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Nach Schaidingers Verbalattacken: Stadträtin fordert Entschuldigung

Nach den Verbalausfällen von Oberbürgermeister Hans Schaidinger in der Sitzung des Planungsausschusses vergangene Woche fordert Stadträtin Irmgard Freihoffer eine Entschuldigung. In der Sitzung war dem „Immobilienzentrum Regensburg“ die Baugenehmigung für ein Areal erteilt worden. Bei einem anderen Investor, der Ferdinand Schmack jr. GmbH, zwei Jahre zuvor, hatten die entsprechenden Stellen in der Verwaltung noch alles daran gesetzt, die Bebauung zu verhindern: eine Veränderungssperre wurde verhängt. Für das Immobilienzentrum wurde dagegen vergangene Woche eine Ausnahmegenehmigung von dieser Veränderungssperre vorgeschlagen und schließlich auch mehrheitlich beschlossen. Die Begründung dafür wirkt wenigstens fragwürdig. „Es deutet alles darauf hin, dass Investoren hier ungleich behandelt werden“, lautete dazu Freihoffers Kommentar. Daraufhin flippte der Oberbürgermeister aus. Irmgard Freihoffer hat Schaidinger nun einen offenen Brief geschrieben, den wir in voller Länge veröffentlichen. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der Stadtplanungsausschusssitzung am 8.6.2010 habe ich bei TOP 4 meine Ausführungen zum Thema „Ausnahme von der Veränderungssperre“ mit der Bemerkung „Es deutet alles darauf hin, dass Investoren hier ungleich behandelt werden“ abgeschlossen. Meine Ausführungen und meinen Verdacht kommentierten Sie mit den Worten „Entweder sind Sie zu faul oder unfähig, um die Vorlage zu lesen“. Sie fügten hinzu, dass Sie dies „ganz bewusst in dieser Schärfe“ sagten, und sich „für die Verwaltung“ ein solch „verwerfliches Vorurteil“ nicht bieten ließen. Sie drohten außerdem: „Beim nächsten Mal wird das ganz andere Konsequenzen haben.“ Ich fordere Sie auf, Ihre beleidigenden Äußerungen zurückzunehmen und sich in aller Form bei mir zu entschuldigen. Was Ihre nicht näher ausgeführte Drohung anbelangt: Es kann nicht angehen, dass Sie ein gewähltes Stadtratsmitglied in dieser Weise bedrohen. Da ich nun seit zwei Jahren Mitglied des Stadtrats bin, sollten Sie außerdem wissen, dass mich derlei verbales Getöse nicht beeindruckt und die offensichtlich erwünschte Einschüchterung nicht erreicht wird. Wie ich bereits in der Ausschusssitzung am 8.6.10 angemerkt habe, gehört die Äußerung eines Verdachts – wie deutlich dieser auch zum Ausdruck gebracht sein mag – zur freien Meinungsäußerung. Dieses Recht steht auch den Stadträten zu. Mit derlei Äußerungen schaden Sie als oberster Repräsentant der Stadt dem Ansehen der Demokratie und des Stadtrats. Bitte unterlassen Sie dies in Zukunft. Mit freundlichen Grüßen Irmgard Freihoffer

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Kommentare (17)

  • Regensburger

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    Der OB sollte die Dame gleich anzeigen, nicht erst beim nächsten Mal. Vielleicht kann ihr ein Richter besser erklären, dass die Äußerung eines unbegründeten Verdachts nicht zur freien Meinungsäußerung gehört! Wo kommen wir denn da hin, wenn jetzt jeder behaupten kann, er habe den Verdacht, dass jemand anderes (z.B. sein Nachbar, ein Journalist oder eben ein Verwaltungsbeamter) eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen habe.

