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Ignorante Haltung

Die Stadt stellt sich dumm, aber: Die Mietpreisbremse ist auch für Regensburg unwirksam

Die als Schutz der Mieter vor Abzocke angepriesene sogenannte „Mietpreisbremse“ hat sich als Luftnummer entpuppt. Sie wurde vor zwei Tagen für unwirksam erklärt. Wer sich auf dieser Basis mit seinem Vermieter angelegt hat, wird verlieren. Die Stadt Regensburg will davon aber nicht nur nichts wissen, bizarrer Weise wird die zum Mieterschutz gedachte Regelung vom Jobcenter weiter gegen Wohnungssuchende eingesetzt.

Die Mietpreisbremse wird in Regensburg zu einem Instrument, als das es nie gedacht war. Und selbst jetzt, wo ein Gericht sie Foto: Archiv

Die Mietpreisbremse wird vom Jobcenter Regensburg bizarrer Weise gegen Wohnungssuchende eingesetzt.  Selbst jetzt, wo ein Gericht sie für unwirksam erklärt hat, sieht die zuständige Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (re.) keinen Anlass, der Geschäftsführerin Birgitt Ehrl eine andere Weisung zu erteilen. Foto: Archiv

Vor zwei Tagen hat das Landgericht München in einem rechtskräftigen Urteil bestätigt, was im April 2017 bereits der Bayerische Verfassungsgerichtshof gesagt hat: Die Verordnung des Freistaats zur Mietpreisbremse in Bayern ist mangels Begründung unwirksam. Rechtsanwalt Otmar Spirk hat sich damit beschäftigt und Erstaunliches festgestellt.

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Freistaat ignorierte klare Vorgaben

Seit 1. August 2015 sollte laut der „Mietpreisbremsenverordnung“ des Freistaats in etwa 140 Städten und Gemeinden in Bayern – darunter Regensburg und im Landkreis Neutraubling – „wegen der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt“ die Mietpreisbremse gemäß § 556 d BGB gelten. Danach kann ein Mieter nach einer Neuvermietung – wenn auch mit diversen Einschränkungen – das von seiner Miete zurückfordern, was mehr als zehn Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegt.

Bedingung für die Gültigkeit der Mietpreisbremse ist eine Verordnung des jeweiligen Bundeslandes, die gleichzeitig eine konkrete Begründung für jede Stadt und Gemeinde enthalten muss, in der die Mietpreisbremse gelten sollte. Im Wortlaut des Gesetzes:

„Eine Rechtsverordnung nach Satz 1 muss begründet werden. Aus der Begründung muss sich ergeben, auf Grund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt.“

Ein klarer Text, selbst für den Laien. Der Freistaat hat aber in seiner „ Mietpreisbremsen-Verordnung“ und folgend seiner „Mieterschutz-Verordnung“ – in keinem „Einzelfall“, bei keiner Stadt und Gemeinde, also auch für Regensburg nicht, begründet, warum sie in dieser Verordnung genannt wurden.

Unwirksam mangels Begründung

Im April 2017 urteilte der Bayerische Verfassungsgerichtshofs zu einer Popularklage gegen die Mietpreisbremsen-Verordnung, er sei leider nicht zuständig, konnte es sich aber nicht verkneifen, auszuführen, dass er die Verordnung für vermutlich unwirksam hält. Unter anderem schreiben die Richter in ihrem Urteil:

„§ 556 d Abs. 2 Satz 5 BGB verlangt allerdings ausdrücklich, dass eine Rechtsverordnung, die die Gebiete festlegt, in denen wegen des angespannten Wohnungsmarkts die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10% übersteigen darf, begründet werden muss. Die für die sog. Mietpreisbremse geltende Begründungspflicht wird in § 556 d Abs. 2 Satz 6 BGB näher präzisiert, wonach sich aus der Begründung ergeben muss, aufgrund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt. Damit verlangt der Bundesgesetzgeber die Offenlegung des auf die einzelne Gemeinde bezogenen Bewertungsmaßstabs und des daraus für die einzelne Gemeinde resultierenden Ergebnisses.

