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Polizei: Unabhängige Kontrolle unerwünscht

Die Spezialeinheit USK: Gewalttätige Übergriffe bei Fußballspielen oder Demonstrationen werden selten aufgeklärt. Foto: Archiv

Braucht die Polizei eine unabhängige Kontrolle? Nicht aufgeklärte gewalttätige Übergriffe durch Beamte der bayerischen Spezialeinheit USK bei Fußballspielen und Demonstration, aber auch der Tod des Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg haben Susanna Tausendfreund (Grüne) am Freitag veranlasst, zum Fachgespräch über dieses Thema ins Maximilianeum zu laden.

“Keine Sondergerichtsbarkeit für die Polizei”. Hermann Benker, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei.

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Die Vertreter der Polizeigewerkschaften sind sich dort aber einig: Eine unabhängige Kontrolle lehnen sie ab. Sowohl Peter Schall (Gewerkschaft der Polizei) wie auch Hermann Benker (Deutsche Polizeigewerkschaft) erteilen entsprechenden Vorstößen eine Absage und wehren sich gegen einen „Generalverdacht gegen alle Polizeibeamten“ – den am Freitag niemand erhebt.

Es gebe bereits genügend Möglichkeiten, sich zu beschweren, bekundet Schall. Benker wehrt sich gegen eine „Sondergerichtsbarkeit für Polizeibeamte“, allenfalls das „Beschwerdemanagement“ müsse verbessert werden. „Dafür ist unser Dienstherr (das Innenministerium) zuständig.“ Ebenso lehnen beide eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ab, befürchten Diffamierung und fingierte Vorwürfe. Überzeugen mag diese Abwehrhaltung nicht.

Wie Nicholas Long, Vertreter der unabhängigen Kontrollkommission für die Polizei in England und Wales (IPCC), berichtet, hat man dort seit Einführung dieser Instanz 2004 durchaus positive Erfahrungen gemacht. Nicht zuletzt sei das Vertrauen in die Polizeiarbeit dadurch erheblich gestiegen. Auch die von Long durchgesetzte namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten in London habe keine negativen Folgen gehabt. Es gebe so gut wie keine falschen Beschwerden.

“Es ist nicht wirklich so, dass Polizeibeamte genau so behandelt werden wie Normalbürger.” Professor Henning Müller.

Der zum Fachgespräch geladene Regensburger Strafrechtler Professor Henning Müller belegt am Beispiel von Körperverletzungsdelikten zum einen: Von systematischer Polizeigewalt kann in Deutschland keine Rede sein; doch offenbar ebenso wenig von einer Gleichbehandlung durch die Strafverfolgungsbehörden von Polizisten auf der einen und „Normalbürgern“ auf der anderen Seite.

Die Zahl der angezeigten Körperverletzungen durch Polizisten bewegt sich seit Jahren bei etwa 2.000 Verdachtsfällen und entspricht – nimmt man die 280.000 Polizeibeamten in Deutschland – etwa der Quote von Verdächtigen in der Gesamtbevölkerung.

Während aber durchschnittlich zwischen 15 und 20 Prozent der angezeigten Körperverletzungen beim Normalbürger angeklagt werden sind es bei verdächtigen Polizeibeamten lediglich zwischen drei und fünf Prozent. Während zwei Drittel der Angeklagten Normalbürger verurteilt werden, trifft es bei Polizisten lediglich ein Drittel. Gerade mal acht Prozent der „normalen“ Angeklagten werden freigesprochen, 25 Prozent bei den Polizeibeamten. „Das ist sehr hoch“, so Müller. Angesichts dieser „aussagekräftigen Zahlen“ könne man nicht wirklich davon sprechen, dass Polizeibeamte genau so behandelt würden wie der Normalbürger.

