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Wenzenbacher Finanzskandal

Private Steuerschulden aus der Gemeindekasse bezahlt?

Die Untreue-Vorwürfe gegen den früheren Bürgermeister Josef Schmid und den Geschäftsführer der Gemeinde Wenzenbach schlagen immer höhere Wellen. Am späten Nachmittag kam es zu einem Treffen zwischen Bürgermeister Sebastian Koch und Landrätin Tanja Schweiger. Unterdessen werden erste Details des Prüfberichts bekannt.

Weder vom Landratsamt Regensburg, noch von Bürgermeister Sebastian Koch (SPD) sind nähere Details zu dem Wenzenbacher Finanzskandal zu erfahren. Man beruft sich weitgehend auf Verschwiegenheitspflichten. Doch zumindest haben beide Seiten nun eine offizielle Stellungnahme zu den Untreue-Vorwürfen gegen Ex-Bürgermeister Josef Schmid (Freie Wähler) und Gemeindegeschäftsführer Hans E. abgegeben.

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Wie berichtet, geht aus einem Bericht des „Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes“ (BKPV) hervor, dass dem Gemeindesäckel in den letzten Jahren der Ära Schmid eine mittlere sechsstellige Summe „abhanden gekommen“ ist. Sowohl gegen Schmid wie gegen Geschäftsführer E. wird die Gemeinde Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.  E. wurde vorläufig vom Dienst suspendiert. Ihn erwartet ein Disziplinarverfahren. Das beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend mit großer Mehrheit.

Treffen zwischen Bürgermeister und Landrätin

Nach unserer Berichterstattung zogen weitere Medien nach. Am Mittwochnachmittag fand im Landratsamt nun ein Treffen zwischen Bürgermeister Koch und Landrätin Tanja Schweiger (Freie Wähler) statt, um die Angelegenheit zu besprechen. Sicher nicht zum ersten Mal.

Wie berichtet, lag der BKPV-Bericht bereits seit Mai vor. Wurde zu spät reagiert? Es habe sich um einen „vorläufigen Bericht“ gehandelt, so Bürgermeister Koch gegenüber unserer Redaktion. „Dieser wurde nochmals über mehrere Monate hinweg von den Fachstellen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands überarbeitet und ging mir dann in einer verbindlichen Fassung Ende Oktober zu. In der November-Sitzung des Gemeinderats am gestrigen Dienstag wurden die Feststellungen des BKPV-Berichts erstmals behandelt.“  Um „Objektivität zu wahren“ habe er „frühzeitig“ die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Regensburg um Hilfe gebeten.

„Es wird nichts unter den Teppich gekehrt“

Das Landratsamt selbst wusste laut eigener Aussage seit August Bescheid. Dazu schreibt Pressesprecher Markus Roth: „Die Kommunalaufsicht des Landratsamts hat den Bürgermeister von Wenzenbach mehrfach in dieser Angelegenheit beraten und ihm die Schritte für ein rechtmäßiges Vorgehen in diesem Fall aufgezeigt.“ Letztendlich liege die Entscheidung über weitere Schritte aber in der Zuständigkeit der Gemeinde.

Das Landratsamt könne als Rechtsaufsichtsbehörde nicht anstatt der Gemeinde Wenzenbach die Entscheidungen treffen, sondern „nur Vorgänge überprüfen und z.B. rechtswidrige Beschlüsse der Gemeinde wieder aufheben“. Abschließend betont Roth: „Natürlich wird die Kommunalaufsicht der Gemeinde Wenzenbach auch weiterhin beratend in diesem Fall zu Seite stehen und dabei begleiten, dass die Beträge zurückgefordert werden.“ Koch indes betont seinerseits, dass nichts „unter den Teppich gekehrt“ werde. Er sei durch die Gemeindeordnung zu konsequentem Handeln verpflichtet. Die kompletten Stellungnahmen veröffentlichen wir am Ende des Artikels.

