Prozess-Hanselei an der Uni Regensburg
Die Universität Regensburg will einen ehemals befristet beschäftigten Dozenten unbedingt loswerden. Nach einem eindeutigen Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg zieht man nun vor das Landesarbeitsgericht. Dort gibt es bereits ein deutliches Urteil in einem gleich gelagerten Fall. Die Kosten für den wohl aussichtslosen Rechtsstreit dürften bei rund 10.000 Euro liegen. Es ist nicht der einzige Fall. Die Universität mauert. Schon in der Vergangenheit gab es dort rechtsfehlerhafte Beschäftigungsverhältnisse in größerem Umfang.
Knapp sechs Monate ist es her, seit die Universität Regensburg gerichtliche Nachhilfe in Sachen Arbeitsrecht erhielt. Geklagt hatte Dr. Rainer Barbey. Fünf Jahre lang war der Germanist als „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ an der Universität beschäftigt. Immer wieder befristet – auf Basis des WissZeitVG („Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“).
Arbeitsgericht: Uni muss Barbey weiterbeschäftigen
Im September 2013 lief sein letzter Arbeitsvertrag aus. Anträge auf eine Festanstellung, die auch von Barbeys Vorgesetzten und Studenten unterstützt wurden, stießen bei der Universitätsleitung auf taube Ohren. Barbey klagte und bekam Ende März Recht.
Der Tenor des Urteils: Nur wissenschaftliches oder künstlerisches Personal darf auf Basis des WissZeitVG befristet angestellt werden. Dies treffe auf Barbeys Stellenprofil nicht zu – er übe keine wissenschaftliche Tätigkeit aus. Wenn man das WissZeitVG so auslegen würde, wie die Universität dies in Barbeys Fall versucht habe, so der Richter während der damaligen Verhandlung, „dann hieße das auch, dass ein Hausmeister, der nebenbei noch Zeit zur wissenschaftlichen Arbeit hat, ein Wissenschaftler wäre“. Entsprechend sei die Befristung nicht zulässig gewesen, so das Gericht. Die Universität musste Barbey wieder einstellen – vorerst. Vor kurzem hat man nämlich Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in München eingereicht.
Eindeutiges Urteil des Landesarbeitsgerichts
Doch auch dort dürfte die Universität mit ihrer Rechtsauffassung kaum Chancen haben. In einem nahezu gleich gelagertem Fall ist das Landesarbeitsgericht nämlich Anfang September zu einem eindeutigen Urteil gelangt: Einer „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ an der LMU München bescheinigte das Landesarbeitsgericht, dass seine Beschäftigung nicht unter das WissZeitVG falle und eine entsprechende Befristung seiner Stelle damit rechtswidrig war. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die Hintergründe lesen sich zum Teil wie eine Blaupause des Falls Barbey.
Revision gegen dieses Urteil ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. Die LMU will nun die Urteilsbegründung abwarten und dann eventuell Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht einreichen.
Die Universität zieht es vor, nicht zu antworten
Wie geht die Universität Regensburg nun mit diesem Urteil um? Wie viele weiteren Fälle von befristet Beschäftigten gibt es an der Universität Regensburg? Gibt es weitere Verfahren? Und was kosten diese Rechtsstreitigkeiten den Steuerzahler? Die Universität Regensburg zieht es vor, keine dieser Fragen zu beantworten. Über die Pressestelle wird uns mitgeteilt:
„Zu einem laufenden Verfahren kann sich die Universität nicht äußern. Bei den Kosten handelt es sich um die für einen Arbeitsrechtsstreit üblichen Kosten. Weitergehende Angaben sind in dieser Angelegenheit nicht möglich.“
Rechtsstreit kostet rund 10.000 Euro
Für eine Institution, die aus öffentlichen Geldern finanziert wird und der in der Vergangenheit bereits bescheinigt wurde, auf Basis des WissZeitVG in größerem Rahmen „rechtsfehlerhafte“ Beschäftigungsverhältnisse einzugehen, ist eine solche Nicht-Antwort bemerkenswert.