Müller macht dafür zum einen den „Korpsgeist“ innerhalb der Polizei verantwortlich. „Die Kollegen halten zusammen, sprechen ihre Aussagen ab oder können sich nicht erinnern.“ Auch dass die Polizei selbst Fälle von Fehlverhalten in den eigenen Reihen aufklären solle, sei ein Manko. Müller erinnert in diesem Zusammenhang an den Fall Tennessee Eisenberg. „Das Landeskriminalamt hat hier eine sehr unrühmliche Rolle gespielt, als es zunächst Spuren ignoriert hat.“ Erneut kritisiert Müller in diesem Zusammenhang, dass der Fall nicht vor Gericht erörtert, sondern durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.

Denn in der Nähe zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft sieht der Strafrechtler einen weiteren Grund für die Ungleichbehandlung von Polizisten und Normalbürgern. „Auch eine sich unabhängig gebärdende Justiz wird hier immer größte Schwierigkeiten haben, unvoreingenommen zu ermitteln.“ Die Staatsanwaltschaft arbeite in der Regel eng mit der Polizei zusammen, sei bei ihrer täglichen Arbeit auf ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis angewiesen. Polizeibeamte würden häufig per se glaubwürdiger eingeschätzt als andere Zeugen. Die Folgen: „Der Jagdeifer ist nicht besonders groß. Es gibt die Tendenz, stärker zugunsten des Beschuldigten zu ermitteln.“ Angesichts dessen befürwortet Müller eine unabhängige Kontrollinstanz, bei deren Einrichtung auch die Polizei miteinbezogen werden müsse. „Eine Misstrauensbehörde hat keine Chance.“

“Die Polizei muss sich das gefallen lassen.” Katharina Spieß, Amnesty International.

Ins selbe Horn stößt Dr. Katharina Spieß von Amnesty International. Erst vergangene Woche hat die Menschenrechtsorganisation einen Bericht zu Fällen übermäßiger Polizeigewalt und Todesfälle in Polizeigewahrsam in Deutschland vorgestellt. Wenig schmeichelhafter Titel: „Täter unbekannt – Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland“. Zwar sieht auch Spieß keine systematischen Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibeamte, allerdings erfolge die Aufklärung solcher Fälle vielfach weder unverzüglich, noch umfassend, unabhängig oder unparteiisch. „Nach der Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofs stellt diese Tatsache an sich eine Menschenrechtsverletzung dar.“ Eine unabhängige Kontrollinstanz hält Spieß dementsprechend ebenso für unabdingbar wie eine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten bei Demonstrationen oder Fußballspielen. „Das muss sich die Polizei gefallen lassen.“

Der EU-Kommissar für Menschenrechte sieht eine unabhängige Kontrolle von fundamentaler Bedeutung für einen demokratisch legitimierten und verantwortungsbewussten Polizeidienst. Unter anderem in Finnland, Belgien, Portugal und Großbritannien gibt es solche unabhängigen Kontrollinstanzen. In Deutschland stößt diese Forderung dagegen seit Jahren auf Ablehnung. Die Haltung der beiden Vertreter der Polizeigewerkschaft am Freitag lässt nicht hoffen, dass sich daran in naher Zukunft etwas ändern wird.

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Kommentare (14)

  • Altstadtfreund

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    Der Bericht und die Initiative von Fr. Tausendfreund sind sehr zu loben.

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  • Veits M.

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    Soweit ersichtlich hat bundesweit niemand eine “Sondergerichtsbarkeit” gefordert – allein von einer einzurichtenden unabhängigen Ermittlungsinstitution war die Rede – zu Recht.

    In der Nacht zum Montag erinnerte ein TV-Film an die “Guildford Four”. Darin ging es im Ergebnis um die Unterschlagung von Beweismaterial durch Polizeioffiziere, das die Beschuldigten vollständig entlastet hätte. So war es Jahrzehnte später Blairs Aufgabe, sich zu entschuldigen, bei den unschuldig lange Jahre Einsitzenden – bei der britischen Gesellschaft ….

    Auch hier gilt wie immer: Transparenz-Vertrauen-Glaubwürdigkeit-Legitimation

    Fehlt einer dieser sich gegenseitig bedingenden Bausteine, sind die demokratischen Selbstheilungskräfte gefordert.

    Im Filmabspann war zu lesen:
    “No police officer was convicted of any crime in this case.”

