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In eigener Sache: Kirchlicher Maulkorb aufgehoben!

Im Rechtsstreit mit der Diözese Regensburg hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg der Berufung unserer Redaktion heute in vollem Umfang stattgegeben (Az 7U 38/11). Damit dürfen wir nach eineinhalb Jahren Maulkorb wieder die Meinung vertreten, dass die Diözese Regensburg durch ihr Verhalten bei einem Missbrauchsfall in Viechtach 1999 wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Verbrechen eines Priesters nicht öffentlich wurden und er so später erneut einen Ministranten sexuell missbrauchen konnte. Wir dürfen die Meinung vertreten, dass sich die Diözese Regensburg in diesem Zusammenhang beim Vertuschen sehr kreativ gezeigt hat und dass seinerzeit vereinbarte Geldzahlungen den Beigeschmack von Schweigegeld haben.

Die Diözese hatte gegen einen Kommentar geklagt, den regensburg-digital.de am 7. März 2010 in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche im Allgemeinen und in der Diözese Regensburg im Speziellen veröffentlicht hatte. Darin haben wir auch den Fall des pädophilen Priesters Peter K. erwähnt, der zunächst in Viechtach einen elfjährigen Jungen missbraucht hatte. Die Diözese handelte mit der Familie eine Stillschweigevereinbarung aus. Es wurde Schmerzensgeld gezahlt und die Übernahme von Therapiekosten zugesichert. Bereits zwei Jahre darauf wurde K. erneut auf Kinder losgelassen. Die Gemeinde Riekofen war über die Vorgeschichte von K. nicht informiert worden. 2007 kam heraus, dass er dort erneut mindestens einen Ministranten in 23 Fällen sexuell missbraucht hatte. Unser Kommentar dazu:

Und beim Vertuschen von Missbrauch zeigt man sich äußerst kreativ. (…) Ein Opfer des pädophilen Pfarrers von Riekofen erhielten Geldzahlungen, die nicht nur in den Augen unserer Redaktion den Beigeschmack einer Schweigegeldzahlung hat.. Das Bistum Regensburg hat das stets bestritten. Es habe keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Zahlung und dem vereinbarten Schweigen gegeben, behauptet das Bistum. „Es geht Ihnen nicht um die Opfer, sondern vor allem darum, dass nichts an die Öffentlichkeit kommt“, sagte eines der Opfer dem SPIEGEL.

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Die Passage war auf einen Artikel des Nachrichtenmagazins SPIEGEL unter dem Titel “Schweigen gegen Geld” verlinkt. Die Diözese klagte dagegen vor dem Landgericht Hamburg und bekam Anfang des Jahres recht. Wir dürften nicht den Eindruck erwecken, dass die Diözese „durch Vermittlung einer Geldzahlung“ bewirken wollte, dass „der in Rede stehende Vorfall nicht an die Öffentlichkeit gerät“, so das Landgericht Hamburg in seinem erstinstanzlichem Urteil. Die Pressekammer des Oberlandesgerichts unter Vorsitz von Richterin Marion Raben hat dieses Urteil nun aufgehoben.

Die Diözese Regensburg muss die Kosten von Abmahnung, einstweiliger Verfügung sowie der I. und II. Instanz tragen. Der Streitwert wurde vom Oberlandesgericht auf 20.000 Euro festgesetzt. Eine Begründung des Urteils liegt uns noch nicht vor. Die Formulierungen seien in vollem Umfang von der Meinungsfreiheit gedeckt, so die Vorabauskunft der OLG-Pressestelle. Richterin Raben erklärte im Verlauf der Verhandlung, dass die gewählten Formulierungen in dem Kommentar “noch zurückhaltend” seien. Darüber hinaus sei auch die Position der Diözese dargestellt worden.

Der Eindruck, dass die Diözese durch ihr Verhalten wenigstens mit dazu beitragen wollte, dass der sexuelle Missbrauch an in Viechtach nicht öffentlich wird, sei auch “nicht ganz von der Hand zu weisen”. Unsere Rechtsanwalt, der Regensburger Medienrechtler Nils Pütz, sieht in der Entscheidung “ein wichtiges Urteil für die Presse- und Meinungsfreiheit”. “Eine freie Presse ist die Grundlage unserer Demokratie. Der Kirche dürfen hier keine Sonderrechte eingeräumt werden.” Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern.

Sie haben binnen weniger Tage über 10.000 Euro gespendet und es dadurch überhaupt erst ermöglicht, gegen den Maulkorb der Diözese Regensburg in I. Instanz vorzugehen. Für die II. Instanz hatte uns die Gewerkschaft verdi Rechtsschutz gewährt. Ebenfalls am Dienstag wurde die Berufung im ähnlich gelagertem Rechtsstreit zwischen dem Spiegel und der Diözese verhandelt. Auch das Hamburger Nachrichtenmagazin war zunächst vor dem Hamburger Landgericht unterlegen. Auch hier wurde der Berufung in allen Punkten stattgegeben.

Bereits vergangene Woche blitzte die Diözese, ebenfalls in II. Instanz, mit ihrem Ansinnen ab, der Tageszeitung Die Welt die Formulierungen “Vertuschung” und “Schweigegeld” verbieten zu lassen. Alle drei Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare (96)

  • Neuromancerr

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  • ExRA

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    Gratuliere! Auch dem Kollegen Pütz! Super, dass Ihr Euch gewehrt habt!
    Was geschieht nun mit dem gespendeten Geld, nachdem Euch die Diözese
    Euere Kosten erstattet hat?

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  • Nic

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    Herzlichen Glückwunsch!
    Ein (hart erfochtener) Sieg der Vernunft und Meinungs- und Pressefreiheit!
    Und wieder ein Stein weniger im Bollwerk, dass die Herren in Violett um sich aufbauen wollen.

