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Kinderpornos, Missbrauch, Nötigung

Teilgeständnis plus 9.000 Euro = Bewährungsstrafe

Nach einem zweistündigen Rechtsgespräch darf der Verlobte der 2012 verschwundenen und ein Jahr später tot aufgefundenen Maria Baumer auf Bewährung hoffen. Er steht derzeit wegen sexuellen Missbrauchs, Nötigung, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornographie vor dem Landgericht Regensburg.

Christian F. mit seinen Verteidigern Michael Haizmann (li.) und Michael Euler. Foto: as

Christian F. mit seinen Verteidigern Michael Haizmann (li.) und Michael Euler. Foto: as

Im Gerichtssaal wird am Montag viel geweint. Die Schwester des Beschuldigten Christian F. verdrückt einige Tränen während der 20-minütigen Verlesung der Anklageschrift, aber auch bei den Eltern Maria Baumers, die ebenfalls im Zuschauerraum sitzen. Allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Der frühere Verlobte, der 2013 tot aufgefundenen Maria Baumer gilt nach wie vor als einziger Tatverdächtiger in dem Fall. Doch deshalb steht er heute nicht vor Gericht. F. wird sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz von Kinderpornographie, sexuelle Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen.

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Beginnend im Jahr 2005 soll sich der damals 21jährige F. an zwei früheren minderjährigen Mitschülern am Domspatzen-Gymnasium sexuell vergangen und dabei zum Teil auch Fotos davon gemacht haben.

Entsprechende Aufnahmen stellte die Kripo im Zuge der Ermittlungen zum Mordfall Baumer auf einem Computer in F.s Wohnung sicher. Ebenfalls fand sich darauf den Aussagen eines Ermittlers zufolge acht Stunden kinderpornographisches Filmmaterial, auf dem „schwerster sexueller Missbrauch bis hin zu Fesselungen“ gezeigt werde, das der heute 33jährige Krankenpfleger aus dem Internet heruntergeladen haben soll. Weiter wirft die Staatsanwaltschaft Christian F. vor, eine frühere Patientin im Bezirksklinikum nach deren Aufenthalt massiv bedrängt, später in ihrer Wohnung mit Medikamenten betäubt und sich an ihr vergangen zu haben.

Frühere Lehrerin als Schöffin berufen

Der Prozessbeginn verzögerte sich am Montag um zwei Stunden und die Gründe dafür sind schwerlich nachvollziehbar. Eine Schöffin der Jugendkammer am Landgericht Regensburg ist Lehrerin am Domspatzen-Gymnasium, unterrichtete dort Christian F., aber auch mehrere geladene Zeugen im Prozess in Mathematik. Sie selbst hatte diesen Umstand dem Gericht bereits am 3. November mitgeteilt und selbst wegen möglicher Befangenheit um Entbindung von der Schöffenpflicht gebeten. Doch offenbar sah das zunächst weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft so.

(Anmerkung der Redaktion am 22.11.16: Wie uns ein Sprecher des Landgerichts zwischenzeitlich mitgeteilt hat, hatte das Gericht im Vorfeld keine Möglichkeit, die Schöffin auszuwechseln. Die Lehrtätigkeit sei weder ein Grund zur Entbindung von der Schöffenpflicht noch ein Ausschlussgrund. Das Gericht habe aber den Verfahrensbeteiligten die Lehrtätigkeit mitgeteilt, so dass die Verteidigung – wie beim verhandlungstag geschehen – einen entsprechenden Befangenheitsantrag stellen konnte, dem dann auch stattgegeben wurde. Tatsächlich hätte die Verteidigung diesen Antrag bereits früher stellen können.)

Bei der Verhandlung am Montag verstieg sich Staatsanwältin Dr. Christine Müller gar zu der Aussage, dass es bei der Schöffin doch gar keinen Grund gebe, sie als befangen anzusehen. Sie kenne – ganz im Gegenteil – sogar ihren Schüler noch besser als andere und sei gerade deshalb geeignet. Auch die Befürchtung von Christian F.s Strafverteidiger Michael Haizmann, dass gerade das Thema sexueller Missbrauch bei der derzeit deshalb im Fokus stehenden Einrichtung Domspatzen ein weiterer Grund für Befangenheit sein könnte, wies Müller von sich. Die Behauptung, die da in der Presse aufgestellt werde, derzufolge bei den Domspatzen ein sexuell aufgeheiztes Klima geherrscht haben könnte, beurteilt Müller als „nicht tragfähig“.