    Hintergrund
    http://www.innocent.org.uk/cases/guildford4/

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  • Chris

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    Kann man es ihnen verdenken?
    Der Bürger wehrt sich schließlich auch gegen die DNA-Registrierung eines jeden einzelnen Bürgers. Zugegeben, der Vergleich hinkt etwas aber vom Prinzip her ist es das Selbe. Alles erst mal unter Generalverdacht stellen und wer unschuldig ist soll das auch beweisen (können).

    Im Gegenzug muss aber z.B. jedes KFZ ein Nummernschild haben um eventuelle Vergehen ahnden zu können und den Halter zu ermitteln. Auch hier könnte man anführen, dass alle Verkehrsteilnehmer mit eigenem zugelassenen Kennzeichen erst mal unter Generalverdacht gestellt werden. (Mir ist durchaus bewusst, dass das auch Geschädigten helfen kann, deshalb hinkt der Vergleich ja auch ein Wenig)

    Sicherlich ist es doch so – zumindest glaube ich NOCH daran – dass ein Großteil der 280.000 Polizisten ihren Job gut und gewissenhaft macht. Allerdings nehme ich auch an, und das beweisen wiederum die massiven Übergriffe von Polizisten auf Bürger, dass es auch bei der Polizei schwarze Schafe gibt. Und auch diese wissen um den Nutzen ihrer weitestgehenden Anonymität, gerade bei Großeinsätzen.

    Die Ursachen und Auslöser für Übergriffe von Beamten können vielseitig sein. Das kann der pure Hass auf einen Steinewerfer sein, das können private Probleme sein das kann aber auch einfach Frust auf den Arbeitgeber sein. Oder aber einfach die Einstellung, dass Polizisten unantastbar sind und jeder der dieses Unantastbar gefährdet mit aller Gewalt daran gehindert werden muss die Authorität der Staatsgewalt zu untergraben.

    Untersuchungen dazu gibt es viele, und sicherlich ist jeder Übergriff für sich einzeln zu werten. Fakt ist aber auch, dass der Dienstherr sehr wohl über die wachsenden Probleme seiner Schäfchen weiß und sich trotzdem schützend davor stellt. Frei nach dem Motto “Unsere Polizisten sind sauber, machen einen gefährlichen Job und wir haben darunter keine schwarzen Schafe.” Welcher Firmeninhaber würde schließlich zugeben, dass seine Produkte der letzte Schrott sind und die Mitarbeiter auch nur faule Säcke sind die nur Geld kosten. So gesehen kann man vielleicht verstehen, dass das Innenministerium nicht wirklich Interesse an der “Kennzeichnung” von eingesetzten Polizisten interessiert ist. Wo kämen wir da auch hin, wenn man plötzlich feststellen könnte, dass es doch einige schwarze Flecken auf der grünen Weste gibt.

    Egal wie man es dreht und wendet, sicherlich haben beide Seiten ein Interesse daran, dass die “Kennzeichnung” von Polizeibeamten eingeführt oder eben verhindert wird.

    Ich persönlich bin schwer dafür, dass es zukünftig ein “Kennzeichnung” von Polizisten und eine unabhängige (wirklich unabhängige) Kontrollinstanz gibt. Allein die psychologische Wirkung und die schwächung der Anonymität sprechen eindeutig dafür. Und auch das Innenministerium sollte eigentlich großes Interesse dafür zeigen, denn es ist nachweislich eine gute und scheinbar bewährte Methode und eine zusätzliche Möglichkeit die “Störer” aus den eigenen Reihen zu entfernen. Und vor Diffamierung und fingierten Vorwürfen braucht sich sicher keiner zu fürchten, der sich ordentlich verhält und der Lage entsprechend mit dem Bürger umgeht. So wie man in den Wald hineinschreit, so kommt es bekanntlich zurück.