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  • Stefan Aigner

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    Wir warten ab, bis das Urteil rechtskräftig wird und ob die Diözese dagegen Revision vor dem BGH einlegen wird. Sobald klar ist, dass der Rechtsstreit beendet ist, wird die Rückerstattung bzw. anderweitige Verwendung von Spenden in Angriff genommen. Das kann noch einige Zeit dauern.

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  • Luna Schneck

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    KLASSE; gratuliere, endlich mal Gerechtigkeit. Eine Frau hat echtes Recht gesprochen. Das gibt bestimmt vielen Opfern und sonstigen Kirchenunterdrückten Mut. Auch mir.
    Freu mich für dich. Ach ja und wer zahlt nun die 20000 Euro (und noch mehr) Streithanselgeld des Bischofs? Und arme Kinder in Afrika verhungern jede Minute. Zahlt er oder die Christen? Oder Herr Neck?? Die Herren mit den fürstlichen Gehältern. Oder wer?? Ehrliche Frage von einer armen Sünderin: Liebe Herren Bischof Müller und Herr Neck, wer zahlt Eure Streitzeche?? Bitte um ehrliche Antwort.

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  • Michael Wenzl

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    Das ist mal eine gute Nachricht. Herzlichen Glückwunsch und hoffentlich bleibt Dir der BGH erspart.

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  • Andreas

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    Herzlichen Glueckwunsch !!!!! Moege der Kelch des BGH an euch vorueber gehen :)

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  • xyz

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    Hat das OLG denn die Revision gegen sein Urteeil zugelassen? Das würde mich wundern, weil es sich bei Urteilen, die über die Zulässigkeit einer Meinungsäußerung entscheiden, in der Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die keine Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung aufweisen. In solchen Fällen wird die Revision vom Berufungsgericht nicht zugelassen.

    Wenn das OLG die Revision nicht zugelassen hat, ist das Urteil rechtskräftig. Bei einem Streitwert von bis zu € 20.000,– ist auch keine Nichtzulassungsbeschwerde möglich.

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  • Miethai

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    Nach dem Prozess ist vor dem Prozess!
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  • Dubh

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    Ganz große Gratulation, mal eine wirklich gute Nachricht!

    Ob es ihn zerrissen hat vor Wut „Seine Exzellenz den Hochwürdigsten Herrn Bischof“?
    Ich hör hier dauernd tatütata.

    Der klerikale Mittelbau soll nicht einmal mehr über dem gemeinen Laien stehen, rechtlich gesehen.
    Er soll von der Kanzel herab nicht absichtlich lügen dürfen und nicht einmal dem Plebs die einzig gültige allumfassende Wahrheit diktieren?

    Zu letzterem Urteil erdreistet sich auch noch eine Frau, die per definitionem, das Maul zu halten hat – kein Ebenbild Gottes, nur ne Rippe, des Mannes Dienerin ist – EinManngötter wie könnt ihr das nur zulassen?

    Schon Scheiße wenn man keine Scheiterhaufen mehr hat!

    Da kann nun wirklich nur noch der BGH helfen, da gibt es wenigstens kaum Weiber. :-)

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  • Randolph Kaspar

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    Ufff! Das Urteil überrascht mich nicht, es fällt lehrbuchgemäß. Das OLG Hamburg ist nicht bereit, die Kapriolen des LG Hamburg mitzutragen.

    Das gibt wieder Glauben an den Rechtsstaat.

    Danke für Euren Kampf!

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  • rauskucker

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    Ich freu mich ganz doll mit euch!

    Meine Spende (klein, aber von Herzen!) will ich nicht zurückhaben. Gab es damals nicht Vorschläge zur Gründung eines Fonds für verfolgte Blogger? Sonst wäre ich für :
    50 % an die “Rote Hilfe” und 50 % an “Brot für die Welt”.

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  • Erich Tolli

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    Gratuliere!
    Für den Fall, dass die Spenden nicht für die Prozesskosten hergenommen werden müssen, möchte ich meinen Anteil NICHT zurück. Ich schlage vor, dass die Spenden beim Verein bleiben, außer ein/e Spender/in wünscht dies nciht.

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  • grace

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    Herzlichen Glückwunsch!

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  • Herbert

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    Herr Neck IST der Herr mit den fürstlichen Gehältern…

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  • petry Peter

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    Herzlichen Gückwunsch !!!!Da wird sich der Müller in den A…….. beißen.

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  • maddin

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    Gratuliere. Das Geld will ich nicht zurück, ich trink jetzt auf Euch ne Halbe! Ich bin mir sicher, dass Ihr das Geld passend verwenden werdet.

    Prost!

    Es geht weiter – ich sag blos Bayerntrojaner.

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  • vera

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    Gibt wohl doch ‘n paar anständige Richter. Glückwunsch!

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  • Immanuel K. Anti

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    Herzlichen Glückwunsch!

    :-)

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  • W.Müller

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    Guten Tag Regensburg Digital
    Ich schließe mich den unzähligen Glückwünschen freudig an. Ich bin jetzt aber gespannt, wie der Herr Bischof Müller reagiert oder inwieweit seine Vorgesetzten den unseligen Treiben weiterhin zuschauen. Gleichzeitig läuft im ZDF ein toller Film über die Papstfamilie der Borgias mit dem größten Ungeheuer, das die Katholische Kirche bisher hervorgebracht hat. Zustände, wo der Papst die eigene Tochter laufend missbraucht hat, unzählige Kurtsanen hatte und die Söhne (Cesare ) wirklich Gläubige, wie den Prediger Savonorola, gedeckt durch Vater Papst, umbringen konnten, prägen die Vorstellungen der Katholischen Kirche zum Teil bis heute. Wie geschehen verleumdete Biscchof Müller unbequeme Kritiker in seinen Predigten und hatte keinerlei Schuldbewusstsein dabei. Was mich wundert ist, dass Gott Vater und Sohn Jesus ihren jeweiligen Stellvertretern auf Erden dies jahrhunderte lang problemlos gestattet haben. In ihrer Allwissenheit und Allmacht haben sie diese Zustände nicht nur bestens gekannt, sondern sie haben niemals eingegriffen. Heute nennt man dies unterlassene Hilfeleistung und ist strafbar.
    Nachdem der Bischof Mixa wegen wesentlich geringeren Vorfällen aus dem Amt gejagt wurde, wurde die Vertuschung und damit der weitere Missbrauch an Kindern durch den dafür verantwortlichen Bischof Müller erst möglich. Dies wurde jetzt vor dem Oberlandgericht bestätigt. Jeder kann es jetzt problemlos aussprechen. Der Vorteil ist jedoch, dass die ungesetzlichen Zustände der Diözese Regensburg deutschlandweit publik geworden sind und der Name Regensburg beschädigt ist. So wie Bischof Müller bekannt ist, verlässt er die Fleischtöpfe und das fürstliche Gehalt in Regensburg niemals freiwillig.
    nicht nachlassen, dies kann er nicht mehr aussitzen

