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Putzfrau contra Veranstaltungsmogul

Am Pissoir des „Romantischen Weihnachtsmarkts“

Veranstalter Peter Kittel wird von Wochenblatt und Mittelbayerischer Zeitung als Veranstalter des "Romantischen Weihnachtsmarkts" regelrecht hofiert. Die Schattenseiten werden nicht beleuchtet. Foto: Archiv/ Staudinger

Veranstalter Peter Kittel wird von Wochenblatt und Mittelbayerischer Zeitung als Veranstalter des “Romantischen Weihnachtsmarkts” regelrecht hofiert. Die Schattenseiten werden nicht beleuchtet. Foto: Archiv/ Staudinger

Der „Romantische Weihnachtsmarkt“ auf Schloss Thurn und Taxis ist für den Regensburger Veranstalter Peter Kittel ein Bombengeschäft. Doch eine Reinigungskraft, die für Sauberkeit auf den Klos sorgte, musste erst vors Arbeitsgericht, um das ihr zustehende Gehalt zu bekommen. Es ging um läppische 700 Euro.

„60 Stunden die Woche bei einem Minijob?“ „Eine Auszahlung des Gehalts über drei Monate verteilt?“ „Ich weiß ja nicht, ob wir das noch weiter vertiefen sollten.“ Mehrfach runzelt Arbeitsrichter Thomas Holbeck an diesem Dienstagmorgen etwas ungläubig die Stirn. Irgendwann sagt er schließlich: „Der Kittel soll die Sachen nicht ganz so hemdsärmelig handhaben.“ Und der Rechtsanwalt des angesprochenen, aber vor Gericht nicht anwesenden Veranstalters Peter Kittel gibt etwas resigniert zurück: „Ich hab es ihm ja schon öfter gesagt.“

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+++ Ergänzung am 24.01.17 +++

Rechtsanwalt Heller hat uns im Nachgang zu dem Verfahren mitgeteilt, dass er sich mit der von uns zitierte Bemerkung – “Ich habe es ihm ja schon ofter gesagt.” – nicht auf die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bezogen habe, sondern auf einen Rechtsstreit vor einigen Jahren, in dessen Rahmen er Herrn Kittel darauf hingewiesen habe, dass bei Befristungen die formellen Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes einzuhalten seien.”

+++ Ergänzung Ende +++

Klo putzen zum Mindestlohn

Es geht um Kittels „Romantischen Weihnachtsmarkt“ auf Schloss Thurn und Taxis. Auf seiner Internetseite preist Kittel diese Veranstaltung ob ihrer “unvergleichlichen Atmosphäre”. Er lobt seine Veranstaltungs GmbH für deren “soziales Engagement”und verspricht:

“Absolute Authentizität ist und bleibt das oberste Gebot, Zugeständnisse an irgendwelche kurzlebige Zeitgeistererscheinungen wird es auch in Zukunft auf dem ‘Romantischen Weihnachtsmarkt’ nicht geben.”

Ob es nun ein Ausdruck von Authentizität sein soll oder ob Peter Kittel pünktliche Gehaltszahlungen für “kurzlebige Zeitgeisterscheinungen” hält, bleibt offen. Fest steht allerdings: Eine junge Frau, die für Sauberkeit auf den Klos des “Romantischen Weihnachtsmarkts” sorgte, musste am Dienstag vor Gericht gehen, um den ihr zustehenden Lohn zu erhalten.

Marija K. (Name geändert) sitzt ohne Rechtsanwalt auf der Klägerbank in Saal 1 des Regensburger Arbeitsgerichts. Allein zwischen dem 3. und dem 11. Dezember hat sie einer selbst erstellten Auflistung zufolge 85 Stunden zwischen den Pissoirs und Kloschüsseln im fürstlichen Schloss geputzt. Im Arbeitsvertrag, den sie laut eigener Aussage nie bekommen hat, den aber Kittels Rechtsanwalt Udo Heller dem Gericht vorlegt, waren 8,84 Euro die Stunde vereinbart – Mindestlohn. Dass Marija K. die angegebene Zeit gearbeitet hat, scheint vor Gericht unstrittig zu sein. Es wird nicht thematisiert. Das ändert sich tags darauf. Doch dazu unten mehr. 

„Wenn Du nicht jeden Tag zur Arbeit kommst, kriegst Du überhaupt kein Geld.“

„Es kam wohl zum Streit, weil sie irgendwann nicht mehr zur Arbeit erschienen ist“, sagt Rechtsanwalt Heller, während er ein Weilchen in den Akten blättert. Etwas genauer schildert Marija K. die Situation. Sie habe von der Arbeit ein Ekzem an der Hand bekommen und mündlich vereinbart, dass sie sich drei Tage frei nehmen könne. Daraufhin sei sie angerufen und ihr mitgeteilt worden: „Wenn Du nicht jeden Tag zur Arbeit kommst, kriegst Du überhaupt kein Geld.“

Stellenausschreibung auf Zigarettenautomaten und Verteilerkästen.

Anschließend habe sie mehrfach versucht, die Sache zu klären und zumindest die bereits gearbeiteten 85 Stunden ausbezahlt zu bekommen. Aber niemand habe mit ihr geredet. Marija K. ist Bulgarin, so wie einige (geringfügig) Beschäftigte beim „Romantischen Weihnachtsmarkt“. Wahrscheinlich habe Kittel geglaubt, sie kenne sich nicht aus und würde sich das gefallen lassen, vermutet sie im Gespräch mit unserer Redaktion. Zu Richter Thomas Holbeck sagt sie:„Freiwillig gehe ich nicht zum Gericht, aber was sollte ich sonst tun?“

“…wenn es da mal was gibt, ist er bei öffentlichen Aufträgen ganz schnell draußen.”