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  • VonFernSeher

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    @ Chris

    Entschuldigung, aber der erste Absatz ist doch Blödsinn. Ein Polizeibeamter ist nach Dienstschluss genauso ein normaler Bürger und Privatmensch wie wir. Vor Dienstschluss befindet er sich auf der Arbeit und übt einen Beruf mit besonderen Befugnissen und eine vom Volk auf ihn übertragene limitierte Gewalt aus.

    Das kann man also nicht vergleichen. Polizisten in Sondereinsätzen und Hundertschaften sollten natürlich namentlich gekennzeichnet werden, schließlich kann man sie unter ihrer Vermummung nicht erkennen. Der Demonstrant darf sich nicht vermummen und wird von der Polizei gefilmt, damit dies als Beweismaterial verwendet werden kann. Der Polizist hingegen darf sich also vermummen, nicht gefilmt werden und wenn er sich strafbar macht (während der Ausübung seines Dienstes am deutschen Volk, also auch am Demonstranten!) hat man keine Zeugenaussagen (der Demonstrant kann den Polizisten nicht erkennen, seine Kollegen decken ihn) und kein brauchbares Videomaterial?

    Ich möchte jeden dazu auffordern, seine Meinung auf amnestypolizei.de/mitmachen zu vertreten. Man muss dort auch, wenn man nicht will, nicht alle Forderungen unterstützen.

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  • Chris

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    @VonFernSeher

    Selbstverständlich hast Du da vollkommen Recht. Ich schrieb ja selbst bereits, dass der Vergleich etwas hinkt :-)

    Klar sind Polizisten im Grunde nach Dienstschluss auch nur “normale” Bürger, auch wenn sicherlich der Beruf wie bei vielen wahrscheinlich auch etwas ins Privatleben geht. Ich kenne wenige bis garkeinen der Beruf und Privatleben zu 100% trennen kann. Sicherlich gibt es Berufe wo es einfacher ist aber auch Berufe wo die Trennung schwerer fällt. Und den Beruf Polizeibeamter kann man – glaube ich zumindest – kann man nicht zu 100% nach Dienstschluss ablegen. Auch wenn es rechtlich natürlich klar so der Fall ist. Da gebe ich Dir Recht.

    Und auch Du schreibst auch ganz klar: “… mit besonderen Befugnissen… und eine… auf ihn übertragene limitierte Gewalt aus.”

    Und gerade deshalb, wegen den Befugnissen im Allgemeinen und der limitierten Gewalt im Besonderen, muss hier ganz klar eine unabhängige Instanz ein Auge darauf werfen, dass die Befugnisse und die Gewalt im Rahmen des Notwendigen bleiben und nicht missbraucht werden. Und es muss ganz klar dafür gesorgt werden, dass Missbrauch von Befugnissen und limitierter Gewalt geahndet werden kann. Gerade weil der spätere Beweis in der jetzigen Situation (ohne Kennzeichnung) fast unmöglich ist.

    Und klar, die Sache mit der Vermummung und der Anonymität und der späteren Beweisführung ist natürlich genau so wie Du es schreibst. Darauf hätte ich besser eingehen können.

    Ich lobe, ehre und respektiere grundsätzlich die Arbeit unserer Polizeibeamten die sich täglich in Gefahr, ja sogar Lebensgefahr bringen, aber den bewussten Missbrauch der Befugnisse kann und werde ich niemals respektieren und dieser muss auch beweissicher verfolgt werden können.
    Und allein um das gehts mir und sicherlich auch vielen anderen.

    Danke übrigens für konstruktive Kritik VonFernSeher :-)

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  • VonFernSeher

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    @ Chris: Bitte, gerne ;)

    Ich finde eine akzeptable Lösung im Ganzen wäre es wohl eine Kennzeichnung nur bei Razzien, Hausstürmen, Demos und anderen solchen Sondereinsätzen vorzunehmen, wo man ja auch nicht mal schnell nach dem Dienstausweis und der Heimatdienststelle fragen kann. Ob eine Nummerierung statt Namen hilfreich ist, vermag ich nicht abschließend einzuschätzen. Ich bin selbst (in einer Gruppe) schon von Polizisten einer Hundertschaft angegriffen worden, obwohl wir eindeutig als Geschäftsreisende von den Krawallern zu unterscheiden waren und ich glaube nicht, dass ich mir in der Situation zehn oder mehr Nummern hätte merken können. Die fackeln ja nicht lange, wir waren überrascht (weil wir dachten, sie könnten Touris mit Oberhemden, Kameras und Regenjacken noch vom schwarzem Block unterscheiden) und eher damit beschäftigt, wie wir schnellstmöglich von ihren Knüppeln wegkommen. Die Namen hätte man aber in der Gruppe wahrscheinlich schneller zusammenbekommen und man hätte eine Handhabe zur Anzeige gehabt.