    W.Müller (Heide)

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  • In eigener Sache: Einstweilige Verfügung wegen “Namensrechtsverletzung” | pushthebutton.de

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    […] Mein Regensburger Kollege Stefan Aigner hat sich heute erfolgreich in Hamburg gegen eine Einstweilig… Im Berufungsverfahren folgte das Oberlandesgericht der Argumentation von Aigners Anwalt und gab diesem in allen Punkten recht: “Wir dürften nicht den Eindruck erwecken, dass die Diözese „durch Vermittlung einer Geldzahlung“ bewirken wollte, dass „der in Rede stehende Vorfall nicht an die Öffentlichkeit gerät“, so das Landgericht Hamburg in seinem erstinstanzlichem Urteil. […]

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  • Andreas Schmal

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    Ach, ich brauch die Kohle auch nicht zurück. Gratulation.

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  • Marcus Stölb

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    Herzlichen Glückwunsch zu diesem richtigen und wichtigen Richterspruch! Die Kollegen von 16vor.de aus Trier freuen sich mit dir über die Entscheidung des OLG Hamburg. Großen Respekt vor allem für dein Durchhaltevermögen!

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  • StuhloderSessel

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    Sauber, sag ich…

    Zwei Zitate zur Feier des Tages:

    “Neulich war´n wir fernsehen,
    bei Müllers mit Doppel “L”.
    Die gucken immer die Tagesschau,
    ich glaub, mit dem Rudi Carell.
    Und als wir uns grad´ so schön langweilen,
    bring ich´s Thema auf Politik.
    Das ist ja nun nicht gerade abendfüllend
    und auch nicht gerade sehr schick.
    Ich frag, na, wen haben denn sie gewählt,
    Da sagt der Müller doch glatt:
    Ne klare Sache, eins-eins-null,
    da weiß man, was man hat.

    Haben wir gelacht, haben wir gelacht,
    die Müller haben uns dafür auch bis an die Tür gebracht.
    Die Müllers haben uns dafür auch noch grad´ die Tür aufgemacht.”

    Rio Reiser, “Haben wir gelacht”

    und

    “Niemand hat sich autoritärer
    gezeigt als der relativistische Liberalismus des 19. Jahrhunderts
    mit seinem antikirchlichen Furor.
    Keine andere Bewegung war menschenfeindlicher
    als der Atheismus des 20. Jahrhunderts mit dem pseudoreligiösen
    Habitus des „neuen Menschen“.”

    Gerhard Ludwig Müller, Vortrag bei der Konrad-Adenauer-Stiftung im September 2011

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  • Jochen Schweizer

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    Ganz große Gratulation, mal eine wirklich gute Nachricht, den die Wahrheit muß gesagt und geschrieben werden dürfen!
    Vertuschen und Verschweigen von Missbrauch sind Kennzeichen des Verhaltens des Bistums Regensburg.

    Weiter so!

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  • Luise Gutmann

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    Herzlichen Glückwunsch!
    JA, guter Vorschlag, jetzt Mitglied werden und regensburg-digital.de dauerhaft unterstützen im
    Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

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  • Stephan

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    Gratulation !

    Bischof Müller platzt bestimmt vor lauter Wut :-)

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  • Marion Puhle

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    Herzlichen Glückwunsch, Stefan

    Missbrauchsfälle, die seit Jahrzehnten unter dem Mantel der Verschwiegenheit gehalten wurden, gehören uneingeschränkt aufgeklärt. Die Öffentlichkeit muss über diese Fälle u.z. durch unzensierte Berichte informiert werden. Durch das Gerichtsurteil ist das jetzt wieder möglich.

    Nochmals Herzlichen Glückwunsch.

    Marion Puhle

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  • Mathilde Vietze

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    Lieber Stefan, gestern Abend rief mich Monika Preis vom AKR an und teilte mir die freudige
    Botschaft mit. Ich gratuliere Dir ganz herzlich und freue mich, daß es doch noch Richter gibt,
    die vernünftige Entscheidungen treffen und sich nicht von der “gottgewollten Obrigkeit” be-
    einflussen lassen.
    Natürlich wird GLM, der Unfehlbare, nicht ruhen; seine nächste Instanz ist dann das
    Jüngste Gericht.

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  • Michael Hedenus

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    Lieber Stefan Aigner!

    Ein Hoch auf Ihren Mut und Standhaftigkeit! Es wird Zeit, daß Ihr Einsatz für die Pressefreihit endlich bundesweit bekannt wird.

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  • Jonas

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    Auch als zugezogener Regensburger freut mich das enorm. Der Filz und die Macht der Kirche hier ist wirklich beängstigend im Vergleich zum Rest der Republik. Umso mehr erleichtern mich solche Urteile, die zeigen, dass rechtsstaatliche Freiheiten auch in Regensburg gelten.

