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Darf ein britischer Staatsbürger gegenüber einem schwedischen Fernsehsender auf deutschem Boden straflos den Holocaust leugnen? Nein, sagt das Regensburger Amtsgericht. Beim zweiten Anlauf im Verfahren gegen Richard Williamson hat es den Bischof erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Williamsons Rechtsanwälte wollen notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Zentral ist die Frage: Konnte der Bischof wissen, dass seine Aussagen in Deutschland öffentlich werden würden?
„Nein.“ Er habe mit keinem anderen Urteil gerechnet, sagt Edgar Weiler, als er nach einem fast achtstündigem Verhandlungstag lächelnd den Gerichtssaal verlässt. Der Holocaustleugner Richard Williamson wurde eben vom Regensburger Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Dabei haben Weiler und sein Kollege Andreas Geipel so engagiert für ihren Mandanten gekämpft.
Viele Anträge und der übliche Quatsch
Eine Flut an Beweisanträgen haben sie gestellt. Minutenlang haben sie darüber referiert, wie hinterhältig schwedische Journalisten dem arglosen Bischof da „eine Falle gestellt“ hätten. Darüber, dass Williamsons Holocaustleugnung vor laufenden Kameras eigentlich „ein Hintergrundgespräch“ gewesen sei und nicht hätte verbreitet werden dürfen. Darüber, dass es nicht Williamson, sondern die Journalisten seien, die sich strafbar gemacht hätte. Und darüber, dass schon der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gegen ihren Mandanten rechtswidrig sei.
Andreas Geipel und Edgar Weiler im Interview. Michéle Renouf filmt derweil Prozessbeobachter und Journalisten. Foto: as
Weiler und Geipel haben außerdem gefordert, das Verfahren einzustellen. Und freilich durfte auch der – bei Prozessen rund um Holocaustleugnung stets gestellte – Antrag nicht fehlen, den §130 Strafgesetzbuch, der Volksverhetzung unter Strafe stellt, dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, weil er ja gegen das Grundgesetz verstoße. Recht auf freie Meinungsäußerung und so. Das ist zwar – höchstrichterlich bereits mehrfach festgestellt – Blödsinn. Aber es gehört zum Spiel. Und einen „langwierigen Gang durch die Instanzen“ hatten Geipl und Weiler bereits vor der Verhandlung angekündigt.
Die Judenhasser lauschen andächtig
Die Holocaustleugner-Riege im Publikum nimmt das dankbar auf: Michéle Renouf ist wie immer mit von der Partie, Antisemitin und Holocaustleugnerin aus dem britischen Jet Set. Etwas verspätet kommt Sylvia Stolz, ehemals Rechtsanwältin, ebenfalls vorbestraft, und Lebensgefährtin des gerade einsitzenden Horst Mahler, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, die von ihm so benannte „Holocaust-Justiz“ durch permanentes Leugnen und immer neue, bizarrere Strafverfahren zur Weißglut zu treiben und so den Rechtsstaat ad absurdum zu führen. Und schließlich Andreas Zischka, ein massiger Mann im Blaumann, der quer durch die Republik reist, um bei jedwedem Prozess gegen Volksverhetzer mit dabei zu sein, und sich selbst als Mitglied der „Ernst-Zündel-Truppe“ bezeichnet, die wiederum nach einem notorischen Judenhasser benannt wurde. Im Verbund mit den etwas weniger bekannten Anhängern Williamsons lauschen sie andächtig den Ausführungen der Anwälte. Renouf darf auf der Pressebank Platz nehmen und filmt munter mit.
Dem gegenüber muten die Ausführungen des Leitenden Oberstaatsanwalts Edgar Zach eher gelangweilt und wenig engagiert an. Er scheint sich seiner Sache sicher zu sein. Zach meldet sich im Lauf des Verfahrens kaum zu Wort. Geht auf die meisten Vorhaltungen von Williamsons Verteidigern nicht ein. Und sein Schlussplädoyer ist im Grunde nur eine Wiederholung des neuen Strafbefehls, den die Staatsanwaltschaft dem holocaustleugnenden Bischof zugestellt hat und von dem sie nun hofft, dass er auch die nächsten Instanzen übersteht.
