Gutachten wirft Porno-Abmahnern Betrug vor
Die Piratenpartei hat am Donnerstag Mandantenvereinbarungen der Porno-Abmahner von Urmann und Collegen (U+C) veröffentlicht. Ein Gutachten des Rechtsanwalts Christian Solmecke kommt zu dem Schluss: Diese Abmachung ist illegal. Mit Blick auf die Einstellung eines Strafverfahrens gegen U+C durch die Regensburger Staatsanwaltschaft spricht der Jurist Dr. Walter Felling von einem „Skandal“. Die Piraten veröffentlichen indes nach und nach weitere Insider-Informationen aus der Urmann-Kanzlei.
Wann greift hier endlich ein Staatsanwalt ein? Am Donnerstag hat die Piratenpartei Mandatenvereinbarungen der Porno-Abmahner von U+C aus dem Jahr 2010 öffentlich gemacht. Damals ging es um Abmahnungen gegen Nutzer von Tauschbörsen. Die Kanzlei des Kölner Rechtsanwalts Christian Solmecke hat ein juristisches Gutachten dazu erstellt und kommt zu dem Schluss: Die Verträge sind illegal.
„Die getroffenen Vereinbarungen können als illegal bezeichnet werden, da sie einerseits gemäß § 49b II BRAO unzulässige Erfolgshonorare beinhalten dürften und darüber hinaus im Rahmen des sogenannten ‘Inkassolaufs’ eine Vorgehensweise beschreiben, die den Tatbestand des Betrugs gem. § 263 StGB erfüllt.“
Die Vereinbarungen, die U+C bei der aktuellen Abmahnwelle gegen vermeintliche Redtube-Nutzer mit der dubiosen Schweizer Firma „The Archive AG“ (hier eine interessante Recherche dazu) getroffen hat, sind zwar nicht bekannt, allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass sie sich mindestens am Rande der Legalität bewegen könnten.
Amtsgericht: „Vorsätzlich sittenwidrig“
Dafür spricht neben den aktuell veröffentlichten Verträgen insbesondere auch ein Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom Juli 2013. In einem Zivilrechtsstreit um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bescheinigte der Richter dem Rechtsanwalt Thomas Urmann bzw. der von ihm geleitetet Kanzlei U+C „vorsätzlich sittenwidrig“ und aus verwerflicher Gesinnung“ heraus gemeinsame Sache mit dem bekannten Internetabzocker Frank Drescher gemacht zu haben. Mehr als 1.000 Abmahnungen seien verschickt worden, um mit minimalem Aufwand auf Kosten anderer Geld zu machen (Az. 4 C 3780/12).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung findet am 18. März 2014 vor dem Landgericht Regensburg statt.
„Verhalten der Staatsanwaltschaft ist ein Skandal“
Ein damit in Zusammenhang stehendes strafrechtliches Ermittlungserfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Regensburg „mangels Tatnachweis“ eingestellt. Der Rechtsanwalt Dr. Walter Felling, er vertritt das klagende U+C-Abmahnopfer in diesem Fall, spricht in diesem Zusammenhang von einem Skandal:
„Es verwundert schon, dass hier ‘mangels Tatverdacht’ eine Einstellung erfolgt sein soll, obwohl anderweitig Gerichte bereits Verurteilungen wegen Betruges bzw. Beihilfe zum Betrug ausgesprochen haben. Welche Gründe gab es tatsächlich für die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Anwälte U + C? Waren andere als rechtliche Gründe maßgeblich? Antworten auf Fragen, deren Beantwortung sicher große Kreise seriöser Anwälte und seriöser Shopbetreiber beanspruchen können.“
Die Pratenpartei hat bereits angekündigt, weitere Insider-Informationen aus der Kanzlei U+C zu veröffentlichen.
Sebastian Wild
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Das die Staatsanwaltschaft Regensburg willfähriger Helfer ist hat sie schon bei diversen Anzeigen gegen OB Schaidinger und seinen Klüngel oder auch im Fall Gustl Mollath wiederholt bewiesen. Ich erinnere mich auch noch an Fälle wo ermittelte Straftäter aus der U-Haft entlassen werden mussten weil der damalige leitende Oberstaatsanwalt die Fälle so lange verschleppt hat bis die maximal U-Haft Dauer überschritten wurde. Genau dieser Oberstaatsanwalt wurde dann auch noch Präsident des Landgerichtes.
Hier muss endlich die Gesetzgebung geändert werden, denn wenn die örtliche StA ein Strafverfahren gegen örtliche Politiker und Konsorten führen soll dann ist das niemals objektiv.
Selbst im Fall Mollath hat man das deutlich gesehen…
Sebastian Wild
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kleine Ergänzung zum letzten Absatz: auch die Weisungsgebundenheit der StA muss endlich abgeschafft werden, da sie jedwegliche Objektivität dieser verhindert.
Nur so kann ich mir erklären das ein leitender OStA vor einem Gerichtsverfahren noch tönt dessen Ausgang wird Einfluss auf das laufende Strafverfahren haben und dann obwohl die Betroffenen die erste Instanz mit Pauken und Trompeten verloren haben und trotz der für diese sehr negativen Aussagen des Richters das Verfahren kurz danach einfach einstellt.
Dolittle
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U+C werfen die Minen, die der Bundestag mit seinen Urheberrechtskörben im Dienste der Verwertungsindustrie gesäht hat.
Damit ist erst das rechtliche Schlachtfeld eröffnet worden, in dem U+C ihr Geschäft betreiben. Auch wenn dies ein Amtsgericht zu Recht als “sittenwidrig” und “verwerflich” bezeichnet, muss im Strafrecht ein konkreter Tatvorwurf nachgewiesen werden. Die Hürden sind da deutlich höher. Der Betrug nach § 263 StGB unterscheidet sich leider vom “Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden”.
Da mag es wohlfeil sein, auf die Staatsanwaltschaft (StA) einzuprügeln. Solange es keine weiteren Anhaltspunkte für sachwidrige Einstellungen gibt, bin ich vorsichtig. Gerade beim “intelligenten” Betrug ist der Nachweis des subjektiven Tatbestandes schwierig. Das klappt manchmal nur, wenn sich der Beschuldigte mit dem weißen Kragen selbst um Kopf und Kragen geredet hat.
Dr. Meindl hat im Übrigen in der Sache Mollath keine unrühmliche Rolle gespielt, sondern nach meiner Beobachtung (Untersuchungsausschuss) dessen Freilassung erheblich mit angeschoben. Betrachtet man aber die unnachgibige Verfolgung gewisser Straftaten aus dem politischen Bereich durch die StA Regensburg, bleibt der Eindruck von zweierlei Maß, mit dem hier die Behörde das Legalitätsprinzip beachtet.
Peter Petry
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Wie sagt man im Volksmund – keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus.
Die Geschäftspraktiken dieser Kanzlei ist doch nur die Spitze des Eisberges .
Ich kenne einige Beispiele , wo Kripo und Staatsanwaltschaft
Regensburg bzgl einer Anzeige gegen Anwälte ,den Deckel draufhielten .
Lothgaßler
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Die oben erwähnte Recherche (http://blog.kowabit.de/porno-sein/) ist wirklich interessant. Die IP-Adresse sammelnde Software GladeII muss auf den Prüfstand, und zwar nicht auf den von Juristen, sondern auf den von Informatikern. Danach ist zu klären, wer hinter den mutmaßlichen Briefkastenfirmen steckt und welche Geschäfte, Produkte, welchen Umsatz, wieviele Mitarbeiter etc. diese Firmen vorzuweisen haben. Ich vermute es wird sehr überschaubar sein.
Die erwähnte Recherche jedenfalls gäbe durchaus auch Anlass um gegen die Firma “The Archive AG” vorzugehen.
Die Juristen warten aber wahrscheinlich lieber darauf, dass investigativer Journalismus und ambitionierte IT-Spezialisten den Hintergrund offenlegen. Da kann dann auch ein Staatsanwalt nicht mehr viel falsch machen.
Chris
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Meine Güte, hört auf, hier auf die StA einzuschlagen; meldet lieber den Anwaltskammern Nürnberg und Hamburg diese Sachen und regt unter Hinweis auf diese neuen Erkenntnisse unter demselben StA-Aktenzeichen die Wiederaufnahme der Ermittlungen an.
blauäugig
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Ich könnte ja jetzt auch von den Piraten das fordern, was sie so gern fordern: Transparenz, wie sie zu den Informationen gekommen sind.
Was hilft denn ein Gutachten? Das ist kein Urteil.
Statt dessen verweise ich lieber darauf, was Heise recherchiert hat:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html
Ich denke, damit erübrigt sich eine Antwort auf den Kommentar insbesondere von Dolittle.
Tasko
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Das mit der Kontrolle der involvierten Firmen ist eine gute Idee. Ob da noch “merkwürdige Steuer-Geschichten” rauskommen?
Und wie ist das bei Abmahnungen gegenüber Otto Normalverbraucher, wenn wider besseren Wissens falsche Beschuldigungen erhoben werden?