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  • NannyOgg07

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    Ich schließe mich auch mal den allgeneinen Glückwünschen an :-)

    Weiter so! Und mehr davon.

    Gruß mone

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  • Thomas Häntsch

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    Das ist ein guter Ausgang und ein gutes Zeichen, das die Justiz hier gesetzt hat. Gerade am Wochenende habe ich mich mit dem beschäftigt, was passieren kann, wenn das Recht der freien Berichterstattung mit Füßen getreten wird.
    http://hpd.de/node/12117
    Dann alles Gute für die Zukunft.
    Thomas Häntsch

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  • Bernhard Segerer

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    Gratuliere! Das ist eine große Erleichterung und ein schöner Erfolg.
    Die Kirche sollte sich über die Missstände in den eigenen Reihen kümmern anstatt jene zu verfolgen, welche auf diese hinweisen.
    Warum es keine Anzeigepflicht für sexuellen Missbrauch gibt verstehe ich bis heute nicht.

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  • Wolfgang

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    Das Problem mit der Justiz besteht, das ohne finanzielle Unterstützung Prozesse gar nicht durchgeführt werden können. Prozesskostenhilfe steht einem nur zu, wenn Aussicht auf Erfolg eines Prozessen gewährleistet ist. Und es heißt ja auch, auf hoher See und vor Gericht bist du immer in Gottes Hand.(Satirisch gesehen)
    Die Kirche wird aber in weiteren anderen Fällen einen Prozess anstrengen, sobald sie sich in ihrer “Ehre” gekränkt fühlt. Für heute ein großer Erfolg. Schön.

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  • Wolfgang T.

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    Herzlichen Glückwunsch

    Ich finde es Gut, dass der Grosssektenführer Bischof Müller duch die Instanzen geht.
    Dadurch werden seine Verfehlungen, nach jedem Urtei,l in der Presse wiederholt.

    Weiter so, Bischof Müller. Geh bis zum Bundesverfassungsgericht.

    Übrigens es ist:
    http://www.kirchenaustrittsjahr.de/
    Kostenlos austreten für Schüler, Studenten, Harzler, geringverdiener
    http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2924/gebuehren_fuer_kirchenaustritt_wenn_religionsfreiheit_unbezahlbar_ist/

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  • Hermann Striedl,ödp

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    Hallo Stefan,

    herzlichen Glückwunsch!

    Mir geht es nur in dritter Linie um das Verhalten eines Bischofs. Mir geht es um unsere Demokratie, mir geht es um Meinungsfreiheit. Mir geht es auch um die subtilen Mittel, mit denen Meinungsfreiheit verhindert wird. Man sucht ein Gericht, von dem man weiß, dass es mit der Meinungsfreiheit nicht viel auf dem Hut hat und deshalb bereits von höchsten Gerichten in die Schranken gewiesen wurde. Man sorgt dafür, dass der kritische Journalist sich kaum verteidigen kann, weil die Kosten des Rechtsstreits derart hoch getrieben werden, dass er sich nicht erlauben kann, sich zu verteidigen (Ihr hattet Glück). Und gegen all dies ist es Euer Verdienst, dass die Meinungsfreiheit nicht untergeht. Betonen möchte ich hierbei, dass ich nur für saubere, recherchierte Berichterstattung stehe. Betonen möchte ich auch, dass ich mich gegen unlogische bösartige Meinungen und Schmähkritik wende. Aber all dies war bei vorliegendem Sachverhalt nicht gegeben. Es ging um eine saubere Berichterstattung, es ging um durchaus logische (Schlüsse) Meinungen des Journalisten. Ich bin sicherlich nicht der erste Jurist, der Euch gratuliert. Ihr habt mit diesem Sieg der Pressefreiheit. der Gesellschaft und der Durchsetzung des Grundgesetzes einen großen Dienst erwiesen. Auch wenn Ihr keinerlei Unterstützung von regionalen etablierten Presseorganen erhalten habt, auch wenn das Prozessergebnis versteckt im Deutschlandteil als Erfolg der “Blogger” und nicht als Erfolg einer Internetzeitung erwähnt ist, kommem vielleicht auch Eure Kollegen aus den etablierten Medien noch drauf, dass Ihr auch für sie einen ganz wichtigen Prozess gewonnen habt. Deutschlandweit hat man dies bereits erkannt.

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  • Thorsten

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    Toll, dass Ihr so viele Leute mobilisieren konntet und toll, dass Ihr das durchgestanden habt!

    Das gerichtliche Vorgehen der Diözese gegen Euren Artikel ließ befürchten, dass sie aus ihren offenkundigen Fehlern bis heute nichts gelernt hat.

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  • Hermann Striedl,ödp

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    Hallo Stefan,
    sowohl ich als auch die ödp (Bundes-ödp) verzichten auf Rückerstattung. Verwendet das Geld für eine freie, saubere Berichterstattung.

    Hermann

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  • Jürgen Huber

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    Auch ich möchte Gratulieren. Glückwunsch Stefan.

    Immerhin ist wieder ein David gegen einen Goliath erfolgreich gewesen.
    Und die Wahrheitspacht ist ja eh schon lang lang abgelaufen – bei den Herren in Schwarz.

    jürgen huber

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  • Heinz Zacke

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    Hallo,
    ein wichtiger Teilerfolg für die Pressefreiheit! Auf die Reaktion des Bistums darf man neugierig sein.
    H e i n z

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  • Veronika

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    DANKE, an die verständnisvollen und vor allem auch der Pressefreiheit entsprechenden Raum einräumenden Richter! DANKE auch Ihnen, Herr Aigner, dass Sie diese schwere Zeit der Ungewissheit – man weiss ja schliesslich nicht, was so einem Teil einer “Körperschaft des öffentlichen Rechts” mit entsprechender Machtfülle noch so Alles einfällt – geduldig ertragen haben!
    DANKE, aber auch an das Bischöfl. Ordinariat Regensburg, dass dieses nun einmal sehr deutlich gezeigt hat, dass man manche Aussagen der Bibel, die da auf eine “Versöhnung mit dem Nächsten” lauten, “bevor man zum Tisch des Herrn geht”, selbst scheinbar nicht beachten, aber durchaus allen Anderen vorschreiben will.
    DANKE, vor allem aber allen dort Tätigen im geistlichen Amt, welche nunmehr den eigenen Bischof derart im Amt beschädigt haben dürften, dass …. Nun, dies werden sich Diejenigen wohl längst selbst denken können!

