14 Aug2013
“Kann der Jurist Dr. Rieger Gesetzestexte nicht lesen?”
Der Jurist Dr. Rieger behauptet gegenüber den Medien, dass der Bundesgesetzgeber dem Freistaat Bayern die für Regensburg getroffene Befristung der Laufzeit für eine Kappungsgrenze auf rund 2 1/2 Jahre vorschreibt. Diese Behauptung ist nachweislich falsch.
In § 558 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – Gesetzestext siehe unten – ermächtigt der Bundesgesetzgeber, anders als Dr. Rieger behauptet, die Länder mit einer Laufzeit von maximal 5 Jahren, d.h. bis 2018, Gebiete festzulegen in denen die 15-%-Kappungsgrenze gelten soll.
Für die Stadt München wurde diese Ermächtigung des Bundes vom Freistaat Bayern für die
vollen 5 Jahre, d.h. bis 2018 umgesetzt. Aus diesen Fakten ergibt sich, dass Dr. Rieger entweder die Gesetze nicht lesen kann, deren Inhalt nicht versteht oder er bewusst die Unwahrheit sagt um politische Konkurrenz im Wahlkampf zu diffamieren.
Wenn die Aussage von Herrn Dr. Rieger stimmen würde, wäre übrigens die von der CSU-FDPStaatsregierung für München getroffene Regelung rechtswidrig. Im Fall Regensburg wurde eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren festgelegt, was bedeutet, dass
alle Vermieter, die kurz vor Inkrafttreten der neuen Kappungsgrenze ihre Mieten noch um bis zu 20 % erhöht haben, wie beispielsweise die Stadtbau GmbH, überhaupt nicht unter die Kappungsgrenze von 15% fallen, da sie ab 2016, nach Ablauf ihrer drei Jahre im Rahmen des Mietspiegels wieder um bis zu 20% erhöhen dürfen. Deshalb habe ich im April in der Stadtratssitzung schon darauf hingewiesen, so Norbert Hartl, dass eine Landesverordnung, die die vom Bundestag eingeräumte volle Laufzeit von 5 Jahren nicht ausschöpft, kaum eine mietpreisdämpfende Wirkung entfalten kann. Wenn Herr Dr. Rieger auf eine Nachfolgeregelung, die in Vorbereitung sei verweist ist dies nur ein Ablenkungsmanöver, das verschleiern soll, dass der Freistaat, der schon jetzt eine Geltungsdauer von fünf Jahren hätte beschließen können beim Mieterschutz kläglich versagt hat. Solche wahltaktischen Ablenkungsmanöver und Angriffe auf politische Mitbewerber/innen helfen den Mietern nicht.
CSU-Chef fordert 30 Prozent Sozialwohnungsquote | Regensburg Digital
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[…] Margit Wild sprach deshalb von einem „billigen Wahlkampfmanöver“ der CSU, Franz Rieger konterte, dass Wild keine Ahnung habe, Bayern die SPD so dringend brauche wie „ein Biergarten eine Motorsäge“ und man die Regelung aus gesetzlichen Gründen gar nicht anders habe machen können. Dass wiederum rief Norbert Hartl auf den Plan, der die Frage stellte, ob denn der Jurist Rieger überhaupt Gesetze lesen könne, weil seine Behauptung „nachweislich falsch“ sei. […]