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Sehr positive Gewerbesteuerentwicklung der BMW AG 2011

Sehr positive Gewerbesteuerentwicklung der BMW AG 2011 Stadt schreibt Haushaltsplanentwurf 2012 und Finanzplanung bis 2015 neu Die Firma BMW AG lässt infolge hervorragender Geschäftszahlen im bisherigen Jahresverlauf 2011 die Gewerbesteuervorauszahlung für das laufende Jahr um rund 51 Millionen Euro auf insgesamt rund 68 Millionen Euro anpassen. Dies entspricht einer Vervierfachung der bisherigen Gewerbesteuervorauszahlungen. Der Automobilkonzern baut damit seine derzeitige Stellung als größter Steuerzahler in der Stadt Regensburg deutlich aus. Die Stadt geht davon aus, dass BMW auch im kommenden Jahr ein bedeutender Gewerbesteuerzahler bleiben wird. Diese großen Nachzahlungsbeträge 2011 werden Anfang Januar 2012 fällig und bei der Stadt eingehen. Das Gewerbesteueraufkommen der Stadt im Jahr 2011 mit einem Ansatz von 133 Millionen Euro gemäß Nachtragshaushaltsplan wird durch die Nachzahlung der BMW AG deshalb nicht berührt. Auf Grund dieser äußerst positiven Erkenntnisse wird die bereits fertiggestellte Haushaltsplanung für 2012 neu erstellt, da sich wesentliche Eckdaten ändern. Im bisherigen Entwurf des Investitionsprogrammes 2011 bis 2015 sind Investitionen von 438,4 Millionen Euro vorgesehen. Dies sind 91 Millionen Euro mehr als im gültigen Investitionsprogramm 2010 bis 2014. Demzufolge waren im bisherigen Entwurf auch zusätzliche Schulden von rund 64 Millionen Euro in den Jahren 2012 mit 2015 einzuplanen. Diese Verschuldung soll nun durch die höheren Netto-Einnahmen ersetzt werden. Von den Brutto-Einnahmen sind entsprechend höhere Umlagen abzuführen und Zuschüsse fallen geringer aus, weshalb nicht der ganze Betrag in der Stadtkasse verbleibt. Die Beratungen im Verwaltungs- und Finanzausschuss und im Stadtrat können daher nicht wie vorgesehen im November stattfinden. Die Verabschiedung durch den Stadtrat wird um zwei Wochen auf den 15. Dezember 2011 vertagt. Dadurch wird bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung eine haushaltslose Zeit eintreten, die aber im Hinblick auf die besonderen Umstände vertretbar ist.

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