Nibelungenareal: Wo bleibt Tretzels sozialer Wohnungsbau?
Die Eigentumswohnungen des Bauteam Tretzel auf dem Nibelungenareal sind bereits fertig, zum Teil schon bezogen, doch die Fläche für öffentlich geförderten Wohnungsbau liegt nach wie vor brach. Bei der Stadt Regensburg scheint man sich daran nicht sonderlich zu stören. Die vertraglich vorgegebene Frist wird zwar nicht eingehalten, soll aber unkompliziert verlängert werden.
Es wirkt wie ein erhobener Mittelfinger an die Stadt Regensburg, vielleicht auch in Richtung Staatsanwaltschaft: Auf dem Grundstücksabschnitt auf der früheren Nibelungenkaserne, dessen Vergabe an den Baulöwen Volker Tretzel mit im Zentrum der Ermittlungen zur Korruptionsaffäre steht, sind bereits zahlreiche Wohnungen entstanden. Viele sind bereits bezogen und auch das Heizkraftwerk, über das die Wärme- und Energieversorgung laufen soll, ist fertig. Nur die Fläche, die für öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen ist, der Bauabschnitt WA4, wie er im Bebauungsplan genannt wird, liegt nach wie vor brach.
Dabei war es mit ein schlagendes Argument der Koalition für die Vergabe an Tretzel, dass dessen Unternehmen diese nicht nur qualitativ hochwertig bauen werde, sondern auch über die Leistungsfähigkeit verfügt, um den dringend benötigten, bezahlbaren Wohnraum möglichst rasch fertigstellen zu können.
Es gibt eine vertragliche Frist und ein Rückkaufrecht
Tatsächlich sah der entsprechende Kaufvertrag dem Vernehmen nach vor, dass die Wohnungen zwei Jahre nach Vertragsabschluss gebaut und bezugsfertig sein sollten. Für den Fall, dass diese Klausel nicht eingehalten werden sollte, ließ sich die Stadt ein Rückkaufrecht einräumen. Genaue Details nennt die Stadt Regensburg auf Nachfrage zwar nicht, räumt aber ein, dass für die Bebauung des Tretzel-Areals „entsprechende Regelungen getroffen“ worden seien.
Indirekt klingt auch durch, dass der Bauträger die Frist zur Fertigstellung der öffentlich geförderten Wohnungen nicht einhalten wird, wenn die Pressestelle erklärt, dass dies auf den beiden anderen Bauabschnitten – für Eigentums- und frei finanzierte Wohnungen – klappen werde. Ein Problem hat man damit aber offenbar nicht. Stattdessen verweist die Pressestelle darauf, dass man „einen zeitaufwändigen Realisierungswettbewerb und Baugenehmigungsverfahren“ habe durchführen müssen. „Ebenso ist die Verfügbarkeit der Fördermittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht immer zeitnah möglich“, heißt weiter.
Fördermittel warten seit über einem Jahr auf Abruf
Diese Aussage mag – ganz allgemein gesprochen – zutreffen, doch im Fall Tretzel ist sie schlichtweg falsch. Tatsächlich liegen alle Baugenehmigungen bereits seit langem vor. Die Fördermittel für den ersten Bauabschnitt auf dem Areal WA4 sind nach Auskunft der Regierung der Oberpfalz bereits „seit Dezember 2015 durch Bescheid gebunden und können seit Juli 2016 entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt werden“. Doch passiert ist bislang – nichts.
Zu negativen Konsequenzen für den Bauträger – etwa in Form einer Ausgleichs- oder Entschädigungszahlung – führt dies offenbar nicht. Auch der mögliche Rückkauf durch die Stadt zu einem vertraglich vereinbarten Preis scheint nicht zur Debatte zu stehen. „Hinsichtlich der vertraglich vorgegebene Fertigstellungsfristen im Zusammenhang mit den Förderbestimmungen bzw. Abschnitten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau werden demnächst auch die städtischen Gremien beraten“, heißt es dazu lediglich von der Pressestelle. „Dem möchte die Stadt an dieser Stelle nicht vorgreifen.“
Wie das Beratungsergebnis ausfallen wird, scheint aber bereits festzustehen: Die Koalition soll sich dem Vernehmen nach bereits darauf geeinigt haben, dem Bauteam Tretzel eine unkomplizierte Fristverlängerung einzuräumen. Und dann heißt es wohl, weiter abwarten.