Schlamperei beim Strafbefehl
Wie berichtet, wurden im Februar 2012 die beiden Verurteilungen des Amts– und Landgerichts Regensburg gegen Williamson vom Oberlandesgericht Nürnberg aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Strafbefehl geschlampt. Vielleicht, weil der mediale Druck zu groß war.
Wortkarg und wenig engagiert: Oberstaatsanwalt Edgar Zach. Foto: as
Als Williamson im November 2008 – damals noch Mitglied der Piusbruderschaft – einem schwedischen Fernsehteam sechs Minuten lang seine Ansichten über den Holocaust in die Kameras plauderte, als er den Massenmord an den Juden bestritt und en detail so ziemlich alle „Argumente“ ausbreitete, die man aus den Bettlektüren der Holocaustleugner-Szene kennt (Als Einstieg: Argumente gegen Holocaustleugner), als er schließlich noch „die Ausbeutung der Deutschen“ wegen deren „Schuldkomplex“ beklagte und dieses Interview zwei Monate später für breite mediale Aufmerksamkeit und helle Empörung inklusive mehrerer Strafanzeigen sorgte, musste die Regensburger Staatsanwaltschaft einerseits schnell handeln, glaubte sich aber andererseits wohl zu sehr auf der sicheren Seite.
Und so wurde Williamson ein Strafbefehl zugestellt, der zwar die einschlägigen Passagen des Interviews zitiert, aber völlig unerwähnt lässt, wo dieses Interview nun eigentlich öffentlich verbreitet wurde. Ein offensichtlicher Formfehler. Den beiden Gerichtsinstanzen in Regensburg fiel dies nicht auf – das Oberlandesgericht in Nürnberg hingegen hob beide Urteile auf und stellte das Verfahren vorübergehend ein. Das „unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegebene Interview“ stelle „lediglich eine noch nicht strafbewehrte Vorbereitungshandlung dar“, heißt es in dem entsprechenden Beschluss. Erst wenn die Aussagen öffentlich würden, sei Holocaustleugnung strafbar.
Ist Williamson für die Veröffentlichung verantwortlich?
Mit dem neuen Strafbefehl und der darauf fußenden Anklage glaubt die Staatsanwaltschaft nun, ausreichend nachgebessert zu haben. Die Internetseite des schwedischen Fernsehsenders, ein Bericht im Magazin Spiegel, Youtube und kath.net sind die Quellen, die jetzt mit Datum benannt werden. Ansonsten wurde der alte Strafbefehl wortgleich übernommen.
Williamson habe wissen müssen oder es zumindest billigend in Kauf genommen, dass seine Aussagen auf diesem Weg auch in Deutschland verbreitet werden würden, so Zach. Strafbar als Volksverhetzung.
Auf die (einzig bedenkenswerten) Einwände der Verteidigung, dass auch dieser Strafbefehl rechtswidrig sei, weil Williamson doch gar keinen Einfluss darauf gehabt habe, dass diese Veröffentlichungen stattfanden, ja, es auf gar keinen Fall gewollt habe, ja nicht einmal habe annehmen können, dass irgendetwas veröffentlicht werden würde, was in Deutschland bekannt werden könnte, geht Zach nicht ein.
Und Richterin Andrea Hausladen folgt dem Oberstaatsanwalt in ihrer Urteilsbegründung nahezu wortwörtlich. „Wenn ich vor einer Kamera spreche, muss ich damit rechnen, dass meine Aussagen auch öffentlich werden“, sagt sie in ihrem knappen Schlusswort. Ob das Urteil hält, wird sich spätestens beim nächsten Anlauf vor dem Oberlandesgericht Nürnberg zeigen.
Mit der Geldstrafe von 1.800 Euro bleibt Hausladen weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (6.500 Euro). Seit seinem Rauswurf aus der Piusbruderschaft sei Williamson praktisch mittellos, lebe bei Freunden und komme durch Spendenaufrufe über die Runden. Betrachtet man aber die leuchtenden Augen, mit denen die Holocaustleugner-Riege das Verfahren verfolgt hat, dann darf der Bischof sicher mit einem ganz angenehmen Auskommen rechnen. Das kann er auch brauchen: Seine Anwälte wollen notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
In diesem meinungsdeliktorischen Verfahren waberte der Geist Ludwig Thomas durch das ehemalige königlich bayerische Gerichtsgebäude: “der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande”; höchst fraglich ist nur, auf welche der dort heute gehandelt habenden Personen diese Sottise vielleicht zutreffend wäre, sicherlich nicht auf Anklagevertretung, nein, ganz sicher nicht, und der iudex (nun a quo) war auch nicht zu beneiden.
