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Kulturreferent verklagt Kritiker

Der frisch gewählte Kulturreferent fand am Dienstag keine Zeit, um vor Gericht zu erscheinen. Klemens Unger (Foto) hatte den 49jährigen Robert Werner auf Unterlassung verklagt.

Sechs „unwahre“ oder „ehrverletzende“ Behauptungen über Unger soll Werner in einer Dienstaufsichtsbeschwerde aufgestellt haben, die er Ende Februar bei der Stadt Regensburg eingereicht hat. Unter anderem geht es in der Beschwerde um die von Unger verantwortete Napoleon-Inschrift in Stadtamhof, Fragen zur Urheberschaft für eine fragwürdige städtische Publikation mit dem Titel „Regensburger Hochfinanz“ und die Verquickung von Privatinteressen und Dienstaufgaben bei der Aufstellung des König-Ludwig-Denkmals am Domplatz.

Noch ehe Werner eine Antwort von der Stadt erhalten hatte, flatterte ihm Mitte Mai ein Schreiben von Ungers Rechtsanwalt Jürgen Reich ins Haus, in dem er aufgefordert wurde, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und rund 500 Euro Anwaltskosten zu übernehmen. Werner unterschrieb nicht, bezeichnete das Vorgehen Ungers als „Einschüchterungsversuch“ und einen „Fall fürs königlich-bayerische Amtsgericht“. Nicht dort, sondern am Amtsgericht Regensburg trafen sich Werner und sein Rechtsanwalt Nils Pütz mit Ungers Rechtsanwalt Jürgen Reich, um eine gütliche Einigung zu finden. Doch das ist leichter gesagt als getan.

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Ohnehin nahm der Fall am Dienstag eine erstaunliche Wendung. Ursprünglich hatte Richterin Christine Maier-Schröder angedeutet, Ungers Klage nicht zulassen zu wollen, weil dieser es versäumt hatte, zuvor ein eigentlich vorgeschriebenes Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten. Am Dienstag kündigte sie dagegen an, den ursprünglichen Streitwert von 5.000 auf 10.000 Euro zu erhöhen, sollte es zu keiner Einigung kommen. Ein wesentlicher Effekt dieses Vorgehens: Mit dem höheren Streitwert wäre nicht mehr das Amtsgericht, sondern das Landgericht zuständig und Maier-Schröder hätte den Fall vom Tisch. Rechtsanwalt Pütz zeigte sich von dieser Ankündigung überrascht. Keine der angegriffenen Behauptungen sei medial verbreitet worden. „Damit ist eine Schlichtung unabdingbar.“

Es gebe deshalb auch keine nachvollziehbare Begründung, weshalb nun der Streitwert erhöht werden solle. Doch Maier-Schröder blieb auch nach längerer Diskussion bei ihrer Auffassung. Die Dienstaufsichtsbeschwerde werde mittlerweile öffentlich thematisiert. „Das ist maßgeblich für den Streitwert.“ Ihr Vorschlag für eine gütliche Einigung: Werner beerdigt seine Dienstaufsichtsbeschwerde, im Gegenzug verzichtet Unger auf seinen Unterlassungsantrag. Die Stadt Regensburg hatte Werners Dienstaufsichtsbeschwerde Anfang Juli für erledigt erklärt. Werner sieht jedoch einige wesentlichen Punkte nicht geklärt, hat deshalb mehrere Nachfragen gestellt und wartet seit längerem auf Antwort. Auf diese Antwort und weitere Nachfragen solle er im Sinne einer „Gesamtbefriedung“ der Situation verzichten, so Rechtsanwalt Jürgen Reich, der allerdings darauf bestand, dass Werner seine eigenen Kosten in Höhe von rund 900 Euro selbst zu tragen habe. Ein Vorschlag, mit dem sich Werner nicht so recht anfreunden konnte. „Ich habe nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben. Jetzt soll ich Ruhe geben und auch noch zahlen.“

Unger und Werner haben nun knapp zwei Monate Zeit, um sich mit ihren Anwälten zu beraten und gegebenenfalls gütlich zu einigen. Sollte das nicht der Fall sein, wird am 25. Januar ein Urteil gefällt oder vor dem Landgericht weiter gestritten. Deutlich wird bereits jetzt: Es scheint mannigfache Möglichkeiten zu geben, um auf Dienstaufsichtsbeschwerden zu reagieren.

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Kommentare (7)

  • Bernd Henneberg

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    Schau Schau, so kann man sich auch noch den Rest von Reputation verblödeln

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  • Lothgaßler

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    Wenn Herr Werner sich seiner Sache sicher ist, dann sollte er den Streit nicht scheuen.
    Sollten im Eifer des Gefechts unglückliche Formulierungen gewählt worden sein, dann wäre ein taktischer Rückzug anzuraten. Den puren Sachverhalt kann Hr. Werner ja auch so öffentlich machen.