Forderung: Durchsetzung des Ankaufsrechts
In diesem Zusammenhang ist es erwähnenswert, dass es eine zentrale Forderung aus dem 2012 durchgeführten Beteiligungsprozess zum letzten Armutsbericht die konsequente „Durchsetzung des Ankaufsrechts der Stadt Regensburg“ war. Im regelmäßig aktualisierten Maßnahmenkatalog, der am Mittwoch im Planungsausschuss diskutiert wurde, heißt es dazu alljährlich noch etwas konkreter:
„Die Stadt Regensburg lässt sich ein verbindliches Kaufangebot für den Fall einräumen, dass der Investor nach Ablauf einer Frist seine Baupflicht nicht erfüllt hat. Die Flächen müssen der Stadt zu einem vorher festgesetzten Bodenkaufpreis veräußert werden.“
Und ebenso wortgleich wird dort alljährlich neben einem gelben Ampel-Symbol, das wohl Stillstand bedeuten soll, vom dafür zuständigen Liegenschaftsamt ergänzt:
„Allerdings würde die konsequente Überwachung und Durchsetzung der Baupflichtigen von Investoren zusätzliche Arbeitskapazität binden.“
Freilich wäre diese Arbeitskapazität der Verwaltung – die im Fall Tretzel der bloße Augenschein einer brach liegenden Baufläche wäre – tatsächlich völlig sinnlos gebunden, wenn die politischen Entscheider das vertraglich zugesicherte Ankaufrecht schlicht nicht wahrnehmen wollen.
Kommentar: Danke für nichts!
Bereits kurz nach Beginn der Ermittlungen – im August 2016 – hatte Volker Tretzel gegenüber dem Wochenblatt erklärt, dass er „am liebsten die Grundstücke an die Stadt zurückgeben und die Bauarbeiten einstellen“ würde. Die Geschäftsführung seines Unternehmens Bauteam Tretzel war anschließend eifrig bemüht, diese Aussage zu dementieren – man wollte schließlich keine potentiellen Käufer verschrecken.
Die Bedürfnisse dieser Käufer hat man zwischenzeitlich denn auch befriedigt und der soziale Wohnungsbau auf dem Areal, dessen die Koalition Tretzel heute noch preist, zieht sich eben noch ein bisschen hin – ohne, dass die politisch Verantwortlichen reagieren würden. Im Zweifel kann man ja den bösen Ermittlern die Schuld dafür geben. Das ist ja bei manchen gerade en vogue.
Markus Frowein
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Herr Aigner, Sie können doch die normalen Verwaltungsabläufe nicht stören!
Jetzt schreien die Einen wieder, dass der Wolli an Allem Schuld ist und die
Anderen raunen, dass Wolli nicht Schuld ist, sondern der “Judas” Goger …
So wird das nun wirklich nix mit der Aufklärung des Systems Regensburg!
blauäugig
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Sozialer Wohnungsbau in Altstadtnähe ist von der bunten Koalition anscheinend nicht gewünscht.
Während das IZ die Sozialwohnungen am Stadtrand bauen darf, kann Tretzel ganz darauf verzichten, er muss nur das Grundstück zurückgeben, auf dem die Sozialwohnungen geplant gewesen wären – um die alte Ausschreibung aufheben zu können. Ich gehe inzwischen davon aus, dass diese Wohnungen auch nicht gebaut worden wären, wenn es keine Ermittlungen wegen Korruption gegeben hätte, die Vertragsstrafe ist offenbar bewusst nicht abschreckend gewählt.
