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Prozessauftakt vor dem Landgericht

Mollath schweigt

Das Wiederaufnahmeverfahren von Gustl Mollath beginnt mit einer handfesten Überraschung: So lange ein psychiatrischer Sachverständiger an dem Verfahren teilnimmt, wird er nicht aussagen. Einen Antrag, den Gutachter auszuschließen, lehnte das Gericht ab. (Alle Prozessberichte gibt es hier.) 

Schweigt vorerst, zumindest im Gerichtssaal: Gustl Mollath. Fotos: as

Schweigt vorerst, zumindest im Gerichtssaal: Gustl Mollath. Fotos: as

„Für Dich soll’s rote Rosen regnen.“ Schon in einiger Entfernung vom Gerichtsgebäude hört man Nina Hagens Gesang aus den Lautsprechern im Kofferraum eines Kleinwagens. „Macht und Missbrauch“-Autor Wilhelm Schlötterer huscht rasch vorbei, um sich einen Platz im Gerichtssaal zu sichern. Günther Mühlbauer vom Verein „Trennungsväter“, bekleidet mit Richterrobe und Pickelhaube, treibt zwei Männer in Sträflingskleidung vor sich her und lässt sie lautstark wissen, dass es Gerechtigkeit „nur für die Reichen und Schönen“ gebe. Wer es hören will, erfährt von den Sträflingen allerlei über die „Machenschaften“ und „Geschäftemachereien“ von Jugendämtern und Sachverständigen. Direkt vor dem Eingang weist ein Mann mit gelber Tafel unter der Überschrift „München sehen und sterben?“ auf „Asbestskandale“ und einen „Judenmord“ hin. An einer „Klagemauer“ hängen Berichte und Fotos von „Zwangspsychiatrisierten“ und „Justizopfern“.

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Die Suche nach Öffentlichkeit

„Gustl Mollath ist nur die Spitze des Eisberges“, heißt es auf einem der zahlreichen Flugblätter, die einem in die Hand gedrückt werden. Das generelle Misstrauen in Justiz und Psychiatrie ist gemeint. Es drückt aber auch ganz gut die Zusammensetzung jener Unterstützer aus, die sich am Montagmorgen hier versammelt haben, um den Auftakt des Wiederaufnahmeverfahrens von Gustl Mollath zu begleiten. Man nützt die Öffentlichkeit auch, um auf eigenen Betroffenheiten aufmerksam zu machen. Und einige haben mit Mollath oder den Hintergründen des Verfahrens so gut wie nichts zu tun.

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17 Verhandlungstage hat die 6. Strafkammer des Regensburger Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Elke Escher angesetzt. Mehr als 40 Zeugen wurden geladen, um zu klären, ob die Vorwürfe zutreffen, deretwegen der heute 57jährige Mollath 2006 in die Psychiatrie eingewiesen wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung vor. Er soll seine damalige Frau schwer misshandelt und die Reifen von über 60 Autos zerstochen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah die Vorwürfe 2006 als erwiesen an. Es attestierte ihm aber wahnhafte Störungen und schickte Mollath als schuldunfähig, aber gemeingefährlich in die geschlossene Psychiatrie. Erst vor einem knappen Jahr wurde das Urteil aufgehoben, Mollath aus der Psychiatrie entlassen und das nun begonnene Wiederaufnahmeverfahren angeordnet.

Ex-Frau verweigert die Aussage

Doch der erste Verhandlungstag ist nur kurz. Bereits im Vorfeld war bekannt geworden, dass Mollaths Ex-Frau Petra M. nicht aussagen würde. Sie macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Ein Umstand, den Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate am Montag als „moralische Zumutung“ bezeichnet. „Wir wären gut vorbereitet gewesen.“ Verglichen mit dem Ungemach, das Petra M. ihrem Ex-Mann bereitet habe, habe ihr Ungemach, sich als Zeugin den Fragen des Gerichts und anschließend von Journalisten stellen zu müssen das „Gewicht von Schwanenflaum, also gar keines“.

Unterstütz Mollath: Buchautor Wilhelm Schlötterer.

Unterstütz Mollath: Buchautor Wilhelm Schlötterer.

Und weniger juristisch, aber erneut moralisch ist auch die Argumentation, mit der Strate und Mollath anschließend darauf beharren, den vom Gericht bestellten Gutachter Professor Norbert Nedopil vom Verfahren auszuschließen. Sein Mandant hege nach den Erfahrungen in der Psychiatrie ein „abgrundtiefes Misstrauen“ gegen diese Zunft. Die Anwesenheit eines psychiatrischen Gutachters mache ihn „beklommen und befangen“. Nedopil hatte im Rahmen verschiedener Interviews eingeräumt, dass psychiatrische Gutachten mit einer Fehlerquote von bis zu 60 Prozent behaftet seien. „In keinem anderen Beruf hätte man damit ein Fortkommen“, so Strate.