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  • Britt

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    @regensburger

    wiese unbegründet? die begründungen warum schmack nicht und IZ schon, klingen doch recht unglaubwürdig. der OB sollte tatsächlich anzeigen. dann kommt mal raus, was schein und sein ist. der mann hat doch völlig die bodenhaftung verloren

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  • Regensburger

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    @Britt

    Weil die Dame selbst nur davon spricht, dass die Äußerung eines Verdachts immer der Meinungsfreihet zuzuordnen sei und damit erlaubt sei. Ein begründeter Verdacht darf natürlich geäußert werden. Allerdings muss derjenige, der ihn äußert, dann auch den Wahrheitsbeweis antreten können. Andernfalls sollten man sich mit öffentlichen Verdächtigungen zurückhalten und ggfls. Strafanzeige stellen, damit die Staatsanwaltschaft prüfen kann, ob etwas strafbar ist. Wenn es nur um ein Dienstvergehen geht, kann man übrigens eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. Auch dann wird das geprüft. Aber einfach öffentlich einen Verdacht äußern, so dass die handelnden Personen sich gar nicht verteidigen können, öffentlich aber quasi schon verurteilt werden, das ist eben nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.

    Der Verdacht, den die Dame geäußert hat, richtet sich übrigens wohl kaum gegen den OB, da dieser das angegriffene Geschäft wohl kaum selbst bearbeitet hat. Hier sind die handelnden Verwaltungsbeamten angegriffen worden. Ich finde es gut, dass sich der OB vor seine Mitarbeiter stellt.

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  • Staufenschenk Henning

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    Danke für ihre Nibelungentreue Herr Regensburger. Es ist schön, wenn Bürger selbständige denken.
    Der OB hat immer alles richtig gemacht, insbesondere auch seine Arbeit als Verwaltungsbeirat der BayernLB.

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  • SPD-Mitglied

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    Ich gehöre nicht zum erwählten Freundeskreis von Herrn Schaidinger. Es gibt allerdings – im Stadt-
    rat und anderorten – Leute, die die Unzufriedenheit mit sich und ihrer Unzulänglichkeit nicht anders
    kanalisieren können, als andere mit den unfairen Methoden, die sie dem Gegner vorwerfen zu
    behandeln. Gilt Demokratie und Toleranz nur für die anderen?

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  • SPD-Mitglied

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    Ich gehöre nicht zum erwählten Freundeskreis von Herrn Schaidinger. Es gibt allerdings – im Stadt-
    rat und anderorten – Leute, die die Unzufriedenheit mit sich und ihrer Unzulänglichkeit nicht anders
    kanalisieren können, als andere mit den unfairen Methoden, die sie dem Gegner vorwerfen zu
    behandeln. Gilt Demokratie und Toleranz nur für die anderen?

    Stimmt nicht! Ich habe zwar schon mal so etwas ähnliches geschrieben, damals allerdings zu einem
    völlig anderen Thema, Herr Chefredakteur!

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  • gifthaferl

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    @ regensburger

    Was reden sie denn, meine Güte?
    Man darf nur Meinungen äußern, deren Wahrheitsbeweis man antreten kann?
    Alles andere fällt dann unters Strafrecht?
    Sie sind eindeutig Verfassungsrechtler.

    Das ist allerdings auch ganz und gar eindeutig, dass diese Investoren vollkommen gleich behandelt wurden: Einer kriegt eine Baugenehmigung, der andere nicht, die Planung an sich unterscheidet sich in Kleinigkeiten.
    Und – welch Zufall, der, der keine Baugenehmigung erhielt und zwar praktisch auf immer, der hat nun schon wieder reichlich Zoff mit der Stadt auf dem Gelände der Zuckerfabrik.

    Dann schaun mer mal, ob er diesmal das Gelände auch wieder verkaufen muss, weil er nach Jahren immer noch nicht bauen darf – und – wer dann parat steht.

    Man brüllt, droht und beleidigt, wenn jemand das ausspricht, hat man ein vollkommen reines Gewissen kann man doch ganz und gar gelassen sein.
    Warum also ist man alles andere als cool?
    Soll man doch einfach den Beweis antreten, dass die Ungleichbehandlung sachlich begründet war.

    Erklären sie mir doch bitte sehr dringend solch eigentümliches Verhalten.