Schnell – in nicht einmal 20 Minuten – ist die Sache geklärt. Ohne große Diskussion erklärt sich Rechtsanwalt Heller im Namen von Kittels Veranstaltungsservice bereit, insgesamt 700 Euro an Marija K. zu bezahlen – jeweils 350 Euro für Dezember und Januar. Die restlichen rund 50 Euro, die ihr für 85 Stunden á 8,84 Euro noch zustehen würden, lässt man gütlich unter den Tisch fallen. Marija K. verdient mit einem anderen Minijob weitere 100 Euro pro Monat und würde so die 450-Euro-Grenze reißen. Dann würden Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. „Das wäre für beide Seiten ungünstig“, so Thomas Holbeck.

Zum Schluss wendet der Richter sich ein weiteres Mal mit mahnenden Worten an Rechtsanwalt Heller. Wenn Kittel das weiter so mache, werde das auf Dauer nicht gut gehen. „Wir haben ein Mindestlohngesetz und wenn es da mal was gibt, ist er bei öffentlichen Aufträgen ganz schnell draußen.“ Marija K., die – aufgrund ihrer schlechten Erfahrungen mit Kittel – wissen will, wann sie ihr Geld nun endlich bekommt, verspricht Holbeck: „Das muss innerhalb einer Woche da sein. Ich gehe davon aus, dass Rechtsanwalt Heller dafür sorgen wird.“ Und falls Kittel erneut auf stur schaltet? „Dann können Sie ihn pfänden lassen.”

Mehrere Anrufe tags darauf

Nachtrag: Am Tag nach der Veröffentlichung unseres Berichts erhalten wir mehrere Anrufe. Einmal von Kittels Anwalt Udo Heller, mit dem wir uns um des lieben Friedens Willen auf einen kleinen Nachtrag am Anfang des Artikels einigen, der inhaltlich allenfalls erläuternd ist, aber am Kern des Berichts nichts ändert.

Später ruft uns Richter Thomas Holbeck an und erläutert etwas, das bei der Verhandlung selbst nicht zur Sprache kam. Demnach hatte Kittels Unternehmen bestritten, dass Marija K. 85 Stunden (750 Euro) gearbeitet habe und wollte nur 52 Stunden (rund 460 Euro) bezahlen. Das sei der einzige Streitpunkt gewesen. Wie oben erwähnt, einigte man sich dann ohne größere Diskussion auf die besagten 700 Euro und die Zahlungsmodalitäten. Es gehe hier nicht um Sozialversicherungsbetrug, betont Holbeck im Telefonat mit uns. 

Das haben wir nie behauptet und die Erläuterungen ergänzen wir gerne. Wir freuen uns ja, wenn mal ein Richter bei uns anruft.

Die von uns zitierten Aussagen in dem Verfahren sind im Übrigen so gefallen, wie berichtet.

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Kommentare (54)

  • Julia Zumbrod

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    >50 Euro…lässt man gütlich unter den Tisch fallen…Dann würden Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. „Das wäre für beide Seiten ungünstig“, so Thomas Holbeck.<
    Bin mal neugierig, ob dieser Deal den Sozialkassen auffällt und wer dann blechen muss.

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  • R.G.

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    @Werte Fürstin Gloria von Thurm und Taxis, wertes ehemaliges Flüchtlingkind!
    Es sollte für eine ehrliche katholische Christin Pflicht sein, den Weihnachtsmarkt im Schloss nur von Unternehmern durchführen zu lassen, die ihre Angestellten fair entlohnen, und ordentlich Steuern zahlen, um auch demn Staat nicht zu schaden.

    Als Mindestmaß müsste für Sie persönlich gelten, die
    Enzyklika von Papst Leo XIII, 1891.:
    “Ebenso müsse der Arbeiter gerecht entlohnt werden. Papst Leo XIII. bezeichnet den Verstoß gegen diese für ihn „allerwichtigste Pflicht der Arbeitgeber“ (RN 17) als „großes Verbrechen, das um Rache zum Himmel schreit“ (RN 17).” Zitat aus Wikipedia.

    Als Ihr Geschwister in Christus fordere ich Sie freundlich auf, nach und nach die päpstlichen Sozialenzykliken zu lesen, und Firmen zu besuchen, die in ihrem wirtschaftlichen Handeln weitgehend darauf aufzubauen suchen.

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  • Markus Frowein

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    Ecklhaft!

    Wegen mancher Menschen krieg’ ich auch langsam Ekzeme …

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  • RA Veits

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    Der Lohn muss “auskömmlich” sein; das bestimmten schon die Väter der Bayerischen Verfassung, wo es auch heißt, dass die Arbeit unter dem Schutz des Freistaats (–> Söder demnächst) steht.

    Art. 166 BV
    (1) Arbeit ist die Quelle des Volkswohlstandes und steht unter dem besonderen Schutz des Staates.
    (2) Jedermann hat das Recht, sich durch Arbeit eine auskömmliche Existenz zu schaffen.
    (3) Er hat das Recht und die Pflicht, eine seinen Anlagen und seiner Ausbildung entsprechende Arbeit im Dienste der Allgemeinheit nach näherer Bestimmung der Gesetze zu wählen.

