16 Nov2011
Keine Ermittlungen wegen Staatstrojaner
Keine Ermittlungen wegen »Staatstrojaner« in Bayern
Piratenpartei Bayern wird beim Generalstaatsanwalt Sachaufsichtsbeschwerde einlegen
Wie die Staatsanwaltschaft München I in einem Schreiben vom 03.11.2011 mitteilt, wird im Zusammenhang mit dem Einsatz des sog. »Staatstrojaners« von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und gegen den Präsidenten des Bayerischen Landeskriminalamts Peter Dathe abgesehen (Siehe auch ).
Der Landesvorstand Bayern der Piratenpartei bedauert, dass die Staatsanwaltschaft trotz aktenkundiger gegenteiliger Beweise in ihrer Begründung darauf beharrt, dass es den aufgeführten Straftatbeständen bereits an einer Tatbestandsmäßigkeit fehle, es lägen schließlich gerichtliche Beschlüsse vor.
Stefan Körner, Landesvorsitzender in Bayern, spricht von politisch gesteuerter Strafverfolgung: »Wir haben es jetzt schwarz auf weiß, dass beim Bayerntrojaner nicht nach Recht und Gesetz ermittelt wird. Der Innenminister hebt den Teppich und die Staatsanwaltschaft kehrt willfährig darunter.« Körner ergänzt: »Wir werden deswegen beim Generalstaatsanwalt Sachaufsichtsbeschwerde einlegen. Wenn auch dort niemand tätig werden will, dann können das nur noch die Wähler abstrafen.«
In einer Stellungnahme kommentiert Rechtsanwalt Thomas Stadler die Begründung der Staatsanwaltschaft: »Man sollte sich nochmals vor Augen führen, was in dem Landshuter Verfahren tatsächlich geschehen ist. Die Staatsanwaltschaft beantragt auf Betreiben des LKA eine richterliche Anordnung für eine sogenannte Quellen-TKÜ – eine Überwachung der IP-Telefonie. Hierbei lässt man den Ermittlungsrichter bewusst im Unklaren darüber, dass die eingesetzte Software zusätzlich auch eine Onlinedurchsuchung durchführt, für die es evident keine Rechtsgrundlage gibt. Der Ermittlungsrichter stellt in seinem Beschluss sogar ausdrücklich klar, dass eine Übertragung von Daten vom Computer des Beschuldigten, die nicht die IP-Telefonie betreffen, unzulässig ist. Hierüber hat sich das LKA dann anschließend gezielt hinweggesetzt und eine Software installiert, die zehntausende von Browser-Abbilder an das LKA – dazu noch über einen US-Server – geschickt hat. Anschließend beruft man sich zur Rechtfertigung der Onlinedurchsuchung auf den richterlichen Beschluss.«
Stadler fasst zusammen: »Man belügt zuerst den Ermittlungsrichter, um sich anschließend darauf berufen zu können, dass man ja nur auf Basis einer richterlichen Anordnung gehandelt hat. Davon, dass das LKA auf Grundlage einer richterlichen Gestattung tätig geworden wäre, kann bei dieser Sachlage wirklich keine Rede sein.«