Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Verärgerter MZ-Anwalt

MZ-Prozesse: Besichtigt das Gericht bald den „Tatort“?

Im Rechtsstreit um die Entlassungen im Mittelbayerischen Verlag streiten der MZ-Anwalt und die klagenden Beschäftigten nun darüber, wie die Arbeit in dem Unternehmen abläuft. Die Vorsitzende Richterin scheint zur Klägerseite zu tendieren. Gibt es bald einen Termin Vor-Ort-Termin in der Druckerei?

Druckzentrum

„Dann sollten Sie sich diese Maschinen einfach mal anschauen, Frau Vorsitzende.“ Johannes Weberling wirkt genervt, redet schnell und viel, verschießt ein paar Nebelkerzen. Am Ende regt er einen Vor-Ort-Termin in der MZ-Druckerei an. Es ist Donnerstag und es ist der mittlerweile dritte Gerichtstermin in Zusammenhang mit den Entlassungen im Mittelbayerischen Verlag, dessentwegen der MZ-Anwalt von Berlin aus nach Regensburg anreisen muss.

WERBUNG

Jedes Mal sitzt Weberling dabei einem anderen Vorsitzenden Richter gegenüber. Trotz unterschiedlicher Herangehensweise der verschiedenen Kammern wird jedes Mal betont, dass der Ausgang des Verfahrens, sollte es sich bis zum Bundesarbeitsgericht hinziehen, völlig offen sei. Mehrfach hat er schon gehört, dass die Kläger an einem Vergleich nicht interessiert sind, sondern auf einem Urteil bestehen. Und dieses Mal sieht es auch noch ganz so aus, als ob die Vorsitzende Richterin eher der Argumentation der beiden Entlassenen folgen könnte, die heute auf der Klägerbank sitzen.

Kein großes Interesse an einem Vergleich

Wie berichtet hatte der MZ-Verlag im vergangenen Jahr elf langjährige Beschäftigte der verlagseigenen Tochter „Druck Service Regensburg GmbH“ völlig überraschend vor die Tür gesetzt. Die Begründung: Der Betrieb wird wegen angeblich mangelnder Rentabilität stillgelegt. Billigere Arbeitnehmer erledigen seitdem dieselbe Arbeit an denselben Maschinen im Druckereigebäude an der Rathenaustraße. Nach öffentlichkeitswirksamen und für den Verleger zum Teil peinlichen Protesten, nach offenen Briefen und Unterlassungsforderungen gegen Medien, die über die Affäre berichteten, laufen seit Februar die Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Alle Betroffenen gehen gegen ihre Entlassung vor. In zwei Fällen gab es Vergleiche – der Verlag zahlte Abfindungen von 78.000 und 72.000 Euro. Doch schon im nächsten Verfahren ließen die beiden Kläger über ihre Rechtsanwältin erklären, dass sie an einem Vergleich nicht interessiert seien. Und so sieht es auch dieses Mal aus.

"Dampframme der Druckbranche": MZ-Anwalt Johannes Weberling. Foto: Archiv/ as

“Dampframme der Druckbranche”: MZ-Anwalt Johannes Weberling. Foto: Archiv/ as

Dreh- und Angelpunkt in dem Verfahren: Handelt es sich bei der Stilllegung der „Druck Service Regensburg GmbH“ und Weiterführung der Arbeit durch ein anderes Unternehmen des MZ-Konzerns um einen Betriebsübergang – dann wären die Kündigungen unwirksam – oder nicht.

Richterin wird sehr konkret

Keine einfache Frage, wie die Vorsitzende Richterin Tanja Keller gleich zu Beginn der Verhandlung erklärt. Doch im Gegensatz zu ihrem Amtskollegen Thomas Holbeck, der die letzten zwei Klagen ehemaliger Beschäftigter am 1. März verhandelte, benennt Keller den Punkt, den sie für ihre Entscheidung als wesentlich erachtet, sehr konkret.

Sofern die Betriebsmittel, also die Maschinen, an denen die Entlassenen gearbeitet haben, wesentlich für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit seien, handle es sich um einen Betriebsübergang. Dazu gebe es unter anderem Urteile des Bundesarbeitsgerichts aus den Jahren 2006 und 2013, die das einheitlich so sähen. Im 2006er Urteil sei es zudem um einen „recht ähnlichen“ Fall in der Weiterverarbeitung einer Druckerei gegangen.

