994 kam Kola Bankole bei einem Abschiebungsversuch auf dem Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt, Deutschland ums Leben. Auch wenn die exakte Todesursache – ob durch Ersticken oder Herztod – bis heute ungeklärt ist, sind doch die Umstände seines Todes bekannt: Der am Herzen erkrankte Nigerianer, der sich wiederholt gegen seine Abschiebung zur Wehr gesetzt hatte, war von vier Beamten des Bundesgrenzschutzes an Bord einer Lufthansamaschine gebracht und an einen Flugzeugsitz gefesselt worden. Ihm wurden gedrillte Stofftücher zwischen die Zahnreihen gezogen, hinter dem Nacken zusammengeschnürt und das Ganze mit breiten Klebestreifen befestigt. Bei vermutlich durch diesen sog. „Beißschutz“ und durch ein sog. „Mund-Nasen-Pflaster“ behinderter Atmung verabreichte ihm gegen 14.00 Uhr der begleitende Arzt eine Kombination von Beruhigungsmitteln in den Oberarm. Denn nach dem Willen derjenigen, die seine Angst und Gegenwehr nicht ernst nahmen und schließlich doch seinen Widerstand brachen, sollte Kola Bankole in gefesseltem und narkotisiertem Zustand nach Lagos transportiert werden.
Kola Bankole überlebte diesen vierten Abschiebungsversuch nicht. Der 20 Minuten nach der Injektion herbeigerufene Notarzt konnte um 14.25 Uhr nur noch seinen Tod feststellen. Niemand kann ermessen, wie lange sein Todeskampf währte.
Quelle: http://no-racism.net/article/1072
17. November 1989: Conny Wessmann
Kornelia „Conny“ Wessmann war eine deutsche Studentin. Als 24-Jährige kam sie in Göttingen am Rande eines Polizeieinsatzes bei einem Verkehrsunfall ums Leben.
Seitdem wird ihrer in Teilen der autonomen Szene als einer „Genossin“ ähnlich Günther Sare oder Benno Ohnesorg gedacht, die für ihre politische Überzeugung gestorben sei. An der Stelle, wo sie ums Leben kam, steht heute ein Denkmal.
An jenem Tage hatten rechtsradikale Skinheads in der Göttinger Burgstraße randaliert. Daraufhin waren Linke, aber auch eher unpolitische, aber gegen Neonazis empörte junge Leute in verschiedenen Gruppen in die Göttinger Innenstadt aufgebrochen, um den Neonazis entgegenzutreten. Zu einer dieser Gruppen gehörte Conny Wessmann, die aber eher aus spontaner Betroffenheit an der Demonstration teilnahm denn als typische Autonome.
Die starke linksradikale Szene in der Stadt mobilisierte beim Auftreten von Rechtsradikalen häufig über Telefonketten u. ä. Unterstützung. Die Antifa-Gruppe, zu der die aus Lingen stammende Conny Wessmann gehörte, hatte die Neonazis, die von der Polizei zu einer Bushaltestelle begleitet und der Stadt verwiesen worden waren, nicht mehr angetroffen, wurde aber ihrerseits von der Polizei observiert und durch die Stadt verfolgt. In einer Stichstraße hinter dem Iduna-Zentrum an der Weender Landstraße wollte die Gruppe sich eigentlich auflösen, um getrennt nach Hause zu gehen, wurde dort aber von einem Zivilstreifenwagen erwartet. Wessmann floh auf die stark befahrene Weender Landstraße, wo sie von einem Auto erfasst wurde und starb.
Die Autonomen machen seither für Wessmanns Tod die Polizei verantwortlich, welche durch ihre überraschende Aktion in dem engen Durchgang die Studentin in den Tod getrieben habe. Viele von ihnen verstehen ihren Tod sogar als politischen Mord durch den Staat. In einem von Linken aufgenommenen und später öffentlich dokumentierten Funkgespräch hatten Polizeibeamte sich dazu verabredet, die Gruppe, der Conny Wessmann angehörte, so wörtlich „plattzumachen. In einem Interview des NDR-Fernsehens erklärte der damalige leitende Göttinger Staatsanwalt Jabel später, „plattmachen“ sei Polizeijargon für eine Personalienfeststellung, bei der Verdächtige gezwungen würden, sich flach auf den Boden zu legen.
Bei den offiziellen Untersuchungen wurde weder ein Verschulden von Polizeibeamten noch auf Seiten des Autofahrers festgestellt, weil dieser nicht mehr ausweichen konnte. Mitglieder der autonomen Szene bestritten solche Untersuchungsergebnisse. Hierzu muss gesagt werden, dass nur Zeugenaussagen von Polizeibeamten aufgenommen wurden, weil die an der Auseinandersetzung beteiligten Antifa-Angehörigen ihre Anonymität nicht preisgeben wollten.