So viel lässt sich aber auch ohne eine Stellungnahme der Universität sagen: Die „für einen Arbeitsrechtsstreit üblichen Kosten“ dürften sich im Fall Barbey bei zwei Instanzen auf gut 10.000 Euro belaufen. Unserer Redaktion sind zudem zwei weitere Fälle bekannt, bei denen das Arbeitsgericht Regensburg erst vor kurzem in der Verhandlung angekündigt hat, den Klagen gegen die Befristung durch die Universität Regensburg stattzugeben.
Ministerium: 81 „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ in Regensburg
Sollte das Urteil das Landesarbeitsgerichts rechtskräftig werden, könnte es aber noch Folgen über die bisher bekannten Fälle hinaus haben. Aus der Antwort von Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle auf eine Anfrage der Regensburger Landtagsabgeordneten Margit Wild (SPD) vom Mai 2014 geht hervor: Im Jahr 2012 waren an der Universität Regensburg 81 „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ beschäftigt.
Müssen diese möglicherweise alle festangestellt werden? Will die Universität jeden der Fälle gerichtlich klären?
Das Wissenschaftsministerium lässt die Universitäten in dieser Angelegenheit allein. Wie aus der Antwort von Staatsminister Spaenle an Margit Wild hervorgeht, verschließt man dort bislang noch die Augen vor der richterlichen Realität. Ob die Tätigkeit einer „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ unter das WissZeitVG falle oder nicht, könne „jeweils nur anhand einer konkreten und detaillierten Einzelfallbeurteilung entschieden werden“, schreibt Spaenle. Eine Befristung von Lehrkräften für besondere Aufgaben sei, Stand Mai, „nicht per se rechtswidrig“. Sollte sich an dieser Haltung des Ministers nichts ändern, stehen der Universität Regensburg und nicht nur dieser noch einige Gerichtsverfahren bevor.
Norbert
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Mit ihrer uneinsichtigen Rechtsauffassung, möchte die Universitätsleitung vermutlich weitere Interessenten abschrecken. Gegen diese leicht durchschaubare Verschleppungstaktik, wäre eine Spendenaktion für Herrn Dr. Barbey angebracht. Leider schadet die Universitätsleitung damit nicht nur Herrn Dr. Barbey und den Steuerzahlern, sondern auch dem Ruf der Universität Regensburg. Ist es das wirklich wert ? Ich würde außerdem auch gerne wissen, wer für die missbräuchliche Anwendung des WissZeitVG in der Universitätsverwaltung verantwortlich ist ? Hat der Fall Al-Khatib damit zu tun ? Diese fragwürdigen Rechtsauffassungen werden den Steuerzahler wohl noch viel mehr kosten als 10000 Euro.
Insider
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Die Leitung der Uni und deren Pressestelle verhalten sich seit Jahren nicht anders als die eines x-beliebigen Großunternehmens (Pharma-, Auto-, Rüstungskonzern): Informationsblockade, Mauern, Vertuschen und Schweigen. Gerade für eine öffentlich-rechtliche Einrichtung ist dies ein Armutszeugnis – und zudem rechtlich höchst fragwürdig. Der Bürger hat ein Recht auf Information. Gibt es keinen Journalisten und keinen Zeitungsverlag, der gegen derlei Blockadepolitik angehen mag, notfalls auf dem Klageweg?
Ach so, richtig, wir sind ja in Regensburg…
Alf Zimmer
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Das Problem liegt – anders als im Beitrag und von Norbert vermutet – nicht an fragwürdigen Rechtsauffassungen der Universitäten, sondern daran, dass für die Bewältigung der massiv gestiegenen und immer noch steigenden Studierenzahlen den Universitäten primär Geldmittel zur Verfügung gestellt, aber vom Finanzministerium in den meisten Fällen keine Stellen eingerichtet worden sind. Das zwingt die Universitäten wie auch bei extern finanzierten Forschungsprojekten befristete Stellen einzurichten. Während aber in in Projekten primär Forschung betrieben wird, müssen Stellen, die den Anforderungen der Studienstrukturen nach dem Bologna-Prozess entsprechen, primär für Lehre und Organisation eingesetzt werden.
Die Arbeitsgerichte prüfen nun, ob jeweils die Voraussetzungen für die Befristung gegeben sind. Ganz konkret heißt dies, dass die Arbeitsgerichte letztendlich darüber entscheiden müssen, wie eng Lehre und Forschung zusammenhängen. Ich habe große Bedenken wegen unintendierter Konsequenzen für die Universitäten, wenn Arbeitsgerichte an Hand von Einzelfällen darüber entscheiden, ob es weiterhin die Einheit von Forschung und Lehre an deutschen Universitäten geben soll.
Das Dilemma für die Universitäten bleibt die vielfache strukturelle Unterfinanzierung verbunden mit Vorgaben von der Politik für die Aufgaben der Universitäten, denen häufig – wie in den diskutierten Fällen – nur durch zeitlich befristete Mittelzuweisungen Rechnung getragen wird.
Eine Schuldzuweisung an die Universität hilft nicht weiter, wenn nicht die zugrundeliegenden Strukturprobleme gelöst werden.
M.E. sind Arbeitsgerichte nicht die geeignete Institution, um grundsätzliche hochschulpolitische Probleme zu lösen.
Norbert
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Antwort an Alf Zimmer: Die schlechte Finanzierung der Universitäten ist mit Sicherheit keine Rechtfertigung für ihre dubiosen Befristungspraxen. Das Problem ist eigentlich ganz einfach. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht legal abgeschlossen werden kann, kann der Mitarbeiter nicht eingestellt werden und die Arbeit nicht erledigt werden. Wenn die Arbeit nicht mehr erledigt wird, muss die Politik die Finanzierung der Universitäten verbessern und wieder mehr unbefristete Stellen schaffen. Das Problem wurde hier
einfach an die Mitarbeiter weitergeleitet. Die Arbeitsgerichte haben nur die Aufgabe die von der Politik erlassenen Gesetze zu prüfen. Sie trifft sicherlich keine Schuld. Die Universitätsverwaltungen haben dagegen den Auftrag die Gesetzgebung zu beachten und mögliche Missstände dem Ministerium vorzutragen.
Das im Beitrag angesprochene Problem ist, dass die Verwaltung der Universität Regensburg auf einer illegalen Befristungspraxis beharrt, anstatt sich mit Herrn Dr. Barbey zusammenzusetzen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es nicht ratsam gewesen wäre diese Rechstangelegenheit schon im vorab herauszufiltern, um den Werbeeffekt eines verlorenen Rechtsstreits einzudämmen und um 81 potenzielle Nachahmer zu verhindern. Aber vermutlich geht es hier weder um das Wohlwollen der Universität noch des Steuerzahlers.
Regensburger Bürger
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“M.E. sind Arbeitsgerichte nicht die geeignete Institution, um grundsätzliche hochschulpolitische Probleme zu lösen.”
schreiben Sie, Herr Zimmer.
Mein lieber Herr Zimmer,
wie bitte? Soll das ein übler Scherz sein? Was sollen die betroffenen Angestellten denn sonst tun, als den Klageweg beschreiten? Warten, bis die Politik Ihr prekäres Problem gelöst hat – also so in schätzungsweise 10 bis 30 Jahren? Und bis dahin unter Brücken schlafen?
Nein, mein lieber Herr Zimmer: Der Klageweg ist doch die einzige Chance für die betroffenen Angestellten, nicht in Hartz 4 zu landen. Oder anders gefragt: Welche goldenen Brücken baut die Uni Regensburg denn den von ihr beschäftigten Mitarbeitern, Herr Zimmer? Wie werden Sie denn Ihrer Sorgfaltspflicht gerecht? Was tun Sie, um diese verdienten, langjährigen Angestellten zu unterstützen? Na?