Immerhin gab es Lichtblicke, die das männliche Auge bedienten: Frau Stolz, Lady Michéle Renouf, die offenkundig attraktivste Pressevertreterin vor Ort, eine Justizwachtmeisterin und die Protokollführerin; aus dieser Sicht eine lohnende Sitzung.
Ach ja, und ein Wunder hat sich auch ereignet: als Zeuge ein soutanierter Priester, daß es sowas noch gibt, ein korrekt gekleideter Kleriker der Kirche, ein Wunder.
Mir gefällt vor allem die geringe Geldstrafe nicht. Für jede Beamtenbeleidigung wird mehr gefordert, ggf. ist die Strafe in Form von Haft abzutragen. Gelten für einen re-exkommunizierten Bischof etwa andere Maßstäbe?
Die Abwägungen, die die Richterin zu der milden Strafe bewogen hat, sind schwer nachvollziehbar. Die Verhältnismäßigkeit der Strafe zur Straftat ist in unserem Land schon lange abhanden gekommen. Da werden für Beamtenbeleidigungen weit höhere Strafen verhängt. Wer in unserem Land derzeit immer noch zu den ewig Gestrigen gehört und Machthabe des Dritten Reichs verherrlicht und deren menschenunwürdiges Handeln mit Tötungsvorsatz leugnet, sollte wegen unserer Rechtsordnung auswandern und seine Thesen andernorts verbreiten. Vielleicht hat er dort das Publikum, das er verdient. Was den ältlichen Exbischof anbelangt, hat dieser ja nur Mitleid verdient!
Dieser Prozess gibt dem Gleichnis, die Schweigepflicht des Anwalts und die damit verbunde Neutralität bzw. Loyalität gegenüber dem Klienten wäre ebenso heilig wie das Beichtgeheimnis, einen noch übleren Beigeschmack. Diese Sorte Verteidiger sind nur umgedrehte Henker, deren Berufsethos entschieden zu weit über den moralischen Standards steht. Apage advocati diaboli!
das Argument mit den “höheren Strafen” bei Beamtenbeleidigung ist in etwa so “stichhaltig” und dämlich wie die Aussage, “Raubkopierer bekommen in Deutschland mehr Knast als Kinderschänder”. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen. Und wenn jemand keins hat, ist dementsprechend auch die Geldstrafe gering.
Liebe steffi,
nanu? Somit forderte der Staatsanwalt also etwas, was unrealistisch oder gar unzulässig ist, oder wie?
(“Mit der Geldstrafe von 1.800 Euro bleibt Hausladen weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (6.500 Euro).”)
Diese von Ihnen damit wohl bestätigte Tatsache steigert meine Meinung über Juristen nun aber nicht gerade… wenn die nicht mal ihre eigenen Bestimmungen und Verfahrensweisen kennen!
Mit den Herren Weiler und Geipel hat Bischof Williamson nun zwei wirklich starke Anwälte an seiner Seite, die m. E. hervorragende Arbeit leisten. Den Ausführungen der Herren ist nichts mehr hinzuzufügen und hier wohl auch nicht erwünscht.
Zeuge Dr. Krah ließ erwartungsgemäß ebenso keine Erwartungen offen – im negativen Sinne wohlgemerkt. Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr.
Chapeau oder wie?
Den Zeugen der Piusbruderschaft, Pater Frey, empfand ich dagegen als besonnen, sehr angenehm und bescheiden.
Im Übrigen gab es weder „Rempeleien“ noch irgendwelche „Pöbeleien“ an diesem Prozesstag. Hier war wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens!
Zu 1. Prozeßbeobachter: Die Pressevertreterin war definitiv keine Pressevertreterin!
ich weiss, das jeder, der vor einem gericht steht das recht auf eine juristisch versierten beistand hat, trotzdem ist mir unklar, wie man(n) sich fuer so einen schwachsinn hergeben kann, wenn man(n) nicht als pflichtverteidiger bestellt wurde.
ich hoffe, das die beiden anwaelte die quittung fuer ihr verhalten bekommen.