Bis Mitte der neunziger Jahre riefen Autonome anfangs monatlich, später jährlich zu Gedenkdemonstrationen anlässlich des Todes von Wessmann auf, bei denen es häufig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei kam.
Ein linker Verein in Großenhain (Sachsen) nennt sein alternatives Jugendzentrum nach ihr „Conny-Wessmann-Haus“. Der Dramatiker Lutz Hübner hat den Tod von Conny Wessmann sowie dessen Konsequenzen in seinem Stück „Ausnahmezustand“ verarbeitet, das 2001 am Deutschen Theater Göttingen uraufgeführt wurde.
Dolittle
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Heribert Prantl von der “Süddeutschen Zeitung”, der selbst einmal Staatsanwalt in Regensburg war, fordert immer wieder die Einführung eines unabhängigen Ermittlungsrichters, der anstelle weisungsabhängiger Staatsanwälte die Ermittlungen leitet und über eine Anklageerhebung entscheidet. Genauso fordert er eine autonome Justizverwaltung, in der die Richter nicht nur fachlich unabhängig sind, sondern auch dienstrechtlich. Jetzt darf der Richter zwar entscheiden was und wie er will (richterliche Unabhängigkeit), aber die Justizverwaltung unterliegt dienstrechtlich der Staatsregierung.
Ob der Richter befördert wird, ob er ans OLG kommt oder den Rest seines Lebens als Amtsrichter in Kelheim Verkehrsdelikte oder Landwirtschaftsrecht pauken darf, das entscheidet das Justizministerium. Und selbst da gibt es gewaltige Unterschiede, was Arbeitsbelastung und Prestige anbelangt. All das findet versteckt statt und kommt nur dann einmal ans Tageslicht, wenn es ein Richter wagt, mit Konkurrentenklagen oder gegen eine Versetzung vorzugehen. Die richterliche Unabhängigkeit besteht also formal, aber faktisch ist sie eingeschränkt. Das macht sogar Sinn, wenn man daran denkt, dass es auch bessere oder schlechtere, kranke, überforderte oder unfähige Richter gibt.
Aber so ist es auch kein Wunder, dass es an Gerichten und in Staatsanwaltschaften eine “Hauspolitik” gibt. Und wer sich dem verweigert, der landet als Querulant schnell in einem Ressort, das kein anderer machen will. Wenn man nun bedenkt, dass auch unter der Richterschaft CSU-Parteigänger die Mehrheit haben, die Sicherheit und Ordnung und die Manneszucht in der Polizei als wichtige staatliche Güter betrachten, dann wundert einen das Verhalten der Staatsanwaltschaft Regensburg gar nicht. Der Oberstaatsanwalt wird kurz darauf befördert, dem Generalstaatsanwalt wurde vielleicht in ein paar Gespräch klar gemacht, dass hier die Staatsräson (Bürger sollen ihrer bayerischen Polizei vertrauen, sie ehren und fürchten) auf dem Spiel steht.
Gleiches gilt für die Richter in Regensburg und Nürnberg. In Bayern gibt es das Rotationsprinzip, wonach derjenige, der Richter sein will, auch einmal Staatsanwalt gewesen sein muss. Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Deutlich wird das bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit: In Bayern werden Verwaltungsrichter nur ehemalige Verwaltungsbeamte. Deshalb werden die meisten Klagen abgewiesen. In Berlin müssen die Verwaltungsrichter keine Erfahrung in der Verwaltungspraxis haben – und die überwiegende Zahl der Klagen hat Erfolg, weil man nicht so nachsichtig mit den Verwaltungsbeamten wie in Bayern ist.
Hat all das etwas mit Gerechtigkeit zu tun? Nein. Aber mit Politik.
Bürger
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Ein Richter hat einen sicheren Arbeitsplatz und ein akzeptabeles Einkommen.Beides wird durch seine Entscheidungen/Urteile nicht beeinträchtigt.
Die Richter treffen ihre Entscheidungen ausschließlich anhand der Gesetze.
Es mag auch welche geben, die auf den mutmaßlichen Willen wichtiger Leute schielen. Tja, Richter sind Menschen wie du und ich.
Für die Arbeitsbelastung gibt es schließlich Gehalt und das ist bei den Richtern durchaus in respektabler Höhe.
hans
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Es geht also auch ohne 16 Schüsse!
http://www.ln-online.de/artikel/2891360/Mann_bedroht_Frau_mit_Messer%3A_SEK-Einsatz_in_L%FCbeck.htm
Bürger
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kurz zu den Beiträgen von Hans.