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  • VonFernSeher

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    Mir fällt gerade selbst ein Argument für die Nummern ein: Die Beamten Andreas Müller, Angelique Müller und Anton Müller würde man mit 913, 264 und 578 wohl besser identifizieren können. Das gilt aber auch nur solange, wie die Nummern nicht zu lang und damit Zahlendreher wahrscheinlicher werden.

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  • Helmut Matias

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    Ja, auch diedeutsche Polizei (dP) braucht eine “unabhängige Kontrolle”, aber durch deutsche Gerichte!
    Die dP. reagiert ja nur und schlichtet, soweit es möglich ist.
    Die dP. ist überlastet, das ist ein von unseren regierenden BY- Politikern geschaffenes Problem. Weshalb stellen wir noch immer die dP. für z.B.für Fussballspiele kostenlos für die reichen und steuerbegünstigsten Vereine ab? Das ist doch ein Hohn! Prof. Dr. Pfeiffer hat es gesagt: Die dP.-Polizisten sind die “armen Schweine”die ihren Kopf hinhalten und ihr Leben riskieren müssen.
    Sollten jedoch gut ausgebildete, belastbare und nicht spych. belastete dP. gegen unser Recht verstossen, dann damit sofort -ohne Vertuschung- vor d. Gerichte. Eine interne Klärung beispielsweise bei unseren Katholiken ist voll und dank unserer-noch freien Presse – in die Hosen gegangen. Das ist kein brauchbares Beispiel.

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  • Weber

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    Exkurs „Freie Presse“: Die Massenpresse ist die Printpresse mit bloßer Freiheit für wenige Großverleger oft mit weitgehendem Gebietsmonopol – marktwirtschaftlich kontrolliert kaum von Zeitungskäufern, eher von Anzeigen-Großkunden.
    Wie dem Parteienprivileg parteiinterne Mitwirkungspflichten gegenüberstehen, müssten gesetzlich umso weitgehendere verlagsinterne Mitwirkungspflichten gelten, je weniger (gleichartiger) Wettbewerb besteht. Aber da kneifen alle Politiker – nur EU-Regelungen könnten helfen.
    Deshalb fördere ich wenigstens reg.-dig., auch wenn es intern keine Vielfalt zeigt.

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  • Eduard Buchinger

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    an @all und die Polizei ;-)

    …JA! Die Polizei braucht wie jede andere “abgeschottete” Berufsgruppe Kontrolle, und zwar nicht nur
    von innen, NEIN! Eben auch von außen eine unabhängige Kontrolle, wie es u.a. in Irland – Italien (trotz Berloskoni) – Frankreich in der USA etc. …, selbstredend – selbstverständlich ist.

    Unsere Beamten haben weder eine Kennzeichnungspflicht, so ist es eben nervig diese immer nach ihrem
    Namen zu fragen, und wir wissen ja: “Polizisten müssen nicht freundlich sein!” (…), noch können außenstehende nicht Justiziable Kräfte, die Truppe und ihr Verhalten kontrollieren.
    So muß “man” sich quasi voll auf die Integrität des jeweiligen Polizeibeamten verlassen.

    Insbesondere nach dem “Fall Eisenberg” plädiere ich für bessere Kontrolle und Führung der Polizeikräfte.

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  • Tommy

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    Zur Kenntnis: Der Fall Paul B.

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  • StuhloderSessel

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    Zur Kenntnis:

    ab Minute 2.20

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Kommentare sind deaktiviert

drin