(…)

Die Staatsregierung hat in ihrer Begründung zwar elf Kriterien angeführt, nach denen sie ermittelt hat, ob ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. (…) Die Begründung gibt jedoch keinen Aufschluss darüber, welches Gewicht den einzelnen Kriterien im Verhältnis zu den anderen Indikatoren beigemessen wurde; ebenso wenig wird deutlich, mit welcher Gewichtung die jeweiligen Kriterien bei den einzelnen Gemeinden eingestellt wurden. Daher legt die Begründung der Staatsregierung ungeachtet der ausführlichen Darstellung des Abwägungsprozesses lediglich abstrakt die Kriterien dar, nach denen das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarkts ermittelt wurde.“

In Folge dessen erging im Juli 2017 ein Urteil des Amtsgerichts München gegen klagende Mieter. Das Gericht stellte simpel fest, dass die Mietpreisbremse in Bayern mangels ordnungsgemäßer Begründung des Freistaats nicht nur rechtswidrig , sondern gleich „unwirksam“ ist.

Stadt Regensburg: “Mietpreisbremse ist weiterhin gültig.”

Am 6. Dezember hat nun in der Berufung auch das Landgericht München bestätigt , dass die Mietpreisbremse in Bayern und damit auch in München von Anfang an keine Gültigkeit hatte: Aus der Verordnung gehe nicht hervor, warum genau im jeweiligen Ort die Mietpreisbremse gelten sollte, und wie die Indikatoren für den angespannten Mietmarkt gewichtet wurden.

Ende Juli 2017 und damit fast zwei Jahre seit der angeblichen Gültigkeit der Mietpreisbremse hat nun die Staatsregierung eine „ergänzende Begründung zur Mieterschutzverordnung“ vorgelegt, in der erstmals für die einzelnen Orte, darunter auch Regensburg, zu begründen versucht wird, warum die Mietpreisbremse dort gelten soll. Ob diese Ergänzung ausreicht, so dass die Mietpreisbremse nun wenigstens ab August 2017 gilt, war nicht Gegenstand des Urteils. Es ist allerdings bereits eine weitere Musterklage gegen die „ergänzende Begründung“ des Freistaats angekündigt.

regensburg-digital hat bei der Stadt nachgehakt und hat am 6. Dezember, also dem gleichen Tag des inhaltlich so bereits vorab angekündigten Urteils des Landgerichts, eine erstaunliche Antwort erhalten: Die Mietpreisbremse sei weiterhin ab 1. August 2015 gültig, die aktuelle Rechtsprechung „hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Mietpreisbremse in Regensburg, (…) zumal das Bayerische Staatsministerium der Justiz (…) eine ergänzende Begründung veröffentlicht hat.“ Rechtsanwalt Spirk ist angesichts dieser Antwort fassungslos: „Da fragt man sich, ob die Stadt Regensburg und ihre Juristen das den Urteilen zu Grunde liegende Gesetz nicht lesen können oder ob es der Stadt schlichtweg egal ist, Mieter weiter ins Messer sinnloser Klagen laufen zu lassen.“

„An der Regelung des Jobcenters hat sich nichts geändert.“

Wir wollten von der Stadt auch wissen, welche Konsequenzen die Rechtsprechung für das Jobcenter hat. Wie berichtet, verweigert das Jobcenter, ein Gemeinschaftsunternehmen von Stadt und Bundesagentur für Arbeit, Hartz 4-Empfängern die Zustimmung zum Umzug wegen angeblichem Verstoßes gegen die Mietpreisbremse verweigert. Bei den „Kosten der Unterkunft“ liegt aber die Weisungsbefugnis kraft Gesetz gegenüber dem Jobcenter bei der Stadt Regensburg, konkret ist es Sozialbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, die im Bereich der Wohnungskostenübernahme das Sagen hat. Die Antwort der Stadt fällt denkbar knapp aus: „An der Regelung des Jobcenters hat sich nichts geändert.“