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  • Samson

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine Unterstellung von Straftaten.

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  • Elena

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    Bei Personalveranstaltungen gibt Herr Kittel auch gerne von sich, dass er für 100% MINDEST!Lohn! 120% Leistung verlangt. Das zivilrechtliche Prinzip von Leistung und Gegenleistung scheint ihm nicht ganz geläufig. Zudem steht er gerne in der Nähe, um den kleinsten Fehler mit massig Motze und herablasssenden Kommentaren zu ahnden. Kann aus persönlicher Erfahrung während des Studiums sagen, dass es ein sehr unangenehmer Typ Mensch ist. Das sollte jeder bedenken, der sein Geld auf diesem Markt der Völlerei, Verschwendungssucht und Dekadenz lässt.

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  • Mathilde Vietze

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    Manche Menschen haben nur deshalb ein
    reines Gewissen, weil sie es nie benutzen.

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  • Maier mit ai

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    Vielleicht hat ja Herr Kittel, weil er die Feiern von unserem Papst Bene ausgerichtet hatte, mehrere hundert Jahre Sündenerlass bekommen?

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  • Mr. T

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    Bin schon gespannt auf’s Revanchefoul im Stür…, äh der Kittelbayrischen.
    Ja Maier, das ist ja das problem mit den Katholiken. Wer an die Vergebung aller Sünden glaubt, handelt auch gern so. Da braucht er auch gar keinen Vorschuss, er kann ja dreimal am Tag zum Beichten gehen.

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  • Lothgaßler

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    Ein Blick in die Untiefen der Geringbeschäftigung bzw. des Mindestlohnsektors.
    Ich hoffe, der Kittel musste wenigstens das Gericht bezahlen, und ich hoffe, dass dieses und andere Vergehen nicht einfach vergessen werden und beim nächsten Mal unterm Tisch fallen.
    Weiters richtig und wichtig zu thematisieren: Die Rolle und Verantwortung der “Gastgeberin”. Ein Machtwort wäre fällig!

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  • R.G.

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    Der junge Fürst könnte mit einer Heirat all das erfüllen, was seiner Mutter und dem Vater verwehrt blieb, die Aufnahme in die Kreise des katholischen Hochadels.
    Medien legten seiner Frau Mama in den Mund, sie wünschte, er wählte seine Frau aus diesen Kreisen.

    Will sie ihm die Chance zumindest nicht verbauen, sollte sie penibelst drauf achten, jedweden Skandal zu vermeiden.

    Eventuelle Zusammenarbeit mit Geschäftsleuten, die vor Gericht zur Bezahlung des Arbeitslohnes verdonnert werden müssen, passte gar nicht zu de Aufstiegs – Ambitionen.

    Es liegt an der Fürstin, (z.B. schon allein deshalb, weil sie ihren Sohn einen guten Ruf sichern will) in den Verträgen mit den Veranstaltern der Märkte, die Einhaltung des Mindestlohnes, und einen fairen Umgang mit den Mitarbeitern zur Bedingung zu machen.

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  • Dani Debatte

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    Also hat der Arbeitgeber nicht den Mindestlohn gezahlt, sondern nur 8,24 € pro Stunde. Ist das nicht rechtswidrig?

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  • Ex Regensburger

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    danke an rgbg.-digital für die berichterstattung. die untiefen des ach so glitzernden regensburger weihnachtsmarkts würden sonst nicht auffallen (ansonsten nervt nur der auffällig hohe und lästige eintrittspreis, der mich schon immer abgeschreckt hat). die geschichte ist ein kleiner beitrag von mr. kittel bzw. fürstin zum “fest der liebe”.
    prima, dass die reinigungskraft den mumm hatte, zum arbeitsgericht zu gehen. und prima, dass die sich für unangreifbar haltenden eine drauf bekommen haben. der arme rechtsanwalt mußte seinen – gut bezahlten – kopf hinhalten u. sich sicher von mr. kittel anhören, dass er vor gericht zu nett war. tja, pech – mehr war nicht drin.
    lustig finde ich den begriff “kittelbayerische”. nun, ich glaube nicht, dass da was kommt; das könnte – nach diesem urteil – nur ein eigentor werden. wäre doch irgendwie doof zu schreiben: “lästige bulgarin nervt honorigen deutschen veranstalter mit linksradikalen mindestlohngesetz”. oder gar: “tapfere bulgarin führt fürstin und weihnachtsmarkt-veranstalter vor”. :-)

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  • Stadtosten

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    Das Verhalten des Herausgebers der Stadtzeitung kann nicht wirklich verwundern. Er hat sich schon immer so verhalten. Verwundert ist man eher über die Unterstützung, die er aus Politik, Kirche und Medien erhält. Kein gutes Zeichen für den Zustand unserer Gesellschaft! Gespannt bin ich, was Dr. Eckl zu der Angelegenheit heute im Anzeigenblättchen schreiben wird.

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  • Thomas

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    Ich kenne auch jemanden, der vor Jahren für Kittel bei einer Veranstaltung mitgearbeitet hat. Auch er musste lange auf sein Geld warten.

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  • Samson

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    Samson
    23. Januar 2018 um 16:52 | #
    Kommentar gelöscht. Bitte keine Unterstellung von Straftaten.
    Tatsachenbehautungen können doch vorgetragen werden, oder?

