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Fragwürdige Methoden

Mietstreit: Die Stadtbau lädt zum Schauprozess

Muss jeder Mieter, der sich mit der Stadtbau GmbH im Clinch befindet, künftig damit rechnen, von der Wohnbaugesellschaft an den medialen Pranger gestellt zu werden? Diese Frage stellt sich angesichts des Vorgehens der städtischen Tochter in einem aktuellen Fall. morgen1Joachim Becker scheint sich seiner Sache sehr sicher zu sein. Anders ist es nicht zu erklären, weshalb der Geschäftsführer der Stadtbau GmbH eine Pressemitteilung verschicken lässt, in der er eine Räumungsklage gegen einen Mieter zum Thema macht und diesen unter voller Namensnennung mit allerlei Vorwürfen belegt. Gleichzeitig wird Ort und Zeit der Gerichtsverhandlung mitgeteilt, die am Donnerstag stattfindet. In der Geschichte der städtischen Wohnbaugesellschaft dürfte dieses fragwürdige Vorgehen ein beispielloser Vorgang sein.

Retourkutsche für Kritik?

Rechtsstreitigkeit, auch Räumungsklagen sind das eine. Das kommt bei einem Unternehmen, dass Wohnungen vermietet vor. Aber: Muss jetzt jeder Mieter, der sich mit der Stadtbau nicht einig wird oder in einem Rechtsstreit befindet, befürchten, als isolierter Sturkopf und „Blockierer“ dargestellt und mit Vokabeln wie „renitent“ belegt zu werden? Oder ist das Ganze eine Retourkutsche dafür, dass sich die Betroffenen in der Vergangenheit schon mal öffentlich über das Vorgehen der Stadtbau beschwert hatten?

Streit seit einem Jahr

Es geht um das Haus in der Kurt-Schumacher-Straße 23. Wie berichtet, befindet sich das dort lebende Ehepaar Steinbauer seit einem knappen Jahr mit der Stadtbau im Clinch. Zunächst sollten sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Als die Steinbauers sich, im Gegensatz zu den übrigen Mietern, weigerten, drohte Joachim Becker kurzzeitig sogar mit Baustopp. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, sprach seinerzeit von einem „einmaligen Fall“ und belegt die kommunale Wohnbaugesellschaft mit dem Attribut „Heuschrecke“. Ein knappes Jahr später scheint die Stadtbau in diesem Punkt nachgegeben zu haben und nicht mehr auf der Aufhebung des alten Mietvertrages zu bestehen.

Ein selektiv gewählter Teil der Wahrheit

Nun streitet man sich darum, wie der – für die weiteren Sanierungsarbeiten offenbar notwendige – vorübergehende Umzug in eine Ausweichwohnung gestaltet werden soll. In der Pressemittreilung der Stadtbau werden die Steinbauers als sture Blockierer dargestellt, die sämtliche Gesprächsangebote abgelehnt hätten und damit die Alleinschuldigen für sämtliche Verzögerungen seien. Diese einseitige Darstellung der Situation mag den Interessen, möglicherweise sogar der Wahrnehmung des städtischen Unternehmens entsprechen – sie ist allerdings nur ein sehr selektiv gewählter Teil der Wahrheit.

Nicht veröffentlicht: Kündigung, Schadenersatzdrohungen

Nach Informationen unserer Redaktion versucht die Stadtbau derzeit nämlich auch, dem Ehepaar außerordentlich zu kündigen und sie komplett aus der Wohnung zu werfen. Darüber hinaus drohen die von der Stadtbau beauftragten Anwälte den Steinbauers mit Schadenersatzforderungen im fünfstelligen Bereich. Am Dienstag, als die Stadtbau ihre Pressemitteilung verschickte, war übrigens der Hochzeitstag der Steinbauers.

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Kommentare (9)

  • Jonas

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    Nach Vertragsverlängerung Daut, äh taut Stadtbauchef Becker auf?

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  • erik

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    !Die Entrechtung der Bürger schreitet immer weiter voran! Eine Mietrechtsreform jagt die Andere, wie z.B. die vom Bundestag im vergangenen Dezember beschlossene Mietrechtsreform, die am 1. Mai 2013 in Kraft trat (von vielen wahrscheinlich garnicht mitbekommen, obwohl diese Änderungen weitreichende Auswirkungen auf Mietverhältnisse hat). Agenda 2010 bzw. Hartz-Reformen, diverse Mietrechtsreformen, Strafrechtsreformen usw. sind für mich weitere Belege dafür!

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  • masterofdesaster

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    Weder den Artikel noch die beiden Kommentare werden m.E. der objektiven Lage gerecht.

    1. Wer die Öffentlichkeit sucht, muss damit rechnen, dass sich die Öffentlichkeit auch dann mit seinem Anliegen beschäftigt, wenn er es nicht mehr möchte.

    2. Was hätten die Medien gesagt, wenn der GF die Angelegenheit nicht öffentlich gemacht hätte.

    3. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um Sozialwohnungen und Fürsorgeempfänger. Unabhängig davon sind dem Ehepaar lt. Ansage des GF viele Vorschläge gemacht worden, denen es zustimmte, aber letztlich nicht folgte.

    4. Es ist zu befürchten, dass der ehemalige Stadtrat Schindler,Vorsitzender des Mietervereins, das Ehepaar für seine Zwecke “missbraucht”. Er war als Aufsichtsrat übrigens Freund des früheren Stadtbauchefs.

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  • Student

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    @masterofdesaster

    Ihre Argumentation wirkt auf mich stringent.
    Entscheidungsträger heute sind nicht zu beneiden! Ich bin dazu übergegangen, alle Berichterstattung, die ich nicht aus eigener Anschauung beurteilen kann, nicht bierernst zu nehmen. Und mich gegen den Eindruck zu wehren, dass “irgendwas schon hängen bleibt”.
    So sehr ich das Engagement von Stefan Aigner grundsätzlich begrüße, manchmal erscheint es etwas reflexartig!

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  • masterofdesaster

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    @Student

    Danke für Ihre Meinungsäußerung! Ihre Wertschätzung für Stefan Aigner teile ich. Dieser Blog erscheint mir trotz mancher wenig erfreulicher Erscheinungen wichtig, weil er ein orektiv zur veröffentlichten Meinung des Monopols der Mittelbayerischen in Regensburg darstellt.

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  • Hermann

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    @masterofdesaster sagte am 19. September 2013

    Es erschließt sich dem Leser nicht was ihr Beitrag soll? Ihre 4 Punkte sind ein Rundumschlag und dienen leider nicht einer Versachlichung oder Aufklärung der Thematik.

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  • Student

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    Ich lege Wert darauf, dass ich auch ein LESER bin. Mir hat sich ein Sinn erschlossen. Und: Ich lege Wert darauf, dass ich KEIN(e) Miethai oder Immobilienheuschrecke bin, die hier pro domo “versteht”.

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  • Hetzjagd statt Rechtsstaat | Regensburg Digital

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    […] Wie mittlerweile allgemein bekannt, befindet sich die Stadtbau GmbH – 100prozentige Tochter der Stadt Regensburg – mit einem Mieterehepaar in einem Hochhaus in der Kurt-Schumacher-Straße, den Steinbauers, im Rechtsstreit. Man wird sich – kurz zusammengefasst – nicht über die Konditionen eines Umzugs in eine Ersatzwohnung während der Sanierungsarbeiten in dem Gebäude einig. […]

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Kommentare sind deaktiviert

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