In Regensburg waren keine SEK-Leute, sondern Polizisten ohne Nahkampf-Spezialausbildung eingesetzt.
Ein “normaler” Polizist hat in seinem dienstlichen Alltag ganz andere Aufgaben, als Messerhelden festzusetzen. Die Alternative bestünde darin, ausschließlich Schwarzgurtträger oder andere Nahkampfexperten einzustellen.
und Dolittle
strafrechtlich ist ausschließlich das Verhalten der konkret eingesetzten Polizisten zu beurteilen. Dabei spielen Vorfälle die sich in den USA oder Österreich oder wo auch immer ereignet haben, keine Rolle.
Was vielen nicht klar ist ist der Umstand, daß es hier darum geht, ob den wegen des aggressiven Verhaltens des Eisenbert zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten Vorwürfe gemacht werden können. Diese Frage über mehrere Instanzen hinweg bereits geprüft. Ergebnis: Nein.
Jetzt wird noch eine Eingabe beim BVerfG gemacht. Das wird auch bald vorüber sein.
SARRAYA
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Ich glaube sogar, dass die beteiligten Polizeibeamten darunter leiden mit dieser Lüge zu leben. Es wurde doch unterbunden, dass sie sich zu dem Vorfall äußern. Die “Notwehrtheorie” wurde doch von offizieller Stelle verbreitet, bevor die Beamten überhaupt angehört wurden. Danach gab es kekinen Weg mehr zurück !
Ich glaube, dass hier eine totale Überforderung der Polizisten vorlag, sie panisch reagierten. Klar- keiner von diesen hat jemals so eine Situation live erlebt! Und Polizisten sind eben auch keine unfehlbaren Menschen… Es muss schrecklich sein, zu wissen versagt zu haben und trotzdem weiter im Dienst zu sein… Zu wissen, dass Unrecht geschieht und doch aus Feigheit vor der allzu gewaltigen Miteinbeziehung verschiedenster Kreise nicht die Wahrheit zu sagen und zu seiner Tat zu stehen.
Die beteiligten Beamten sind von der Bildfläche verschwunden, alles weitere sind politische Verschleierungsversuche… Irgendwann wird es einer von denen nicht mehr aushalten und die Wahrheit sagen!
mfg
S
Schultheiß
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*Klar- keiner von diesen hat jemals so eine Situation live erlebt! *
Das ist richtig. Die Polizeibeamten haben in ihrem dienstlichen Alltag ganz andere Aufgaben und es nur selten mit Menschen in einer derartigen Ausnahmesituation zu tun.
*Es muss schrecklich sein, zu wissen versagt zu haben und trotzdem weiter im Dienst zu sein…*
Nein, versagt haben die meiner Meinung nach nicht. Trotzdem ist es für die beteiligten Polizisten sicher nicht einfach einen solchen Vorfall zu verarbeiten. Sie müssen zudem auch noch die ungerechtfertigten Vorwürfe von irgendwelchen Leuten, die nicht dabei waren und dennoch ganz schlaue Sachen von sich geben, aushalten.
*Zu wissen, dass Unrecht geschieht und doch aus Feigheit vor der allzu gewaltigen Miteinbeziehung verschiedenster Kreise nicht die Wahrheit zu sagen und zu seiner Tat zu stehen.*
Das ist eben falsch. Der vorgang wurde schon vielfach auf verschiedenen Ebenen überprüft, Die Überprüfungen haben ergeben, daß den zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten unter sgtrafrechtlichen Aspekten gerade k e i n e Vorwürfe gemacht werden können.
Dolittle
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Die Überprüfung auf verschiedenen Ebenen war lückenhaft und wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Das OLG hat nicht durch eine Beweisaufnahme geprüft, ob die Aussagen der Polizisten auch den Tatsachen entsprechen (können), sondern nur prognostiziert, dass eine Hauptverhandlung (mit Beweisaufnahme) wahrscheinlich mit einem Freispruch enden würde, weil (vielleicht) der Grundsatz “im Zweifel für die Angeklagten” zum Tragen kommen könnte.
Der Sachverhalt wurde also nicht gerichtlich aufgeklärt, da eben keine Hauptverhandlung durchgeführt wurde. Kein unabhängiger Richter hat Beweise erhoben und Zeugen befragt. Widersprüche und Lücken wurden nicht aufgeklärt.
Ein Strafgerichtsverfahren ist bei Tötungsdelikten der Normalfall, da das eventuell verletzte Rechtsgut das höchste unseres Strafgesetzbuches ist: Das Leben. Es gibt wohl nur eine Ausnahme: Staatsdiener töten einen Bürger. Beispiele dafür gibt es Dutzende. Das ist traurig und eines Rechtsstaats unwürdig.
Der Bürger, dem ein betrunkener Fußgänger vor das Auto fällt, dem wird der Prozess gemacht. Selbst wenn ein Freispruch viel wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist. Weil man sichergehen will, dass der Autofahrer wirklich keine Schuld hatte.
Dieter More
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Es ist schon mehrmals das Argument gebracht worden, daß die Polizei “panisch” reagiert hat etc. Das muß nicht unbedingt falsch sein . Ich kenne von persönlich Betroffenen zwei Fälle, in denen die Polizei panisch, man kann auch sagen, hysterisch wurde . Der eine spielte sich bei einer Grenzkontrolle zu den Niederlanden ab , es ging um den Verdacht auf Drogenschmuggel. Die ( holländischen ) Beamten waren sich offensichtlich sicher, daß die Insassen des ( deutschen) Autos “was dabei hätten” ( was nicht stimmte). Einer der Mitfahrer wurde (deswegen) gegenüber den Polizisten etwas “vorlaut” , worauf einer der Beamten dann in den Wagen schoß. Ich habe selber bei dem Mann, den die Kugel traf, das Ein – und Ausschußloch an seinem Bauch gesehen . Das war Anfang / Mitte der 80er Jahre. Der zweite Fall spielte sich in den 70er Jahren ab, auf dem Höhepunkt der RAF-Hysterie. Ein Bekannter von mir, der zu der Zeit noch zur Schule ging, geriet in eine normale Auto- Polizeikontrolle bzw.b war die so normal dann doch nicht, weil er mit vorgehaltener MP (!) aufgefordert wurde, seinen Wagen zu verlassen und seine Papiere zu zeigen . Sein “Vergehen” : er hatte lange Haare !
Bei Tennessee Eisenberg frage ich mich, wie ein einzelner Mann, der zudem auch noch eher zart besaitet war, keine Nahkampfausbildung hatte, nicht einschlägig bekannt war und zudem keinen der Beamten körperlich angegriffen hat, bei diesen dann “Panik” auslösen konnte . Das ist doch eher unglaubwürdig. Wenn solche “Unglücksfälle ” passieren, ist es doch öfter wohl so, daß sich die Beamten gegenseitig decken.
Diese Fragen sind aber trotzdem noch nicht beantwortet : warum wurde er erschossen, und dazu mit 16 Kugeln ? Was war der Anlaß/ Inhalt des Streits mit dem Mitbewohner ?
Schultheiß
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zwei Anmerkungen zu More:
für die Beurteilung, ob man wegen der von Eisenberg ausgestoßenen Morddrohungen zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten Vorwürfe machen kann, sind die erwähnten Vorfälle aus den 70er Jahren in Holland irrelvant.
Ob Eisenberg “zart” besaitet war, ob er eine Nahkampfausbildung hatte konnten die Polizeibeamten nicht wissen. Sie wußten lediglich, daß da einer ist, der Morddrohungen ausgestoßen hatte. Als sie ankamen, weigere er sich seine Waffe abzulegen usw, usw.
Warum er zu Tode kam ist doch allgemein bekannt. Was der Anlaß des vorangegangenen Streits mit seinem Mitbewohner ist für Beurteilung der hier anstehenden Frage (Verhalten der eingesetzten Beamten strafrechtlich zu beanstanden?) irelevant.
Dolittle
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Die Sachverhaltsaufklärung ist strafrechtlich deshalb notwendig, weil die Frage völlig offen geblieben ist, ob sich die Polizisten nicht irrten. Umgekehrt: Wissen wir sicher, dass sie sich nicht geirrt haben? Wie wahrscheinlich ist so ein Irrtum? Nahmen sie irrtümlich eine Notwehrlage an, hielten sie irrtümlich Herrn Eisenberg für gefährlich bzw. überschritten sie die Grenzen der Notwehr irrtümlich oder aus Angst, weil sie glaubten, es gäbe kein anderes (milderes!!!) Mittel, als 16 Schüsse abzufeuern? Für mich spricht viel dafür, weil es sich bei Herrn Eisenberg eben nicht um Andreas Baader oder Osama Bin Laden gehandelt hat, weil er keine Schusswaffe in der Hand hatte, weil er keine Gefahr für Leib und Leben eines Dritten mehr darstellte (der Mitbewohner war geflohen).