    ………………stimmt die folgende Aussage:
    „60 Stunden die Woche bei einem Minijob?“
    „Eine Auszahlung des Gehalts über drei Monate verteilt?“
    „Ich weiß ja nicht, ob wir das noch weiter vertiefen sollten.“
    ………….stimmt folgende Aussage des Anwalts:
    „Ich hab es ihm ja schon öfter gesagt.“
    ………….50 € habe man unter den Tisch fallen lassen dies sei für beide Seiten besser.
    1.) Steuerhinterziehung
    2.) Sozialvericherungsbetrug
    3.) öffentliches Eingeständnis: „Ich hab es ihm ja schon öfter gesagt.“
    Dies ist also öfter geschehen.
    4.) Also Gewerbsmäßig.
    Ein Minijob oder auch mehrere sind ja eindeutig nur bis zu einer Obergrenze von 450€ monatlich, oder 5400€ im Jahr steuer und Sozialversicherungsbegünstigt.
    ODER
    Ist eindeutig
    50 Euro Brutto einer Reinigungskraft mit dem Hinweis darauf zu unterschlagen dies wäre für beide Seiten günstiger, ist glatter Betrug.
    5.) Betrug Arbeitsenteld vorenthalten unter der Behauptung falscher Tatsachen.

    Ist dies vor Gericht so abgelaufen wie geschildert, ist der Vorwurf dies seien Straftaten-
    besonders dann, wenn eingeräumt wird, dies komme öfter vor, vollumfänglich gerechtfertigt.

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  • Mathilde Vietze

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    Zu “Thomas” Und ich kenne eine Reihe seriöser Musiker, die
    sich weigern, bei Kittel-Veranstaltungen aufzutreten.

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  • Stefan Aigner

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    @Samson

    Die zitierten Aussagen sind so gefallen. Inwieweit hier Straftaten vorliegen, kann ich nicht beurteilen. Der Rechtsanwalt von Herrn Kittel hat seine Aussage in der Verhandlung („schon öfter gesagt“) auf das „hemdsärmelig“ bezogen. Das wäre also noch keine Bestätigung von irgendwelchen juristisch relevanten Unregelmäßigkeiten.

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  • Samson

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    ….
    Dann gilt es die Aussage dahingehend einzuschränken, daß der gewerbsmäßige Betrug vor Gericht noch nicht eingeräumt wurde…..
    Damit gilt Peter Kittel natürlich als unschuldig.
    Da dies sicher auch nur ein einmaliger Ausrutscher war, wäre es auch völlig übertrieben und unverhätnismäßig hier ein großes Fass aufzumachen.
    Man muss natürlich auch immer berücksichtigen, was Peter Kittel sich für die Stadt schon geleistet hat.

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  • R.G.

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    Es wäre zu erwarten, dass speziell bei Märkten von den Behörden kontrolliert wird, ob für alle Arbeitnehmer Anmeldungen vorlagen, bevor sie die erste Stunde arbeiteten.
    Wo sonst, wenn nicht da, ist am ehesten mit Schwarzarbeit zu rechnen.
    Wo sonst, wenn nicht da, müsste der Kontrolldruck am größten sein.

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  • D.K.

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    Kommentar gelöscht. Wir bedanken uns für Hinweise, denen wir gerne nachgehen. So lange wir die in diesem Kommentar aufgestellten Behauptungen aber nicht belegen können, veröffentlichen wir sie auch nicht.

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  • Richard

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    „Absolute Authentizität ist und bleibt das oberste Gebot, Zugeständnisse an irgendwelche kurzlebige Zeitgeistererscheinungen wird es auch in Zukunft auf dem ‚Romantischen Weihnachtsmarkt‘ nicht geben.“

    Als ich in den Tagen des Weihnachtsmarktes abends am Schloss vorbeiging, dröhnte dort Musik u.a. von der Spider Murphy Gang “Skandal im Sperrbezirk” und andere absolut authentische Weihnachtsmusik, dass ich mich über diese christliche Zeitgeistverweigerung eigentlich nur amüsieren kann.

    Der Sachverhalt zur Ausnutzung von Arbeitskräften und die Bezahlung dieser Leute ist unappetitlich genug.

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  • eingeborener

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    A hund isser schon ! Zuerst verdient er an der Prostitution, wenn ich an die mehrseitigen regelmäßigen ,Kontaktanzeigen ‘ in seiner RSZ denke.Dann erhält er als Organisator des Papstbesuches die höheren katholischen Weihen. Dann treibt er die Kommerzialisierung des sog Bürgerfestes mit seinen uniformierten Buden auf die Spitze.Dann hetzt der pegida-Peter gegen die Ausländerflut -und beutet selber welche am Weihnachtsmarkt aus…

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  • Giesinger

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    R.G.