    Man sieht, dass auch und sogar für Regensburg so eine Veröffentlichung wie “Regensburg Digital” höchst notwendig ist. Hätte man sonst jemals von allen diesen Dinge in der notwendigen Genauigkeit erfahren?

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  • Veronika

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    Sehr geehrter Herr Wolfgang T.,

    doch bitte nicht “Großsektenführer”! Dies hat die Römisch-Katholische Kirche nun auch wieder nicht verdient! S.E. Bischof Gerhard Ludwig Müller scheint halt nur die falschen BeraterInnen zu haben. Als er nach Regensburg kam, gings mit “Wir sind Kirche” los, dabei war die Satzungsänderung ja nur dahingehend gedacht, dass bei Unklarheiten in einer Pfarrgemeinde die Verantwortung nicht auf Laien geschoben werden konnte, sondern der Pfarrer selbst dafür vollumfänglich haften sollte. Da hatte man bei “WsK” was falsch verstanden! Dann kam die Sache mit zwei Geistlichen, die gut bereinigt wurde, und schliesslich kam der Fauxpas mit der Einladung einer Frau Dr. Kuby ins Priesterseminar. Man kann zum Gender-Mainstreaming stehen wie man will, aber Frau Dr. Kuby vertritt meiner Meinung nach auch Ansichten, die man ganz und gar nicht unterschreiben kann, bzw. die jedem Gläubigen letztlich freistehen müssen. Ich habe es schon vor einigen Jahren bemerkt, dieser Bischof hat die falschen RatgeberInnen, und alle Hoffnungen, dass er durch diese einmal Kurienkardinal werden könnte, dürften letztendlich mit der aktuellen Gerichtsentscheidung geschwunden sein!

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  • Rolf Schälike

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    Rein formal dürfen die Äußerungen von Stefan Aigner aber erst wieder öffentlich gemacht werden, wenn die einstweilige Verfügung aufgehoben ist. Das ist gegenwäörtig noch nicht der Fall.

    Die Diözese Regensbug darf gemäß den geltenden Zensurregeln jetzt immer noch Ordnungsgeldstrafe von Stefan Aigner erfolgreich beantragen.

    Das ist die heutige Zensur-Rechtsprechung.

    Die Diözese Regensburg wird sio vernüftig sein, dass nicht zu tun.

    Für deren Kanzlei Romatka würde ich das nicht garantieren. Zu peinlich war der Auftritt von Rechtsanwalt Gerold Skarbal beim OLG Hamburg.

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  • Mister 11

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    “…und er so später erneut einen Ministranten sexuell missbrauchen konnte. ”
    +++
    Na, na, na….!
    +++
    Bitte schön bei der Wahrheit bleiben, Ihr armen Atheisten.
    Da war er nämlich schon kein Priester mehr!!!

    Anmerkung der Redaktion: Mister 11, da liegen Sie falsch. Als Peter K. in Riekofen mindestens einen Ministranten sexuell missbrauchte, war er selbstverständlich noch Priester.

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  • Veronika

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    Wenn irgendjemand jetzt so handeln würde, wie Sie schreiben, dann wäre dies aber wirklich der “Super-GAU” für die Röm.-Kath. Kirche! Sinnvoll wäre es jetzt, wenn der Generalvikar das Gespräch mit Herrn Aigner suchen, eine hier abdruckbare Stellungnahme abgeben, und sich letztlich “versöhnen” würde. Herr Aigner dürfte – davon ist wohl auszugehen – kein persönliches Interesse gehabt haben, den Spiegel so zu zitieren. Es ist eben Berichterstattung, die in unserem demokratischen Staatswesen möglich sein muss, weil es darum geht, mögliche weitere Fälle aufzuklären/ aufklärbar zu machen. Lieber Herr Generalvikar M. Fuchs, geben Sie Ihrem Herzen einen Stoss, und zeigen Sie, dass Sie auf gleicher Augenhöhe auf Menschen zugehen können. Auf Menschen, die wie ein Herr Aigner für deren Arbeit zum Wohle der Demokratie ebenso viel leisten, wie Sie als “alter ego” eines Bischofs!

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  • Dubh

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    Ach, ein eigenes Hirn, das er benutzen könnte, hat der arme Kerl Ihrer Meinung nach also nicht?
    Zeitung lesen oder dergleichen kann er auch nicht, die zahllosen Klagen werden ohne sein Wissen eingereicht, seine Predigten und Reden schreibt ihm auch irgendwer und er trägt die dann einfach vor?

    Da hat er dann wohl Pech gehabt, wenn er in jeglicher Angelegenheit ausschließlich, ohne Fähigkeit zu Widerspruch oder selbständiger Information, auf (falsche) RatgeberInnen angewiesen ist.

    Ihre Verschwörungstheorie ist durchaus lustig, werte Veronika.
    Wollen diese RatgeberInnen ihn unbedingt in Regensburg behalten, wozu?
    Weil sie Ihrer Ansicht nach mit ihm machen können was sie wollen, und er kriegt nicht einmal das mit – und das macht denen dann Spass , oder was?

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  • mkveits

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    Macht und Verantwortung der Richter – Richterethos im demokratischen Rechtsstaat – Lage der Justiz

    Beide sich widersprechende Urteile ergingen “IM NAMEN DES VOLKES”:
    Was erstinstanzlich eine (nicht bewiesene und damit) unzulässige Tatsachenbehauptung war, galt der Berufungsinstanz als zulässige Meinungsäußerung.