Doch ungeachtet dessen und auch ungeachtet der Tatsache, dass auch die Anwälte der Nebenklage besagte Schöffin – wohl in reflexhafter Ablehnung eines Antrags der Verteidigung – unbedingt behalten wollten, gab die Kammer unter Vorsitz von Dr. Carl Pfeiffer einem Befangenheitsantrag von Haizmann statt. Der Prozess konnte schließlich mit zweistündiger Verspätung beginnen, um unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift erneut unterbrochen zu werden.

9.000 Euro Schmerzensgeld für Bewährung

F.s Verteidiger Haizmann und Michael Euler baten zum Rechtsgespräch, um so eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten herausholen zu können. Und ein entsprechender Deal – das stellte sich nach weiteren zwei Stunden des Wartens heraus – scheint geglückt zu sein.

Demnach wird F. sowohl den Besitz von Kinderpornos als auch den sexuellen Missbrauch an seinen zwei Mitschülern einräumen. Ebenso werde er zugeben, ein Betäubungsmittel an die frühere Patientin im Bezirksklinikum verabreicht zu haben.

Zusätzlich wird er an eines seiner Missbrauchsopfer 5.000, an ein weiteres 2.000 und an die Frau, die ihm sexuelle Nötigung vorwirft, weitere 2.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen, die noch vor Abschluss des Verfahrens überwiesen werden sollen.

Im Gegenzug soll – die Staatsanwaltschaft hat bereits Zustimmung signalisiert – der Vorwurf der sexuellen Nötigung nach §154, 2 eingestellt werden und F. mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Sämtliche Zeuge mit Blick auf die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs seiner früheren Mitschüler am Domspatzen-Gymnasium – mehr als ein Dutzend wären es gewesen – wurden vom Gericht allerdings bereits ausgeladen.

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Kommentare (20)

  • Angelika Oetken

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    “Tauwetter e.V.” ist eine “Anlaufstelle, für Männer*, die in Kindheit oder Jugend sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren”. Der Verein wurde von Missbrauchsbetroffenen gegründet, wird von Menschen mit Doppelexpertise geführt und erfüllt weitestgehend die Kriterien für echte Unabhängigkeit. Diese Präsentationen empfehle ich allen, die fundierte Hintergrundinfos über Missbrauchskriminalität benötigen
    http://www.tauwetter.de/de/download/category/3-praesentationen.html

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  • joey

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    kann man da nicht eine erfolgreich zu absolvierende Therapie einbauen?

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  • aucheinehemaliger

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    Das stinkt gewaltig.
    Ein ehemaliger Domspatz wegen Sexualstraftaten vor Gericht und ein Haufen andere Ehemalige als Zeugen und keiner braucht/kann/darf aussagen!

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  • (Ex-)Student

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    @aucheinehemaliger
    Wieso soll das stinken? Es ist völlig üblich vor Gericht (und sinnvoll), dass man – wenn ein Tatvorwurf vom Täter eingeräumt wird – u.U. darauf verzichten kann, die Zeugen anzuhören, die deshalb aussagen sollen, damit dieser Tatvorwurf belegt wird. Wenn der Täter das selbst einräumt, erübrigt sich die Notwendigkeit dieser Aussagen. Im Gegenteil: gerade bei Sexualdelikten stellt es für die Opfer oftmals eine besondere Zumutung dar, in einer Verhandlung ihre demütigenden Erlebnisse detailliert und öffentlich wiedergeben zu müssen, so dass man auf diese neuerliche Qual gerne verzichtet, sofern das möglich ist. Und durch das Geständnis ist das eben möglich. Was soll daran also stinken?!?

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  • Arno Dübel

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    Lieber Herr Aigner,

    besagte Schöffin ist noch dort beschäftigt.
    Angesichts der Tatsache, dass sie dem Gericht dies in Bezug auf Befangenheit bereits mitgeteilt hat, wirkt das schon sehr skurril.

    Darüberhinaus ist interessant, wer sich so in der 1. Reihe der “Zuschauer” aufhält – u.a. der Chor(!)manager – das und das Notzbüchlein nebst Stift verleiht der Veranstaltung ein bisschen den Charakter einer Spurensuche in der Vergangenheit der Institution.
    Schade, dass der Gerichtsgutachter ausgeladen wurde – dies wäre sicherlich aufschlussreich gewesen und für manche im Saal eher unangenehm.
    Denn angesichts der Ereignisse sollten sich die Verantwortlichen schon fragen, was da – mal wieder – schief gelaufen ist. Mag sein, dass es faktisch nicht möglich ist, etwas derartiges zu verhindern. Dennoch hat der Satz “Sexuell aufgeladene Stimmung bei Domspatzen”, unabhängig von wem in die Welt gesetzt, durchaus einen wahren Kern.

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  • Angelika Oetken

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    „Sexuell aufgeladene Stimmung bei Domspatzen“

    @Arno Dübel,

    auf der Homepage von “Tauwetter e. V.”, einer aus der Selbsthilfe hervorgegangenen Beratungsstelle für Männer, die in Kindheit oder Jugend sexueller Gewalt ausgesetzt waren, finden sich sehr fundierte Informationen darüber, was eigentlich hinter dieser Sexualisierung steckt. Die meistens schon sehr früh im Leben der Betroffenen beginnt, nämlich zuhause, in deren Familien.

    VG
    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

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  • Angelika Oetken

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    “F.s Verteidiger Haizmann und Michael Euler baten zum Rechtsgespräch, um so eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten herausholen zu können. Und ein entsprechender Deal – das stellte sich nach weiteren zwei Stunden des Wartens heraus – scheint geglückt zu sein.”

    “Deals” dieser Art sind bei Verfahren wegen Sexualstraftaten verbreitet. Inwieweit sie angemessen sind, wird sehr kontrovers diskutiert. Oft werden diese “Hinterzimmergespräche” zwischen Gericht und Verteidigung damit begründet, man könne so Opferzeugen davor bewahren “vor Gericht aussagen zu müssen”. Unabhängig davon wird es auch noch ganz pragmatische Gründe geben, aber dass es belastend ist, darüber zu berichten, wie das, was einen Teil der Würde jedes Menschen ausmacht, gebrochen wurde, können sich wohl die Meisten vorstellen. Andererseits kalkuliert jemand, der solche Verbrechen anzeigt oder als Nebenkläger auftritt das ein. Nicht selten spielt dabei auch der Wunsch eine Rolle, dass die wahren Hintergründe der Taten vor Gericht verhandelt und damit offenbar werden.

    Genau wegen dieser schwierigen Ausgangslage haben ExpertInnen opfergerechte Methoden der Befragung entwickelt. Und im Zweifelsfall steht es dem Gericht frei, die Öffentlichkeit auszuschließen.

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  • Lothgaßler

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    Insgesamt doch eher ein sehr mildes Urteil (9.000 Euro und Bewährung), dem etwas Entscheidendes zu fehlen scheint: Die Motivation der Straftaten bleibt ungeklärt (mal Kinder, mal jüngere Mitschüler, mal Patientin), obwohl sich eine Serie von Straftaten mit sexuell aufgeladenem Hintergrund zu Lasten von Schwächeren (physisch, psychisch) zeigt. Hat sich der Täter unter Kontrolle, oder geht eine sexuell motivierte Gefährdung von ihm aus? Das scheint bei der Urteilsfindung nicht mehr so wichtig gewesen zu sein.

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  • joey

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    Gericht ist nicht deswegen grundsätzlich (seit Jahrtausenden) öffentlich, weil da Sensationen für die BILD verfügbar werden. Hier soll Recht gesprochen werden, damit “jeder” was dabei lernen kann, die Begründung dafür nachvollziehen und sich vom ordentlichen Verfahren überzeugen kann. Außerdem wird bekannt, was los ist in diesem Lande. Oder eben nicht, … Gerüchteküche etc…

    Hinterzimmer sind das Gegenteil. Der Richter hat wenig Arbeit, der Täter gesteht irgendwas, wird zu irgendwas verurteilt und mit ein paar Tausend ist die Sache aus der Welt? Der Staat wird seiner Grundaufgabe unabhängige Justiz nicht gerecht.

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  • Angelika Oetken

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    “kann man da nicht eine erfolgreich zu absolvierende Therapie einbauen?”

    @joey,

    entsprechende Auflagen werden immer häufiger verhängt. Was das “erfolgreich zu absolvierend” angeht, ergeben sich verschiedene Schwierigkeiten:

    1. inwiefern beim Täter bzw. der Täterin eine psychische/psychiatrische Erkrankung eine Rolle spielt, muss geklärt werden, bevor man so etwas überhaupt in Anspruch nehmen kann
    2. das Angebot an spezifischen psychotraumatologischen Therapien ist sowieso sehr rar
    3. auch wenn viele MissbrauchstäterInnen in der Kindheit selbst mal Opfer waren, bedeutet das noch lange nicht, dass TherapeutInnen mit diesem Klientel auch arbeiten wollen
    4. Und nicht zuletzt: entscheidend für den Therapieerfolg ist die Motivation des Patienten, etwas zu verändern. Die innerlichen Beschädigungen können so groß sein, dass der psychisch Kranke Angst davor hat, in sich rein und auf sein Leben zu gucken. Je früher die Traumatisierungen einsetzten, die zur Destruktion führten, desto größer seine – berechtigte! – Sorge, dass ein Aufdecken zur Spaltung der eigenen Persönlichkeit führt

    Zu täterfokussierten Therapien hat Thomas Schlingmann von Tauwetter e. V. eine gut durchdachte Stellungnahme veröffentlicht. Unter dem Titel “Des Kaisers neue Kleider? – Eine Kritik am Projekt „Kein-Täter-werden“ auf der Homepage seines Vereins zu finden.

    VG
    Angelika Oetken

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  • Angelika Oetken

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    Strafen wegen Taten wider das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zur Bewährung auszusetzen, selbst dann, wenn besonders hilflose Personen in heimtückischer Manier geschädigt wurden, ist leider immer noch sehr verbreitet. Neben rein pragmatischen, gibt es dafür auch gesellschaftshistorische Gründe. Diese unselige Tradition bedarf der konsequenten Überarbeitung. Zum Glück gibt es gerade unter den juristisch Verantwortlichen viele Menschen, die sich hartnäckig und umsichtig dafür einsetzen.

    Sollte Christian F. tatsächlich mit einer Bewährungsstrafe davon kommen, wäre das für seine Opfer, ihre Angehörigen und deren UnterstützerInnen natürlich ein Schlag ins Gesicht. Abgesehen davon sehr riskant, was die Verhütung weiterer Straftaten angeht, die dieser mutmaßlich schwer in seiner Persönlichkeit geschädigte, in medizinischen Dingen kompetente und gleichzeitig als hoch manipulativ beschriebene junge Mann mit sehr großer Wahrscheinlichkeit begehen wird
    http://www.bke.de/content/application/mod.content/1312964987_bke_Hinweis_Fuehrungszeugnis_1_2011.pdf

    Sollte er nicht durch verantwortungsvolle Menschen gestoppt werden und damit die Chance bekommen, einen anderen Weg einzuschlagen, als den, welcher das Umfeld, in dem er sich bisher bewegte, ihm wies.

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  • Interessiert

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    Hallo,
    Wer kann mir erklären, warum alle Anklagepunkte vorm Jugendgericht verhandelt werden? Die Betäubung der Patientin führte der Angeklagte im Erwachsenenalter aus.

    Danke für die Information

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  • Kernel

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    … sexuellen Missbrauchs, Nötigung, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornographie, Filmmaterial, auf dem „schwerster sexueller Missbrauch bis hin zu Fesselungen“ gezeigt werde … und dann Bewährung? Versteh ich als Laie leider nicht mehr.

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  • meine99,9cent

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    @Interessiert:
    Jugendgerichte verhandeln nicht nur Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender, sondern auch sogenannte Jugendschutzsachen , also bestimmte Straftaten wie etwa Sexualdelikte, die gegen Jugendliche/Kinder gerichtet sind. Siehe § 26 GVG und dort besonders Absatz 2.

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  • In Time

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    @ Arno Dübel
    Man muss jetzt diese derartige Gerichtsverhandlung eben auch bis zum Richterspruch einmal abwarten. Ich finde aber auch, dass man sehr kranken Menschen unbedingt auch helfen muss.
    ‘Vergessen kann man so etwas nie’
    http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/-Vergessen-kann-man-so-etwas-nie-Baumer-Verlobter-missbrauchte-jungen-Domspatzen;art1172,405643
    http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/-Vergessen-kann-man-so-etwas-nie-Baumer-Verlobter-missbrauchte-jungen-Domspatzen;art1172,405643

    “”””Darüberhinaus ist interessant, wer sich so in der 1. Reihe der „Zuschauer“ aufhält – u.a. der Chor(!)manager – das und das Notzbüchlein nebst Stift verleiht der Veranstaltung ein bisschen den Charakter einer Spurensuche in der Vergangenheit der Institution. “”””
    __Ist einmal wieder typisch. Man kennt doch dieses Thema von den 3 Affen: nix sagen , nix hören und nix sehen! Der heutige ( Chor ) Manager war doch damals selbst auch Abiturient und auch später Chorpräfekt bei den Regenesburger Domspatzen. Er weiß ja zu einigen ( vielen ) Themen aus der Vergangenheit überhaupt nix mehr ( so seine Aussage ) , obwohl er damals min. so 10 Jahre mit dem DKP a. D. Herrn Josef Ratzinger zusammen gearbeitet hat. Diese Institution Domspatzen aus Regensburg kann ja heute nicht einmal richtig Ihre eigene Vergangenheit aufarbeiten.

    http://www.swr.de/betrifft/betrifft-saengerknaben-domspatzen/-/id=98466/did=14854290/nid=98466/1eyvb5k/
    Brief der Domspatzenschüler 2015
    Von der „Schülermitverantwortung“ des Musikgymnasiums
    http://www.swr.de/-/id=15106760/property=download/nid=98466/75xjme/index.pdf
    Antwort der Autorin an die Domspatzen 2015 „Hören Sie die Opfer an“
    http://www.swr.de/-/id=15106804/property=download/nid=98466/16awonc/index.pdf
    http://www.regensburg-digital.de/filmemacherin-appelliert-an-dom-schueler-hoeren-sie-die-missbrauchs-opfer-an/17022015/
    Antwortbrief von Wolfgang Blaschka
    http://www.regensburg-digital.de/wp-content/uploads/2015/02/Brief-an-die-Domspatzen.pdf

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  • Angelika Oetken

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    Danke für die Info meine99,9cent!

    “Weiter wirft die Staatsanwaltschaft Christian F. vor, eine frühere Patientin im Bezirksklinikum nach deren Aufenthalt massiv bedrängt, später in ihrer Wohnung mit Medikamenten betäubt und sich an ihr vergangen zu haben.”

    Soweit ich informiert bin, war die Patientin zu der fraglichen Zeit schon erwachsen. Wird ihr Fall dann trotzdem mit vor dem Jugendgericht verhandelt?

    Aber unabhängig davon, sollten wird doch davon ausgehen können, dass das Gericht mit dem Thema “Sexualstraftaten” vertraut, inkl. des typischen TäterInnenverhaltens, des Gefährdungspotentials und den Folgen für die Opfer vertraut ist. Je mehr ich mir das vor Augen halte, desto weniger nachvollziehbar erscheint es mir, Christian F. mit einem derart milden Urteil davon kommen zu lassen. Nicht nur aus Opferschutzgründen heraus und im Hinblick auf das nur all zu berechtigte Interesse seiner Opfer, diesen Mehrfachtäter angemessen zu bestrafen. Sondern auch, um dem 33jährigen, dessen Persönlichkeit offensichtlich an wichtigen Stellen vollkommen beschädigt ist und den Menschen, die das zu verantworten haben, notwendige Grenzen aufzuzeigen. Wie sieht es denn mit Auflagen aus? Begutachtung seiner grundsätzlichen Zurechnungsfähigkeit?

    VG
    Angelika Oetken

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  • Angelika Oetken

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    “Ich finde aber auch, dass man sehr kranken Menschen unbedingt auch helfen muss.”