    “faul und unfähig” allerdings, als reine Abwertung der Person, ohne im Sachzusammenhang begründet zu sein, dürfte als Beleidigung glatt durchgehen.
    Frau Freihoffer sollte Anzeige erstatten.

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  • CSU-Mitglied

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    Den H. OB zu kritisieren ist Majästätsbeleidigung!

    Vor nicht ganz hundert Jahren war das ein Straftatbestand:

    § 95 StGB “Majestätsbeleidigung”
    “Wer den Kaiser, seinen Landesherrn oder während seines Aufenthalts in einem Bundesstaate dessen Landesherrn beleidigt, wird mit Gefängnis nicht unter zwei Monaten oder mit Festungshaft von zwei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Neben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bekleideteten öffentlichen Ämter (sowie der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte) erkannt werden.”

    (Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Berlin und Leipzig 1920.)

    Auf das Gebiet von Regensburg beschränkt ist dies wieder einzuführen!

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  • gifthaferl

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    @ SPD Mitglied

    Sonst geht’s gut?

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  • untertan

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    ja wenn die linke nicht wüßte was die rechte macht…..
    zum glück kann die Irmi aber sehr gut Klavier spielen.

    Hier noch meine Schmährede:
    Herr Schaidinger lügt mal gern eben ein bisserl um ja nichts aufkommen zu lassen und das ganz gern vor Puplikum. Gegenüber vermeindlich Schwächeren verhält er sich respektlos, meint sie nicht ernst nehmen zu müssen oder droht, das auch um den Anderen klar zu machen, wo der Hase läuft.
    Das durfte man doch schon soooooo oft erleben.
    Er hat so seine assozialen Züge, über seine Korrumpierbarkeit lässt sich wenig sagen, wenn dann handelt es sich ja um gesellschaftich geschützte Korruption, die ihre weiten Bahnen zieht, vieleicht geht da ja auch nur ums dabei sein bei den Amigos und ums Angeben, was man jetzt schon wieder wie abgesetzt hat.
    Aber vergleicht man diese fießen CSU Charaktere, die es vor lauter Karrieregeilheit oder Untertänigkeit garnichteinmal schaffen “bayrisch” zu sein mit Leuten wie Christa Meier oder Walter Anuß, dann darf man schon darann zweifeln, ob es Gottgegeben ist, das wir von solchen V……. regiert werden.

    Ich bin froh darum, dass es Leute wie Irmgard Freihofer gibt, die Leuten wie den Schaidinger anscheinend so reizen, das er sich wiedereinmal selbst die Maske herunterreist.

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  • Ratisbonicus

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    Frau Freihoffer – zeigen Sie den Mann an! Der versteht keine andere Sprache. Das Niveau einer Entschuldigung ist da einfach zu hoch gesteckt.

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  • Andreas

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    Die Aussage „Es deutet alles darauf hin, dass Investoren hier ungleich behandelt werden“ entspricht in ihrer schlichten Klarheit auch der vollen Wahrheit. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

    Eine strafrechtliche Relevanz würde das erst dann entfalten, wenn Frau Freihoffer noch hinzugefügt hätte “, weil Herr Schaidinger und seine Verwaltung korrupt sind”. Hat sie aber nicht. Wie käme man auch auf die Idee?

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  • grenzenlos2

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    @ Regensburger

    Wo leben Sie eigentlich mit Ihren welt- (stadt-)fremden Vorstellungen.

    Aber:

    ich unterstütze Sie. Unser, für mich persönlich seit Jahren nicht mehr tragbare OB, soll Frau Freihoffer anzeigen.

    Dann kann man erwarten, dass unserem OB höchstrichterlich bescheinigt wird, dass seine Äußerungen in jedem Fall den Tatbestand der Beleidigung erfüllen.

    Und:

    er müsste beweisen, dass die Vermutungen von Frau Freihoffer nicht der Wahrheit entsprechen. Da möchte ich dabei sein.

