„Kirchensteuer-Rebell scheitert mit Klage“, schlagzeilte Spiegel Online am Mittwoch. Eine Falschmeldung, die der Nachrichtenagentur dpa entsprungen ist und die zahlreiche Medien übernahmen. Tatsächlich war genau das Gegenteil der Fall und – Gott sei Dank – entscheidet in Deutschland bislang noch kein weltliches Gericht über Fragen des Glaubens.
Was für ein Zufall: Wenige Tage, bevor das Bundesverwaltungsgericht die Frage entscheidet, ob man katholisch bleiben kann, ohne Kirchensteuer zu zahlen, hat die Deutsche Bischofskonferenz ein Dekret erlassen, das Gläubigen mit Konsequenzen bis hin zur Verweigerung des Begräbnisses droht. Ein Kirchenrechtler sagt nun: „Das Papier hat keinen Rechtscharakter. Es ist inhaltlicher Murks und weniger wert als Klopapier.“
Ist katholisch, nur wer zahlt? Die Kirche in Deutschland meint “Ja” und darf sich in dieser Auffassung über tatkräftige staatliche Unterstützung freuen. In Bayern hat sich sogar das Innenministerium eingeschaltet, um die Austrittserklärung eines katholischen Kirchensteuerrebellen für unwirksam zu erklären. Nach wie vor gilt in Deutschland: Wer nicht zahlt, kommt in die Hölle. Dem Vatikan scheint hingegen mehr am Seelenheil seiner Schäfchen, denn an ihrer Wolle zu liegen. Im kommenden Jahr entscheidet das oberste weltliche Gericht in Deutschland darüber, ob katholisch nur sein kann, wer zahlt. Der Gang vors oberste Kirchengericht im Vatikan steht noch aus.
Andreas Janker ist wieder katholisch – vorerst. Wie berichtet, hatte der 48jährige beim Standesamt seinen Austritt aus der „Körperschaft des öffentlichen Rechts römisch-katholische Kirche“ erklärt. Daraufhin wurde er von der Diözese Regensburg exkommuniziert. Schreiben Jankers an Bischof Gerhard Ludwig Müller, mit der Bitte, die Exkommunikation rückgängig zu machen, änderten an dieser Entscheidung nichts. Ebensowenig die […]
Die Diözese Regensburg bleibt hart: Ein standesamtlicher Kirchenaustritt zieht automatisch die Exkommunikation nach sich, wird in einer gestern verbreiteten Stellungnahme bekräftigt. Mit der Erklärung reagiert die Diözese auf den Fall von Dr. Andreas Janker, der vergangenes Jahr seine Austritt aus der „Körperschaft öffentlichen Rechts katholische Kirche“ erklärte hatte, sich aber gleichzeitig gegen seine Exkommunikation wehrt. […]
Jetzt muss das Kirchengericht entscheiden. Dr. Andreas Janker hat gegen seine Exkommunikation Klage bei der Apostolischen Signatur, dem höchsten Gericht im Vatikan, eingereicht. Wie berichtet hatte der gebürtige Regensburger vergangenes Jahr seinen Austritt aus „Körperschaft öffentlichen Rechts katholische Kirche“ erklärt. Die Exkommunikation folgte auf dem Fuß. Doch der Ingenieur wehrt sich. Persönliche Erfahrungen mit dem […]
Wer keine Kirchensteuer zahlt, fliegt raus. Das ist in der katholischen Kirche gängige Praxis – in Deutschland wohlgemerkt. Wer hier vor dem Standesamt seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt, wird automatisch exkommuniziert, damit aus der Glaubensgemeinschaft und von allen Sakramenten ausgeschlossen. Was für viele wie eine logische Konsequenz klingen mag, ist kirchenrechtlich höchst umstritten. Bereits seit längerem besteht über diese Praxis Uneinigkeit zwischen der deutschen Bischofskonferenz und dem Vatikan. Von einem „deutschen Sonderweg“ ist vielfach die Rede.