„Damit gibt es in der Stadt Regensburg das bislang einzig bekannte Jobcenter in ganz Deutschland, das Menschen, die endlich eine nach den Regeln des SGB II angemessene Wohnung gefunden haben, die Kostenübernahme verweigert“, kritisiert Rechtsanwalt Spirk. „Begründet wird dies bizarrer Weise mit einem Gesetz, das zum Schutz der Mieter dienen sollte, und das darüber hinaus in Bayern zumindest bis vor kurzem offenkundig unwirksam war.“ Spirk geht davon aus, das Betroffene, die durch diese Praxis geschädigt werden, einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

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Kommentare (18)

  • erich

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    kürzlich war zu lesen:
    Mieterbund: Zwei Millionen Sozialwohnungen fehlen, jedes Jahr gehen zwischen 60.000 und 80.000 Sozialwohnungen verloren. Aus den Antworten des Bundesbauministeriums auf parlamentarische Anfragen geht hervor.
    In Deutschland fehlen nach Berechnungen des Deutschen Mieterbunds (DMB) mindestens zwei Millionen Sozialwohnungen. „Um genug Wohnraum für einkommensschwache Haushalte, aber auch für Durchschnittsverdiener zu haben, brauchen wir 3,5 bis vier Millionen Wohnungen“, sagte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Derzeit gebe es aber nur 1,5 Millionen Wohnungen, Tendenz sinkend. „Jedes Jahr gehen zwischen 60.000 und 80.000 Wohnungen verloren“, kritisierte Ropertz. Schuld seien die Länder, die nicht genügend in den Neubau investierten. Tatsächlich ist trotz des Mangels an bezahlbaren Wohnungen besonders in den Ballungszentren die Zahl der öffentlich geförderten Sozialwohnungen in Deutschland auf einen Tiefststand gesunken – im Jahr 2013 um 63.500 Wohnungen auf 1,48 Millionen, das ist ein Rückgang um vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Verglichen mit dem Jahr 2011 sind es sogar 11,2 Prozent weniger.
    Und wer dafür sorgt, das immer mehr Menschen auf günstigen Wohnraum angewiesen sind, aber gleichzeitig dafür sorgt, dass immer weniger günstiger Wohnraum zur Verfügung steht, der schafft absichtlich und gewollt Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Somit nur ein weiterer Baustein im Projekt der Prekarisierung von Teilen der Bevölkerung.

    Dieses kranke Gesellschaftssystem braucht Obdachlose, damit die die unten oder auf den Weg nach unten sind immer noch auf jemanden herunterschauen können die noch weiter unten sind um so ihr eigenes Elend ertragen zu können, nach dem Motto anderen geht es noch schlechter also ertrage ich mein Elend. Es gibt auch Psychopathen die sich an ihrem erschaffenen Elend ergötzen und erheben, siehe z. B. die Verantwortlichen und Befürworter der Agenda 2010 bzw. Hartz-Reformen. Hier einige Meldungen die meine These bestätigen:
    kürzlich war auf hartzIV org zu lesen:
    Hartz IV Sanktionen gnadenlos – auch gegen Familien mit Kindern
    oder
    Kein Hartz IV Schonvermögen: Eltern müssen Haus verkaufen
    oder
    Dunkelziffer der Armut: Millionen Menschen verzichten auf Hartz IV

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  • auch_ein_regensburger

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    Regensburg asozial. In dieser Stadt wundert mich gar nichts mehr. Vor ein paar Jahren noch hätte ich mir keinen schöneren Ort vorstellen können, um mein Leben zu verbringen. Inzwischen hält mich hier so gut wie nichts mehr.

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  • Lothgaßler

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    Vor allem dann, wenn juristische Fachleute eingebunden sind und waren, dann erscheint die Angelegenheit mehr als peinlich. Juristisch relevante Sachverhalte werden doch hoffentlich einem Juristen zur Prüfung vorgelegt, und erst danach von den Sachbearbeitern exekutiert! Was aber sagt diese Geschichte über den Sachverstand der bei den Ämtern und Behörden beschäftigten Hausjuristen aus? Ich würde sagen: Deren Gehälter können wir uns sparen!

