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MdL Franz Schindler fordert Aufklärung im Fall Al-Khatib

Zu den Vorgängen im Personalfall Mahmoud Al-Khatib erklären die Juso-Hochschulgruppe Regensburg und der Juso-Unterbezirk Regensburg: In einer Pressemitteilung vom 1.August forderte die Juso-Hochschulgruppe dringend  Aufklärung über die Hintergründe des Personalfalls Al-Khatib. Al-Khatib wurde äußerst  kurzfristig als Personalchef der Universität abgesetzt, es wurde in diesem Zusammenhang  über politische Hintergründe spekuliert. Außerdem sind Gerüchte im Umlauf, wonach Al-Khatib auf eine unnötige, bis dato nicht vorhandene Stelle versetzt wurde. All diese Fragen sind nach wie vor unbeantwortet. Aufklärung hat also nicht stattgefunden. Jedoch tauchen laufend neue Fragen auf: Angeblich stand Mahmoud Al-Khatib zur Beförderung an und war für eine Leistungsprämie vorgesehen. Was ist aus diesen Verwaltungsvorgängen geworden? Ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Beamter, der noch vor wenigen Wochen befördert werden sollte auf einmal an eine untergeordnete Stelle versetzt wird? In welchem Zusammenhang steht der Personalfall Al-Khatib mit der Personalie Schäfers? Was ist von der Meldung zu halten, wonach das Innenministerium einen Wink gegeben hat? Was zunächst nur eine eher undurchsichtige Personalentscheidung war, hat das Potential ein handfester Skandal zu werden. Jeder Verdacht, wonach ein politischer Hintergrund ausschlaggebend war muss dringend ausgeräumt werden. Gerüchteweiße stützt die Universität Regensburg die Versetzung von Mahmoud Al-Khatib ausschließlich auf das “Mäßigungsgebot” (so die Süddeutsche Zeitung). Dies kann kaum überzeugen. Sollte es aber wahr sein, liegt ein unglaublicher Vorfall vor! Verstöße gegen das Mäßigungsgebot sind eine Disziplinarsache. Von einer solchen war jedoch nie die Rede. Stattdessen hat die Universität Regensburg Al-Khatib „umgesetzt“. Faktisch ist dies natürlich eine Bestrafung. Nur bleibt Al-Khatib gegen die Umsetzung nicht der Gang zum Verwaltungsgericht um sich zu verteidigen. Sollten die Gerüchte also zutreffen hat die Universität Regensburg einen Beamten unter Umgehung des Disziplinarverfahrens bestraft und ihn somit seiner gesetzlich garantierten Möglichkeit beraubt Strafen gerichtlich überprüfen zu lassen. Aus den Abläufen bis jetzt lässt sich eher schließen, dass Al-Khatib überhaupt kein Dienstvergehen begangen haben kann, denn hätte er eines begangen wäre die Universität sogar gesetzlich verpflichtet gewesen ein Disziplinarverfahren einzuleiten. So auch SPD-Bezirksvorsitzender Franz Schindler, MdL: „Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier eine Strafaktion gegen Al-Khatib vorgenommen wird. Diese läuft jedoch abseits der gesetzlichen Vorgaben und ist somit Willkür!“ Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Jusos Sebastian Roloff schließt sich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen des bayerischen Landtags Franz Schindler, MdL an und ergänzt: „Ich arbeite bundesweit und ein solcher Vorgang ist mir nur aus Bayern bekannt. Dies erinnert an die schlechtesten Zeiten der politischen Kultur in Bayern nämlich die selbstherrliche CSU der 80er-Jahre. Die CSU muss aus eigenem Interesse und aus Achtung vor dem Rechtsstaat sofort jeden Verdacht ausräumen, die Aktionen gegen Al-Khatib wären politisch motiviert!“ Obwohl kein politisches Dienstvergehen Al-Khatibs vorliegen kann wird er bestraft als ob ein solches vorliegen würde. Das ist ohne Zweifel ein politischer Vorgang! Auch die Aussage, dass sich Al-Khatib im Internet bis auf weiteres nicht mehr politisch äußern wolle lässt aufhorchen! Wird hier etwa ein politisch aktiver Spitzenbeamter auf Weisung von oben bestraft und Mundtot gemacht, weil er nicht in der „richtigen Partei“ (sprich CSU) ist? Wir Jusos sagen: Ein Rückfall in das Bayern des schwarzen Filzes kann niemand wollen und deshalb fordern wir umfassende Aufklärung! Es kann nicht sein, dass durch die Umsetzung eines durch seine Tätigkeit als Integrationsberater von Christian Ude bayernweit bekannten Spitzenbeamten ein eindeutiges Signal an alle aufstiegswilligen Mitarbeiter des Staates gesandt werden soll, sich ja nicht politisch zu betätigen!

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Kommentare (1)

  • Dolittle

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    Herr Al-Khatib kann auch gegen eine Umsetzung verwaltungsgerichtlich vorgehen, allerdings ist das Gericht in seinen Kontrollmöglichkeiten beschränkt:

    Es überprüft nur, ob die Maßname ermessensgemäß ist.

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Kommentare sind deaktiviert

drin