    Zudem

    @ Regensburger:

    wer auch immer Entscheidungsträger war. Der OB steht als Stadtoberhaupt dieser Stadt vor und ist deshalb voll für das Handeln seiner Verwaltung voll verantwortlich. Oder sind Sie da anderer Meinung?

    Im Übrigen sehe ich es nicht so wie Sie. Der OB stellt sich nicht vor seine MA, sondern er schiebt sie vor.

    @ Andreas

    völlig richtig

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  • Irmgard Freihoffer

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    Es wäre in der Tat zu billig, würde man einen Verdacht nur um seiner selbst willen äußern. Selbstverständlich sollte es zumindest nachvollziehbare Anhaltspunkte geben, wenn man einen solchen ausspricht. Solche nachvollziehbaren Anhaltspunkte, vielmehr noch triftigen Gründe liegen meiner Ansicht nach für meinen Verdacht der Ungleichbehandlung vor.

    1. In § 14 BauGB heißt es:

    “(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.”

    In der Beschlussvorlage vom 17.9.2008 wurde beim TOP 9 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92, Dechbettener Str. /Von-Brettreich-Str. beschlossen. Bei TOP 10 wurde die Veränderungssperre für den künftigen Planungsbereich Nr. 92 beschlossen. Unter 2. wird die „Notwendigkeit der Veränderungssperre“ begründet:
    „Im künftigen Planungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92 liegen mehrere Grundstücke, für die aktuell Planungsüberlegungen bestehen.
    Im August 2008 hat die Stadt Regensburg die Rahmenplanung für den städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Innerer Westen“ beauftragt. Hierbei soll der Planungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92 im Zusammenhang mit den angrenzenden Arealen untersucht werden.
    Die Ergebnisse bilden die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren und werden dort konkretisiert. Bis zu deren Vorliegen würden durch die Realisierung der geplanten Vorhaben in einem zentralen Untersuchungsbereich unveränderliche Zwangspunkte entstehen, die den beabsichtigten Planungszielen entgegenstehen könnten.“
    Soweit die Begründung der Veränderungssperre in der Beschlussvorlage.
    Unter „3. Voraussetzung für die Veränderungssperre“ heißt es:
    Durch den Aufstellungsbeschluss [des Bebauungsplans Nr. 92] vom 17.09.2008 sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB gegeben.“
    Tatsächlich?
    Noch vor der Beschlussvorlage im September 2008 war Schmack, da ihm die Stadt grundsätzlich das Recht auf Wohnbebauung abgesprochen hatte, vor Gericht gezogen und bekam in der wesentlichen Frage, ob an dieser Stelle Wohnbebauung zulässig sei, Recht. Dieses Faktum ist in der Beschlussvorlage vom 17.9.2008 nicht mit einer einzigen Silbe erwähnt. Ich selbst kannte zu diesem Zeitpunkt diesen Sachverhalt nicht und vielen StadtratskollegInnen dürfte dies ebenfalls unbekannt gewesen sein. Zwar hatten z.B. die Grünen in der Sitzung juristische Bedenken angemeldet, die wurden allerdings von der Verwaltung und Herrn Schaidinger abgewiegelt.

    Kann da wirklich noch die Rede davon sein, dass „die Voraussetzungen für die Anordnung einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB gegeben“ sind, wenn einerseits das Gericht schon vorher festgestellt hat, dass Baurecht besteht und andererseits § 14 BauGB, Abs. 3 sagt, dass „Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind [und] Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat“ von der Veränderungssperre nicht berührt werden?

    2. Bei der Begründung für die Ausnahme von der Veränderungssperre heißt es in der Beschlussvorlage am 8.6.2010 beim TOP 4 „Antrag der Immobilienzentrum Grundstücksentwicklungsgesllschaft mbH, dass ein Vorbescheid eines anderen Antragstellers für eine alternative Planung vorlag, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht für genehmigungsfähig gehalten wurde.
    Auch hier werden die juristische Vorgeschichte und das Gerichtsurteil zugunsten Schmacks nicht erwähnt.