    24. Januar 2018 um 10:44 | #

    Es wäre zu erwarten, dass speziell bei Märkten von den Behörden kontrolliert wird, ob für alle Arbeitnehmer Anmeldungen vorlagen, bevor sie die erste Stunde arbeiteten.
    Wo sonst, wenn nicht da, ist am ehesten mit Schwarzarbeit zu rechnen.
    Wo sonst, wenn nicht da, müsste der Kontrolldruck am größten sein.
    ————————————————————————————-

    @R.G. Als gewerblicher Arbeitgeber müssen Sie für Minijobber u.a. detaillierte Stundenaufzeichnungen führen, die Sie im Fall einer Zollkontrolle auch sofort vorzeigen müssen können.
    Speziell auf Wochenmärkten liegen Sie hier komplett falsch mit Ihrer Vermutung. Der Kontrolldruck ist hier sehr hoch. Nicht nur die Lebensmittelüberwachung, das Finanzamt, auch den Zoll hat man jetzt noch im Nacken. Kein/e vernünftig(r) Marktkaufmann/frau die ich kenne, würde sich sowas leisten, wozu auch?
    Die vom Zoll haben ja damals 2016? glaube ich extra 1500? neue Beamte eingestellt um solche Kontrollen durchführen zu können.
    Ich kann ihnen auch von Wochenmärkten berichten, die vom Zoll komplett abgeriegelt wurden, damit ja kein eventuell illegal Beschäftigter abhauen kann.Den Ball mit der Schwarzarbeit gebe ich mal mit meiner eigenen Vermutung weiter an die von der Baufraktion hier im Forum.
    Bei meiner eigenen privaten Baustelle hat mir einer meiner Handwerker für die grobe Drecksarbeit (Putz runterhauen, alte Fehlböden voller Donaukies und sonstigen Mist ausräumen…etc.) mal den Bauarbeiter-Strich BAB-Ausfahrt Wolnzach empfohlen. (Frühmorgens zwischen 6 und 6.30 Uhr lungern die immer an der Tankstelle rum und werden dann i.d.R. von Kastenwagen ohne Firmenaufschrift abgeholt. So einen Bauarbeiter-Strich gibt es bestimmt auch in Regensburg. )
    Das haben wir natürlich nicht gemacht sondern mit offiziellen Sub-Unternehmern aus Rumänien und Polen.
    Zu dem Herrn Kittel:
    Der Richter war wohl milde, ich schätze mal, weil die Klägerin keinen Anwalt hatte. Mit dem Zoll wäre er wohl nicht so glimpflich davon gekommen. Aber wie heißt es so schön:
    Wenn`s dem Esel zu gut geht, geht er auf Glatteis danzen.
    Irgendwann kriegt er die Rechnung schon serviert, wenn so weiter macht.

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  • Aus dem Redaktionstagebuch 2/18 » Regensburg Digital

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    […] Tag nach der Veröffentlichung unseres Berichts zur Arbeitsgerichtsverhandlung zwischen dem Veranstalter Peter Kittel und einer Rei… führen wir mehrere Anrufe und haben ein paar E-Mail-Wechsel. Einmal mit Kittels Anwalt Udo Heller, […]

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  • Stefan Aigner

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    Es gibt ein UPDATE unseres Berichts. Wir wurden angerufen…

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  • Mr. T

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    Wenn das wirklich stimmt, dass der Lohn für Reinigungstätigkeiten auf dem Weihnachtsmarkt auf mehrere Monate aufgeteilt (in Regensurg sagt man wohl besser gestückelt) wurde, was ist das dann als Betrug der Sozialkassen? Hat der Weihnachtsmarkt so lange gedauert? Wenn die Stunden in einem Monat erbracht wurden, sind dafür Sozialabgaben fällig. Ein möglicher Sozialbetrug war hier sicherlich kein Gegenstand der Verhandlung. Aber die Umstände deuten darauf hin. Normalerweise müsste jetzt eine andere Maschinerie anlaufen …

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  • Lothgaßler

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    Gückwunsch: Regensburg-digital hat eine Wirkung besser als Placebo!
    Wie auch immer, die schändliche Tat liegt auf Seiten des Hr. Kittel. Das Beispiel möge allen in ähnlicher Situation wie jener der hier fast geprellten Servicekraft Mut geben sich zu wehren und auch öffentlich zu werden.
    Und es sind alle jene Technikfreaks aufgefordert zu überlegen, wie sich die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit mit Hilfe Smartphone und App so gut belegen lässt, dass ein Abstreiten der erbrachten Leistung deutlich erschwert wird. Da muss doch was gehen (Verknüpfung der Ortsdaten/ GPS mit Uhrzeit und einzelnen Fotos/Selfies als Beleg der Anwesenheit und der Tätigkeit).

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  • Rosalia Genoveva

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    Wärs Zeit für eine Umbenennung von dera Stadt in Stückelburg an der Donau?

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  • M. K

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    So. Ich melde mich endlich zum Wort. Ich bin diejenige, die Kittel verklagt hat. Heute habe ich alle Papiere vom Arbeitsgericht gekriegt. Ich gebe dem Herrn Kittel Frist bis 15.02. 2018 zu zahlen. Dann habe ich das Recht zu Pfänden. Er hat Qual der Wahl.

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  • Samson

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    @Stefan Aigner
    Der Rechtsanwalt von Herrn Kittel hat seine Aussage in der Verhandlung („schon öfter gesagt“) auf das „hemdsärmelig“ bezogen.
    Ein AN kann soviele Minijobs haben wie er will.
    Der Verdienst ist dabei auf 450€ gedeckelt.
    Es herrscht Mindestlohn, dadurch ist die Arbeitszeit gedeckelt.
    Es es entsteht im November Dezember ein Arbeitsverhältnis, das in den folgenden Monaten abgerechnet wird, um ein sozialvericherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu vermeiden. Das wäre so für alle Beteiligten das beste.
    Was vermeidet man denn dadurch, richtig: Steuern und Sozialabgaben.
    Aus Versehen oder durch Irrtum: Nein. Denn man tut dies offenen Auges.
    Alle sparen sich Geld, der Richter nimmts zu Protokoll.
    Zitat:
    “Es gehe hier nicht um Sozialversicherungsbetrug, betont Holbeck im Telefonat mit uns.”