    Jutta Limbach, die ehemalige Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, hat in dem nachbezeichneten Büchlein, das ich nur zur Lektüre empfehlen kann, einmal herausgearbeit, was es denn heißt, “INdV” Recht zu sprechen.

    Ich zitiere (Seite 113):

    “Auch wenn die Präambel “Im Namen des Volkes” nicht als Rückkoppelungsauftrag mißverstanden werden darf, so appelliert sie doch an die Richterinnen und Richter. Sie verweist diese in ihrem richterlichen Alltag auf die demokratische Verfaßtheit unseres Staates, auf die daraus folgende Kontrollierbarkeit ihres Tuns sowie auf die schlichte Tatsache, dass sie nicht als Privatgeschöpfe oder gar Seher, sondern als Staatsbürger und Staatsdiener ihres Amtes zu walten haben. Im Lichte des Demokratiegebots, der richterlichen Unabhängigkeit und Bindung an Gesetz und Recht wird eine Geisteshaltung angemahnt, die man als Richterethos im demokratischen Rechtsstaat auf den Begriff bringen kann.”

    Quelle:
    Jutta Limbach
    Im Namen des Volkes
    Macht und Verantwortung der Richter
    DAV
    ISBN 3-421-05204-2

    Vertiefend zur Lage der Justiz

    “Der Weg zur Unabhängigkeit der Gerichte führt über die Leiche des Justizministers”
    Festschrift
    von
    Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht (Karlsruhe)
    http://www.gewaltenteilung.de/schulte_k_2.htm

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  • Heinz Aigner

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    Herzlichen Glückwunsch zu diesem grandiosen Erfolg!
    Nun hatt’s der große Kämpfer für die rechtschaffenen Katholiken amtlich, dass seine Ansicht völlig daneben lag und liegt. Bleibt nur zu hoffen, dass nicht erneut Kirchensteuermittel verschwendet werden für einen weiteren Rechtszug. Es ist Deiner unermüdlichen Recherche und Deiner Hartnäckigkeit zu verdanken, dass sich Repräsentanten der Kirche nicht ihr Recht selbst zimmern können, so wie es ihnen gerade passt. Man mag der katholischen Kirche gegenüber stehen, wie man will. Es ist einfach nicht zulässig, dass unter dem Deckmantel der Religion Tatsachen und Meinungen unterdrückt werden, wie es jedem Einzelnen beliebt. Wir leben schließlich nicht mehr im Mittelalter (se. ZDF-Serie Borgia). Ich bin überzeugt, dass der Allmächtige mit dem Handeln seines Würdenträgers nicht einverstanden ist und diesen längst in die Wüste geschickt hätte.

    Also nochmals Gratulation und weiterhin viel Erfolg.

    Dein Vater

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  • ak

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    Glückwunsch!
    Die Diözese Regensburg hat es sich wohl leicht machen wollen und ist zum einschlägig bekannten Richter Buske von der Pressekammer des LG Hamburg gelaufen (http://www.buskeismus.de/andreas_buske.htm), der routinemäßig alles, was drei Meilen gegen den Wind nach Journaille riecht, mit seinem Bannfluch belegt. Wieder einmal musste es ihm in einer Berufungsinstanz gezeigt werden. Hier ein Prozessbericht über das Verfahren gegen Springer:
    http://www.buskeismus-lexikon.de/7_U_36/11_-_11.10.2011_-_Diözese_Regensburg_und_Bischof_Dr._Gerhard_Ludwig_Müller_verlieren_gegen_Springer

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  • uwe

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    Liebe Leute,

    benutzt bitte statt “Kirche” den Begriff “Betbudenbetreiber (BBB)”, er macht deutlicher welcher Art dieses Gewerbe ist.

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  • Neuromancerr

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    Buske war im Fall Aigner nicht der Richter

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  • Hilde Richter

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    lieber stefan aigner, herzlichen glückwunsch.

    wie schrieb ich anfang des jahres:

    ihr lieben, glaubet nicht einem jeglichen geist, sondern prüfet die geister, ob sie von gott sind.

    nun habe ich wieder ein bisschen bibelstudium betrieben und zu dem ausgang etwas passendes gefunden.

    hesekiel-kapitel 7

    nun will ich bald meinen grimm über dich schütten und meinen zorn an dir vollenden und will dich richten, wie du verdient hast, und dir geben, was deinen greueln allen gebührt. mein auge soll dein nicht schonen und ich will nicht gnädig sein, sondern will dir geben, wie du verdient hast und dein greueln sollen unter dich kommen, daß ihr
    erfahren sollt, ich sei der HERR der euch schlägt

    in diesem sinne und mit freude im herzen und in der seele

    hilde

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  • Joachim Datko

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    Zu “Hilde Richter 19. Oktober 2011 um 19:03 Uhr … ich sei der HERR der euch schlägt”

    Wir sind ja nicht bei aggressiven Hirtenvölkern oder einem angeblich wundertätigen Wanderprediger, sondern in einer modernen Welt.

    Bei uns zählen Humanismus und die Wissenschaften, die Religionen mit ihren Texten und Riten sind in der Regel anachronistisch.

    Und die Priester von Religionen sind selbst oft in der Kindheit religiös indoktriniert worden, sie haben manchmal keine Möglichkeit die Texte und Riten kritisch zu hinterfragen, weil sie wie eine Schallplatte in das Gehirn eingebrannt wurden.

