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„Arglistiges Verhalten“

Porno-Abmahner muss Schadenersatz zahlen

Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann haftet persönlich für Kosten, die einem Betroffenen der Redtube-Massenabmahnungen entstanden sind. Das Amtsgericht Regensburg hat kürzlich ein Urteil mit Mustercharakter gefällt und sieht „ausreichend Anhaltspunkte für arglistiges Verhalten“.

Die Party ist vorbei. Thomas Urmann erleidet eine juristische Niederlage nach der anderen. Foto: Archiv

Die Party ist vorbei. Thomas Urmann erleidet eine juristische Niederlage nach der anderen. Foto: Archiv

Es ist still geworden um Thomas Urmann. Der einstmals berühmt-berüchtigte Regensburger Porno-Anwalt („Porno-Pranger“, Redtube-Abmahnungen) hat seine Lizenz – wie er behauptet – schon vor längerem „freiwillig zurückgegeben“. 2014 wurde er wegen Insolvenzverschleppung als Geschäftsführer einer Augsburger Wurstfabrik verurteilt. Und seine frühere Rechtsanwaltsgesellschaft hat er in eine GmbH zur „Verwaltung eigenen Vermögens“ umgewandelt. Doch die Mühlen der Justiz mahlen weiter.

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Urmann zu Schadenersatz verurteilt

Am 8. Dezember hat das Amtsgericht Regensburg sowohl Urmann als auch sein Z9 Verwaltungs-GmbH wegen der Redtube-Abmahnungen zu Schadenersatz verurteilt. Das teilt die Anwaltskanzlei Weiß & Partner auf ihrer Internetseite mit. Weiß & Partner hatten für ihren Mandanten eine Klage angestrengt, um von Urmann die Kosten erstattet zu bekommen, die für diesen anfielen, als er sich gegen eine Redtube-Abmahnung aus dem Hause Urmann juristisch zur Wehr setzte.

Dossier

In seinem Urteil stuft das Amtsgericht die Abmahnung nun als „vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung“ und Urmanns Vorgehensweise als „typischerweise sittenwidrig“ ein. Zudem sieht das Gericht „ausreichende Anhaltspunkte für arglistiges Verhalten“. Entsprechend muss Urmann dem Kläger nun seine Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren erstatten: rund 200 Euro.

Seit Jahren eine dubiose Praxis

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen hatte 2013 im Auftrag der „The Archive AG“ tausende Internetnutzer wegen angeblich illegalen Streamings von Pornofilmchen auf dem Portal Redtube abgemahnt und für diese vermeintliche Urheberrechtsverletzung Gebühren in Höhe von 250 Euro verlangt. Mehrere Gerichte stuften diese Abmahnungen später als unberechtigt ein. Das Regensburger Urteil könnte nun Signalcharakter für weitere Abgemahnte haben, die damit ihre Rechtsanwaltskosten von Urmann persönlich zurückfordern können.

regensburg-digital hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach über das dubiose Vorgehen des Porno-Abmahners berichtet. Unter anderem hatte er zusammen mit einem bekannten Internet-Abzocker die Betreiber hunderter Internetshops wegen angeblicher Fehler im Impressum und in den AGB abgemahnt. Auch in diesem Fall stufte das Amtsgericht Regensburg Urmanns Vorgehen als „vorsätzlich sittenwidrig“ ein und attestierte ihm eine „besonders verwerfliche Gesinnung“. Das Landgericht wies Urmanns Berufung dagegen ab.

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Kommentare (17)

  • fox23.de

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    Begrüßenswertes Urteil,

    hoffentlich wehren sich die Betroffenen und ziehen den Stiefel bis zum Schluss durch.

    Ist mal verlinkt! :)

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  • Dagobert

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    Hin und Wieder siegt auch mal die Gerechtigkeit und es erwischt auch den abolut Richtigen.
    Mein spontaner Mitleid mit dem Herren Ex-Rechtsanwalt … OK, genug Mitleid!

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  • JosefKeuner

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    Danke für den Artikel. Nur eine Kleinigkeit: Ein Rechtsanwalt gibt nicht seine Lizenz, sondern seine “Zulassung” zurück. Genauer, er “verzichtet” auf seine Zulassung, § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO.

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  • Lothgaßler

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    Zumindest ein Teil des Vermögens, welches Urmann nun sein eigenes nennt und verwaltet, gehört den Geschädigten. Bitte nehmt es ihm weg!

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  • 4 kleine Ukrainer | inge09

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    […] Oh und wo wir gerade bei erdrückendem Mitleid waren: Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann ist jetzt anscheinend persönlich in der Haftung wegen Redtube-Abmahnu…. Money […]

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  • Heiner Neumann

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    PORNO-Urmann…
    haha..