Ich bitte die anderen im Stadtrat vertretenen Parteien, die Stadtverwaltung per Stadtratsbeschluss mit der Prüfung zu beauftragen, welche Möglichkeiten es gibt, auf dem brach liegenden Gelände ein Denkmal gegen Korruption zu errichten, z.B. in Form eines Raumes mit 1:10-Modellen des Nibelungenareals, LERAG-Geländes und IZ-Obstgartens, wie die Gelände jetzt bebaut werden und wie sie nach ursprünglicher Genehmigung bebaut worden wären.
Mathilde Vietze
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Mir wurde von kompetenter Seite versichert, daß “Tretzel sich ver-
traglich verpflichtet hätte, die Sozialwohnungen nach dem Standard
der Eigentumswohnungen zu bauen.” Was ist nun richtig?
Stefan Aigner
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@Mathilde Vietze
Das wird in dem Artikel nicht bestritten.
Mr. T
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Das ist natürlich eine weitere interessante Möglichkeit der ausgekartelten Gewinnmaximierung. Man sagt zu, neben lukrativem Wohnraum auch sozialen Wohnraum zu bauen. Dann baut man, womit man ordentlich Geld verdienen kann und spart sich den Wohnraum, bei dem nichts verdient ist oder der gar querfinanziert werden müsste. Jetzt wäre es interessant zu wissen, wie hoch der Rückkaufswert bzw. eine Konventionalstrafe wäre, um zu sehen, wie so eine Rechnung aufgeht.
eingeborener
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Man lese die nr . 453 im oben genannten ,Massnahmenkatalog’:,Förderung des sozialen Wohnungsbaus’.
Da hat die Stadt die Ampel auf Grün gestellt.
Was für eine verarschung der Bürger Innen .
Susanne Meihler
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Blaujacken für den Immoüberwachungsdienst?
Regensburg hat doch einen perfekten Dienst, warum sollte man diesen nicht mal neue Aufgaben zuteilen.
http://www.regensburg-digital.de/die-schwarze-liste-der-blaujacken/01122014/
Bertl
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Die Anwendung mancher Artikel der durch das Grundgesetz überholten Weimarer Verfassung würde die Grundstücksspekulationen mit den kriminellen Auswüchsen verhindern.
Art. 153 WRV
Das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet. Sein Inhalt und seine Schranken ergeben sich aus den Gesetzen.
Eine Enteignung kann nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen werden. Sie erfolgt gegen angemessene Entschädigung, soweit nicht ein Reichsgesetz etwas anderes bestimmt. Wegen der Höhe der Entschädigung ist im Streitfalle der Rechtsweg bei den ordentlichen Gerichten offen zu halten, soweit Reichsgesetze nichts anderes bestimmen. Enteignung durch das Reich gegenüber Ländern, Gemeinden und gemeinnützigen Verbänden kann nur gegen Entschädigung erfolgen.
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich Dienst sein für das Gemeine Beste.
Art. 155 WRV
Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen in einer Weise überwacht, die Missbrauch verhütet und dem Ziele zustrebt, jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kinderreichen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsheimstätte zu sichern. Kriegsteilnehmer sind bei dem zu schaffenden Heimstättenrecht besonders zu berücksichtigen.
Grundbesitz, dessen Erwerb zur Befriedung des Wohnungsbedürfnisses, zur Förderung der Siedlung und Urbarmachung und zur Hebung der Landwirtschaft nötig ist, kann enteignet werden. Die Fideikommisse sind aufzulösen.
Die Bearbeitung und Ausnutzung des Bodens ist eine Pflicht des Grundbesitzers gegenüber der Gemeinschaft. Die Wertsteigerung des Bodens, die ohne eine Arbeits- oder Kapitalaufwendung auf das Grundstück entsteht, ist für die Gesamtheit nutzbar zu machen.