@Oje wenn das Gericht dem Antrag der Staatanwaltschaft nicht folgt, heisst das doch nicht, dass er unzulässig ist. Ich denke auch, dass das Gericht über dem Antrag der Verteidigung geblieben ist. Das hat doch nichts mit Bestimmungen und Verfahrensweisen zu tun. Es werden im Gesetz nur Rahmen aufgezeigt.
Es ist nicht anzunehmen, dass sie eine Quittung dafür bekommen; üblicher ist, dass sie dafür eine Rechnung ausstellen.
Im übrigen scheint mir das Verhalten ausgesprochen fair dem armen Pflichtverteidiger gegenüber, der das ganze dann evtl. auch noch widerwillig machen müsste. Das wäre ja wahrscheinlich noch unschöner.
Liebe Steffi,
Sie weichen aus und rudern teils zurück. Zuzugeben, dass Sie sich in Ihrem ersten Kommentar etwas zu weit aus dem Fenster gehängt haben, das bringen Sie wohl nicht fertig? Schwache Replik!
@ Oje und steffi 17./18.01.2013
Ihr mimöslicher Diskurs kann geschlichtet werden: Nomos Handkommentar “Gesamtes Strafrecht”, Dölling/Duttge/Rösner/Bearbeiter Prof. Dr. Edgar Weiler, 2. Auflage, Nomos Vlg. 2012.
Zur beiderseitigen Entspannung (akustisch!) möge dienen http://www.edgarweiler.de, dort “Hobby”, dort kostenlose Einspielungen des Pop-Interpreten Edgar Weiler (persön. Anmerkung: leider fehlen Darreichungen von z. B. “Erika”, “Lore, Lore …” oder “Gaude, mater polonia”, “Christus vincit, Christus regnat, Christus imperat” und dergl. mehr)
@ Lana 17.01.2013, 13:14h
“Die Pressevertreterin” war nicht nur “die Schönste von allen, von fürstlichem Stand” (dieser Vergleich bezieht sich ausschließlich auf die im Termin anwesenden Pressevertreterinnen), sondern auch Besitzerin eines britischen Presseausweises (diesen konnte der “Prozeßbeobachter” vorprozeßlich augenscheinlich beobachten in der zarten Hand der Lady Pressevertreterin, als My Lady geruhte sich mit jenem über die zu erwartenden Prozeßbeobachtungen auszutauschen (verbal!), ach, ach …
Somit steht objektiv fest, eine natürliche Person, welche im Besitz eines auf ihren Namen ausgestellten Presseausweises ist, vertritt die Presse; schließlich werden gefaltete Zitronen auch gefaltet von Zitronenfaltern, also bitte …
Ich bin sehr froh, dass ich in einem freien, demokratischen Land lebe, wo für Hetze und Hass kein Platz ist. Danke dem investigativen Qualitätsjournalisten und seinem Auftraggeber, der diesen ganz hervorragenden Artikel zuwege brachte!
Hallo Oje, ich wollte weder zurückrudern noch habe ich mich zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ich wollte Ihnen nur möglichst in einfachen und auch für Sie verständlichen Worten erklären, warum Sie auf der falschen Spur sind.
[…] stellte einen neuen Strafbefehl aus, erhob im vergangenen Jahr erneut Anklage und erreichte beim Amtsgericht erneut eine Verurteilung. Ob diese in den kommenden Instanzen Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Williamsons […]
[…] Strafbefehl, Williamson legte erneut Widerspruch ein und das Spielchen begann von vorne: Im Januar wurde er erneut verurteilt. Seit Montag läuft am Landgericht der […]
[…] Nürnberg hat die Revision des Holocaustleugners Richard Williamson verworfen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar 2013 rechtskräftig. Williamson war damals zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt […]
Prozeßbeobachter
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In diesem meinungsdeliktorischen Verfahren waberte der Geist Ludwig Thomas durch das ehemalige königlich bayerische Gerichtsgebäude: “der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande”; höchst fraglich ist nur, auf welche der dort heute gehandelt habenden Personen diese Sottise vielleicht zutreffend wäre, sicherlich nicht auf Anklagevertretung, nein, ganz sicher nicht, und der iudex (nun a quo) war auch nicht zu beneiden.