Ist das der Fall, dann befinden wir uns im Erlaubnistatbestandsirrtum (§ 16 StGB). Hier wird aus einer vorsätzlichen Tötung eine fahrlässige Tötung, falls Fehler passiert sind, die den Irrtum hervorgerufen haben. War der Irrtum unvermeidbar, ist keine Strafbarkeit gegeben. Für die Verfahrenseröffnung müsste nun ein Irrtum/Fehler (=Verurteilung) wahrscheinlicher sein als umgekehrt (=Freispruch).
Randalierende Familenväter, Messerstechereien, agressive Betrunkene, Drogenabhängige auf Entzug, Zwangseinweisungen in die geschlossene Psychiatrie – all das gehört zum polizeilichen Alltag und zur polizeilichen Routine, ist Gegenstand intensiver polizeilicher Ausbildung. Die Polizei müsste erklären können, was hier anders war, warum bei Herrn Eisenberg kein Polizeigriff reichte, warum ihm das Messer nicht aus der Hand geschlagen werden konnte, auch nicht nachdem ihn bereits mehrere Schüsse getroffen hatten und er von Beamten umstellt war. Aber sie kann es nicht. Sie kann es nur für den, der das Ergebnis vorwegnimmt und der von vorneherein vermeiden möchte, dass ein Fehlverhalten an die Öffentlichkeit kommt.
16 Schüsse aus Polizeiwaffen auf kürzeste Distanz gegen eine nur mit einem Küchenmesser bewaffnete Person bedeutet im Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts, der qua Verfassung an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden ist, dass hier gründlich was daneben gegangen ist. Der Staat hätte hier die Bringschuld, seinen Bürgern zu beweisen, dass er hier richtig gehandelt hat. Aber die Beamten können nicht richtig gehandelt haben, sonst wäre kein Schuss gefallen. Man befrage einfach mal einen Polizeiausbilder zum Thema Eigen- und Fremdsicherung. Dann kommt man unweigerlich zu dem Ergebnis, dass der vom OLG angenommene Sachverhalt mit dem gesunden Menschenverstand und polizeilichen Verhaltensregeln unvereinbar ist. Entweder handelte es sich bei den Beamten um Polizeischüler im 1. Semesterwerden oder es werden wichtige Tatsachen verschwiegen. Wenn die Beamten einen Fehler gemacht haben und gegen die polizeilichen Regeln verstoßen haben, dann muss ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet werden (siehe oben). Aber während in Karlsruhe die Aussage einer einzigen Person reicht, um einen riesigen Vergewaltigungsprozess in Gang zu setzen, ist die Logik hier nicht in der Lage, die Justiz zum Jagen zu tragen.
Aber eine gerichtliche Untersuchung ist auch aus Gründen der Staatsräson notwendig – schon um die beteiligten Polizisten evtl. von jeder Schuld freisprechen zu können, anstatt sie in der Öffentlichkeit bis an ihr Lebensende dem Verdacht auszusetzen, sie könnten eine vorsätzlichen Tötung begangen haben. Und um grotesken Verschwörungstheorien (“Hinrichtung” u.ä.) den Boden zu entziehen.
P.S.: Auch in Stuttgart haben Beamte am 30. September diesen Jahres die Grenzen der Verhältnismäßigkeit bei weitem überschritten. Hier allerdings auf Befehl von oben. Auch hier werden die Verantwortlichen sicher nicht strafrechtlich zu Verantwortung gezogen. Aber vielleicht politisch.
Dieter More
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u.a. zu Dolittle
…Randalierende Familenväter , Messerstechereien .. es stimmt, das Leben als Polizist kann sehr gefährlich sein . Aber gerade deshalb müßten Polizeibeamte doch einschätzen können ,ob jemand wirklich gefährlich ist oder werden könnte -oder eben nicht. Das Ganze spielte ja nicht in L.A. oder Mexico City, Berlin, Frankfurt oder Hamburg , sondern in Regensburg ! Ich hatte mal ein Gespräch mit einem Medizinstudenten ( in Berlin ) , der machte eine Abschiedsfeier, weil er am nächsten Tag mit ein paar Kollegen nach Johannesburg reisen wollte, um dort für längere Zeit in einer Ambulanz zu arbeiten. Dieser Student erzählte, daß in Johannesburg quasi jeder eine Waffe trägt und daß es dort sehr gefährlich ist, Er berichtete auch etwas von Berlin (weil er dort ebenfalls in einer Ambulanz gearbeitet hatte ), nämlich u.a. von einem Polizeieinsatz gegen eine türkische Jugendgang, die dort regelmäßig Supermärkte überfiel und dabei auch sehr brutal vorging. Die Polizisten hatten das große Problem, daß diese Jugendlichen , die sie schon geschnappt hatten , unter Drogen standen ,wobei es sich auch um spezielle Drogen handelte (Aufputschmittel etc) . die bewirkten , daß diese Jugendlichen sich z.B. mit einem Polizeigriff o.ä, überhaupt nicht mehr bändigen ließen. Das war also eine sehr extreme Situation, in der die Beamten aber trotzdem “cool” blieben . Von Tennessee Eisenberg ist aber nicht bekannt, daß er unter ( solchen oder anderen ) Drogen stand . Die Frage bleibt also : wie war es möglich, daß sich 6 Polizeibeamte von einer Person, die nur ein Messer dabei hatte ,so bedroht fühlten ? Das ergibt für mich keinen Sinn. Und deswegen, weil es keinen Sinn ergibt, besteht auch der Verdacht, daß die Geschichte nicht stimmt.