    Im Verfahren wollte die Reinigungskraft ihr Geld, da hat Sie ja Recht bekommen.
    Aber es ist doch besonders KRASS, dass bei den Zahlungsmodalitäten OFFENSICHTLICH ein Minijob im Januar und Februar fingiert wurde, um Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu sparen. Das ist auch sicher nicht nur Hemdsärmlig.
    Dies kann man ohne Weiteres als Steuer und Sozialversicherungsbetrug bezeichnen.
    Wenns so gewesen ist.

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  • Samson

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    Zitat:
    „60 Stunden die Woche bei einem Minijob?“ „Eine Auszahlung des Gehalts über drei Monate verteilt?“ „Ich weiß ja nicht, ob wir das noch weiter vertiefen sollten.“

    Nein besser unter den Tisch fallen lassen, ist ja auch für die Klägerin ein Vorteil.

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  • Giesinger

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    @Samson, hast Du nicht mitbekommen, daß sich die Klägerin M.K mittlerweile auch hier im Forum gemeldet hat?

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  • Samson

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    @giesinger

    Was ändert das ?
    Anscheinend wurden ja Zahlungen auf mehrere Monate verteilt worden, um Sozialabgaben und Steuern zu verkürzen, die sonst mit Sicherheit angefallen wären.
    So kompliziert ist das Ganze doch nicht zu verstehen . Erst wird noch um den Lohn an sich gestritten,
    Dann wird in der gütlichen Einigung noch festgelegt, die Zahlungen über Monate zu stecken, damit keine Steuern und Sozialabgaben anfallen.
    Eigentlich klar,oder ?

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  • Giesinger

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    @Samson
    Schon klar, ist aber vermutlich nicht Sache des Arbeitsrichters.

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  • Genosse Giesinger

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    @ Rosalia Genoveva

    “Stückelburg an der Donau”

    Rosi, Sie begeistern mich immer mehr! Den Ausdruck bringens jetzt aber bitte mal durch, im lahmarschigen Regensburg.

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  • Rosalia Genoveva

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    @Giesinger
    Das Lob gehört allen Stücklern weitergegeben.

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  • Hauser

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    Mag den Kittel auch nicht besonders, aber mit seinem Versuch Steuern und Sozialabgaben zu sparen ist er bestimmt nicht der Einzige, was die Sache zwar nicht besser macht, aber weswegen sich alle Kritiker mal überlegen sollten, ob sie nicht auch schon mal den Handwerker, Gärtner, das Kindermädchen… etc. “so” bezahlt haben.

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  • R.G.

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    @Hauser
    In der Verhandlung ging es aber nicht um die Frage, ob der Herr schwarz bezahlte, sondern ob, wann und wieviel er bezahlen wird.

    Ihre Einwand, dass” sich alle Kritiker mal überlegen sollten, ob sie nicht auch schon mal den Handwerker, Gärtner, das Kindermädchen… etc. „so“ bezahlt haben.”, geht daher am dargestellten Problem scharf vorbei.

    Diese Frau arbeitete, sie hat Lebenshaltungskosten, spürt irgendwann tatsächlich Hunger, sie braucht den Lohn aus ihrer geleisteten Arbeit.

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  • Lothgaßler

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    @Hauser:
    Wenn ein Handwerker diese Bezahlung akzeptieren würde, dann nur als Selbständiger und nicht als Angestellter. Der Selbständige darf alles, wird sich dieses Vorgehen aber nicht gefallen lassen und vermutlich auch nie wieder einen Auftrag von solcher Kundschaft annehmen.
    Ob sich Handwerker auf Minijob-Basis finden lassen? Ich glaubs nicht, höchstens solche in Rente, die ein Zubrot verdienen wollen. Der Gartenhelfer, die Putzfrau, das Kindermädchen mag im Einzelfall ein Kunde in dieser Art zu übervorteilen versuchen, aber auch das wäre ein Eigentor. Dergleichen Verhalten spricht sich rum, und dann kann der Kunde auf die helfenden Hände lange warten und wird sich mit deutlich höheren Preisen anfreunden müssen.
    Ich bezahle meine Handwerker zügig, mache keinen Zirkus beim Termin und sorge für gute Stimmung. Damit bin ich bis jetzt immer gut gefahren. Schwarzarbeiter gibts bei mir nicht!

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  • Hauser

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    @R.G.
    Mein Einwand/Hinweis bezog sich auf die mindestens 10 Kommentare bei denen die fehlenden Steuern u. Sozialabgaben kritisiert wurden.

    @Lothgaßler
    Klar das geleistete Arbeitsstunden bezahlt werden müssen, alles andere ist streng zu verurteilen. Es ist in der Realität, löblicherweise nicht bei Ihnen, aber oft so, dass Nebenjobs “netto” bezahlt werden.
    Sie unterschätzen den Umfang an Schwarzarbeit, schauen Sie mal hier:
    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/schwarzarbeit-verursacht-schaden-in-milliardenhoehe-15050354.html
    Ich behaupte mal jeder der Foristen hier kennt jemanden der seine Dienstleister schon mal “so” bezahlt hat, da ist Herr Kittel eben keine Ausnahme.
    Deswegen muss man das nicht gut finden, aber es ist keine Erfindung des Herrn Kittel.

    Und nochmals zur Klarstellung: Ich meine hier ausschließlich die nicht abgeführten Steuern und Sozialabgaben.