„Fast wie ein Kriegstrauma“

Mollath selbst spricht von Schweißausbrüchen und Angstzuständen, die die Anwesenheit eines psychiatrischen Gutachters bei ihm auslöse. Seine Reaktionen auf dieses „Damoklesschwert“ Gutachter glichen denen eines Kriegstraumas. „Unter diesen Umständen liegt bei mir keine Verhandlungsfähigkeit vor“, so Mollath. So lange Nedopil am Prozess teilnehme, werde er sich nicht äußern.

Den Antrag, Nedopil vom Verfahren auszuschließen, lehnte das Gericht nach halbstündiger Beratung ab. Man müsse alle möglichen Beweismittel und Tatsachen heranziehen, um die Vorwürfe aufzuklären, so Richterin Elke Escher. Das sehe auch die Strafprozessordnung so vor. Da Mollath dementsprechend die Aussage verweigerte, war der erste Verhandlungstag dann nach knapp zwei Stunden beendet.

Schwarzgeldkomplex bleibt wohl außen vor

Unklar ist bislang noch, ob im Rahmen des Verfahrens die Schwarzgeldvorwürfe zur Sprache kommen, die Mollath gegen seine Ex-Frau erhoben hatte und die ihm 2006 als Teil seines angeblichen Wahns ausgelegt wurden. Entsprechende Beweisanträge von Rechtsanwalt Strate, der mehrere frühere Kollegen von Petra M. bei der Hypovereinsbank als Zeugen laden will, um die „bankenseitige Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ zu belegen, stellte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. Es sei überhaupt noch nicht klar, ob dieses Thema im Rahmen des Verfahrens eine Rolle spielen werde, so die Begründung.

IMG_0754Als Mollath das Gerichtsgebäude verlässt, brandet immer wieder Applaus auf, während er die letzten Interviews hinter sich bringt. „Danke Gustl und alles Gute für die Zukunft“, ruft Günther Mühlbauer ins Mikro und kündigt an, dass es jetzt gleich „Sekt und Cerveza“ für die Demonstranten geben werde. Als man aus dem Lautsprecher schließlich „Freiheit“ von Marius Müller-Westernhagen hört, ist Gustl Mollath schon weg.

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Kommentare (12)

  • Jürgen R.

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    Jetzt lässt sich auch die Regensburger Presse dazu herab, über das Unrecht im Staate Deutschland, das unbescholtenen Bürgern durch unsere Justizorgane zugefügt wird, zu berichten. Trotz mehrfacher Hinweise und Informationen an die hiesige Presse (darunter auch Regensburg-digital) in Bezug auf Vorfälle, die ähnlich gelagert sind, wie der Fall Mollath, wurde dafür jedoch keinerlei Gehör gefunden – wer liest das auch schon?
    Da braucht es erst einen Gustl Mollath, dessen Fall nun hoffentlich endlich Schwung in unseren “UN”Rechtstaat bringt. Ich hoffe, dass unsere deutsche Presse endlich in dieser Sache unbeeinflusst von jeglicher Lobby recherchiert und ungeschminkte Tatsachen berichtet.

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  • Veronika

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema.

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  • Joachim Datko

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema.

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  • Veronika

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    Sorry, werde mich bessern, es zumindest versuchen!

    Danke an RD, dass Ihr alle Tage berichtet! Es muss ja wirklich zum Gähnen sein, wenn man den aktuellen Artikel liest. D aist niemand zu beneiden, aber die Zuhörerinnen und Zuhörer sollten schon still sein, sonst bringt das ja überhaupt nichts.

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  • Veronika

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    Beinahe vergessen: Könnte vielleicht jemand erklären, warum ein Gerichtsgutachter unbedingt anwesend sein muss?
    Das mit der Strafprozessordnung die so etwas vorschreibt, ist nämlich nicht so ganz zu verstehen.
    Ist Dr. Nedopil von sich aus anwesend, oder will den die Richterin oder der Staatsanwalt anwesend haben?