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  • Schweigeld darf man Schweigegeld nennen. Punkt. | istlokal.de

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    […] 20. Oktober 2011. Der Regensburger Journalist Stefan Aigner konnte seine Meinungs- und Presserechte vor dem Oberlandes… Vor etwa eineinhalb Jahren hat ihm die katholische Kirche untersagen lassen, Geldzahlungen an ein […]

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  • Schweigegeld darf man Schweigegeld nennen. Punkt. | istlokal.de

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    […] 20. Oktober 2011. Der Regensburger Journalist Stefan Aigner konnte seine Meinungs- und Presserechte vor dem Oberlandes… Vor etwa eineinhalb Jahren hat ihm die katholische Kirche untersagen lassen, Geldzahlungen an ein […]

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  • Keyser Söze

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    Glückwunsch zu diesem wichtigen Schlag gegen die Katholiban!

    Des Bischof feuchten Träume bestehen mittlerweile wohl nur noch daraus, Stefan Aigner hinunterzuschubsen, nachdem er ihn bis ans Ende der Weltscheibe gejagt hat.

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  • Rudolf Schmitzer

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    Auch ich möchte Gratulieren Herr Aigner,

    immerhin ist festgestellt worden, dass eingetretende Sachverhalte geäußert, bzw. publik gemacht werden können. Die Stelungnahme des Bistums zu diesem Urteil auf dessen Homepage:

    “Mit Bestürzung nehme ich die jüngsten Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur Kenntnis. Demnach soll der Vorwurf einiger Medien zulässig sein: Das Ordinariat habe eine eigene Strafanzeige unterlassen und Stillschweigen gewahrt, als es dem dringenden und ausdrücklichen Wunsch einer Opferfamilie folgte…..”

    Ist ja eher im Bereich der Märchen einzuorden.

    Rudolf Schmitzer

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  • peter sturm

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    ist es eigentlich möglich den bischöflichen pressesprecher zu verklagen. die behauptung, dass die diözese “dem dringenden und ausdrücklichen Wunsch einer Opferfamilie folgte…” ist ja wohl unwahr.

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  • Veronika

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    Warum denn dies?
    ich bin mir sicher, dass die Opferfamilie Stillschweigen wollte, mit Sicherheit! Ich bin mir aber gar nicht sicher, dass die Opferfamilie auch wollte, dass man intern so grosses Stillschweigen bewahrte, dass dieser Geistliche weiterhin als Geistlicher in einer normalen Pfarrei wirken konnte. Da haben wir das “Georg Friedrich Zimmermann”-Problem, welches meines Wissens auf einen Ort namens 92693 Eslarn hinführt. Dieser ehem. “Diözesan-Kirchenmusikdirektor”, der gerne auch mal als “Friedrich Zimmermann” bezeichnet, 1984 verstorben ist, wurde in seine Heimatgemeinde zurückgeschickt, konnte dort – wie mir bislang bekannt – einige Kinder- und Jugendkapellen gründen, und so – mutmasslich bis zu einer wohl noch notwendigen Aufklärung – ohne Aufsicht weiterhin mit Kindern und Jugendlichen “zusammenarbeiten”. Da scheint korrekter Weise auch still geschwiegen worden zu sein. Ist ja grds. auch nicht verwerflich, aber eben gefährlich.

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  • Veronika

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    Zusatz:
    Wen es interessiert, der kann hier nachlesen, wie es Zimmermanns Neffen ergangen ist. Fast dreissig Jahre hatte dieser KMD a. D. aber auch weiterhin noch Kinder- und Musikgruppen mit Minderjährigen geleitet. Man soll/ kann und darf hier niemandem etwas unterstellen, aber komisch ist schon, dass genau diese Dinge der 30jährigen “Verbannung” bislang nie zur Sprache gekommen sind, bzw. danach gefragt wurde, wie dieser KMD eigentlich so wurde. Hier könnte ein Problem liegen, unter dem auch der ganze juristische Streit entstanden war. Ein Bischof hat sich seinen, ihm auferlegten Verpflichtungen zu stellen und diese zu erledigen, auch wenn es diesem persönlich vielleicht gar nicht passt. Möglicherweise müssen wir mit S.E. GLM doch etwas mehr Mitleid haben und Verständnis aufbringen.

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  • Luna Schneck

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    Na hoffen wir nur, dass das Märchen dann beginnt: “Es war einmal ein dicker Herr mit Mützchen auf seinem Tröhnchen, in seinem Dömchen.” … bla, bla, bla und wenn sie nicht gestorben sind, dann drohen sie noch heute.

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  • Armin Schmid

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    Hallo Stefan!

    Wir gratulieren dir recht herzlich zu deinem Erfolg vor Gericht. Sehr gut gemacht. Auch in Zukunft werden wir bei ähnlichen Fällen an deiner Seite mitkämpfen!

    Zur Erinnerung, die Videos der Solidemo:

    In aller Kürze,

    Armin Schmid
    für den bund für geistesfreiheit bayern

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  • Veronika

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    Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie das Sprüchlein genau heisst, das sogar ich schon von Geistlichen vernehmen durfte. Es war irgendwas von Albert Schweitzer mit dem Diktus “Man schaffe erst im eigenen Hause Ordnung, bevor man ausserhalb die Welt verändern will!” Nun geben einem die aktuellen Ereignisse Recht, und der ominöse Bischof Williamson soll in seiner wöchentlichen Botschaft mehr als schwer antisemitisch aufgetreten sein.
    http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13674796/Piusbruder-Williamson-bezeichnet-Juden-als-Gottesmoerder.html
    Mir kann man sagen, was man will, aber auch die “Piusbrüder”, die sich ja durch deren Hauptsitz in Zaitzkofen letztlich vom Staat aushalten lassen, gehören m. E. zum “Hause Diözese Regensburg”. Journalisten und Medienleute verklagen, aber das “eigene Haus nicht in Ordnung haben” (Wenn es der Richtige im BO.R liest, dann weiss er schon, wie ich das meine!). So kann es wohl nicht funktionieren!

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  • Füchslein (1. Kompanie)

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    Ich könnte den Text liefern, wenn Günther Behrle die Gesamtkomposition übernimmt:

    [Frei nach Drafi Deutschers “Über sieben Brücken”]

    Über die Steinerne Brücke muss man gehn, dann kann man den Bischof besser sehn.
    Junge sei doch einfach unverzagt, nur als Journalist wird doch vielleicht verklagt.

