Gegen die GmbH des berühmt-berüchtigten Pornoabmahners Thomas Urmann wurde am Mittwoch das Insolvenzverfahren eröffnet. Es geht um Forderung von über einer halben Million Euro. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Es sind zwei Zahlen, an denen der tiefe Fall des einstigen Abmahnanwalts Thomas Urmann („Porno-Pranger“, „Redtube Affäre“, KVR-Massenabmahnungen) abzulesen ist: 2011 erzielte seine Rechtsanwalts GmbH, in der zeitweise bis zu 35 Mitarbeiter beschäftigt waren noch einen Jahresüberschuss von über 440.000 Euro. 2014 machte man fast ebenso viel Verlust.
Die Einschläge kommen näher. Vergangene Woche unterlag Ex-Abmahnanwalt Thomas Urmann nicht nur vor dem Arbeitsgericht, sondern wurde dort auch noch vom Gerichtsvollzieher empfangen.
Gegen die GmbH von Ex-Abmahner und Ex-Anwalt Thomas Urmann laufen mehrere Insolvenzanträge. Bei der Stadt Regensburg ist er nicht mehr gemeldet und gilt offiziell als nach Istanbul verzogen.
Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann haftet persönlich für Kosten, die einem Betroffenen der Redtube-Massenabmahnungen entstanden sind. Das Amtsgericht Regensburg hat kürzlich ein Urteil mit Mustercharakter gefällt und sieht „ausreichend Anhaltspunkte für arglistiges Verhalten“.
UPDATE: Im Berufungsverfahren der KVR-Massenabmahnungen sollte am Dienstag das Urteil fallen. Doch nun wurde der Verkündungstermin kurzfristig verschoben. Offenbar hat Urmann einen Ablehnungsantrag gestellt, über den das Gericht erst entscheiden muss. Zuvor hatte Urmann bereits erfolglos Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt.
Am Montag hatte Thomas Urmann gestanden, heute wurde er verurteilt: Wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs sowie Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten bekommt der Regensburger Rechtsanwalt zwei Jahre auf Bewährung.
Per Deal zur Bewährung? Im gegen ihn geführten Augsburger Prozess wegen Insolvenzverschleppung hat der als „Porno-Abmahner” bekannt gewordene Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann am Montag ein vollumfängliches Geständnis abgelegt.
Beim Betrugsprozess gegen den Regensburger Abmahnanwalt Thomas Urmann vor dem Amtsgericht Augsburg geht es recht turbulent zu. Jetzt wurde bekannt: Auf das Angebot einer zweijährigen Bewährungsstrafe wenn er geständig sei, ging Urmann nicht ein.
Mit Porno-Pranger und Redtube-Abmahnungen hat der Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann es zu bundesweiter Berühmtheit gebracht. Doch nun scheint es immer mehr bergab zu gehen. Eine juristische Watschn jagt die andere. Eine kurze Zusammenfassung des aktuellen Stands.
Ein Zivilverfahren wegen sittenwidriger Abzocke in Regensburg, ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung in Augsburg, dazu die laufenden Ermittlungen wegen der Redtube-Abmahnungen: Rechtsanwalt Thomas Urmann hat derzeit viel in eigener Sache mit der Justiz zu tun.
Der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann („Porno-Pranger“) ist ein Glückskind. Trotz dubioser Praktiken, zahlreicher Strafanzeigen und deutlicher Gerichtsurteile ist die Staatsgewalt in der Vergangenheit nicht gegen den Profi-Abmahner vorgegangen. Bei anderen werden aus weit geringerem Anlass Geschäfts- und Kanzleiräume durchsucht, Akten und Computer beschlagnahmt und das Telefon überwacht. Ein ehemaliger Geschäftspartner von Urmann, der von dieser Aktion betroffen war, sagt: „So lange wir mit Urmann zusammengearbeitet haben, schien es einen Schutzschirm gegeben zu haben. Der war danach sehr schnell weg.“ Ein Vergleich.
Die Piratenpartei hat am Donnerstag Mandantenvereinbarungen der Porno-Abmahner von Urmann und Collegen (U+C) veröffentlicht. Ein Gutachten des Rechtsanwalts Christian Solmecke kommt zu dem Schluss: Diese Abmachung ist illegal. Mit Blick auf die Einstellung eines Strafverfahrens gegen U+C durch die Regensburger Staatsanwaltschaft spricht der Jurist Dr. Walter Felling von einem „Skandal“. Die Piraten veröffentlichen indes nach und nach weitere Insider-Informationen aus der Urmann-Kanzlei.
U+C hofft auf eine weitere große Abmahnwelle gegen User von Streaming-Portalen. Das hat der Rechtsanwalt Thomas Urmann gegenüber dem Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke angekündigt. Allerdings gibt das Gros der Fachanwälte den Rat: Nicht zahlen. Nichts unterschreiben.
Ein Unternehmen mit dem bescheidenen Stammkapital von 80.000 Euro verursacht Rechtsanwaltskosten von 8,5 Millionen Euro und Ermittlungskosten von 3,5 Millionen Euro, um einen Schaden von 770.000 Euro geltend zu machen. Klingt das seltsam? Geht da alles mit rechten Dingen zu? Ist das nicht ein wenig merkwürdig? Mag sein, aber genau das steckt hinter der neusten Abmahnwelle der „Porno-Pranger“-Kanzlei Urmann + Collegen (U+C).