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  • Neue Überraschungen im Mollath-Prozess | Regensburg Digital

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    […] der Bruder von Mollaths Ex-Frau Petra M., vernommen werden soll. Aussagen will er nicht: Er macht, genau wie seine Schwester, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Innerhalb von fünf Minuten darf er den Zeugenstand […]

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  • Joachim Bode

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    @ Veronika:

    Der Sachverständige ist auf Anordnung des Landgerichts zugegen, um nach Bedarf ein Gutachten zu erstatten. Bedarf entsteht dann, wenn ein Tatvorwurf gegen Mollath nachgewiesen und fraglich ist, ob Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt vorlag.
    Die Rechtsgrundlage ist § 246a Strafprozeßordnung, wozu der Bundesgerichtshof (BGH) folgendes ausgeführt hat:

    “…. Danach ist der Tatrichter auch weiterhin grundsätzlich verpflichtet, einen Sachverständigen anzuhören, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine Unterbringung des Angeklagten … in Betracht kommt und deshalb eine Anordnung dieser Maßregel konkret zu erwägen ist…”.

    Offensichtlich sind Mollaths Richter der Meinung, Mollath müßte eventuell erneut in die Psychiatrie gesteckt werden.
    Dagegen spricht allerdings, dass die 7 Jahre bisheriger Unterbringung der Verhältnismäßigkeit weiterer Unterbringung widersprechen würde. Außerdem sind die damaligen “Gründe” für die Psychiatrisierung Mollaths nachgewiesenermaßen getürkt gewesen, was das jetzige Vorgehen des LG Regensburg mehr als bedenklich macht. Hier ist nämlich nichts mehr “konkret zu erwägen…”, wie es der BGH verlangt.

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  • „Das war eher ein Urteilsentwurf” | Regensburg Digital

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    […] Zeitdruck arbeiten müssen, können die Prozessbeteiligten im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath am Ende der ersten Sitzungswoche wohl bestätigen. Doch gemessen an den ursprünglichen Verfahren […]

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  • Monika Koch

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    @ Joachim Bode
    Es stellt nie jemand die Grundsatzfrage, WARUM wir eigentlich so sein müssen, wie es den Psycho-Berufstätigen gefällt.
    Gemäß Grundgesetz hätten wir das Recht auf eine EIGENE Persönlichkeit und auf die Meinungsäußerungsfreiheit.

    Diese Rechte sind uns gestohlen, seit überall die Psycho-Branche eingesetzt ist als über uns Herrschende und als Oberbesserwisser.
    Was die Psycho-Industrie anstrebt, ist bekannt: Lügner/innen, die sich gut verkaufen, duldsame Mitläufer/innen, das Recht des Stärkeren, permanent Glückliche.

    WAS an den Tatvorwürfen gegenüber Herrn Mollath soll eine Psycho-Bewertung begründen?

    Tagtäglich mißhandeln Männer ihre Frauen, tagtäglich werden Sachen beschädigt. Worin ist bei Herrn Mollath “der Wahn” zu erkennen, bei all den anderen Tätern jedoch nicht.

    Der Fehler liegt darin, daß die Justiz ohne jegliche INHALTLICHE Begründung zur Totschlagwaffe Psycho-Begutachtung greifen darf.
    Somit ist das Tor der Willkür sperrangelweit offen.
    Bei Lappalien wird diese Be-, genauer: Ent-, Wertung herangezogen, um unerwünschte Personen, also z.B. Korruption Anprangernde, abzuwatschen und um zu verhindern, jemandem Recht geben zu müssen, der im Recht ist und dieses keinesfalls erhalten soll.

    Aber die Deutschen als Volk stören sich nicht daran!
    Die Mehrheit verhindert, daß endlich dieser Psycho-Schmarrn, der nur die früheren Versionen, um das von Untertanen erwünschte Verhalten zu erzwingen, ersetzt, wieder zurückgedrängt wird.
    Darum identifiziere ich mich nicht im allergeringsten mit den Deutschen. Ganz im Gegenteil. Ein Volk, das dauernd mit seinem “Rechtsstaat” prahlt und gleichzeitig offenkundiges Unrecht erlaubt – nein danke. Die deutsche Leitkultur Heuchelei bewundere ICH nicht.

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  • Gutachter zu Mollath: „Sie wären gut beraten gewesen, mit mir zu reden“ | Regensburg Digital

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    […] Auch er selbst wisse „herzlich wenig“ über Mollath. Der 57jährige hatte sich auch einem Gespräch mit Nedopil verweigert. Die Anwesenheit des psychiatrischen Gutachters bei dem Verfahren hatte Mollath bereits zu Beginn als Grund dafür genannt, dass er selbst nicht aussagen werde. Die Anwesenheit eines Psychiaters löse bei ihm Angstzustände aus, so Mollath am ersten Prozesstag. Dies sei ähnlich wie bei einem Kriegstrauma. […]

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