“Sie haben sehr, sehr viel geschrieben…”

Das seien doch 2006 ganz andere Maschinen gewesen, hebt Weberling an. Mittlerweile habe man „Maschinen der neuen Generation“. Man könne all diese Tätigkeiten auch auslagern. Das sei alles nicht vergleichbar, die Maschine sei nie Eigentum der „Druck Service Regensburg GmbH“ (DSR) gewesen…und so weiter und so fort. Richterin Keller schüttelt mehrfach den Kopf, weist Weberling darauf hin, dass es auf dieses oder jenes doch gar nicht ankomme oder dass ein von ihm angeführtes Urteil der Einschätzung des Gerichts nicht widerspreche.

Irgendwann wird darum gestritten, welche Produkte – Tageszeitung, Anzeigenblätter und Prospekte – nun von den DSR-Mitarbeitern weiterverarbeitet wurden und welche nicht, wann die Schichtpläne erstellt wurden und zu welchem MZ-Unternehmen die darin aufgeführten Beschäftigten denn nun gehört hätten und seit wann. „Wir haben das alles schon in unseren Schriftsätzen ausgeführt“, sagt Weberling mehrmals. Richterin Keller erwidert irgendwann: „Sie haben sehr, sehr viel geschrieben und vieles hat sich wiederholt. Einiges davon war nicht verständlich.“

Als die beiden Kläger anschließend schildern, wie die Arbeit an den Maschinen abgelaufen ist, schüttelt Weberling seinerseits den Kopf, widerspricht mehrfach, zum Teil sichtlich verärgert. „Die Maschinen werden ja immer wieder verändert“, sagt er. „Das ist wohl bei jeder Maschine so“, gibt Richterin Keller zurück. „Dann sollten Sie sich diese Maschinen mal anschauen“, retourniert Weberling.

“Gekündigt, obwohl die Arbeit da ist.”

Als die Vorsitzende nach einer knappen Stunde fragt, ob ein Vergleich möglich sei, kommt die Antwort von Klägervertreterin Rechtsanwältin Anna Hartmannsgruber prompt: „Meine Mandanten sind an einer vergleichsweisen Einigung nicht interessiert. Sie haben das Gefühl, dass ihnen gekündigt wurde, obwohl die Arbeit da ist.“ Das könne man auch regelmäßig an Stellenanzeigen in der Mittelbayerischen Zeitung ablesen. In einer der letzten Verhandlungen hatte Hartmannsgruber in Zusammenhang mit den Entlassungen bereits von „Rechtsmissbrauch“ gesprochen.

Ein Urteil fällt an diesem Donnerstag nicht. So schnell werde man mit diesem Verfahren nicht fertig, erklärt Richterin Keller. Einen Vor-Ort-Termin in der Druckerei schließt sie nicht aus. Die Verhandlung wird im Mai fortgesetzt.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (6)

  • JP-Betroffener

    |

    Ja vielleicht gibt’s doch irgendwann eine Gerechtigkeit.

    0
    0
  • Bernd Bauer

    |

    so lange der RA Weberling seinen Kopf für die Verantwortlichen hin hält, werden sie wohl nicht nachgeben. Wenn sie ihm auf den Laim gegangen sind – sprich den Betriebsübergang nicht “ordentlich” durchzuführen, dann zeigt das nur deren Unvermögen. Genau das Gleiche hat er auch im Druckzentrum Oberfranken in Bamberg durchgezogen – dort wird auch geklagt. Hoffentlich demontiert sich diese “Dampframme” dadurch selbst.

    0
    0
  • Christian

    |

    Wegen dem Dativ wird der Genitiv auch auf regensburg-digital.de gemeuchelt.

    0
    0
  • Stefan Aigner

    |

    @christian

    Tschuldigung. Passt es jetzt?

    0
    0
  • Christian

    |

    @Stefan Aigner
    Ich hoffe es. Bin doch auch nur Hobby-Germanist. ;)

    Aber einen hätte ich noch: “führt Keller benennt Keller”

    0
    0

Kommentare sind deaktiviert

drin