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  • Klara Huffner

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    Dunkelziffer der Armut: Millionen (!) Menschen verzichten auf Hartz IV

    Viele könnens nicht sein.

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  • xy

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    Sie schreiben: “Vor zwei Tagen hat das Landgericht München in einem rechtskräftigen Urteil bestätigt…”

    Es gibt aber überhaupt kein “Landgericht München”. Es gibt das “Landgericht München I” (Stadt und Kreis München) und das “Landgericht München II” (Münchener Umland). Jeder, der über juristische Sachverhalte ernsthaft berichten will, sollte das wissen. Im konkreten Fall war es das Landgericht München I, das entschieden hat (LG München I, U. v. 6.12.2017 – 14 S 10058/17; https://goo.gl/PW9B3M). Aber was das Landgericht München I entscheidet, gilt nur im konkret verhandelten Fall und nicht allgemein. Insbesondere ist das, was ein Landgericht entscheidet keine Vorlage für die Entscheidungen anderer Gerichte, und schon gar keine bindende. Andere Gerichte können – wie aus dem Fall der Diesel-Malaise bekannt – ganz anders entscheiden. Und das letzte Wort hat dann in solchen Grundsatzfragen der Bundesgerichtshof. Die Frage, ob eine Heilung des unterstellten Formmangels durch die Begründung vom 24.7.2017 eingetreten ist, läßt das Gericht übrigens ausdrücklich offen (Rdnr. 27), so daß das Urteil über die Nichtigkiezt zum aktuellen Zeitpunkt übrehaupt nichts sagt. Die Überschrift darf also nicht lauten “Die Mietpreisbremse ist auch für Regensburg unwirksam”, sondern höchstens in der Vergangenheitsform “Die Mietpreisbremse war auch für Regensburg unwirksam”.

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  • xy Gescheidhaferl

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    “Die Stadt stellt sich dumm”
    Nö, glaub ich nicht. Müsste nicht da stehen: die Stadtverwaltung oder deren Chefs…..

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  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

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    Der Leitsatz Nr. 5 des rechtskräftigen Urteils des LG München I lautet, dass die Mieterschutzverordnung des Freistaats nichtig ist,und dass die Nichtigkeit auch durch die nachträgliche Begründung des Freistaats vom 24.7.2017 nicht mehr geheilt werden kann.

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  • xy

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    @Spirk, Sie schreiben: “Der Leitsatz Nr. 5 des rechtskräftigen Urteils des LG München I lautet…”

    Das ist falsch! Sie als Rechtsanwalt und damit Jurist sollten den “Leitsatz eines rechtskräftigen Urteils” von einem Leitsatz einer mehr oder minder rechtsunerfahrenen Onlineredaktion unterscheiden können! Und hier handelt es sich ausdrücklich eben nicht um einen “Leitsatz des Gerichts” oder um einen Leitsatz des Urteils, sondern um einen “redaktionellen Leitsatz” einer mehr oder weniger rechtsunerfahrenen Redaktion, die, wie Sie, offenbar nicht mehr in der Lage ist, ein Urteil im Originaltext zu lesen, geschweige denn auch noch bis zur Rdnr. 27 oder, horribile dictu, sogar bis zum Ende.

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  • xy

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    Wenn man Juristerei gelernt hat, sollte man Genauigkeit nicht “Gescheidhaferlerei” nennen, sollte man Karl Marx nicht mit Karl May und amtliche Leitsätze nicht mit redaktionellen Leitsätzen verwechseln und als bayerischer Jurist wissen, dass es kein “Landgericht München” gibt. Das wärs mal für den Anfang. Wie man dann ein Urteil bis zum Ende buchstabiert, das lernen wir dann bei der nächsten Lektion.

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  • Stefan Aigner

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    Und jetzt beruhigen sich bitte alle ein bisschen.