Jens
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Untertanengeist bei Uni-Leitern? Wenn vom Finanzministerium für gewachsene Arbeit viel zu wenige Stellen eingerichtet worden sind, erzwingt das keineswegs ungerechte Befristungen für schwache Mitarbeiter, sondern laute öffentliche Protestaktionen gegen den starken Finanzminister. Sonst offenbart das Untertanengeist der Uni-Leitung und Feigheit vor dem (Partei-)Freund.
Georg Mende
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Ein leider sehr tendenziöser Artikel mit vielen Halbwahrheiten.
1. Das die Uni aufgrund eines laufenden Verfahrens keine detaillierten Informationen gibt, dürfte doch verständlich sein.
2. Der Fall Barbey ist längst nicht so eindeutig, wie hier suggeriert wird. Die Uni ist keineswegs ein “Prozesshansel” sondern überlegt sich äußerst genau ob man in Berufung geht und wie die Erfolgsaussichten sind. Im vorliegenden Fall hat man gute Gründe und es bestehen meines Erachtens durchaus Erfolgsaussichten (anders als der Artikel suggeriert; mal ganz davon abgesehen, dass das arbeitsrechtlich ein äußerst komplexes Thema ist und auch jeder Fall anders gelagert ist).
3. Es ist aber nicht fair der Uni vorzuwerfen, in der Vergangenheit “in größerem Rahmen rechtsfehlerhafte Beschäftigungsverhältnisse” eingegangen zu sein. Der Uni kann man hier keinen Vorwurf machen: Es handelte sich um die übliche Befristungspraxis, dass Lektoren und Lehrkräfte nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet beschäftigt wurden. Das wurde an anderen Universitäten genauso gemacht und entsprach auch genau den Vorgaben des Ministeriums. Auch arbeitsrechtlich war das lange Zeit völlig unbedenklich und auch von den Arbeitsgerichten gedeckt.
4. Es wird auch angedeutet, dass evtl. 81 Lehrkäfte für besondere Aufgaben entfristet werden müssten. Das ist sicherlich Unsinn. An der Uni werden schon seit längerer Zeit Lehrkräfte nicht mehr nach dem WissZeitVG, sondern nach anderen Rechtsvorschriften angestellt werden und auch laufende Verträge sind überwiegend bereits umgestellt worden. Von diesen 81 Lehrkräften sind also vermutlich mindestens 95% korrekt befristet.
Heidi M
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Insider und Herr Aigner haben Recht. Die miserable Informationspolitik widerspiegelt die katastrophale Beschäftigungspolitik der Universität Regensburg. Da kann auch die beste Pressestelle nichts mehr vertuschen. Lieber Herr Mende, auch die höchsten Burgmauern werden nicht vor der richterlichen Realität und dem gesunden Menschenverstand schützen.
MagicMike
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@Georg Mende:
Sie scheinen ein Insider zu sein, der sein Insiderwissen aus dem engsten Führungskreis der Unileitung bezieht (oder gar selbst Mitglied der Unileitung/-verwaltung), zumindest suggerieren das Ihre Ausführungen. Insoweit verwundert es nicht, dass Sie die Univerwaltung in Schutz nehmen, auch wenn dies ausschließlich mit Unwahrheiten erfolgt:
Zu 1.: die Fragestellung von Herrn Aigner ist völlig legitim. Er hat gerade keine personenbezogenen Daten erfragt, sondern allgemeine Fragen gestellt. Dieser Informationspflicht MUSS die Universität als öffentlicher Träger nachkommen.
Zu 2.: selbstverständlich durfte Herr Aigner von der Eindeutigkeit des Sachverhalts ausgehen, nachdem das Landesarbeitsgericht in einem gleich gelagerten Fall bereits gegen die LMU entschieden hat. In dieser Situation eine Berufung vor dem LAG anzustrengen erscheint mehr als grob fahrlässig und ist sicher eine Verschwendung von Steuergeldern.
Zu 3.: Sie sollten den verlinkten Artikel lesen, bevor Sie der Universität die Absolution erteilen! Im Fall der Studiengangskoordinatoren waren die Befristungen ganz klar rechtsfehlerhaft. Das hat auch das Ministerium mehr als eindeutig klargestellt. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Unileitung hier bewusst rechtsgrundlos befristet hat, was zur Folgefrage der Haftung hierfür führt.