Immerhin gab es Lichtblicke, die das männliche Auge bedienten: Frau Stolz, Lady Michéle Renouf, die offenkundig attraktivste Pressevertreterin vor Ort, eine Justizwachtmeisterin und die Protokollführerin; aus dieser Sicht eine lohnende Sitzung.
Ach ja, und ein Wunder hat sich auch ereignet: als Zeuge ein soutanierter Priester, daß es sowas noch gibt, ein korrekt gekleideter Kleriker der Kirche, ein Wunder.
Veronika
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Mir gefällt vor allem die geringe Geldstrafe nicht. Für jede Beamtenbeleidigung wird mehr gefordert, ggf. ist die Strafe in Form von Haft abzutragen. Gelten für einen re-exkommunizierten Bischof etwa andere Maßstäbe?
Heinz
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Die Abwägungen, die die Richterin zu der milden Strafe bewogen hat, sind schwer nachvollziehbar. Die Verhältnismäßigkeit der Strafe zur Straftat ist in unserem Land schon lange abhanden gekommen. Da werden für Beamtenbeleidigungen weit höhere Strafen verhängt. Wer in unserem Land derzeit immer noch zu den ewig Gestrigen gehört und Machthabe des Dritten Reichs verherrlicht und deren menschenunwürdiges Handeln mit Tötungsvorsatz leugnet, sollte wegen unserer Rechtsordnung auswandern und seine Thesen andernorts verbreiten. Vielleicht hat er dort das Publikum, das er verdient. Was den ältlichen Exbischof anbelangt, hat dieser ja nur Mitleid verdient!
Twix Raider
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Dieser Prozess gibt dem Gleichnis, die Schweigepflicht des Anwalts und die damit verbunde Neutralität bzw. Loyalität gegenüber dem Klienten wäre ebenso heilig wie das Beichtgeheimnis, einen noch übleren Beigeschmack. Diese Sorte Verteidiger sind nur umgedrehte Henker, deren Berufsethos entschieden zu weit über den moralischen Standards steht. Apage advocati diaboli!
steffi
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das Argument mit den “höheren Strafen” bei Beamtenbeleidigung ist in etwa so “stichhaltig” und dämlich wie die Aussage, “Raubkopierer bekommen in Deutschland mehr Knast als Kinderschänder”. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen. Und wenn jemand keins hat, ist dementsprechend auch die Geldstrafe gering.
Oje...
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Liebe steffi,
nanu? Somit forderte der Staatsanwalt also etwas, was unrealistisch oder gar unzulässig ist, oder wie?
(“Mit der Geldstrafe von 1.800 Euro bleibt Hausladen weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (6.500 Euro).”)
Diese von Ihnen damit wohl bestätigte Tatsache steigert meine Meinung über Juristen nun aber nicht gerade… wenn die nicht mal ihre eigenen Bestimmungen und Verfahrensweisen kennen!
Lana
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Mit den Herren Weiler und Geipel hat Bischof Williamson nun zwei wirklich starke Anwälte an seiner Seite, die m. E. hervorragende Arbeit leisten. Den Ausführungen der Herren ist nichts mehr hinzuzufügen und hier wohl auch nicht erwünscht.
Zeuge Dr. Krah ließ erwartungsgemäß ebenso keine Erwartungen offen – im negativen Sinne wohlgemerkt. Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr.
Chapeau oder wie?
Den Zeugen der Piusbruderschaft, Pater Frey, empfand ich dagegen als besonnen, sehr angenehm und bescheiden.
Im Übrigen gab es weder „Rempeleien“ noch irgendwelche „Pöbeleien“ an diesem Prozesstag. Hier war wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens!
Zu 1. Prozeßbeobachter: Die Pressevertreterin war definitiv keine Pressevertreterin!
schorsch
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ich weiss, das jeder, der vor einem gericht steht das recht auf eine juristisch versierten beistand hat, trotzdem ist mir unklar, wie man(n) sich fuer so einen schwachsinn hergeben kann, wenn man(n) nicht als pflichtverteidiger bestellt wurde.
ich hoffe, das die beiden anwaelte die quittung fuer ihr verhalten bekommen.
steffi
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@Oje wenn das Gericht dem Antrag der Staatanwaltschaft nicht folgt, heisst das doch nicht, dass er unzulässig ist. Ich denke auch, dass das Gericht über dem Antrag der Verteidigung geblieben ist. Das hat doch nichts mit Bestimmungen und Verfahrensweisen zu tun. Es werden im Gesetz nur Rahmen aufgezeigt.