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  • Dolittle

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    Kopfschüttel.

    Schon wieder ergeben sich erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit der Regensburger Justiz. Dass hier überhaupt der Zivilrechtsweg eröffnet ist, wundert mich erheblich. Dann noch die Streitwertfestsetzung, die das Schlichtungserfordernis beseitigen und in dieser Pillepalle-Angelegenheit das LG in Trab setzen würde. Komisch, komisch.

    Regensburg, mir graut vor Dir…

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  • Außenbetrachtung

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    Demokratie nach Gutsherrn-Art

    Hallo Regensburg! Ist euch schon aufgefallen,
    dass gerade mit amtsgerichtlicher Begleitung ein grundgesetzlich verankertes Petitionsrecht demontiert wird?

    Dass sich OB Schaidinger gutsherrnhaft, wie mit einer eigenen Gerichtsbarkeit ausgestattet, vorgibt, wo die demokratische Mitsprache und Kontrolle endet! (siehe auch Verhalten bei LB-Ausschuss und bei der Wiederwahl Ungers, etc.)

    Dass der Beschwerdeführer (H. Werner) abgestraft werden soll, weil über den Gegenstand seiner Beschwerde öffentlich berichtet wurde bzw. er von seinem Petitionsrecht überhaupt Gebrauch machte!

    Dass dieses Abstrafen im Prinzip auch einen Angriff auf die in Regensburg anscheinend nur noch rudimentär gegebene Pressefreiheit bzw. die Rolle der Presse im demokratischen Prozess darstellt!

    Auch wenn man die Dienstaufsichtsbeschwerde als politisch naiv betrachten mag, so scheint sie doch treffsicher auf Missstände hingewiesen zu haben, die der OB in drei Teufelsnamen nicht debattiert und aufgeklärt haben will. Oder warum sonst will der OB und Unger die nicht vollständig bearbeite Dienstaufsichtsbeschwerde „befrieden“. Was wird hier vertuscht?

    Wo sind denn die Freunde der demokratischen Gestaltung auf kommunaler Ebene; die Freunde der Altstadt, der städtischen Geschichte, der Künste und Freiheit; wo sind die Liberalen, die demokratisch gesinnten Lehrer und Journalisten? Wo sind die (zynischen) Verbalradikalen aller Foren?

    Wenn jeweils nur Einer von Zehn aus den o.g. Gruppen eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Unger (beim OB) und eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den OB (bei der Reg. Opf.) einreichen würde, dann wäre das vermeintlich naive Instrument der Petition nicht mehr so leicht zu missachten.

    Also Regensburgerinnen und Regensburger: schreibt als Souverän Beschwerden,
    fragt nach den Hintergründen und Ungereimtheiten von Ungers Napoleon-Inschrift,
    fordert Aufklärung und Beendigung der fragwürdigen städtischen Publikationspraxis des Stadtarchivs,
    und versucht die Verquickung von Privatinteressen und Dienstaufgaben bei der Aufstellung des König-Ludwig-Denkmals am Domplatz aufzuklären. Usw. Usf.

    Sonst wird euch das düstere Dämmerlicht der kommunalen Gestaltung und Kontrolle bald ganz ausgemacht!

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  • Veits M.

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    @ Herrn “Außenbetrachtung”

    Ihr Vorschlag hat was; was ich jedoch vermute ist, dass Ihr Aufruf daran scheitert, dass die griffigen Fakten nicht wirklich soooo bekannt sind, um daraus den Weg Ihrer aufgezeigten Beschwerden belastbar zu zimmern.

    Nachdem der Beschwerdeführer (und Beklagter) jedoch auf seine Nachfragen und der Verwaltungsspitze keine Antworten erhält, möge er die hiesige Verwaltung nochmals kurz unter Fristsetzung abmahnen und gleichzeitig die Einreichung der Petitiion zum Landtag ankündigen.

    Diese kann er dann öffentlich machen und so vorformulieren, dass sich Mitglieder des Souveräns in einem Teilbereich mit wenig Aufwand anschließen können, soweit u.a. die rechtmäßige Handhabung rechtsstaatlicher Bürger- und Kontrollrechte durch die Verwaltung unterlaufen wird.

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  • Sepp

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    Der Kommentar wurde von der Redaktion gelöscht.

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  • Furchterlicher

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    @sepperl Krampus:
    Was für ein Rundumschlag!
    Alle sind Idioten! Diese Leute von der Stadt!
    Du lernst uns das Fürchten. ANGST!!!!
    Prima, Klasse, weiter so…Probleme räumen:
    im Marschritt: links zwo drei vier, reeechtsum!
    Jetzt hast du das Sagen mit dem Brüllen verwechselt.
    Schlecht geträumt? Aufgewacht?
    Gute Nacht
    dein Zitteraal.
    Ps: Wo treibst du denn dein Unwesen?

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Kommentare sind deaktiviert

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