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  • Stefan Aigner

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    @alle

    Der Vorwurf von Schwarzarbeit stand bei der Verhandlung nicht zur Debatte.

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  • Hauser

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    Klarstellung:
    Meine Äußerungen bzgl. Schwarzarbeit beziehen sich nur darauf, dass auf ggf. NICHT bezahlte Arbeisstunden auch KEINE Sozialabgaben und Steuern bezahlt werden würden.

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  • R.G.

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    @Stefan Aigner
    Wo für juristische Laien das Gefühl entsteht, ihr sei etwas nicht bezahlt worden, verstehe ich inzwischen.
    ” Demnach hatte Kittels Unternehmen bestritten, dass Marija K. 85 Stunden (750 Euro) gearbeitet habe und wollte nur 52 Stunden (rund 460 Euro) bezahlen. ”

    Beide Abbahmen gelten vor Gericht erst einmal als zu beweisende Tatsache.

    Im Detail, das Unternehmen ging von nur 52 Stunden aus, Marija K. von 85 Stunden. Es ist also gutes Verhandlungsgeschick des Richters, dass er so schnell einen Wert sehr nahe an den 85 Stunden der Klägerin erreichen konnte, und es nicht zu langwieriger Beweisführung über die sehr unterschiedlich angenommene Stundenzahl kam.

    Würde eine geringfügig Arbeitskraft angegeben, tatsächlich aber eine Stundenanzahl bis weit über diese Verdienstgrenze gefordert, so stellt sich den Lesern gefühlsmäßig die Frage, ob der Rest schwarz ausbezahlt worden wäre, in dem Fall WÄRE das ein Hinterziehen von Steuern.

    Da sich im realen Fall die Stundenzahl, die vor Gericht als wirklich geleistet gilt (ein Wert sehr nahe an den 85), aber auf zwei Monate verteilte, passt das noch genau in eine “Geringfügige Beschäftigung”.

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  • Lothgaßler

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    @ Stefan Aigner:
    Schwarzarbeit: Ist mir klar, von meiner Seite wars ein Bekenntnis pro Sozialabgaben und Steuern (auch wenn Reformbedarf besteht) und gegen Lohndumping, Hinterziehung und Schwarzarbeit!

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  • Mr. T

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    R.G. schreibt:
    Da sich im realen Fall die Stundenzahl, die vor Gericht als wirklich geleistet gilt (ein Wert sehr nahe an den 85), aber auf zwei Monate verteilte, passt das noch genau in eine „Geringfügige Beschäftigung“.

    Das wäre auch OK, wenn die Stunden in den zwei Monaten geleistet wurden. Da sie aber wohl nur in einem Monat (in dem der Weihnachtsmarkt stattgefunden hat) geleistet wurden, wäre die Geringfügigkeitsgrenze indiesem Monat überschritten und die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. Genau hier liegt das Problem, das aber nicht Gegenstand der Verhandlung war.

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  • M. K

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    Ich will auch nicht schwarz arbeiten. Selbst bin ich jahrelang da in Deutschland, leider aber noch keine Bürgerschaft. Leider sind auch die Lohnabrechnungen gekommen und davon habe ich knappe 26 € Abzüge, was ich für Unverschämtheit finde. Herr Kittel hat von mir 50 € gespart. Wenn er so reich ist wie er behauptet,warum zahlt er nicht direkt und ohne Komplikationen. Ok. Ein Monat wäre ich auf Steuerklasse 6. Davon kann man einen Teil vom Finanzamt zurückholen. Oder liege ich falsch? Da komme ich für den superreichen Herrn Kittel zu teuer als Arbeitskraft

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  • Markus Frowein

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    @M. K (28. Januar 2018 um 19:47)

    Wenn Sie alleinstehend sind, beträgt der Freibetrag 8.820,- Euro für das Jahr 2017,
    d.h. wenn Sie weniger verdient haben, müssen Sie gar keine Steuern entrichten.
    Falls Sie verheiratet sein sollten und gemeinsam veranlagt werden, so liegt der
    Freibetrag für beide zusammen bei 17.640,- Euro. Wenn Sie mit Ihrem Verdienst
    jeweils darunter liegen, können Sie sich die komplette Lohnsteuer sowie den
    Solidaritätszuschlag über Ihre Steuererklärung zurückholen.
    Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Steuererklärung zu erstellen.
    Sie können entweder die Formulare, die Sie benötigen, herunterladen unter:
    https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/default.php?f=Regensburg&c=n&d=x&t=x#e
    oder Sie gehen zum Finanzamt, dort gibt es die Formulare zum Abholen.
    Alternativ dazu liegt im Finanzamt auch eine CD aus, die man kostenlos mitnehmen
    und damit die Steuererklärung zu Hause am PC erstellen kann, ich finde das einfach,
    außer den Belegabruf, für den (einmalig) etwas Aufwand betrieben werden muss.
    Sie können ebenso Ihre Steuererklärung online erstellen unter:
    http://www.elster.de
    wobei der Nachteil, wie ich finde, darin liegt, dass man sich erst regeistrieren muss.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. ;-)