Alles aus der Gemeindekasse? Leistungsprämien, Fahrkosten und Steuerschulden

Unter der Hand werden unterdessen weitere Details der Affäre bekannt. Neben nicht zu rechtfertigenden Leistungsprämien an ausgewählte Günstlinge und überhöhten Fahrtkosten, die unter Geschäftsführer E. und seinem Dienstvorgesetztem, Bürgermeister Schmid, ausgezahlt wurden, soll die Gemeinde sogar Steuerschulden der beiden übernommen haben. Ein Mitglied des Gemeinderats hatte zuletzt gegenüber unserer Redaktion von einer „erschütternden Selbstbedienungsmentalität“ gesprochen.

Wie im Rahmen der Stellungnahmen von Koch und dem Landratsamt bekannt wurde, wird sich neben dem Verwaltungsgericht auch die Staatsanwaltschaft mit der Angelegenheit befassen.

Zusatzinfos

Stellungnahme von Bürgermeister Koch

“Zum Prüfungsbericht:

Ende Mai erhielt ich einen vorläufigen BKPV-Bericht. Dieser wurde nochmals über mehrere Monate hinweg von den Fachstellen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands überarbeitet und ging mir dann in einer verbindlichen Fassung Ende Oktober zu. In der November-Sitzung des Gemeinderats am gestrigen Dienstag wurden die Feststellungen des BKPV-Berichts erstmals behandelt. Gemäß der Bay. Gemeindeordnung (Art. 52 Abs. 3) bin ich jedoch hinsichtlich der Ergebnisse des nichtöffentlichen Teils einer Sitzung zur Verschwiegenheit angehalten.

Zu Johann E.:

Derzeit befindet sich Johann E. nicht im Dienst. Weitreichendere Informationen aus der Personalakte Johann E.s kann ich als Dienstvorgesetzter nicht bekanntgeben.

Persönliche Anmerkung:

Die im BKPV-Bericht angesprochenen Unregelmäßigkeiten werden von mir entschieden aufgearbeitet. Um dabei die Objektivität zu wahren, habe ich frühzeitig die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Regensburg und einen Verwaltungsrechtsanwalt um Mithilfe gebeten. Als Bürgermeister der Gemeinde sind mir die Hände gebunden. Gemäß 61 Abs. 2 Bay. Gemeindeordnung ist mein konsequentes Handel in dieser Sache erforderlich, weil ich anderenfalls gegen Dienstpflichten verstoßen würde.”

Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg

“Bürgermeister Sebastian Koch hat heute auf Nachfrage gegenüber dem Landratsamt bestätigt, dass der Geschäftsleiter von Wenzenbach gestern Abend auf Beschluss des Gemeinderats in nichtöffentlicher Sitzung suspendiert worden ist. Darüber hinaus will der Gemeinderat, laut Bürgermeister Koch, die Staatsanwaltschaft einschalten. Zu den Gründen der Suspendierung kann Ihnen nur die Gemeinde Wenzenbach selbst Auskunft erteilen. Es handelte sich um eine Entscheidung des Gemeinderats. Das Landratsamt wäre dafür auch nicht zuständig.

Dem Landratsamt liegt seit August diesen Jahres ein Entwurf des Prüfberichts des Kommunalen Prüfungsverbands vor, der die Vorgänge in der Gemeinde Wenzenbach näher untersucht hat. Seitdem sind dem Landratsamt Unregelmäßigkeiten bekannt. Die Kommunalaufsicht des Landratsamts hat den Bürgermeister von Wenzenbach mehrfach in dieser Angelegenheit beraten und ihm die Schritte für ein rechtmäßiges Vorgehen in diesem Fall aufgezeigt. Letztendlich ist es im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, in nichtöffentlicher Sitzung die weitere Vorgehensweise Schritt für Schritt zu beschließen – so wie es gestern unseren Informationen nach auch geschehen ist. Das Landratsamt kann als Rechtsaufsichtsbehörde keine Ersatzvornahme in die Wege leiten (also anstatt der Gemeinde Wenzenbach die Entscheidungen treffen). Das Landratsamt kann als Rechtsaufsichtsbehörde nur Vorgänge überprüfen und z.B. rechtswidrige Beschlüsse der Gemeinde wieder aufheben. Natürlich wird die Kommunalaufsicht der Gemeinde Wenzenbach auch weiterhin beratend in diesem Fall zu Seite stehen und dabei begleiten, dass die Beträge zurückgefordert werden.”

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