Alle Bodenschätze und alle wirtschaftlich nutzbaren Naturkräfte stehen unter Aufsicht des Staates. Private Regale sind im Wege der Gesetzgebung auf den Staat zu überführen.
joey
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@Bertl
nein, da brauchen wir nicht mehr Verstaatlichung und Beschlagnahmegesetze, sondern einfach nur eine echte Pressefreiheit, echte Opposition und mehr echte Haftungsrisiken in Ämtern. Jeder Stadtrat ist leider durch Versicherungen (die natürlich der Bürger bezahlt) von Haftung faktisch freigestellt. Eine Einladung zu jeder Art von…
Die Sache wäre sowieso einfach: nicht alles einem geben, sondern auf viele verteilen. Das ist erstens bei Mangelgut Baugrund gerecht, bringt mehr architektonische Kreativität und – falls Fehler vorkommen – begrenzt die Probleme rein statistisch. Es sollten gewerbliche Anbieter Grundstücke kriegen, Genossenschaften wie auch Privatpersonen (Kleinsthäuser) und Bauherrengemeinschaften.
Tom
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Wer hat uns verraten? Die…………..
Lothgaßler
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Nun muss doch jeder Stadtrat und jede Stadträtin sich persönlich Gedanken machen, ob er/sie sich zum Mündel der Stadtverwaltung bzw. eines Immobilienunternehmens macht. Weshalb noch die Mühen auf sich nehmen und öffentlich den Kopf hinhalten, wenn ohnehin die Verwaltung das Sagen hat und macht was sie will?
Die dringendst benötigten geförderten Wohungen wurden bisher nicht errichtet. Ein klares Foul und wegen der Vorgeschichte auch keine kleine Sache. Bei nicht errichteten Wohnungen spielt es keine Rolle, ob diese nach einem besonders hohem Standard errichtet werden sollten. Die Mehrheit der Stadträtinnen und Stadträte hat ihre Zustimmung gegeben, weil angeblich Tretzel das bessere Konzept vorgestellt und damit die bessere Realisierung zugesichert hatte. Dem ist nun nicht mehr so, also ergeht der Aufruf an alle ehemals zustimmenden Stadträtinnen und Stadträte ihr Zustimmung zu überdenken und ein Weiter-so zu verhindern. Die dungelgelbe Karte ist fällig! Auch gegen die Verwaltung, der muss aufgetragen werden eine Exit-Strategie mit zügiger Realisierung der geförderten Sozialwohnungen zu erarbeiten.
Sollten nun noch bisher unbekannter Investorenwünsche nach “Nachverdichtung” bzw. für die Stadt teure Sonderwünsche formuliert werden, dann müssen diese a) auf den Tisch und b) muss die Rote Karte gezückt werden. Eines Videobeweises bedarf es dann nicht mehr!
Die bisherhige Nicht-Errichtung des geförderten sozialen Wohnungsbaus hat nichts mit den Ermittlungen gegen V. Tretzel zu tun, denn die Firma arbeitet ja ganz offensichtlich sehr gewinnorientiert weiter.
Barnie Geröllheimer
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Wenn ich der Tretzel wäre würde ich auch keine Sozialwohnungen bauen. Die kosten einen Haufen Geld und bringen nichts ein. Also werde ich vertragsbrüchig und nehme die im Vertrag niedergelegten Konsequenzen auf mich. Mehr als eine Rückabwicklung des Flächenverkaufs für die Sozialwohnungen zu Einkaufspreisen wird ja vor dem Hintergrund der wohlwollenden Prüfung der Vergabeunterlagen – die im Sinne eines Wettbewerbs alle vertraglichen Bedingungen enthalten müssen – wohl ohnehin nicht vereinbart sein.
Bertl
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joey@ glauben Sie wirklich, dass Presse, Verwaltung usw. mit der derzeitigen Gesetzeslage erreichen können, dass Baugrund an ganz normale Bürger zur Deckung des eigenen Wohnbedarfs geht und nicht an reiche in- und ausländische Kapitaleigner?
Soweit mir bekannt, wurde Artikel 155 noch unter Friedrich Ebert (der aufgrund einer verschleppten Blinddarmentzündung starb) auf Veranlassung von Adolf Damaschke in die Verfassung aufgenommen. Damaschkes Bodenrechtsreform sollte die Wohnungslosigkeit von Kriegsheimkehrern und Familien verhindern. Schon damals war klar, dass die von Ihnen zitierte gerechte Verteilung des Mangelgutes Baugrund niemals ohne gesetzliche Grundlage passieren würde.