Schultheiß
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Im dienstlichen Alltag von Polizeibeamten spielen randalierende Typen keine große Rolle, aber sie kommen durchaus einmal vor. Personen, die mit einem Messer in der Hand auf Polizisten losgehen, sind die absolute Ausnahme.
Ein “normaler” Mensch verhält sich anders, als der Eisenberg. Abgesehen davon, daß Gewalt gegen andere, gar mit Morddrohungen garniert, eh schon unterste Schublade darstellt, ist es zudem dumm, weil Messer gegen Pistole meist verliert.
Dolittle
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Eisenberg als lebensmüder Durchgeknallter, die Beamten als willige Vollstrecker? Tötung auf Verlangen ist noch immer eine Straftat. Und das Leben höchstes Rechtsgut, für das der Staat eine Schutzpflicht hat. Deshalb holen Polizisten Lebensmüde normalerweise von der Brücke oder vom Dach, anstatt sie abzuknallen. Im Notfall retten sie sogar wie in Ansbach einem Amokläufer das Leben, wenn es ihnen möglich ist.
Wenn ein Messer und (vorhergehende!) Mordrohungen “unterste Schublade” sind, gewissermaßen das Recht zum Töten einräumen würde, dann müsste die Berliner Polizei jede Nacht eine Person erschießen. Und die bayerische Polizei vermutlich auch, vor allem in der Bockbierzeit. Aber wir sind nicht im Wilden Westen, wo die erhobene Faust gegen den Sheriff den Tod bedeutet. Zudem hat ein für Konfliktfälle ausgebildeter Beamter viel höhere Sorgfaltsanforderungen als ein Privater.
Ein Beispiel, wo es für Polizisten absolut gerechtfertigt ist, zu schießen und zu töten:
Zwei Beamte nehmen in Berlin am Bahnhof Zoo in einer Spielhalle eine mit Haftbefehl gesuchte Person fest. Verdacht auf Waffenschmuggel. Ihr Fehler: Der Mann blieb ruhig, machte keine Anstalten zu fliehen und versprach, keine Probleme zu machen. Deshalb legten sie ihm die Handschellen nur an einer Hand an. Die andere Hälfte der Schelle hielt der eine Beamte. Sie gingen auf die sehr belebte Straße zum Wagen. Hier zückte der Verhaftete eine Spraydose mit Reizgas, sprühte gegen den einen Beamten, der zu Boden ging entriss ihm die Waffe. Er lud durch, legte auf den am Boden liegenden Polizisten, der versuchte zu fliehen, an und drückte ab, obwohl dieser noch rief “Nein, bitte nicht, ich habe Kinder!” Der Schuss schlug knapp neben dem Beamten auf dem Asphalt auf. Der zweite Polizist hatte mittlerweile seine Waffe gezogen und schoss. Der Verdächtige starb. Obwohl viele Passanten in der Nähe waren, wurde ansonsten niemand verletzt.
Siehe: http://goo.gl/80cWo
Wenn dann, ist das “unterste Schublade”. Das war ein eiskalter Mordversuch. Die kriminelle Energie, die der Getötete hier an den Tag legte, der vermutlich der organisierten Kriminalität zuzurechnen war, ist keinesfalls zu vergleichen mit Herrn Eisenberg. Dort fühlten (!) sich die Beamten lediglich bedroht, keinem Polizisten wurde nur ein Haar gekrümmt.
In einem anderen Fall war es nicht gerechtfertigt. Da erschoss ein Beamter einen Intensivtäter, der in einem gestohlenen Wagen saß und gerade versuchte, damit zu fliehen. Hier erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Die Kollegen, die dabei gewesen waren, logen, dass sich die Balken bogen. Es half nichts. Der Beamte wurde wegen Totschlags zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt (siehe http://goo.gl/tAk1y).