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  • Jobscenterlüge

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    In München gibt es günstigere Kitaplätze wie in Regensurg, mehr freie Plätze und an gesünderen Standorten .
    Soviel zur Sozialpolitik und ja , die Chefin vom Jobcenter ist sehr sozial,
    wird dafür in MZ noch gelobt….,keine Probleme mit Arbeitslosen ,
    alles wird für sie bestens geregelt, ( für sie …ich mein das Jobscenter)
    Nicht den der eine Schulung möchte, oder seinen beruf ausüben möchte.
    Der beruf ist zweitrangig bei Ehrl
    Hauptsache weg von der Strasse.
    Ex Teamleitern werden schon mal Jobs am Fliessband angeboten.!
    Bzw sogar zwingend vorgeschrieben.
    Alles ist möglich !
    Ha ha…..von wegen sozial, dass i ned lach…

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  • Ernst Seler

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    aktuell:

    “Alter Fall wird neu verhandelt
    Bundesverfassungsgericht soll Mietpreisbremse prüfen”

    https://www.chiemgau24.de/politik/bundesverfassungsgericht-eingeschalten-letzte-chance-fuer-mietpreisbremse-zr-9439445.html

    Kommentar:
    die Damen und Herren, welche die Zielrichtung in den Hauptmedien vorgeben,
    kümmern sich nicht wir-kl-ich um die Belange des sogenannten “kleinen Mannes”,
    geschlechtergerecht auch der “kleinen Frau”?!
    Die zwei letzten Worte würden heute sofort als sexuelle Diskriminierung eingestuft werden, dies als Nebenbemerkung.

    Das Buch:

    “Justizpalast”
    “Sittenbild des Rechtsstaates”

    zeigt das Spannungsfeld auf, in welchem sich Richter befinden.
    Die Vorstellung des Buches im Deutschlandfunk endet “bayrisch”:

    “Das Ausmaß der Boshaftigkeiten und Betrügereien lässt einen allerdings häufig zusammenzucken. Es scheint schlecht bestellt um die Deutschen, von denen ein großer Teil seine Zeit damit verbringt, sich vor Gericht zu zanken. Ebenso wenig idealisiert Petra Morsbach die Spezies der Juristen. Dass die regierende Partei mehr Einfluss hat, als es dienlich ist und die Familie des korrupten ehemaligen Ministerpräsidenten Strauß jahrzehntelang ungeschoren davon kam, ist ebenfalls Gegenstand des Romans. Am Ende hat man vor allem eines: Respekt vor dem Ethos der Richter.”

    Am Anfang der Vorstellung stehen diese Sätze:

    “In ihrem Roman “Justizpalast” gewinnt Petra Morsbach dem Milieu der Juristen ungeahnte Spannung ab. Der Autorin gelingt es, das alltägliche Geschäft ihrer Figuren lebendig und wirklichkeitsnah zu schildern. Sie zeigt auch beunruhigende Zustände der Justiz auf.”

    http://www.deutschlandfunkkultur.de/petra-morsbach-justizpalast-sittenbild-des-rechtsstaates.950.de.html?dram:article_id=399349

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  • Vom Puff zum Wohnklo » Regensburg Digital

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    […] die Mietpreisbremse? Wie berichtet, war diese ohnehin nie eine brauchbare Lösung um dieser Geschäftemacherei Herr zu we… Zwar sollte die Mietpreisbremse auch für „möblierte Wohnungen“ gelten. Aber: Im Gegensatz zu […]

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  • Warum geht das Jobcenter nicht gegen Miethaie vor? » Regensburg Digital

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    […] Spirk bezeichnet die Anwendung der Mietpreisbremse durch das Jobcenter als „rechtswidrige Schikane“ und klagt nun vor dem Sozialgericht. „Weder in den sogenannten Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zum § 22 SGB II, in dem die Kosten der Unterkunft geregelt werden, noch im Gesetz selbst steht auch nur ein Wort, wonach die Mietpreisbremse von den Jobcentern zur Umzugsverweigerung verwendet werden darf. Aus der Mietpreisbremse leiten sich gemäß § 556 g BGB lediglich Rechte für den Mieter einer Wohnung ab. Abgesehen davon ist inzwischen geklärt, dass die Mietpreisbremse selbst mangels ausreichender Begründung in der Verordnung des Freistaats B…“ […]

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