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  • Füchslein (1. Kompanie)

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    Verbesserung:

    nur als Journalist wirst Du vielleicht verklagt.

    Sorry!

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  • Horst Berger

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    Erst einmal meinen persönlichen Glückwunsch. Über das heddesheimblog war ich zum Thema auf dem laufenden.

    Nach dem Prozesskostenrechner betragen die Kosten für die Diözöse Regensburg pro verlorenem Rechtsstreit ca. 11.000 Euro. Macht also zusammen bisher 33.000 Euro. Viel Geld. Sehr viel Geld.

    Also, die Diözöse hat 5.000 DM im Jahre 1999 als “Schweigegeld” gezahlt. 11 Jahre später 66.000 DM um eine unangenehme aber wahre Begrifflichkeit zu verhindern.

    Verstehen kann ich das nicht. Das ist eigentlich ein weiterer schlimmer Kirchenskandal.

    Oh Herr vergib ihnen – denn sie wissen nicht was sie tun…

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  • Luna Schneck

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    Oh Herrin, vergib ihnen nicht, denn sie wissen genau was sie tun !!!

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  • Wer hat Angst vorm “weißen Bus”? Falschmeldung verunsichert Eltern – die reale Bedrohung liegt im “Umfeld” | viernheimblog

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    […] Als eine der größten “Missbrauchsorganisationen” geriet die katholische Kirche in die Kritik – die Welle der Anzeigen und “Offenbarungen” reißt nicht ab. Und eine “ehrenwerte” Haltung der katholischen Kirche, Missbrauchsfälle konsequent und ohne Kompromisse zu verfolgen, ist nicht zu erkennen. Ganz im Gegenteil – die Vertuschung hat Methode, selbst unter Einsatz juristischer Mittel. Auch mein Kollege Stefan Aigner aus Regensburg ist so eine Art “Missbrauchsopfer”. Eine… […]

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  • Veronika

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    Danke für die Zahleninfo! Dafür hat aber der Bischof zusammen mit Eurem OB neulich ein Restaurant im Alten Rathaus eingeweiht. Da scheint der geistliche “Aufsichtsratsvorsitzende” dann sowohl Zeit als auch Laune zu haben. Nur fürs barmherzige Versöhnen hat es eben keine Zeit. Irgendwie eine verdrehte Welt, wenn sich Kath. Kirche Deutschland (bei der Diözese Regensburg wundert mich das sowieso seit Anfang der 1990er Jahre nicht mehr!) eher dem Kommerz als den Seelen hingibt. Denken wir an die Worte des Hl. Vaters in Sachen “Entweltlichung”. Denken wir aber auch an den aktuellen “Weltbild”-Skandal, der seit Jahren bekannt, die KKD scheinbar als Quasi-Mitproduzenten fragwürdigster Literatur und Filmchen, zumindest aber als Multiplikator solcher Ausgaben darstellt. “Pecuniam non olet”, oder “Was scherrt mich mein Geschwätz von gestern, äh. “von vor ein paar Jahrhunderten!”

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  • In eigener Sache: Einstweilige Verfügung wegen “Namensrechtsverletzung” | ICH GRÜSSE EUCH!

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    […] Mein Regensburger Kollege Stefan Aigner hat sich heute erfolgreich in Hamburg gegen eine Einstweilig… Im Berufungsverfahren folgte das Oberlandesgericht der Argumentation von Aigners Anwalt und gab diesem in allen Punkten recht: “Wir dürften nicht den Eindruck erwecken, dass die Diözese „durch Vermittlung einer Geldzahlung“ bewirken wollte, dass „der in Rede stehende Vorfall nicht an die Öffentlichkeit gerät“, so das Landgericht Hamburg in seinem erstinstanzlichem Urteil. […]

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  • Meinungsfreiheit - auch so ein deutscher Wert

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    […] Doch jene Verwirklichung durch Teilhabe an der Gesellschaft, durch Meinungsäußerung und Debatte ist in Deutschland immer stärker bedroht. Die Abmahnung ist heute keine letzte Lösung mehr – sondern für zahlreiche Unternehmen die erste, kritisiert sie jemand öffentlich. Selbst die Kirche arbeitet so, wie wir im Fall des Bistums Regensburg gegen Regensburg-digital erlebt haben. […]

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  • Regensburg und die große heilige Inquisition – Der Schockwellenreiter

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    […] Gerhard Ludwig Müller im Regensburger Mißbrauchsskandal befaßte. Eineinhalb Jahre später hob das Oberlandgericht Hamburg diesen kirchlichen Maulkorb wieder auf. regensburg-digital darf nun wieder behaupten, daß die Diozöse im Fall des pädophilen Priesters […]

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  • Die Kirche klagt, die Allgemeinheit zahlt | Regensburg Digital

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    […] Doch am Ende – gut eineinhalb Jahre später – stellt ein höheres Gericht fest: Der Lügner ist gar kein Lügner und auch gar nicht so bösartig. Ja, unglaublich: Was er behauptet hat, ist „im Licht der Meinungsäußerungsfreiheit“ nicht nur erlaubt. Tatsäch…Werbung […]

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  • Welttag gegen Internetzensur: Die Feinde des Internets

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    […] entschied die Berufungsinstanz für die Pressefreiheit, so dass Regensburg-Digital 2012 wieder ohne »Maulkorb« über die Vertuschungsversuche der Kirche berichten durfte. Das Geld für den Rechtsstreit war […]

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  • Die Feinde des Internets ¶ kattascha

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    […] entschied die Berufungsinstanz für die Pressefreiheit, so dass Regensburg-Digital 2012 wieder ohne »Maulkorb« über die Vertuschungsversuche der Kirche berichten durfte. Das Geld für den Rechtsstreit war […]

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