Zur Weimarer Republik und Bezug zur Gegenwart auch folgender Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/politik/die-gegenwart/die-weimarer-republik-und-die-heutige-demokratie-15203108-p2.html?printPagedArticle=true#pageIndex_1
joey
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@Bertl
in der Gemeinde wo ich wohne wird Baugrund vom Gemeinderat nach bestimmten sozialen Kriterien an Privatleute verteilt, eine geringe Menge auch an gewerblichen Wohnungsbau. Bei Zuwiderhandlung wird rückabgewickelt.
Zwar gibt es einige “Scheidungshäuser”, die aber wegen ihres Einfamilienhaustyps nicht für Kapitalismus prädestiniert sind. Eine Kapitalgesellschaft hat ein Haus gekauft und darin Flüchtlinge untergebracht…
Johann Josef
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Ja manche Bauträger können sich in Regensburg alles erlauben. Und Stadtrat und Verwaltung machen die Augen zu oder tolerieren dies. Verstösst man als kleiner Unternehmen gegen eine Verordnung oder hält sich nicht an einen Vertrag, wird man das Gegenteil erfahren.
Herr Tretzel pickt sich aus dem Kuchen, der ihm serviert wurde, nur die Rosinen, … und altmodische Begriffe wie Ehre oder Redlichkeit sind aus der Mode. Hauptsache die Kasse stimmt.
Danke an Herrn Aigner, dass man an dieser Stelle über so etwas informiert wird. Unsere grosse und “beliebte” Tageszeitung ist ja bekannt für ihre “unabhängige” und “vertrauenswürdige” Berichterstattung. Hier wird man so etwas kaum lesen.
Regensburg bräuchte einen Neustart in Verwaltung und im gesamten Stadtrat. Aber das wird sich in unserem Korruptionssumpf nicht realisieren lassen.
ich schäme mich für die Zustände in meiner Heimatstadt!
Thik
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@Mathilde Vietze
Er hat sich verpflichtet und hält er sich nicht an die Verpflichtung, so hält er sich nicht an die Verpflichtung.
HolzVoderHütten
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Es ist unfassbar, wie schlecht die Stadt Regensburg mit Bauträgern verhandelt. Man könnte meinen, ein Praktikant in der Stadtverwaltung steht einem mit allen Wassern gewaschenen Rechtsgelehrten auf Seiten der Immobranche gegenüber. So geschehen bei vielen Großprojekten, die uns Steuerzahlern einen Haufen Geld kosten und nur einige wenige Immohaie reich machen. Ein peinliches Kapitel für die zuständigen Personen in der Stadtverwaltung.
Anonymus
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Liebe/r HolzVoderHütten
Ich glaube nicht, dass das Praktikanten sind, viel mehr tippe ich auf abgebrühte HandaufhalterInnen, denen das Wohl der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger am Allerwertesten vorbei geht.
Mr. T
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HolzVoderHütten, auch wenn Hanlon anderes gebietet, kann das durchaus auch genau so geplant sein. Verschleiert als Dummheit kann man Vorteile auch weiterschachern …
Nibelungenkaserne: Die SPD fordert Antworten » Regensburg Digital
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[…] Nach unserem Bericht zu der brach liegenden Baustelle auf dem Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne fordert die SPD-Stadtratsfraktion dazu jetzt einen Bericht von der Verwaltung – und dieser soll entgegen der üblichen Gepflogenheiten bei Grundstücksgeschäften in öffentlicher Sitzung erfolgen. „Nachdem öffentlich in Zweifel gezogen wurde, dass die geplanten, geförderten Wohnungen in der Nibelungenkaserne wie vorgesehen errichtet werden, ist eine Klarstellung gegenüber dem Stadtrat und, soweit vertrauliche Gesichtspunkte aus den Grundstücksverträgen dem nicht entgegenstehen, auch gegenüber der Öffentlichkeit angezeigt“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Klaus Rappert. […]
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