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  • Martin

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    Er war eine Schande für einen ganzen Berufszweig, aber ein typisches Beispiel wohin die Komerzialisierung in allen Bereichen des Lebens führt. Ein Anwalt einer früheren Generation hätte sich für so eine miese Masche nicht hergegeben, da gab es noch ein Berufsethos! Typen wie Urmann gibt es inzwischen zuhauf und so wird unser Beruf in wenigen Jahren einen ähnlich schlechten Ruf haben wie die “Kollegen” in USA.

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  • Refugium Obscura

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    […] Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann ist jetzt anscheinend persönlich in der Haftung wegen Redtube-Abmahnu…. Money Quote: […]

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  • Jürgen Rei

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    @martin – diesen schlechten Ruf haben die deutschen Anwälte inzwischen in vollem Umfang. Sei es durch Korruption, Habgier, Unterschlagung von Mandantengeldern, usw. Oder aber auch wegen ihrer Unfähig- bzw. Untätigkeit in Bezug auf die ihren Mandanten zugesicherten Leistungen.
    Kommen sie mir jetzt nicht mit Einzelfällen, denn nur von seriösen und kompetenten Anwälten kann man leider zwischenzeitlich noch von Einzelfällen sprechen.

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  • Johannes

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    Man hört von viel Geld, das mithilfe einer Münchner Bank in die Schweiz abfloss. Ich hoffe, es bleibt nicht bei den 200€.

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  • Klaus

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    Das kommt davon, wenn man jeden hyper-kapitalistischen, kriminellen Mist, der aus den USA herüberschwappt, mitmacht, kopiert.

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  • peter

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    es bleibt zu hoffen, das sich genügend geschädigte aufraffen, und auch klage erheben.

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  • Manfred Martin

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    Eine gute Entscheidung des Regensburger Gerichts. Sie sollte Vorbild sein für Staatsanwälte und Gerichte, gegen all die dubiosen Abmahnern und Anwaltsfirmen vorzugehen, die uneinbringbare Forderungen kaufen, die Gläubiger unter Druck setzen und dafür noch hohe Steuervorteile einstreichen.
    Beide Geschäftsmodelle müssen dringendst verboten werden!

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  • Sebastian Wild

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    Ein begrüssenswertes Urteil, welches durchaus Symbolcharakter hat. Ein Signal an alle Anwälte.
    Dennoch bleibt ein faader Beigeschmack:

    Die Sache wäre nämlich nie soweit gekommen wenn nicht mehrere Richter an einem Gericht die diesbezüglich gestellten Auskunftsersuchen für Addressdaten einfach abgenickt hatten, welche von einem anderen Rechtsanwalt in der Sache gestellt wurden.
    Aber bislang wurde weder auch nur einer dieser Richter noch besagter Rechtsanwalt dafür zur Verantwortung gezogen.

    Ebenso hätten die betroffenen ISPs btw deren Rechtsabteilung das ganze noch verhindern können, indem sie die besagte gerichtliche Anordnung hätten anfechten können. Stattdessen wurden Sie zu willfährigen Helfern und haben einfach die Daten herausgegeben auf die Anordnung hin.

    Sie alle haben sich dadurch in der Sache zu Helfershelfern gemacht aber keiner davon musste sich bislang dafür verantworten.

    Man kann einen Baum fällen, aber solang man nicht den Wurzelblock ausgräbt treibt der Stumpf immer wieder neu aus!

    P.S.: Positiv soll hier übrigens auch nochmal erwähnt werden, daß es an besagtem Gericht durchaus auch Richter gab die damals ihren Pflichten nachkamen, die diese Anträge sorgfältig bearbeitet und geprüft haben und sie daraufhin wegen fraglicher Rechtsgrundlagen abgewiesen haben.

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  • Martin

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    @ Sebastian Wild: Ja, da haben Sie vollkommen recht. Und ich kann auch an die richterliche Unabhängigkeit kaum mehr glauben. Gerade im Raum Köln und Hamburg, den Zentren der Medienindustrie, waren die Gerichte besonders hart mit den “Raubkopierern”. Zudem hat der für den “Verletzten” frei wählbare Gerichtsstand zu einer Konzentration auf einige wenige Gerichte geführt.

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  • Haftbefehl wegen 300 Euro » Regensburg Digital

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    […] in Begleitung zweier Justizbeamter dem sichtlich überraschten Ex-Abmahnanwalt (Porno-Pranger, Redtube-Affäre, KVR-Massenabmahnungen) nicht nur einige Mahnschreiben über mehrere tausend Euro übergeben, […]

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