Solche Beispiele gibt es auch. Aber natürlich nicht in Bayern. Dort sind die Polizisten noch die Halbgötter in Grün und dürfen ungestraft den Sheriff spielen. Und das gilt es zu schützen. Autorität und Ehre der Polizei.
gifthaferl
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Im dienstlichen Alltag von Polizeibeamten spielen randalierende Typen keine große Rolle, aber sie kommen durchaus einmal vor. Personen, die mit einem Messer in der Hand auf Polizisten losgehen, sind die absolute Ausnahme.
Schultheiß
Ach ja?
Suche im Jahresarchiv der Pressemeldungen der Bayerischen Polizei beim Schlagwort “Messer”:
421 Einträge
Regensburg 30 – also immerhin so alle 12 Tage die letzten 12 Monate
* alles Folgende PSK PB NB/OPf.
2008 Selbsttötungen: Versuch 227 – vollendet 341*
*Häusliche Gewalt: Körperverletzungsdelikte (1.604 Fälle, davon 1.386 einfache und 218 gefährliche oder schwere Körperverletzungen),
Bei 18 Fällen (9 vollendete und 9 versuchte) handelt es sich um ein Tötungsdelikt.*
*Gewaltkriminalität insgesamt 3.085 Fälle
davon Mord 13, Totschlag 44
-Körperverletzung mit tödlichem Ausgang 2
-Gefährliche u. schwere Körperverletzung 2.498
In 37 Fällen (2007: 38 Fälle) wurde bei der Tatausführung mit einer Schusswaffe gedroht, 33-mal (2007: 41-mal) wurde geschossen.*
http://www.polizei.bayern.de/content/9/4/2/2/3/pks_2008.pdf
Alle tot jetzt?
Ein brodelnder Kessel von Schwerstkriminalität ist der PB Niederbayern/Oberpfalz freilich nicht, aber anderes als alte Omas über die Straße führen scheint dann doch Polizeialltag zu sein.
“Ein “normaler” Mensch verhält sich anders, als der Eisenberg. ”
So wie Sie vielleicht?
Absolut freie Phantasien über jeglichen Sachverhalt?
Von täglicher Polizeiarbeit bis hin zu den Fakten im Fall T.E.?
Davon abgesehen, scheinen Sie auch fest zu glauben, Sie könnten Einfluss auf das weitere Geschehen nehmen, indem sie hier bis in die Unendlichkeit ihre Phantastereien wiederholen.
Wenn Sie sich da mal nicht täuschen.
Schultheiß
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vice versa
Achwas, warte einfach noch eine kurze Weile ab, dann wird juristisch endgültig feststehen, daß den Polizeibeamten strafrechtlich kein Vorwurf zu machen ist.
Dolittle
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Das prüft das BVerfG eben nicht (siehe unten).
Es prüft lediglich, ob die Einstellung des Ermittlungsverfahrens willkürlich Grundrechte der Angehörigen verletzt. Oder ob das OLG mit seiner Entscheidung “schreiendes Unrecht” begangen hat. Das BVerfG prüft und entscheidet aber nicht, ob die Tötung Eisenbergs “schreiendes Unrecht” war. Denn das soll ja nach dem Willen der Beschwerdeführer erst nachfolgend in einem strafrechtlichen Verfahren herausgefunden (oder widerlegt) werden.
Eine Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG bedeutet demzufolge aber auch nicht, dass die Polizei kein Unrecht begangen hat.
Wie auch immer. Herr Eisenberg ist tot. Und die Beamten, die ihn erschossen haben, müssen dies so oder so mit ihrem Gewissen ausmachen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Leben noch das Gleiche ist, wenn man aufgrund eines Irrtums oder einer Fehleinschätzung einen Menschen erschießt.
Veits M.
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In der von mir verlinkten Entscheidung des BVerfG heißt es am Ende unter Rd 22:
“Die angegriffene Entscheidung beruht auch auf dem Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 und Art. 3 Abs. 1 GG. Das Oberlandesgericht Köln geht nicht auf die Frage ein, ob der Tatbestand der Rechtsbeugung vorliegt. Es ist daher jedenfalls nicht auszuschließen, dass der Klageerzwingungsantrag in der Sache Erfolg gehabt, das heißt Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage nach § 170 Abs. 1, § 175 Satz 1 StPO oder zu weiteren Ermittlungen nach § 173 Abs. 3 StPO gegeben hätte.”
Daran und an die letzten Ausführungen von Dolittle anknüpfend sollte gelten:
1. Gegenstand der VB ist ausschließlich der OLG-Beschluss. Zu prüfen ist nur, ob die Mitglieder des Senats Verfassungsrecht ordnungsgemäß angewandt haben (gerügt sind auch hier Art. 19 Abs. 4 und Art. 3 Abs. 1 GG).
