Pornoabmahner: Der letzte Akt ist eingeläutet
Gegen die GmbH des berühmt-berüchtigten Pornoabmahners Thomas Urmann wurde am Mittwoch das Insolvenzverfahren eröffnet. Es geht um Forderung von über einer halben Million Euro. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Es sind zwei Zahlen, an denen der tiefe Fall des einstigen Abmahnanwalts Thomas Urmann („Porno-Pranger“, „Redtube Affäre“, KVR-Massenabmahnungen) abzulesen ist: 2011 erzielte seine Rechtsanwalts GmbH, in der zeitweise bis zu 35 Mitarbeiter beschäftigt waren noch einen Jahresüberschuss von über 440.000 Euro. 2014 machte man fast ebenso viel Verlust.
Ab 2013 kein Geschäftsbetrieb mehr
Nach der Redtube-Affäre, die breites mediales Echo nach sich zog, kam der einst so florierende Geschäftsbetrieb vollständig zum Erliegen. Im Dezember 2013 wurden alle Beschäftigten der Kanzlei entlassen. Wenig später wurde Urmann wegen Insolvenzverschleppung bei einer Wurstfabrik zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und gab seine Zulassung als Rechtsanwalt zurück. Der mondäne Zeisstower, in dem die Kanzlei einst residierte, ist verkauft. Mit einer Bank tobt aktuell ein Rechtsstreit um die Versteigerung seines Privathauses.
Forderungen von 550.000 Euro
Dossier
Nun wurde am 24. August auch das Insolvenzverfahren gegen Urmanns Z9 GmbH eröffnet. Laut dem Insolvenzgutachten, das unserer Redaktion vorliegt, geht es um fällige Verbindlichkeiten von rund 550.000 Euro. Demgegenüber steht ein geringer fünfstelliger Betrag, der gerade einmal reicht, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen, aber kaum, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen, zu denen ehemalige Beschäftigte, Geschäftspartner, das Finanzamt, Banken und Sozialversicherungsträger zählen.
Wie ein roter Faden ziehen sich Anmerkungen zur fehlenden Mitwirkung von Thomas Urmann durch das Insolvenzgutachten. Als Geschäftsführer der Z9 GmbH habe er „nur rudimentär Auskünfte erteilt“, er habe „keine ansatzweise belastbaren Unterlagen zusammengestellt“, es habe „keine Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ gegeben. Der letzte vernünftige Jahresabschluss stammt aus dem Jahr 2011.
Urmann hat “zumindest fahrlässig gehandelt”
Im Zuge seiner Recherchen hatte der Insolvenzgutachter sämtliche Banken kontaktiert, die mit der Z9 GmbH in Zusammenhang standen. Sein Fazit: „Es bestehen keine im Haben geführten Bankkonten.“ Ausweislich der Creditreformauskunft sei die Bonität von Thomas Urmann mit dem schlechtestmöglichen Wert ausgewiesen.
Als Geschäftsführer der Z9 GmbH, deren Insolvenz der Gutachter sowohl aufgrund von Überschuldung als auch von Zahlungsunfähigkeit als gegeben ansieht, habe Urmann mit Blick auf die Insolvenz „zumindest fahrlässig“ gehandelt.
Staatsanwaltschaft ermittelt seit Monaten
Seit über einem halben Jahr läuft nach Informationen unserer Redaktion deshalb ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Regensburg. Ob und gegebenenfalls wann es deshalb eine Anklage geben könnte, war bislang nicht erfahren.
Lothgaßler
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Endlich findet einer aus dieser Abzock-Branche ein würdiges Ende. Von Konsequenzen für die anderen damals Beteiligten, man könnte von einem kriminellen Netzwerk sprechen, hört man kaum etwas. Ob der Ex-Rechtsanwalt Urmann noch wegen Insolvenzverschleppung belangt wird, diesmal ohne Bewährung, ist nicht nebensächlich. Hier zeigt sich, ob die Justiz gegen ehemalige Standesvertreter und Studienkollegen mit gleicher Härte vorgeht, wie sie das auch gegen Otto Normalbürger macht. Die beklagte fehlende Mitwirkung wird schon Gründe haben, wo ist all das Vermögen denn hin? Ich wünsch dem Mann einen erfolgreichen Neustart in einem Beruf mit Nutzen und ohne Schaden für seine Mitbürger.
Opfer
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Da waren, außer Urmann selbst, noch zwei weitere Geschäftsführer dieser Anwaltsgesellschaft. Wird gegen die auch ermittelt? Denen fällt die Insolvenzverschleppung und ggf. weitere Insolvenzstraftaten doch ebenso zur Last, oder?
Linked In
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Noch grinst er auf dem Foto… nicht nur Gerichte haben einen langen Atem. Wenn man es nicht erwartet, dann ist der Spaß am Größten. Für die mit dem langen Atem.
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