    @In Time,

    Das sehe ich genauso wie Sie.
    Wer psychiatrisch sehr schwer erkrankt ist und keine geeignete ambulante Hilfe bekommen kann, gehört in eine stationäre Behandlung. Falls der Kranke über keine ausreichende Fähigkeit verfügt, zu entscheiden, ob er sich stationär behandeln lassen muss oder nicht, kann die Entscheidung durch einen richterlichen Beschluss ersetzt werden http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Unterbringung

    Christian F. hatte auf seinem Rechner Filme gespeichert, auf denen die sexualisierte Folterung von Kindern zu sehen ist (Fesselungen etc.). Dies könnte als Selbstbehandlungsstrategie gewertet werden. Wer sehr früh im Leben sexuelle Gewalt und Misshandlung erlebt hat, kann von Flashbacks befallen sein, die starke Erregungszustände auslösen, ohne dass eine explizite, d.h. sprachlich und zeitlich-örtlich fassbare Erinnerung vorhanden ist. Es treten in erster Linie traumatische Körper- und Sinneserinnerungen auf, die durch Reize ausgelöst werden, welche an sich harmlos und alltäglich sind. Das bezeichnet man in der Fachsprache als “Trigger”. Manche Menschen, die unter solchen Erscheinungen leiden, machen die Erfahrung, dass sie diese schrecklichen Gefühle abreagieren können, indem sie an Anderen wiederholen, was ihnen selbst einmal angetan worden ist. Und bzw. oder sich entsprechende Filme ansehen. Dies nennt man Reinszenierung. Aktives, aber destruktives Handeln, das schnell suchtartigen Charakter annehmen kann, da es das Grundproblem nicht löst. D.h. Opfer, die sich so verhalten, also selbst missbrauchen, vergrößern das eigene Problem, anstatt sich mit der eigenen Biografie und dem missbrauchenden Umfeld verantwortungsvoll auseinander zu setzen, indem man sich vom TäterInnenmilieu abgrenzt und Verantwortung übernimmt.

    Hier gibt es Adressen von spezialisierten PsychotherapeutInnen
    http://www.degpt.de
    http://www.emdria.de

    Für gewöhnlich tragen die gesetzlichen Krankenkassen und viele private Versicherungen für solch eine Behandlung die Kosten.

    Wer sich erst einmal informieren will, kann eine unabhängige Beratungsstelle aufsuchen. Für junge, männliche Betroffene empfehle ich http://www.kibs.de/

    Für alle Anderen:
    http://www.thzm.de/

    VG
    Angelika Oetken

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  • Lothgaßler

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    @Angelika Oetken:
    Schreiben Sie lieber dem Gericht, ich überleg es mir auch. Mir scheint es keineswegs so, als sei die Motivation des Täters geklärt, und damit ist auch fraglich, ob der Täter seine Taten wiederholen oder weiterentwickeln würde. Eine Entwicklung hat er in der Sache unzweifelhaft vollzogen. Es kann auch sein, dass nicht alle Informationen zur Person des Täters und zu seiner medizinisch-psychischen Begutachtung in der Presse landen.

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  • Bewährungsstrafe gegen den ehemaligen Domspatzen Christian F. steht bevor » Regensburg Digital

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    […] Nachdem der erste Prozesstag mit vielen Unterbrechungen und der Abberufung einer Schöffin, der ehem…, endete der zweite bereits nach gut zwei Stunden. Wie nach dem sogenannten Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft und den Verteidigern des Angeklagten von Montag zu erwarten war, wird nach einem Geständnis die Anklage der sexuellen Nötigung gemäß der Strafprozessordnung (§ 154, 2 StPO) eingestellt. […]

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  • Zwei Jahre auf Bewährung für den „Kindergärtner“ der Domspatzen » Regensburg Digital

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    […] Laut Richter Pfeiffer flößte er ihr mit einer „gewissen Hinterlist“ das Psychopharmakon Tavor ein. Laut Geständnis wollte F. sie „enthemmen“ und den Abend mit ihr verbringen. Das Gericht stützte sich laut Richter Pfeiffer im Wesentlichen auf ein „glaubhaftes Geständnis“ des Angeklagten, das von den Ermittlungsergebnissen bestätigt worden sei. Die verurteilten Taten waren im Grunde Beifang der seit 2012 andauernden Ermittlungen im Tötungsdelikt Maria Baumer, der ehemaligen Verlobten des Täters. Christian F. gilt in der Causa Baumer als dringend tatverdäch… […]

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