2. Unter Hinweis auf den letzten Halbsatz des Zitats kann nicht zweifelhaft sein: Die VB ist schon dann erfolgreich, wenn die Verfassungsrichter zu der Überzeugung gelangen, dass Anlass zu weiteren Ermittlungen vorgelegen hat.
Stichworte hierzu:
Feherhafter Einsatz, wie vom Innenminister selbst eingeräumt, z.B. fehlender Einsatzleiter.
Wurde etwa durch die OLG-Richter versäumt, ein Gutachten einzuholen? Des Inhalts, dass bei Zugrundelegung und Einhaltung aller Einsatz-Richtlinien mit(!) Einsatzleiter die Tötung des T.E. als vermeidbar erscheint, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinglich hätte vermieden werden können?
Veits M.
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NACHTRAG
Gerechtigkeit, Weisheit, Maß und Tapferkeit
Hinter dem Bewusstsein dieser Werte stoßen wir vielleicht auf Platons “Ideenlehre”, auf seine “Urbilder”.
Das Bild von einem “Tier” oder einem “Baum” haben Sie vor sich – wie aber ist ihr Urbild von “Gerechtigkeit” geschaffen?
“Weisheit” scheint hinter dem OLG-Beschluss nicht hervor. Denn: indem es auf die Prognose einer (un)wahrscheinlichen Verurteilung der Beamten glaubt abheben zu können, ja zu müssen – und dabei den Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” heranzieht, verkennt es völlig, worauf es ankommt. Nicht darauf, ob in einem Gerichtsverfahren die Veruteilung der Beamten wahrscheinlich ist oder nicht kommt es an, sondern zunächst “nur” darauf, ob aus Gründen der Verfassung die Ermittlungsbehörden WEITERE ERMITTLUNGEN hätten anstrengen müssen (Etwa das bereits von mir angesprochene Gutachten zur Frage des richtliniengemäßen Einsatzes der Polizisten).
Das rechte “Maß” – was ist das? Sicherlich kann man es nur für den Einzelfall bestimmen. Dazu ist es unabdingbar, alle, aber auch alle Fakten, alles Tun und Unterlassen “auf den Tisch” zu legen und miteinander, gegeneinander abzuwägen, zueinander in Bezug zu bringen, gründlich abzuwägen – unter Beachtung freilich der Gesetze der Verhältnismäßigkeit. Wie etwa hat es sich ausgewirkt, dass kein Einsatzleiter vorhanden war? Was bedeutete dieser permanente (Einsatz)Fehler für das (dadurch reduzierte) Maß an zulässig anzuwendender Gewalt als erforderlicher Notwehr, so eine solche überhaupt ständig(!) bestanden hat? Was überhaupt nicht “geht” ist, diesen (Einsatz)Fehler zu verschweigen, zu ignorieren, nicht in die Recht findende Abwägung hineinzustellen. Ein richterlicher Ermessensfehlgebrauch, der den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit demnach in willkürlicher Weise veletzte, da unter keinem sachlichen Gesichtpunkt verständlich und nachvollziehbar?
Wie “tapfer” war es, nicht den Versuch zu unternehmen, dem bereits von vielen Kugeln getroffenen T.E. nicht nach (rückwärts) auszuweichen? War eine solche Tapferkeit nicht verfassungsrechtlich geboten, in Anbetracht der offenbaren Fehlerhaftigkeit des vorausgegangenen Polizeieinsatzes?
SARRAYA
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Dolittle schrieb:
Wie auch immer. Herr Eisenberg ist tot. Und die Beamten, die ihn erschossen haben, müssen dies so oder so mit ihrem Gewissen ausmachen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Leben noch das Gleiche ist, wenn man aufgrund eines Irrtums oder einer Fehleinschätzung einen Menschen erschießt.
Genauso ist es! Und ich glaube, dass sie es mittlerweile lieber zugeben würden….
grace
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Die könnten ja ihr Gewissen erleichtern und beichten gehen.
Da erfährt dann auch keiner die Wahrheit.
hans
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Ich möchte hier noch einmal an den jungen Mann erinnern welcher mit 12 Kugeln von Polizisten getötet wurde, davon einige Treffer von hinten und ein Treffer aus nächster Nähe in das Herz. Die Tötung wurde bisher noch nicht aufgeklärt! Ich hoffe darauf, dass diese Aufklärung im neuen Jahr erfolgt und damit der Rechtsstaat wieder eine Grundlage hat. Alles andere ist peinlichste Vertuschung.
SUNSHINE
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Wir vermissen dich Tennessee <3 R.I.P