    Die mangelhafte Planung Schmacks wird dann weiter angeführt, nämlich dass die frühere Schmack-Planung eine viergeschossige Bauweise (während die neue des Immobilienzentrums nur dreigeschossig sei) und eine Erschließung der Tiefgarage über den Grundstücksstreifen zur Dechbettenerstr. (im Gegensatz zur Zufahrt über die Von-Brettreich-Str. in der Immobilienzentrum-Planung) vorsah. Dies sind nachgeschobene Argumente. Wir wurden auch in der früheren Beschlussvorlage nicht darüber aufgeklärt, dass angebliche Planungsmängel von Seiten Schmacks zu einer Ablehnung des Bauvorhabens geführt haben. Es wurde allerdings auch gar nicht die Planung im Detail von der Stadt bewertet, sondern die grundsätzliche Frage, ob dort Wohnbebauung zulässig sei und, wie erwähnt, hat das Gericht die Auffassung der Stadt in dieser Frage widerlegt.

    Auch in anderer Hinsicht sind diese Argumente in keiner Weise stichhaltig. Auch von Schmack gibt es die verschiedensten Pläne mit unterschiedlichen Geschosshöhen und unterschiedlichen Zufahrten zur Tiefgarage.

    Verdacht wird auch von anderen schon seit längerem geschöpft. Siehe auch: http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10006&pk=415943&p=1

    Irmgard Freihoffer

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  • Veits M.

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    Die Darlegungen von Frau Stadträtin Irmgard Freihoffer erscheinen stimmig und schlüssig. Sie sind gleichzeitg ein engagierter Beitrag für mehr Transparenz, die zu liefern die bekannte Hofberichterstattung sich nicht in der Lage sieht.

    Wohl erst heute zieht die Tageszeitung nach – und lässt auch Herrn Stadtrat Hartl zu Wort kommen, der mit seiner dort nicht zur Sache gehörenden pauschalen Kritik in Richtung der Partei Die Linke offenbart, wie mit nichtssagenden Allgemeinplätzen auch die in R. schon lange (NRW lässt grüßen) bestehende Chance auf ROT-ROT-GRÜN mit mehr NACHHALTIGKEIT reflexartig zerredet wird.

    Es ist Zeit für einen weiteren Generationswechsel im Stadtrat, Zeit für eine Generation der 30-45 Jährigen, die sich so in die jeweilige Sache einbringt wie Frau Freihofer, um dem demokratischen Stillstand im Rat der Stadt – als eigentlichem Herrn des Verfahrens – ein Ende zu bereiten.

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  • verzweiflung

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    Ja, Frau Freihofer es scheint so zu sein, dass Sie einen wunden Punkt bei unserem OB getroffen haben, deshalb hat er so reagiert, so aufgeschrien. Ist es doch ein offenes Geheimnis, dass er einigen Bauträgern besonders wohl gesonnen ist. Das Bauteam Tretzel, Freund Schober (Pürkelgut, Studentenheim und Verwaltungsgebäude an der Johann-Hösl-Straße, Lidlmärkte umm.) und der Dietlmeier vom Immobilienzentrum, sie alle dürfen mit seiner Unterstützung rechnen. Früher gehörten auch der Nerb und die Schmacks dazu. Letztere sind in Ungnade gefallen, weil sie im vergangenen Kommunalwahlkampf auf das falsche Pferd, die SPD gesetzt hatten. Deshalb war es vermutlich für die Schmacks nicht möglich an der von-Brettreich-Straße eine Baugenehmigung zu erhalten, während es für den selbsterklärten Problemlöser vom Immobilienzentrum ein Leichtes war. Man darf auch annehmen, dass die genannten Bauträger zu den Sponsoren des Teils der CSU gehören, der sein Geld in Schwabelweis geparkt hat. So is hold amol!

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  • Iris soumer

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    Liebe Frau Freihoffer,

    diese Töne sind für Frauen hier in Regensburg an der Tagesordnung.
    Das ist offenes Bier Niveau, was kann man anderes erwarten.
    Vielleicht ändert sich das aber in ca. 100 Jahren?
    Weiter viel Erfolg.

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