Student
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@schorsch
Es ist nicht anzunehmen, dass sie eine Quittung dafür bekommen; üblicher ist, dass sie dafür eine Rechnung ausstellen.
Im übrigen scheint mir das Verhalten ausgesprochen fair dem armen Pflichtverteidiger gegenüber, der das ganze dann evtl. auch noch widerwillig machen müsste. Das wäre ja wahrscheinlich noch unschöner.
Holocaustleugner-Idol verurteilt « dokumentationsarchiv
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Oje...
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Liebe Steffi,
Sie weichen aus und rudern teils zurück. Zuzugeben, dass Sie sich in Ihrem ersten Kommentar etwas zu weit aus dem Fenster gehängt haben, das bringen Sie wohl nicht fertig? Schwache Replik!
Prozeßbeobachter
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@ Oje und steffi 17./18.01.2013
Ihr mimöslicher Diskurs kann geschlichtet werden: Nomos Handkommentar “Gesamtes Strafrecht”, Dölling/Duttge/Rösner/Bearbeiter Prof. Dr. Edgar Weiler, 2. Auflage, Nomos Vlg. 2012.
Zur beiderseitigen Entspannung (akustisch!) möge dienen http://www.edgarweiler.de, dort “Hobby”, dort kostenlose Einspielungen des Pop-Interpreten Edgar Weiler (persön. Anmerkung: leider fehlen Darreichungen von z. B. “Erika”, “Lore, Lore …” oder “Gaude, mater polonia”, “Christus vincit, Christus regnat, Christus imperat” und dergl. mehr)
@ Lana 17.01.2013, 13:14h
“Die Pressevertreterin” war nicht nur “die Schönste von allen, von fürstlichem Stand” (dieser Vergleich bezieht sich ausschließlich auf die im Termin anwesenden Pressevertreterinnen), sondern auch Besitzerin eines britischen Presseausweises (diesen konnte der “Prozeßbeobachter” vorprozeßlich augenscheinlich beobachten in der zarten Hand der Lady Pressevertreterin, als My Lady geruhte sich mit jenem über die zu erwartenden Prozeßbeobachtungen auszutauschen (verbal!), ach, ach …
Somit steht objektiv fest, eine natürliche Person, welche im Besitz eines auf ihren Namen ausgestellten Presseausweises ist, vertritt die Presse; schließlich werden gefaltete Zitronen auch gefaltet von Zitronenfaltern, also bitte …
Oje...
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Häh?!? – Helden der Lyrik, Leipzig 1979, oder wie? Oder doch nur “mein Hausmeister singt mal wieder unter der Dusche”?
Christina
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Ich bin sehr froh, dass ich in einem freien, demokratischen Land lebe, wo für Hetze und Hass kein Platz ist. Danke dem investigativen Qualitätsjournalisten und seinem Auftraggeber, der diesen ganz hervorragenden Artikel zuwege brachte!
Menschenrecht ist unumstösslich.
steffi
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Hallo Oje, ich wollte weder zurückrudern noch habe ich mich zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ich wollte Ihnen nur möglichst in einfachen und auch für Sie verständlichen Worten erklären, warum Sie auf der falschen Spur sind.
Zweiter Holocaustleugner-Prozess in Regensburg geplatzt | Regensburg Digital
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[…] stellte einen neuen Strafbefehl aus, erhob im vergangenen Jahr erneut Anklage und erreichte beim Amtsgericht erneut eine Verurteilung. Ob diese in den kommenden Instanzen Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Williamsons […]
Und täglich grüßt der Antisemit | Regensburg Digital
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[…] Strafbefehl, Williamson legte erneut Widerspruch ein und das Spielchen begann von vorne: Im Januar wurde er erneut verurteilt. Seit Montag läuft am Landgericht der […]
Strafurteil gegen Bischof Williamson rechtskräftig | Regensburg Digital
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[…] Nürnberg hat die Revision des Holocaustleugners Richard Williamson verworfen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar 2013 rechtskräftig. Williamson war damals zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt […]