Gutachter droht schwerkranker Frau mit Zwangsvorführung
Ein Richter weigert sich über einen Antrag zu entscheiden, ein anderer ordnet versehentlich Zwangsunterbringung an und ein Gutachter macht sich die Welt wie sie ihm gefällt. Schlampereien am Rande eines Mietprozesses.
„Die Vorgehensweise dieses Gutachters ist schlichtweg ein Skandal.“ Auch wenn Markus Bauer ansonsten ruhig und besonnen auftritt, wirkt er jetzt ein wenig aufgebracht. In einem Zivilverfahren – es geht um eine Mietstreitigkeit – hat ein gerichtlich bestellter Gutachter seiner schwerkranken Mutter damit gedroht, sie zwangsweise zur Untersuchung vorführen zu lassen. Und auch mit dem Datenschutz der 72jährigen Dame scheint es der Facharzt für Psychotherapie nicht all zu genau zu nehmen. Er hat ihre Unterlagen einfach an – das überhaupt nicht zuständige – Betreuungsgericht weitergeleitet.
1. Akt: Der rüde Rechtsanwalt
Die schwerkranke Frau lebt seit über 40 Jahren in ihrem angestammten Viertel am Gries. Wegen einer Herzerkrankung und nach mehreren schweren Krebsoperationen ist Christa Bauer seit einigen Jahren schwerbehindert und auf Unterstützung durch ihren Sohn Markus angewiesen, der auch über eine umfassende Vorsorgevollmacht für seine Mutter verfügt.
Rechtsanwalt L. kümmert das recht wenig. In Schriftsätzen wird L. schon mal beleidigend. Das Verhalten von Markus Bauer, sich um seine Mutter zu kümmern, bezeichnet er etwa als nicht „sozialadäquat“. In Schriftsätzen aus seiner Feder heißt unter anderem auch, dass es das Beste sei, Christa Bauer doch in ein Pflegeheim zu stecken. „Meine Mutter hat sich mehrfach in den Schlaf geweint“, so Markus Bauer damals.
2. Akt: Ein seltsamer Gutachter-Auftrag
Mit ein Punkt, um den es bei dem Verfahren geht, ist der Gesundheitszustand von Christa Bauer. Dazu sollte ein Gutachten erstellt werden – übrigens sowohl auf Betreiben der Bauers wie auch der Klägerin bzw. deren Vater, Rechtsanwalt L.. Freilich mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Während Rechtsanwalt L., wie schon erwähnt, argumentiert, dass Christa Bauer doch in einer Pflegeeinrichtung weit besser aufgehoben sei, geht es den Bauers darum, festzustellen, ob Christa Bauer einen Auszug aus ihrer angestammten Wohnung überhaupt verkraftet. Körperlich wie geistig. 1.500 Euro an Kostenvorschuss zahlte Christa Bauer für diesen Gutachterauftrag bei der Gerichtskasse ein.
Doch schon bei der Erteilung des Auftrags gab es Probleme. Der zuständige Richter am Amtsgericht will lediglich prüfen lassen, ob Christa Bauer in der Lage ist, allein in ihrer Wohnung zu leben. Das kann sie schon seit einigen Jahren nicht. Zusätzlich soll Christa Bauer noch auf ihre Verhandlungsfähigkeit untersucht werden. Dafür dass sie nicht verhandlungsfähig ist gibt es ein umfassendes Attest des Universitätsklinikums Regensburg. Insofern erscheint der Auftrag also nicht besonders zielführend. Aber: Über einen Antrag auf Erweiterung des Gutachtens durch Bauers Rechtsanwalt Johannes Luft hat der Richter seit über einem Jahr nicht entschieden. Trotz Beschwerden und trotz eines (abgelehnten) Befangenheitsantrags gegen ihn.
3. Akt: Ein überarbeiteter Gutachter
Der vom Richter eingesetzte Gutachter indes lehnte den Auftrag zunächst „aufgrund der extremen Arbeitsbelastung“ ab. Erst nach einem Telefonat unbekannten Inhalts mit dem Richter erklärte er sich schließlich bereit, das Gutachten doch zu erstellen. Bei dem eingesetzten Gutachter handelt es sich übrigens um einen Facharzt für Psychotherapie, also jemanden, der schon rein fachlich nicht in der Lage ist, den körperlichen Gesundheitszustand von Christa Bauer zu untersuchen.
Aber irgendwie scheint in so einem Verfahren so Einiges egal zu sein. Zum Beispiel auch das Verhalten des Gutachters.
Der schrieb Christa Bauer Ende Februar an und bat um eine Terminvereinbarung zwecks des vom Gericht erteilten Auftrags. Markus Bauer antwortete drei Tage nach Eingang des Schreibens und machte mehrere Terminvorschläge. Wieder drei Tage später meldete sich der Gutachter erneut und bittet Christa Bauer „zum wiederholten Male“ darum, einen Termin zu vereinbaren. „Zudem möchte ich Sie, im Falle einer Ablehnung, auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Vorführung zur Untersuchung hinweisen.“ Zusätzlich leitete er die Akten von Christa Bauer an das gar nicht zuständige Betreuungsgericht weiter.
Tatsächlich ist eine zwangsweise Vorführung zur Untersuchung bei einem solchem Zivilverfahren juristisch überhaupt nicht möglich. Bauers Rechtsanwalt Johannes Luft bezeichnet den ganzen Vorgang entsprechend als „unsäglich“. Nicht nur er, sondern auch Markus Bauer, der über eine umfassende Vorsorgevollmacht für seine Mutter verfügt, seien vom Gutachter einfach übergangen worden. „Ein derartiges Vorgehen, das man schon als aggressiv bezeichnen kann, dient einzig und allein der Einschüchterung“, so Luft. Er und Bauer haben den Gutachter jetzt wegen „Besorgnis der Befangenheit“ abgelehnt. Eine Entscheidung darüber steht seit mehr als drei Wochen aus.
Epilog: Eine versehentliche Zwangsunterbringung
Dass der Gutachter die Akten zudem an das Betreuungsgericht weitergeleitet hat, macht Markus Bauer auch darüber hinaus stutzig. Liegt hier mehr als nur schlampiges Verhalten des Gutachters vor? Läuft hier, „versehentlich“ irgendein Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren gegen Christa Bauer?
Als seine Mutter nach ihrer Krebsoperation im Krankenhaus lag und sich – geistig noch nicht wieder auf der Höhe – im Reflex den Ernährungsschlauch aus der Speiseröhre zog, musste sie vorübergehend fixiert werden, um eine Wiederholung zu verhindern. Dazu braucht es eine richterliche Anordnung.
Doch der damals zuständige Richter ordnete neben der vorübergehenden Fixierung gleich noch eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung von Christa Bauer in der geschlossenen Psychiatrie an. Stress? Unaufmerksamkeit? Erst als Bauer seinerzeit mehrfach nachhakte, wurde eingeräumt, dass der Richter vergessen habe, eine Passage in dem Formular zu streichen. Gut, dass Christa Bauer eine Sohn hat, der das nicht ausnutzte, sondern sich „nicht sozialadäquat“ verhält.
Eine Welt ohne Mitleid
| #
unfassbar !!!
dugout
| #
Langsam muss es einem Angst werden in Bayern!
Heike van Dyke
| #
Wohnungseigentümer sind doch im Recht. Nicht umsonst kaufen sie beizeiten eine gut gelegene Wohnung um sie der hübschen Tochter zu vermachen. Man kann ja absehen, dass die jetzigen Bewohner schon bald sterben werden und dann hat sich das Geschäft rentiert.
Nach der Sanierung und bei dem jetzigen Boom in der Stadt steigt der Wert der Wohung rapide an. Wer könnte einem denn da verdenken, wenn man es nicht akzeptieren kann, dass der Plan Fehler enthielt? Dass die Bewohner einfach nicht sterben wollen? Dass sie nicht einfach ins Altenheim wollen?
jetzt reicht´s
| #
Wer in Bayern Angst bekommt, sollte unseren wunderschönen Freistaat verlassen!
Bert
| #
@jetzt reicht’s.
“Wer in Bayern Angst bekommt, sollte unseren wunderschönen Freistaat verlassen!”
Genau! “Geh doch rüber!”
Du Depp!
Von drüben
| #
Man kann da schon ins Grübeln kommen, wenn man die Gesamtheit dieser Berichte auf Regensburg digital liest. Ich nehme mal an, dass der Tenor stimmt, sonst gäbe es dieses Portal ja schon lange nicht mehr. Offensichtlich gibt es hier eine Menge Kungelei zwischen Anwälten, Staatsanwälten und Richtern. Von drüben und früher kenne ich das nicht so. Aber mir erschließt sich auf einmal, was wohl mit Unrechtsstaat gemeint ist. Wo bin ich hingeraten?
miethai
| #
Zweifellos ein besonders dreister Fall von Entmietungsversuchen für den „Eigenbedarf“!
Aber was ist mit der Berichterstattung von r-digital zu den Brandstiftungen in der Greflingerstraße?
Dubh
| #
jetzt reicht´s : “Wer in Bayern Angst bekommt, sollte unseren wunderschönen Freistaat verlassen!”
Unseren?!
Ah ja, wer wäre denn wir?
Und wer sollte “hier” verlassen? Alte behinderte Frauen, denen aus Profitgründen Angst gemacht wird?!
Und Leute die das bedauern?
Da passen Sie mal auf, dass Sie nicht auch plötzlich weg zu sein haben, wenn Sie alt sind, das geht auch wenn Sie Vermögen haben sollten, Kinder, erst recht Erben verhalten sich nämlich durchaus nicht immer sozialadäquat – zumal bei Ihrem Vorbild……
Haben Sie nichts und niemand im Alter sind Sie ohnehin schnell ein ans Bett gefesseltes und vollgedröhntes Etwas – viel Spass dabei – oder sterben Sie sicherheitshalber jung, so das noch geht.
So geht das nämlich in “unserem schönen Freistaat”!
Drohender Gutachter rudert zurück | Regensburg Digital
| #
[…] Gutachter, der einer schwerkranken Frau im Zuge eines Mietprozesses damit gedroht hatte, sie zwangsweise zur Untersuchung vorführen zu lassen, rudert zurück. In einem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, bittet er das Amtsgericht, ihn […]
Aus dem Redaktionstagebuch (9/18) » Regensburg Digital
| #
[…] lief einiges schief. Es gab seltsame Gutachteraufträge zum Gesundheitszustand von Frau Bauer. Ein Gutachter drohte ihr 2014 gar mit Zwangsvorführung und ruderte erst nach weiterer Berichterstattung zurück. Und nun gingen vier Jahre lang […]