Die Tendenz bei Streaming von Redtube geht augenscheinlich stark in Richtug “legal”, egal wie man es dreht und wendet. Ich sehe in den Abmahnungen gewerbsmäßigen Betrug, es könnte aber sein, daß in Abmahnungen jedes Märchen erzählt werden kann.
Veronika
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@Lotgaßler:
“Die Juristen warten aber wahrscheinlich lieber darauf, dass investigativer Journalismus und ambitionierte IT-Spezialisten den Hintergrund offenlegen. Da kann dann auch ein Staatsanwalt nicht mehr viel falsch machen.”
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Die StAen können leider auch nicht viel mehr tun, denn die Beweisauswertungsstellen der Polizei sind regelmässig äusserst unterbesetzt, und die Stellen zu wenig gut bezahlt, dass sich dorthin eine InformatikerIn “verirren” würde.
seppl
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Kommentar gelöscht. Bitte keine haltlosen Unterstellungen.
Fink
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Die RANSOM-Bot Anwälte der realen Realität schaden einer ganzen angesehenen Berufsklientel.
Wenn man Keinen Anwalt mehr trauen kann, wem dann noch?
Richter und Staatsanwälte waren schon einmal blind im letzten Jahrhundert.
Wie es scheint ist es so einfach sich hinter Paragraphen zu verstecken und “Recht im Namen des Volkes” zu sprechen.
Anwidernd und einfach nur ekelhaft.
xxx
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Jetzt wird’s sexy, redtube geht gegen ‘Pornoanwalt’ vor.
http://www.stern.de/digital/online/massenhafte-porno-abmahnungen-redtube-schlaegt-zurueck-2077439.html
Tasko
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Wenn wir schon bei Staatsanwälten sind: Gab es in Berlin nicht mal einen Fall, für den der StA in die Pampa versetzt wurde, weil er sich traute, in den falschen Kreisen zu ermitteln?
Die StA muß sich in Deutschland leider nicht an Gesetze halten, sondern an Anweisungen. Und die fallen wie in jedem korrupten System je nach Einfluß der Betroffenen (und/oder Interessierten) selbst bei gleicher Sach- und Beweislage unterschiedlich aus.
Wobei wir schon beim nächsten Thema wären: Korruption und (fehlende) entsprechende Gesetzgebung…:-)
Bruckweibl
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Einem Anwalt gelingt es durch ein paar Abmahnungen im digitalen Graulichtmilieu, innerhalb weniger Wochen Regensburg weltweit bekannter zu machen, wie sämtliche Bemühungen des OB mit Millionenetat. Wäre das nichts für die letzte Neujahrsansprache unseres Oberhaupts? Thema: Vom Wutbürger zum Geilbürger?
http://www.regensburg-digital.de/abrechnung-mit-dem-wutburger/
Mr. T
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Gute Idee, Bruckweibl! Vielleicht ist der U und seine C auch ein idealer Kandidat für die nächste Runtinger-Medaille …
Persona non grata
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@Mr. T,
Verleihung der Runtinger-Medaille, auch nicht schlecht. Die Bedingungen für die Persönlichkeit sind sicherlich in irgend einem “Gebiet” erfüllt.
Die..Matthäus-Runtinger-Medaille kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Gesellschaft, im Arbeitsleben oder im vorpolitischen Raum große Verdienste um das Wohl oder das Ansehen der Stadt erworben haben.
schorsch
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redtube bittet abmahngeschaedigte um kontaktaufnahme:
Redtube would like to reach out to its viewers who have received one of the spamming letters, and ask they get in touch with Redtube immediately. If you have received one of these letters, please let us know by contacting us at media@redtube.com.
via:
http://www.tgdaily.com/games-and-entertainment-brief/82921-free-dirty-video-site-redtube-rescues-germans-from-copyright-tro
wahon
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Eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei / Inkassobüro ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann erstmal vollständig ignoriert werden. Interessant wird es erst, wenn die Anwaltskanzlei ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, um die Abmahngebühren einzutreiben. Dafür muss sie pro Abgemahnten 26 € dem Mahngericht überweisen. Jeder Abgemahnte hat dann 2 Wochen Zeit, um (auch ohne Begründung) Einspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Die Anwaltskanzlei kann dann Klage gegen den Abgemahnten erheben, allerdings erst, wenn sie die Gerichtsgebühren (nocheinmal ca. 30 €) gezahlt hat. Um die gerichtliche Klage überhaupt zu erreichen, muss die Anwaltskanzlei pro Abgemahnten also ca. 55 € investieren; das wären dann bei 1000 Abgemahnten ca. 55.000 €.
Hat die Kanzlei U&C überhaupt soviel Geld, um das Klageverfahren in Gang zu setzen? Wenn nein – was kann man daraus schließen?