Zu 4.: sicherlich wird die Befristung nicht bei allen 81 Lehrkräften fehlerhaft sein. Das hat auch mit dem WissZeitVG zu tun, das durchaus sinnvoll sein kann. Aber es ist mehr als eine gewagte Spekulation, zu behaupten, dass mindestens 95% korrekt befristet sind.
Tendenziös ist allenfalls Ihr Kommentar!
Berufung mal anders an der Uni Regensburg « fairspektive mit ver.di
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[…] diesem aktuellen Sachverhalt hat auch Regensburg digital einen Artikel veröffentlicht und auch dort wurde der Prozess seit langem […]
Heidi M
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@Georg Mende, Alf Zimmer, Uni-Leitung:
Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.
Doris
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Liebe Uni-Leitung, wir Mitarbeiter der Universität Regensburg haben die vielen Lügen satt. Wir fordern von Euch (samt Rektor und Kanzler) lautstarke, öffentlichkeitswirksame Protestaktionen vor den Ministerien gegen die menschenverachtende Beschäftigungspolitik (Befristungwahn) des Freistaates an den Hochschulen, begleitet von Regensburg-Digital und anderen Pressevertretern, so lange bis sich die Lage verbessert. Sie haben ihre Aufgabe nicht erfüllt. Mit nichts tun macht man sich auch schuldig !
No Panik
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Wer ordentlich qualifiziert ist und sich nicht den billigen, aber absolut überlaufenen “Jeder-Kann’s-Gedöns-Fächern” gewidmet hat, braucht sich über die geschilderte Befristungsproblematik keinerlei Gedanken machen. Der Arbeitsmarkt braucht heutzutage jeden, der etwas Sinnvolles zu bieten hat. Wer da nicht mithalten kann, muss sich ein “Hättst was Gscheits gelernt!” gefallen lassen.
Heidi M
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@No Panik:
Stimmt haben nichts Gscheits gelernt, halt auch eines von den Jeder-Kann’s-Gedöns-Fächern. Soviel zum Land der Dichter und Denker ! Wo viel Licht ist, ist halt auch viel Schatten (Johann Wolfgang von Goethe).
blauäugig
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@Doris: Das ist nicht die Beschäftigungspolitik des Freistaats Bayern, sondern die der Universität Regensburg. Und da sitzen auch die Verantwortlichen, nicht im fernen München. Vielleicht war die Idee mit der Selbstverwaltung doch nicht so gut und sollten die Universitäten bezüglich Finanzen und Personalwesen weitgehend wie andere Behörden behandelt werden.
Regensburger Bürger
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Mein lieber Herr Mende,
Sie schreiben allen Ernstes:
“Das die Uni aufgrund eines laufenden Verfahrens keine detaillierten Informationen gibt, dürfte doch verständlich sein.”
So? Bloß weil Sie in aller Naivität das nachplappern, was jeder, der was zu verbergen hat, lauthals verkündet (“Laufendes Verfahren!! Keine Infos!! Ist doch logisch!!”), deswegen ist’s noch lange nicht wahr, richtig oder korrekt.
Richtig ist: JEDER (Beschuldigter, Kläger, deren Anwälte, Richter, Staatsanwalt, Zeugen, …) darf zu einem laufenden Verfahren sagen, was immer er mag. Es gibt in D kein Gesetz, welches das verbietet. Wenn dennoch gemauert und geschwiegen wird, lässt dies allenfalls tief blicken…
Uni macht Rückzieher in letzter Sekunde » Regensburg Digital
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[…] Wie mehrfach berichtet war Barbey fünf Jahre lang war er als Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Universität beschäftigt. Immer wieder befristet – auf Basis des „Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“ (WissZeitVG). Im September 2013 lief sein letzter Arbeitsvertrag aus. Anträge auf eine Entfristung, die auch von Barbeys Vorgesetzten und Studenten unterstützt wurden, stießen bei der Universitätsleitung auf taube Ohren. […]