    MfG Markus Frowein

    PS: Da ja offensichtlich kaum jemand der obigen Kommentatoren jemals einen
    Minijob absolviert hat, möchte ich zur vorgetragenen Praxis der “Stückelung”
    auch meinen Senf dazugeben. In vielen Branchen und auch privaten Haushalten
    ist es gängige Praxis, dass Stunden auf andere Monate übertragen werden, um
    sich lästige Bürokratie zu ersparen. Sie müssten nämlich jeden Monat, den man
    abweicht, Ihren Beschäftigten an- und dann auch wieder abmelden. Wer einmal
    diesen Haushaltsscheck ausgefüllt hat, weiß, mit welch unsäglicher Bürokratie
    man gegängelt wird, wenn man monatlich etwas dazuverdienen will. Es ist mehr
    Aufwand, als wenn man “normal” arbeiten geht. Im Normalfall ändert das nicht
    unbedingt viel am Steueraufkommen, da man bei solch geringen Stundenzahlen
    sowieso alles wieder vom Finanzamt zurückbekommt.
    Es gibt natürlich überall Schwarze Schafe, die es nicht tun, um bürokratischen
    Aufwand zu vermeiden, sondern um sich am Finanzamt vorbei persönlich zu
    bereichern. Welche Motivation Herr Kittel hatte, kann ich leider nicht beurteilen.

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  • Markus Frowein

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    @M. K (28. Januar 2018 um 19:47)

    PS: Ich hatte ganz vergessen, die 1000,- Euro Werbungskostenpauschale zu erwähnen,
    die das Finanzamt automatisch jedem Arbeitnehmer gewährt, somit liegt der Betrag
    der Einkommensgrenze, unter der Sie keine Steuern entrichten müssen, bei 9820,- €.

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  • Coffin Corner

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    Bisher kannte ich das königlich bayerische Amtsgericht nur als Fernsehunterhaltung.
    In Regensburg scheint es das wirklich zu geben.

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  • Rechnung nicht gezahlt: Helferverein des THW verklagt Veranstalter Peter Kittel » Regensburg Digital

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    […] Rechtsanwalt Wilfurth wird ungehalten. Völlig unwirtschaftlich sei das, auch für den Verein. Die 10.000 Euro hätte man gleich haben können, aber so werde das Monate dauern, möglicherweise in die nächste Instanz gehen. Und man wisse ja nie – eine GmbH könne auch insolvent gehen und dann kriegen Sie gar nichts. „Wollen Sie sagen, dass dieses Risiko beim Veranstaltungsservice Regensburg besteht?“, fragt Bernhard. „Nein. Das sage ich nicht“, gibt Wilfurth zurück. Er wolle ja nur ganz allgemein auf die Risiken eines längeren Prozesses hinweisen. Na ja. Man wisse ja nie, gibt Rechtsanwalt Bernhard zu bedenken. „Wenn man schon liest, dass eine Putzkraft nicht bezahlt wird und erst vor Gericht gehen muss, dann muss man sich ja vielleicht wirklich Sorgen um das Unternehmen machen“, sagt er mit Blick auf den Prozess vor dem Arbeitsgericht, über den wir kürzlich berichtet haben. […]

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  • Simson

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    So was Schreibt Kittel in aller öffentlichkeit:

    Zitat:
    Kennt Aigner das Gesetz nicht?

    Aber das ist noch lange nicht alles, was Aigner seinen Lesern vorenthält. Denn beim Mindestlohngesetz darf die vereinbarte Stundenzahl um 50 Prozent überschritten werden. Heißt: Bei einem Mindestlohn von 8,84 Euro und einer Höchstgrenze von 450 Euro für Minijobber wären rund 51 Arbeitsstunden pro Monat zulässig. Aber: Über ein Arbeitszeitkonto dürfen 50 Prozent der Stunden in den nächsten Monat übertragen werden. Heißt eben auch: Fast 77 Stunden sind in einem Monat zulässig. Völlig legal. Das aber veröffentlicht Aigner nicht. Auch nicht, dass der Romantische Weihnachtsmarkt 2018 bereits im November begonnen hatte und somit zwei Monatsabrechnungen für geringfügig Beschäftigte völlig normal seien.
    Warum schreibt er das nicht? Möglich wäre die schlichte Erklärung, dass er das Gesetz nicht kennt. Möglich wäre aber auch, dass er immer wieder versucht, mit Halb- und Unwahrheiten bei seinen Anhängern Entrüstung, Wut und Hass zu provozieren.
    Zitat Ende.
    Wut und Hass? Kittel erzeugt bei mir eher Übelkeit.
    Und das schreibt er:
    Fast 77 Stunden sind in einem Monat zulässig. Völlig legal
    Ahh so handhabt es also sein Veranstaltungsservice.
    3 Monate Weihnachtsmarkt der Rest vom Jahr frei ?
    http://www.minijobzentrale.de
    Dies ist aber eindeutig ein Gestaltungsmissbrauch des Minijobs.
    Da gibt es auch keine Mindermeinung oder irgendeine Art der Interpretation in diese Richtung.
    Sonst könnte sich jeder Spargelbauer die Sozialabgaben sparen.
    Besonders dreist ist aber das Kittel dies öffentlich einräumt.

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  • Simon

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    ?
    Beruf Putzfrau:
    Selbst wenn die Beschäftigung drei Monate oder 70 Tage nicht übersteigt, liegt keine sozialversicherungsfreie “kurzfristige Beschäftigung” vor, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung 450 Euro überschreitet (zum Beispiel Arbeit als Nachtschwester im Krankenhaus an fünf Tagen pro Monat: Beschäftigung wird zwar nur 60 Tage pro Jahr, aber dafür berufsmäßig ausgeübt).

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